Fachbeiträge & Kommentare zu Vordruck

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.1 Angaben zum Vergleichswert (Zeilen 33 bis 35)

Die Zeilen 33 bis 35 betreffen das Vergleichswertverfahren, das für Wohnungseigentum, Teileigentum und Ein- und Zweifamilienhäuser zur Anwendung kommt, sofern entsprechende Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren vorliegen (Zeile 34). Hinweis Formulare Die Angaben zum Vergleichswert sind für beide Formulare (BBW 2/16 / BBW 2/23) identisch. Bei der Anwendung des Vergleichswertv...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.8 Angaben zu Gebäude auf fremdem Grund und Boden (Zeilen 101 bis 106 bzw. Zeilen 131 bis 137)

2.8.1 Rechtslage bis 2022 Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist. Bei Gebäuden auf fremden Grund und Boden sind die Werte für die wirtschaftliche Einheit des Gebäudes und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks gesondert ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.2.5 Summe Besitzposten (Zeile 75)

In der Zeile 71 ergibt sich dann die Summe der Besitzposten aus den Zeilen 24 bis 74.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.3.3 Summe Schuldposten (Zeile 90)

In der Zeile 90 ergibt sich die Summe der Schuldposten aus den Zeilen 77 bis 89.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 1.3 Abgabe der Feststellungserklärung

Die Feststellungserklärung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Hinweis Verzicht auf elektronische Übermittlung Auf Antrag verzichtet das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung. In diesem Fall ist die Erklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben und vom Erklärungspflichtigen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.3.1 Allgemeines

Die Schuldposten des Betriebs sind in den Zeilen 77 bis 89 einzutragen. Dabei sind in der linken Spalte der Steuerbilanzwert und in der rechten Spalte der Wert nach dem Bewertungsgesetz anzugeben. Letzterer Wert ist der gemeine Wert.[1]mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.5 Ableitung des Wertes zum Bewertungsstichtag (Zeilen 92 bis 108)

2.5.1 Hinzu- und Abrechnungen (Zeilen 94 bis 109) In der Zeile 93 ist der Zwischenwert Substanzwert zu erfassen (laut Zeile 91). In den Zeilen 95 bis 108 sind aus dem Wert des Betriebs zum Zeitpunkt des letzten Jahresabschlusses (Bilanzstichtag) der Wert zum Bewertungsstichtag abzuleiten und entsprechende Angaben zu machen. Angaben in den Zeilen 94 bis 108 sind jedoch entbehrl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.5.2 Summe Hinzu- und Abrechnungen (Zeile 109)

In Zeile 109 ist die Summe der Hinzurechnungen und der Abrechnungen (Zeilen 101 bis 108) zu bilden.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.2 Besitzposten (Zeilen 23 bis 75)

2.2.1 Allgemeines Die Besitzposten des Betriebs sind in den Zeilen 24 bis 75 einzutragen. Dabei sind in der linken Spalte der Steuerbilanzwert und in der rechten Spalte der Wert nach dem Bewertungsgesetz anzugeben. Letzterer Wert ist der gemeine Wert. Sofern kein Zwischenabschluss auf den Bewertungsstichtag erstellt wurde, sind hier die Verhältnisse nach dem letzten vor dem Be...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.2.2 Ausstehende Einlage

Die ausstehenden Einlagen sind in Zeile 24 einzutragen. Bei Kapitalgesellschaften gehören auch die eingeforderten ausstehenden Einlagen zum Betriebsvermögen. Gleiches gilt bei einer OHG oder KG, bei der nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person oder eine OHG, KG oder andere Personengesellschaft mit einer natürlichen Person als persönlich...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6 Bewertungsverfahren

