Fachbeiträge & Kommentare zu Vordruck

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

Rz. 9 [Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rund um die Einkommensteuer... / Zusammenfassung

In diesem Kapitel finden Sie alles Wissenswerte zu den Neuerungen für das Steuerjahr 2020 – alle für den Steuerpflichtigen relevanten Gesetzesänderungen im Bereich der Einkommensteuer und die wesentlichen Veränderungen in den Erklärungsvordrucken. Außerdem enthalten ist ein Formularwegweiser, aus dem Sie auf einen Blick erkennen können, welche Vordrucke Sie benötigen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Verwaltungsverfahren

Rz. 29 [Autor/Stand] Die Ausübung des Heberechts fußt grundsätzlich auf einem geteilten Verwaltungsverfahren, das zum Teil den Finanzbehörden, zum Teil den Gemeinden obliegt. Ausnahmen bilden die Länder Berlin, Hamburg und Bremen, in denen die Grundsteuer ausschließlich von den Finanzbehörden verwaltet wird. In den übrigen Ländern teilen die Finanzbehörden nach § 184 Abs. 3 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 120 Vergütu... / 2.3.3 Psychiatrische Institutsambulanzen, sozialpädiatrische Zentren und medizinische Behandlungszentren

Rz. 16 Psychiatrische Institutsambulanzen (§ 118), sozialpädiatrischen Zentren (§ 119) und medizinische Behandlungszentren (§119c) sind organisatorisch an kompatible Fachkrankenhäuser angebunden und nehmen aufgrund der Ermächtigung an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Weil es sich abweichend von der vertragsärztlichen Regelversorgung um ein spezielles Patientenklientel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 120 Vergütu... / 2.2 Pauschalen für Spezialambulanzen in Kinderkliniken

Rz. 9 Mit Abs. 1a sollten rückwirkend zum 1.1.2009 auf Landesebene für Spezialambulanzen in Kinderkliniken fall- und einrichtungsbezogene Pauschalen vereinbart werden, und zwar ergänzend zur Vergütung nach Abs. 1, damit die ambulante Behandlung in kinder- und jugendmedizinischen Einrichtungen, in kinderchirurgischen und Kinderorthopädischen sowie insbesondere in pädaudiologi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 120 Vergütu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Es bleibt der historischen Entwicklung der Vorschrift geschuldet, dass sie vom Aufbau her unsystematisch organisiert ist. Die Bezeichnung "ambulante Krankenhausleistungen" in der Überschrift dieses Paragraphen ist z. B. unvollständig gewählt, weil damit der vollständige Regelungsinhalt der Rechtsvorschrift, die Vergütung ambulanter Krankenhausleistungen, der ambulanten...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Antrag, Antragsfrist

Rz. 108 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Antrag auf Veranlagung ist grundsätzlich bis zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist (> Verjährung Rz 10 ff) durch Abgabe einer Einkommen- > Steuererklärung (> Rz 113) bei dem zuständigen FA (> Rz 161) zu stellen (§ 46 Abs 2 Nr 8 Satz 2 EStG). Rz. 109 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bei der Antragsveranlagung beginnt die Festsetzungsfri...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Veranlagung in den Fällen des § 1 Abs 3 EStG, § 1a EStG

Rz. 180 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zu den Voraussetzungen, die beschränkt Stpfl unter Anwendung der §§ 1 Abs 3, 1a EStG eine Veranlagung eröffnen, > Rz 139 ff. Zur Veranlagung von Stpfl, die nur für einen Teil des Kalenderjahres beschränkt steuerpflichtig sind, > Rz 164. Rz. 181 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die beim > Betriebsstätten-Finanzamt (> Rz 161) zu beantragende Besteue...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 162 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Wenn das FA keine Zweifel an seiner Zuständigkeit hat, arbeitet es in der Praxis die für die elektronische Bearbeitung vorgegebenen programmierten Module ab, wie sie sich aus der > Steuererklärung ergeben (‚Mantelbogen’ und einzelne Anlagen). Zu Besonderheiten bei der Veranlagung von > Ehegatten / > Lebenspartner > Ehegattenbesteuerung. Es ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung für Steue... / 1 Vergütung: Aktuelle Neuerungen bei Abrechnung nach der StBVV

Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (nachfolgend: Steuerberater) sind nach §§ 64 Abs. 1 Satz 1, 72 Abs. 1 StBerG i. V. m. § 1 StBVV regelmäßig verpflichtet, ihre Steuerberatungsleistungen nach der StBVV abzurechnen. Im April 2019 waren die BStBK und der DStV mit Vorschlägen zur Modernisierung und praxisgerechten Weiterentwicklung der StBVV ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Absenkung des Umsatzsteuers... / 3 Keine geänderten Vordrucke

Für die Voranmeldungszeiträume Juli bis Dezember 2020 wird es keine geänderten Voranmeldungsvordrucke bzw. Dateien geben.[1] Die zu 16 % bzw. 5 % Umsatzsteuer ausgeführten Umsätze sind in diesen Voranmeldungszeiträumen einheitlich in der Zeile 28 der Voranmeldung zu "andere Steuersätze" anzugeben.[2] Auch die schon Ende 2019 vorgestellte Datei zur Umsatzsteuerjahreserklärung...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuer­erklärung aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit (2)

Leitsatz Die Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung gemäß § 25 Abs. 4 Satz 1 EStG ist wirtschaftlich unzumutbar i.S. von § 150 Abs. 8 Sätze 1 und 2 AO, wenn der finanzielle Aufwand für die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer Datenfernübertragungsmöglichkeit in keinem wirtschaftlich sinnvoll...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Lohnsteuer-Nachs... / 3. Durchführung der Lohnsteuer-Nachschau

Rz. 6 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Die Lohnsteuer-Nachschau muss nicht angekündigt werden (§ 42g Absatz 2 Satz 2 EStG). Die Anordnung der Nachschau erfolgt in der Regel mündlich und zu Beginn der Lohnsteuer-Nachschau. Dem Arbeitgeber soll zu Beginn der Lohnsteuer-Nachschau der Vordruck "Durchführung einer Lohnsteuer-Nachschau"[1] übergeben werden. Der mit der Lohnsteuer-Nachsch...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Einzelheiten zum Festsetzungsverfahren

Rz. 128 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Verwaltung der ArbN-Sparzulage obliegt den FÄ (§ 14 Abs 1 Satz 1 VermBG). Zuständig ist regelmäßig das > Wohnsitz-Finanzamt des ArbN (> Zuständigkeit Rz 5 ff); bei ArbN, die ihren > Wohnsitz im > Ausland Rz 1 haben, ist das > Betriebsstätten-Finanzamt des ArbG zuständig (Abschn 15 Abs 3 VermBErl; > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 180, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.2 – VermBDV

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I, 3904; BStBl. 1995 I, 67), zuletzt geändert durch Art. 10 der Vierten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 12. Juli 2017 (BGBl. I, 2360). Auf Grund des § 14 Absatz 5 und des § 15 Absatz 2 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 1994 (BGBl. I, 406) verordnet di...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Rückforderung von Sparzulage

Rz. 145 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Der Anspruch auf Sparzulage entfällt rückwirkend, wenn die Voraussetzungen dafür nicht gegeben waren oder weggefallen sind (vgl § 13 Abs 5 VermBG). Dies hat insbesondere das Anlageinstitut dem FA mitzuteilen (vgl § 8 Abs 2 Satz 1 VermBDV). Die hierfür vorgeschriebenen Vordrucke – die spätestens ab dem Jahr 2020 zu verwenden sind – hat das B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Abfrage durch das Erbschaftsteuerfinanzamt

Rz. 217 [Autor/Stand] Lässt sich nach Prüfung der Anzeige die Frage der materiellen Steuerpflicht eindeutig verneinen, so wird der Steuerfall regelmäßig zu den Akten genommen. Ist die Frage nach der materiellen Steuerpflicht zu bejahen oder kann hierauf keine eindeutige Antwort gegeben werden, wird die Erbschaftsteuerstelle den Steuerpflichtigen auffordern, eine Erbschaft- o...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung für Steue... / 1 Steuerberatung: Sofortmaßnahmen in der Corona-Krise

