Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / a) Gegenstand der Bekanntgabe

Rz. 40 § 44 Abs. 2 S. 2 WEG redet etwas missverständlich davon, dass der Verwalter den Wohnungseigentümern die Erhebung einer "Klage" bekanntzugeben hat. Dies scheint auf eine Fortführung der Regelung in § 27 Abs. 1 Nr. 7 WEG a.F. zu deuten, wo dem Verwalter ebenfalls die Pflicht zur Unterrichtung über jedes Verfahren nach § 43 WEG a.F. auferlegt wurde. Der systematische Zus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die bauliche Veränderun... / a) Verlangen eines Wohnungseigentümers

Rz. 99 § 21 Abs. 1 S. 1 Fall 2 WEG bezieht sich auf die nach § 20 Abs. 2 S. 1 WEG privilegierten Maßnahmen. Das Vorliegen einer solchen Maßnahme alleine genügt freilich nicht, um den dadurch begünstigten Wohnungseigentümer mit den Kosten ihrer Herstellung zu belasten. Dies ist nur der Fall, wenn er die bauliche Veränderung verlangt und dieses Verlangen für die Beschlussfassu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / b) Vorschüsse

Rz. 3 § 28 Abs. 1 S. 1 WEG nennt als Gegenstand des Beschlusses die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen. Dies betrifft die Vorauszahlungen für die laufende Bewirtschaftung und für künftige Aufwendungen (Rücklagen gemäß §§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG, 28 Abs. 1 S. 1 WEG). Nach dem Gesetzeswortlaut sind die Vorschüsse für beide Verwendungszwecke getrennt auszuweisen. Da ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Übergangsvorschriften / 1. Beschlüsse kraft gesetzlicher Öffnungsklausel

Rz. 6 § 48 Abs. 1 WEG ordnet auch für vereinbarungsändernde Beschlüsse, die vor Inkrafttreten des neuen Rechts gefasst oder durch Gerichtsentscheidung ersetzt wurden, die Anwendbarkeit von §§ 5 Abs. 4, 7 Abs. 2 und 10 Abs. 3 WEG an. Für Beschlüsse, die kraft gesetzlicher Öffnungsklausel gefasst wurden, bleibt es somit bei der fortgeltenden Wirksamkeit gegen Sonderrechtsnachf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die bauliche Veränderun... / b) Anspruch auf eine Beschlussfassung

Rz. 129 Mit dem "Verlangen" einer "Gestattung" gemäß § 21 Abs. 4 S. 1 WEG knüpft der Gesetzgeber an den Wortlaut des § 20 Abs. 1 WEG an. Rechtstechnisch erfolgt die Ausdehnung von Nutzungsberechtigung und Kostenbeteiligung somit durch einen Anspruch auf eine entsprechende Beschlussfassung. Über einen diesbezüglichen Beschlussantrag sind alle Wohnungseigentümer stimmberechtig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Sachenrecht / 1. Grundstücksfläche ohne Räume

Rz. 10 Aus der Systematik des Gesetzes geht hervor, dass nur solche Grundstücksflächen nach § 3 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 WEG dem Sondereigentum zugeordnet werden können, auf denen sich keine Räume befinden. Für das selbstständige Sondereigentum nach § 3 Abs. 1 S. 2 WEG folgt dies schon daraus, dass es sich eben um "Stellplätze" handeln muss, die definitionsgemäß aus einer Freiflä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Wohnungseigentümerg... / b) Folgeänderungen

Rz. 3 Als Folgeänderung konnte § 8 Abs. 2 S. 2 WEG a.F. gestrichen werden, da sich die dortige Regelung von selbst versteht.[5] Wenn selbst die Wohnungseigentümergemeinschaft als solche schon mit Anlegung der Wohnungsgrundbücher entsteht, dann muss selbstverständlich auch die Teilung ab diesem Zeitpunkt wirksam sein. Überdies wurde mit dem neuen Verweis des § 8 Abs. 2 S. 1 W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die bauliche Veränderun... / a) Sinn der Regelung

Rz. 107 Die ursprünglich in § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 WEG als Tatbestand einer Kostenverteilung auf alle Wohnungseigentümer vorgesehene Anpassung an den Zustand vergleichbarer Anlagen ist vom Rechtsausschuss ersatzlos gestrichen worden. Stattdessen stellt § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 WEG nunmehr auf eine doppelt qualifizierte Mehrheit ab. Wurde die bauliche Veränderung mit mehr als z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die bauliche Veränderun... / b) Kapazitätsprobleme

