Fachbeiträge & Kommentare zu Vordruck

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FoVo 4/2017, Der Ablauf des Termins zur Abnahme der Vermögensauskunft aus Sicht des Gläubigers

Zentrale Bedeutung der Informationsbeschaffung Effektiv vollstrecken kann nur, wer über hinreichende Informationen zum Aufenthalt, zum Einkommen und zum Vermögen des Schuldners verfügt. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten der Informationsbeschaffung spielt die Abnahme der Vermögensauskunft eine zentrale Rolle. Die Praxis zeigt, dass das Vermögensverzeichnis häufig nicht ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Rechtsbehelfsbefugnis

Rz. 254 [Autor/Stand] Befugt, einen Rechtsbehelf einzulegen, ist nur, wer geltend macht, durch einen Verwaltungsakt oder dessen Unterlassung beschwert zu sein. Beschwert wird durch einen Feststellungsbescheid derjenige, für den der Feststellungsbescheid bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. Wegen der dinglichen Wirkung der Feststellungsbescheide über Einheitswerte wi...mehr

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FoVo 4/2017, Ergänzungsfragen bei der Abnahme der Vermögensauskunft

Wird dem Schuldner die Vermögensauskunft abgenommen, greift der Gerichtsvollzieher (GV) auf den amtlichen Vordruck des Vermögensverzeichnisses zurück und füllt dies nach der Neuregelung in § 802f Abs. 5 S. 1 ZPO gemeinsam mit dem Schuldner elektronisch aus. Das Formular des Vermögensverzeichnisses ist allerdings nicht vollständig und auch nicht abschließend, was allgemein an...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 2.2 Bestimmung der Schnittstelle

Rz. 9 Insoweit ausweislich der Gesetzesbegründung[1] zu § 87b AO die inhaltlich identische Regelung des § 2 StDÜV herangezogen wird, kann davon ausgegangen werden, dass die hierzu ergangenen Festlegungen auch nach der Neuregelung in § 87b Abs. 2 AO weiter Bestand haben werden. Die Übersicht der von den Finanzverwaltungen des Bundes und Länder geöffneten Zugänge können unter ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 6 Ersetzung einer durch Gesetz angeordneten Schriftform

Rz. 18 Soweit durch Gesetz die Schriftform vorgeschrieben ist[1], ermöglichen § 87a Abs. 3 und 4 AO grundsätzlich eine Übermittlung in elektronischer Form, wenn das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.[2] § 87a Abs. 3 AO enthält Regelungen für an die Finanzbehörden zu richtende Anträge, Erklärungen und Mitteilungen, § 87a Abs. 4 AO entsprec...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 3 Sicherheit des Übermittlungsverfahrens

Rz. 12 Gerade in der jüngeren Vergangenheit ist wieder mehr die Frage in den Vordergrund gerückt, ob das Verfahren zur elektronischen Übermittlung steuerlicher Sachverhalte sicher sei. Zwar kann der nach § 93c AO Übermittlungspflichtige keinen Härtefallantrag nach § 150 Abs. 8 AO stellen, da die Mitteilung keine elektronisch zu übermittelnde Steuererklärung darstellt. Zuglei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 2.2.3 Umfang/Grenzen der Hinweispflicht

Rz. 16 Den Finanzbehörden obliegt weder allgemein noch gegenüber dem an einem Besteuerungsverfahren Beteiligten eine umfassende Hinweis- oder Beratungspflicht.[1] Zur materiellen Steuerberatung ist die Finanzbehörde grundsätzlich nicht berufen. Der Gesetzgeber hat diese bewusste und gewollte Entscheidung durch das in § 89 Abs. 1 S. 1 AO vorgesehene Erfordernis der "Offensich...mehr

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Jansen, SGB X § 19 Amtssprache / 2.5 Über- und zwischenstaatliches Recht

Rz. 14 Der Vorbehalt zwischenstaatlicher Vereinbarungen (vgl. § 23 Abs. 4 Satz 2 VwVfG) ist im Sozialrecht wegen § 30 Abs. 2 SGB I entbehrlich. Danach gehen Vorschriften des überstaatlichen (supranationalen) Rechts (insbesondere EU-Recht) sowie Vorschriften des zwischenstaatlichen (internationalen) Rechts (insbesondere Sozialversicherungsabkommen) vor. Demzufolge können die ...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahren (zu § 4 Nr. 12 UStG)

