Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte

a. Grundprinzip Tz. 125 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Bevor ein Unternehmen prüfen kann, ob es zur Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswerts berechtigt ist, sind vorab zwei Aspekte zu klären: aus wessen Sicht und was soll ausgebucht werden? Die Frage nach dem "wer" bezieht sich auf die Abschlussperspektive, aus der die Ausbuchungsprüfung vorgenommen werden soll – Einzel- oder ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Wertermittlung (Satz 1)

Rz. 7 [Autor/Stand] Zur Wertermittlung eines Wirtschaftsguts, an dem mehrere Personen beteiligt sind, ordnet § 3 Satz 1 BewG an, dass der Wert im Ganzen zu ermitteln ist. Diese Regelung bezieht sich naturgemäß nicht nur auf die Bewertung von Wirtschaftsgütern, von denen jedes für sich eine wirtschaftliche Einheit bildet, sondern auch auf Fälle, in denen mehrere Wirtschaftsgü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gegenstand der Bewertung

Rz. 41 [Autor/Stand] Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 BewG ist Gegenstand der Bewertung die wirtschaftliche Einheit. Sie wird bisweilen auch untechnisch als Bewertungseinheit bezeichnet. Das BewG gibt keine Begriffsbestimmung der wirtschaftlichen Einheit. Es geht aber davon aus, dass sich die Bewertung an der Zusammengehörigkeit von Wirtschaftsgütern auszurichten hat, die sich durch d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wirtschaftliche Einheit

Rz. 56 [Autor/Stand] Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit war in den ersten Steuergesetzen, die das Vermögen nach seinem Wert besteuerten, noch nicht enthalten. In Ausführungsanweisungen zu diesen Gesetzen (z.B. dem preußischen Ergänzungssteuergesetz) wurde bereits angeordnet, dass grds. die Wertermittlung für jeden einzelnen Teil des Vermögens zu erfolgen habe, wobei un...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Grundprinzip

Tz. 125 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Bevor ein Unternehmen prüfen kann, ob es zur Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswerts berechtigt ist, sind vorab zwei Aspekte zu klären: aus wessen Sicht und was soll ausgebucht werden? Die Frage nach dem "wer" bezieht sich auf die Abschlussperspektive, aus der die Ausbuchungsprüfung vorgenommen werden soll – Einzel- oder Konzernabschlus...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertung der wirtschaftlichen Einheit im Ganzen

Rz. 43 [Autor/Stand] Soweit die wirtschaftliche Einheit Gegenstand der Bewertung ist, besteht der weitere Grundsatz: Ihr Wert ist im Ganzen festzustellen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BewG). Diese Vorschrift ergänzt die erste Vorschrift in Satz l, wonach jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten ist. Besteht eine wirtschaftliche Einheit nur aus einem einzelnen Wirtschaftsgut, s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Wirtschaftliche Zusammengehörigkeit

Rz. 68 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit ist ein objektives Abgrenzungsmerkmal. Mehrere Wirtschaftsgüter gehören wirtschaftlich zusammen, wenn sie in einem objektiven Funktionszusammenhang stehen, der ihre gemeinsame Nutzung gebietet oder doch sinnvoll erscheinen lässt. Der Funktionszusammenhang wird seinerseits durch objektive Merkmale begründet, nämlich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Treuhandverhältnisse

Rz. 17 [Autor/Stand] Eine gesetzliche Regelung des Treuhandverhältnisses fehlt. Treuhandverhältnisse sind durch sog. überschießende Außenzuständigkeit des Treuhänders gekenn zeichnet. Der Treuhänder wird zwar im eigenen Namen kraft eigenen Rechts tätig, er darf aber sein Recht nur insoweit ausüben, als es dem Zweck des Treuhandverhältnisses entspricht. Treuhandverhältnisse k...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Grundsatz