Rz. 48 Der Gesetzgeber erkennt in den Materialien das Problem, dass die vorhandene Infrastruktur nicht zur Versorgung aller oder zumindest der ladewilligen Wohnungseigentümer ausreicht. Dem begegnet er einerseits gesetzesimmanent, indem er die Verstärkung als bauliche Veränderung nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG ansieht, die jeder Wohnungseigentümer verlangen kann. Da ein ent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / 1. Aufstellung und Inhalt

Rz. 10 § 28 Abs. 1 S. 2 WEG verpflichtet den Verwalter nach wie vor, einen Wirtschaftsplan für das Kalenderjahr aufzustellen.[11] Das steht nur scheinbar im Gegensatz zu § 28 Abs. 1 S. 1 WEG, wonach der Zahlungsplan auch für eine längere Zeit beschlossen werden kann. Denn mit der jährlichen Erstellung eines neuen Wirtschaftsplanes erfolgt eine Kontrolle, ob der für eine läng...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die bauliche Veränderun... / 1. Regelungstechnik und Umfang der Duldungspflicht

Rz. 161 § 15 Nr. 2 WEG verweist nicht auf § 555d Abs. 1 BGB, worin die Duldungspflicht des Mieters normiert ist. Diese Verweisung wäre auch überflüssig. Denn die Duldungspflicht ist schon in § 15 Halbs. 1 WEG angeordnet. Aus der wort- und inhaltsgleichen Gesetzesfassung ("hat … zu dulden") geht hervor, dass sich der Umfang der Duldungspflichten bei Mieter und Drittnutzer nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Sachenrecht / d) Prüfung und Fehler

Rz. 16 Aus der soeben angesprochenen Vermutung für das wirtschaftliche Überwiegen der Räumlichkeiten folgert der Gesetzgeber, dass es einer Prüfung durch das Grundbuchamt nur bei konkreten Anhaltspunkten für das Gegenteil bedarf.[14] Damit stellt sich die Frage, wie mit der Eintragung von Sondereigentum an Grundstücksflächen zu verfahren ist, denen eine nicht nur wirtschaftl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 4. Keine Anwendung auf die Inanspruchnahme von Wohnungseigentümern aus anderem Rechtsgrund

Rz. 6 Die Zuständigkeit nach § 43 Abs. 1 S. 2 WEG stellt eine Spezialregelung dar, die nicht analogiefähig ist. Anders als nach früherem Recht kann der Gläubiger also einen Wohnungseigentümer nach Aufhebung von § 43 Nr. 5 WEG a.F. nicht wegen sonstiger Verbindlichkeiten im Gerichtsstand der belegenen Sache in Anspruch nehmen, selbst wenn sich der Anspruch auf Gemeinschafts- ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / b) Sinn der Vorschrift

Rz. 30 Bedeutung kann die Duldung des Betretens allenfalls im Zusammenhang mit der Instandhaltung oder Instandsetzung von Sondereigentum erlangen, die u.U. die Benutzung fremden Sondereigentums rechtfertigen kann. Dies wurde angenommen, wenn der zulässige Ausbau des Dachgeschosses nur unter Inanspruchnahme fremden Sondereigentums unter wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / 3. Keine Beschränkung auf Erhaltungsmaßnahmen

Rz. 10 § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG bleibt anders als § 14 Nr. 4 WEG a.F. nicht auf Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung beschränkt, sondern erfasst alle Fälle, in denen das Recht zum Betreten des Sondereigentums und zu sonstigen Einwirkungen den Vereinbarungen und Beschlüssen entspricht. Dies erfasst insbesondere die in der Praxis bedeutsamen Fälle des Absperrens von Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / b) Weisungen der Eigentümerversammlung

Rz. 30 Gleichzeitig ist damit die Streitfrage endgültig entschieden, ob die Eigentümerversammlung dem Verwalter durch Mehrheitsbeschluss Weisungen, etwa zum Abschluss eines Vergleiches, erteilen darf. Die bisher teilweise verneinte Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung[31] folgt aus § 27 Abs. 2 WEG. Allerdings wirkt sie gemäß § 9b Abs. 1 S. 3 WEG nur im Innenverhältnis.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die bauliche Veränderun... / 5. Abschließende Aufzählung