Überblick Unternehmer, die nicht im Inland zur Umsatzsteuer veranlagt werden, können sich unter bestimmten Voraussetzungen ihnen berechnete Umsatzsteuerbeträge beim Bundeszentralamt für Steuern vergüten lassen. Drittlandsunternehmer müssen Vergütungsanträge, die ab dem 1.7.2016 gestellt werden, grundsätzlich elektronisch stellen. Die Finanzverwaltung nimmt zu den sich daraus...mehr

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Finanzverwaltung klärt Zweifelsfragen zu den Investitionsabzugsbeträgen

Kommentar Das BMF hat die bisherige Verwaltungsanweisung zu den Voraussetzungen und zur praktischen Umsetzung eines Investitionsabzugsbetrags überarbeitet. Dabei wurde insbesondere auch die aktuelle Rechtsprechung des BFH berücksichtigt. In einem 18 Seiten umfassenden BMF-Schreiben hat die Finanzverwaltung zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit Investitionsabzugsbeträgen (kurz...mehr

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Spenden: Elektronische Zuwendungsbestätigungen

Kommentar Die zunehmende Technisierung und Digitalisierung zieht vermehrt in die Finanzämter ein und betrifft damit auch die Steuerpflichtigen direkt. Nun rückt das Ende der "guten alten" Spendenbescheinigung näher. Diese kann aktuell bereits als PDF-Datei und in absehbarer Zeit dann auch voll elektronisch übermittelt werden. Ein BMF-Schreiben erläutert den aktuellen Stand. M...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Nachweis der Voraussetzungen auf der Empfängerseite (§ 38 Abs 3 S 2 KStG)

Tz. 55 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Voraussetzung für den Verzicht auf die KSt-Erhöhung nach § 38 Abs 3 S 1 KStG ist – parallel zur KapSt-Befreiung gem § 44a Abs 4 S 3 EStG –, dass der stbefreite AE der ausschüttenden Kö seine Befreiung durch eine Bescheinigung (Vordruck NV2) nachweist, die das für ihn zuständige FA ausstellt. Der AE hat einen einklagbaren Rechtsanspruch auf di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Halten der Beteiligung in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder in einem Betrieb gewerblicher Art (§ 38 Abs 3 S 3 KStG)

Tz. 58 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Ausnahme von der KSt-Erhöhung gem S 1 des § 38 Abs 3 KStG greift nach dessen S 3 nicht, soweit die Leistung auf Anteile entfällt, die der stfreie Ausschüttungsempfänger in einem stpfl wG oder die eine jur Pers d öff Rechts in einem BgA hält, dh soweit die Anteile zum jeweiligen BV gehören. Das ist der Fall, wenn die Beteiligung zum BV des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Abtretung oder Verpfändung des Auszahlungsanspruchs (§ 37 Abs 5 S 10 KStG)

Tz. 118 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 Nach dem S 10 des § 37 Abs 5 KStG (eingefügt durch das JStG 2008) ist auf die Abtretung oder Verpfändung des Auszahlungsanspruchs § 46 Abs 4 AO nicht anzuwenden. § 37 Abs 5 S 10 KStG ermöglicht insbes die Abtretung des KSt-Guthabens an Banken und Kreditinstitute. Wegen der bei solchen Abtretungen bestehenden Risiken dahingehend, dass das FA ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.7.1 Allgemeines

Tz. 16 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Option zum Teil-Eink-Verfahren setzt einen Antrag voraus. Dieser kann formlos gestellt werden. UE kann der Antrag bis zur Bestandskraft der Veranlagung, in der er sich erstmals auswirkt (hierzu s Tz 18) widerrufen werden, ohne dass die Rechtsfolgen des § 32d Abs 2 Nr 3 S 5 und 6 EStG ausgelöst werden. § 32d Abs 2 Nr 3 S 5 und 6 EStG betr ...mehr

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AGS 12/2016, Aufhebung der ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte Kündigungsschutzklage erhoben. Zugleich hat er beantragt, ihm Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten zu bewilligen. Im beigefügten und vom Kläger unterschriebenen Vordruck der "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe" ist auf der letzten Seite ein vorgedruckter Text...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / d) Bescheid

