Fachbeiträge & Kommentare zu Vordruck

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 4 / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient, ebenso wie die Anlagen FE-K 1, FE-K 2, FE-K 3 und FE-OT, nicht als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung, sondern als Anlage zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Personengesellschaften. Die Daten werden daher nicht in einen KSt-Vordruck übernommen, sondern in der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesellschaft vera...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-OT / 1.1 Zeilen 1–2

In diesen Zeilen sind auf der Vorderseite des Vordrucks der Name der Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft anzugeben, für die dieser Vordruck abgegeben wird, sowie die Steuernummer. Auf S.1 ist in Zeile 2 auch die Nummer der Anlage anzugeben, wenn mehrere Anlagen FE-OT zu erstellen sind. Auf den anderen Seiten des Vordrucks erscheint in den Spalten für die Beteiligten der N...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 3 / 1.1 Zeilen 1–2

In diesen Zeilen sind auf der Vorderseite des Vordrucks der Name der Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft anzugeben, für die dieser Vordruck abgegeben wird, sowie die Steuernummer. Auf den anderen Seiten des Vordrucks erscheint hier in den Spalten für die Beteiligten der Name des jeweils Beteiligten und die laufende Nummer, unter der der Beteiligte in der Erklärung zur ges...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 4 / 1.1 Zeilen 1–2

In diesen Zeilen sind auf der Vorderseite des Vordrucks der Name der Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft anzugeben, für die dieser Vordruck abgegeben wird, sowie die Steuernummer. Auf den Seiten 2–4 des Vordrucks erscheinen hier in den Spalten für die Beteiligten der Name des jeweils Beteiligten und die laufende Nummer, unter der der Beteiligte in der Erklärung zur gesond...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-OT / 1.3 Zeilen 4–5

In diesen Zeilen ist die Organgesellschaft zu bezeichnen, deren Besteuerungsgrundlagen in dem Vordruck erfasst werden. Außerdem sind das für die Organgesellschaft zuständige Finanzamt und die Steuernummer anzugeben.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 3 / 1.7 Vor Zeilen 8–11

In den Zeilen 8–11 sind Eintragungen entsprechend den Zeilen 4–7 vorzunehmen. Sie betreffen aber nicht mehr die Gesamthandsbilanz der Personengesellschaft, sondern die jeweilige Sonderbilanz des Gesellschafters. Für diese Beträge wird auf der ersten Seite des Vordrucks keine Gesamtsumme gebildet.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 4 / 4.5 Zeile 19

In dieser Zeile ist auf S. 1 des Vordrucks die Summe der Zeilen 17 und 18 zu bilden. Damit werden unmittelbar und mittelbar von der Personengesellschaft gehaltene Beteiligungen an derselben ausschüttenden Gesellschaft zusammengerechnet. Beträgt der in Zeile 19 auf S. 1 des Vordrucks einzutragende Wert 10 % oder mehr, ist damit noch nicht entschieden, dass die Ausschüttungen t...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 4 / 4.1 Vor Zeilen 16–24

Die Zeilen 16–24 dienen der Prüfung, wie hoch die Beteiligung an der ausschüttenden Kapitalgesellschaft zu Beginn des Kalenderjahrs (hier also am 1.1.2020) war. Die Ausschüttung ist nach § 8b Abs. 4 KStG nur steuerfrei, wenn die Beteiligung zu diesem Zeitpunkt mindestens 10 % betragen hat. Maßgebend ist immer dieser Zeitpunkt, auch bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wir...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-OT / 1.2 Zeile 3

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 3 / 1.2 Zeile 3

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 3 / 1.6 Zeile 7

In dieser Zeile erfolgt eine Korrektur um die nicht abziehbaren Ausgaben nach § 8b Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 KStG. Nach § 8b Abs. 10 Satz 3 KStG ist diese Vorschrift in den Fällen der Wertpapierleihe nicht anzuwenden, d.h., es erfolgt keine Hinzurechnung von nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben. Da diese Hinzurechnung nach dem Aufbau der Vordrucke jedoch automatisch erfolgt, sin...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-OT / 1.12 Zeile 14

In dieser Zeile, die nur auf S. 1 des Vordrucks enthalten ist, ist das Ende des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft anzugeben. Diese Angabe ist für den Fall erforderlich, dass die Gesellschafter der Organträger-Personengesellschaft und/oder die Organgesellschaft ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr haben. Dann ist das Organeinkommen bei dem jeweiligen Gesell...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 4 / 1.2 Zeile 3