Rz. 56 Die Enumeration in § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–4 WEG ist abschließend. Selbst solche baulichen Veränderungen, denen der Gesetzgeber noch im Mietrechtsänderungsgesetz 2013 besondere Priorität eingeräumt hat (z.B. die Einsparung von Energie) unterfallen nicht dem Katalog des § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–4 WEG und können daher nicht verlangt werden. Erst recht kann ein Wohnungseige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / b) Willensbildung auf sonstige Art

Rz. 81 Der Verzicht auf die Beschlussfassung nach § 18 Abs. 3 S. 1 WEG a.F. geht allerdings über die zivilprozessualen Folgen deutlich hinaus. Soweit die Gesetzesmaterialien postulieren, dass auch ohne § 18 Abs. 3 S. 1 WEG a.F. "über die Ausübung des Anspruchs ein Mehrheitsbeschluss zu fassen ist,"[78] verkennt dies die vom Gesetzgeber selbst geschaffenen Neuerungen. Zwar we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die bauliche Veränderun... / b) Teleologische Reduktion

Rz. 58 Auch wenn die Anspruchsberechtigung bewusst nicht von einem eigenen Bedarf des Wohnungseigentümers abhängig gemacht wurde, erscheint die unbeschränkte Möglichkeit jedes Miteigentümers, jegliche Maßnahme nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–4 WEG fordern zu können, erheblich zu weit gefasst. Dem Wortlaut der Vorschrift nach könnte jeder Wohnungseigentümer unabhängig von einem k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / a) Stimmrecht

Rz. 31 Der Kläger war schon nach altem Recht von der Abstimmung über Fragen der Prozessführung nach § 25 Abs. 5 Fall 2 WEG a.F. ausgeschlossen. Zu diesem Ergebnis konnte der BGH allerdings bei Klagen gegen den Verband mangels Anpassung der Norm an die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft nur im Wege einer doppelten Analogie gelangen, da nur Klagen der Wohnu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / II. Durchsetzung

Rz. 37 Die Duldung nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 WEG zulässiger Einwirkungen kann jeder Wohnungseigentümer alleine gegenüber dem widerstrebenden Miteigentümer im Verfahren nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG geltend machen. Dies wird regelmäßig mit einer Leistungsklage auf Duldung der betroffenen Einwirkung möglich sein. Anders als bei der Unterlassung von Einwirkungen auf das Gemeinschafts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die bauliche Veränderun... / b) Vom Wohnungseigentümer nicht erwünschte bauliche Veränderungen

Rz. 86 Noch gravierender mutet die im Gesetz nunmehr angelegte Möglichkeit an, in das Sondereigentum hineinzuregieren. Über die Verweisung des § 13 Abs. 2 WEG auf § 20 WEG kann die Mehrheit in der Eigentümerversammlung jedenfalls nach dem Wortlaut der Vorschrift auch im Sondereigentum über die Erhaltung hinausgehende Veränderungen beschließen. Diese Ausdehnung der Mehrheitsm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die bauliche Veränderun... / 2. Textform

Rz. 141 Die Ankündigung bedarf gemäß § 15 Nr. 2 WEG der Textform. Damit nimmt die Vorschrift auf § 126b BGB Bezug. Der Drittnutzer kann also durch eine Urkunde oder auf jede andere zur dauerhaften Wiedergabe von Schriftzeichen geeigneten Weise, z.B. mit E-Mail über die anstehende bauliche Veränderung informiert werden.[91] § 15 Nr. 2 WEG fordert nicht, dass alle nach § 555c ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Übergangsvorschriften / II. Übergangsvorschriften für Altverwalter

Rz. 22 § 48 Abs. 4 S. 2 WEG enthält eine weitere bedeutsame Übergangsvorschrift für "Altverwalter." Sie gelten in den von ihnen bereits verwalteten Liegenschaften als zertifizierte Verwalter. Hierfür nennt das Gesetz als Endtermin den 1.6.2024. Die Fiktion der Zertifizierung gilt somit bis dahin auch nach einer Wiederbestellung. Dies setzt allerdings voraus, dass die Verwalt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 4. Kosten

Rz. 33 Nicht in das neue Recht aufgenommen wurde die Sonderregelung des § 16 Abs. 8 WEG a.F., wonach Kosten eines Rechtsstreites nach § 43 WEG a.F. nicht zu den Kosten der Verwaltung gehörten. Im Umkehrschluss stellen somit die Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft für die Durchführung eines Verfahrens nach § 44 WEG Ausgaben dar, die in die Jahresabrechnung einzustellen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Sachenrecht / 2. Veränderungen