Es sind Vordrucke für Bescheide an einzelne oder an eine Mehrzahl von Beteiligten vorgesehen. Im Regelfall ist der unter c) beschriebene Vordruck Anlage des Bescheids. Er enthält ergänzende Feststellungen und Mitteilungen (zB über den Zeitpunkt des Zufließens).mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. FinMin. Nds. v. 14.4.1975 – S 1340 - 1 - 33 2, nv. (Erfassung von Zwischengesellschaften nach dem Außensteuergesetz für die Feststellungsjahre 1972 und 1973)

Bei Personen, die mit Zwischeneinkünften nach den §§ 7 bis 14 AStG steuerpflichtig sind, konnten die Ermittlungen für die Feststellungsjahre 1972 und 1973 erst seit kurzem aufgenommen werden. Für diese Feststellungsjahre sind folgende Erklärungen zur einheitlichen und gesonderten Feststellung im Sinne des § 18 AStG abzugeben: Feststellungsjahr 1972 (Veranlagungszeitraum 1972 ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / c) Sammelberechnung (und gleichzeitig Bescheidanlage)

Dies ist der für das Verfahren entscheidende Vordruck. In bzw. aus ihm werden die einzelnen Besteuerungsgrundlagen zu den Verbindungszahlen zusammengerechnet; dem Steuerpflichtigen das Zustandekommen dieser Zahlen erläutert; den Veranlagungsfinanzämtern das Ergebnis des Feststellungsverfahrens mitgeteilt; die Verbindungszahlen vom Finanzamt in die Berechnungs-(Eingabewert-)bogen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Besteuerungsgrundlagen (Satz 1)

a) Begriff der Besteuerungsgrundlagen Rz. 120 [Autor/Stand] Fehlende Legaldefinition im Außensteuergesetz. Nach § 18 Abs. 1 Satz 1 sind "Besteuerungsgrundlagen" festzustellen. Die Vorschrift definiert den Begriff der festzustellenden Besteuerungsgrundlagen ebenso wenig wie § 157 Abs. 2 AO oder § 179 Abs. 1 AO. Auf den ersten Blick liegt es nahe, die in § 199 Abs. 1 AO für Zwe...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3.3 Rückmeldungen

Die aufgrund der gegebenen Auskünfte getroffenen weiteren Feststellungen und Entscheidungen sind der IZA von den anfragenden Finanzbehörden auf dem Vordruck BZSt-3 (Anlage 2) unter Angabe der steuerlichen Auswirkungen mitzuteilen. Dieses Schreiben tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 29. April 1997, IV C 7 - S 1300 - 69/97, BStBl. I 1997 S. 541 und wird im Bundessteuerb...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.1 Erteilung von Auskünften

Die IZA erteilt Auskünfte a) auf Anfrage Anfragen sollten schriftlich [Vordruck BZSt-1, Anlage 1] – jeweils zu jedem ausländischen Rechtssubjekt gesondert – gestellt werden und stets folgende Angaben/Unterlagen enthalten: Genaue Bezeichnung des angefragten ausländischen Rechtssubjekts mit Anschrift, Benennung des Inländers mit Anschrift (Beziehungspartner), Kopien von Dokumenten ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3.2 Aufgaben der Finanzämter

Es sind insbesondere mit Vordruck BZSt-1 mitzuteilen von den a) Veranlagungsstellen: Auslandssachverhalte, die nach § 138 Abs. 2 AO meldepflichtig sind (im Allgemeinen durch Weiterleitung einer Durchschrift des Formulars BZSt-2 – s. Anlage zum BMF-Schreiben vom 19. März 2003, BStBl. I S. 260 – und Internet-Seiten des BZSt – www.bzst.de – unter der Rubrik "Auslandsbeziehungen")...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. OFD Düsseldorf v. 21.2.1983 – S 1369 A - St 111, nv. (Auszug)

Für die Veranlagungs-/Feststellungszeiträume ab 1980 sind die folgenden Vordrucke[t]) jahresneutral aufgelegt worden:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / e) Mitteilung an das Veranlagungsfinanzamt

Die Vordrucke hierfür folgen im Aufbau dem Bescheid und können mit ihm zusammen im Durchschreibeverfahren hergestellt werden.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Rechtsfolge (Absatz 1 Satz 1)