Die Finanzverwaltung hat zu den drängendsten Fragen bezüglich der Corona-Krise bereits eine Vielzahl von steuerlichen Hilfeleistungen auf den Weg gebracht, von denen insbesondere die nachfolgenden hervorzuheben sind: Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen Für nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich durch die Corona-Krise betroffene Mandanten kann bis zum 31.12.2020 unte...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Zwei Monate mehr Frist für die Lohnsteuer

Kommentar Die Verwaltung hat einen deutschlandweit gültigen Erlass zur Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche und monatliche Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise veröffentlicht. Allerdings gibt es Voraussetzungen. Keine Stundung der Lohnsteuer Von den Folgen des Coronavirus unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Unternehmen können bereits seit e...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden BEA-Freibetrages nach Volljährigkeit des Kindes; Änderungsmöglichkeit des FA bei falscher Rechtsauffassung im amtlich vorgesehenen Steuererklärungsformular

Leitsatz 1. Für ein über 18 Jahre altes Kind ist eine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden einfachen BEA-Freibetrages nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nicht vorgesehen. 2. Eine Änderung des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids nach § 174 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 AO ist nur möglich, wenn der Steuerpflichtige selbst (allein oder überwiegend) die fehler...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Ansässigkeitsbescheinigung nach DBA

Kommentar Immer häufiger wird in DBA aber auch nach nationalem deutschem Steuerrecht eine Ansässigkeitsbescheinigung gefordert, um bestimmte steuerliche Privilegien erlangen zu können. Die OFD Nordrhein-Westfalen hat sich zu den Grundsätzen geäußert. Warum Ansässigkeitsbescheinigungen gefordert werden In einem zunehmenden Maße werden durch von deutschen Finanzämtern Ansässigke...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Wirkung der Fiktion

Rn 14 Der Eintritt der Fiktion bewirkt das Scheitern jedes außergerichtlichen Einigungsversuchs. Dies bedeutet aber lediglich, dass der Schuldner seine außergerichtlichen Einigungsbemühungen nicht mehr fortführen muss. Sieht er weiterhin eine Chance auf eine Einigung bleibt es ihm unbenommen, seinen Gläubigern weitere Einigungsvorschläge zu unterbreiten.[33] Da in den meiste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Zustellungen / II. Zum Verfahren

Rz. 45 Sowohl für das Strafverfahren als auch für das Bußgeldverfahren gelten die Zustellungsvorschriften der ZPO (§ 37 Abs. 1 StPO bzw. § 51 Abs. 5, 3 OWiG i.V.m. § 3 Abs. 3 VwZG). Rz. 46 § 3 VwZG schreibt vor, dass bei einer Zustellung die Sendung mit der Anschrift des Empfängers und mit der Bezeichnung der absendenden Dienststelle, einer Geschäftsnummer und einem Vordruck ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / a) Allgemeines

Rz. 66 Verjährungsunterbrechende Wirkung kann ein Bußgeldbescheid indessen nur haben, wenn er wirksam zugestellt wurde (OLG Düsseldorf DAR 2004, 41; OLG Brandenburg zfs 2005, 571; OLG Bamberg NZV 2006, 314; OLG Köln DAR 2013, 337; OLG Celle zfs 2016, 110). Besonders schwere Mängel machen die Zustellung indessen unwirksam (BFH NJW 1969, 1136; OLG Nürnberg NJW 1963, 1207),[2] m...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2 Erläuterungen zum Vordruck

2.1 Lage des Grundstücks (Zeilen 1 bis 8) In den Zeilen 1 bis 8 sind Angaben zur Lage des Grundstücks zu machen. Die Angaben sind auch zu machen, wenn nur ein Teil des Grundstücks auf den Erwerber übergeht. Zeilen 2 bis 3 erfassen die Postleitzahl/die Gemeinde und die Straße des jeweiligen Grundstücks. In Zeile 4 ist die Gemarkung und in Zeile 5 sind die Grundbuchblattnummer, d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.3 Angaben zur Grundstücksart (Zeilen 16 bis 19)

