Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sauer, SGB III Einführung / 12 Die Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2022

Rz. 105a Durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 22.11.2021 (BGBl. I S. 4906) wurde § 421d Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.2022 geändert. Für das Kalenderjahr 2022 wurden die Regelungen zur Leistungsfortzahlung durch das InfektionsschutzÄndG noch ein...mehr

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Wissensmanagement: Erfolgre... / 2.4.5 Schritt 5: Nachhaltigkeit der Nutzung kontrollieren und sicherstellen

Abgeschlossen wird das (Teil-)Projekt, indem zeitnah nach Beendigung geprüft wird, ob Vorbereitung, Planung und Umsetzung erfolgreich waren. Es sollte – je nach Komplexität des Projekts – nach etwa 2-3 Monaten u. a. geprüft werden, ob die Ziele erreicht worden sind, ob und welche Probleme und Lösungen es gegeben hat und ob Maßnahmen zur Korrektur und Anpassung erforderlich w...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.8 Pflichtlose Zuwendungen (Abs. 5)

Rz. 50 Zuwendungen Dritter, die ohne rechtliche und sittliche Verpflichtung Leistungsberechtigten zugutekommen, werden nach Abs. 5 Nr. 1 nicht als Einkommen berücksichtigt, soweit die Berücksichtigung für den Empfänger grob unbillig wäre. Darunter fallen für das SG Karlsruhe auch Trinkgelder für eine Frisöse (SG Karlsruhe, Urteil v. 30.3.2016, S 4 AS 2297/15; a. A. SG Landsh...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach Abs. 1

Rz. 22 Abs. 1 HS 1 regelt zunächst, dass Leistungen nach dem SGB II selbst nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen haben ihre Rechtsgrundlage im SGB II selbst. Dadurch wird z. B. verhindert, dass das Einstiegsgeld als eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit sinnwidrig die Leistungen zum Lebensunterhalt mindert, die trotz der Erwerbstätigkeit noch zur ...mehr

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Sauer, SGB III § 344 Sonder... / 2.4 Arbeitsentgelt im Übergangsbereich

Rz. 12 Abs. 4 (ab 1.1.2027 Abs. 3) bestimmt die beitragspflichtige Einnahme im Übergangsbereich von Arbeitsentgelten. Ab 1.1.2026 reicht der Übergangsbereich von 603,01 EUR monatlich bis 2.000,00 EUR monatlich. Rz. 13 Die beitragspflichtige Einnahme war bis 30.9.2022 nach der Formel (30 : G.) × 450 + [2 – (30 : G.)] × (AE – 450) G. = Gesamtsozialversicherungsbeitrag AE = Arbeits...mehr

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.4 Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung (Abs. 5 bis 10)

Rz. 45 Der Bund beteiligt sich zweckgebunden an den kommunalen Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1. Hierbei gelten landesspezifische Beteiligungsquoten, deren Höhe sich aus den gesetzlich festgelegten Werten nach § 46 Abs. 6 und 7 sowie den mit der Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung aufgrund der Ermächtigung in Abs. 10 festzulegenden...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.3 Schadensersatz aufgrund immateriellen Schadens

Rz. 27 Abs. 2 nimmt Entschädigungen aufgrund des § 253 Abs. 2 BGB von der Einkommensanrechnung aus. Dabei handelt es sich um immaterielle Schäden, die nicht Vermögensschäden sind, aber zur Forderung einer billigen Entschädigung in Geld berechtigen. Dem liegen eine Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung zugrunde. Die gesetzlic...mehr

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Jansen, SGB VI § 286b Glaub... / 2.1 Glaubhaftmachung der Beitragszahlung

Rz. 4 Satz 1 der Vorschrift betrifft nur Zeiten der Pflichtversicherung, also mit Arbeitsentgelt belegte Zeiten der abhängig Beschäftigten oder mit Arbeitseinkommen belegte Zeiten der selbständig Tätigen, die nach dem Recht der ehemaligen DDR ebenfalls versicherungspflichtig und beitragspflichtig waren. Nach Satz 2 gilt Satz 1 auch für freiwillig Versicherte, soweit sie die f...mehr

