Fachbeiträge & Kommentare zu Wegeunfall

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verkehrssicherheit / 1 Daten zum Risiko Straßenverkehr

Folgende Daten zum Unfallrisiko im Straßenverkehr lassen sich aus der "Statistik Arbeitsunfallgeschehen 2024" der DGUV und den Angaben des Statistischen Bundesamtes entnehmen: ca. 50 % der tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle (zusammen ca. 450 im Jahr 2024) sind Verkehrsunfälle; ca. 13 % der angezeigten Arbeits- und Wegeunfälle (zusammen etwa 120.000 im Jahr 2024) sind Verkehrsu...mehr

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Verkehrssicherheit / Zusammenfassung

Begriff Etwa die Hälfte der tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle sind Verkehrsunfälle. Daher stellen Verkehrsunfälle aus Sicht der Unfallversicherungsträger ein hohes Risiko dar, das in vielen Branchen die übrigen Arbeitsplatzrisiken bei Weitem übersteigt. Daher unterstützen sie in vielfältiger Weise Programme und Maßnahmen für eine höhere Sicherheit im Straßenverkehr, auch we...mehr

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Wegeunfall / Sozialversicherung

1 Versicherungsschutz Der Versicherungsschutz in der Unfallversicherung gilt auch für Wegeunfälle. Wer auf dem Weg zur oder von der Arbeit verunglückt und dabei einenn Körperschaden erleidet, hat Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz für Arbeitsunfälle existiert für den "normalen" Wegeunfall, den Wegeunfall in Verbindung mit der...mehr

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Wegeunfall / 2.5 Familienheimfahrten

Hat ein Versicherter wegen der räumlichen Entfernung seiner Familienwohnung zum Ort der Tätigkeit an diesem oder in dessen Nähe eine Unterkunft, stehen Familienheimfahrten, auch in das Ausland, unter Unfallversicherungsschutz. Familienwohnung ist die Wohnung, die den ständigen Mittelpunkt der Lebensverhältnisse des Versicherten bildet. Familienwohnung ist auch die Wohnung de...mehr

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Wegeunfall / 2.9 Fahrgemeinschaft

Ein Abweichen vom unmittelbaren Weg ist unschädlich und steht damit unter Versicherungsschutz, wenn Grund dafür ist, dass der Versicherte mit anderen berufstätigen oder versicherten Personen eine Fahrgemeinschaft bildet.mehr

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Wegeunfall / Zusammenfassung

Begriff Der Wegeunfall ist in der gesetzlichen Unfallversicherung eine Form des Arbeitsunfalls. Wegeunfälle sind Unfälle auf dem Weg von oder zu dem Ort der versicherten Tätigkeit, also typischerweise zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte. Versichert sind auch Wege abseits der direkten Strecke, wenn Kinder wegen der beruflichen Tätigkeit der Eltern zur Kinderbetreuung g...mehr

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Wegeunfall / 5 Unfallanzeige

Auch Wegeunfälle sind dem zuständigen Unfallversicherungsträger durch den Arbeitgeber in Form einer Unfallanzeige zu melden. Im Gegensatz zu reinen Betriebsunfällen wirken sich Wegeunfälle aber nicht auf die Höhe der vom Unternehmen zu zahlenden Unfallversicherungsbeiträge aus. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist ermächtigt, Einzelheiten der Unfallanzeige...mehr

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Wegeunfall / 2.7 Dritter Ort

Das BSG[1] beschäftigte sich am 12.5.2009 mit dem Fall eines Arbeitnehmers, der als Nachtschichtler tätig war. Er hatte seine Nachtschicht beendet und war anschließend in die gemeinsam mit der Ehefrau bewohnte Wohnung gefahren. Dort hatte er sich geduscht und gefrühstückt und war nach weniger als einer Stunde weiter zur knapp 30 km entfernt liegenden Wohnung seines Bruders g...mehr

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Wegeunfall / 3 Ausnahmen vom Versicherungsschutz

