Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / II. Bewertungsziel, Grundsätze der Nachlassermittlung und -bewertung

Rz. 4 Entsprechend der grundlegenden Wertung sowohl des BVerfG[4] als auch des BGH[5] ist der Pflichtteilsberechtigte wirtschaftlich so zu stellen, wie er stehen würde, wenn er zu dem seinem Pflichtteil entsprechenden Bruchteil Erbe geworden wäre. Das Pflichtteilsrecht stellt also die Absicherung einer gesetzlich garantierten Mindestteilhabe am Nachlass des Erblassers dar.[6...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 4. Pflichtteilsentziehung wegen rechtskräftiger Verurteilung (§ 2336 Abs. 2 S. 2 BGB)

Rz. 72 § 2336 Abs. 2 S. 2 BGB bestimmt, dass für eine Entziehung nach § 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB wegen einer vom Pflichtteilsberechtigten begangenen Straftat diese zur Zeit der Errichtung begangen und der Grund für die Unzumutbarkeit vorliegen muss; beides ist in der Verfügung anzugeben. Dadurch wird zum einen klargestellt, dass zwar die Verurteilung wegen der Straftat, auf wel...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / ff) Hinauskündigungsklauseln

Rz. 128 Unter Hinauskündigungsklauseln sind solche gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen zu verstehen, die es ermöglichen, einen Gesellschafter durch Gesellschafterbeschluss oder – im Extremfall – durch einseitige Erklärung eines anderen Gesellschafters aus der Gesellschaft auszuschließen, ohne dass es zur Rechtfertigung dieser Maßnahme eines sachlichen oder sonstigen wi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Holznutzungen aus volks- oder staatswirtschaftlichen Gründen

Rn. 60 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Eine Nutzung geschieht aus volks- oder staatswirtschaftlichen Gründen, wenn der Überhieb der Volkswirtschaft des Staates, also der Allgemeinheit dient (Gesamtwirtschaft iSd Art 104 a Abs 4 GG). Voraussetzung ist aber auch in diesen Fällen, dass der Einschlag und die Verwertung des Holzes entweder durch den StPfl selbst erfolgt oder das stehe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zeitpunkt der Holznutzung und Gewinnrealisierung

Rn. 80 Stand: EL 174 – ET: 08/2024> Bis einschließlich VZ 2011 kam es für die Frage, mit welchen Steuersätzen des § 34b EStG die Holznutzungen zu versteuern sind, auf den Zeitpunkt der jeweiligen Holznutzungen an. Dagegen war bei der Ermittlung der Einkünfte aus den verschiedenen Holznutzungen auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem das vom Grund und Boden getrennte Holz zu Ein...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / F. Prozessuales zum Anspruch auf Auskunft und Wertermittlung

Rz. 102 Die Ansprüche auf Auskunfts- und Wertermittlung des § 2314 BGB können sowohl einzeln im Wege der Leistungsklage als auch gem. § 254 ZPO als Stufenklage verfolgt werden. Der Antrag auf Auskunft ist dabei möglichst konkret zu fassen, damit er später auch vollstreckt werden kann. Der Klageantrag sollte sich demzufolge auf die folgenden Punkte, die ein Nachlassverzeichni...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 2. Einfluss des Güter- oder Vermögensstands

Rz. 144 Der Güterstand von Ehegatten oder der Vermögensstand von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern beeinflusst – wie auch sonst im Pflichtteilsrecht – die Berechnung der Pflichtteilsergänzung. Rz. 145 Lebte der Erblasser in Zugewinngemeinschaft, so ist vor allem § 1371 BGB zu beachten.[425] Die Zugewinngemeinschaft verändert dabei nicht nur die Erb- und Pflichtteilsquoten...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Hauptveranlagungszeitraum (Abs. 2)

Rz. 72 [Autor/Stand] Der bei der Hauptveranlagung festgesetzte Steuermessbetrag gilt gemäß § 16 Abs. 2 GrStG vorbehaltlich der Neuveranlagung nach § 17 GrStG und Aufhebung des Steuermessbetrags nach § 20 GrStG von dem Kalenderjahr an, das zwei Jahre nach dem Hauptveranlagungszeitpunkt beginnt. Vgl. zum Hauptveranlagungszeitpunkt Rz. 64. Rz. 73 [Autor/Stand] Der Zeitraum, in d...mehr

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§ 18 Länderübersicht / III. Pflichtteilsrecht im rumänischen Zivilgesetzbuch

Rz. 359 Das Erbrecht ist in Rumänien im Zivilgesetzbuch (Codul Civil Nou – CCN) geregelt, das am 1.10.2011 in Kraft getreten ist. Das rumänische Recht unterscheidet wie das französische Recht zwischen dem pflichtteilsgebundenen Teil des Nachlasses und dem Teil, über den der Erbe frei verfügen kann, Art. 1086 CCN. Der verfügbare Teil des Nachlasses wird dabei – entsprechend d...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 1. Grundsatz und Grenzen

Rz. 8 Ein prägender Grundsatz der Ermittlung von Nachlassbestand und Nachlasswert ist das Stichtagsprinzip. Denn der Nachlassbestand ergibt sich aus der Differenz der Aktiva und Passiva bezogen auf den Bewertungsstichtag. Maßgeblich für die erforderliche Feststellung beider ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Erbfalls (§ 2311 Abs. 1 S. 1 BGB), d.h. der Zeitpunkt des Todes de...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / II. Kein Erlöschen durch Konfusion oder Konsolidation

Rz. 25 Der Erbfall kann dazu führen, dass Forderungen oder Verbindlichkeiten des Erblassers, die ursprünglich zwischen ihm und dem Erben bestanden, erlöschen. Ob dies tatsächlich der Fall ist, hängt allein von dem Zufall ab, dass der Erblasser einen Gläubiger bzw. Schuldner zum Erben berufen hat, und darf daher auf den Umfang des Pflichtteilsanspruchs keinen Einfluss haben.[...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (a) Lebensversicherung mit widerruflicher Bezugsberechtigung

Rz. 42 Soweit das Vorliegen einer Schenkung ganz oder teilweise zu bejahen ist, stellt sich die Frage nach dem ergänzungspflichtigen Gegenstand der Schenkung. Hinsichtlich der Pflichtteilsergänzung bei einer Kapitallebensversicherung auf den Todesfall mit einer widerruflichen Bezugsberechtigung hat der IV. Senat des BGH mit zwei Entscheidungen vom 28.4.2010[127] für Klarheit...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 2. Ergebnis der Rechtsanwendung

Rz. 242 Allein das (Gesamt-)Ergebnis der Rechtsanwendung ist Gegenstand der Kontrolle. Da der ausländische Gesetzgeber nicht deutschem Verfassungsrecht unterliegt, ist eine abstrakte Kontrolle der Regeln des ausländischen Erbrechts anhand der deutschen Grundrechte nicht möglich. Auch mit den Grundregeln des deutschen Rechts unvereinbare Regeln sind daher anzuwenden, soweit s...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 2. Fristbeginn

Rz. 165 Der Wechsel vom Alles-oder-Nichts-Prinzip zum Abschmelzmodell hat jedoch nichts an der umstrittenen Frage geändert, wie das Tatbestandsmerkmal "Leistung" ausgelegt werden muss. Ist für den Fristbeginn auf den Leistungserfolg, die Leistungshandlung, einen Zeitpunkt dazwischen oder aber auf andere, mehr an einer wirtschaftlichen Betrachtung ausgerichtete Kriterien abzu...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Ver... / 3. Einsetzung des Pflichtteilsberechtigten zum beschränkten oder beschwerten Erben

Rz. 4 Wird ein Pflichtteilsberechtigter zwar zum Erben eingesetzt, aber mit den in § 2306 Abs. 1 BGB genannten Anordnungen beschränkt oder beschwert, sind im Zusammenhang mit dem Pflichtteil Besonderheiten zu beachten.[2] Dies betrifft die Fälle, in denen der pflichtteilsberechtigte Erbe durch die Einsetzung eines Nacherben, durch Ernennung eines Testamentsvollstreckers oder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Feststellungsverfahren, Bindungswirkung

Rn. 76 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Es fand ein gesondertes Teilwertfeststellungsverfahren nach den Vorschriften der AO und der FGO über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen statt, §§ 179 und 180 AO. Gegenstand der Teilwert-Feststellung konnte auch ein dahin gehender Antrag des StPfl sein, dass ein bestimmtes Grundstück zum Bewertungsstichtag...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / bb) Zinslose Stundung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 48 Zweifelhaft sind die Folgen der zinslosen Stundung des Pflichtteilsanspruchs.[60] Im Grundsatz ist von der Rechtsprechung des BFH anerkannt und überzeugend, dass der Verzicht auf eine angemessene Verzinsung eines Anspruchs eine freigebige Zuwendung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ist, die eine entsprechende Schenkungsbesteuerung auslösen kann.[61] Dieser Sichtweise liege...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 2. Bilaterale Abkommen