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Jansen, SGB VI § 286 Versic... / 2.7 Nachweis der Seefahrtzeiten und Durchschnittsheuern

Rz. 25 Die Abs. 1 bis 3 gelten für den Nachweis der Seefahrtzeiten und Durchschnittsheuern, die in die Seemannskartei der See BG in den sog. Seefahrtsnachweisungen eingetragen waren, entsprechend.mehr

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Jansen, SGB VI § 286a Glaub... / 2.1 Glaubhaftmachung von Beitragszeiten

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 bestimmt für Zeiten bis zum 31.12.1949, unter welchen Voraussetzungen bei dem Fehlen von Versicherungsunterlagen die Glaubhaftmachung der Ausübung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit und der Beitragszahlung dafür zur Anerkennung der Zeiten der Beschäftigung oder Tätigkeit als Beitragszeit führt. Der Verlust der Versicherungsunterlag...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.2 Bemessungszeitraum

Rz. 6 Der Bemessungszeitraum wird nur zur Bemessung des Alg gebildet, wenn ein (neuer) Anspruch auf Alg erworben wurde, also insbesondere die Anwartschaftszeit (erneut) erfüllt worden ist. In allen anderen Fällen, in denen der Arbeitslose nach einer Unterbrechungszeit auf seinen früher entstandenen Anspruch in Bezug auf die verbliebene und noch nicht erloschene Restanspruchs...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.9 Datenschutzvorschriften (Abs. 2 Nr. 12, 13)

Rz. 51 Abs. 2 Nr. 12 und 13 normierten bis zum 26.11.2019 Bußgeldtatbestände gegen datenschutzrechtliche Vorschriften in § 298. Privaten Vermittlern kann bei Zuwiderhandlung ein Bußgeld bis zu 30.000 EUR auferlegt werden (Abs. 3). Die Regelungen sollten verhindern, dass ein privater Vermittler betriebs- und personenbezogene Daten ohne Einwilligung erhebt, verarbeitet und nut...mehr

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Jansen, SGB VI § 286 Versic... / 2.6 Fiktion der Beitragszahlung

Rz. 24 Nach Abs. 6 i. V. m. § 203 Abs. 2 gilt der Beitrag für Zeiten vor dem 1.1.1973 als gezahlt, wenn Versicherte glaubhaft machen, dass der auf sie entfallende Beitragsanteil vom Arbeitsentgelt abgezogen worden ist, ohne dass der Beitragsabzug in der Versicherungskarte vermerkt wäre. In diesem Fall sind Beschäftigungszeiten als Beitragszeiten zu berücksichtigen. Auch hier ...mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.6 Abs. 6 i. d. F. durch das AMVSG zum 13.5.2017

Rz. 39c Das AMVSG v. 4.5.2017 hat Abs. 6 wieder eingeführt. Die Norm regelt die Bewertung von Arzneimitteln im sog. Bestandsmarkt, die mit dem 14. SGB V-Änderungsgesetz aufgehoben worden war. Der Gesetzgeber sah es sinnvoll und erforderlich an, in bestimmten Fällen eine Nutzenbewertung für Arzneimittel mit Wirkstoffen durchzuführen, die schon in bereits vor dem 1.1.2011 erst...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 130 nach § 150 überführt. Sie wurde dabei neu gefasst und zugleich geschlechtsneutral ausformuliert. Zuletzt wurde die Vorschrift durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Ge...mehr

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Jansen, SGB VI § 286g Ersta... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 setzt voraus, dass der Bescheid, mit dem die KEZ festgestellt wurden, aufgrund der Änderung des § 56 Abs. 4 Nr. 3 zum 1.7.2014 nach § 48 SGB X aufgehoben wurde. Bei einer Rücknahme nach § 45 SGB X wegen anfänglicher Rechtswidrigkeit besteht keine Berechtigung zur Beitragserstattung. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 macht die Beitragserstattung zudem davon abhängi...mehr