Rz. 25 Für Maßnahmen am Sondereigentum, die über die Erhaltung hinausgehen, gelten nach § 13 Abs. 2 WEG die Regeln zur baulichen Veränderung in § 20 WEG entsprechend. § 13 Abs. 2 WEG enthält hinsichtlich des Sondereigentums nur die Erleichterung, dass er die Veränderung des Sondereigentums ohne gestattenden Beschluss durchführen darf, wenn sie nicht zu einer mehr als unerheb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / b) Stofflich-gegenständliche Einwirkungen aufgrund sonstiger Maßnahmen

Rz. 40 Da die Duldungspflichten in § 14 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 WEG weit über Erhaltungsmaßnahmen hinausgehen, ist es nur konsequent, auch die zu Ausgleichansprüchen führenden Tatbestände entsprechend auszuweiten. In Betracht kommt insbesondere, wie die zum Gemeinschaftseigentum parallel konstruierte Duldungspflicht in § 14 Abs. 2 Nr. 2 WEG zeigt, die Einwirkung im Zuge v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die bauliche Veränderun... / b) Einschränkung des Kreises der Drittnutzer

Rz. 146 Mit dieser korrigierenden Lesart der Vorschriften, auf die § 15 Nr. 2 WEG Bezug nimmt, ist es indessen nicht getan. Denn Drittnutzer sind nicht nur Mieter, Nießbrauchsberechtigte, sondern auch ihre Familienangehörigen und alle weiteren Personen, die die Wohnung mit Zustimmung des Berechtigten benutzen. Es stellt sich die Frage, ob auch ihnen die bauliche Veränderung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / d) Erheblicher Nachteil

Rz. 15 Das Abstellen auf einen unerheblichen Nachteil unter ausdrücklicher Anknüpfung an § 14 Nr. 1 WEG a.F. ist auch im Übrigen verfehlt. Denn bei Notfällen wie dem Bruch einer Versorgungsleitung werden regelmäßig Maßnahmen erforderlich sein, die die Grenze eines unerheblichen Nachteils weit überschreiten. Dann bestünde aber nach dem Wortlaut der Vorschrift gerade keine Dul...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 2. Streitigkeiten bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Vermögens

Rz. 13 Ausweislich der Gesetzesmaterialien unbemerkt gelang dem Gesetzgeber mit der Streichung des Halbsatzes "bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums" eine wichtige Anpassung der Vorschrift an die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft. Denn vom bisherigen Wortlaut waren Streitigkeiten um die Verwaltung des gemeinschaftlichen Vermögens nicht erfa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die bauliche Veränderun... / 4. Lösungsmöglichkeit

Rz. 11 Um derartige paradoxe Ergebnisse zu vermeiden, empfiehlt es sich, diese Auswüchse in den Neuerungen der Novelle durch Vereinbarung oder Beschluss zu beschneiden. Da die Neuerungen in § 20 Abs. 1 WEG immerhin im Gegensatz etwa zu § 22 Abs. 2 S. 2 WEG a.F. nicht unabdingbar ausgestaltet wurden, können Teilungserklärungen abweichende Regelungen vorsehen. Bereits bestehen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Beschlussrecht / c) Abweichende Regelungen in der Gemeinschaftsordnung

Rz. 16 Auch § 25 Abs. 1 WEG ist nicht unabdingbar. Die Gemeinschaftsordnung kann also für einzelne Beschlussgegenstände qualifizierte Mehrheiten vorsehen. Ob entsprechende Regelungen in alten Gemeinschaftsordnungen wirksam bleiben wirksam, richtet sich wiederum nach § 47 WEG.[20]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Wohnungseigentümerg... / c) Aufteilung des Eigentums

Rz. 42 Die Aufteilung des Gemeinschaftseigentums bedarf bei einer einvernehmlichen Aufhebung der Gemeinschaft regelmäßig überhaupt keiner gesetzlichen Regelung. Denn sie setzt eine Einigung aller Wohnungseigentümer nach § 4 WEG voraus. Die Wohnungseigentümer, die einvernehmlich die Aufhebung ihrer Gemeinschaft beabsichtigen, sollten sich auch über die Einzelheiten der Ausein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Wohnungseigentümerg... / I. Bedeutung

Rz. 17 Die Rechtsprechung zum bisherigen Recht hat es schon früh als notwendig angesehen, die Vorschriften des WEG bereits in der Entstehungsphase der Wohnungseigentümergemeinschaft anzuwenden, in der alleine der teilende Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.[19] Denn die Erwerber nutzen das Wohnungseigentum bereits vor ihrer Eintragung wie Eigentümer. Deswegen sollten si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die bauliche Veränderun... / 2. Duldungspflichten

