Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsprüfung

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3 Prüfung des Risikomanagements im Rahmen der Jahresabschlussprüfung

Rz. 157 Der Gesetzgeber hat an verschiedenen Stellen (AktG, HGB, KWG) deutlich zum Ausdruck gebracht, dass das Risikomanagement aufgrund seiner Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens elementarer Bestandteil der Jahresabschlussprüfung ist.[1] Rz. 158 Diese Notwendigkeit ergibt sich nicht nur aus aufsichtsrechtlichen Normen. Gemäß § 91 Abs. 2 AktG sind... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.3 Terminologie der Wirtschaftsprüfer

Rz. 20 Die Trennung zwischen "prozessabhängigen" – bzw. im Sprachgebrauch des IDW "prozessintegrierten" – und "prozessunabhängigen" Überwachungsmaßnahmen liegt auch der Systematik des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer zugrunde. Einzelne Begrifflichkeiten weichen jedoch von der Terminologie der Bankenaufsicht ab. So wird z. B. der Begriff "internes Überwachungssystem" anste... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Strategien und Geschäftsmodelle

Rz. 6 Der Begriff "Geschäftsmodell" wird grundsätzlich als abstrakte Umschreibung für die Aktivitäten eines Unternehmens verstanden.[1] Ein Geschäftsmodell bildet in stark vereinfachter und aggregierter Form ab, welche Ressourcen in das Unternehmen fließen und wie diese Ressourcen durch den innerbetrieblichen Leistungserstellungs- bzw. Wertschöpfungsprozess in vermarktungsfä... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.4.2 Prüfer

Rz. 218 Die MaRisk räumen den Instituten bewusst Ermessensspielräume bei der Umsetzung der Anforderungen ein. Im Interesse aller Beteiligten wäre es daher wenig zweckmäßig, wenn die offene Grundausrichtung der prinzipienorientierten Regelungen durch eine Prüfungspraxis, die allein auf das "Abhaken" formaler Kriterien abstellt, weitgehend konterkariert würde. Derartige Befürc... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2 Risikoorientierter Prüfungsansatz

Rz. 154 Die deutsche Aufsicht kann den Prüfern nicht konkret vorschreiben, wie sie ihrer Tätigkeit nachkommen sollen. Sie hat dennoch die Kritik an der Prüfungspraxis aufgegriffen und zum wiederholten Male mit bemerkenswerter Deutlichkeit auf die Notwendigkeit risikoorientierter Prüfungshandlungen hingewiesen.[1] Nicht zuletzt deshalb wurde die Notwendigkeit risikoori­entier... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Erhöhte Risiken

Rz. 2 Risiken werden immer ein fester Bestandteil des Kreditgeschäftes sein. Zum Begriff der "erhöhten Risiken" gibt es unterschiedliche Interpretationen. Während z. B. das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) im Zusammenhang mit § 91 Abs. 2 AktG lediglich auf diejenigen Risiken und deren Veränderungen abstellt, die in der jeweiligen Situation des Unternehmens dessen Fortbes... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.6 Ausgestaltung der Berichterstattung über Adressenausfallrisiken

Rz. 41 Die Risikoberichterstattung ist Bestandteil der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse und muss insofern Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten entsprechen (→ AT 4.3.2 Tz. 1). Ausschlaggebend für die Notwendigkeit der Beachtung der einzelnen Berichtspflichten sind die jeweiligen institutsinternen Gegebenheiten. So kann z. B. auf die ges... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.3 Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips

Rz. 94 Das Vorhalten einer Liquiditätsübersicht (→ BTR 3.1 Tz. 3), das Durchrechnen einzelner Kennzahlen (→ BTR 3.1 Tz. 4) und die Verwendung eines Verrechnungs- oder Liquiditätstransferpreissystems (→ BTR 3.1 Tz. 5 und 6) erfordern eine umfassende Kenntnis über die Produkte des Institutes auf beiden Bilanzseiten. Darüber hinaus sind Kenntnisse über die Liquidierbarkeit der ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Vereinfachte Verfahren zur Klassifizierung von Risiken