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Jansen, SGB VI § 280 Höherv... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Mit Wirkung zum 1.1.1998 können weder erstmalig Höherversicherungsbeiträge gezahlt noch eine zuvor begonnene Höherversicherung fortgesetzt werden. Die bereits entrichteten Beiträge bleiben mit den entsprechenden Leistungsansprüchen bestehen; die Bewertung regelt § 269. Danach erbringt die Höherversicherung keine höheren Entgeltpunkte, sondern Steigerungsbeträge, deren ...mehr

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Jansen, SGB VI § 279 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 – RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 eingeführt. Durch die Neufassung der Norm mit Bekanntmachung v. 19.2.2002 (BGBl. I S. 754) erfolgte keine inhaltliche Änderung. Rz. 2 § 279 ist eine ergänzende Regelung zu § 161 Abs. 1, § 2 Sat...mehr

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / Zusammenfassung

Überblick Mit einer Stellenanzeige (bzw. Stellenausschreibung) macht ein Arbeitgeber i. d. R. auf eine bei ihm vorhandene Beschäftigungsmöglichkeit aufmerksam und fordert den angesprochenen Empfängerkreis zu Bewerbungen auf. Je nach dem betrieblichen Bedürfnis enthält sie mehr oder weniger differenzierte Angaben zum Unternehmen, eine Beschreibung der freien Stelle, einschlie...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 als § 23 (Art. 61 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze v. 22.12.2023 (BGBl. I N...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Wissensmanagement: Erfolgre... / 2.4.1 Schritt 1: Rahmenbedingungen und Ziele klären

Im ersten Schritt geht es darum, zu klären, was mit der Einführung oder zumindest intensiveren Nutzung von Wissensmanagement erreicht werden soll. Im Unternehmen sollte man dazu u. a. folgende Fragen beantworten: Was soll überhaupt unter Wissensmanagement verstanden werden? Wie soll Wissen im Betrieb definiert werden? Warum ist das Thema für die Organisation von Bedeutung? Welch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abberufung des Verwalters / 2 Welche Auswirkungen hat das Vorliegen eines wichtigen Grundes?

Da die Abberufung des Verwalters nicht mehr auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes beschränkt werden kann und § 26 Abs. 3 Satz 1 WEG auch für vor Inkrafttreten des WEMoG begründete Bestellungsverhältnisse gilt, kann der Verwalter bereits sachlogisch erst recht abberufen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Da der Verwalter aber kein Anfechtungsrecht mehr hat, hat da...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 5 Die Einführung der Grundsicherung im SGB II und wichtige Weiterentwicklungen

Rz. 17 Eine langjährige konjunkturelle und strukturelle Krise hat die Kosten für die Arbeitsförderung stetig erhöht. Deshalb sind grundsätzliche Überlegungen angestellt worden, die Möglichkeiten einer Senkung der Leistungen an Arbeitslose und Einsparungen bei den Verwaltungskosten eröffnen. Dazu sind Vorschläge der Kommission für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Har...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 11 Die weitere Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2018

Rz. 85 Zum 1.1.2018 traten Regelungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in Kraft. Betroffen sind insbesondere versicherungsrechtliche und förderungsrechtliche Vorschriften, häufig werden aber auch nur Verweisungen, insbesondere auf das SGB IX angepasst. Rel...mehr

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Jansen, SGB VI § 276b Überg... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Satz 1 der Vorschrift bestimmt, dass die bis zum 31.12.2023 befristete Sonderregelung des mit Wirkung zum 1.1.2025 aufgehobenen § 134 nur anwendbar war für Beschäftigte in Privathaushalten (§§ 8a, 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV), die aufgrund der Änderung der Geringfügigkeitsgrenze (§ 8 SGB IV) die Voraussetzungen für eine geringfügige Beschäftigung erlangten und sich nicht von...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.2 Leistungen zur Berufswahl und Berufsausbildung (Drittes Kapitel, Dritter Abschnitt, §§ 48 bis 80b)

