Fachbeiträge & Kommentare zu Vordruck

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / e) Einkünfte aus Spezial-Investmentanteilen (Zeile 34)

Erzielen natürliche Personen im Privatvermögen Einkünfte aus Spezial-Investmentanteilen, ist die Anwendung des Tarifs nach § 32d Abs. 1 EStG gem. § 34 Abs. 2 Satz 1 InvStG ausgeschlossen. Die Besteuerungsgrundlagen werden insb. gegenüber dem Stpfl. als Anleger einheitlich und gesondert festgestellt (vgl. § 51 Abs. 1 InvStG). In der Anlage KAP ist die Erzielung solcher Einkün...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Form der Anmeldung

Rz. 18 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die LSt-Anmeldung ist nach § 41a Abs 1 Satz 2 EStG dem FA nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln (> Elektronische Kommunikation). Die anzumeldenden Beträge ergeben sich im Einzelnen aus dem Vordruck, der auch bei Übermittlung über das > Internet am > Computer auszufüllen ist (> Rz 9). Rz. 19 Stand: E...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Abgeltungsteuer

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 ist durch Einführung der sog. Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden aber auch auf realisierte Kursgewinne eine einheitliche Kapitalertragsteuer von 25 % nebst 5,5 % Solidaritätszuschlag einzubehalten. Soweit ein Steuerpflichtiger einer kirchensteuerpflichtigen Glaubensgemeinschaft angehört, ist...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Lohnsteuer-Anerkenntnis

Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Stellt das FA fest, zB bei einer > Außenprüfung, dass es > Lohnsteuer nachfordern muss, erlässt es idR einen Haftungsbescheid. Stattdessen kann der > Arbeitgeber seine Zahlungsverpflichtung auf einem Vordruck schriftlich anerkennen. Das Anerkenntnis (§ 42d Abs 4 Satz 1 Nr 2 EStG) steht einer Steueranmeldung (> Lohnsteuer-Anmeldung) und damit einer ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Gemeinsamer Antrag beider Ehegatten

Rz. 113 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Vom Faktorverfahren ist der LSt-Abzug bei beiden ArbN-Ehegatten betroffen. Deshalb setzt die Einreihung in die Steuerklasse IV mit Faktor einen gemeinsamen Antrag beider > Ehegatten beim FA voraus. Der Antrag muss bis zum 30.11. des Kalenderjahres beim FA eingegangen sein, für das die Steuerklasse angewandt werden soll. Unmaßgeblich ist, ob ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Antragsvordruck, Antragsfristen

Rz. 86 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Der Antrag auf Feststellung eines Freibetrags als LSt-Abzugsmerkmal ist nur auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck zulässig (§ 39a Abs 2 Satz 1, Abs 4 Satz 2 EStG). Er sollte auch für das ELStAM-Verfahren bereits im vorangehenden > Kalenderjahr und so rechtzeitig gestellt werden, dass das FA die Bereitstellung der LSt-Abzugsmerkmale (zB Freib...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Inhalt der Lohnsteuerbescheinigung

Rz. 15 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die LSt-Bescheinigung enthält nur Daten für den Beschäftigungszeitraum im eigenen Unternehmen. Das ist besonders zu beachten, wenn der ArbN im Laufe des Kalenderjahres eingestellt wird. Hat ein anderer ArbG für die Vorarbeitszeit der FinVerw bereits Daten elektronisch übermittelt, dürfen diese nicht in das eigene > Lohnkonto übertragen werde...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Besonderheiten bei Arbeitnehmern ohne Wohnsitz im Inland

Rz. 90 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Für bestimmte Personen übermittelt (noch) keine Wohnsitzgemeinde (> Kommunale Meldebehörde) im > Inland > Lohnsteuerabzugsmerkmale an das BZSt. Das betrifft Personen iSd § 1 Abs 2 EStG, zB im Ausland wohnhafte deutsche Beamte (> Auslandsbeamte), obgleich sie in Deutschland erweitert unbeschränkt stpfl sind (zu Einzelheiten > Unbeschränkte Ste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 137. Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645