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 4 / 4.6 Zeile 20

Diese Zeile fehlt auf S. 1 des Vordrucks. Sie ist nur auf den für die einzelnen Gesellschafter geltenden S. 2 ff. des Vordrucks enthalten. Zeile 20 dient der Ermittlung, ob die Grenze von 10 % von dem einzelnen Gesellschafter erreicht wird, obwohl dies aufgrund der anteilig zuzurechnenden Beteiligung der Personengesellschaft nicht der Fall ist. In Zeile 20 ist durch Eingabe d...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-OT / 1.5 Zeile 6

In dieser Zeile ist das der Organträger-Personengesellschaft zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft einzutragen und auf den S. 2–4 des Vordrucks auf die Gesellschafter zu verteilen. Der Gesamtbetrag ergibt sich aus der gesonderten Feststellung nach § 14 Abs. 5 KStG der Organgesellschaft, der aus Zeile 18 der Anlage OG abgeleitet ist. In diesem Betrag sind Einkünfte, d...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 4 / 4.3 Zeile 17

In dieser nur auf S. 1 des Vordrucks auszufüllenden Zeile ist die Höhe der unmittelbar von der Personengesellschaft gehaltenen Beteiligung, jedoch ohne eine im Sonderbetriebsvermögen gehaltene Beteiligung, einzutragen.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 4 / 4.7 Zeile 21

In dieser Zeile, nur auf S. 1 des Vordrucks enthalten, ist anzukreuzen, wenn die Beteiligung im Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters gehalten wird.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-OT / 1.8 Zeile 10

In dieser Zeile sind die positiven Einkünfte des oder der übertragenden Rechtsträger während des Rückwirkungszeitraums im Fall einer Umwandlung auf die Organgesellschaft einzutragen. Dies dient der Berechnung der Verlustabzugsbeschränkung nach § 2 Abs. 4 UmwStG auf der Ebene der Gesellschafter der Organträger-Personengesellschaft. Die Beträge ergeben sich aus Zeile 24 der An...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 3 / 1.8 Zeile 8

In dieser Zeile sind die von der Personengesellschaft als Vergütung für die Überlassung in- oder ausländischer Wertpapiere gezahlten Beträge einzutragen. Diese Beträge sind nach § 8b Abs. 10 Satz 1 KStG bei der Personengesellschaft steuerlich nicht abziehbar. Einzutragen sind nur die Vergütungen, die aus der Sonderbilanz gezahlt wurden. Die Eintragung entspricht der in Zeile...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 4 / 2.1 Zeilen 4–9

In diesen Zeilen sind auf S. 1 der Anlage allgemeine Angaben zu der Körperschaft zu machen, an der die Personengesellschaft beteiligt ist und die die Ausschüttung vorgenommen hat. Anzugeben sind die Steuernummer, der Name und die Anschrift der ausschüttenden Körperschaft. Auf den S. 2–4 des Vordrucks sind insoweit keine Angaben zu machen.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 4 / 3.4 Zeile 14

In dieser Zeile ist die Summe der Zeilen 12 und 13 einzutragen. Da die Anlage FE-K 4 für jede Beteiligungsgesellschaft gesondert abzugeben ist, müssen die Ausschüttungen, die in den Zeilen 12 und 13 eingetragen sind, von derselben Körperschaft stammen. Dies ermöglicht es, unmittelbar und mittelbar über eine Personengesellschaft bezogene Ausschüttungen zusammenzufassen. Auf S....mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 4 / 4.4 Zeile 18

Zeile 18, ebenfalls nur auf S. 1 des Vordrucks aufgeführt, nimmt die Höhe der Beteiligung auf, die mittelbar über eine andere Personengesellschaft gehalten wird. Maßgebend ist der Aufteilungsmaßstab der gesonderten und einheitlichen Feststellung dieser anderen Personengesellschaft.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 3 / 1.3 Zeile 4

In dieser Zeile sind die von der entleihenden Personengesellschaft als Vergütung für die Überlassung von in- und ausländischen Wertpapieren gezahlten Beträge einzutragen. Diese Beträge sind nach § 8b Abs. 10 Satz 1 KStG bei der Personengesellschaft nicht abziehbar. Einzutragen sind nur die Vergütungen, die aus dem Gesamthandsvermögen gezahlt wurden.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-OT / 1.9 Zeile 11