In den Zeilen 16 bis 19 sind Angaben zur Grundstücksart zu machen. Hiervon hängt es ab, ob die Bewertung für ein unbebautes Grundstück oder für ein bebautes Grundstück erfolgt und welche Bewertungsmethode anzuwenden ist. Bei der Bestimmung der Grundstücksart ist stets die gesamte wirtschaftliche Einheit zu betrachten. Das gilt auch, wenn sich auf einem Grundstück mehrere Geb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.1 Angaben zum Vergleichswert (Zeilen 33 bis 35)

Die Zeilen 33 bis 35 betreffen das Vergleichswertverfahren, das für Wohnungseigentum, Teileigentum und Ein- und Zweifamilienhäuser zur Anwendung kommt, sofern entsprechende Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren vorliegen (Zeile 34). Bei der Anwendung des Vergleichswertverfahrens wird der Grundbesitzwert des zu bewertenden bebauten Grundstücks entweder aus Vergleichspreise...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.8 Angaben zu Gebäude auf fremdem Grund und Boden (Zeilen 98 bis 103)

Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist.[1] Errichtet der Steuerpflichtige auf dem Grundstück jedoch nur Betriebsvorrichtungen oder Außenanlagen, so liegt kein Gebäude auf fremdem Grund und Boden vor. Bei Gebäuden auf fremden Grund und Boden ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6 Bewertungsverfahren

Je nach Grundstücksart kommt eines der nachfolgenden Bewertungsverfahren in Betracht. 2.6.1 Angaben zum Vergleichswert (Zeilen 33 bis 35) Die Zeilen 33 bis 35 betreffen das Vergleichswertverfahren, das für Wohnungseigentum, Teileigentum und Ein- und Zweifamilienhäuser zur Anwendung kommt, sofern entsprechende Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren vorliegen (Zeile 34). Bei d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.7 Angaben zum Erbbaurecht/Erbbaugrundstück (Zeilen 90 bis 97)

Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht an einem Grundstück, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Dieses entsteht zivilrechtlich mit der Eintragung in das Grundbuch.[1] Bei Erbbaurechten bzw. einem Erbbaugrundstück sind die Werte für die wirtschaftliche Einheit des Erbbaurechts und für die wirtschaftliche Einheit des belastet...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.9 Angaben zu Grundstücken im Zustand der Bebauung (Zeilen 104 bis 106)

Grundstücke im Zustand der Bebauung können sein: unbebaute Grundstücke bereits bebaute Grundstücke.[1] Ein Grundstück ist im Zustand der Bebauung, wenn mit den Abgrabungsarbeiten oder mit der Einbringung von Baustoffen zur planmäßigen Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils begonnen wurde.[2] Hinweis Bezugsfertig Mit der Bezugsfertigkeit des ganzen Gebäudes endet der Zustand ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.2 Angaben zum Ertragswert (Zeilen 36 bis 64)

Die Zeilen 36 bis 59 betreffen das Ertragswertwertverfahren, das für Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke zur Anwendung kommt, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt. Bei diesem Verfahren sind getrennt voneinander ein Bodenwert und ein Gebäudeertragswert zu ermitteln. Anschließend werden beide...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.1 Lage des Grundstücks (Zeilen 1 bis 8)

In den Zeilen 1 bis 8 sind Angaben zur Lage des Grundstücks zu machen. Die Angaben sind auch zu machen, wenn nur ein Teil des Grundstücks auf den Erwerber übergeht. Zeilen 2 bis 3 erfassen die Postleitzahl/die Gemeinde und die Straße des jeweiligen Grundstücks. In Zeile 4 ist die Gemarkung und in Zeile 5 sind die Grundbuchblattnummer, die Flur- und Flurstücksnummer oder sonst ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.5 Angaben zum Betriebsgrundstück (Zeilen 29 bis 32)