Rn. 157 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Zum Jahresende 2003 wurden wieder einmal zahlreiche steuerliche Gesetzesänderungen verabschiedet, nämlich das StÄndG 2003, das StraBEG (nachfolgend s Rn 158) und das G zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz – folgt mit der nächsten Ergänzungslie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 84. Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) vom 09.11.1992, BGBl I 92, 1853

Rn. 104 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 BMF-Schreiben vom 26.10.1992, DB 1992, 2317 nimmt Stellung iw zu "technischen" Fragen bei der Vornahme des Zinsabschlags, die für die Kreditinstitute von Bedeutung sind, die in der Praxis die Hauptlast der neuen Quellenbesteuerung tragen. Einen Hinweis verdienen insbesondere die Ausführungen im BMF-Schreiben zur Behandlung von Zinsen aus Mie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Mitteilung der ID-Nr des Kindergeldberechtigten durch die zuständige Familienkasse auf Anfrage an denjenigen, der ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergelds hat (§ 67 S 5 EStG)

Rn. 120 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Nach § 67 S 5 EStG teilt die zuständige Familienkasse (s Rn 46) demjenigen, der ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergelds hat, auf seine Anfrage die ID-Nr des Kindergeldberechtigten mit, wenn dieser seiner Verpflichtung nach § 67 S 4 EStG, dem Dritten seine ID-Nr mitzuteilen, nicht nachkommt. Rn. 121 Stand: EL 188 – ET: 04/2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 243. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v 27.03.2024, BGBl I 2024, Nr 108

Rn. 263 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Bundesrat hat dem Gesetz idF des Beschlusses des Finanzausschusses unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses am 22.03.2024 zugestimmt, das grundsätzlich am Tag nach seiner Verkündung (27.03.2024) in Kraft getreten ist, idR ab Wirtschaftsjahr 2024 ff gilt. Die Bundesregierung hatte mit Bearbeitungsstand 14...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Änderung des Familienstands

Rz. 25 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ändert sich der Familienstand (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge) im Laufe des maßgebenden Kalenderjahres zugunsten des ArbN, so werden die ELStAM idR automatisiert aufgrund der von den > Kommunale Meldebehörde übermittelten Daten aktualisiert (> Rz 13), zB bei Heirat, Geburt eines Kindes, Adoption. Weil die Meldebehörden auch Änderun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 138. Gesetz über die Strafbefreiende Erklärung (Strafbefreiungserklärungsgesetz – StraBEG) v 23.12.2003, BGBl I, 2003, 2928

Rn. 158 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Das StraBEG ist am 30.12.2003 in Kraft getreten. Es hat folgenden Inhalt: § 1 StraBEG: Wer ESt, KSt, USt, VSt (!), GewSt, ErbSt oder Abzugssteuern nach dem ESt, verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt hat, wird nicht nach den §§ 370, 370a AO oder § 26c UStG bestraft, soweit er nach dem 31.12.2003 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmern

Rn. 133b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 3 Nr 26 EStG: Der Übungsleiter-Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten als Ausbilder, Erzieher und für vergleichbare Tätigkeiten, für nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten oder die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen sowie neuerdings auch für Betreuer, die einen direkten pädagogisch ausgerichteten persönl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 231. Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der KapSt (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntlModG) v 02.06.2021, BGBl I 2021, 1259

Rn. 251 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Gesetz bezweckt eine wirksamere Gestaltung des Verfahrens zur Entlastung beschränkt StPfl von der KapESt und vom Steuerabzug nach § 50a EStG beim BZSt und die Erschwerung und die Verhinderung damit zusammenhängenden Missbrauchs und Steuerhinterziehung mittels Digitalisierung bei gleichzeitiger Verringerung der Anzahl verschiedener Verfa...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Inhalt der LSt-Anmeldung

Rz. 4 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die LSt-Anmeldung ist grundsätzlich zeitraumbezogen und umfasst sämtliche im fraglichen Zeitraum verwirklichten Sachverhalte aller ArbN, für die LSt einzubehalten oder – bei Pauschalbesteuerung – zu übernehmen ist. In der Anmeldung wird grundsätzlich die LSt für die im Anmeldungszeitraum bezogenen Arbeitslöhne zusammengefasst (vgl § 38a EStG)...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Schriftliche Antragstellung (§ 67 S 1 Hs 1 EStG aF)