Rz. 71 [Autor/Stand] Gegenstand der Zurechnung. Als Rechtsfolge sieht § 14 Abs. 1 die Zurechnung der niedrig besteuerten Einkünfte der ausländischen Untergesellschaft gegenüber der ausländischen Obergesellschaft vor. Insoweit ist durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz v. 20.12.2001[2] eine wesentliche Gesetzesänderung eingetreten. Ab dem Wirtschaftsjahr 2001 bzw....mehr

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Umsatzsteuererklärung 2017 (zu § 18 UStG)

Kommentar Die Finanzverwaltung hat schon im Oktober 2016 das Formular für die Jahressteuererklärung 2017 veröffentlicht und wird zeitnah auch die entsprechenden Datensätze zur Verfügung stellen. Bisher hatte die Finanzverwaltung die jeweiligen Vordrucke und Datensätze für die Umsatzsteuerjahreserklärung immer erst im Herbst des betreffenden Jahres veröffentlicht.[1] Wichtig Ab...mehr

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zfs 9/2016, Adressat des ge... / 2 Aus den Gründen:

" … II. 1. Die gegen dieses Urt. gerichtete, gem. § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 OWiG Rechtsbeschwerde des Betr. ist zulässig, mit der er eine Verfahrensrüge wegen Verletzung rechtlichen Gehörs und die allgemeine Sachrüge erhoben hat, die keiner Entscheidung bedarf. Denn das Rechtsmittel hat bereits mit der Verfahrensrüge Erfolg." a.) Die Verfahrensrüge der Verletzung des recht...mehr

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zfs 9/2016, Scheinkonsens b... / Sachverhalt

Die Kl. macht die Rückabwicklung eines Neuwagenkaufvertrags sowie die Feststellung des Annahmeverzugs mit der Rücknahme des Fahrzeugs durch die Bekl. geltend. Die Kl., die Anfang 2013 einen 13 Jahre alten 5-türigen BMW nutzte, interessierte sich für den Erwerb eines VW Golfs. Gemeinsam mit ihrem Ehemann suchte sie die Niederlassung der Bekl. auf. Der Angestellte B der Bekl. b...mehr

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zerb 9/2016, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2016

Am 22. und 23. April 2016 fand die jährliche Haupttagung des VorsorgeAnwalt e.V. im TOP Tagungszentrum in München statt. Für Frühaufsteher stellte Christina-Maria Leeb die Verfahrenspflegschaft in Betreuungs- und Unterbringungssachen vor. Welche Qualifikation benötigt ein Verfahrenspfleger? Das Gesetz enthalte keine Anforderungen und gehe vom Regelfall des ehrenamtlichen Verf...mehr

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Jansen, SGB X § 33 Bestimmt... / 2.6 Automatisierte Bescheide (Abs. 5)

Rz. 25 Für automatisierte schriftlich erlassene Bescheide wird eine Ausnahme nur von dem Erfordernis der Unterschrift oder Namenswiedergabe gemacht. Die erlassende Behörde muss aber auf jeden Fall erkennbar sein. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass diese Bescheide der Massenverwaltung im Ergebnis zumeist inhaltlich nicht auf einer auch individuellen Entscheidung ...mehr

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ZAP 24/2015, Vorsteuerabzug: Anforderungen an den Vorsteuervergütungsantrag

(BFH, Urt. v. 24.9.2015 – V R 9/14) • Der Unternehmer muss zur Wahrung der Ausschlussfrist des § 18 Abs. 9 S. 3 UStG einen Antrag stellen, in dem er Angaben zu den entsprechend Art. 3 Buchst. a S. 2 i.V.m. Anhang C Buchst. F der Richtlinie 79/1072/EWG geforderten Mindestinformationen (Art der Tätigkeit oder des Gewerbezweigs für die er die Leistungen bezogen hat) macht. Antr...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / 3. Antrag auf Eröffnung des Verfahrens, gerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch

Ist die außergerichtliche Einigung gescheitert, kann der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beim zuständigen Insolvenzgericht (§§ 2, 3 InsO) beantragen. Im Gegensatz zur Rechtslage bei juristischen Personen besteht für natürliche Personen keine rechtliche Verpflichtung, bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenz...mehr

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ZAP 13/2016, Das Bankgeschä... / aa) Problemstellung