Für die Ermittlung des Höchstbetrags der anzurechnenden ausländischen Steuern bei dem Gesellschafter der Organträger-Personengesellschaft ist der Anteil des Gesellschafters an der Summe der Einkünfte der Organgesellschaft erforderlich. Zu diesem Zweck wird in dieser Zeile die Summe der Einkünfte der Organgesellschaft und der Anteil des Gesellschafters hieran ausgewiesen. Der...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 3 / 1.11 Zeile 11

In dieser Zeile sind die pauschal mit 5 % berücksichtigten nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben zu den in- und ausländischen steuerfreien Vermögensmehrungen i. S. d. § 8b Abs. 10 KStG zu korrigieren (zur Begründung Zeile 7). Zu erfassen sind die Vermögensmehrungen nach § 8b Abs. 2 KStG i. S. d. Zeile 7 der Anlage FE-K 2 und die Bezüge aus Ausschüttungen der entliehenen Antei...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-OT / 1.4 Vor Zeilen 6–13

In den Zeilen 6–13 sind die Besteuerungsgrundlagen der Organgesellschaft einzutragen, wie sie sich aus der gesonderten Feststellung nach § 14 Abs. 5 KStG ergeben. Die Daten werden in der Anlage OG der Organgesellschaft ermittelt, gehen von dort in die gesonderte Feststellung nach § 14 Abs. 5 KStG ein, werden in die Anlage FE-OT übernommen, dort auf die einzelnen Mitunternehm...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 3 / 1.4 Zeile 5

Leistet die entleihende Personengesellschaft die Vergütung nicht in Geld, sondern überlässt ihrerseits ertragbringende Wirtschaftsgüter, wird fingiert, dass ihr die Erträge aus den ertragbringenden Wirtschaftsgütern weiterhin zuzurechnen sind, sie diese also versteuern muss, und dass sie diese Erträge als Vergütung an die überlassende Körperschaft leistet, die dann als nicht...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-OT / 1.6 Zeilen 7–8

In diesen Zeilen sind die Korrekturen zusammenzufassen, um die das dem Gesellschafter der Organträger-Personengesellschaft zuzurechnende Einkommen zu korrigieren ist. Aus dem Einkommen auszuscheidende Beträge sind abzuziehen, dem Einkommen hinzuzurechnende Beträge sind zu addieren. Der sich ergebende Betrag ist vorzeichengerecht einzutragen, d. h. negative Beträge (Verminder...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-OT / 1.10 Zeile 12

In dieser Zeile ist der verbleibende Sanierungsertrag nach § 3a Abs. 3 Satz 4 EStG der Organgesellschaft zu erfassen und auf die Mitunternehmer der Organträger-Personengesellschaft aufzuteilen. Der Sanierungsertrag wird nach § 15 Satz 1 Nr. 1a KStG auf der Ebene des Organträgers berücksichtigt. Der Betrag ergibt sich aus Zeile 33 der Anlage OG und wird nach § 14 Abs. 5 KStG ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 3 / 1.10 Zeile 10

Diese Zeile ist in Zusammenhang mit Zeile 9 zu sehen. Die Erträge aus den ertragbringenden Wirtschaftsgütern können in- oder ausländische Bezüge nach § 8b Abs. 1 KStG oder in- oder ausländische Vermögensmehrungen nach § 8b Abs. 2 KStG sein, die bei der überlassenden Körperschaft steuerfrei wären, soweit sie nicht nach § 8b Abs. 4 steuerpflichtig sind. Die Steuerfreiheit nach ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 4 / 3.2 Zeile 12

In dieser Zeile sind die Gewinnausschüttungen einzutragen, die die Personengesellschaft direkt von der ausschüttenden Körperschaft bezogen hat und enthält auch die Ausschüttungen einer im Sonderbetriebsvermögen gehaltenen Beteiligung, die an der gleichen Körperschaft besteht. Zu erfassen sind auch fiktive Ausschüttungen in Höhe der offenen Rücklagen bei der Umwandlung einer K...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 4 / 4.8 Zeilen 22–24

