Fachbeiträge & Kommentare zu Vordruck

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.2 Umsatzsteuer-Voranmeldung des ersten Abnehmers (= mittleren Unternehmers)

Rz. 51 Stand: 06/03 – 07/2025 Der erste Abnehmer hat eine Eintragung in Kennzahl 42 des Vordrucks zur Umsatzsteuer-Voranmeldung vorzunehmen. Einzutragen ist dort die Bemessungsgrundlage (§ 25b Abs. 4 UStG, vgl. Rn. 44) seiner Lieferungen an den letzten Abnehmer. Zur (korrespondierenden) Zusammenfassenden Meldung vgl. Rn. 55. Der innergemeinschaftliche Erwerb des ersten Abnehme... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Prätzler/Stuber, Nachweis der Unternehmereigenschaft und des unternehmerischen Bezugs bei Empfängern sonstiger Leistungen, BB 2013, 475. Weimann, Zusammenfassende Meldung im Jahr 2017, Was das BZSt monatlich/vierteljährlich wissen möchte, UidP, 15. Aufl. 2017, Kapitel 63. Weimann, Internationale Umsätze/Eintragung in die Vordrucke UStVA 2017, USt-Erklärung 2016 und ZM, UidP, 1... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.9 Umtausch von Gegenständen (Rz. 45 des BMF-Schreibens)

Rz. 247 Stand: 06/03 – 07/2025 Beim Umtausch eines Gegenstands wird die ursprüngliche Lieferung rückgängig gemacht. An ihre Stelle tritt eine neue Lieferung. Wird ein vor dem 01.07.2020 gelieferter Gegenstand nach diesem Stichtag aber vor dem 01.01.2021 umgetauscht, ist auf die Lieferung des Ersatzgegenstands der ab 01.07.2020 geltende USt-Satz von 16 % bzw. 5 % anzuwenden. P... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2 Auswirkung auf andere Bescheide

Tz. 157 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die sich aus § 8 Abs 3 S 4 KStG ergebende StPflicht der verdeckten Einlage schlägt über § 7 GewStG auch auf die GewSt durch. Das kstliche Einkommen ist nämlich Ausgangsgröße iSv § 7 S 1 GewStG für die Ermittlung des Gewerbeertrags (s R 7.1 Abs 4 GewStR 2009). Ebenso s Lehmann (in F/D, KStG, § 8 Rn 234). Tz. 158 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Dem... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Formelles und Freistellungsbescheid

Tz. 253 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Ein besonderes Anerkennungsverfahren ist für die St-Befreiung nicht vorgesehen (s AEAO Nr 3 zu § 59). Die Entsch über die St-Befreiung erfolgt vielmehr durch das nach § 20 Abs 1 AO (in Ausnahmefällen nach § 20 Abs 2 AO) zuständige FA im Veranlagungsverfahren durch Freistellungsbescheid – bzw beim Vorliegen eines stpfl wG – durch St-Bescheid... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.11.2.2 Vertrauensschutz

Rz. 110 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Ausfuhrnachweis kann grundsätzlich nicht durch gefälschte Belege geführt werden, der leistende Unternehmer trägt damit das Ausfallrisiko (vgl. Dziadkowski, UVR 2002, 73). Aus einem gefälschten Beleg ergibt sich nicht eindeutig und leicht nachweisbar, dass eine Beförderung oder Versendung in das Drittlandsgebiet erfolgt ist, denn ein gefä... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Heidner, in Bunjes, 22. Aufl. 2023, UStG, § 4 Nr. 7 Rz. 4. Huschens, in Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG, Loseblattwerk, Stand: 235. Lieferung Juli 2023. Kußmaul/Nothof, Die Besteuerung nach dem NATO-Truppenstatut und seinen Zusatzabkommen, IStR 2018, 481. Weimann, Umsatzsteuerbefreiung für Geschäfte mit NATO-Truppenangehörigen, ASR 6/2023, 13. Weimann, Praxisfall 28: Verkauf eine... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.6 Umsatzbesteuerung und Vorsteuerabzug bei der Abrechnung von Teilentgelten, die vor dem 01.07.2020 für nach dem 30.06.2020 ausgeführte Leistungen vereinnahmt werden (Rz. 8 f. des BMF-Schreibens)