Rz. 180 § 15 WEG ist nicht unabdingbar ausgestaltet. § 15 Nr. 1 WEG verweist auch nicht auf §§ 555c Abs. 5, 555d Abs. 7 BGB. Gleichwohl werden die gesetzlichen Vorgaben zu Duldungspflichten weder durch Vereinbarung noch durch Beschluss abänderbar sein. Denn zum einen handelt es sich hierbei nicht um das Verhältnis der Wohnungseigentümer zueinander und zur Gemeinschaft, das a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / a) Allgemeine Regelungen

Rz. 17 §§ 44–46 WEG ersetzen die früheren Sonderregelungen der §§ 44, 45 und 47–50 WEG a.F. mit erheblichen Änderungen. Deren wichtigste ist die Änderung der Passivlegitimation in § 44 Abs. 2 S. 1 WEG, da nun nicht mehr die Wohnungseigentümer Gegner der Beschlussklägers sind, sondern die Wohnungseigentümergemeinschaft. Hieraus resultieren nicht immer geglückte Folgeänderunge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / d) Sonstiges Grundeigentum eines Wohnungseigentümers

Rz. 45 Der Wortlaut der Vorschrift lässt es sogar zu, einem Wohnungseigentümer den Ausgleich aus § 14 Abs. 3 WEG zuzuerkennen, wenn sonstiges Grundeigentum, etwa ein ihm gehörendes Nachbargrundstück von einer Einwirkung betroffen ist. Dies dürfte aber ähnlich wie beim Störungsverbot nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG nach dem Sinn und Ziel der Vorschrift ausgeschlossen sein.[36] Der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / c) Sonstige Einwirkungen

Rz. 48 Welche der zwischen unerheblicher Beeinträchtigung und Beschädigung des Sondereigentums liegenden Einwirkungen einen Ausgleich nach § 14 Abs. 3 WEG rechtfertigen, ist dem außerordentlich unbestimmten Wortlaut der Vorschrift ebenso wenig zu entnehmen wie den nicht wesentlich aussagekräftigeren Materialien. Die hierdurch erzeugte Rechtsunsicherheit wird noch dadurch ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 2. Legaldefinition

Rz. 19 Über den Verweis in § 43 Abs. 2 Nr. 4 WEG ("Beschlussklagen gemäß § 44") bietet das Gesetz nunmehr eine Legaldefinition der Beschlussklage. Hierunter fallen jetzt nur nach Anfechtungs-, Nichtigkeits- und Beschlussersetzungsklagen, nicht mehr die sonstigen früher § 43 Nr. 4 WEG zugeordneten Streitigkeiten der inneren Willensbildung wie Klagen auf Feststellung des Besch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Beschlussrecht / d) Weiterer Inhalt der Beschlussfassung

Rz. 23 § 23 Abs. 1 S. 2 WEG benennt nur die Personen und die wahrzunehmenden Rechte als Gegenstand der Beschlussfassung. Der Beschluss über die Online-Versammlung kann aber darüber hinausgehen und beispielsweise auch die näheren Modalitäten der Teilnahme (z.B. Ort und technische Ausgestaltung) regeln. Umgekehrt kann er auch bei den in § 23 Abs. 1 S. 2 WEG genannten Beschluss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die bauliche Veränderun... / b) Durchführung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft

Rz. 100 § 21 Abs. 1 S. 1 Fall 2 WEG setzt ferner die Durchführung der baulichen Veränderung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft voraus. Dies ist konsequent, da der Gemeinschaft nur in diesem Falle Kosten entstehen, die verteilt werden müssen. Allerdings ist der Wortlaut insoweit irreführend, als es nicht auf die Vornahme der (gesamten) baulichen Maßnahmen selbst ankommt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Übergangsvorschriften / 2. Beschlüsse kraft vereinbarter Öffnungsklausel

Rz. 7 Für Beschlüsse kraft vereinbarter Öffnungsklausel kommt dagegen grundsätzlich § 10 Abs. 3 S. 1 WEG zur Anwendung. Ihre Wirksamkeit setzt somit die Eintragung in das Grundbuch voraus. Für die Abgrenzung zum Beschluss kraft gesetzlicher Öffnungsklausel gilt über die Verweisung auf §§ 5 Abs. 4, 10 Abs. 3 WEG das zum neuen Recht Gesagte entsprechend: Das Grundbuchamt hat s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / IV. Abdingbarkeit

