Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Spenden: Elektronische Zuwendungsbestätigungen

Jürgen K. Wittlinger
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Kommentar

Die zunehmende Technisierung und Digitalisierung zieht vermehrt in die Finanzämter ein und betrifft damit auch die Steuerpflichtigen direkt. Nun rückt das Ende der "guten alten" Spendenbescheinigung näher. Diese kann aktuell bereits als PDF-Datei und in absehbarer Zeit dann auch voll elektronisch übermittelt werden. Ein BMF-Schreiben erläutert den aktuellen Stand.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde festgelegt, dass Spendenbescheinigungen – zutreffend ist der Begriff Zuwendungsbestätigung (§ 10b EStG i. V. m. § 50 Abs. 1 EStDV) – nach amtlich vorgeschriebenem Muster in Form von schreibgeschützten Dateien übermittelt werden können. Hierzu hat sich die Finanzverwaltung in einem BMF-Schreiben vom 6.2.2017 geäußert.

PDF-Datei zulässig

Durch den Zuwendungsempfänger elektronisch an den Zuwendenden übersandte Zuwendungsbestätigungen werden anerkannt und berechtigen damit zum Sonderausgabenabzug. Elektronisch übersandt bedeutet in diesem Zusammenhang, dass eine maschinell erstellte und dem amtlichen Muster entsprechende Zuwendungsbestätigung auf elektronischem Weg in Form einer schreibgeschützten Datei an den Zuwendenden übermittelt wird.

Dies wird in der Praxis oftmals eine schreibgeschützte PDF-Datei sein. Unerheblich ist damit, wer die Bestätigung zu Papier bringt – der Spendenempfänger wie bisher beim Briefversand oder der Spender durch den Ausdruck der übermittelten Datei. Die ausgedruckte Bestätigung ist schließlich in beiden Fällen identisch.

Voraussetzungen

Damit eine elektronische Übermittlung möglich ist, muss der Zuwendungsempfänger seinem zuständigen Finanzamt die Nutzung eines Verfahrens zur maschinellen Erstellung von Zuwendungsbestätigungen anzeigen (entsprechend R 10b.1 Abs. 4 EStR). Dabei ist auch zu bestätigen, dass die folgend...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Geurts, EStG § 18 Selbständige Arbeit / 11.1.1 Betriebseinnahmen
    1
  • Frotscher/Geurts, EStG § 5 Gewinn bei Kaufleuten und bei ... / 4.1 Allgemeines
    1
  • Geschenke / 5 Wertbestimmung
    1
  • IFRS 01 - Erstmalige Anwendung der International Financi ... / [IAS 1]
    1
  • Schadensersatz / 1.4 Schadensersatz wegen Diskriminierung
    1
  • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 21 Besondere Vorschrift ... / 11.3 Rechtsbehelfsverfahren
    1
  • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 20 [Theater, Orch ... / 2.2 Andere Unternehmer
    1
  • Verhaltenskodex: Wichtiges Element für das Compliance-Ma ... / 2 Beteiligungsrechte des Betriebsrats
    1
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Das Standardwerk zur Bilanzierung: Bilanztraining
Bilanztraining
Bild: Haufe Shop

Hier eignen Sie sich umfassende Kenntnisse an, die Sie zum Erstellen und Verstehen eines Abschlusses brauchen. Außerdem zeigt das Buch die  Grundlagen der Lageberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung auf.


Spenden in der privaten Ein... / 2.3.3 Elektronische Spendenbescheinigung
Spenden in der privaten Ein... / 2.3.3 Elektronische Spendenbescheinigung

Zuwendungsbestätigungen können vom Spendenempfänger nach § 50 Abs. 2 EStDV elektronisch an das Wohnsitzfinanzamt übermittelt werden, wenn der Spender den Empfänger unter Mitteilung seiner Identifikationsnummer dazu bevollmächtigt. In diesem Fall sind die ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Zum Finance Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren