Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Beitrag aus Finance Office Professional
Unentgeltliche Wertabgaben ... / 8 Bemessungsgrundlage

Bei den einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellten Wertabgaben bemisst sich die Umsatzsteuer nach § 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG nach dem Einkaufspreis zzgl. Nebenkosten für den zugewendeten Gegenstand oder für einen gleichartigen Gegenstand im Zeitpunkt der Zuwendung (Wiederbeschaffungspreis) bzw. mangels eines Einkaufspreises nach den Selbstkosten im Zeitpunkt der Zuwendung. Es k...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Land- und Forstwirtschaft / 1 Bedeutung der ­Rechtsform

Einkommensteuerrechtliche Vergünstigungen speziell für land- und forstwirtschaftliche Einkünfte wie z.B. die Tarifglättung nach § 32c EStG, die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach § 13a EStG oder der Freibetrag von 900 EUR nach § 13 Abs. 3 EStG gehen verloren, wenn land- und forstwirtschaftliche Einkünfte in Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG umqualifizie...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben ... / 4.2 Ausschließlich Verwendung für unternehmerische Wertabgabe

Beabsichtigt der Unternehmer bereits beim Leistungsbezug den zugewendeten Gegenstand ausschließlich und unmittelbar für eine unternehmerisch veranlasste unentgeltliche Abgabe zu verwenden, darf der Gegenstand von vornherein nicht mehr dem Unternehmen zugeordnet werden.[1] Damit ist für den Einkauf von vornherein kein Vorsteuerabzug zulässig und es entfällt die Besteuerung al...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben ... / 9 Pauschbeträge für den Eigenverbrauch

Ab 2025 gelten folgende Jahreswerte für eine Person[1]:mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.1 Umsatzkosten

Rz. 81 Der konkrete Umfang der hierunter auszuweisenden Aufwendungen hängt entscheidend von den angegebenen Hauptgeschäftstätigkeiten ab, die sich in den Umsatzerlösen niederschlagen. Sofern weder die Bereitstellung von Finanzierungen an Kunden noch die Investition in bestimmte Vermögenswerte, die eigenständig und weitestgehend unabhängig von den anderen Ressourcen der beric...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 2.5 Besonderheiten

Die Befreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG stellt einen Freibetrag dar und keine Freigrenze. Besteuert wird also nur der Erwerb, der den steuerfrei bleibenden Betrag übersteigt. Praxis-Beispiel Beispiel 1: Anwendung der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG Vater V wendet seiner Tochter T am 1.2.2023 Hausrat (Möbel) mit einem Wert i. H. v. 60.000 EUR zu.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unentgeltliche Wertabgaben ... / 3 Unentgeltliche Zuwendungen an das Personal

Wendet der Arbeitgeber seinem Personal (auch ausgeschiedene Mitarbeiter oder Auszubildende) unentgeltlich einen Gegenstand für dessen private Zwecke zu, ist dies der Wertabgabenbesteuerung nach § 3 Abs. 1b Nr. 2 UStG zu unterwerfen, sofern der Gegenstand oder seine Bestandteile bei Anschaffung zumindest teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigten.[1] Als Bemessungsgrundlage fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Land- und Forstwirtschaft / 5 Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Grundstücks: Übergangs- und Vertrauensschutz-Regelungen

Praktische Relevanz – Verfassungsrechtlicher Inhalt In der Beratungspraxis stellt sich bei Steuerpflichtigen mit Bezug zur Land- und Forstwirtschaft bei langen zeitlichen Verläufen in der Verpachtung oder Nichtbewirtschaftung die Frage, ob ihre landwirtschaftlichen Flächen noch Betriebsvermögen sind oder "schleichend" zum notwendigen Privatvermögen geworden sind. Relevant ist...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.4 Vertriebskosten

Rz. 85 Die Vertriebskosten sind nach IFRS grundsätzlich[1] nicht aktivierungsfähig.[2] Sie sind zeitlich abzugrenzen und stellen Periodenaufwand dar. Unter diesen Posten fallen sämtliche Personal-, Materialaufwendungen, Abschreibungen und sonstige Aufwendungen, welche sich entweder direkt oder indirekt (über entsprechende Schlüssel) dem Vertriebsbereich zuordnen lassen. Rz. ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Unentgeltliche Übertragung der Wirtschaftsgüter eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch

Leitsatz 1. Werden die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch übertragen, führt der Vorbehaltsnießbraucher jedoch seine bisherige gewerbliche Tätigkeit fort, liegt darin keine unentgeltliche Übertragung des Gewerbebetriebs im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) a.F./seit 1999 § 6 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Das gilt für einen aktiven wie für einen verpachteten Gewerbebetrie...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.2.4 Bewertungsergebnisse aus der durch die Veränderung des eigenen Kreditrisikos induzierten Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten bei Anwendung des IFRS 9

Rz. 132 Nach IFRS 9. Kapitel 5.7.1 c) i. V. m. 5.7.7 ist die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts, welche aus der Veränderung des eigenen Kreditrisikos resultiert, grundsätzlich nicht im Periodenergebnis zu erfassen, sondern als Bestandteil des sonstigen Gesamtergebnisses aus nie zu reklassifizierenden Posten [1] darzustellen. Ausnahmen bestehen nur für Finanzgarantien und...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 22 Leistungen von Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Körperschaften, Personenvereinigungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 19 ErbStG

Mit dem Gesetz zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften[1] wurde ein neuer § 13 Abs. 1 Nr. 19 ErbStG in die Steuerbefreiungen des § 13 ErbStG eingefügt. Allgemeines Steuerbefreit sind gem. § 13 Abs. 1 Nr. 19 ErbStG Leistungen von Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Körperscha...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 9 Ansprüche nach dem Lastenausgleichsgesetz und nach ähnlichen Gesetzen (§ 13 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG)

Steuerbefreit sind auch die Ansprüche nach den folgenden Gesetzen in der jeweils geltenden Fassung: Ansprüche aus dem Lastenausgleichsgesetz (§ 13 Abs. 1 Nr. 7a ErbStG); Ansprüche nach dem Flüchtlingshilfegesetz (§ 13 Abs. 1 Nr. 7b ErbStG); Ansprüche nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz (§ 13 Abs. 1 Nr. 7c ErbStG); Ansprüche nach dem Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.2.3 Bewertungsergebnisse aus Zeitwertänderungen von nicht zu Handelszwecken gehaltenen Eigenkapitalinstrumenten

Rz. 130 Bei Anwendung des IFRS 9 zur Bilanzierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten können (unwiderrufliche Option!) Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, bei ihrer erstmaligen Erfassung unwiderruflich der Kategorie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente" zugeordnet werden.[1] Das für diese Ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.5 Erfolgsstrukturanalyse der IFRS-GuV

Rz. 24 Die Erfolgsstrukturanalyse will auf Basis der im Abschluss ausgewiesenen Daten Aussagen über das Zustandekommen des Jahresergebnisses, seiner Komponenten sowie deren Nachhaltigkeit generieren, um hierauf aufbauend Prognosen über das künftige Ergebnispotenzial durchzuführen.[1] Die Möglichkeiten der Erfolgsstrukturanalyse eines Abschlusses werden durch Gliederungs- und...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.8 Übrige Aufwendungen der betrieblichen Kategorie

Rz. 75 In der betrieblichen Kategorie können neben den vorstehend aufgeführten Aufwendungen[1] weitere Aufwendungen zu erfassen sein, die bei Vorliegen gemeinsamer Eigenschaften zu einem oder mehreren weiteren GuV-Abschlussposten zu aggregieren sind. Maßstab für diese Aggregierung stellt dabei die Hervorbringung einer nützlichen strukturierten Zusammenfassung von Aufwendunge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.3 Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren

Rz. 14 Die IFRS anwendenden Unternehmen haben bei der Überleitung von den Erlösen auf das Betriebsergebnis (Zwischenergebnis der in der betrieblichen Kategorie erfassten Erträge und Aufwendungen) in der GuV-Rechnung die grundsätzliche Wahlmöglichkeit zwischen dem Gesamtkostenverfahren und dem Umsatzkostenverfahren,[1] je nach dem, welche Darstellungsform zur nützlichsten str...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Land- und Forstwirtschaft / 4 Wohnung