Kein Versicherungsschutz besteht für den Arbeitsweg, wenn der Versicherte wegen Konsums von Alkohol, Drogen oder Medikamenten fahruntüchtig ist und die Fahruntüchtigkeit die allein wesentliche Unfallursache ist. Das BSG[1] hat in diesem Zusammenhang festgestellt, dass die Wegeunfallversicherung nicht gegen Gefahren schützt, die sich erst und allein aus einem Alkoholkonsum er...mehr

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Wegeunfall / 2.4 Versicherungsschutz von Kindern

Unter Versicherungsschutz stehen auch Kinder auf einem Abweg von dem unmittelbaren Weg zur versicherten "Tätigkeit" (z. B. Kindergarten- oder Schulbesuch), wenn sie wegen der beruflichen Tätigkeit der Eltern/des Lebenspartners in fremde Obhut gegeben werden müssen. Längere Unterbrechungen des Arbeitsweges aus privaten Gründen oder größere Umwege oder Abwege führen dazu, dass ...mehr

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Wegeunfall / Arbeitsrecht

Für das Arbeitsrecht ist der Wegeunfall eines Arbeitnehmers insoweit von Bedeutung, als es um die Haftung des Arbeitgebers und von Arbeitskollegen für Personenschäden eines verletzten Arbeitnehmers geht.[1] Zu den Schäden am eigenen Kraftfahrzeug des Arbeitnehmers bei Dienstfahrt s. Auslagenersatz.mehr

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Wegeunfall / 2 Weg

Versichert ist stets der unmittelbare Weg von der Wohnung zum Ort der Tätigkeit. Der unmittelbare Weg muss nicht der kürzeste, der direkte Weg sein. Es muss sich um einen Weg handeln, der in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tätigkeit steht und durch sie veranlasst worden ist. Versichert ist in der Regel der Weg, der nach den Vorstellungen des Versicherten unter Berücksicht...mehr

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Wegeunfall / 4 Sonderfälle

Tanken vor oder bei Antritt des Wegs zur Arbeitsstelle ist grundsätzlich eigenwirtschaftlich und vom Unfallversicherungsschutz ausgeschlossen, auch dann, wenn der Weg ohne Auftanken nicht beendet werden könnte. In seinem Urteil vom 30.1.2020 stellt das BSG klar, dass der technische Fortschritt ein vorbeugendes Tanken ermögliche und die Notwendigkeit des Tankens planbar sei. ...mehr

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Wegeunfall / 2.8 Gemischte Tätigkeit

In Zusammenhang mit Wegeunfällen wird auch der Begriff der "gemischten Tätigkeit" verwendet. Dabei geht es um Tätigkeiten, die sowohl den Interessen des Unternehmens als auch privaten Interessen des Versicherten dienen. Tätigkeiten dieser Art lassen sich nicht eindeutig in einem unternehmensbedingten und einen unternehmensfremden Teil zerlegen. Dienen solche Tätigkeiten (insb...mehr

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Wegeunfall / 2.3 Um-/Abwege

Bei Umwegen oder Abwegen vom Arbeitsweg oder Unterbrechungen des Arbeitsweges ist die Versicherung des weiteren Weges grundsätzlich ausgeschlossen. Wird allerdings ein Umweg eingeschlagen, um eine bessere Wegstrecke oder eine schnellere befahrbare oder weniger verkehrsreiche Straße zu benutzen, besteht Versicherungsschutz. Wird der Weg zu oder vom Betrieb unterbrochen, ist le...mehr

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Wegeunfall / 2.1 Beginn

Der Weg zur versicherten Tätigkeit beginnt mit dem Verlassen der Wohnung, bei Mehrfamilienhäusern unmittelbar nach dem Verlassen des Hauses. Unfälle auf dem Weg zur Arbeit, die sich vor dem Durchschreiten der Haustür ereignen, sind nicht versichert, weil sie dem privaten Bereich zuzuordnen sind. Zum versicherten Weg gehört damit auch das Aufsuchen einer Garage, die nicht ohn...mehr

