Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gemeiner Wert / 3.2.2 Entstrickung

Der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich eines Veräußerungs- oder Nutzungsgewinns eines Wirtschaftsguts gilt bei einer Körperschaft als Veräußerung oder Überlassung.[1] Ein solcher Sachverhalt liegt insbesondere vor, wenn ein bisher einer inländischen Betriebsstätte der Körperschaft zugeordnetes Wirtschaftsgut nu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gemeiner Wert / 3.1.3 Betriebsaufgabe

Werden Wirtschaftsgüter im Rahmen einer Betriebsaufgabe ins Privatvermögen überführt, sind diese mit dem gemeinen Wert zu bewerten.[1] Der gemeine Wert bildet im Folgenden die Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen, sofern das Wirtschaftsgut im Privatvermögen weiter zur Erzielung von Einnahmen genutzt wird. Zu denken ist hier z. B. an ein vermietetes Grundstück, das sich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.1 Ziele im Rahmen der generellen Unternehmenspolitik

Rz. 3 Bilanzpolitik ist Bestandteil der Unternehmenspolitik. Sie stellt ein Instrument zur Realisierung der unternehmerischen Zielsetzungen dar. Deshalb verfügt bilanzpolitisches Agieren über keinen Selbstzweck, sondern Bilanzpolitik ist vielmehr ein Mittel, um übergeordnete Ziele zu erreichen.[1] In den meisten Fällen ist die Bilanzpolitik ein Instrument betrieblicher Teilp...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gemeiner Wert / 1 So wird der gemeine Wert definiert

Der "gemeine Wert" oder auch "Verkehrswert"[1] gilt neben vielen anderen steuerlichen "Werten" als Maßstab in der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die unterste Grenze für den gemeinen Wert bildet, insbesondere wenn das Wirtschaftsgut nicht mehr gebrauchsfähig ist, der Material- bzw. Schrottwert. Bei der Wertfindung ist der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.2 Wirkungsbreite

Rz. 66 Je mehr Rechenwerke durch eine bilanzpolitische Maßnahme berührt werden, desto größer ist deren Wirkungsbreite. Als "Rechenwerke" sind dabei anzusehen: Handelsbilanz, Steuerbilanz, Ermittlung des gemeinen Werts von Gesellschaftsanteilen, Konzernbilanz nach HGB und ggf. IFRS, betriebsinterne Ergebnisrechnung; in diesem Zusammenhang sind auch die Steuererklärungen der A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.1.3 Beurteilung von Sachverhaltsgestaltungen als Mittel der Bilanzpolitik

Rz. 39 Aus ökonomischer Sicht ist der Einsatz von Sachverhaltsgestaltungen als Mittel der Bilanzpolitik aus folgenden Gründen nicht unproblematisch: Insbesondere die vorübergehenden Maßnahmen, die nach dem Bilanzstichtag wieder rückgängig gemacht werden, weisen zumindest vom Resultat her betrachtet eine gefährliche Nähe zu "rückwirkend vereinbarten Geschäften" auf. Die für Ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.1.2 Kategorien der Sachverhaltsgestaltungen

Rz. 35 Die bilanzpolitischen Instrumente zur Sachverhaltsgestaltung lassen sich in folgende Kategorien einteilen:[1] zeitliche Verlagerung von Geschäftsvorfällen, dauerhafte oder originäre Maßnahmen, die nach dem Bilanzstichtag nicht rückgängig gemacht werden, und vorübergehende Maßnahmen, die nach dem Bilanzstichtag wieder rückgängig gemacht werden. Rz. 36 Zeitliche Verlagerung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gemeiner Wert / 3.4.1 Anteile an einer Kapitalgesellschaft

Als gemeiner Wert von börsennotierten Anteilen gilt der niedrigste am Stichtag notierte Kurswert.[1] Für nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften wird der gemeine Wert (sofern keine tatsächlichen Verkäufe und keine Wertermittlung nach einer anderen anerkannten, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode vorliegen) nach dem sog. "verei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gemeiner Wert / 3.3 Was beim gemeinen Wert bei der Umsatzsteuer zu beachten ist