Rz. 239 Stand: 06/03 – 07/2025 Erteilt der Unternehmer über Teilentgelte, die er vor dem 01.07.2020 für steuerpflichtige Leistungen oder Teilleistungen vereinnahmt, die nach dem 30.06.2020 ausgeführt werden, Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis, ist in diesen Rechnungen die nach den bis zum 30.06.2020 geltenden USt-Sätzen von 19 % bzw. 7 % berechnete USt anzugeben. Der Leist... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Erhöhung des steuerlichen Einlagekto

Tz. 35 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Das stliche Einlagekto erhöht sich insbes um die (von den AE) nicht in das Nenn-Kap geleisteten, auch um die verdeckten Einlagen. Verdeckte Einlagen erhöhen das Einlagekto unabhängig davon, ob sie nach § 8 Abs 3 S 3 KStG bei der Einkommensermittlung abgezogen werden oder ausnahmsweise nach § 8 Abs 3 S 4 KStG einkommenswirksam sind (dazu s Tz ... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alvermann/Fraidrich, Die Umsatzbesteuerung von Theatervorführungen, UStB 2003, 80. Bauer, Anm. zum BFH-Urteil vom 6.12.2001 (V R 6/01, Keine Durchschnittssatzbesteuerung bei Verpachtung eines luf-Betriebes), KFR 2002, 309 = F. 7 UStG, § 24, 2/02. Bender, Die Wiedereinführung von § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG für Restaurationsumsätze – Überfällige Rechtsvereinfachung oder doch nur ... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.3 § 63 Abs. 1 Nr. 3

Rz. 12 Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 58 Abs. 2 einen Vordruck nicht oder nicht rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit oder dem zugelassenen kommunalen Träger vorlegt (vgl. auch Schoch, in: LPK-SGB II, 2. Aufl., § 63 Rn. 7 und 9). Der Vordruck ist z. B. dann nicht mehr rechtzeitig, wenn der Vordruck durch die nicht unverzügliche Vorlage nicht mehr pünktlich zum Zeitpunkt... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.2 § 63 Abs. 1 Nr. 2

Rz. 8 Ordnungswidrig handelt, wer entgegen der nach § 58 Abs. 1 Satz 1 oder 3 bestehenden Pflicht zur Erteilung einer Einkommensbescheinigung mit dem dort festgelegten Inhalt die Art der Erwerbstätigkeit oder die Dauer der Erwerbstätigkeit oder die Höhe des Arbeitsentgelts oder die Höhe der Vergütung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bescheinigt oder ... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.1 § 63 Abs. 1 Nr. 1

Rz. 6 Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 57 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt. Im Gegensatz zu § 62 Nr. 2, der nur an die nicht, nicht richtige oder nicht vollständige Erteilung der Auskunft eine Schadenersatzpflicht knüpft, wird auch die nicht rechtzeitig erteilte Auskunft als ordnungswidriges Verhalten mit Geldb... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / E. Besonderheiten bei Urkundsvordrucken (Abs. 3)

Rz. 13 Häufig werden dem Notar in der Praxis Urkundsvordrucke zur Verfügung gestellt. Es versteht sich von selbst, dass diese den in den vorangehenden Absätzen im Wesentlichen geregelten technischen Anforderungen an die Herstellung von Urschriften genügen müssen. Dies stellt Abs. 3 S. 1 Hs. 1 klar. In Zweifelsfällen kann der Notar, indem er den Vordruck kopiert, die Einhaltu... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Testamentsregister / III. Verwaltungsvorschriften für Benachrichtigungen in Nachlasssachen (Vorschlag für Musterfassung)

