Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Grundsätze der zeitgerechten und geordneten Verbuchung

Rn. 28 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Grundsätze der zeitgerechten und geordneten Verbuchung besagen, dass die "Geschäftsvorfälle unverzüglich und ihrer zeitlichen Reihenfolge entsprechend zu buchen sind" (ADS (1968), § 149 AktG, Rn. 136). Durch die Verpflichtung zur unverzüglichen Aufzeichnung soll die Gefahr vermindert werden, dass buchungspflichtige Unterlagen untergehen (...mehr

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Strategische Planung erfolg... / 2.2.2 Beschaffungsmarkt

Auch das Agieren des Unternehmens auf dem Beschaffungsmarkt muss Bestandteil einer Strategie sein. So hat z. B. die Strategie, immer mindestens zwei Lieferanten für wichtige Rohstoffe oder Waren zu haben, Einfluss auf die Kosten und Preise. Das ist in einer unternehmensweiten Strategie zu berücksichtigen. Veränderungen am Markt der Lieferanten können zu Reaktionen, z. B. zum...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6.4 Ausnahmen von der Regelungssperre

Rz. 25 Von der Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG gibt es jedoch Ausnahmen. Wenn eine umfassende Mitbestimmungspflicht der Maßnahme besteht, kann der Abschluss einer Betriebsvereinbarung jedenfalls bei Tarifüblichkeit in Betracht kommen.[1] So etwa in den Fällen des § 87 Abs. 1 BetrVG bspw. bei der Festlegung der den einzelnen Arbeitnehmern zu gewährenden Zeitlohnzulagen[...mehr

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Unternehmensnachfolge: zuku... / 3.4 Verhandlungsverlauf

Kampf zwischen David und Goliath Als wir gemeinsam zur ersten Verhandlung zum Lieferanten fuhren, saßen uns fünf Herren gegenüber. Uns wurde eine Darstellung präsentiert, die einige Tage alt war und die man uns vorher leicht hätte zeigen können. Sie führte zu einem deutlich niedrigeren Kaufpreis, als wir auch nur annähernd erwartet hatten und bereit waren zu akzeptieren, zuma...mehr

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Strategieentwicklung: Proze... / 1 Braucht es Strategieentwicklung?

Unternehmen müssen sich immer wieder erneuern Der durchschnittliche Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen verkürzt sich ständig, das ist allgemein bekannt und in den Köpfen angekommen. Eine Studie von McKinsey aus dem Jahr 2021 besagt, dass im Jahr 2026 50 % der Umsätze aus Produkten, Dienstleistungen oder Geschäftsmodellen stammen werden, die es in 2021 noch nicht ...mehr

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Strategische Planung erfolg... / 1 Aufgabe

Die Geschäftsführung des Unternehmens, das jährlich für ca. 50 Mio. Euro Grundstoffe für die Nahrungsmittelindustrie herstellt und verkauft, musste erneut feststellen, dass erhebliche Mittel mit unbefriedigendem Ergebnis aufgewendet worden waren. Die Investitionen in eine neue Fertigungsstraße erweisen sich anhand der ausgenutzten Kapazität von nur 30 % als Fehler. Schon vor...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ausnahmetatbestände (Abs. 3)

Rn. 7 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Neben KapG können auch PersG i. S. d. § 264a Kleinst-UN darstellen. Überdies dürfen seit BilRUG auch eG ggf. die für Kleinst-KapG gewährten Erleichterungen in Anspruch nehmen (vgl. § 336 Abs. 2 Satz 3). Allerdings können insbesondere kap.-marktorientierte – und damit automatisch als "groß" geltende – UN (vgl. § 267 Abs. 3 Satz 2), Kredit-, Finan...mehr

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Strategische Analyse für St... / 3.2.3 Business-Plan: Geschäftsmodell

Der strategischen Analysephase folgend bzw. damit einhergehend wurde im Januar 2017 mit dem Schreiben des Business Plans begonnen und in dem Zuge die Vision, Mission und mögliche strategische Ausrichtungen des Start-ups konkretisiert. Eingeplant waren hierfür ursprünglich fünf Tage, die sich schnell verdoppelten und final mehr als verdreifachten. Denn mit jeder Idee, die zu ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Abgrenzung