Je nach Grundstücksart kommt eines der nachfolgenden Bewertungsverfahren in Betracht. 2.6.1 Angaben zum Vergleichswert (Zeilen 33 bis 35) Die Zeilen 33 bis 35 betreffen das Vergleichswertverfahren, das für Wohnungseigentum, Teileigentum und Ein- und Zweifamilienhäuser zur Anwendung kommt, sofern entsprechende Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren vorliegen (Zeile 34). Hinwe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.7 Angaben zum Erbbaurecht/Erbbaugrundstück (Zeilen 93 bis 100 bzw. Zeilen 120 bis 130)

2.7.1 Rechtslage bis 2022 Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht an einem Grundstück, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Dieses entsteht zivilrechtlich mit der Eintragung in das Grundbuch. Bei Erbbaurechten bzw. einem Erbbaugrundstück sind die Werte für die wirtschaftliche Einheit des Erbbaurechts und für die wirtschaftlich...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.7.1 Rechtslage bis 2022

Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht an einem Grundstück, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Dieses entsteht zivilrechtlich mit der Eintragung in das Grundbuch. Bei Erbbaurechten bzw. einem Erbbaugrundstück sind die Werte für die wirtschaftliche Einheit des Erbbaurechts und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.9 Angaben zu Grundstücken im Zustand der Bebauung (Zeilen 107 bis 109 bzw. Zeilen 138 bis 141)

Ein Grundstück ist im Zustand der Bebauung, wenn mit den Abgrabungsarbeiten oder mit der Einbringung von Baustoffen zur planmäßigen Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils begonnen wurde. Hinweis Bezugsfertig Mit der Bezugsfertigkeit des ganzen Gebäudes endet der Zustand der Bebauung. Es sei denn, dass das Gebäude in Bauabschnitten errichtet wird. Zur Bewertung eines Grunds...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.3 Schuldposten (Zeilen 76 bis 91)

2.3.1 Allgemeines Die Schuldposten des Betriebs sind in den Zeilen 77 bis 89 einzutragen. Dabei sind in der linken Spalte der Steuerbilanzwert und in der rechten Spalte der Wert nach dem Bewertungsgesetz anzugeben. Letzterer Wert ist der gemeine Wert.[1] 2.3.2 Schulden/sonstige Abzüge Ab Zeile 77 Rückstellungen einzutragen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.4 Zwischenwert Substanzwert (Zeile 91)

In Zeile 91 wird der Zwischenwert "Substanzwert" gebildet (Wert aus Zeile 75 abzüglich des Werts aus Zeile 90).mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.8.1 Rechtslage bis 2022

Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist. Bei Gebäuden auf fremden Grund und Boden sind die Werte für die wirtschaftliche Einheit des Gebäudes und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks gesondert zu ermitteln. Hinsichtlic...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.1 Allgemeiner Hinweis zum Ausfüllen

Sofern der Platz im Formular nicht ausreicht, sind die Angaben in entsprechenden Beiblättern zu machen und diese dem Formular beizufügen. Es ist auf jeden Fall der Gesamtwert der Vermögensgegenstände, die jeweils zusammen zu erfassen sind, in die entsprechende Summenspalte der Anlage einzutragen. Einzutragen sind nur volle Euro-Beträge. Erforderlichenfalls ist eine Rundung vor...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.2 Angaben zum Ertragswert laut Formular BBW 2/16 (Zeilen 36 bis 64)

Wichtig Zeitliche Anwendung Die folgenden Ausführungen betreffen das Formular BBW 2/16 – für den Zeitraum bis zum 31.12.2022. Die Zeilen 36 bis 59 betreffen das Ertragswertwertverfahren, das für Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke zur Anwendung kommt, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt. Beim...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.6 Substanzwert (Zeile 110)

In Zeile 110 ergibt sich nun der Substanzwert des Unternehmens (Zeile 93 +/- Zeile 100 +/- Zeile 109). Bei der Feststellung, ob der als Mindestwert anzusetzende Substanzwert höher ist als der bei einer Bewertungsmethode i. S. d. § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG sich ergebende Wert, ist auf den in Zeile 109 ausgewiesenen Wert abzustellen. Handelt es sich um eine Personengesellschaft, da...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.1 Lage des Grundstücks (Zeilen 1 bis 8)