Bei einem Zusammenhang des zu bewertenden Grundstücks zu einem Betriebsvermögen des Voreigentümers (in der Zeile 30 ist ja oder nein anzukreuzen) ist in den Zeilen 31 und 32 der Name oder die Firma dieses Betriebs (bzw. der Gesellschaft) einzutragen. Mit dieser Angabe will das Finanzamt eine Abgrenzung bzw. Zuordnung des Grundstücks/Grundstücksteils zum Betriebsvermögen vorn...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.10 Angaben zu Gebäude und Gebäudeteilen für den Zivilschutz (Zeilen 107 bis 108)

In den Zeilen 107 bis 108 sind Angaben zu Gebäuden und Gebäudeteilen für den Zivilschutz zu machen. Dienen Gebäude und Gebäudeteile dem Zivilschutz und werden diese im Frieden nicht oder nur gelegentlich bzw. geringfügig für andere Zwecke genutzt, so bleiben diese bei der Grundstücksbewertung außer Betracht. Diese liegt beispielsweise vor, wenn in einem für die begünstigten Zw...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.3.1 Unbebaute Grundstücke (Zeile 17)

Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Zum Gebäudebegriff siehe auch H B 178 Abs. 1 ErbStH 2019 m. w. N. Benutzbar ist ein Gebäude erst, wenn es bezugsfertig ist und somit von den zukünftigen Bewohnern oder sonstigen Benutzern nach objektiven Merkmalen zugemutet werden kann, die Wohnungen oder Räume des gesamten Gebäudes zu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.4 Angaben zur Bezugsfertigkeit und zum Zustand des Gebäudes (Zeilen 20 bis 28)

In den Zeilen 20 bis 28 sind Angaben zur Bezugsfertigkeit und zum Zustand des Gebäudes zu machen. Von der Benutzbarkeit eines Gebäudes ist auszugehen, wenn es bezugsfertig ist, d. h. die Bewohner das Gebäude nach objektiven Verhältnissen nutzen können. Das Gebäude ist benutzbar, wenn es bezugsfertig ist. Dies ist der Fall, wenn es von den künftigen Bewohnern nach objektiven ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.11 Angaben zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (Zeilen 109 bis 111)

In Zeile 110 kann der Ansatz des niedrigeren gemeinen Werts beantragt werden. In diesem Fall ist das Verkehrsgutachten bzw. der Kaufpreisnachweis beizufügen. Wichtig Nachweislast liegt beim Steuerpflichtigen Den Steuerpflichtigen trifft die Nachweislast für einen niedrigeren gemeinen Wert und nicht eine bloße Darlegungslast. Auszüge aus der Kaufpreissammlung reichen nicht als ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.3.2 Bebaute Grundstücke

Ein bebautes Grundstück[1] ist dagegen ein Grundstück, auf dem sich benutzbare Gebäude befinden. Zum Gebäudebegriff s. auch H B 18 ErbStH 2019. Wichtig für die Bewertung ist die Definition einer Wohnung. Hierbei ist eine Wohnung die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sind, dass ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann. Di...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.3 Angaben zum Sachwert (Zeilen 65 bis 89)

Die Zeilen 65 bis 89 betreffen das Sachwertverfahren, das für die Bewertung der sonstigen bebauten Grundstücke zugrunde gelegt wird. Das Sachwertverfahren ist auch heranzuziehen, wenn auf dem örtlichen Grundstücksmarkt keine übliche Miete für Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke ermittelt werden kann.[1] Beim Sachwertverfahren wird der Wert der Gebäude getre...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.2 Angaben zum Grund und Boden (Zeilen 9 bis 15)

In den Zeilen 9 bis 12 sind die Fläche des Grundstücks, der Bodenrichtwert und die zulässige Geschossflächenzahl für das Grundstück anzugeben. Kommen für ein bebautes Grundstück unterschiedliche Bodenrichtwerte oder Geschossflächenzahlen in Betracht, sind jeweils gesonderte Flächenangaben erforderlich. Bei Wohnungs- oder Teileigentum ist nur die auf das jeweilige Wohnungs- o...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / Zusammenfassung

Überblick Ab dem 1.1.2009 ist die Grundstücksbewertung völlig neu geregelt worden. Das neue Bewertungsrecht sieht vor, dass Grundstücke (wie auch alle anderen Vermögensarten) mit dem gemeinen Wert anzusetzen sind. Dabei entspricht der gemeine Wert inhaltlich dem Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB. Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Anlage Gr...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)