Rn. 68 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Das Kindergeld war für Anträge, die bis zum 05.12.2024 bei der zuständigen Familienkasse eingegangen sind, schriftlich zu beantragen. Im Unterschied zu § 6 Abs 3 S 1 InvZulG 1996 oder § 12 EigZulG schrieb § 67 S 1 EStG insofern weder die Verwendung eines amtlichen Vordrucks noch die eigenhändige Unterschrift des Anspruchsberechtigten vor, We...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Liechtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Die Schweiz verwen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 157. Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912

Rn. 177 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Historie Hierzu auch s Thiel ua, FR 2007, 729. Mit Beschluss v 02.07.2006 hatte sich die große Koalition auf Eckpunkte einer Unternehmenssteuerreform verständigt. Am 05.02.2007 wurde der Referentenentwurf vorgestellt, der weit über diese Eckpunkte hinausging. Mit Kabinettsbeschluss v 14.03.2007 wurde das Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleit...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Wirkung der Lohnsteuer-Anmeldung

Rz. 38 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Anmeldung ist eine > Steuererklärung iSd § 150 Abs 1 AO, in der der > Arbeitgeber die Steuer selbst berechnen muss. Rz. 39 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Weicht das FA von der Anmeldung nicht ab, entfällt eine besondere Festsetzung der Steuer (§ 167 Abs 1 Satz 1 AO). Die Anmeldung steht kraft gesetzlicher Fiktion einer Festsetzung durch das F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1 Allgemeines

Rz. 16 Die Freistellung im Steuerabzugsverfahren ist von einem Antrag der Muttergesellschaft bzw. deren EU-Betriebsstätte als Gläubigerin der Kapitalerträge abhängig. Dieser Antrag wird nach § 50d Abs. 2 S. 1 EStG nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim BZSt gestellt.[1] Der Antrag (Vordruck DBA/Allg. Freist./Div.) ist auf die Freistellung vom Steuerabzug von Kapitalerträ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.7 Einlagen

Einlagen aus dem Privat- in das Betriebsvermögen sind keine Einnahmen.[1] Hinweis Einlagen in der Anlage EÜR erklären Entnahmen und Einlagen sind allerdings nach Auffassung der Finanzverwaltung auch im Rahmen der EÜR aufzuzeichnen und im Vordruck EÜR zu erklären.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.39 § 27 Abs. 36 UStG: Anwendung des neu gefassten § 18a Abs. 5a UStG

Rz. 125 Mit dem Jahressteuergesetz 2022[1] wurde mWv 1.1.2023 § 18a Abs. 5a UStG dahingehend geändert, dass das Bundeszentralamt für Steuern für die Durchführung des Besteuerungsverfahrens nach § 18a Abs. 5a UStG (Fälle der Fahrzeugeinzelbesteuerung nach § 16 Abs. 5a UStG) einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten für ausländische Missionen, berufskonsul...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Republik Moldau / 8 Beschäftigung in Deutschland

Wird ein Arbeitnehmer aus der Republik Moldau in Deutschland beschäftigt, gelten für ihn aufgrund des deutsch-moldauischen Abkommens die moldauischen Rechtsvorschriften in allen Versicherungszweigen. Der Arbeitnehmer kann dies mit dem Vordruck MD/DE 101 nachweisen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bosnien und Herzegowina / 6.1.2 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung nach Bosnien und Herzegowina arbeitsunfähig krank[1], besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit kann durch einen ausländischen Arzt festgestellt und auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigt werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss unverzüglich dem a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Quebec / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Quebec bei einem quebecischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend.[2] Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck Q101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Renten- und Unfallversicherung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Marokko / 6.2 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung nach Marokko arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit kann durch einen ausländischen Arzt festgestellt und auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigt werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss unverzüglich dem ausländischen aushelfend...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
USA / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in den USA bei einem amerikanischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend.[2] Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck USA/D 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Rentenversicherung auss...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bosnien und Herzegowina / 5 Freiwillige Versicherung in Deutschland

Personen aus Bosnien und Herzegowina, die in Deutschland eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufnehmen, können in Deutschland grundsätzlich freiwillig versichert werden.[1] Voraussetzung ist, dass das Ausscheiden aus der Versicherung gleichgestellt wird und die Person bereits einen Bezug zur deutschen Krankenversicherung hat. Das A...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kosovo / 5 Freiwillige Versicherung in Deutschland