Hinweis Formular Die Angaben zur Lage des Grundstücks sind für beide Formulare (BBW 2/16 / BBW 2/23) identisch. In den Zeilen 1 bis 8 sind Angaben zur Lage des Grundstücks zu machen. Die Angaben sind auch zu machen, wenn nur ein Teil des Grundstücks auf den Erwerber übergeht. Zeilen 2 bis 3 erfassen die Postleitzahl/die Gemeinde und die Straße des jeweiligen Grundstücks. In Zeil...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.3 Angaben zur Grundstücksart (Zeilen 16 bis 20)

Hinweis Formulare Die Angaben zur Grundstücksart sind für beide Formulare (BBW 2/16 / BBW 2/23) identisch. In den Zeilen 16 bis 20 sind Angaben zur Grundstücksart zu machen. Hiervon hängt es ab, ob die Bewertung für ein unbebautes Grundstück oder für ein bebautes Grundstück erfolgt und welche Bewertungsmethode anzuwenden ist. Bei der Bestimmung der Grundstücksart ist stets die...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.1 Allgemeine Angaben (Zeilen 1 bis 22)

In den Zeilen 1 bis 3 ist der Gewerbebetrieb/freie Beruf bzw. die Personengesellschaft oder die Kapitalgesellschaft mit der entsprechenden Bezeichnung aufzuführen. In den Zeilen 4 bis 7 sind ist der Ort der Geschäftsleitung bzw. Sitz anzugeben, ferner das Betriebsfinanzamt und die Steuernummer bzw. das Aktenzeichen bzw. Wirtschafts- Identifikationsnummer des jeweiligen Unter...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.5 Angaben zum Betriebsgrundstück (Zeilen 29 bis 32)

Hinweis Formulare Die Angaben zum Betriebsgrundstück sind für beide Formulare (BBW 2/16 / BBW 2/23) identisch. Bei einem Zusammenhang des zu bewertenden Grundstücks zu einem Betriebsvermögen des Voreigentümers (in der Zeile 30 ist ja oder nein anzukreuzen) ist in den Zeilen 31 und 32 der Name oder die Firma dieses Betriebs (bzw. der Gesellschaft) einzutragen. Mit dieser Angabe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.7.2 Rechtslage ab 2023

Ab 2023 sind die Änderungen des Bewertungsgesetzes aufgrund des Jahressteuergesetz 2022 zu beachten. Die gleichlautenden Erlasse v. 20.3.2023[1] handeln die Bewertung des Erbbaurechts in den Rz. 65 – 76 und die Bewertung des Erbbaugrundstücks in den Rz. 77 – 84 ab. a) Bewertung des Erbbaurechts Ab 2023 wird die Bewertung in Erbbaurechtsfällen in Anlehnung an die Regelungen nach...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.10 Angaben zu Gebäude und Gebäudeteilen für den Zivilschutz (Zeilen 110 bis 111 bzw. Zeilen 142 bis 144)

In der Zeile 111 bzw. Zeile 143 sind Angaben zu Gebäuden und Gebäudeteilen für den Zivilschutz zu machen. Dienen Gebäude und Gebäudeteile dem Zivilschutz und werden diese im Frieden nicht oder nur gelegentlich bzw. geringfügig für andere Zwecke genutzt, so bleiben diese bei der Grundstücksbewertung außer Betracht. Diese liegt beispielsweise vor, wenn in einem für die begünsti...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.2 Abschnitt A – Allgemeine Angaben (Zeilen 1 bis 24)