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Strategieentwicklung: Proze... / 5 Strategieteam

Kernteam soll 4-6 Personen umfassen Wird in einem Unternehmen erstmals ein ausführlicher Strategieentwicklungsprozess durchlaufen, empfiehlt es sich, dafür ein Projekt aufzusetzen. Die Analyseteams (s. Abb. 7) können in Teilprojekten organisiert sein. Wenn z. B. in einem Workshop 3 Teams (1. Markt/Kunde, 2. Wettbewerb/Umfeld und 3. Unternehmensanalyse) parallel arbeiten woll...mehr

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Unternehmensnachfolge: zuku... / 3.2 Rahmenbedingungen

Lieferant an Übernahme interessiert Die rasante Entwicklung der Vertriebsgesellschaften in den einzelnen Ländern haben die Verantwortlichen genutzt und stets gute bis sehr gute Ergebnisse erwirtschaftet. Den Aufbau der Vertriebsgesellschaften kann man als vollen Erfolg betrachten. Das blieb dem Wunschpartner für die Übernahme nicht verborgen; denn er war der Lieferant der Inve...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 316a wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vom 03.06.2021 (BGBl. I 2021, S. 1534ff.)) erstmals in das Handelsgesetzbuch aufgenommen. Ziele des FISG waren es, sowohl der Integrität und Stabilität des Kap.-Marktes zu dienen als auch das Vertrauen der Anleger in den deutschen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Behandlung im Jahresabschluss

Rn. 215 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wie zuvor bereits dargelegt (vgl. HdR-E, HGB § 272, Rn. 212ff.), gelten für Gesellschafterdarlehen keinerlei Besonderheiten mehr, weil das auf Analogie zu den §§ 30f. GmbHG basierende EK-Ersatzrecht derweil zugunsten einer Nachrang- und Anfechtungslösung im Insolvenzverfahren (vgl. §§ 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, 135 InsO) ersetzt wurde (vgl. Bau...mehr

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Strategische Analyse für St... / 4.4 Chancen und Risiken

Zur generellen Markt- und Wettbewerbssituation ist zu sagen, dass in den Premium-OEM und ihren internen Individualisierungsbereichen bereits sehr starke Wettbewerber bestehen. Chancen bestehen darin, Ausführungen anzubieten, die die OEM aufgrund der Stückzahlen und Variantenkomplexität oder aus sonstigen Gründen nicht anbieten. Da Luxusautomobile sehr häufig als "Spielzeuge" ...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / Zusammenfassung

Regelungen zu geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind Ausdruck der Anwendung der Wesentlichkeits- und Wirtschaftlichkeitsprinzipien in der Rechnunglegung. Sie sorgen für eine geringere Arbeitsbelastung, da für diese Güter keine Abschreibungspläne zu entwickeln und umzusetzen sind. Regelungen dazu gibt es nur im Steuerrecht, die jedoch über die GoB ggf. mit Prüfung der Ta...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Nichtbeachtung von Verfahrensvorschriften bei der Feststellung

Rn. 66 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wird der JA durch die Gesellschafterversammlung beschlossen, ist der Beschluss nichtig, wenn folgende Einberufungsmängel vorliegen (analog §§ 256 Abs. 3, 121 Abs. 2f. AktG): Die Versammlung ist durch einen Unbefugten einberufen, z. B. durch den Mehrheitsgesellschafter, sofern der Geschäftsführer zuständig ist (vgl. § 49 Abs. 1 GmbHG). Nichtig...mehr

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Produktportfoliomanagement ... / 3.2 Komplikation: Steigender Wettbewerbsdruck und intransparente F+E-Entscheidungen bei unzureichender Marktkenntnis