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Wegeunfall / 2.2 Unterbrechung

Eine Unterbrechung des Weges ist als geringfügig anzusehen, wenn sie auf einer Verrichtung beruht, die ohne nennenswerte zeitliche Verzögerung "im Vorbeigehen" oder "ganz nebenher" zu erledigen ist. Das ist nicht der Fall, wenn der öffentliche Verkehrsraum der zur Arbeitsstätte führenden Straße verlassen wird. In einer Entscheidung des BSG[1] ging es um eine Arbeitnehmerin, d...mehr

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Wegeunfall / 2.6 Verletzung bei Reparatur eines Beförderungsmittels

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass sich Arbeitnehmer bei der Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit ihres Beförderungsmittels (z. B. privateigener PKW) verletzen. Hier bleibt der Versicherungsschutz erhalten, wenn die Reparatur unvorhergesehen während des Zurücklegens eines Weges zu oder vom Betrieb erforderlich wird. Der Versicherungsschutz erlischt auch dann nic...mehr

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Wegeunfall / 2.10 Weg zum Betrieb aufgrund arbeitsvertraglicher Pflichten

Unfallversicherungsschutz kann auch in Fällen bestehen, in denen der Betrieb nicht zum Zwecke der Verrichtung der Arbeit aufgesucht wird. Vielmehr ist ein Weg zum Betrieb der Tätigkeit zuzurechnen, wenn der Arbeitnehmer den Betrieb aufsucht, um arbeitsvertragliche Pflichten zu erfüllen. In einem Urteil nennt das BSG[1] als Beispiele die Anzeige und den Nachweis der Arbeitsunf...mehr

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Unfallversicherung / 3.2 Rehabilitation

Die Unfallversicherungsträger haben mit allen geeigneten Mitteln möglichst frühzeitig darauf hinzuwirken, dass Personen, die einen Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine Berufskrankheit erlitten haben, wieder gesund werden. Damit unterscheidet sich die Unfallversicherung im Leistungsspektrum von der Krankenversicherung. Der Gesundheitsschaden soll beseitigt oder gebessert, sein...mehr

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Unfallversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Versicherungszweig der Sozialversicherung. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind nach Wirtschaftszweigen gegliedert. Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer in Deutschland gesetzlich unfallversichert. Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich durch den Arbeitgeber, der hierdurch Versicherungsschutz seiner Beschäf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ein-Euro-Job / 10 Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen

Während des "Ein-Euro-Jobs" besteht der Versicherungsschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung weiter, da der Bezug des Bürgergeldes für Erwerbsfähige nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II andauert. Ebenso stellt der Bezug des Bürgergeldes für Erwerbsfähige nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II eine Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung dar. Der Ein-Euro-Job ist selbs...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 3 Haftung gegenüber Betriebsangehörigen

Für Personenschäden, die der Arbeitnehmer einem Arbeitskollegen zufügt, greifen die sozialrechtlichen Sondervorschriften des Siebten Sozialgesetzbuchs (SGB VII), welches die Rechtsgrundlagen der vormals in der Reichsversicherungsordnung (RVO) geregelten gesetzlichen Unfallversicherung beinhaltet. § 105 SGB VII enthält im Ergebnis einen Haftungsausschluss. Denn nach dieser Vors...mehr

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Arbeitgeberhaftung im Arbei... / 2.5 Haftung für Personenschäden

Die Haftung für Personenschäden bei Arbeitnehmern wird durch § 104 SGB VII beschränkt. Nach allgemeinem Haftungsrecht würde der Arbeitgeber an sich für jeden Personenschaden eines Arbeitnehmers, den er fahrlässig oder vorsätzlich herbeiführt, haften. § 104 SGB VII verlagert die Haftung jedoch ganz überwiegend auf die gesetzliche Unfallversicherung. Personenschäden sind Verlet...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.2 Arbeitsrechtliche Haftungsbeschränkung