Rz. 11 Der Verbreitungsgrad von Risikoklassifizierungsverfahren ist selbst bei kleinen Instituten sehr hoch. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass die Verbände der Kreditwirtschaft in dieser Hinsicht wertvolle Unterstützungsarbeit leisten. Jedoch gibt es auch Institute, die nicht über Risikoklassifizierungsverfahren verfügen. Diese i. d. R. sehr kleinen oder in relativ r... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.3 Interne Kontrollverfahren

Rz. 6 Mit Blick auf § 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 KWG fällt auf, dass ein wesentlicher Begriff aus dem Gesetzestext, nämlich die "internen Kontrollverfahren", in der Gliederung dieses Moduls gar nicht auftaucht. Im KWG werden als Kernbestandteile eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements an erster Stelle die Risikotragfähigkeit, die Strategien und die "internen Kontroll... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.1 Angespanntes Marktumfeld

Rz. 84 In einem angespannten Marktumfeld werden diese Unwägbarkeiten nochmals verstärkt. Unter einem "angespannten Marktumfeld" können nachteilige Entwicklungen im Vergleich zu den allgemein üblichen Bedingungen in diesem Markt verstanden werden. Diesbezüglich werden im Wesentlichen zwei Ursachen unterschieden: Entweder sieht sich das Institut selbst mit Problemen konfrontie... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Anforderungen an die Prüfungsplanung

Rz. 2 Die Prüfungstätigkeit der Internen Revision hat sich auf der Grundlage eines risikoorientierten Prüfungsansatzes grundsätzlich auf alle Aktivitäten und Prozesse des Institutes zu erstrecken (→ BT 2.1 Tz. 1). Um diese Aufgabe zu erfüllen, ist zunächst eine sorgfältige Planung erforderlich, die umfassend sein und insbesondere auch die ausgelagerten Aktivitäten und Prozess... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.3.1 Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften (1995)

Rz. 29 Bei der am 23. Oktober 1995 veröffentlichten Verlautbarung über die Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften (MaH) handelte es sich um das erste qualitative Rahmenwerk der deutschen Bankenaufsicht, das sich mit dem "Handelsgeschäft" auf einen kompletten Geschäftsbereich bezog. Allerdings hatten auch die MaH ihre Vorläufer. Dazu zählten die "Mindesta... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 § 25a Abs. 1 KWG: Von der 6. KWG-Novelle bis zum CRD IV-Umsetzungsgesetz

Rz. 4 § 25a Abs. 1 KWG kann als zentraler gesetzlicher Anknüpfungspunkt der qualitativen Bankenaufsicht auf eine etwas längere Geschichte zurückblicken. Die gesetzliche Regelung wurde seit ihrer Einfügung in das KWG im Rahmen der 6. KWG-Novelle mehrmals angepasst und terminologisch geschärft. In ihrer ursprünglichen Fassung aus dem Jahr 1998 forderte die Bestimmung u. a. "ge... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.4 Eingriffe in die Geschäftspolitik der Institute?

Rz. 267 Vor Veröffentlichung der ersten Fassung der MaRisk vom 20. Dezember 2005 wurde eine Debatte über die Reichweite der bankaufsichtlichen Anforderungen an die Strategien geführt (sogenannte "Strategiedebatte"). Insbesondere die Bezugnahme auf die Geschäftsstrategie löste in der Kreditwirtschaft die Befürchtung aus, dass im Rahmen von Prüfungshandlungen möglicherweise E... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Die "zweite MaRisk-Novelle": Fassung vom 14. August 2009

Rz. 46 Die ab dem Jahr 2007 anhaltende Finanzmarktkrise hatte die internationale Staatengemeinschaft dazu veranlasst, eine Reform der globalen Finanzarchitektur in Angriff zu nehmen. Hierzu hatte die G20[1] anlässlich ihres Gipfels Ende September 2009 in Pittsburgh eine ganze Reihe von Vorgaben formuliert, die weltweit umgesetzt werden sollten. Das Programm reichte von eine... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Sanierungswürdigkeit und Sanierungsfähigkeit