In Zeile 2 ist anzugeben, um welche Art von Gemeinschaft oder Gesellschaft es sich handelt. In den Zeilen 3 bis 5 ist der Ort der Verwaltung der Gemeinschaft oder Gesellschaft einzutragen. Das Verwaltungsfinanzamt sowie die Steuernummer/Aktenzeichen/Wirtschafts-Identifikationsnummer der jeweiligen Gemeinschaft oder Gesellschaft sind in Zeile 6 aufzuführen. In den Zeilen 7 bis...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.4 Angaben zur Bezugsfertigkeit und zum Zustand des Gebäudes (Zeilen 21 bis 28)

Hinweis Formulare Die Angaben zur Bezugsfertigkeit sind für beide Formulare (BBW 2/16 / BBW 2/23) identisch. In den Zeilen 21 bis 28 sind Angaben zur Bezugsfertigkeit und zum Zustand des Gebäudes zu machen. Von der Benutzbarkeit eines Gebäudes ist auszugehen, wenn es bezugsfertig ist, d. h. die Bewohner das Gebäude nach objektiven Verhältnissen nutzen können. Das Gebäude ist b...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.2.4 Umlaufvermögen (Zeilen 58 bis 74)

Ab Zeile 59 sind die Vorräte aufzuführen In den Zeilen 59 bis 63 sind Angaben zum Vorratsvermögen (Umlaufvermögen) zu machen. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind in Zeile 60, unfertige Erzeugnisse/Leistungen in Zeile 61 und fertige Erzeugnisse und Waren in Zeile 62 zu erfassen. In der Zeile 63 ergibt sich die Summe der Werte aus den Zeilen 60 bis 62. Anzusetzen sind die Wirts...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.3.2 Schulden/sonstige Abzüge

Ab Zeile 77 Rückstellungen einzutragen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind in Zeile 78 einzutragen, die Steuerrückstellungen in Zeile 79 und die sonstigen Rückstellungen in Zeile 80. In den Zeilen 81 bis 87 sind die Verbindlichkeiten wie folgt einzutragen: Kapitalschulden in Zeile 82, erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen in Zeile 83, Verbindlichkeite...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 1.1 Allgemeines

Für jedes Grundstück ist eine ‹Anlage Grundstück› auszufüllen und der Erklärung zur Feststellung des Bedarfswerts bzw. der Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung beizufügen. Hierbei sind folgende Formulare heranzuziehen: nach dem 31.12.2015: BBW 2/16 – abzurufen u. a. auf der Homepage: Landesamt Niedersachsen/Bedarfsbewertung. ab dem 1.1.2023: BBW 2/23 – abzurufen u. a. auf d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.3.2 Bebaute Grundstücke

Ein bebautes Grundstück[1] ist dagegen ein Grundstück, auf dem sich benutzbare Gebäude befinden. Wichtig für die Bewertung ist die Definition einer Wohnung. Hierbei ist eine Wohnung die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sind, dass ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann. Die Zusammenfassung der Räume muss eine von ander...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.3 Angaben zum Ertragswert laut Formular BBW 2/23 (Zeilen 36 bis 80)

Zu beachten sind für das Ertragswertverfahren die gleichlautenden Ländererlasse v. 20.3.2023.[1] Für das Formular BBW 2/23 können auch die Erläuterungen in 2.6.2 herangezogen werden. Beim Ertragswertverfahren sind getrennt voneinander ein Bodenwert und ein Gebäudeertragswert zu ermitteln. Anschließend werden beide Werte zusammengerechnet und ergeben somit den Ertragswert für d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.4 Änderungen des Schuldenabzugs durch das Jahressteuergesetz 2020

Aufgrund des Jahressteuergesetz 2020 hat sich der Abzug von Schulden und Lasten geändert. Hiernach gilt nun Folgendes.[1] Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde eine Kürzung des Abzugs für solche Schulden und Lasten eingeführt, die nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit erworbenen steuerbefreiten Vermögensgegenständen stehen. Zu diesen Schulden und Lasten zählen z. B.: Pflic...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.2.3 Anlagevermögen (Zeilen 25 bis 57)