Seit 1.1.1987 ist die Wohnung des Land- und Forstwirts sowie jene des Altenteilers notwendiges Privatvermögen. Der Nutzungswert wird nicht besteuert. Sie umfasst auch den zugehörigen Grund und Boden, d.h. die überbaute Fläche, den Vor- und Ziergarten, Kinderspielplatz, Wäschehänge, den Zugang von der Straße (die Fläche muss zu mindestens 90 % als Zugang zur Wohnung dienen[1]...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3 Ergänzende Prinzipien der GuV nach IFRS

Rz. 29 Entsprechend wie in der HGB-Rechnungslegung gelten für die IFRS-GuV-Rechnung die allgemeinen Grundsätze für die Erstellung von Abschlüssen, die im Wesentlichen im Conceptual Framework niedergelegt sind. Im Gegensatz zur HGB-Rechnungslegung enthalten die IFRS keine spezifischen Gliederungsvorschriften für Unternehmen, die in einer bestimmten Rechtsform geführt werden o...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.1 Erlöse

Rz. 49 Ausgangsgröße der IFRS-GuV sind gemäß IFRS 18.75 a) die (Umsatz-)Erlöse. IFRS 15. Appendix A definiert Erlöse als Ertrag aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens. Eine nähere Präzisierung des Begriffs der "gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" oder Abgrenzung von den nicht zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zählenden Erträgen fehlt in IFRS 15. Zudem dürf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1 Allgemeines

Rz. 11 Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b EStG zusammen zur ESt veranlagt werden, errechnet sich die Steuer nach dem sog. Splittingverfahren. Darüber hinaus kann das Splittingverfahren gem. § 32a Abs. 6 EStG auch auf das Einkommen verwitweter oder geschiedener Einzelpersonen angewendet werden. Der Gesetzgeber hat durch das G. zur Änderung des EStG in Umsetzung der Entsche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.8 Inländische Einkünfte nach dem StAbwG

Rz. 424m Durch § 10 des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) sind weitere Einkünfte über § 49 Abs. 1 EStG hinaus als inländische Einkünfte definiert worden.[1] Danach werden Einkünfte aus Finanzierungsbeziehungen, aus Versicherungs- und Rückversicherungsleistungen, aus Erbringung von Dienstleistungen und dem Handel mit Waren und Dienstleistungen der beschränkten Steuerpflicht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 4.1 Splitting bei Verwitweten

Rz. 23 Das Splittingverfahren ist nach § 32a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 EStG auch bei einem verwitweten Stpfl. für den Vz anzuwenden, der dem Kj. folgt, in dem der Ehegatte verstorben ist. Weitere Voraussetzung ist, dass im Zeitpunkt des Todes die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung gem. § 26 Abs. 1 EStG erfüllt waren (sog. Verwitweten- oder Gnaden-Splitting), d. h. der Stpf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.2 Erfasste Einkünfte

Rz. 181 Der Tatbestand ist eingeschränkt und erfordert sorgfältige Interpretation. Im Einzelnen werden erfasst: Veräußerung von unbeweglichem Vermögen, die, isoliert betrachtet, nicht steuerbar oder nur stpfl. nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG wäre (Rz. 186); Veräußerung von Sachinbegriffen und Rechten, die, isoliert betrachtet, der Besteuerung als Einkünfte aus Vermietung und Verpa...mehr

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Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 2.1 Generell erlaubte Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

Im Bereich der generell erlaubten Sonn- und Feiertagsbeschäftigung können folgende "Grundtypen" der Erlaubnistatbestände unterschieden werden. a) Beschäftigung mit "sonn- und feiertagstypischen" Tätigkeiten, die Bestandteil des öffentlichen und kulturellen Lebens gerade (auch) an Sonn- und Feiertagen sind Zu diesen Bereichen gehört die Beschäftigung von Arbeitnehmern: in Gastst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.5 Seeschiffe und Luftfahrzeuge, Nr. 2 Buchst. b, c

Rz. 105 Der beschr. Steuerpflicht unterliegende inländische Einkünfte entstehen auch aus dem Betrieb eigener oder gecharterter Seeschiffe oder Luftfahrzeuge. Es handelt sich um einen speziellen Tatbestand, der die beschr. Steuerpflicht auf gewerbliche Einkünfte ausdehnt, für die im Inland keine Betriebsstätte und kein ständiger Vertreter unterhalten wird. Ist dies doch der F...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Maßgebliche Beteiligungsquote für das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG

Leitsatz Für das Teilabzugsverbot ist nicht auf die Beteiligungsquote der darlehensgewährenden Personengesellschaft, sondern auf die Beteiligungsquote der dahinterstehenden natürlichen Personen abzustellen. Sachverhalt Kommanditisten einer SE & Co. KG (Klägerin) waren die T SE & Co. KG mit 90 % und die M GmbH & Co. KG mit 10 %. Kommanditisten dieser beiden Gesellschaften ware...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.4.1 Einkünfte aus Ausübung oder Verwertung, Buchst. a)

Rz. 236 § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG definiert das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik bei nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG Rz. 19a) von beschr. stpfl. Arbeitnehmern.[1] Der regelmäßige Anknüpfungspunkt bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ist, ebenso wie bei der selbstständigen Arbeit, die Ausübung oder Verwertung im Inland.[2] Da es genügt, dass die nichtselbsts...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.3 Erträge aus Investmentanteilen, Nr. 5 Buchst. b (ab 1.1.2004 – 31.12.2017)

Rz. 321 Durch G. v. 15.12.2003[1] ist die beschr. Steuerpflicht von Erträgen aus Investmentanteilen für Zuflüsse ab 1.1.2004 im Zusammenhang mit dem neuen Investmentsteuergesetz in § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b EStG geregelt worden. Die Regelung gilt für Erträge aus inländischen und aus ausl. Investmentfonds, da § 1 InvStG insoweit keinen Unterschied macht. Die Vorschrift ist ...mehr

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Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 3.3 Entgeltfortzahlung

Zweck des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) ist es, den Arbeitnehmer vor Entgeltkürzungen bei Krankheit und feiertagsbedingtem Arbeitsausfall zu bewahren. Für die Entgeltfortzahlung gilt grundsätzlich das Lohnausfallprinzip: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf das Entgelt, das er erhalten hätte, wenn die Arbeitszeit nicht ausgefallen wäre. Zum Entgelt gehören dabei neben dem ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 2.3 Ausnahmen in Notfällen und außergewöhnlichen Fällen

Das Arbeitszeitgesetz lässt über die gesetzlich normierten oder behördlich bewilligten Ausnahmen vom grundsätzlichen Sonn- und Feiertagsbeschäftigungsverbot die Beschäftigung von Arbeitnehmern an diesen Tagen zu, wenn dies aufgrund von Notfällen oder außergewöhnlichen Fällen[1] geboten ist. Notfälle sind ungewöhnliche und nicht vorhersehbare Ereignisse, die unabhängig vom Wi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 3 Isolierende Betrachtungsweise, Abs. 2

Rz. 425 § 49 Abs. 2 EStG enthält die gesetzliche Regelung der sog. "isolierenden Betrachtungsweise". Hierbei handelt es sich um die einer Fiktion ähnlichen Regelung zur Begrenzung des der steuerlichen Beurteilung unterliegenden Sachverhalts. Der Sachverhalt wird danach nicht in seiner vollen Komplexität gewürdigt und unter eine steuerliche Vorschrift subsumiert, sondern er w...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Tarifabschluss TV-H 2024 - ... / Zusammenfassung

Überblick Erst Mitte Januar 2025 wurde das Unterschriftenverfahren zur Tarifeinigung 2024 abgeschlossen und die Tarifeinigung damit in rechtsgültige Tarifverträge umgesetzt. Bereits am 14. und 15. März 2024 fand in Bad Homburg die Endrunde in den Tarifverhandlungen zum TV-H statt. Beteiligt waren auf der einen Seite das Land Hessen, auf der anderen Seite die Gewerkschaften v...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.4 Stille Gesellschaft und partiarisches Darlehen (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 302 Zu den Begriffen "stille Gesellschaft" und "partiarisches Darlehen" vgl. § 20 n. F. EStG Rz. 138, 147. Die Erträge unterliegen einer KapESt von 25 % zuzüglich SolZ. Ist Anteilseigner eine Körperschaft, gilt die Reduzierung auf 15 % nach § 44a Abs. 9 S. 1 EStG (Rz. 298). Rz. 302a Die beschr. Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG greift nur ein, wenn der stille Gese...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Milchlieferrechte