Rz. 52c Leistungen sind aufgrund des § 22 Abs. 4 Nr. 3 nur nach § 48a (Berufsorientierungspraktikum) § 54a (Einstiegsqualifizierung) und dem Vierten Unterabschnitt (§§ 73 bis 80, Förderung der Berufsausbildung in besonderen Fällen) möglich. Betroffen ist die Förderung der Berufsausbildung besonderer Problemgruppen am Ausbildungsmarkt mit Leistungen an Arbeitgeber und Träger....mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.4 Zweckbestimmte Einnahmen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich n...mehr

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Sauer, SGB III § 356 Umlage... / 2.3 Abführung der Umlage direkt an die Bundesagentur für Arbeit

Rz. 8 Führt der Arbeitgeber die Umlagebeträge nicht an eine gemeinsame Einrichtung/Ausgleichskasse ab, sondern direkt an die Bundesagentur für Arbeit, hat er einen prozentualen Zuschlag zu den unmittelbar an die Bundesagentur für Arbeit abzuführenden Umlagebeträge zu zahlen, mit denen die Mehraufwendungen der Bundesagentur für Arbeit für die Einziehung pauschal abgegolten si...mehr

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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2.5 Dienstherrenfähigkeit (Abs. 5)

Rz. 20 Nach Maßgabe des Art. 73 Abs. 4 Gesundheitsreformgesetz (GRG) wurden die Arbeitsgemeinschaften MDK als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Wegen der seinerzeit von den Landesversicherungsanstalten zu übernehmenden Beamten der Vertrauensärztlichen Dienste wurde die Arbeitsgemeinschaft mit Dienstherreneigenschaft (§ 121 BRRG) ausgestattet. Die D...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 6 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III nach den Hartz-Gesetzen ab der 16. Legislaturperiode

Rz. 24 Das 5. SGB III-ÄndG ist unmittelbar nach Bildung der Großen Koalition im Herbst 2005 erneut ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden und im Wesentlichen am 31.12.2005 in Kraft getreten. In der Hauptsache diente das Gesetz dem Ziel, auslaufende arbeitsmarktpolitische Instrumente zu verlängern, um Zeit für eine Evaluation zu gewinnen. Die Bundesagentur für Arbeit h...mehr

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Sauer, SGB III § 444 Gesetz... / 2.1 Übergangsregelung nach Abs. 1

Rz. 7 Abs. 1 dient dem Schutz der Beschäftigten, die bis zur Änderung des Rechts der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ab 1.1.2013 mehr als geringfügig beschäftigt waren und damit der Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung unterfielen. Der Versicherungsschutz wird für diese Beschäftigung unter den bis zum 31.12.2012 maßgebenden beitragsrechtlichen Bedingungen überg...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.9 Beratung

Rz. 47i Die Beratung der Arbeitsuchenden beruht auf einem fachwissenschaftlich begründetem, organisationsinternem fachlichen Konzept der Bundesagentur für Arbeit, in dem Merkmale und Methoden professioneller Beratung durch die Agenturen für Arbeit im Rechtskreis der Arbeitsförderung und die gemeinsamen Einrichtungen im Rechtskreis der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.7 Öffentlich geförderte Beschäftigung/Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

Rz. 60 Die öffentlich geförderte Beschäftigung ist sehr umstritten, Gegner und Befürworter tragen ihre Argumente immer wieder und unaufhörlich vor. § 16e enthielt als Ersatz die Förderung von Arbeitsverhältnissen sozusagen als Gegenvorschlag zum sozialen Arbeitsmarkt. Die Vorschrift sollte allerdings auch die Grundlage zur Förderung von Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvar...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 2.8 Zuführungen an den Krankenhausstrukturfonds (Abs. 6)