Rz. 5 I. Testamentsumschlag und gegenstandslose Verwahrungsnachrichten 1.1 Die Notarin oder der Notar, vor der bzw. dem ein Testament errichtet wird, vermerkt auf dem Umschlag, in dem das Testament gemäß § 34 des Beurkundungsgesetzes zu verschließen ist, die folgenden Angaben: 1.1.1 den Geburtsnamen, die Vornamen und den Familiennamen der Erblasserin oder des Erblassers, 1.1.2 de... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / C. Mitteilungspflichten

Rz. 8 Im öffentlichen Interesse der Steuersicherung hat der Notar grunderwerbsteuerpflichtige Vorgänge nach §§ 18, 20 GrEStG bei dem Finanzamt anzuzeigen, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist.[27] Die Anzeigepflicht trifft nur deutsche und keine ausländischen Notare.[28] Diese fehlende Anzeigepflicht ausländischer Notare spielt auch für die Gleichwertigkeit für durch ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Gesetzestext

(1) 1Bei der Herstellung der Urschriften, Ausfertigungen und beglaubigten Abschriften von Papierurkunden ist festes weißes oder gelbliches Papier zu verwenden, das den Anforderungen nach DIN EN ISO 9706 entspricht. 2Es dürfen ferner nur verwendet werden: mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Mitteilungspflichten gegenüber dem Finanzamt

Rz. 27 Der Notar unterliegt gewissen steuerlichen Beistandspflichten, die seine Verschwiegenheitspflicht nach § 18 BNotO zurücktreten lassen.[90] Nach den §§ 18, 20 GrEStG hat der Notar grunderwerbsteuerpflichtige Vorgänge bei dem Finanzamt anzuzeigen, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist (vgl. § 19 BeurkG Rdn 8 ff.).[91] Die Finanzämter sind nicht befugt, diese Urkun... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Vorbemerkungen zu §§ 1–21 D... / II. Die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Rz. 51 Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)[150] hat das Datenschutzrecht in Deutschland auf neue legislative Füße gestellt. Durch die europaweite Regelung soll der Datenschutz an die geänderten Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts angepasst werden. Die DSGVO führt jedoch nicht, wie häufig zu lesen ist, zu einem einheitlichen und lückenlosen supranationalen Schutzniveau; si... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / A. Einleitung

Rz. 1 § 11 DONot regelt die Pflicht zur Einholung von Hersteller- oder Vertreiberbescheinigungen bei der elektronischen Nebenaktenführung (Abs. 1) und von Herstellerbescheinigungen bei der Verwendung von Notarsoftware zur Unterstützung der Führung des Urkundenverzeichnisses, des Verwahrungsverzeichnisses oder der elektronischen Urkundensammlung (Abs. 2). Die Regelung des § 1... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Praktische Bedeutung

Rz. 8 Die praktische Bedeutung von § 14 BeurkG ist groß. Das gilt vor allem für die Verweisung auf Bestandsverzeichnisse. Zwar geht es zahlenmäßig nur um wenige Urkunden; bei ihnen stellt das Nichtverlesen jedoch eine erhebliche Erleichterung und Vereinfachung in der Praxis dar. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Umfang solcher Verzeichnisse im Zeitalter der elektronisch... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 20a BeurkG ist durch Art. 2c des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes, zur Registrierung von Vorsorgeverfügungen und zur Einführung von Vordrucken für die Vergütung von Berufsbetreuern in das BeurkG eingefügt worden.[1] Zugleich wurde mit § 78a BNotO die Rechtsgrundlage für das b... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / G. Einsatz von Kollisionsprüfungssystemen (Abs. 2)