Rz. 18 [Autor/Stand] Eigenbesitzer ist, wer ein Wirtschaftsgut als ihm gehörig besitzt (vgl. § 872 BGB). Eigenbesitz und Eigentum werden sich meistens in einer Person vereinigen. Fallen sie aber nicht zusammen, so folgt das Steuerrecht grds. nicht dem förmlichen Eigentum, sondern es knüpft an die tatsächliche Sachherrschaft (vgl. § 854 BGB) des Eigenbesitzers an und rechnet ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 97 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 34 Abs. 6 BewG ist vom Finanzausschuss des Bundestages auf Vorschlag des Ernährungsausschusses in das Gesetz eingefügt worden. Sie soll einer neueren Entwicklung in der Landwirtschaft Rechnung tragen und die Bildung der wirtschaftlichen Einheit erleichtern, wenn der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft von einer Gesellschaft oder Ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Obstbaugemeinschaften

Rz. 108 [Autor/Stand] Grundlage der Bewertung bei Obstbaugemeinschaften sind die Absätze 5 und 6 des § 34 BewG.[2] Daher ist zu untersuchen, ob die Wirtschaftsgüter der Gemeinschaft (Bruchteilseigentum) wirtschaftlich mit den Betrieben der an dieser Gemeinschaft Beteiligten verbunden sind, d.h. ob sie zusammen mit ihnen genutzt werden oder ob es sich um einen von einer Gesel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Wirtschaftliche Betrachtungsweise

Rz. 10 [Autor/Stand] § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 sieht vor, dass Wirtschaftsgüter unter bestimmten Voraussetzungen als Ausnahme von der Regel des Abs. 1 für die Besteuerung einem anderen als dem nach bürgerlichem Recht Berechtigten zugerechnet werden. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 ist ein gesetzlich geregelter Anwendungsfall der sog. wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Er entspric...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wirtschaftliche Einheit beim sonstigen Vermögen

Rz. 128 [Autor/Stand] Die Bewertung nach wirtschaftlichen Einheiten gilt nicht nur für die Vermögensarten, die der Einheitsbewertung unterliegen (vgl. § 19 Abs. 1 BewG), sondern grds. auch für das sonstige Vermögen, für das Einheitswerte nicht festgestellt werden. Beim sonstigen Vermögen bildet jedoch meistens jedes einzelne Wirtschaftsgut eine wirtschaftliche Einheit. Doch ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Miete, Pacht

Rz. 21 [Autor/Stand] Mieter und Pächter sind Fremdbesitzer, d.h., sie besitzen die gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgüter in Anerkennung fremden Eigentums. Deshalb können ihnen allein aufgrund des Miet- oder Pachtverhältnisses die genutzten Wirtschaftsgüter nicht zugerechnet werden. Das gilt für die Pachtung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft im Allgemeinen[2...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Sonderfälle

Rz. 63 [Autor/Stand] Erforderlich ist auch eine Abgrenzung von aktiv wirtschaftenden Betrieben oder dauerhaft im Ganzen verpachteten Betrieben von Stückländereien. § 232 Abs. 2 Satz 2 BewG sieht vereinfachend vor, dass auch die Verpachtung oder unentgeltliche Überlassung von land- und forstwirtschaftlich genutzten bzw. nutzbaren Flächen als land- und forstwirtschaftliche Tät...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Fremde Gebäude und Betriebsmittel

Rz. 72 [Autor/Stand] Grundsätzlich dürfen Wirtschaftsgüter nur dann zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden, wenn sie demselben Eigentümer gehören (§ 2 Abs. 2 BewG, vgl. insb. § 2 BewG Rz. 54–60). § 34 Abs. 4 BewG enthält jedoch eine Ausnahmevorschrift von diesem Grundsatz. Hiernach sind die der Bewirtschaftung des Betriebs dienenden Betriebsmittel und die a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Wirtschaftliche Einheit

Rz. 28 [Autor/Stand] Das Grundvermögen wird für Zwecke der Grundsteuer nach wirtschaftlichen Einheiten bewertet. Dies folgt aus dem in § 2 Abs. 1 Satz 1 BewG festgelegten Grundsatz, nach dem jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten ist. Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit bestimmt sich gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 BewG in erster Linie nach der Verkehrsanschauung.[2] ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wirtschaftliche Einheit beim Betriebsvermögen