Werden im Zusammenhang mit einem Grundstück auch Gegenstände übertragen, ist das Gesamtentgelt in einen umsatzsteuerpflichtigen (Zubehör) und einen steuerfreien (Grundstück)[1] Teil aufzusplitten. Maßgebend sind die gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter. Achtung Geschäftsveräußerung im Ganzen Im Zusammenhang mit der Aufteilung von Zubehör und Grundstück sollte genauestens abgegr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gemeiner Wert / 3.2.1 Verdeckte Gewinnausschüttung

Während im Einkommensteuerrecht Abflüsse aus dem Betriebsvermögen an die Inhaber als Entnahmen mit dem Teilwert zu bewerten sind,[1] sind verdeckte Gewinnausschüttungen der Kapitalgesellschaften an ihre Anteilseigner als Pendant zu den Entnahmen eines Einzelunternehmens mit dem gemeinen Wert zu bemessen.[2] Praxis-Beispiel Verdeckte Gewinnausschüttung X ist Gesellschafter-Gesc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grundstück / Zusammenfassung

Begriff Ein Grundstück im Sinne des Sachenrechts des BGB (und der Grundbuchordnung) ist jeder abgegrenzte Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis des betreffenden Grundbuchblatts gesondert aufgeführt ist. Von dieser Definition geht grundsätzlich auch das Steuerrecht aus. Aus steuerrechtlicher Sicht ist jedoch darüber hinaus zu beachten, dass der Grund und Boden un...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.1 Grundsätzliche Überlegungen

Rz. 73 Beweglich zu handhabende, flexible Mittel sind für die Bilanzpolitik von größter Wichtigkeit. Mittel mit solchen Eigenschaften ermöglichen es, auf sich verändernde Unternehmenslagen rasch und situationsgerecht zu reagieren. Dabei ist "Flexibilität" in diesem Zusammenhang ein vielschichtiges Phänomen, das u. a. folgende Gesichtspunkte umfasst: Bindungswirkung: Hier geht...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gemeiner Wert / 3.1.1 Betriebseröffnung

Einlagen sind grundsätzlich mit dem Teilwert anzusetzen.[1] Wird ein Gewerbebetrieb eröffnet, entspricht der Wert der eingelegten Wirtschaftsgüter i. d. R. ihrem gemeinen Wert, da es hier keinen schon existierenden Betrieb gibt, der fortgeführt werden könnte (Teilwertdefinition). Die Anschaffungskosten stellen hierbei die Obergrenze dar.[2] Hier fallen gemeiner Wert und Teil...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gemeiner Wert / 3.1.6 Spenden

Sachspenden sind i. d. R. mit dem gemeinen Wert anzusetzen.[1] Der gemeine Wert, also der Marktwert, ist anhand von Neupreis, Alter und Beschaffenheit zu schätzen, z. B. bei gebrauchter Kleidung.[2] Werden zum Zweck einer Sachspende Wirtschaftsgüter aus einem Betriebsvermögen entnommen, ist nicht der gemeine Wert, sondern – entsprechend der Grundsätze für Entnahmen -[3] der T...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Immobilienfonds / 5 Private Veräußerungsgeschäfte

Die Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds, die ihre Anteile im Privatvermögen halten, können neben den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen auch Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG erzielen. Infrage kommen vor allem zwei Fallgestaltungen: Der Fonds veräußert ein Grundstück innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grundstück / 5 Nutzungsänderung

Obwohl steuerrechtlich zwischen Grund und Boden und Gebäude als gesonderte Wirtschaftsgüter unterschieden wird, teilt der bebaute Grund und Boden das Schicksal des Gebäudes als Betriebs- oder Privatvermögen.[1] Wichtig Einlage/Entnahme durch Bebauung Durch die Bebauung mit einem Betriebsgebäude wird ein Privatgrundstück in das Betriebsvermögen (zwangsweise) eingelegt, dementsp...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.2.4 Gestaltungsmöglichkeiten durch Bewertungsdifferenzierung

Rz. 89 Der Stetigkeitsgrundsatz bezieht sich auf die Kontinuität in der Anwendung von Bewertungsmethoden im Zeitablauf. Dagegen wird nicht verlangt, dass Bewertungsmethoden bei den verschiedenen Bilanzposten bzw. bei den unter einen Bilanzposten fallenden Wirtschaftsgütern einheitlich ausgeübt werden.[1] Das Prinzip der Einzelbewertung gestattet grundsätzlich auch bei gleich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.3 Zielkonflikte