Rz. 328 Im Verhältnis zu einigen Staaten bestehen bilaterale Abkommen, die eine gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen auch in Erbstreitigkeiten ermöglichen. Die meisten enthalten den ausdrücklichen Vorbehalt, dass das Urteil nicht anzuerkennen ist, wenn der betroffene Erblasser Staatsangehöriger des Anerkennungsstaates war und das Gericht des Urteilsstaates d...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 3. Ausgleichungspflichtige Eigengeschenke

Rz. 238 Ausgleichungspflichtige Schenkungen, die bereits bei der Berechnung des ordentlichen Pflichtteils eines Abkömmlings berücksichtigt sind (§ 2316 BGB), sollen keiner Pflichtteilsergänzung unterliegen.[653] Deren Behandlung ist im Gesetz nicht geregelt. Daraus kann aber nicht der Schluss gezogen werden, dass diese bei § 2327 BGB nie zu berücksichtigen wären.[654] Hier s...mehr

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ZErb 08/2024, Beschränkung ... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte ist die Urenkelin der Erblasserin. Sie ist ebenso wie ihre Mutter H. K … von der Erblasserin testamentarisch bedacht worden. In dem notariell beurkundeten Testament vom 4.9.1974 heißt es, soweit vorliegend von Interesse: Zitat Meine einzige Tochter, Frau I. N … , … , soll meine alleinige Erbin sein. Insbesondere soll sie mein Hausgrundstück … , … erben. Sie sol...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Akteneinsicht im Steuerverfahren

Rz. 471 [Autor/Stand] Der Steuerstrafverteidiger wird sich meist auch mit einem steuerlichen Verfahren konfrontiert sehen. Im Steuerverfahren hat man nach bisher h.M. keinen Akteneinsichtsanspruch.[2] Anders als § 29 VwVfG sieht § 91 AO ein solches Recht nicht vor, es soll aber bei Beraterwechsel[3] gewährt werden. Im Übrigen darf das FA nach pflichtgemäßem Ermessen kostenfr...mehr

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AGS 08/2024, Form der Erinn... / II. Erinnerung gegen Gerichtskostenansatz

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 66 Abs. 1 S. 1 GKG entscheidet über Erinnerungen des Kostenschuldners – das waren hier die Revisionskläger – gegen den Kostenansatz das Gericht, bei dem die Kosten angesetzt sind. Das war hier der BFH. Gem. § 66 Abs. 5 S. 1 GKG können Anträge und Erklärungen und damit auch die Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz ohne Mitwirkung eines Bevol...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (1) Grundsatzentscheidung des BGH

Rz. 51 Unter ehebezogenen Zuwendungen versteht man solche, die Ehegatten zur Verwirklichung oder Ausgestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft vornehmen und denen die Erwartung oder Vorstellung zugrunde liegt, die eheliche Lebensgemeinschaft werde Bestand haben. Sie sind im Verhältnis der Ehegatten zueinander nach der Rechtsprechung des BGH keine Schenkungen.[160] Im Hinbli...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 6. Wege der Korrektur

Rz. 258 Greift Art. 35 EuErbVO ein, so ist nach überkommener Ansicht in Deutschland vor dem Ausweichen auf das deutsche Recht die Lösung zunächst durch Anpassung des ausländischen Rechts zu suchen, soweit dies sinnvoll möglich ist. Standardlösungen gibt es nicht. Stets sei der "geringste Eingriff" vorzuziehen.[246] Dabei muss man freilich ehrlicherweise anerkennen, dass die ...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Pflichtteilsberechtigung

Rz. 297 Das österreichische materielle Erbrecht ist durch das Erbrechtsänderungsgesetz 2015[352] mit Wirkung vom 1.1.2017 an wesentlich geändert worden. Im österreichischen Recht erwirbt der Pflichtteilsberechtigte wie im deutschen Recht seit jeher eine Geldforderung gegen den Nachlass. Pflichtteilsberechtigt sind gem. § 757 ABGB der Ehegatte und die Abkömmlinge; fehlen Abkö...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / c) Aufschiebend bedingter Pflichtteilsverzicht

