Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsprüfung

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Vorräte

Rz. 52 Unter Vorräte sind Vermögensgegenstände (VG) zu verstehen, die zum Verbrauch oder zur Weiterveräußerung angeschafft oder hergestellt worden sind. Bei ProduktionsUnt sind hier Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie unfertige und fertige Erzeugnisse auszuweisen. HandelsUnt weisen hier Handelswaren sowie Hilfsstoffe aus. DienstleistungsUnt weisen demgegenüber unfertige Le...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Mindestgliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 132 § 247 HGB regelt den Inhalt der Bilanz für Kaufleute. Eine Regelung zum Inhalt der GuV, die gem. § 242 Abs. 3 HGB Teil des Jahresabschlusses ist, enthält lediglich § 246 Abs. 1 HGB, wonach der Jahresabschluss sämtliche Aufwendungen und Erträge zu enthalten hat. Eine Anlage zur Bilanz, wie dies § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG für Offenlegungszwecke ermöglicht, würde damit den...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens

Rz. 69 Es kommen sämtliche Wertpapiere in Betracht, die auch grds. AV sein können. Die Entscheidung, ob es sich um AV oder UV handelt, bestimmt sich ausschl. nach dem am Abschlussstichtag mit dem Wertpapier verfolgten Zweck (Rz. 19). Rz. 70 Kurzfristig gehaltene Anteile an Personenhandelsgesellschaften, GmbH-Anteile sowie Genossenschaftsanteile sind nicht hier, sondern unter ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.3 Verbindlichkeiten

Rz. 118 Für KapG und KapCoGes existieren detaillierte Gliederungsvorschriften (§ 266 Rz. 143 ff.). Für nicht diesen Vorschriften unterliegende Kfl. ist eine entsprechende Aufgliederung zwar empfehlenswert und in der Praxis üblich, allerdings nicht zwingend. Die hinreichende Aufgliederung i. S. v. § 247 Abs. 1 HGB erfordert zumindest die Angabe von Verbindlichkeiten gegenüber...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Bei Unternehmen spielt die Absicherung von Grundgeschäften eine immer wichtigere Rolle, um Risiken aus Schwankungen der Warenpreise, Währungskurse, Zinssätze und Aktienkurse zu minimieren. Dabei wird zu einer vorhandenen oder antizipierten Position ein entgegengesetztes Sicherungsgeschäft eingegangen, sodass sich Gewinne und Verluste im Falle von Marktpreisänderungen (...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Umgliederungen

Rz. 40 Soweit sich die Zweckbestimmung eines VG ändert, ist auch die Zuordnung zum AV bzw. UV zu überprüfen und dem ggf. geänderten Zweck anzupassen. Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die Zuordnung in der Bilanz ist der Abschlussstichtag (Rz. 19).[1] Ein Wechsel der Vermögensart zwischen AV und UV ist im Regelfall nicht im Jahresabschluss einer KapG/KapCoGes berichtspfl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Rz. 59 Unter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Forderungen aus den Vertriebsaktivitäten des Bilanzierenden gezeigt; der Gegenposten in der GuV stellt regelmäßig Umsatzerlöse dar (§ 266 Rz. 79). Rz. 60 Bei Lieferungen mit Rückgaberecht ist zwar eine Forderung auszuweisen, allerdings darf noch keine Gewinnrealisation erfolgen. Die Forderung ist somit zu den AHK ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Abgrenzung Anlagevermögen und Umlaufvermögen

Rz. 17 Der durch die Vorschrift bewirkten Abgrenzung zwischen Anlagevermögen (AV) und Umlaufvermögen (UV) kommt nicht nur Ausweischarakter zu. Vielmehr hat die Zuordnung zum AV bzw. UV Auswirkungen auf die Bewertung. Für AV gilt das sog. gemilderte Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB), für UV entsprechend das strenge Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 HGB; § 253 Rz. ...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 3.2 Anforderungen an Sicherungsgeschäfte

Rz. 28 Als Sicherungsinstrumente sind neben Derivaten auch originäre Finanzinstrumente zulässig. Als Begründung hierfür wird im Referentenentwurf des BilMoG genannt, dass in der Praxis auch Vermögensgegenstände zur Absicherung von Risiken eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Möglichkeit, Währungsforderungen durch Währungsverbindlichkeiten abzusichern, verwi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Eigenkapital der Personenhandelsgesellschaft