Das Thema "Sicherheiten" birgt erheblichen Zündstoff: Der Kunde hat Interesse an der Kreditierung, die Bank an der Risikoabsicherung. Die Abwägung dieser Grundaspekte muss zu dem Resultat führen, dass keiner der Vertragspartner unangemessen benachteiligt wird. Die Nr. 13, 14 AGB-Banken/Nr. 21, 22 AGB-Sparkassen sind mehrfach aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung geände...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 1. Eröffnungsbeschluss

Der Eröffnungsbeschluss ist Verfahrensgrundlage. Fehlt es an einem wirksamen Eröffnungsbeschluss i.S.d. §§ 203, 207 stopp, liegt ein in der Revisionsinstanz nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis vor (BGH NStZ 2012, 225 f.; OLG Hamm, Beschl. v. 11.8.2016 – 1 RVs 55/16; zur Behebung in der Hauptverhandlung s. Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 8. A...mehr

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ZAP 7/2015, Anwälte im Inte... / c) Optionale Zusatzangaben

Neben den Pflichtinhalten können grundsätzlich noch weitere, optionale Angaben in das anwaltliche Web-Impressum aufgenommen werden. Dazu zählen insbesondere die folgenden Inhalte: Urheberrechtsnachweise: Werden fremde Werke, insbesondere Fotos, verwendet, sind diese mit den entsprechenden Urheberbezeichnungen zu versehen. Dies kann an zentraler Stelle im Impressum geschehen. H...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / IV. Zulassungsverfahren

Das Restschuldbefreiungsverfahren als „freiwilliges Verfahren“ (Krug, Der Verbraucherkonkurs, S. 59) setzt zwingend einen Antrag des Schuldners voraus. Außer dem Schuldner persönlich kann nur sein gesetzlicher oder gewillkürter Vertreter in seinem Namen den Antrag stellen (Delhaes, in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 3. Aufl. 2009, S. 103 Rn 19). An den Antrag sind kein...mehr

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ZAP 8/2017, Das Bußgeldverf... / bb) Belehrung des Betroffenen

Im Hinblick auf die Aussagepflicht des Betroffenen ist zu unterscheiden, ob es sich um Angaben zur Person oder zur Sache handelt. Da auch im Ordnungswidrigkeitenrecht kein Zwang zur Selbstbezichtigung besteht, steht es dem Betroffenen stets frei, sich inhaltlich mit dem Vorwurf auseinander zu setzen. Auf dieses Aussageverweigerungsrecht ist der Betroffene ausdrücklich hinzuw...mehr

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ZAP 5/2017, EU-Wohnimmobili... / 2. Weitere Änderungen des Umsetzungsgesetzes

Weiterhin werden Vorgaben der WIKrRL zu Kreditvermittlung und Kreditberatung nicht nur in BGB und EGBGB umgesetzt, sondern in anderen Gesetzen: So finden sich in der ZPO gem. Art. 3 und des UKlaG gem. Art. 6 des Umsetzungsgesetzes jeweils Anpassungen auf BGB-Verweise; Folgeänderungen in der Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das (arbeitsgerichtliche) Mahnverfahren ...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / bb) Verzeichnisse

Seit Inkrafttreten der Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren (Verbraucherinsolvenzvordruckverordnung – VbrInsVV v. 17.2.2002 – geändert durch Art. 1 Nr. 1 V. v. 23.6.2014 (BGBl I, S. 825 m.W.v. 30.6.2014) am 1.3.2002 sind auch die vom Schuldner vorzulegenden Verzeichnisse (Vermögensübersicht, Gläu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 9. Hinweispflicht des Insolvenzgerichts (§ 175 Abs. 2)

Rn 11 Meldet ein Gläubiger eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung an und wird diese mangels eines erfolgten Widerspruchs mit dem Hinweis auf die unerlaubte Handlung in die Insolvenztabelle eingetragen, wirkt die Eintragung gem. § 178 Abs. 3 wie ein rechtskräftiges Urteil gegenüber dem Insolvenzverwalter und den übrigen Insolvenzgläubigern. Rn 12...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Klageerzwingungsverfahren, Prozesskostenhilfe/Notanwalt [Rdn 586]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 587 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Klageerzwingungsverfahren, Allgemeines, Teil B Rdn 486. Rdn 588 1.a) Der Antragsteller kann für das Klageerzwingungsverfahren PKH beantragen (§...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Gemeinschaftseinrichtung [Rdn 1917]