Rz. 101 Bei der Sanierungswürdigkeit geht es in erster Linie um die Frage, ob eine Beteiligung des Institutes an der Sanierung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vertretbar bzw. sinnvoll ist. Im Vordergrund stehen daher die subjektiven Interessen des Institutes oder anderer potenzieller Investoren. Die Sanierungswürdigkeit liegt aus Sicht des Institutes i. d. R. dann vo... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Dominanz der IT-Systeme

Rz. 2 Die technisch-organisatorische Ausstattung umfasst die Gesamtheit der Einrichtungen und Anlagen zur Leistungserstellung eines Institutes. Hierzu zählen z. B. Grundstücke, Gebäude, Büromaterial oder Aufbewahrungsmöglichkeiten. Es ist evident, dass sich z. B. hinsichtlich der Gebäude bei einem Institut mit weit verzweigtem Filialnetz andere Fragen ergeben als bei einem I... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Zunehmende Bedeutung des Liquiditätsrisikomanagements

Rz. 1 Noch bis zum Ende des 20. Jahrhunderts konnten sich Kreditinstitute Liquidität auf ungedeckter Basis über Inhaberschuldverschreibungen selbst und weitgehend problemlos an den Geld- und Kapitalmärkten beschaffen, so dass Liquiditätsrisiken überwiegend als gering eingeschätzt wurden. Darauffolgende Turbulenzen auf den Finanzmärkten, wie etwa der Zusammenbruch des Hedgefo... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Notwendigkeit der Früherkennung von Risiken

Rz. 4 In vielen Fällen ist der vollständige oder teilweise Ausfall eines Engagements nicht etwa das Ergebnis eines plötzlich eintretenden Ereignisses, sondern auf eine ganze Reihe von Faktoren zurückzuführen, die der eigentlichen Krise des Kreditnehmers zeitlich vorgelagert sind. So kann z. B. ein Firmenkunde bereits lange vor der eigentlichen Krise verschiedene Phasen durch... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4. Einzelthemen

a) Gruppenbegriff nach KWG bzw. MaRisk Nach AT 2.1 Tz. 1 der MaRisk hat das übergeordnete Unternehmen bzw. übergeordnete Finanzkonglomeratsunternehmen einer Institutsgruppe, Finanzholdinggruppe oder eines Finanzkonglomerats ein Verfahren einzurichten, das "eine angemessene Steuerung und Überwachung der wesentlichen Risiken" auf Gruppenebene sicherstellt. Die jeweils maßgeblic... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.5 Mindestinhalte eines Sanierungskonzeptes

Rz. 103 Die Erstellung des Sanierungskonzeptes durch den Kreditnehmer, ggf. unter Mitwirkung von Sanierungsberatern, ist der Ausgangspunkt für den Sanierungsprozess. Aufgrund der sich i. d. R. schnell zuspitzenden Problemlage des Kreditnehmers müssen solche Konzepte häufig sehr kurzfristig, zum Teil sogar innerhalb weniger Tage, erstellt werden.[1] Aus dem Sanierungskonzept ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.1 Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung (BCBS 239)

Rz. 58 Im Januar 2013 hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht Grundsätze für die effektive Aggregation von Risikodaten und die Risikoberichterstattung veröffentlicht.[1] Mit diesen Grundsätzen hat er auf einen entsprechenden Beschluss der G20 und damit verbundene Anforderungen des FSB vom 4. November 2011 reagiert. Betroffen sind das Risikomanagement und die Information... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.1.3 Initiativen der Kreditwirtschaft