Rz. 121 [Autor/Stand] Voraussetzung für die Zurechnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen ist, dass sie zu einer wirtschaftlichen Einheit gehören, die dem Betrieb des Gewerbes als Hauptzweck dient (§ 95 BewG). Demgemäß ist der gewerbliche Betrieb vor allem nach der Zweckbestimmung der Wirtschaftsgüter abzugrenzen, wobei die tatsächliche Widmung durch den Betriebsinha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begriff der Zurechnung

Rz. 8 [Autor/Stand] Unter Zurechnung wird die persönliche Zuordnung eines Wirtschaftsguts für die Besteuerung verstanden. Damit wird bestimmt, welche Person oder Personen Schuldner von Steuern sind, die an die Herrschaftsgewalt über ein Wirtschaftsgut anknüpfen. Die Zurechnung ist in § 39 AO 1977 geregelt. Das Bewertungsgesetz kennt den Ausdruck "Zurechnung" allerdings auch ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Betriebsbegriff

Rz. 55 [Autor/Stand] Wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist nach § 232 Abs. 2 Satz 1 BewG der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Dieser umfasst alle Wirtschaftsgüter, die ihm dauernd zu dienen bestimmt sind. Zur Abgrenzung gelten die allgemeinen Grundsätze des § 2 BewG. Was als wirtschaftliche Einheit zu gelten hat, ist nach den Anschau...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vorbemerkungen zu den §§ 15... / D. Wesentliche Änderungen im Bewertungsverfahren

Rz. 23 [Autor/Stand] Das neue Bewertungsrecht für den Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer enthält einige wesentliche Änderung gegenüber dem vorher für Zwecke der Grunderwerbsteuer und der Erbschaftsteuer geltenden Recht. Rz. 24 [Autor/Stand] Die Eigentumsverhältnisse werden stärker hervorgehoben. Damit wird der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in erster Linie nur ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Tatsächliche Übung

Rz. 65 [Autor/Stand] Die tatsächliche Übung ist ein objektives Abgrenzungsmerkmal, dem aber subjektive Momente eigen sind. Die tatsächliche Übung kann nicht mit der örtlichen Gewohnheit identisch sein, denn sonst hätte sie der Gesetzgeber nicht besonders erwähnt. Sie stellt vielmehr auf das äußerlich wahrnehmbare Verhalten des einzelnen Eigentümers der Wirtschaftsgüter ab. D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zurechnung an den Eigentümer

Rz. 9 [Autor/Stand] Im Regelfall sind Wirtschaftsgüter dem bürgerlich-rechtlichen Eigentümer zuzurechnen (§ 39 Abs. 1 AO 1977). Da die Zurechnung nicht nur Sachen, sondern alle Wirtschaftsgüter erfasst und es ein Eigentum an Rechten nicht gibt, ist der Begriff "Eigentümer" in § 39 AO 1977 zu eng. Die Vorschrift muss dahin verstanden werden, dass die Zurechnung grds. an denje...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Wirtschaftliche Einheit bei der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 93 [Autor/Stand] Zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören grds. alle Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt sind. Für land- und forstwirtschaftliches Vermögen gelten nunmehr parallel: Für Grundsteuerzwecke: §§ 232–241 BewG n.F. (Bewertung mit standardisierten Ertragswerten) Für Erbschaft-/Schenkungsteuer: §§...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 2 GrStG bestimmt mit dem inländischen Grundbesitz den Steuergegenstand der Grundsteuer, der nach den Regelungen des BewG bestimmt und abgegrenzt wird.[2] Während § 1 GrStG regelt, ob von der hebeberechtigten Gemeinde von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz überhaupt Grundsteuer erhoben wird, legt § 2 GrStG den Steuertatbestand fest. Das Steuerobje...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Sicherungsübereignung