Rz. 17 Bei einem entgeltlichen Pflichtteilsverzicht ist die Vereinbarung eines aufschiebend bedingt durch die Erbringung der Abfindungsleistung wirksamen Pflichtteilsverzichts an sich die geeignetste Lösung, um das Austauschverhältnis zu sichern. Gefahr droht dieser sinnvollen Gestaltung jetzt u.U. durch die Rechtsprechung des BGH, wonach ein Angebot auf Abschluss eines Pfli...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / c) Fristbeginn beim Vorbehalt von Wohnungsrechten

Rz. 198 Häufig wird anstelle eines Nießbrauchs- ein Wohnungsrecht für den Übergeber vereinbart. Dieses steht grundsätzlich dem Nießbrauchvorbehalt gleich, so dass ein umfassendes Wohnungsrecht den Fristbeginn nach verbreiteter Ansicht verhindert.[373] Anders ist dies jedoch, wenn sich das Wohnungsrecht auf einzelne Teile des Zuwendungsobjekts bezieht:[374] Rz. 199 Nach der Rs...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 2. Beurteilungsgrundsätze

Rz. 254 Im Rahmen der Anwendung des § 2313 BGB findet die Beurteilung der Frage, ob ein Vermögensgegenstand oder eine Schuld als unsicher, zweifelhaft, ungewiss oder bedingt anzusehen ist, nicht (ausschließlich) aus der Perspektive des Todestages des Erblassers statt. Im Hinblick auf das Bestreben des Gesetzes, eine möglichst rasche und endgültige Regelung der Pflichtteilsan...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / V. Beweislast, Verfahrensfragen

Rz. 195 Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen muss der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich selbst darlegen und beweisen, dass der betreffende Gegenstand zum fiktiven Nachlass gehört und dass es sich um eine (zumindest gemischte) Schenkung handelt,[575] also dass der Leistung des Erblassers keine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht. Hierzu steht ihm ein Auskunfts-...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (1) Vereinbarung von Gütergemeinschaft

Rz. 61 Nach Auffassung des BGH kann nur in Ausnahmefällen in der ehevertraglichen Vereinbarung der Gütergemeinschaft eine ergänzungspflichtige Schenkung des begüterten an den weniger vermögenden Ehegatten gesehen werden.[200] Für eine Schenkung soll es an der schuldrechtlichen Einigung der Eheleute über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung fehlen. Vielmehr liege der Rechtsgru...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / c) Pflichtteilsrechtliche Aspekte

Rz. 17 Soweit dem ausscheidenden Gesellschafter, wie in § 728 Abs. 1 S. 1 BGB vorgesehen, ein Abfindungsanspruch [48] für den Verlust seines Gesellschaftsanteils zusteht, ist dieser im Falle des todesbedingten Ausscheidens Bestandteil des Nachlasses[49] des Verstorbenen und daher auch in die Berechnung etwaiger Pflichtteilsansprüche einzubeziehen. Rz. 18 Soweit aber (abweichen...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (1) Gründung einer Gesellschaft oder Aufnahme eines Gesellschafters

Rz. 72 Die Übertragung des Geschäfts eines Einzelkaufmanns, die Gründung einer OHG oder die Aufnahme eines persönlich haftenden Gesellschafters in eine bestehende OHG stellt nach der Rechtsprechung des BGH und Stimmen im Schrifttum grundsätzlich keine ergänzungspflichtige Schenkung dar, auch wenn die Aufnahme unter besonders günstigen Bedingungen für den Eintretenden, ja auc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Praktische Bedeutung der Vorschrift

Rn. 7 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Vorschrift kommt – obwohl an sich ausgelaufenes Recht (s Weber-Grellet in Schmidt, § 55 EStG Rz 1 (42. Aufl 2023) – nach wie vor, insb bei der Besteuerung der Einkünfte aus LuF eine große praktische Bedeutung zu, sind doch erhebliche Teile des (in den alten Bundesländern) genutzten luf Grund und Bodens nach den Regeln des § 55 EStG bewert...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Besonderheiten bei den aktivischen Gesellschafterkonten in der Gesellschaftsbilanz/Gesamthandsbilanz der Personengesellschaft