Der Druck auf das Unternehmen stieg zunehmend, da eine wachsende Anzahl von Wettbewerbern aus dem "Commodity-Bereich" in wertschöpfende Marktsegmente einstieg und dem Unternehmen somit Konkurrenz machte. Durch eine fehlende kontinuierliche und systematische Marktanalyse auf Produktebene konnte diesem Angriff zunächst wenig entgegengesetzt werden – es war schlicht nicht erken...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Höhe der Rücklagenzuführung

Rn. 160 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 272 Abs. 5 Satz 1 gibt vor, dass der auf eine Beteiligung entfallende Teil des Jahresüberschusses, der die Beträge, die als Dividende oder Gewinnanteil eingegangen sind oder auf deren Zahlung die KapG einen Anspruch hat, übersteigt, in die Rücklage einzustellen ist. Damit wäre jeder in der GuV berücksichtigte (anteilige) Beteiligungsertrag...mehr

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Unternehmensnachfolge: zuku... / 2.1 Ausgangssituation

Im Mittelpunkt jeder Entscheidungsfindung stehen Fragen, Fragen, Fragen … Das Unternehmen ist seit mehr als zehn Jahren auf das Bedrucken von T-Shirts mit ansprechenden grafischen Designs spezialisiert. Der Qualitätsanspruch ist bis heute hoch. Die Preise liegen im mittleren Segment. Die Kundschaft besteht sowohl aus Laufkundschaft als auch aus Firmen und Institutionen, die ...mehr

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Unternehmensnachfolge: zuku... / 2.3 Business-Plan – Finanzierung – Mitarbeiter

Entscheidend für den Neustart war der Umzug aus einem Einkaufscenter in eine nahe gelegene Straße, die sich einkaufstechnisch erst noch entwickeln sollte. Diese Entwicklung ist bis heute nicht abgeschlossen. Mehrperiodiger Finanzplan als Grundlage für die Finanzierung Die Business-Planerstellung war davon geprägt, das Risiko des Umzuges im Umsatz zu bewerten. Sowohl der Warene...mehr

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Unternehmensnachfolge: zuku... / 3.3 Entwicklung des Weges

Als wir die ersten Kaufpreiswerte ermittelten, lagen diese in Höhen, die wenig wahrscheinlich waren, durchgesetzt zu werden. Natürlich hatten sie auch etwas mit den Variablen der Bewertungsmethode – s. o. – zu tun, mit denen die Werte unabhängig von den geplanten Stückzahlen nach oben oder nach unten gerechnet werden können. Der Prozess dauerte am Ende ein Jahr, während dem d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Schaffung abweichenden Satzungsrechts

Rn. 65 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wollten die Gesellschafter die Befugnisse der Gesellschaftsversammlung zur Gewinnthesaurierung von § 29 Abs. 2 GmbHG abweichend gestalten, waren folgende Satzungsänderungen denkbar, die einen Ausgleich zwischen den Interessen an einem Gewinnbezug einerseits und einer ausreichenden Kap.-Versorgung der Gesellschaft andererseits bewirk(t)en:mehr

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SWOT-Analyse: Controllingin... / 1.2 Die SWOT-Analyse im Strategieprozess

Positioniert man die SWOT-Analyse in den strategischen Managementprozess (s. Abb. 1), so ist sie ein zentrales Instrument in der Phase der Strategieformulierung. Messkonzepte wie die Balanced Scorecard (BSC) oder das Projekt-Portfolio-Management (PPM) ordnen sich dagegen der Phase der Strategietransformation zu. Multiprojektmanagement oder Continuous-Improvement-Ansätze wäre...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6.2 Regelungssperre bei Tarifüblichkeit

Rz. 22 Die Regelungssperre gilt auch, wenn zwar aktuell keine tarifliche Regelung in Kraft ist, die Arbeitsbedingungen aber üblicherweise durch Tarifvertrag geregelt werden. Dies ist dann der Fall, wenn der Tarifvertrag für die Branche repräsentativ ist, also die Mehrzahl der Arbeitnehmer in tarifgebundenen Betrieben beschäftigt wird. Etwas anderes ist es, wenn in einer Bran...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Auszuweisende Posten