Rz. 350 Seitens der Kreditwirtschaft ist aus globaler Sicht zunächst die "United Nations Environment Programme Finance Initiative" (UNEP FI) als Partnerschaft zwischen den Vereinten Nationen und dem globalen Finanzsektor zu nennen. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss entsprechender Initiativen von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen. Die Initiative der K... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.5.1 Vorgaben der zweiten Säule

Rz. 136 In der Finanzmarktkrise wurde möglicherweise nicht (hinreichend) bedacht, dass Risikomanagementsysteme versagen können und sich die Grundannahmen, auf denen sie beruhen, als falsch herausstellen können ("Fehler zweiter Art"). Das kritische Hinterfragen von komplexen Sachverhalten, Risiken, Prozessen und geschäftlichen Grundannahmen wird jedoch immer wichtiger.[1] Auc... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.10.4 Beispiele für Inter-Risikokonzentrationen

Rz. 76 Die möglichen Auswirkungen von Inter-Risikokonzentrationen wurden den Instituten beim Ausbruch der Finanzmarktkrise drastisch vor Augen geführt. Damals sind die gravierenden Probleme im Subprimesegment in den USA auf die Verbriefungsmärkte übergeschwappt und haben zu unerwarteten Konzentrationen an illiquiden Vermögenswerten geführt sowie schließlich den Interbankenma... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Überblick über wesentliche Neuregelungen und mietrechtliche Auswirkungen

A. Einführung Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat der Gesetzgeber das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst und damit das als "Heizungsgesetz" bekannt gewordene Regelungspaket neu gefasst. Der vorliegende Beitrag knüpft an die frühere Darstellung zum Eckpunktepapier der Bundesregierung vom 24.2.2026 an und schreibt diese auf der Grundlage der nunmehr verabschiedete... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Berufsrecht der anwaltliche... / 2.4.2 Mehrstöckige Gesellschaften

Berufsausübungsgesellschaften, die nach dem Steuerberatungsgesetz als Berufsausübungsgesellschaft anerkannt sind , können Gesellschafter einer Berufsausübungsgesellschaft sein.[1] Anders als bisher können auch zugelassene Berufsausübungsgesellschaften i. S. d. Bundesrechtsanwaltsordnung (§ 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StBerG n. F.), anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (§ 55 ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Stärkung der HR-Rolle / 1 Wie wandelt sich das Bild der HR Rolle?

Schaut man auf die Vergangenheit, waren die klassischen, administrativen Aufgaben der meisten Personaler mit direkten Tätigkeiten der Mitarbeiter verbunden: Einstellung neuer Mitarbeiter, betriebsbedingte Kündigungen, Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Organisation der Dienst- und Urlaubspläne, das Schreiben von Zeugnissen oder weitere Verwaltungsaufgaben. Doch in Zeite... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Berufsrecht der anwaltliche... / 3.7 Pflicht zur Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft

Berufsausübungsgesellschaften, die der Ausübung des Berufs des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten dienen, bedürfen grundsätzlich der Anerkennung durch die Steuerberaterkammer, in deren Kammerbezirk die Berufsausübungsgesellschaft ihren Sitz hat. Seit dem 1.5.2025 enthält § 53 Abs. 1 Satz 2 StBerG zusätzlich eine ausdrückliche Ausnahme für Mandatsgesellschaften, die al... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Freiwillige Prüfungen

Rz. 191 Bei freiwilligen Abschlussprüfungen können Prüfungsgegenstand, Prüfungsdurchführung und Berichterstattung über die Prüfung zwischen Auftraggeber und Abschlussprüfer grds. frei vereinbart werden. Soweit allerdings ein Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB bei solchen Prüfungen erteilt werden soll, sind die für gesetzliche Abschlussprüfungen geltenden Regelungen analog zu... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

Rz. 95 Die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung betrifft die Verpflichtungen aus §§ 238–241 HGB. Hierzu gehören: die Organisation und das System der Buchführung, das Beleg- und Ablagewesen, die zeitnahe, vollständige und fortlaufende Erfassung von Geschäftsvorfällen, die Bestandsnachweise, die Herleitung des Abschlusses aus der Buchführung, das rechnungslegungsreleva... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.4 Freiwillige Abschlussprüfungen