Rz. 1601 [Autor/Stand] Kein Problem in Bezug auf die Einordnung des zu beurteilenden Kontos besteht, wenn sein Debetsaldo ausschließlich auf die Verbuchung von Verlustanteilen zurückzuführen ist. So handelt es sich bei dem im Vierkontenmodell geführten Verlustvortragskonto zweifelsohne um einen Bestandteil des Kapitalkontos. Nichts anderes gilt aber auch dann, wenn auf einem...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / 3. Berechnung, wenn noch Ehepartner vorhanden sind

Rz. 102 Eine bislang unbefriedigende Lösung erhält man, wenn eine Zuwendung an Abkömmlinge ausgleichungspflichtig und zugleich nach § 2315 BGB anrechnungspflichtig ist und neben den Abkömmlingen noch ein überlebender Ehepartner vorhanden ist. In diesen Fällen kommt es, da der Anteil des Ehepartners bei der Ausgleichung vorab in Abzug zu bringen ist, zu einem ungewollten Erge...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 2. Kreis der betroffenen Personen

Rz. 26 Durch die Erbrechtsreform wurde der Kreis derjenigen Personen erweitert, denen gegenüber ein entsprechendes Fehlverhalten des Pflichtteilsberechtigten zur Pflichtteilsentziehung berechtigt. In den Fällen des § 2333 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB kann daher seither auch wegen einer entsprechenden Tat der Pflichtteil entzogen werden, wenn sich diese gegen den Erblasser, dessen ...mehr

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AGS 08/2024, Versagung der ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Verfahrensrechtliches Die Entscheidung der Einzelrichterin des Senats über die Gegenvorstellung des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers zeigt, dass auch BGH-Richter mit den Besonderheiten bei der Festsetzung des Gegenstandswertes nicht so recht vertraut sind. In seiner Hauptsacheentscheidung hat der IX. ZS des BGH in voller Besetzung den "Wert des Rechtsbeschwerde...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Neuveranlagung zwischen Hauptveranlagung und Wirksamwerden (Abs. 4)

Rz. 74 [Autor/Stand] Sofern die Voraussetzungen für eine Neuveranlagung während des Zeitraums zwischen dem Hauptveranlagungszeitpunkt und dem (grds. zwei Jahre später eintretenden) Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Steuermessbeträge nach § 16 Abs. 2 GrStG eintreten, ist die Neuveranlagung gemäß § 17 Abs. 4 GrStG erst auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Steuermessbeträge ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Atypische stille Gesellschaft

Rz. 677 [Autor/Stand] Die stille Gesellschaft ist in den §§ 230 ff. HGB [2] geregelt. Die dortigen Vorschriften regeln das Recht der stillen Gesellschaft nur fragmentarisch. Ergänzend gelten die §§ 705 ff. BGB über die GbR. Die stille Gesellschaft erfordert den vertraglichen Zusammenschluss zwischen dem Unternehmensträger ("Inhaber des Handelsgeschäfts") und einem anderen (de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Teammitglieder

a) Grundsätzliche Überlegungen Rz. 736 [Autor/Stand] Steuerstrafrecht ist ein Schnittmengenrecht, das nur von demjenigen erfolgreich betrieben werden kann, der sich in beiden Teilmengen auskennt. Trotz juristischer Ausbildung ist man nicht überall dort Spezialist, wo ein Paragraphenzeichen steht, trotz steuerlicher Ausbildung nicht immer dann, wenn es um Zahlen geht. Niemand ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Hinzurechnung des "verbleibenden Werts" nach Abs. 1a Nr. 1 Buchst. b

Rz. 1645 [Autor/Stand] Der verbleibende (positive) Unterschiedsbetrag zwischen dem (gemeinen) Wert des Gesellschaftsvermögens (Gesamthandsvermögens) und der Summe der Kapitalkonten wird gem. § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. b BewG nach dem für die Gesellschaft maßgebenden "Gewinnverteilungsschlüssel" auf die Gesellschafter aufgeteilt. Eine positive Differenz drückt die Höhe der in...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 150 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Durch das FAG vom 29.08.1969 (BGBl I 1969, 1533) wurde erstmalig ein Instrument geschaffen, bei Störungen des Rohholzmarktes infolge von Naturereignissen den ordentlichen Holzeinschlag unter bestimmten Voraussetzungen für einzelne Holzartengruppen (regional begrenzt bzw bundeseinheitlich) zu beschränken. Da sich das Gesetz in seiner ursprüng...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zur Teilwertabschreibung