Rz. 17 Da Bilanzpolitik meistens mehrere Ziele gleichzeitig verfolgt, können zwischen den verschiedenen Zielen Widersprüche – Zielkonflikte – entstehen. Dabei lassen sich insbesondere die folgenden Arten von Zielkonflikten unterscheiden: Zielkonflikte zwischen den einzelnen an der Unternehmung beteiligten Gruppen: Beispielsweise zählt hierzu der Konflikt zwischen Anteilseigne...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Immobilienfonds / 2 Anteile im Privatvermögen

Die Anteilserwerber sind Gesellschafter der Vermietungsgesellschaft. Halten sie die Anteile im Privatvermögen, erzielen sie gemeinsam Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Das dürfte auch gelten, wenn die Anleger ihre Anteile über einen Treuhänder halten. Der BFH hat zwar entschieden, dass Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nur erzielt, wer selbst den Tatbestand de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.2.5 Gestaltungsmöglichkeiten bei diskontinuierlich auftretenden Geschäftsvorfällen

Rz. 91 Die in § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB postulierte Bewertungsstetigkeit bezieht sich auf die Beibehaltung der "auf den vorhergehenden Jahresabschluss" angewendeten Bewertungsmethoden. Analoges gilt auch für Ansatzmethoden nach § 246 Abs. 3 Satz 1 HGB. Eine Bezugnahme auf einen weiter zurückliegenden Jahresabschluss enthält das Gesetz nicht.[1] Die Stetigkeit betrifft somit nur...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.5.1 Art und Ausmaß der Erkennbarkeit bilanzpolitischer Mittel

Rz. 96 Bei der Erkennbarkeit lässt sich weiter differenzieren, ob der Einsatz der bilanzpolitischen Instrumente hinsichtlich des Betrags erkennbar (quantitative Erkennbarkeit) oder nur hinsichtlich seiner qualitativen Auswirkung in der Tendenz abzuschätzen ist (qualitative Erkennbarkeit):[1] (1) In der betragsmäßigen Auswirkung genau oder relativ genau erkennbare Maßnahmen: Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Übernahme von Verbindlichkeiten

Rz. 5 Unter Übernahme von Verbindlichkeiten ist die Schuldbefreiung durch Schuldübernahme [1] und die Schuldmitübernahme oder der Schuldbeitritt neben einem Schuldner bei bereits bestehenden Verpflichtungen und nicht das Eingehen einer neuen Verpflichtung zu verstehen. Das abstrakte Rechtsgeschäft der Schuldübernahme stellt eine Leistung dar, die darin besteht, dass der Über...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.1.1 Abgrenzung

Rz. 31 Die zur Sachverhaltsgestaltung eingesetzten bilanzpolitischen Instrumente verändern nicht das im Jahresabschluss und Lagebericht dargestellte Abbild, sondern nur die abzubildende Realität. Daher werden sie auch als "reale Transaktionswahlrechte" bezeichnet.[1] Kritisch kann insbesondere die Identifizierung bzw. Abgrenzung von bilanzpolitischen Instrumenten gegenüber u...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / Einführung

Für die Bemessung von angemessenen Bezügen eines Geschäftsführers gibt es keine festen Regeln. Die Vergütung des Geschäftsführers soll grundsätzlich ein Äquivalent für den Wert seiner Arbeit darstellen und ist auf dieser Basis zu schätzen. Das richtige Maß zu finden, ist dabei gar nicht so einfach. Hilfe bieten z. B. der "interne" Fremdvergleich, also ein Vergleich mit den B...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 3.3 Verhältnis zum Gesamtgewinn und zur Eigenkapitalverzinsung

Maßgebend ist vor allem das Verhältnis der Gesamtvergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers im Verhältnis zum Gesamtgewinn der Gesellschaft und zur verbleibenden Eigenkapitalverzinsung. Es gilt der Grundsatz: Der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter wird bei der Festlegung der Gesamtbezüge sicherstellen, dass der Gesellschaft auch nach Zahlung der Geschäftsführer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Spitzenkennzahlen mit dem 7... / 5 Branchenspezifische Besonderheiten bei der Kennzahlenauswahl