Rz. 182 Freiwillige Abschlussprüfungen werden aufgrund gesellschaftsvertraglicher oder satzungsmäßiger Vorgaben, vertraglicher Vereinbarungen mit Kreditgebern, Vorgaben eines zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichteten MU oder sonstiger Gründe beauftragt. Der Anwendungsbereich betrifft z. B.: KapG/KapCoGes, die als klein i. S. v. § 267 HGB einzustufen sind, Konzern... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 49 Der Abschlussprüfer hat in seiner Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter deren wesentliche Aussagen im Lagebericht zu würdigen. Im Vordergrund hierbei steht die Beurteilung des Fortbestands und der zukünftigen Entwicklung des Unt, wie sie im Jahresabschluss und Lagebericht ihren Ausdruck gefunden haben.[1] Gelangt der Abschlussprüfer bei se... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.3.2 Widerruf von Bestätigungsvermerken

Rz. 173 Mangels gesetzlicher Regelung hat sich der unter bestimmten Voraussetzungen gebotene Widerruf eines Bestätigungsvermerks nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen sowie Berufsgrundsätzen zu vollziehen.[1] Soweit der Abschlussprüfer erkennt, dass die Voraussetzungen zur Erteilung des von ihm abgegebenen Bestätigungsvermerk nicht vorgelegen haben und die geprüfte Gesellschaft... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.6 Prüfungen nach PublG

Rz. 194 Die Regelung von § 322 HGB gilt gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 PublG für nach dem PublG zur Rechnungslegung verpflichtete Unternehmen sinngemäß. Sinngemäß bedeutet, dass die für gesetzliche Abschlussprüfung entwickelten Grundsätze (Rz. 24 ff.) nur insoweit anzuwenden sind, als die nach PublG rechnungslegungspflichtigen Unternehmen entsprechende Rechnungslegungspflichten habe... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Prüfungsurteile

Rz. 129 Bei der Nennung des geprüften Unternehmens ist die Firma des MU, das den Konzernabschluss aufstellt, anzugeben. Die Beschreibung des Prüfungsgegenstands erfolgt durch Hinweis auf den Konzernabschluss und Konzernlagebericht, anstelle Jahresabschluss und Lagebericht. Die Bestandteile des Konzernabschlusses sind zu nennen, d. h. gem. § 297 Abs. 1 HGB Konzernbilanz, Konz... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.2.5 Aufgliederungen und Erläuterungen

Rz. 130 Die in Abs. 2 Satz 5 der Vorschrift geforderte Aufgliederung und Erläuterung von Abschlussposten sind nur dann obligatorisch, wenn durch die Aufgliederung und Erläuterung eine wesentliche Verbesserung des Verständnisses der Gesamtaussage erreicht wird.[1] Sofern einzelne Posten aufgegliedert werden, sind sie auch zu erläutern. Dies erfordert regelmäßig Ausführungen, ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

Rz. 170 Zum Gegenstand der Konzernabschlussprüfung ist anzugeben, nach welchen Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht aufgestellt wurden. Darüber hinaus sind Angaben zum Prüfungsgegenstand erforderlich betreffend die Prüfung[1] der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der Ordnungsmäßigkeit der in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresab... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.2.2 Bewertungsgrundlagen

Rz. 118 Hierunter werden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und wertbestimmende Faktoren erfasst. Die Erläuterungspflicht umfasst demgemäß das Eingehen auf die Ausübung von Ansatz- und Bewertungswahlrechten und die Bestimmung maßgeblicher Faktoren (Parameter, Annahmen, Ausübung von Ermessensspielräumen). Die Erläuterungspflicht verlangt nicht eine Wiederholung der bereits... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.11 Offenlegung des Bestätigungsvermerks