Rz. 86 Im Unterschied zu Ekfl. können bei Personenhandelsgesellschaften neben dem Eigenkapital auch Forderungen und Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen, sodass eine eindeutige Trennung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital von Gesellschaftern vorzunehmen ist. Eigenkapital liegt bei Personenhandelsgesellschaften nur vor, wenn die bereitgestellten Mittel der Gesel...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Möglichkeit der Auslagerung aus dem Konzernlagebericht (Abs. 3)

Rz. 10 Die nichtfinanzielle Konzernerklärung kann entweder als Teil des Konzernlageberichts oder ausgelagert in einem gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht veröffentlicht werden, wobei die Frist der Veröffentlichung in der verabschiedeten Fassung nun ebenso wie der Konzernabschluss vier Monate nach dem Abschlussstichtag beträgt und zusammen mit dem Konzernlagebericht ...mehr

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Neuntes Gesetz zur Änderung... / 4 Verschärfung des Fremdbesitzverbots

Anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und anerkannte Buchprüfungsgesellschaften dürfen sich zukünftig nach § 55a Abs. 1 Satz 3 StBerG an einer steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaft nur dann beteiligen, wenn sie ihrerseits die Anerkennungsvoraussetzungen nach § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StBerG erfüllen. Derzeit bestehen in der Praxis Unklarheiten hinsichtlich der Au...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

ADS, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Kommentar, Stuttgart 2012; Anzinger/Oser/Schlotter (AOS), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen. Kommentar zum HGB mit Bezügen zum Steuerbilanzrecht, AktG, GmbHG, PublG und rechtsvergleichenden Bezügen zu Österreich, 7. Aufl., Stuttgart 2025, § 246 HGB, § 301 HGB, § 312 HGB; Althoff/Ehsen-Rühl, Bilanzierung von Forschu...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.88 Prüfung des Jahresabschlusses

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 1.1 Allgemeines

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.59 IT-Bilanzierung

Bonnecke, Cloud Computing in der handelsrechtlichen Rechnungslegung – Zugleich Plädoyer für eine wirtschaftliche Betrachtungsweise der bilanziellen Behandlung von Implementierungskosten, StuB 23/2025, S. 890; Bach, Customizing-Aufwendungen bei Softw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 1.2 Spezialfragen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.83 Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.3 ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 31 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. c) der geänderten CSRD ist weiterhin geregelt, dass berichtspflichtige Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsbericht eine Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen sowie ihres Fachwissens und ihrer Fähigkeiten in Bezug auf die Erfüllung dieser Rolle oder des Zugangs dieser Organe...mehr

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Konzernanhang / 3.7.3 Angaben über einbezogene Unternehmen und Konzernanteilsbesitz

Rz. 45 Während gem. § 294 Abs. 2 HGB wie auch im Rahmen von Zwischenabschlüssen gem. § 115 WpHG lediglich Veränderungen des Konsolidierungskreises berichtspflichtig sind, verlangt der Gesetzgeber in § 313 Abs. 2 HGB Erläuterungen zum Konsolidierungskreis und zu sonstigen Beteiligungsbeziehungen des Konzerns im Konzernanhang. Die Aufstellung kann in Analogie zur Berichterstat...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 10 Weiterführende Literatur

Herzig/Liekenbrock/Vossel, Gestaltungsoptionen bei der Bilanzierung von latenten Steuern im Organkreis, Ubg 2012, S. 141 Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 17. Aufl., Herne 2025 Karrenbrock, Zweifelsfragen der Berücksichtigung aktiver latenter Steuern im Jahresabschluss nach BilMoG, BB 2011, S. 683 Krimpmann, Latente Steuern in der Praxis, 1. Aufl. 2011 Künkele/Zwir...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 2 Rechtsgrundlagen

Rz. 3 Kodifiziert ist die handelsrechtliche Bilanzierung latenter Steuern im Wesentlichen in den §§ 274 und 306 HGB. Dabei erfolgt eine Rollenteilung beider Paragraphen. § 274 HGB beinhaltet die wesentlichen Vorschriften zur Bilanzierung latenter Steuern, wie sie im Einzelabschluss eines Unternehmens anzuwenden sind. Darauf aufbauend enthält § 306 HGB weiterführende Vorschri...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Keine Rückstellung für Kosten der Aufbewahrung von Mandantendaten (und Handakten) im DATEV-Rechenzentrum bei einer WP- und Steuerberatungsgesellschaft