Rz. 32 Abs. 2 erweitert den Kreis der Möglichkeiten, die Einhaltung von § 28 BNotO und der dazugehörigen Richtlinienvorgaben jedenfalls zu erfüllen. Die Regelung lässt ausdrücklich zu, die Einhaltung des Mitwirkungsverbotes durch den Einsatz technischer Kollisionsprüfungssysteme zu erfüllen, die durch einen automatisierten Abgleich einen berufsrechtswidrigen Konflikt erkenne... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Entstehungsgeschichte und Entwicklung des BeurkG

Rz. 7 Die Gesetzgebungsgeschichte des BeurkG beginnt im Jahr 1955. Auf dem 41. Deutschen Juristentag (Berlin, September 1955) gab der damalige Bundesjustizminister Neumayer die Bildung einer Kommission zur Vorbereitung einer Reform der Zivilgerichtsbarkeit bekannt.[10] Diese Kommission legte 1961 ihren Bericht vor. Darin empfahl sie u.a. die Kodifikation des Beurkundungsrech... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 4. Ausländische Gesellschaften

Rz. 31 Sind ausländische Gesellschaften an einem Rechtsgeschäft beteiligt, stellen sich eine Vielzahl von Fragen: Welches materielle Recht findet auf die Gesellschaft und ihre Vertretung Anwendung? Wenn ausländisches Recht anwendbar ist: Wie weit reicht die Rechtsfähigkeit und welche Befugnisse haben die Organe der Gesellschaft? Wie werden der Existenznachweis und der Vertre... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2 Formalien und Frist

Rz. 2 Die Vorschrift regelt abschließend die verfahrensrechtlichen Regelungen für den materiellen Anspruch, indem Form und Frist im Rahmen des Antragserfordernisses sowie zuständige Finanzbehörde formuliert werden. Die Mobilitätsprämie wird nur auf Antrag gewährt; eine Festsetzung von Amts wegen erfolgt also nicht, und zwar auch dann nicht, wenn dem FA aufgrund der Erkenntni... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Teil C: Vollzug / 35 Strafvollzug, Erwachsene, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, PKH/Beiordnung [Rdn 361]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.4 Der Mindestwert

Unabhängig vom individuellen Bewertungsverfahren – soweit der Wert im vereinfachten Ertragswertverfahren oder einem anderen anerkannten Bewertungsverfahren ermittelt worden ist – ist noch eine Untergrenze bei der Bewertung zu berücksichtigen: Mindestens ist die Summe der gemeinen Werte der Einzelwirtschaftsgüter und der sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der Schulden und so... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Teil J: Vergütung und Kosten / 29 Vergütungsfestsetzung gem. § 55 RVG [Rdn 427]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 9 Bewährung, Jugendliche, Weisungen, Auflagen [Rdn 130]

mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.10 Nutzung von Vordrucken (Abs. 8)

Rz. 55 Soweit für die in den Abs. 1 bis 6 genannten Auskünfte Vordrucke vorgesehen sind, sollen diese benutzt werden. Hintergrund dieser Regelung ist ausweislich der Gesetzesbegründung, dass die Erbringung einer Auskunft bislang an keine Form gebunden war. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung soll auf existierende Vordrucke der Jobcenter zurückgegriffen werden (BT-Drs. 2... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.3.2 Guthaben führende oder Vermögensgegenstände verwahrende Dritte

Rz. 32 Die 2. Alternative des Abs. 2 ermöglicht es der Agentur für Arbeit oder dem kommunalen Träger der Grundsicherung, Bank-, Bauspar- oder Versicherungsauskünfte sowie Auskünfte bei sonstigen Anlagegesellschaften, der Bundes- und Landesschuldenverwaltung und sonstigen Personen oder Stellen einzuholen. Auf Verlangen des Trägers der Grundsicherung ist Auskunft über die Anz... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.6 Leistungsverfahren