Personen aus dem Kosovo, die in Deutschland eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufnehmen, können in Deutschland grundsätzlich freiwillig versichert werden.[1] Voraussetzung ist, dass das Ausscheiden aus der Versicherung gleichgestellt wird und die Person bereits einen Bezug zur deutschen Krankenversicherung hat. Das Ausscheiden au...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kanada / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Kanada bei einem kanadischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend.[2] Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck CAN 1 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Rentenversicherung und Arbeitsl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Korea / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Korea bei einem koreanischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend. Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck D/K 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Rentenversicherung und Arbeitslo...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nordmazedonien / 6.1.2 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung nach Nordmazedonien arbeitsunfähig krank[1], besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit kann durch einen ausländischen Arzt festgestellt und auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigt werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss unverzüglich dem ausländisc...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Australien / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Australien bei einem australischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer die in den Punkten 1 bis 3 aufgezeigten Regelungen entsprechend. Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck DE/AU 1 nachweisen, dass für ihn im Bereich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Albanien / 11 Beschäftigung in Deutschland

Personen, die in Albanien bei einem albanischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden. Sollten hierbei aufgrund des deutsch-albanischen Abkommens die deutschen Rechtsvorschriften Anwendung finden, kann der Arbeitnehmer mit dem Vordruck DE/AL 101[1] nachweisen, dass für ihn in allen Versicherungszweigen ausschließlich die albanischen Recht...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Indien / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Indien bei einem indischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend.[2] Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck D/IN 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Rentenversicherung und Arbeits...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
China / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in China bei einem chinesischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend. Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck D/VCR 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Rentenversicherung und Arbeits...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nordmazedonien / 5 Freiwillige Versicherung in Deutschland

Personen aus der Republik Nordmazedonien, die in Deutschland eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufnehmen, können in Deutschland grundsätzlich freiwillig versichert werden.[1] Voraussetzung ist, dass das Ausscheiden aus der Versicherung gleichgestellt wird und die Person bereits einen Bezug zur deutschen Krankenversicherung hat. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brasilien / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Brasilien bei einem brasilianischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden. Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer die im Punkt 1 bis 3 aufgezeigten Regelungen entsprechend. Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck DE/BR 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Montenegro / 6.1.2 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung nach Montenegro arbeitsunfähig krank[1], besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit kann durch einen ausländischen Arzt festgestellt und auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigt werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss unverzüglich dem ausländischen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Montenegro / 5 Freiwillige Versicherung in Deutschland

Personen aus Montenegro, die in Deutschland eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufnehmen, können in Deutschland grundsätzlich freiwillig versichert werden.[1] Voraussetzung ist, dass das Ausscheiden aus der Versicherung gleichgestellt wird und die Person bereits einen Bezug zur deutschen Krankenversicherung hat. Das Ausscheiden au...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Türkei / 6.1.2 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung in die Türkei arbeitsunfähig krank[1], besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit kann durch einen ausländischen Arzt festgestellt und auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigt werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss unverzüglich dem ausländischen au...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Japan / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Japan bei einem japanischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer spezielle Regelungen entsprechend.[2] Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck D/J 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Rentenversicherung und Arbeits...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Marokko / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Marokko bei einem marokkanischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend.[2] Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck D/MA 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Kranken-, Renten- und Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Uruguay / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Uruguay bei einem uruguayischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden. Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer die im Punkt 1 bis 3 aufgezeigten Regelungen entsprechend. Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck UY/DE 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Renten...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Türkei / 2.1 Entsendung

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und in die Türkei entsandt wird, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften, wenn es sich um eine Entsendung handelt. Für die Beantragung ist der Vordruck T/A 1 zu verwenden. Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer wird in die Türkei entsandt Ein deutsches Unternehmen entsendet einen Arbeitnehmer in die Türkei, um den Aufbau ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Chile / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Chile bei einem chilenischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend.[2] Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck D/RCH 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Rentenversicherung und Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Israel / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Israel bei einem israelischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend.[2] Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck ISR/D 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Kranken-, Renten- und Unfa...mehr