Rn. 1041 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Rückstellungen für die Kosten der Aufbewahrung von Mandantendaten (und Handakten) im DATEV-Rechenzentrum bei einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft dürfen nach Rspr des BFH v 13.02.2019, XI R 42/17, BFHE 266, 283 nicht gebildet werden, weil eine öffentlich-rechtliche Aufbewahrungsverpflichtung dafür fehlt. Diese könne ...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 2 Anwendungsbereich der Equity-Methode

Rz. 2 Ein assoziiertes Unternehmen ist dadurch gekennzeichnet, dass andere Gesellschaften einen maßgeblichen Einfluss auf dieses ausüben (HGB) bzw. ausüben können (IFRS). Hierbei ist handelsrechtlich zwischen assoziierten Unternehmen im engeren Sinne und assoziierten Unternehmen im weiteren Sinne zu unterscheiden.[1] Um ein assoziiertes Unternehmen im engeren Sinne handelt e...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.1 Aufbereitung der Beteiligung

Rz. 11 Anders als bei der Voll- und Quotenkonsolidierung werden bei der Equity-Methode gem. § 312 HGB die Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge aus dem Einzelabschluss nicht in den Konzernabschluss übernommen. Vielmehr erscheinen in der konsolidierten Bilanz unter einem besonderen Posten mit entsprechender Bezeichnung nur die Anschaffungskosten der...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.6 Änderung des Status und/oder Kapitalausstattung eines assoziierten Unternehmens

Rz. 30 Nach DRS 26.67 bzw. IAS 28.22 darf die Equity-Methode ab dem Zeitpunkt nicht mehr angewandt werden, ab dem das Unternehmen nicht mehr die Form eines assoziierten Unternehmens (oder eines Gemeinschaftsunternehmens) hat. Für das HGB ergeben sich für folgende Sachverhalte Regelungen aus DRS 26,[1] wobei der Gesetzgeber leider schon seit einigen Jahren und bislang ohne ko...mehr

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Aktuelle ertragsteuerliche ... / [Ohne Titel]

Matthias Klingen, StB und LL.M.[*] Die bisher in 2026 veröffentlichen BFH-Urteile zum Sonderbetriebsvermögen (vgl. BFH v. 11.12.2025 – IV R 17/23, EStB 2026, 78 [Schimmele] [in dieser Ausgabe] = DB 2026, 567 sowie BFH v. 2.12.2025 – IV R 20/23, BeckRS 2025, 39995 = EStB 2026, 97 [Günther] [in dieser Ausgabe] = GmbH-StB 2026, 66 [Schimmele]) werden zum Anlass genommen, einen k...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 15 Sanktionen bei Verletzung der Offenlegungs- und Hinterlegungspflichten

Rz. 81 Werden die publizitätspflichtigen Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig offengelegt bzw. nach § 326 Abs. 2 HGB hinterlegt, ist dies weder ein Grund zur Anfechtung des Jahresabschlusses noch ein Nichtigkeitsgrund z. B. nach § 256 AktG.[1] Bei Verletzung der Offenlegungspflicht sieht das Gesetz aber Sanktionen gegen die vertretungsberechtigten Organe der Gesellschaft...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.1 Wirtschaftsjahr bei Freiberuflern

Rz. 42 Bei der Einkommensteuer handelt es sich nach § 2 Abs. 7 Satz 1 EStG um eine Jahressteuer. Die ihr unterliegenden Einkünfte sind jeweils für ein Kalenderjahr zu ermitteln (§ 2 Abs. 7 Satz 2 EStG). Für Freiberufler bestehen keine Ausnahmeregelungen wie sie für Land- und Forstwirte und Gewerbetreibende gelten (§ 4a EStG, § 7 Abs. 4 KStG).[1] Der Gewinn ist für Freiberufl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Revision / 1 Vertretungszwang vor dem BFH

Während jeder Steuerpflichtige selbst beim FG eine Klage einreichen kann, herrscht vor dem BFH Vertretungszwang.[1] Das bedeutet, dass der Steuerpflichtige eine der im Folgenden genannten postulationsfähigen Personen bevollmächtigen muss, ihn vor dem höchsten Steuergericht zu vertreten: Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Rechts...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Literaturverzeichnis

Rn. 65 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Kropff (1965), Aktiengesetz, Düsseldorf. Meier (1966), Der Abhängigkeitsbericht unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten, in: IDW (Hrsg.), Wirtschaftsprüfung im neuen Aktienrecht, Düsseldorf, S. 83–91.mehr

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EU-Taxonomie: Digitalisieru... / 3 myGreenBusiness – digitale Umsetzung des Taxonomie-Reportings