Das Milchlieferrecht (die Milchquote, die Anlieferungsreferenzmenge) nach der Milchgarantiemengen-VO (MGV) ist ein abschreibbares eigenständiges immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens. Es ist nicht Bestandteil des Grund und Bodens; sein Buchwert ist ggf. durch Abspaltung vom Buchwert des Grund und Bodens zu ermitteln.[1] Sind Milcherzeugungsflächen, die nach dem 30....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der immateriellen Wirts... / Beförderungsgenehmigungen

Der mit dem entgeltlichen Erwerb von Güterfernverkehrskonzessionen verbundene wirtschaftliche Vorteil ist ein vom Geschäfts- und Firmenwert unabhängiges, selbstständig zu aktivierendes Wirtschaftsgut des Anlagevermögens.[1] Der Vorteil besteht in der Chance, auf dem kontingentierten Markt des Güterfernverkehrs Gewinne erzielen zu können. Das Wirtschaftsgut ist mit den Anscha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.7.3 Veräußerungsgewinn bei umwandlungsgeborenen Anteilen an ausländischen Kapitalgesellschaften, Doppelbuchst. bb)

Rz. 173 Der Tatbestand des Buchst. e Doppelbuchst. bb) betrifft Anteile an Kapitalgesellschaften, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung nicht im Inland haben. Der Veräußerungsgewinn, den ein beschränkt Stpfl. erzielt, indem er Anteile an einer Kapitalgesellschaft veräußert, die ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung nicht im Inland hat, kann nur unter besonderen Voraussetz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.3 Ermittlung der Einkünfte

Rz. 198 Hinsichtlich der Besteuerung der laufenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ab Vz 2009 unterliegen der Besteuerung die "Einkünfte". Diese Einkünfte sind grundsätzlich nach inländischen Vorschriften über die Einkünfteermittlung zu berechnen. Da es sich um originär oder, nach S. 2, um fiktiv gewerbliche Einkünfte handelt, hat eine Gewinnermittlung nach § 4 EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.7.7 Einkünfte einer umgekehrt hybriden Personengesellschaft oder Gemeinschaft, Nr. 11

Rz. 424b § 49 Abs. 1 Nr. 11 EStG ordnet die Einkünfte der ausl. Gesellschafter einer umgekehrt hybriden Personengesellschaft als inländische Einkünfte ein und unterwirft sie damit der beschr. Stpfl. Die Vorschrift ist durch G. v. 25.6.2021 angefügt worden.[1] Mit ihr wird Art. 9a der EU-Richtlinie v. 29.5.2017 umgesetzt.[2] Betroffen von der Regelung sind die Gesellschafter ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.4.2 Besteuerung der Grenzpendler

Rz. 250a Grenzpendler bzw. Grenzgänger sind Personen, die in dem einen Staat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, in dem anderen Staat jedoch ihren Arbeitsort, wo sie ihren Lebensunterhalt im Wesentlichen verdienen. Flugzeitpersonal im grenzüberschreitenden Flugverkehr haben ihren Arbeitsort im Flugzeug, nicht am Sitz der Fluggesellschaft, und können daher nich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.7.6 Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen

Rz. 422 § 49 Abs. 1 Nr. 10 EStG wurde durch G. v. 19.12.2008[1] mit Wirkung ab Vz 2009 eingefügt. Damit werden Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG in die beschr. Steuerpflicht einbezogen. Regelungsgrund ist, dass diese Einkünfte aus Beiträgen entstehen, die nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfreie Leistungen des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder an eine Direktv...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der immateriellen Wirts... / Nutzungsrechte

Dingliche oder obligatorische Nutzungsrechte, z. B. Nießbrauchsrechte an einem Grundstück, sind als immaterielle Wirtschaftsgüter zu aktivieren, soweit sie bei entgeltlichem Erwerb eine gesicherte Rechtsposition gewähren und einer Bilanzierung nicht die Grundsätze des schwebenden Vertrags entgegenstehen. Unentgeltlich erworbene Nutzungsrechte sind keine selbstständigen Wirts...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 4.9 Steuerneutrale Buchwertfortführung trotz Auswechslung der Mitunternehmer vor Realteilung der Mitunternehmerschaft