Diese Zeilen sind nur auf den S. 2–4 des Vordrucks enthalten. In ihnen ist für die Prüfung, ob ein auf den 1.1.2020 zurückzubeziehender Erwerb einer Beteiligung von mindestens 10 % vorliegt (Zeile 20), die Veränderung der Beteiligung im Laufe des Kalenderjahrs darzustellen. Einzutragen sind die Erwerbe und Veräußerungen der Beteiligung, jeweils je Gesellschafter, sowie das Da...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 3 / 1.5 Zeile 6

Diese Zeile ist in Zusammenhang mit Zeile 5 zu sehen. Die Erträge aus den ertragbringenden Wirtschaftsgütern können in- oder ausländische Bezüge nach § 8b Abs. 1 KStG oder in- oder ausländische Vermögensmehrungen nach § 8b Abs. 2 KStG sein, die bei der überlassenden Körperschaft steuerfrei wären, soweit sie nicht nach § 8b Abs. 4 KStG steuerpflichtig sind. Die Steuerfreiheit ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-OT / 1.7 Zeile 9

In dieser Zeile sind Ausgleichszahlungen zu erfassen, die die Organträger-Personengesellschaft an außenstehende Anteilseigner der Organgesellschaft geleistet hat und die daher der Organgesellschaft als eigenes Einkommen zugewiesen werden. Auf S. 2–4 der Anlage ist dieser Betrag auf die einzelnen Gesellschafter der Personengesellschaft zu verteilen. Das den Gesellschaftern zu...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-OT / 1.11 Zeile 13

Zeile 13 ist nur auszufüllen, wenn der Gesellschafter der Organträger-Personengesellschaft der Einkommensteuer unterliegt. Für deren Besteuerung werden die in Zeile 13 einzutragenden Werte benötigt, da sie dem Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 EStG unterliegen. Einzutragen ist der steuerfreie Teil der Einkünfte nach § 3 Nr. 40 EStG sowie nach § 4 Abs. 7 UmwStG, sowie de...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 3 / 1.9 Zeile 9

Leistet die entleihende Personengesellschaft die Vergütung nicht in Geld, sondern überlässt ihrerseits ertragbringende Wirtschaftsgüter, wird fingiert, dass ihr die Erträge aus den ertragbringenden Wirtschaftsgütern weiterhin zuzurechnen sind, sie diese also versteuern muss, und dass sie diese Erträge als Vergütung an die überlassende Körperschaft leistet, die dann als nicht...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 4 / 3.3 Zeile 13

In dieser Zeile sind die Ausschüttungen von einer Körperschaft zu erfassen, die die Personengesellschaft über ihre Beteiligung an einer anderen Personengesellschaft erhält. Diese Beträge ergeben sich aus der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung der anderen Personengesellschaft. Handelt es sich dabei um eine im Ausland ansässige Personengesellschaft, für die nach ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 4 / 3.5 Zeile 15

In dieser Zeile ist die ausländische Steuer einzutragen, die nach § 26 Abs. 1 KStG auf die deutsche Körperschaftsteuer anrechenbar ist (zu anrechenbarer ausländischer Steuer Anlage AESt). Zu erfassen ist auch eine fiktiv anrechenbare ausländische Steuer. Die Anrechnung fiktiver ausländischer Steuer kann auf einem DBA oder in Umwandlungsfällen auf § 3 Abs. 3, § 11 Abs. 3 oder...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 2.9 Abgrenzung zu den Leistungen der Krankenversicherung

Rz. 21 Nach § 40 SGB V trägt auch die Krankenkasse die Kosten für Rehabilitationsleistungen. Der Vorbehalt des § 40 Abs. 4 SGB V, wonach die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nur nachrangig erbringen, gilt aufgrund des Wortlautes des § 40 Abs. 4 SGB V ausdrücklich nicht für Leistungen nach § 15a SGB VI. Dies bedeutet, das...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 2.12 Antragstellung

Rz. 32 Die Anträge auf die Kinderrehabilitation werden vom Kind selbst oder – sofern es das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat – von den gesetzlichen Vertretern (i. d. R. von den Eltern) beim Rentenversicherungsträger auf dem Vordruck G0200 gestellt (vgl. § 36 SGB X). Dieser Vordruck ist im Rahmen eines Antragspakets beim Rentenversicherungsträger im Internet abrufbar. ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Gewerbesteuererklärung 2020 / 5 Zerlegung der Gewerbesteuer