Rn. 63 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 I.d.R. sind gesondert auszuweisen: gegenüber Gesellschaftern. Als Ausleihungen kommen lediglich Kreditgewährungen in Betracht, die sonst unter dieser Bezeichnung im Finanz-AV (vgl. § 266 Abs. 2 A. III. 2. oder III. 6.) auszuweisen wären. Der Begriff "Ausleihungen" ist gesetzlich nicht festge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / fff) Keine ausreichenden freien Eigenkapitalbestandteile

Rn. 154 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der Fall, dass ein Erwerb von Anteilen an einem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten UN erfolgt, obwohl zum Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz nicht ausreichende frei verfügbare EK-Bestandteile zur Bildung der geforderten Rücklage vorhanden sind, ist gesetzlich nicht explizit geregelt. Bei der Aufstellung des JA kann jedoch der Fall ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Rechtsfolgen

Rn. 13 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Bei Unterschreitung der Schwellenwerte können die §§ 238–241 wahlweise angewendet werden. Das Wahlrecht ist so zu verstehen, dass der Einzelkaufmann sich entscheiden kann, einzelne Vorschriften der §§ 238ff. nicht anzuwenden (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 241a HGB, Rn. 8). Zugleich besteht gemäß § 242 Abs. 4 keine Verpflichtung zur Aufstellun...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 5 Geringwertige Wirtschaftsgüter im Abschluss nach IFRS

Rz. 32 Auch nach den IFRS gibt es die Wirtschaftlichkeits- und Wesentlichkeitsgrundsätze.[1] Entsprechend der Generalnorm, nach der das Management zu dem Schluss kommen muss, dass der Abschluss die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Cashflows des Unternehmens den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend darstellt, sind alle wesentlichen Informationen im Abschluss ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesetzlich vorgeschriebene Endtermine

Rn. 49 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG verpflichtet "die Gesellschafter", innerhalb eines Zeitraums von acht Monaten bei einer mittleren und großen GmbH (vgl. § 267 Abs. 2f.) bzw. elf Monaten bei einer kleinen GmbH (vgl. § 267 Abs. 1) seit Beginn des GJ über die Feststellung des JA und die Verwendung des Ergebnisses zu beschließen. Rn. 50 Stand: EL 43 – ET...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Überblick

Rn. 57 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Das BiRiLiG enthielt eine Übergangsregelung (vgl. § 7 GmbHÄndG) für alle Gesellschaften, die am 01.01.1986 (Inkrafttreten des neuen Bilanzrechts) bereits im Handelsregister eingetragen waren (sog. Altgesellschaften). Diese wurde mit dem Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht vom 08.12.2010 (BGBl. I 2010, S. 1864ff.) ersatzlos ges...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Zusätzlicher Aufwand aufgrund des Beschlusses über die Ergebnisverwendung

Rn. 75 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Das Gesetz nennt in § 29 Abs. 1 Satz 1 GmbHG als möglichen weiteren Ausschlussgrund einen "zusätzlichen Aufwand auf Grund des Beschlusses über die Verwendung des Ergebnisses" (vgl. § 58 Abs. 4 AktG). Ein zusätzlicher Aufwand konnte insbesondere durch eine erhöhte KSt-Belastung entstehen, weil das bis 2001 maßgebliche Vollanrechnungsverfahren ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6.3 Wirkung der Regelungssperre

Rz. 23 Die Sperre des § 77 Abs. 3 BetrVG gilt absolut. Sie führt sogar dann zur Unwirksamkeit von Betriebsvereinbarungen, wenn sie vor Inkrafttreten des Tarifvertrags abgeschlossen worden waren, sie für den Arbeitnehmer günstiger sind als die tarifliche Regelung oder sie den Wortlaut des einschlägigen Tarifvertrags übernehmen.[1] Hinweis Die Regelungssperre betrifft nicht die ei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Ausweis

Rn. 141 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Obwohl die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten UN in der gesetzlichen Definition der Gewinnrücklagen des § 272 Abs. 3 Satz 2 nicht aufgeführt wird, ist sie gemäß § 266 Abs. 3 A. III. 2. als eigenständiger Posten unter den Gewinnrücklagen auszuweisen. Der Grund für die Nichtnennung besteht in dem Ausnahmec...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Umfang der Vorlagepflicht