Die vorherige Einbringung der Anteile an einer Mitunternehmerschaft in andere Personengesellschaften steht einer Realteilung der Mitunternehmerschaft mit Buchwertfortführung nicht entgegen, wenn an den anderen Personengesellschaften vermögensmäßig nur die Personen beteiligt sind, die zuvor auch an der Mitunternehmerschaft vermögensmäßig beteiligt waren.[1] Verwaltungsseitig ...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 2.1 Arbeitsbereitschaft

Das ArbZG erwähnt die Arbeitsbereitschaft als besondere Arbeitszeitform minderer Beanspruchung des Arbeitnehmers, für die tarifvertraglich Verlängerungen der Arbeitszeit geregelt werden können. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) definiert Arbeitsbereitschaft als Zeit wacher Achtsamkeit im Zustand der Entspannung.[1] Die Arbeitsbereitschaft ist ihrem Wesen nach eine Aufenthaltsbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.1 Allgemeines

Rz. 118 Durch G. v. 19.12.1985[1] mit Wirkung ab Vz 1986 ist Nr. 2 Buchst. d mit einer Sonderregelung für künstlerische, sportliche, artistische oder ähnliche Darbietungen eingefügt worden.[2] Mit dieser Regelung sollte eine Lücke geschlossen werden, die sich in zweifacher Hinsicht aus der bisherigen Regelung ergab: Berufssportler, die im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlich...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Optionsrechte

Ein Optionsrecht ist bei einem betrieblich veranlassten Erwerb in der Bilanz des Unternehmens als immaterieller Vermögensgegenstand zu aktivieren und damit auch steuerrechtlich ein Wirtschaftsgut i. S. v. § 4 Abs. 1 EStG. Es ist nicht abnutzbar. Ggf. kommt eine Teilwertabschreibung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG in Betracht, z. B., wenn im Fall einer Aktienoption der Börs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.7 Erträge aus Wandelanleihen und Gewinnobligationen

Rz. 319 Der Tatbestand des § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG ist, über die Fälle des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 und 6 EStG, auf Erträge aus Wandelanleihen und Gewinnobligationen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) ausgedehnt worden. Gewinnobligationen sind immer, Wandelanleihen sind bis zur Umwandlung in Gesellschaftsrechte Gläubigerrechte, keine Mitgliedschaftsrechte; sie fallen daher nic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.9 Ausübung und Verwertung

Rz. 138a Die Darbietung muss im Inland ausgeübt oder verwertet werden. Die Ausübung im Inland muss durch den Stpfl. selbst erfolgen, d. h. er muss an der Darbietung im Inland selbst, als Darbietender oder als Veranstalter beteiligt sein.[1] Ist das nicht der Fall, gilt nicht der Ausübungs-, sondern der Verwertungstatbestand. Rz. 139 Eine Darbietung muss im Inland (§ 1 EStG Rz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.9 Einkünfte aus der Verschaffung der Gelegenheit zur Verpflichtung eines Berufssportlers, Buchst. g

Rz. 213 Durch das Jahressteuergesetz 2010[1] ist ein neuer Buchst. g an § 49 Abs. 1 Nr. 2 EStG angefügt worden. Dadurch werden Einkünfte in die beschr. Steuerpflicht einbezogen, die aus der Verschaffung der Gelegenheit erzielt werden, einen Berufssportler im Inland vertraglich zu verpflichten. Die Neuregelung ist ab Vz 2010 anwendbar. Hintergrund dieser Gesetzesänderung ist ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.4.3 Einkünfte aus inländischen öffentlichen Kassen, Buchst. b)

Rz. 251 Nach Nr. 4 Buchst. b besteht ein weiterer Anknüpfungstatbestand, nämlich das Beziehen von Einkünften aus inländischen öffentlichen Kassen aus einem Dienstverhältnis. Der Zweck der Regelung besteht darin, dass kein Staat Zahlungen des anderen Staats besteuern soll. Hierin wird ein Eingriff in die Souveränität des anderen Staats gesehen.[1] Außerdem erfolgen diese Zahl...mehr