In Zeile 26 sind immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte) zu erfassen.[1] Der Geschäftswert, der Firmenwert oder der Praxiswert ist in Zeile 27 einzutragen (soweit er nicht in Zeile 26 enthalten ist) – aber nur in der Spalte zur Steuerbilanz. Hinweis Kein Geschäfts- oder Firmenwert in der Spalte na...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.8.2 Rechtslage ab 2023

Ab 2023 sind die Änderungen des Bewertungsgesetzes aufgrund des Jahressteuergesetz 2022 zu beachten. Die gleichlautenden Erlasse v. 20.3.2023[1] handeln die Bewertung von Gebäuden auf fremden Grund und Boden in den Rz. 86 – 97 ab. In den Rz. 98 – 103 wird die Bewertung des belasteten Grundstücks behandelt. In Zeile 132 ist anzugeben, ob es sich um Grund und Boden mit fremdem Ge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.2 Angaben zum Grund und Boden (Zeilen 9 bis 15

Hinweis Formulare Die Angaben zum Grund und Boden sind für beide Formulare (BBW 2/16 / BBW 2/23) identisch. In den Zeilen 9 bis 12 sind die Fläche des Grundstücks, der Bodenrichtwert und die zulässige Geschossflächenzahl für das Grundstück anzugeben. Kommen für ein bebautes Grundstück unterschiedliche Bodenrichtwerte oder Geschossflächenzahlen in Betracht, sind jeweils gesonde...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.3.1 Unbebaute Grundstücke

Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Benutzbar ist ein Gebäude erst, wenn es bezugsfertig ist und somit von den zukünftigen Bewohnern oder sonstigen Benutzern nach objektiven Merkmalen zugemutet werden kann, die Wohnungen oder Räume des gesamten Gebäudes zu benutzen. Dagegen ist ein Gebäude nicht mehr benutzbar, wenn info...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.4 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Zeilen 7 bis 19)

In der Zeile 8 ist die Eigentumsfläche des Betriebs am Bewertungsstichtag anzugeben. Wichtig Als Personengesellschaft oder Gemeinschaft geführter Betrieb Sofern der Betrieb der land- und Forstwirtschaft in der Rechtsform einer Personengesellschaft oder als Gemeinschaft geführt werden, so sind auch die im Alleineigentum eines Gesellschafters bzw. Gemeinschafters befindende Fläc...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.11 Angaben zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (Zeilen 112 bis 114 bzw. Zeilen 145 bis 147)

In Zeile 113 bzw Zeile 146 kann der Ansatz des niedrigeren gemeinen Werts beantragt werden. In diesem Fall ist das Verkehrsgutachten bzw. der Kaufpreisnachweis beizufügen. Wichtig Nachweislast liegt beim Steuerpflichtigen Den Steuerpflichtigen trifft die Nachweislast für einen niedrigeren gemeinen Wert und nicht eine bloße Darlegungslast. Auszüge aus der Kaufpreissammlung reic...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.5.1 Hinzu- und Abrechnungen (Zeilen 94 bis 109)

In der Zeile 93 ist der Zwischenwert Substanzwert zu erfassen (laut Zeile 91). In den Zeilen 95 bis 108 sind aus dem Wert des Betriebs zum Zeitpunkt des letzten Jahresabschlusses (Bilanzstichtag) der Wert zum Bewertungsstichtag abzuleiten und entsprechende Angaben zu machen. Angaben in den Zeilen 94 bis 108 sind jedoch entbehrlich, wenn der Bewertungsstichtag mit dem Bilanzst...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / Zusammenfassung

Überblick Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Erklärung zur Anlage Substanzwert zur Feststellungserklärung. Der Beitrag folgt der Gliederung des amtlichen Vordrucks. Das Formular ist für Bewertungsstichtage ab dem 1.7.2016 anzuwenden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Nach § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG darf bei der Bewertung eines Unternehmens der ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / Zusammenfassung