Rn. 24 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach dem Wortlaut des § 42a Abs. 1 Satz 1 GmbHG genügen die Geschäftsführer ihrer Berichterstattungspflicht, wenn sie die Abschlussunterlagen "den Gesellschaftern" vorlegen. Vorlage bedeutet nach bürgerlichem Recht eine tatsächliche Handlung, wodurch ein Gegenstand der sinnlichen Wahrnehmung einem anderen unmittelbar zugänglich gemacht und ih...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Ausschüttungsgrenze (§ 30 GmbHG)

Rn. 21 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 30 GmbHG enthält eine allg. Obergrenze für Ausschüttungen jeglicher Art. § 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG lautet: "Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft darf an die Gesellschafter nicht ausgezahlt werden." (1) Grundgedanke des § 30 GmbHG: § 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG gilt unverändert seit 1892. Er soll zusammen mit an...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Allgemeines

Rn. 210 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Gesellschafterdarlehen stellen in praxi eine verbreitete Form der UN-Finanzierung dar. Sie werden bei KapG primär aus Haftungs- oder steuerlichen Gründen gewährt und begründen Gläubigerrechte gegenüber der Gesellschaft. Sie können aus der Hingabe von Gelddarlehen, durch Lieferungs- und Leistungsbeziehungen oder aus nicht entnommenen Gewinnen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 29 GmbHG wurde durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355) neu gefasst. Während das alte Recht von dem Grundsatz ausging, dass der Gewinn in voller Höhe an die Gesellschafter ausgeschüttet wird, sollte die Neufassung des § 29 GmbHG eine Gewinnthesaurierung erleichtern. Dabei ist von Bedeutung, dass es ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 270 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Im Normengefüge der IFRS wird das EK gemäß Rahmenkonzept (RK) als der nach Abzug aller Schulden verbleibende Restbetrag der Vermögenswerte eines UN definiert (vgl. RK.4.63 (2018); IAS 1.109; ED/2019/7.94; IFRS-HB (2024), Rn. 23.21ff.). Weitere Erläuterungen zum EK sind RK.4.64ff. sowie RK.6.87ff. zu entnehmen. Das zentrale Kriterium des mate...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zurechnung von Grundstücken bei einer Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 GrEStG und Grunderwerbsteuerbefreiung bei einer niederländischen Stiftung

Leitsatz 1. Ein inländisches Grundstück ist einer Gesellschaft für den nach § 1 Abs. 3 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) der Grunderwerbsteuer unterliegenden Rechtsvorgang zuzurechnen, wenn sie zuvor in Bezug auf dieses Grundstück einen unter § 1 Abs. 1, Abs. 2 oder Abs. 3 GrEStG fallenden Erwerbsvorgang verwirklicht hat. Dies gilt auch bei mehrstöckigen Beteiligungen (...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 18 Abs. 1 S. 2 – neu – Gr... / 4. Elektronische Übermittlung der Veräußerungsanzeige nach Maßgabe des § 93c AO: Chancen und Risiken?

Mit der geplanten Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der Veräußerungsanzeige nach Maßgabe des § 93c AO gehen sowohl Chancen als auch Risiken einher, die die Notare bei der zukünftigen Wahl des Übertragungswegs (schriftlich in Papierform oder elektronisch) zu beachten und ggf. abzuwägen hat. Chancen: Begrüßenswert ist zunächst, dass die Wahl zur elektronischen Übermit...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.14 Bezieher von Waisenrente oder entsprechender Versorgung (Abs. 1 Nr. 11b)

Rz. 280a Nach der bis zum 31.12.2016 geltenden Rechtslage waren Halb- oder Vollwaisenrentner in der gesetzlichen Krankenversicherung nur nach Nr. 11 versicherungspflichtig, wenn sie selbst oder die Person, von der die gesetzliche Rente abgleitet wurde, die Vorversicherungszeit für die KVdR erfüllten. Andernfalls kam für Halb- oder Vollwaisenrentner eine beitragsfreie Familie...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.10.4 Verlängerungsvoraussetzungen