Wenn eine Zerlegung der Gewerbesteuer in Betracht kommt, muss der Steuerpflichtige zusätzlich eine Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags (Vordruck GewSt 1 D) ausfüllen. Voraussetzung für die Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags ist, dass in mehreren Gemeinden Betriebsstätten zur Ausübung des Gewerbes unterhalten werden. Dies ist im Vordruck...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.3.1 Finanzierungsanteile (Zeilen 41–54)

Die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen wird in einer zusammenfassenden Regelung[1] erfasst. Die Hinzurechnung erfolgt mit 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden (Zeile 41), Renten und dauernde Lasten (Zeile 42), Gewinnanteile des stillen Gesellschafters (Zeile 43); dabei ist ein Verlustanteil mindernd zu berücksichtigen,[2] 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich L...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerstraf- und Steuerordn... / 8.3 Kontrolle des Steuerberaters?

Fraglich ist, ob eine Pflicht zur Kontrolle des Arbeitsergebnisses des Steuerberaters besteht. In der Praxis der BuStra-Stellen der FÄ wird zuweilen recht undifferenziert darauf verwiesen, dass es den Steuerpflichtigen nicht gestattet sei, die zur Weiterleitung an die Finanzbehörde bestimmten Erklärungen und Anlagen "blindlings zu unterschreiben". Diese Formulierung, die man...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verkehrssicherheit / 4 Verkehrssicherheit in der betrieblichen Prävention

Wegen des relativ hohen Unfallrisikos sind Maßnahmen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr auch für den betrieblichen Arbeitsschutz ein sinnvolles Thema. Schulung und Unterweisung Die DGUV betreibt häufig in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verkehrsrat (DVR) entsprechende Kampagnen und Programme. Umfangreiche Materialien für die betriebliche Präventionsarbeit stehen dazu onlin...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einnahmen-Überschussrechnun... / Zusammenfassung

Überblick Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und selbstständig Tätige müssen ihre laufende Buchhaltung so aufbauen, dass die Daten in den Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung-Anlage EÜR"[1] passen. Anders als für frühere Jahre gilt dies seit dem Veranlagungszeitraum 2017 unabhängig von der Höhe der Betriebseinnahmen; auch bei Kleinbetrieben mit weniger als 17.500 EUR Ei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.5 Schuldzinsen

Schuldzinsen sind im Vordruck EÜR unter den sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben lediglich in den Zeilen 61 und 62 zu erfassen. Differenziert wird zwischen Zinsen, die aus der Finanzierung von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens resultieren (sog. Investitionsdarlehen), und übrigen Schuldzinsen. Unter letztgenannte Po...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Probleme bei der Erfassung von Betriebseinnahmen

Bei der Erfassung der Betriebseinnahmen sowie der Privatentnahmen in den Zeilen 14 sowie 18 bis 20 durch Nicht-Kleinunternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist darauf zu achten, dass lediglich Nettowerte ohne Umsatzsteuer angesetzt werden. Die darauf entfallende Umsatzsteuer wird in Zeile 16 gesondert erfasst. Bei den Betriebseinnahmen wird in den Zeilen 14 und 15 zwisch...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Rechtsgrundlagen und Anwendung

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Daher kann die Anlage EÜR 2020 nur noch dann in Papierform verwendet werden, wenn die elektronische Übermittlung wegen unbilliger Härte persönlich oder wirtschaftlich[2] unzumutbar ist. Entsprechenden Anträgen auf Befreiung von der ele...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1 bis 8 hat der Steuerpflichtige in den Zeilen 1 und 2 seinen Namen und Vornamen anzugeben; in Zeile 3 die Steuernummer des Betriebs einzutragen; dieser Eintrag hat vor allem dann Bedeutung, wenn dem Steuerpflichtigen für den Betrieb eine andere Steuernummer als diejenige für die Einkommensteuer zugeteilt wurde oder wenn mehrere Betriebe vorliegen; in Zeile 4 ein ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6 Übrige Betriebsausgaben

Der Vordruck unterscheidet weiter zwischen sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben (Zeilen 49 bis 66) sowie beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben (Zeilen 67 bis 71). Soweit einzelne Betriebsausgaben jeweils nicht gesondert aufgeführt sind, sind sie als "Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" (Zeile 66) bzw. "Sonstige beschränkt abziehbare Betriebsausg...mehr