Die aus den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches resultierende Haftung des Arbeitnehmers wurde allgemein als zu streng empfunden. Denn im Rahmen des auf Dauer angelegten Arbeitsverhältnisses können auch dem sorgfältigsten Arbeitnehmer gelegentlich Fehler unterlaufen, die zwar für sich betrachtet fahrlässig sind, mit denen aber aufgrund der me...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 51 Verkehrsrecht / III. Checkliste: Mandantenberatung

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Arbeitsunfall / 5 Anzeigepflicht des Unternehmers

Unternehmer sind nach § 193 SGB VII verpflichtet, einen Arbeits- oder Wegeunfall dann anzuzeigen, wenn ein Beschäftigter getötet oder so schwer verletzt wird, dass er für mehr als 3 Tage arbeitsunfähig ist. Ein Exemplar ist an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu senden. Ein Exemplar dient der Dokumentation im Unternehmen. Unterliegt das Unternehmen der allgemeinen A...mehr

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Arbeitsunfall / 3.4 Besondere Sachverhalte

Ein Eigenverschulden (Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit) des Versicherten ist in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Annahme eines Versicherungsfalls ohne Bedeutung. Auch bei eigenem Verschulden liegt ein Wegeunfall vor, wenn die übrigen Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall erfüllt sind. War jedoch Trunkenheit, Rauschgift- oder Tablettenmissbrauch die rechtl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfall / 1 Arbeitsunfall

Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit).[1] Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen (Unfallereignis).[2] Ein Arbeitsunfall erfordert, dass der Versicherte zum Kreis der...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfall / 3 Haftpflicht

Durch die gesetzliche Unfallversicherung wird die Haftung des Arbeitgebers wegen eines durch einen Arbeitsunfall herbeigeführten Personenschadens nach den §§ 104 ff. SGB VII eingeschränkt.[1] Nach der Intention des Gesetzgebers soll der Betriebsfrieden geschützt und daher jede rechtliche Auseinandersetzung über Verschulden und Haftungsfragen innerhalb des Betriebs vermieden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfall / 6 Haftungsausschluss

Personen, die durch eine betriebliche Tätigkeit einen Versicherungsfall von Versicherten desselben Betriebs verursacht haben, sind zum Ersatz des Personenschadens nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1–4 SGB VII versicherten Weg herbeigeführt haben.[1] Das gleiche Haftungsprivileg genießt der Unternehmer, in dessen B...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Cannabis / 6.1 Unfallversicherung

Arbeitnehmer dürfen sich nach § 15 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 nicht durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Arbeitgeber dürfen nach § 7 Abs. 2 DGVU Vorschrift 1 Arbeitnehmer, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 6 Rettungshelfer

Ebenfalls gesetzlich geregelt ist der Ersatz von Sachschäden für organisierte Rettungshelfer.[1] Personen von Hilfsorganisationen, wie z. B. das Rote Kreuz, der Malteser Hilfsdienst, die Johanniter Unfallhilfe oder die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft sind bereits gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII unfallversichert. Diesen Helfern wird auch der Sachschaden ersetzt, der in di...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise / 6 Reiseunterbrechung

Der Unfallversicherungsschutz besteht auf einer Rückfahrt nicht mehr, wenn aus der Dauer und der Art der privaten Unternehmung auf eine endgültige Lösung des Zusammenhangs mit der versicherten Tätigkeit geschlossen werden muss. Bei Wegeunfällen geht die Rechtsprechung bei einer Unterbrechung von mehr als 2 Stunden von einer Beendigung des versicherten Weges aus. Der Versiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsmittel / 2.1 Umfang der versicherten Tätigkeit

In der Unfallversicherung gehören zu den versicherten Tätigkeiten auch das mit der Beschäftigung im Unternehmen zusammenhängende Verwahren, Befördern, Instandhalten und Erneuern eines Arbeitsmittels, wenn dies auf Veranlassung des Unternehmers erfolgt.[1] Auch die im Zusammenhang mit der Instandhaltung, Verwahrung, Erneuerung, Wartung des Arbeitsgeräts erforderlichen Wege sin...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Subsidiarität nach Abs 1 S 2.