Die Relevanz von Spitzenkennzahlen variiert stark je nach Branche, Geschäftsmodell und Marktumfeld. Was für ein Unternehmen eine zentrale Steuerungsgröße darstellt, kann für ein anderes nahezu bedeutungslos sein. Diese Kontextabhängigkeit wird oft unterschätzt, wenn Kennzahlenkonzepte branchenübergreifend propagiert werden. Ein anschauliches Beispiel ist der NPS, der die Wei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Verbot der Zusammenfassung von Wirtschaftsgütern verschiedener Eigentümer

Rz. 79 [Autor/Stand] Nach § 2 Abs. 2 BewG kommen mehrere Wirtschaftsgüter als wirtschaftliche Einheit nur insoweit in Betracht, als sie demselben Eigentümer gehören. Eine wirtschaftliche Einheit i.S.d. BewG wird grds. nur von solchen – wirtschaftlich zusammengehörigen – Wirtschaftsgütern gebildet, die demselben Eigentümer gehören. Es kann daher nicht jede wirtschaftliche Ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Wirtschaftsgut

Rz. 49 [Autor/Stand] Die BewG 1925 und 1931 verwendeten noch den bürgerlich-rechtlichen Begriff "Gegenstand". Dieser Begriff umfasst sowohl Sachen als auch Rechte. Er erwies sich jedoch für das Steuerrecht als zu eng; denn als Gegenstände i.S.d. Steuerrechts kommen nicht lediglich Sachen und Rechte, sondern auch Güter in Betracht, denen nach den Anschauungen des Verkehrs ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Anteile des Eigentümers an anderen Wirtschaftsgütern

Rz. 92 [Autor/Stand] Nach § 30 Abs. 3 BewG 1934 konnte bereits ein Anteil des Eigentümers an anderen Flächen in seinen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft einbezogen werden. Die Rechtsprechung hat diese Vorschrift aber auch sinngemäß auf Anteile des Eigentümers an Gebäuden und anderen Betriebsmitteln angewendet.[2] § 34 Abs. 5 BewG 1965 spricht ganz allgemein von einem Ant...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Steuerrechtliche Zurechnung von Wirtschaftsgütern

1. Begriff der Zurechnung Rz. 8 [Autor/Stand] Unter Zurechnung wird die persönliche Zuordnung eines Wirtschaftsguts für die Besteuerung verstanden. Damit wird bestimmt, welche Person oder Personen Schuldner von Steuern sind, die an die Herrschaftsgewalt über ein Wirtschaftsgut anknüpfen. Die Zurechnung ist in § 39 AO 1977 geregelt. Das Bewertungsgesetz kennt den Ausdruck "Zur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 4. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Rz. 127 Die Regelungen für die GWG gelten nur für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind. Nach § 6 Abs. 2 EStG ist ein Wirtschaftsgut nicht für sich allein nutzbar, wenn es nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens genutzt werden kann und die in de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ausnahmen von dem Verbot der Zusammenfassung von Wirtschaftsgütern

Rz. 82 [Autor/Stand] Von der Vorschrift, dass nur Wirtschaftsgüter, die demselben Eigentümer oder denselben Eigentümern gemeinschaftlich gehören, zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden dürfen, bestehen für das Gebiet der Einheitsbewertung Ausnahmen. Diese gehen dem Grundsatz des § 2 Abs. 2 BewG vor (§ 17 Abs. 3 BewG). Folgende Ausnahmen bestehen: Rz. 83 [Aut...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Credit-impaired financial asset und purchased or originated credit-impaired financial asset (bonitätsbedingt wertgeminderter finanzieller Vermögenswert und bei Erwerb oder Ausreichung bonitätsgeminderter finanzieller Vermögenswert)

Tz. 107 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Als bonitätsbedingt wertgeminderter finanzieller Vermögenswert bezeichnet der IASB ein Finanzinstrument, bei dem ein oder mehrere Ereignisse mit adversen Auswirkungen auf dessen zukünftig erwartete Zahlungsströme eingetreten sind (vgl. IFRS 9 Appendix A). Als mögliche Nachweise für das Vorliegen einer bonitätsbedingten Wertminderung führt de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5 Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten

Tz. 125 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die von der übernehmenden Gesellschaft erworbenen WG gelten als am stlichen Übertragungsstichtag angeschafft (s Tz 120). Infolge dieser Anschaffungsfiktion liegt ein vollentgeltlicher Erwerb vor; die Übernehmerin tritt nicht die Rechtsnachfolge des Einbringenden an. Folglich kann (Wahlrecht) die Übernehmerin die Bewertungsfreiheit des § 6 A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.2 Begünstige Wirtschaftsgüter

Tz. 212 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Der Erhöhungsbetrag iSd § 23 Abs 2 S 1 UmwStG ist WG bezogen anzusetzen; dh der Erhöhungsbetrag ist als Bw-Aufstockung der WG (nur) in der St-Bil der übernehmenden Gesellschaft zu verstehen (oder in einer positiven Erg-Bil der Beteiligungs-Pers-Ges im Fall der Einbringung eines MU-Anteils, s Tz 225; ebenso die hA s Nitzschke, in B/H, § 23 U...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5 Selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter

Tz. 89 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Im Fall der Einbringung eines (Teil-)Betriebs (s §§ 20 Abs 1, 25 UmwStG) geht ein der betrieblichen Sachgesamtheit anhaftender (vom Einbringenden) selbst geschaffener (originärer) Geschäfts-, Firmen- oder Praxiswert auf die übernehmende Gesellschaft über. Zur Frage, wie im Fall der Aufstockung zum Zwischenwert ein bestehender originärer Gesc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Immaterielle Wirtschaftsgüter

Rn. 220 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Gewinne aus der Veräußerung/Entnahme von immateriellen WG (zB der Verkauf von Zahlungsansprüchen) sind ebenfalls in die Durchschnittssatzgewinnermittlung einzubeziehen. Nach alter Fassung waren derartige Gewinne nur dann und insoweit als Sondergewinn gem § 13a Abs 6 S 1 Nr 2 EStG aF zu erfassen, als die Veräußerung/Entnahme im Zusammenhang ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Degressive Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter (§ 23 Abs 3 S 1 Nr 2 UmwStG)

Tz. 95 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Hat der Einbringende bewegliche WG des AV nach § 7 Abs 2 EStG aF/nF degressiv abgeschrieben (fallende Jahresbeträge), ist die übernehmende Gesellschaft an diese Abschr-Methode gebunden (stliche Rechtsnachfolge, s Tz 90). Die Sacheinlage nach den §§ 20 Abs 1, 25 UmwStG unter Ansatz der Zwischenwerte ist keine Anschaffung der eingebrachten WG d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Einbringung von Wirtschaftsgütern in gemeinschaftlichen Tierhaltungsbetrieb (§ 13 Abs 6 EStG)

Rn. 118 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Vorschrift des § 13 Abs 6 EStG ist durch das BewÄndG 1971 (BGBl I 1971, 1157, BStBl I 1971, 362) in das EStG eingefügt worden und wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2050 mit Wirkung zum 01.01.2022, sowie durch das JStG 2024 v 2.12.2024 (BGBl 2024 I Nr 387) mWv 01.01....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.3 Bereits ausgeschiedene Wirtschaftsgüter

Tz. 214 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Sind iRd Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachte WG zum für die Beurteilung der Werterhöhung maßgebenden Zeitpunkt (s Tz 226) nicht mehr im BV der Übernehmerin vorhanden, kann eine Aufstockung der Bw bei der Übernehmerin nicht mehr erfolgen. Die stliche Verwertbarkeit des diesen WG anteilig zuzuordnenden Aufstockungsbetrags für die (...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1.1 Erstmalige Verstrickung von Wirtschaftsgütern

Tz. 40a Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Auch Fällen, in denen die übernehmende Gesellschaft im Zusammenhang mit einer Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG, für die auf Antrag der Bw fortgeführt wird, das Besteuerungsrecht für WG erhält, die bisher im Inl nicht st-verstrickt waren, liegt für Zwecke des § 23 Abs 1 UmwStG dennoch eine Bw-Einbringung vor. Hinsichtlich dieser WG ist – na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten

Tz. 85 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die stillen Reserven von WG, deren AK oder HK voll abgeschrieben worden sind und nur noch mit einem "Erinnerungswert" bilanziert werden, sind im Fall der Einbringung zum Zwischenwert anteilig auszuweisen. Handelt es sich um abnutzbare bewegliche WG des AV, die selbständig nutzbar sind, und beträgt der Aufstockungsbetrag nicht mehr als 800 EU...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten

Tz. 55 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die übernehmende Gesellschaft kann von der Bewertungsfreiheit des § 6 Abs 2 EStG für sog geringwertige WG im Fall der Übernahme von selbständig nutzbaren beweglichen WG des AV mit einem (Rest-)Bw zum stlichen Übertragungsstichtag von nicht mehr als 800 EUR (ohne VorSt-Betrag; vor dem 01.01.2018: 150 bzw 410 EUR) keinen Gebrauch machen. Sie h...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Wirtschaftsgütern des luf Betriebsvermögens (§ 13a Abs 3 S 1 Nr 5 EStG)

Rn. 276 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Zu erfassen sind im Wj zugeflossene Einnahmen aus einer Nutzungsüberlassung, die ohne Zugehörigkeit der überlassenen WG zum luf BV als vermögensverwaltende Tätigkeit zu qualifizieren wären. Auf die Bezeichnung der vertraglichen Vereinbarungen kommt es nicht an (BMF v 10.11.2015, BStBl I 2015, 877 Rz 74–77, glA Märkle/Hiller, Die ESt bei LuF...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Bemessung des Abgangserfolgs und des Buchwerts eines nicht abgehenden Teils eines finanziellen Vermögenswerts

Tz. 138 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Ist ein Unternehmen im Zuge einer Übertragung eines finanziellen Vermögenswerts berechtigt, diesen auszubuchen und erhält es dabei einen neuen finanziellen Vermögenswert, so hat es diesen zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen. Gleiches gilt, wenn im Zuge der Übertragung eine finanzielle Verpflichtung eingegangen wird; auch diese ist zum beiz...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Gross carrying amount of a financial asset (Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswerts)

Tz. 91 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswerts entspricht den in der vorherigen Textziffer dargestellten fortgeführten Anschaffungskosten für den finanziellen Vermögenswert vor dessen Anpassung um eine etwaig gebildete Risikovorsorge (vgl. IFRS 9 Appendix A).mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Bilanzierung finanzieller Vermögenswerte zum Handels- oder Erfüllungstag

Tz. 121 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Gemäß IFRS 9.3.1.1 hat ein Unternehmen Finanzinstrumente grundsätzlich ab dem Zeitpunkt bilanziell zu erfassen, zu dem es Vertragspartei wird. Dieser Tag wird als Zeitpunkt der Verpflichtung oder Handelstag bezeichnet (Commitment oder Trade Date). Für Geschäftsvorfälle, die als marktübliche Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerte...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte

Tz. 156 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte erfolgt nach IFRS 9 einheitlich anhand von zwei Prüfkriterien (vgl. IFRS 9.4.1.1; s. a. Berger/Struffert/Nagel­schmitt, WPg 2014, S. 1076ff.; Deloitte LLP, B2 5). Dabei handelt es sich um das Geschäftsmodell des Unternehmens (the entity’s business model), das die Grundlage für die Steuerung der ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Amortised cost of a financial asset or financial liability (fortgeführte Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit)

Tz. 90 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts resp. einer finanziellen Verbindlichkeit bilden einen von zwei Wertmaßstäben, die der IASB für Finanzinstrumente vorsieht (für eine Kommentierung der Definition des alternativ zu verwendenden beizulegenden Zeitwerts vgl. IFRS-Komm., Teil B, IAS 32, Tz. 32ff.). Dem englisch...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Ergänzende Vorschriften für finanzielle Vermögenswerte

a. Anwendung der Effektivzinsmethode bei der Bemessung fortgeführter Anschaffungskosten Tz. 240 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Wie im Definitionsteil ausgeführt (vgl. Tz. 93ff.), erfolgt die Zinsberechnung von Finanzinstrumenten generell unter Rückgriff auf die Effektivzinsmethode. Im Abschnitt zur Folgebewertung des Standards finden sich Leitlinien dazu, wann der Effektivzins und...mehr