Rn. 115 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Verlustausschlussregelung des § 55 Abs 6 EStG gilt grundsätzlich auch für Teilwertabschreibungen nach § 6 Abs 1 Nr 2 EStG, soweit der Grund und Boden nach § 55 Abs 1 und 2 EStG angesetzt worden ist (§ 55 Abs 6 S 2 EStG; BFH vom 16.10.1997, BStBl II 1998, 185); dies gilt unabhängig davon, ob die Wertminderung lediglich auf ein Absinken d...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / D. Auskunftsanspruch über Vorempfänge

Rz. 113 Neben dem Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB hinsichtlich des tatsächlichen und fiktiven Nachlasses steht dem pflichtteilsberechtigten Abkömmling auch ein Auskunftsanspruch nach § 2057 BGB gegenüber den übrigen Abkömmlingen zu. Dies unabhängig davon, ob die anderen Abkömmlinge Erben geworden sind oder nicht.[146] Nicht ganz eindeutig ist das Verhältnis zwischen dem Au...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 2. Pflichtteilsrechtliche Auswirkungen ehevertraglicher Modifikationen

Rz. 89 Der Vorrang der güterrechtlichen vor der erbrechtlichen Auseinandersetzung gilt auch für den Fall vertraglich vereinbarter Güterstände. So ist in Frankreich eine Vertragsgestaltung verbreitet, wonach der überlebende Ehegatte vor der Teilung einen bestimmten Geldbetrag, bestimmte Sachen oder eine bestimmte Menge von Dingen bestimmter Art entnehmen kann (clause de préci...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / b) Bewertungszeitpunkt bei verbrauchbaren Sachen

Rz. 97 Verbrauchbare Sachen (§ 92 BGB) sind stets mit ihrem Wert zum Zeitpunkt der Schenkung anzusetzen (§ 2325 Abs. 2 S. 1 BGB). Dabei ist bei diesen – anders als bei nicht verbrauchbaren Sachen – unerheblich, ob diese in der Zwischenzeit bis zum Eintritt des Erbfalls verbraucht, vernichtet oder entwertet wurden.[312] Dem liegt wohl der Gedanke zugrunde, dass diese ohnehin ...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 6. Familien(wohn)heim, § 13 Abs. 1 Nr. 4a, 4b und 4c ErbStG

Rz. 11 Die Übertragung des Familien(wohn)heims wurde mit Wirkung ab dem 1.1.2009 substantiell geändert und erweitert. Der eingetragene Lebenspartner wurde dem Ehegatten gleichgestellt. Rz. 12 Die Steuerfreistellung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a, 4b und 4c ErbStG ist unbeschränkt und findet unabhängig vom Wert des Vermögens Anwendung. Auch die Wohnnutzflächen sind nicht weiter besch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verhältnis zu anderen Steuerbefreiungen

Rz. 6 [Autor/Stand] Die Vorschrift ist im systematischen und historischen Zusammenhang mit anderen Steuerbefreiungsvorschriften zu betrachten.[2] Soweit sich nicht bereits eine Befreiung nach § 3 GrStG ergibt, kommt der in § 4 Nr. 1 bis 6 GrStG im Einzelnen genannte Grundbesitz für eine Steuerbefreiung in Betracht. Die Steuerbefreiungen nach § 4 GrStG sind im Verhältnis zu §...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.3 Wegfall der Bindungswirkung, Aufhebung bzw. Berichtigung des Feststellungsbescheids (§ 60a Abs. 3–6 AO)

Tz. 15c Stand: EL 138 – ET: 08/2024 In § 60a Abs. 3–5 AO (Anhang 1b) werden Änderungen der den Feststellungsbescheid bedingenden Voraussetzungen behandelt: Wegfall der Bindungswirkung nach § 60a Abs. 3 AO ( Anhang 1b) ab dem Zeitpunkt, zu dem die Rechtsvorschriften, auf denen die Feststellung beruht, aufgehoben oder geändert werden (z. B. gesetzliche Änderung der Mustersatzung ...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 3. Güterstand und Pflichtteil

Rz. 409 Gesetzlicher Güterstand ist die Errungenschaftsbeteiligung. Gem. Art. 196 f. ZGB teilt sich das Vermögen der Eheleute jeweils in die in die Ehe eingebrachten Vermögensgegenstände und deren Surrogate (Eigengut) und in die während der Ehe entgeltlich erworbenen Vermögenswerte (Errungenschaft). Hierbei bleibt jeder der Ehegatten Eigentümer seines Vermögens, das er selbs...mehr