Überblick Das Bewertungsrecht sieht vor, dass Grundstücke (wie auch alle anderen Vermögensarten) mit dem gemeinen Wert anzusetzen sind. Dabei entspricht der gemeine Wert inhaltlich dem Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB. Der nachfolgenden Erläuterungen dienen als Anleitung zum Ausfüllen der Anlage Grundstück zur Feststellungserklärung nach der Rechtslage ab dem 1.1.201...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 1.4 Änderungen bei der gesonderten Feststellung

Nach § 151 Abs. 1 BewG sind u. a. Grundbesitzwerte und der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften gesondert festzustellen. Hierzu besteht gem. § 153 BewG eine Erklärungspflicht. Hierbei besteht ab 2023 eine Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Feststellungserklärung. Zur Vermeidung unbilliger Härten kann die Finanzbehörde jedoch gestatten, die Feststellungserklärung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.3 Abschnitt B – Vermögen nach dem Stand am Bewertungsstichtag (Zeilen 25 bis 129)

Das ausländische Sachvermögen ist in den Zeilen 26 bis 38 aufzuführen. Dabei sind die gemeinen Werte immer in Euro anzugeben. In den Zeilen 28 bis 29 sind bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, die ausschließlich im Ausland liegen, die Lage des Betriebs und der gemeine Wert anzugeben. In Zeile 30 wird die Summe der Werte aus den Zeilen 28 und 29 gebildet. In den Zeilen 3...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / 5. Abgrenzung zu anderen numerischen Identifikationsmerkmalen

Die vom zuständigen FA vergebene Steuernummer bleibt auch nach Einführung der W-IdNr. in ihrer Funktion bestehen und ist insb. auf den Steuererklärungsvordrucken zunächst weiter anzugeben. Nach und nach werden die elektronischen Steuererklärungsvordrucke um die Angabe der W-IdNr. erweitert. Aufgrund der stufenweisen Vergabe, die erst im Jahr 2027 abgeschlossen sein wird, ist...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / 2. Nutzen und Vorteile

Wirtschaftlich Tätige: Analog zur IdNr. für natürliche Personen dient die W-IdNr. der eindeutigen Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen. Wirtschaftlich Tätige sind gem. § 139a Abs. 3 AO: natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, juristische Personen sowie Personenvereinigungen. Somit gelten juristische Personen und Personenvereinigungen stets als wirtschaftlich Tä...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Fahrzeuglieferung (innergem... / 2.2 Fahrzeugeinzelbesteuerung beim Erwerb

Wird ein Fahrzeug, das die in Tz. 1 genannten Kriterien erfüllt, im Zusammenhang mit einer Lieferung aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland verbracht, tätigt der Abnehmer einen steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb. Die Sonderregelung bezieht für den Bereich der Neufahrzeuge jede Person in den Kreis der steuerpflichtigen Erwerber ein, auch wenn sie für ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2 Erläuterungen zum Vordruck

2.1 Ermittlung des Jahresertrags (Zeilen 2 bis 35) In Zeile 3 ist anzugeben, welche Wirtschaftsjahre bei der Ermittlung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags zu Grunde gelegt werden. Dabei ist Folgendes zu beachten: Hat sich im 3-Jahreszeitraum der Charakter des Unternehmens nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nachhaltig geändert, so ist ein verkürzter Ermittlungszeitraum...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung (a... / 2 Erläuterungen zum Vordruck

2.1 Angaben zum Erwerber (Zeile 1) In Zeile 1 ist der jeweilige Erwerber einzutragen. Wichtig Weitergabeverpflichtung Ist der Erwerber durch eine rechtsgeschäftliche Verfügung (Schenkungsvertrag) des Schenkers verpflichtet, das erhaltene Vermögen auf einen Dritten zu übertragen, kann er die Steuerbefreiung nicht in Anspruch nehmen.[1] Muss der Erwerber im Zusammenhang mit dem Er...mehr