Rz. 16 [Autor/Stand] Der Sicherungseigentümer ist nach außen Volleigentümer, er darf im Innenverhältnis zum Sicherungsgeber von dem Eigentum aber nur insoweit Gebrauch machen, als es dem Sicherungszweck entspricht. Das übereignete Wirtschaftsgut ist wirtschaftlich nur ein Pfand in der Hand des formellen Eigentümers. Deshalb schreibt § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO 1977 vor, dass...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Gemeinschaftliche Tierhaltung als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 25 [Autor/Stand] Die gemeinschaftliche Tierhaltung im Rahmen des § 51a BewG bildet mit den hiermit zusammenhängenden Wirtschaftsgütern einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft und damit eine eigenständige wirtschaftliche Einheit. Dies ist in § 34 Abs. 6a BewG ausdrücklich angeordnet. Diese Vorschrift war insbesondere deshalb notwendig, weil die Tierhaltungsgemeinschaf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Betriebsmittel

Rz. 40 [Autor/Stand] Stehende und umlaufende Betriebsmittel gehören nach § 233 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und 4 BewG zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Die Zuordnung ist nach der Zweckbestimmung vorzunehmen. Die Widmung des Vermögens, dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen, setzt eine gewisse planmäßige und ständige Bearbeitung voraus, was nach objekt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ausnahmen von der Gesamtbewertung

Rz. 45 [Autor/Stand] Der Grundsatz der Gesamtbewertung der wirtschaftlichen Einheit gilt nicht, soweit eine Bewertung durch Summierung der Werte der einzelnen zu der wirtschaftlichen Einheit gehörenden Wirtschaftsgüter vorgeschrieben ist. Eine solche Ausnahme ist in § 13 Abs. 1 BewG vorgesehen. Danach ist der Gesamtwert von Nutzungen oder Leistungen, die auf bestimmte Zeit b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtliche Entwicklung und Bedeutung

Rz. 4 [Autor/Stand] § 34 BewG wurde in mehreren Schritten aufgebaut, wobei teilweise Regelungen aus anderen (älteren) Bewertungsgesetzen übernommen und modifiziert wurden. In einzelnen Absätzen finden sich allerdings auch komplett neue Bestimmungen. So sind die Absätze 1 bis 3 insgesamt neu. Nach Absatz 1 gliedert sich der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in den Wirtsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Nießbrauch

Rz. 25 [Autor/Stand] Für den Nießbraucher gelten dieselben Grundsätze wie für den Mieter oder Pächter. Das bedeutet, dass der Nießbraucher im Normalfall nicht wirtschaftlicher Eigentümer des seiner Nutzung unterliegenden Wirtschaftsguts ist.[2] Dies gilt grds. auch für den Fall, dass Eltern im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ihren Kindern schenkweise Grundstücke übertra...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Modifizierungen

Tz. 242 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Eine Modifizierung (modification) eines finanziellen Vermögenswertes liegt vor, wenn die vertraglichen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes zwischen dem erstmaligen Ansatz und der Fälligkeit eines finanziellen Vermögenswertes neu ausgehandelt oder anderweitig geändert werden. Dies kann beispielsweise eine Änderung des Zinssatzes, ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. IFRS 18 im Kontext von Finanzinstrumenten

Tz. 356 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Nach langjähriger Bearbeitung wurde IFRS 18 Presentation and Disclosure in Financial Statements im April 2024 vom IASB veröffentlicht. Dieser ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, verpflichtend anzuwenden (gilt auch für Zwischenabschlüsse ab diesem Zeitpunkt) und wird den bisher gültigen Standard IAS 1 ablösen...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Umklassifizierungen

Tz. 243 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Wie in Tz. 191 ausgeführt (vgl. Tz. 191), ist eine einmal vorgenommene Klassifizierung grundsätzlich beizubehalten. Während finanzielle Verbindlichkeiten in keinem Fall umklassifiziert werden, ist eine Umklassifizierung für finanzielle Vermögenswerte in einem Ausnahmefall dagegen geboten. Das ist der Fall, wenn ein Unternehmen sein Geschäfts...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Non-Recourse-Finanzierungen