Kommentar Um Unternehmen in der Corona-Pandemie dabei zu unterstützen, ihre Ausstattung mit Liquidität zu verbessern, erhalten sie steuerliche Hilfen. Das Bundesfinanzministerium hat mit den obersten Landesfinanzbehörden steuerpolitische Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Steuerzahler, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerhebliche wirtschaftliche Schäden erl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2 Formalien und Frist

Rz. 2 Die Mobilitätsprämie wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag soll in der Regel mit der ESt-Erklärung zusammen beim zuständigen FA des Stpfl. für die Besteuerung nach dem Einkommen gestellt werden. Im Antrag nach amtlichen Vordruck müssen insbesondere die Einnahmen und Werbungskosten oder Betriebsausgaben für die Fahrten zwischen der Wohnung des Stpfl. und der ersten Tä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2020, Wirksamkeit e... / 1 Gründe

1. Der im Grundbuch des im Rubrum aufgeführten Grundbesitzes als Eigentümer eingetragene Herr G. K. ist am 12.9.2016 verstorben. Herr K. errichtete am 8.4.2011 eine "Vorsorgevollmacht", in der er die Beteiligten zu 1) und 2) zu seinen allgemeinen Bevollmächtigten mit jeweils alleiniger Vertretungsbefugnis einsetzte. Zu den Befugnissen der Bevollmächtigten gehörten neben der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2.2.3 Erstattungsansprüche

DBA-Erstattungsansprüche Die DBA enthalten regelmäßig einen Artikel über die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen, wenn der lokale Steuerabzug über dem DBA-Satz liegt (z. B. Art. 28 DBA/Schweiz). Hiernach ist regelmäßig der Quellensteuerabzug nach dem Recht des Quellenstaates zulässig, bei rechtzeitigem Antrag (zwischen 3 und 5 Jahren) des Steuerpflichtigen ist jedoch ein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.1.3.3 Vordrucke und Zweifelsfragen zum CbCR

Die OECD schlägt die Verwendung der nachfolgenden Muster vor: In der Praxis sind bereits folgende Zweifelsfragen zum CbCR aufgetreten: Bedeutet die Formulierung "…ausgehend vom Konzernabschluss...", dass nur der Konzernabschluss als Datenquelle zugelassen ist? Hierzu ist anzumerken, dass bereits nach den OECD-Anmerkungen wahlweise auch Einzelabschlüsse, andere regulatorische A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 1.2.5 Stand der DBA und Arbeitshilfen

In der ersten Ausgabe des BStBl jedes Jahres sind die aktuellen DBA und deren Fundstellen sowie Hinweise über laufende Verhandlungen enthalten (vgl. Stand der Doppelbesteuerungsabkommen am 1.1.2019, BMF, Schreiben v. 17.1.2019, IV B 2 – S 1301/0710017-10, BStBl 2019 I S. 31). Die Spalten über geplante DBA sind für geplante Investitionsvorhaben in ausländischen Staaten von ent...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Angaben zu Konsignationslagern in der Zusammenfassenden Meldung (zu § 6b UStG)

Kommentar Seit dem 1.1.2020 ist eine unionseinheitliche Konsignationslagerregelung in Kraft. Die Umsetzung dieser Regelung setzt für den liefernden Unternehmer zwingend eine Meldung in der Zusammenfassenden Meldung nach § 18a UStG voraus. Da das BZSt die technische Umsetzung nicht zeitgerecht realisieren konnte, muss für einen zeitlich nicht benannten Übergangszeitraum eine ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Prozesskostenhilfe

Rz. 15 Sofern die Voraussetzungen der §§ 114, 116 S. 1 Nr. 1 ZPO vorliegen, ist dem Testamentsvollstrecker Prozesskostenhilfe zu gewähren. Dies ist dann gegeben, wenn zur Prozessführung erforderliche Mittel weder aus dem verwalteten Nachlass noch von den Erben oder den sonstigen an der Prozessdurchführung interessierten Personen aufgebracht werden können und die sonstigen Vo...mehr