Rz. 174 Eine Verlängerung der KVdS über das vollendete 30. Lebensjahr hinaus kommt nur in Betracht, wenn überhaupt "Hinderungsgründe" vorgelegen hatten, diese für die Überschreitung einer der Grenzen kausal waren und die Verlängerung der KVdS dadurch gerechtfertigt ist. Daraus folgt dann auch, ob und für welche Dauer ("soweit") die KVdS noch durchgeführt werden kann. Rz. 175...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.3.2 Ausschluss von der Versicherungspflicht nach Abs. 1 Nr. 2a (Abs. 5a)

Rz. 70 Mit Abs. 5a, auf den es in Abs. 1 Nr. 2a keinen Vorbehalt oder Hinweis gibt, werden seit dem 1.1.2009 Ausschlussgründe für die Versicherungspflicht nach Abs. 1 Nr. 2a genannt. Aufgrund des Satzes 2 des Abs. 5a gilt dieser Ausschluss für alle Fälle, in denen ALG II/Bürgergeld ab dem 1.1.2009 neu beantragt wird. Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/3100 S. 94 f.) hatte zu...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Wertschöpfungskette: Unters... / 1.1 Menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken gemäß LkSG

Kernelement der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten des LkSG ist die Durchführung von regelmäßigen und ggf. anlassbezogenen Risikoanalysen, um die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im eigenen Geschäftsbereich und bei den Zulieferern des Unternehmens zu ermitteln.[1] Der sachliche Anwendungsbereich des LkSG und damit der Gegenstand der Risi...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.12.1 Rechtsentwicklung der KVdR

Rz. 219 Die KVdR war durch das Gesetz v. 12.6.1956 (BGBl. I S. 500) in die Vorschriften der RVO übernommen worden. Die für die Krankenversicherungspflicht als Rentner erforderlichen Voraussetzungen und die zu zahlenden Beiträge waren mehrfach geändert worden (vgl. K. Peters, in: KassKomm. SGB V, § 5 Rz. 120 ff., Stand: September 2015; Schumacher/Basel, a. a. O.; BSG, Urteil ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.12.2 KVdR-Voraussetzungen

Rz. 234 Die KVdR hängt materiell-rechtlich davon ab, dass die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente erfüllt sind, der Rentenantrag gestellt und die Vorversicherungszeit erfüllt ist. Für die KVdR sind jedoch weitere, in Abs. 1 Nr. 11 nicht ausdrücklich genannte Bedingungen zu erfüllen. Erforderlich ist ein inländischer Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt im Inland (vgl....mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.4 Versicherungsfreiheit wegen Alters (Abs. 3a)

Rz. 69 Die Regelung der Versicherungsfreiheit wegen Alters war durch Art. 1 Nr. 3, Art. 22 Abs. 1 GKV-GesundheitsreformG 2000 mit Wirkung zum 1.7.2000 eingeführt worden. Sie war damit begründet worden, dass eine klare Abgrenzung zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung und dem Schutz der Solidargemeinschaft getroffen werden solle (BT-Drs. 14/1245 S. 59)...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.4 Landwirte (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 84 Die Krankenversicherungspflicht der Landwirte, mitarbeitenden Angehörigen von Landwirten und Altenteiler ist in diesem Buch lediglich durch die Verweisung auf deren Krankenversicherungspflicht nach dem KVLG 1989 v. 20.12.1988 und die Erwähnung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), die unter der Bezeichnung "landwirtschaftliche Krank...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 6 regelt die Versicherungsfreiheit von Personen, welche an sich die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 als Beschäftigte erfüllen, die jedoch von dieser Versicherungspflicht kraft Gesetzes ausgenommen werden. Hintergrund für diese Regelungen war bisher, dass nach Auffassung des Gesetzgebers ein Schutzbedürfnis für eine Einbeziehung dies...mehr