Tz. 183a Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Von sog. Non-Recourse-Finanzierungen ist die Rede, wenn sich der Anspruch eines Gläubigers auf bestimmte Vermögenswerte des Schuldners oder Zahlungsströme aus bestimmten Vermögenswerten beschränkt (vgl. IFRS 9.B4.1.16). Eine solche Beschränkung kann, muss aber nicht notwendigerweise im Vertrag niedergelegt sein (vgl. IDW RS HFA 48, Rn. 207)...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung, Entstehung, Aufbau und Bedeutung von IFRS 9

Tz. 1 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die IFRS-Rechnungslegung für Finanzinstrumente ist gegenwärtig in vier Standards und drei Interpretationen kodifiziert. Dabei handelt es sich um IAS 32 Financial Instruments: Presentation, IAS 39 Financial Instruments: Recognition and Measurement, IFRS 7 Financial Instruments: Disclosures und IFRS 9 Financial Instruments sowie die Interpretationen I...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Klassifizierungskonsequenzen

Tz. 189 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die zwei Klassifizierungskriterien "Geschäftsmodell" und "vertragliche Zahlungsstromeigenschaften" kombiniert der IASB zu drei Kategorien, die jeweils unterschiedliche Konsequenzen für die Folgebewertung der zu klassifizierenden finanziellen Vermögenswerte nach sich ziehen (vgl. Abb. 5). In welcher Reihenfolge die beiden Kriterien geprüft we...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Bilanzierung von Sicherheiten

Tz. 141 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Bilanzierung von als Sicherheit gestellten, nicht in bar hinterlegten Vermögenswerten (bspw. Wertpapiere) hängt davon ab, ob und inwieweit der Sicherungsnehmer in der Lage ist, frei über die Vermögenswerte zu verfügen – sie also verkaufen oder weiterverpfänden darf – und ob der Sicherungsgeber ausgefallen ist. Der IASB regelt folgende Fa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vorbemerkungen

Rz. 57 [Autor/Stand] Nach der Rechtsprechung des RFH zu § 2 BewG [2], der der BFH gefolgt ist[3], versteht man unter einer wirtschaftlichen Einheit entweder ein Einzelwirtschaftsgut, das für sich allein im Wirtschaftsleben ein Eigendasein führt, oder die Verbindung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer Sachgesamtheit, die regelmäßig einem gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck dient...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geschenke / 4.2 Steuerliche Erfassung beim Empfänger

Die Nichtabzugsfähigkeit des Geschenks beim Schenker schließt die Steuerpflicht beim Empfänger keineswegs aus. Die Steuerpflicht beim Empfänger setzt aber voraus, dass das Geschenk bei diesem innerhalb einer der 7 Einkunftsarten zufließt. Das Geschenk muss also entweder den Charakter einer Betriebseinnahme oder den einer Einnahme i. S. d. § 8 EStG besitzen. Wer als Inhaber ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vorbemerkungen zu den §§ 23... / B. Vorgaben des BVerfG

Rz. 10 [Autor/Stand] Das BVerfG beließ es nicht nur bei der Feststellung der Verfassungswidrigkeit der bisherigen Einheitswerte. Es machte gleichzeitig umfangreiche Ausführungen dazu, welche verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine gleichheitsgerechte Bewertung zu stellen sind. Im Einzelnen hat das BVerfG folgende Eckpunkte herausgearbeitet: Rz. 11 [Autor/Stand] Der Geset...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Umfang der forstwirtschaftlichen Nutzung

Rz. 31 [Autor/Stand] Zur forstwirtschaftlichen Nutzung gehören nach Abschn. 1.09 Abs. 1 BewRL alle Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung und Gewinnung von Rohholz dienen. Dazu rechnen vor allem der forstwirtschaftlich genutzte Boden, die so genannte Holzbodenfläche einschließlich der Wirtschaftswege, Holzlagerplätze, Schneisen und Schutzstreifen, wenn ihre Breite 5m nicht über...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Überblick