Daten-See als zentraler Ausgangspunkt Aus der Erfahrung der ersten Erhebungen der Taxonomie-Daten für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 mittels Tabellenkalkulation hat sich gezeigt, dass der damit verbundene manuelle Aufwand für die Organisation hoch ist und potenzielle Fehlerquellen birgt. Zudem ist das auch in der Wirtschaftsprüfung mit erheblicher Mehrarbeit verbunden. Desh...mehr

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EU-Taxonomie: Digitalisieru... / 7 Nächste Schritte

Der Roll-out von myGreenBusiness in der Organisation soll bis Mitte 2025 abgeschlossen sein. Dafür sind verschiedene Bausteine von besonderer Bedeutung: Umsetzung eines erarbeiteten Trainingsund Enabling-Konzepts für den EU-Green Deal Gesetzesanforderungen CSRD und Taxonomie Betroffenheit und praktische Anwendung bei Bosch Prozessbeteiligte sollen nicht nur ihre Aufgabe verstehe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
KI im steuerberatenden Beru... / 3.1 Welche Aufgaben kann KI in Steuerkanzleien übernehmen?

KI kann in Steuerkanzleien bei Aufgaben wie der automatischen Belegerkennung, der Datenextraktion aus Dokumenten oder der Analyse großer Datenmengen unterstützen. Mit KI können Kanzleien auch die Mandantenkommunikation verbessern. Häufige Mandantenanfragen können automatisiert beantwortet, Termine koordiniert und Informationen bereitgestellt werden. Generative KI automatisie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
KI im steuerberatenden Beru... / 1.2 Wie kann KI in der Steuerberatung eingesetzt werden?

Die Vorteile Künstlicher Intelligenz für Steuerkanzleien sind vielfältig und betreffen unterschiedliche Tätigkeitsbereiche. Im steuerberatenden Bereich kann KI als Werkzeug bzw. Sparringspartner dienen, um Routineaufgaben zu automatisieren, große Datenmengen effizient auszuwerten, Inhalte zu recherchieren oder Entwürfe von Texten und Berechnungen zu erstellen. So werden etwa...mehr

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Anlagespiegel/Anlagegitter / 2.3.2 Zugänge des Geschäftsjahres

Rz. 15 Unter den Zugängen werden sämtliche mengenmäßigen Vermehrungen von Anlagegütern während eines Geschäftsjahres verstanden. Zu den Zugängen rechnen neben eindeutigen Anschaffungs- und Herstellungsvorgängen auch: Nachträgliche Anschaffungs-, Anschaffungsneben- und Herstellungskosten sowie nachträgliche Erhöhungen solcher Kosten auf Zugänge früherer Geschäftsjahre. Hierunt...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.7 Exkurs: Abbildung steuerlicher Nebenleistungen, Steuerbußen und Steuerstrafen

Rz. 107 § 3 Abs. 4 AO regelt abschließend den Umfang steuerlicher Nebenleistungen. Zu den steuerlichen Nebenleistungen zählen Verzögerungsgelder (§ 146 Abs. 2c AO), Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zuschläge gem. § 162 Abs. 4 und 4a AO, Mitwirkungsverzögerungsgeld, einschl. Zuschlag zum Mitwirkungsverzögerungsgeld (§ 200a Abs. 2 und 3 AO), Zinsen (§§ 233–237 AO) und Zinsen n...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.3 Besonderheiten bei Organschaftsverhältnissen

Rz. 78 Bei Organschaftsverhältnissen ist der Organträger auch Steuerschuldner der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, soweit ihm die Bemessungsgrundlagen zuzurechnen sind. Lediglich für das sogenannte eigene Einkommen ist die Organgesellschaft Steuerschuldner (Versteuerung von Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter nach § 16 KStG).[1] Die Obergesellschaft hat dah...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.4.2 Abbildung der aufwandswirksam zu verrechnenden sonstigen Steuern

Rz. 94 Bei den als Aufwand zu verrechnenden nicht ertragsabhängigen Steuern kann man folgende 3 Fallgruppen unterscheiden: Steuern in direktem Zusammenhang mit einer bestimmten Aufwandsart, direkt mit dem Umsatz verbundene Verbrauch- und Verkehrsteuern, für die das Unternehmen branchentypisch Steuerschuldner ist, und restliche aufwandswirksam zu verrechnende nicht ertragsabhäng...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.5 Abbildung von Steuerrisiken