Rn 40 Nach I 2 haften der Beamte und damit der Staat nur subsidiär, wenn die Amtspflichtverletzung nur fahrlässig erfolgte. Der Begriff der anderweitigen Ersatzmöglichkeit wird weit verstanden. Hierfür kommen alle Möglichkeiten der Schadloshaltung tatsächlicher und rechtlicher Art in Betracht (BGH VersR 09, 551) Nach der Rspr des BGH entfallen diese Erfordernisse, wenn der B...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Unfallversicherung

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die gesetzliche Unfallversicherung ist Teil der Sozialversicherung (s. SGB VII). Jeder, der in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis steht, ist kraft Gesetzes versichert; der Versicherungsschutz besteht ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Familienstand oder Nationalität. Er erstreckt sich auf Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskran...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsunfähigkeit / 16.1 Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung

Der Beschäftigte ist natürlich berechtigt, für die gesamte Dauer der Krankschreibung der Arbeit fernzubleiben. Eine vorzeitige Arbeitsaufnahme setzt immer die Freiwilligkeit und das Einverständnis des Beschäftigten voraus. Es kommt aber immer wieder zu Fällen, in denen erkrankte Beschäftigte vor Ablauf der Krankschreibung von sich aus die Arbeit wieder aufnehmen möchte. Beis...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsunfähigkeit / 16.2 Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Auch wenn keine versicherungsrechtlichen Nachteile zu befürchten sind, ist der Arbeitgeber dennoch aufgrund seiner Fürsorgepflicht gehalten, für den Erhalt der Gesundheit seiner Beschäftigten Sorge zu tragen. Aus diesem Grund sollte er jeweils prüfen, ob der Beschäftigte, der vorzeitig seine Arbeit aufnimmt, tatsächlich den Eindruck macht, wieder einsatzfähig zu sein. Hierzu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 60 Angermaier, Gesetzliche Unfallversicherung: Ursachenzusammenhang und Wesentlichkeit im Rahmen der "Lebenszeitverkürzung um ein Jahr", jurisPR-SozR 24/2009 Anm. 3. Dahm, Neue Rechtsprechung zum Beweisnotstand im Sozialen Entschädigungsrecht und im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, Behindertenrecht 2012, 185. ders., Zum Anspruch eines eingetragenen Lebenspartners...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.1.2.1 Rechtlich wesentlicher Zusammenhang – Kausalität(en)

Rz. 9 Der Anspruch auf Leistungen nach Satz 1 Nr. 1 bis 3 – also bei Sterbegeld, Überführungskosten und Hinterbliebenenrenten – besteht nur, wenn der Tod infolge eines Versicherungsfalls eingetreten ist. Den Begriff des Versicherungsfalles bestimmt insoweit näher § 7 Abs. 1; erfasst sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Der Tod muss daher infolge eines Arbeitsunfalls, e...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Rechtsfolgen

Rz. 13 Missachtet der Dienstberechtigte die Verpflichtungen aus § 618 BGB, steht dem Dienstverpflichteten ein einklagbarer Anspruch auf Erfüllung zu.[1] Der einklagbare Erfüllungsanspruch erstreckt sich dabei auch auf die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Abs. 1 ArbSchG.[2] Hiernach hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihr...mehr

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Alkoholmissbrauch im Arbeit... / 3.2 Wegeunfall

Während sich die Zahl der Arbeitsunfälle aufgrund präventiver Maßnahmen in den letzten Jahren sehr deutlich absenken ließ, ist die Zahl der Wegeunfälle auf relativ hohem Niveau unverändert geblieben. Der Weg zum oder vom Arbeitsort ist in der Gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Hat sich der Wegeunfall infolge Trunkenheit ereignet, entfällt der Versicherungsschutz, wen...mehr

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Alkoholmissbrauch im Arbeit... / 3 Alkoholmissbrauch und der Schutz vor Arbeits- bzw. Wegeunfällen