Rz. 25 [Autor/Stand] Unter Forstwirtschaft versteht man die planmäßige, auf den Anbau und den Abschlag von Holz gerichtete Tätigkeit. Abschn. 1.09 Abs. 1 BewRL rechnet alle Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung und Gewinnung von Rohholz dienen, der forstwirtschaftlichen Nutzung zu. Hierzu gehört in erster Linie der Wald und die zu seiner Bewirtschaftung erforderlichen Maschine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Weinbauliche Nutzung

Rz. 34 [Autor/Stand] Weinbau ist der Anbau und die Pflege von Weinreben, die Gewinnung und Kelterung der Weintrauben und der Ausbau des gewonnenen Weines. Zur weinbaulichen Nutzung gehören folglich alle Wirtschaftsgüter, die diesem Zweck zu dienen bestimmt sind. Hierzu gehören neben dem Grund und Boden insb. die erforderlichen Hof- und Gebäudeflächen, die stehenden und der n...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 6.2.1 Nur bestimmte Tätigkeiten fallen unter den Auslandstätigkeitserlass

Ferner muss die Auslandstätigkeit mit bestimmten Tätigkeiten in Zusammenhang stehen. Dabei handelt es sich um die Planung, Errichtung, Einrichtung, Inbetriebnahme, Erweiterung, Instandsetzung, Modernisierung, Überwachung oder Wartung von Fabriken, Bauwerken, ortsgebundenen großen Maschinen oder ähnlichen Anlagen einschließlich des Betreibens der Anlagen bis zur Übergabe an de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Zurechnung bei Organverhältnissen

Rz. 34 [Autor/Stand] Unter einem Organverhältnis versteht man die finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Abhängigkeit einer Kapitalgesellschaft von einer natürlichen Person, einer Personengesellschaft oder einer juristischen Person. Die Organgesellschaft ist somit nicht frei, sondern dem Willen eines anderen Unternehmens unterworfen. Sie ist finanziell, wirtschaft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2026, Fiktiv fühlbar... / 2. Lebensqualität als Luxusgut

Nutzungsausfall für ein beschädigtes Kraftfahrzeug kann nicht fordern, wer über mindestens ein zweites derzeit ungenutztes Fahrzeug verfügt, dessen ersatzweiser Einsatz ihm zuzumuten ist.[28] Dabei soll es nicht auf die tatsächliche Fahrzeugausstattung bzw. den vorübergehenden Entzug dieser Fahrzeugqualität, sondern entscheidend auf die "Mobilität" ankommen; nur sie sei verm...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Umklassifizierungen

Tz. 191 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Eine einmal vorgenommene Klassifizierung ist beizubehalten. Dieser Grundsatz gilt für finanzielle Verbindlichkeiten ausnahmslos (vgl. IFRS 9 4.4.2 iVm. BC4.121), für finanzielle Vermögenswerte wird er nur für einen sehr eng umrissenen Tatbestand aufgeweicht: Danach hat ein Unternehmen eine Umklassifizierung nur vorzunehmen, wenn es sein Gesc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 3 BewG befand sich früher in einer etwas anderen Fassung in § 140 RAO. Sie ist durch die VO v. 1.12.1930[2] unverändert als § 8 BewG 1931 übernommen. Bei der Neufassung des BewG 1934 wurde die Vorschrift dem § 11 Nr. 5 des inzwischen aufgehobenen StAnpG angepasst und als § 3 in das BewG 1934 aufgenommen. In dieser Fassung ist § 3 auch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsatz

Rz. 16 [Autor/Stand] Der nach § 3 Satz 1 BewG für das Wirtschaftsgut im Ganzen ermittelte Wert ist gemäß § 3 Satz 2 BewG auf die Beteiligten nach dem Verhältnis ihrer Anteile zu verteilen (Halbs. 1), soweit nicht nach dem maßgebenden Steuergesetz die Gemeinschaft selbst steuerpflichtig ist (Halbs. 2).mehr