Rz. 211 I. R. d. Offenlegung gem. § 325 HGB haben große und mittelgroße Gesellschaften i. S. v. § 267 HGB auch den Bestätigungsvermerk bzw. Versagungsvermerk beim BAnZ einzureichen. Mittelgroße KapG/KapCoGes können gem. § 327 HGB größenabhängige Erleichterungen für die Offenlegung in Anspruch nehmen. Der Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den aufgestellten und geprüften Ja... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2 Bedingte Erteilung von Bestätigungsvermerken

Rz. 157 Der Abschlussprüfer kann den Bestätigungsvermerk unter eine Bedingung stellen. Dabei kommt nur eine aufschiebende Bedingung in Betracht. Eine auflösende Bedingung, d. h. eine nachträglich wegfallende Wirksamkeit, ist im Hinblick auf das öffentliche Interesse an der Verlässlichkeit des Bestätigungsvermerks und aufgrund bestehender Rechtsfolgewirkungen (Feststellung de... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.4 Feststellungen und Erläuterungen zur Konzernrechnungslegung

Rz. 176 I. R. d. Berichtspflichten nach Abs. 2 Satz 1 hat der Abschlussprüfer zu folgenden Bereichen Ausführungen in den Prüfungsbericht aufzunehmen: Konsolidierungskreis und Konzernabschlussstichtag, Ordnungsmäßigkeit der in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse, Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses. Rz. 177 Bzgl. des Konsolidierungskreises ist – da entsprechende Ang... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Gegenstand, Art und Umfang (Abs. 3)

Rz. 81 Abs. 3 der Vorschrift verpflichtet den Abschlussprüfer, in einem besonderen Abschnitt des Prüfungsberichts Gegenstand, Art und Umfang der Abschlussprüfung zu erläutern. Darüber hinaus ist im Prüfungsbericht auch auf die angewandten Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze einzugehen. Aufgrund der Adressatenausrichtung des Prüfungsberichts sind hier zur Schaffung einer... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.1.3 Lagebericht

Rz. 110 Da bereits in der Vorwegberichterstattung eine Beurteilung der Lageberichterstattung der gesetzlichen Vertreter erfolgt ist (Rz. 49), erstreckt sich die hier vorzunehmende Beurteilung auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschrift von § 289 HGB.[1] Liegen Mängel vor, hat der Abschlussprüfer diese hier darzulegen (zur Berichterstattung über Unrichtigkeiten und Verstöß... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.8 Anlagen zum Prüfungsbericht

Rz. 148 Zu unterscheiden sind obligatorische und fakultative Anlagen zum Prüfungsbericht. Obligatorische Anlagen zum Prüfungsbericht sind: geprüfter Jahresabschluss, geprüfter Lagebericht, Fragenkatalog des IDW PS 720 bei Erweiterung des Prüfungsauftrags nach § 53 HGrG (Rz. 137). An fakultativen Anlagen kommen in Betracht: Bestätigungsvermerk (soweit kein Testatsexemplar ausgefer... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2 Prüfungsurteile

Rz. 30 Es existieren folgende Formen des Prüfungsurteils: uneingeschränktes Prüfungsurteil, eingeschränktes Prüfungsurteil, versagtes Prüfungsurteil, Nichtabgabe eines Prüfungsurteils. Rz. 31 Da bei einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk zwischen Einwendungen und Prüfungshemmnissen als Grund für die Einschränkung differenziert wird, ergibt sich folgendes Schaubild: Abb. 3: Art... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Grundsätzliche Feststellungen (Abs. 1)

Rz. 47 Die sog. Vorwegberichterstattung verlangt, dass der Abschlussprüfer zur Beurteilung der Lage durch die gesetzlichen Vertreter Stellung zu nehmen hat. Dabei ist insbes. auf die Beurteilung des Fortbestands und der zukünftigen Entwicklung des Unt unter Berücksichtigung des Lageberichts einzugehen.[1] Außerdem ist i. R. d. sog. Redepflicht über bei der Durchführung der ... mehr