Rdn 1918 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Allgemeines, Teil A Rdn 1846. Rdn 1919 1. Auch bei Ersatzzustellung in Gemeinschaftseinrichtungen muss feststehen, dass der Zustellungsadressat dort tatsächlich wohnt (OLG Köln NStZ-RR 2008, 379). Danach ist zunächst die persönliche Zustellung zu versuchen (LG München I InfAuslR 2005, 150)....mehr

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ZErb 06/2016, Auswirkungen ... / 3. Zuständigkeit und Verfahren bei der Erteilung des Nachlasszeugnisses

Art. 64 EuErbVO bestimmt die zuständigen Ausstellungsbehörden. Dies sind grundsätzlich die Gerichte, wenn nicht nach innerstaatlichem Recht eine andere Behörde für Erbsachen zuständig ist. In Lettland übernimmt der Notar die Ausstellung des Europäischen Nachlasszeugnisses (Liste 5 der Angaben gemäß Artikel 78 EuErbVO). Dieser erweiterte Zuständigkeitsbereich des Notars wird ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Elektronische Kommunikation

Rz. 1 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Die Übermittlung von Informationen zwischen der Finanzbehörde und dem Stpfl auf elektronischem Wege über das Internet ist inzwischen weit vorangekommen und wird in naher Zukunft Standard sein. Ein weiterer Schritt wird die Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens sein (vgl Regierungsentwurf BT-Drs 18/7457; vgl...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Erstattungsberechtigter nach § 37 Abs. 2 Satz 1 AO

Leitsatz Ein Bordellbetreiber, der im Rahmen des sogenannten Düsseldorfer Verfahrens freiwillig Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Umsatzsteuerschuld der bei ihm tätigen Prostituierten leistet, kann nicht nachträglich deren Rückzahlung an sich gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 AO verlangen. Erstattungsberechtigt nach dieser Norm ist nur der Steuerpflichtige selbst und nicht ein D...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.1.8.2.1 Verstoß gegen das Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen gem. § 5 Abs. 1 StBerG

Rz. 72 Als Täter der 1. Tatalternative des § 160 Abs. 1 StBerG kommt jeder in Betracht, der unbefugt geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leistet. Der Kreis der Personen oder Personenvereinigungen, die befugt Hilfe in Steuersachen leisten dürfen und somit als Täter nicht infrage kommen, ist in §§ 3, 3a und 4 StBerG geregelt: In vollem Umfang und somit unbeschränkt zur Hilfe i...mehr

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Zerb 4/2016, Bewertung eine... / 1. Ermittlung der Regelherstellungskosten

Die Regelherstellungskosten sind aus Anlage 24[18] ersichtlich. Hier erfolgt im Gegensatz zu Stichtagen vor dem 1.1.2016 nicht mehr eine Grobeinteilung der Baujahre. Insoweit liegt eine Vereinfachung vor. Die Differenzierung danach, ob ein Dachgeschoss ausgebaut ist oder nicht ausgebaut, bzw. ob ein Flachdach existiert, ist geblieben. Auch die Unterscheidung, ob ein Keller vo...mehr

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FoVo 3/2016, Die Reparatur der Reform der Sachaufklärung

Rechtzeitig auf neue Rechtslage vorbereiten Die Reform der Sachaufklärung hat eine Vielzahl von Streitfragen aufgeworfen. Mit einem ersten Reparaturgesetz steuert der Gesetzgeber nun nach. Gelegenheit gibt ihm der Umstand, dass die EU-Verordnung zur grenzüberschreitenden Kontopfändung Ergänzungen und Anpassungen im nationalen Recht erfordert (hierzu in FoVo 4/2016). Und so ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 6. FinMin. Nds., Erlass v. 31.7.1996 – S 2293 - 140 - 35, StEK EStG § 34 c Nr. 181 = DStR 1996, 1811 (Anwendung des § 34 c EStG bei zusammenveranlagten Ehegatten)

Für die Anwendung des § 34 c EStG bei zusammenveranlagten Ehegatten gilt folgendes: Bei der Zusammenveranlagung sind Ehegatten auf der Ebene der Einkünfteermittlung grundsätzlich getrennt, im Rahmen der Tarifvorschriften jedoch gemeinsam als ein Steuerpflichtiger zu behandeln (§§ 26, 26 b EStG). 1. Auslegung des § 34 c Abs. 1 EStG (Anrechnung ausländischer Steuern): Die Vorsch...mehr