Rz. 100 Steuerrisiken können insbesondere aus Betriebsprüfungsrisiken sowie Risiken aus finanzgerichtlichen Verfahren resultieren. Diese Risiken sind nach den allgemeinen Passivierungsgrundsätzen zu behandeln. Am Bilanzstichtag ist jeweils zu prüfen, ob eine hinreichend konkretisierte und quantifizierbare Verpflichtung vorliegt.[1] Nach der Rechtsprechung des BFH liegt eine ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.8.2.1 Anhang

Rz. 117 Neben den sich aus den Jahresabschlüssen ergebenden Offenlegungspflichten (Rz. 114 f.) müssen für die Aufstellung des Konzernabschlusses folgende weitere Offenlegungspflichten beachtet werden: Erläuterungspflicht zu den latenten Steuern im Konzernabschluss (§ 314 Abs. 1 Nr. 21 HGB): Die Vorschrift entspricht wortgleich der Regelung für den handelsrechtlichen Jahresabs...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.2.2 Steuern in persönlicher Hinsicht

Rz. 31 Auf der zweiten Stufe der Abbildung von Steuern im Jahresabschluss ist zu prüfen, wer die Steuern schuldet bzw. für sie haftet. Nach der h. M. sind im Jahresabschluss des Unternehmens nur diejenigen Steuern abzubilden, welche das Unternehmen in persönlicher Hinsicht als Zahlungspflichtiger schuldet bzw. für welche es haftet. Hiernach sind im Jahresabschluss nur diejen...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.1 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung als Grundlage der Abbildung von Steuern

Rz. 29 Nach § 243 Abs. 1 HGB ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen.[1] In der Literatur haben sich trotz einzelner Systematisierungsansätze bislang keine eigenständigen Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung von Steuern herausgebildet, vielmehr sind die einzelnen GoB für die Abbildung von Steuern in der Rechnungslegung mehr od...mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 3.3.2.3 Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsnormen (IFRS)

Rz. 45 Ebenso bestehen mangels künftiger Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung nach Maßgabe des Zweiten Unterabschnitts des HGB Unklarheiten dahingehend, wie mit solchen Mutterunternehmen umzugehen ist, die qua § 315e Abs. 1 f. HGB verpflichtet sind, ihren Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den von der EU legitimierten (endorsed) IFRS aufzustellen (auf § 315e Abs. 3 ...mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 3.3.2.4 Gesellschaften bürgerlichen Rechts

Rz. 46 Ein Unternehmensverbund setzt sowohl bei dem Mutter- als auch Tochterunternehmen unabdingbar die Unternehmenseigenschaft voraus. Da nach vorherrschender Ansicht kein einheitlicher Unternehmensbegriff existiert und auch die Rechtsprechung bislang von einer allgemeingültigen Definition abgesehen hat, kann er nur entsprechend der jeweiligen Zweckbestimmung des betreffend...mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 2 Verbundene Unternehmen i. S. d. AktG

Rz. 5 In § 15 AktG werden die Arten der verbundenen Unternehmen nach dem Aktiengesetz erschöpfend aufgeführt, die dann in den §§ 16– 19, 291, 292 AktG näher spezifiziert werden und durch widerlegbare oder unwiderlegbare Vermutungen miteinander verknüpft sind. Verbundene Unternehmen sind rechtlich selbständige Unternehmen, die im Verhältnis zueinander in Mehrheitsbesitz stehend...mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 3.2.2.3.3 Wirtschaftliche Betrachtungsweise nach § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB

Rz. 30 Ergänzt wird diese in das übergeordnete Konzept des beherrschenden Einflusses integrierte "bilanzrechtliche Relations-Beschreibung"[1] durch eine wirtschaftliche Betrachtungsweise. Gemäß § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB liegt auch dann ein beherrschender Einfluss vor, wenn einem Unternehmen die Mehrheit der Risiken und Chancen aus der Tätigkeit einer sog. – vielfach auch als "s...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.1 Ziele im Rahmen der generellen Unternehmenspolitik

Rz. 3 Bilanzpolitik ist Bestandteil der Unternehmenspolitik. Sie stellt ein Instrument zur Realisierung der unternehmerischen Zielsetzungen dar. Deshalb verfügt bilanzpolitisches Agieren über keinen Selbstzweck, sondern Bilanzpolitik ist vielmehr ein Mittel, um übergeordnete Ziele zu erreichen.[1] In den meisten Fällen ist die Bilanzpolitik ein Instrument betrieblicher Teilp...mehr