Rz. 26b Zur Finanzierung der Fördermittel nach §§ 12, 12a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes werden dem Strukturfonds weitere Mittel aus der Liquiditätsreserve zugeführt (Satz 1). Es fließen ab 2016 Finanzmittel bis zu einer Höhe von 500 Mio. EUR (abzüglich des anteiligen Betrages der landwirtschaftlichen Krankenkasse nach § 221 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 i. V. m. Abs. 2 ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.6 Wahrnehmung der Ausbildungsvermittlung (Abs. 4)

Rz. 98 Abs. 4 ermächtigt i. V. m. § 22 Abs. 4 Satz 4 SGB III die Agenturen für Arbeit als Leistungsträger nach dem SGB II, die Ausbildungsvermittlung i. S. v. Abs. 1 Satz 1 durch Auftrag an die mit der Ausbildungsvermittlung befassten Stellen der Leistungsträger nach dem SGB III zu vergeben. Das wiederum sind die Agenturen für Arbeit selbst, die auch die Berufsberatung durch...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 2.2 Geltendmachung

Entschädigungsansprüche nach § 15 Abs. 2 AGG sind ausschließlich gegen den Arbeitgeber zu richten. Insbesondere begründen § 15 Abs. 1 und Abs. 2 AGG keine Ansprüche gegen Personalberatungsunternehmen, selbst wenn der Personalvermittler die endgültige Auswahl in alleiniger Verantwortung durchführt.[1] Der abgelehnte Bewerber muss gemäß § 15 Abs. 4 AGG die von ihm behaupteten A...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.5 Pflegegeld nach dem SGB VIII

Rz. 43 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und 2 stellt das Pflegegeld nach dem SGB VIII teilweise von der Berücksichtigung als Einkommen frei. Pflegegeld kommt bei Vollzeitpflege wie auch Tagespflege in Betracht (§§ 29, 33 SGB VIII und § 23 SGB VIII). Relevant ist der Teil, der tatsächlich als Anerkennungsbetrag für den erzieherischen Einsatz gewährt wird. Heftig umstritten ist die teilwei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.10 Erwerbseinkommen aus Ferienarbeit (Abs. 7)

Rz. 51i Nach Abs. 7 ist nach dessen Einfügung durch das 12. SGB II-ÄndG Ferienarbeit von Schülern unter 25 Jahren an allgemein- oder berufsbildender Schulen privilegiert. Die Regelung ist nicht neu, Einkommen aus Erwerbstätigkeiten in den Schulferien waren bereits vor Inkrafttreten des Abs. 7 am 1.7.2023 nach Maßgabe des § 1 Abs. 4 der früheren Alg II-V (seit 1.1.2023 Bürger...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.8.4 ESF-Förderprogramme

Rz. 112b Fördermöglichkeiten aus dem Europäischen Sozialfonds ergänzen die nationalen arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten und ermöglichen insbesondere gezielte Förderungen innerhalb des Programms, die zumeist nach nationalen Rechtsvorschriften ansonsten nicht möglich oder schwieriger wären. In der Förderperiode bis 2020 gehörten zu den besonders wichtigen Fördermöglichkeiten ...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.8.2 Weitere arbeitsmarktbezogene Aktivitäten

Rz. 108 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind aus dem arbeitsmarktpolitischen Instrumentarium des SGB II durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente ab 1.1.2009 gestrichen worden. Sie waren in besonderer Weise dazu geeignet, aus Sicht der Arbeitsuchenden eine reguläre Beschäftigung aufzunehmen und Arbeitsentgelt zu verdienen. Unter Arbeitslosen un...mehr

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Sauer, SGB III § 30 Berufsb... / 2.1 Berufsberatung

Rz. 3 Durch Berufsberatung erhalten Ratsuchende Auskunft und Rat. Berufsberatung ist als eine der Hauptpflichten der Bundesagentur für Arbeit anzusehen; sie ist mit ausschlaggebend für deren Ansiedlung im sozialen Gefüge Deutschlands. Dafür allerdings enthalten die §§ 14 und 15 SGB I über die Vorschrift zur Verpflichtung zur Aufklärung bereits allgemeinere Vorschriften. Unge...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 3 Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts nach dem SGB III