Bei ca. 15 bis 20 % aller Arbeitsunfälle ist nach Aussagen der Berufsgenossenschaften Alkohol im Spiel. Auch Wegeunfälle werden oftmals durch Alkohol verursacht. 3.1 Arbeitsunfall Arbeitsunfälle sind nach § 8 Abs. 1 SGB VII Unfälle von Versicherten infolge einer versicherten Tätigkeit. Ist Alkohol im Spiel, ist zu prüfen, ob eine versicherte Tätigkeit vorliegt oder nicht. Dabe...mehr

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Alkoholmissbrauch im Arbeit... / 3.2.2 Relative Fahruntüchtigkeit

Die Vermutungsregel, dass die Trunkenheit zum Unfall führte, gilt auch für den Fall der relativen Fahruntüchtigkeit. Sie ist dann gegeben, wenn der Promillewert unter 1,1 Promille liegt, aber zu diesem Umstand zusätzliche Tatsachen hinzukommen (alkoholtypische Ausfallerscheinungen, z. B. das Fahren von "Schlangenlinien").mehr

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Alkoholmissbrauch im Arbeit... / 3.2.3 Vorgehen der Berufsgenossenschaft

Nach der Feststellung der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit (absolut oder relativ) wird von der Berufsgenossenschaft geprüft, ob der Unfall wesentlich alleine auf die Alkoholisierung des Versicherten zurückzuführen ist. Das ist nach der Rechtsprechung – wie beim Arbeitsunfall – dann der Fall, wenn nach der Erfahrung des täglichen Lebens, der betroffene Versicherte im nüchte...mehr

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Alkoholmissbrauch im Arbeit... / 3.2.1 Absolute Fahruntüchtigkeit

Bei Unfällen im Straßenverkehr besteht in der Rechtsprechung die Vermutung, dass die Trunkenheit zum Unfall führte, wenn der Versicherte absolut fahruntüchtig war. Absolute Fahruntüchtigkeit liegt aufgrund einer bestimmten Blutalkoholkonzentration (BAK) vor, ohne dass es zusätzlicher Beweiszeichen bedarf. Bei dem Führer eines motorisierten Kraftfahrzeugs (Pkw, Motorrad etc.)...mehr

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Alkoholmissbrauch im Arbeit... / 4 Alkoholbedingte Gefährdung von Kollegen am Arbeitsplatz

Selbstverständlich sind Arbeitnehmer am Arbeitsplatz auch bei Verletzungen geschützt, die auf einem Fehlverhalten von Kollegen beruhen. Das kann auch und gerade im Falle einer Alkoholisierung passieren. Sollte dieses Fehlverhalten zu einer Schadensersatzpflicht des schädigenden Mitarbeiters führen, kann die Berufsgenossenschaft nach § 116 SGB X Rückgriff gegen diesen nehmen. ...mehr

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Alkoholmissbrauch im Arbeit... / 3.1 Arbeitsunfall

Arbeitsunfälle sind nach § 8 Abs. 1 SGB VII Unfälle von Versicherten infolge einer versicherten Tätigkeit. Ist Alkohol im Spiel, ist zu prüfen, ob eine versicherte Tätigkeit vorliegt oder nicht. Dabei wird zwischen Trunken- und Volltrunkenheit differenziert. 3.1.1 Volltrunkenheit Volltrunkenheit am Arbeitsplatz schließt jeglichen Versicherungsschutz in der Gesetzlichen Unfallv...mehr

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Alkoholmissbrauch im Arbeit... / 3.1.1 Volltrunkenheit

Volltrunkenheit am Arbeitsplatz schließt jeglichen Versicherungsschutz in der Gesetzlichen Unfallversicherung aus, da allein schon dieser Zustand des Arbeitnehmers eine irgendwie geartete versicherte Tätigkeit unmöglich macht. Volltrunkenheit wird dann angenommen, wenn eine zweckgerichtete Tätigkeit gar nicht mehr möglich ist. Standardisierte "Promillegrenzen" gibt es auch im...mehr