Rz. 74 Der Gesetzgeber erklärt § 15 WEG nicht zum zwingenden Recht. Dies gilt auch für die Ankündigung gemäß § 555a Abs. 2 WEG, da § 15 Nr. 1 WEG auf die entsprechende Anordnung in § 555a Abs. 4 BGB gerade nicht verweist. Gleichwohl kann weder die Wohnungseigentümergemeinschaft noch der vermietende Wohnungseigentümer eine zu Lasten des Mieters abweichende Regelung aufstellen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 1. Keine Aktivlegitimation des Verwalters für Beschlussklagen

Rz. 24 Das Gesetz übernimmt aus § 46 Abs. 1 S. 1 WEG a. F. nicht den Passus zur Klage des Verwalters. Dies erfolgt bewusst, da der Gesetzgeber die Aktivlegitimation des Verwalters in Beschlussklagen für überholt hält. Sie habe nur in Fragen der Abberufung eine Rolle gespielt, die nunmehr ohnehin unbegrenzt möglich sei.[21] Damit folgt der Gesetzgeber implizit der h.M. die ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Wohnungseigentümerg... / 1. Rechte und Pflichten gegenüber Wohnungseigentümergemeinschaft und Wohnungseigentümern

Rz. 23 Nach neuem Recht betrifft die Vorverlagerung der Anwendbarkeit des WEG nur noch die Erwerber. Die Wohnungseigentümergemeinschaft besteht ohne Vorstufe bereits mit der Anlegung der Wohnungsgrundbücher. Durch § 8 Abs. 3 WEG werden lediglich die Erwerber den Wohnungseigentümern gleichgestellt, die bereits als Sondereigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Die Erwerber n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / 2. Anwendbarkeit früherer Rechtsprechung

Rz. 76 Die einzige textliche Änderung gegenüber der Vorgängerregelung besteht darin, dass sich der Mitgebrauch nur noch nach "Maßgabe des § 14" richtet. Dies ist konsequent, da der in § 13 Abs. 2 WEG a.F. genannte § 15 WEG a.F. inhaltlich in § 14 eingefügt wurde, während § 15 WEG nunmehr die Rechtsbeziehungen zu Drittnutzern regelt. Insbesondere bleibt es dabei, dass kraft G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die bauliche Veränderun... / 1. Kosten

Rz. 134 § 21 Abs. 5 S. 1 WEG verleiht der Eigentümerversammlung die Kompetenz, eine von den gesetzlichen Regelungen abweichende Kostentragung zu beschließen. Dies umfasst alle Regelungen des § 21 WEG. Dies wird häufig von Bedeutung sein, wenn die Kostenverteilung nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile nicht einleuchtet. Es ist etwa nicht einsichtig, wieso die Kosten für...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die bauliche Veränderun... / b) Unangemessene Zuweisung von Kosten und Nutzungsrechten

Rz. 137 Weitere spezifische Fehler in Beschlüssen nach § 21 Abs. 5 S. 1 WEG werden unangemessene Zuweisungen von Kosten und Nutzungen sein. Wenn aber selbst ein Verstoß gegen das ausdrückliche Verbot des § 21 Abs. 5 S. 2 WEG nur zur Anfechtbarkeit des Beschlusses führt, gilt dies erst recht für derartige Fehler. Denn letztlich handelt es sich hierbei um Verstöße gegen den Gr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Sachenrecht / c) Bestimmung der "Hauptsache"

Rz. 15 Wann das Wertverhältnis von Grundstücksteil und Räumlichkeiten den Vorgaben des § 3 Abs. 2 letzter Hs. WEG entspricht, ist nur im Wege einer wirtschaftlichen Betrachtung zu entscheiden. Es kommt schlicht auf den Wert von Grundstücksfläche und Räumlichkeiten an. Maßgeblich sind die Wertverhältnisse zur Zeit der Begründung; spätere Wertveränderungen berühren die Begründ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / a) Missverständlichkeit des Wortlautes

Rz. 29 Wie unglücklich der Verweis in § 14 Abs. 2 Nr. 2 WEG geraten ist, zeigt sich schon beim ersten Tatbestandsmerkmal der Duldung nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG, dem Betreten des Sondereigentums. Würde man den Wortlaut ernst nehmen, hätte jeder Wohnungseigentümer das Betreten seines Sondereigentums durch Miteigentümer zu dulden, wenn dies nur mit unerheblichen Beeinträchtigun...mehr