Rz. 6 Das 1. SGB III-ÄndG ist zusammen mit dem SGB III am 1.1.1998 in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthielt insbesondere Regelungen zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Leistungsmissbrauch, datenschutzrechtliche Vorschriften, die Möglichkeit der Untersagung der Berufsberatung durch die Arbeitsverwaltung, die Übernahme privater Versicherungsbeiträge bei Leistungsbe...mehr

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Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 2.1 Umlageprinzip

Rz. 2 Der finanzielle Aufwand für die Winterarbeitslosigkeit soll nach dem politischen Willen nicht allein der Versichertengemeinschaft der Arbeitsförderung auferlegt werden. Ein witterungsbedingter Ausfall an Bautätigkeiten in den Wintermonaten oder mit der Ausübung des Gewerbes verbundene Mehrkosten in dieser Jahreszeit sind dem Risiko des baugewerblichen Arbeitgebers zuzu...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.7 Anspruchsgrundlage für atypische Bedarfslagen

Rz. 49a Die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss auch einen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums decken. Eine entsprechende Anspruchsgrundlage ist für den Bedarf erforderlich, der nicht schon vom bestehenden Leistungsspektrum abgedeckt wird, weil die Einkommens- und Verbrauchsstatistik,...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.9 Übertragung weiterer Aufgaben durch Verwaltungsvereinbarung

Rz. 19 Abs. 3 Satz 2 ermöglicht die Übertragung weiterer Aufgaben auf die Bundesagentur für Arbeit durch Verwaltungsvereinbarung. Eine solche Verwaltungsvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Vertragspartner sind die Bundesregierung und die Bundesagentur für Arbeit. Das fachlich zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zum Abschluss einer Verein...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.1 Bemessungsrahmen

Rz. 3 Abs. 1 führt den durch die Rechtsprechung entwickelten Bemessungsrahmen in das Bemessungsrecht ein. Der Bemessungsrahmen gibt den Zeitraum wieder, aus dem Entgelt für die Bemessung des Alg entnommen werden kann. Der Bemessungsrahmen umfasst in den Fällen des Abs. 1 und 2 ein Jahr und in den Fällen des Abs. 3 2 Jahre. Im Übrigen ist er unveränderlich. Es handelt sich so...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.3.5 Teilzeitvereinbarung

Rz. 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 soll den Entschluss vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer fördern, im Sinne von Umverteilung vorhandener Arbeit auf Dauer nur noch eine Teilzeitbeschäftigung auszuüben. Diese Zielsetzung bleibt ungeachtet des teilweise bestehenden Fachkräftemangels erhalten, solange sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt rechnerisch mehrere Arbeitslose eine gemeldete o...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 9 Weitere Änderungen des SGB III in den Jahren 2011 und 2012

Rz. 52 Mit Wirkung zum 3.5.2011 wurde der Bundesfreiwilligendienst als Nachfolge des Zivildienstes durch das Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes v. 28.4.2011 (BGBl. I S. 687) den Tatbeständen hinzugefügt, deren Zeiten bei der Ermittlung des Bemessungszeitraumes außer Betracht bleiben. Rz. 53 Durch das Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicher...mehr

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Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde nach einer Änderung zum 1.11.1999 zum 1.4.2006 durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S. 926) neu gefasst, aber zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) erneut geändert und zugleich geschlechtsneutral ausformuliert. Durch das Ges...mehr

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Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 2.3 Umlagepflicht

Rz. 8 Über die Umlagepflicht eines Arbeitgebers entscheiden die Agenturen für Arbeit i. d. R. für einen unbefristeten Zeitraum durch Verwaltungsakt mit Dauerwirkung. Spätere Änderungen der Sach- und Rechtslage können die Umlagepflicht entfallen lassen oder sie (erneut) begründen. Über die Umlagepflicht kann isoliert entschieden werden; der Verwaltungsakt muss nicht gleichzei...mehr