Rz. 97 Die Leistungen zur Förderung der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in Arbeitsverhältnisse setzen einen Antrag des Arbeitgebers voraus (Abs. 1 Satz 1). Die Erforderlichkeit eines Antrages auf Förderung ergibt sich bereits aus § 37 Abs. 1 und musste deshalb nicht nochmals ausdrücklich in Abs. 1 aufgenommen werden. Leistungsbegründendes Ereignis ist die Aufnahme der... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.6 Auskunftspflicht der Partner und Dritter (Abs. 4)

Rz. 40 Auskunftsberechtigt sind trotz der alleinigen Erwähnung der "Agentur für Arbeit" alle Grundsicherungsträger (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 27.3.2014, L 2 AS 877/12; Mushoff, in: BeckOK, SGB II, § 60 Rz. 6). Die Auskunftspflicht umfasst sämtliche Leistungen nach § 4 Abs. 1 (Blüggel, in: Luik/Harich, SGB II, § 60 Rz. 29). Rz. 41 Da im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung de... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 65a Übergan... / 2.4 Verwendung des Begriffs Grundsicherungsgeld

Rz. 24 Die Ersetzung des Begriffs des früheren Bürgergeldes durch das Grundsicherungsgeld gilt ab dem 1.7.2026 (vgl. die Änderung des § 19 durch das 13. SGB II-ÄndG). Abs. 4 ist auf Beschlussvorschlag des Ausschusses für Arbeit und Soziales in § 65a eingefügt worden. Rz. 25 Für die Anpassung der Anträge, IT-Verfahren, Bescheide sowie weiterer Formulare und Schriftstücke usw. ... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.3 Entscheidung über den monatlichen Leistungsanspruch (Abs. 3)

Rz. 32 Eine abschließende Entscheidung kommt nach Abs. 3 nur dann in Betracht, wenn es sich bei dem vorherigen Bewilligungsbescheid um eine vorläufige Bewilligung handelt. Dies setzt nach Auffassung des Hess. LSG voraus, dass im jeweiligen Verfügungssatz des Bewilligungsbescheides ein Hinweis auf die Vorläufigkeit aufgenommen wurde (Hess. LSG, Beschluss v. 23.4.2018, L 6 AS ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Die neuen "Ergänzenden Anga... / 1. Einleitung

Mit Wirkung ab dem Besteuerungszeitraum 2026 wurde die Kennziffer "Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung" in der Umsatzsteuervoranmeldung strukturell erweitert. Die bisherige Kennziffer 23 – mit der lediglich pauschal das Vorliegen ergänzender Angaben durch Eintragung einer "1" angezeigt werden konnte – wird ab 2026 durch die Kennziffer 500 in Zeile 55 ersetzt und in vier, ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 9 Gutes tun und Steuerbef... / 2. Reaktionen in Deutschland

Rz. 40 Der deutsche Gesetzgeber hat mit der im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 erfolgten Verschärfung des § 51 Abs. 2 AO (struktureller Inlandsbezug) auf die EuGH-Rechtsprechung reagiert. Nach dem strukturellen Inlandsbezug setzt die Steuervergünstigung bei der Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Ausland ab 1.1.2009 voraus, dass natürliche Personen mit Wohnsitz ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 9 Gutes tun und Steuerbef... / I. Steuerbefreiung wegen "Gemeinnützigkeit"

Rz. 1 Bis heute sollen ca. 90 % aller Stiftungen steuerbefreit sein, so wird geschätzt. Für diese Stiftungen wollen wir hier einen bewusst praxisbezogenen Überblick geben. Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf die einschlägigen Fachkommentare und die nachfolgend erwähnte Spezialliteratur. Bei der steuerbefreiten Stiftung gibt der Stifter im Grundsatz sein Vermögen unwide... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Umsatzsteuer in der Slowaki... / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

Mehrwertsteuererklärungen (auch Zusammenfassende Meldungen) können über das Internet elektronisch eingereicht werden. Dies erfolgt unter der Voraussetzung, dass Umfang und Gestaltung mit dem Muster des Formulars identisch sind (das Muster des Formulars ist auf der Internetseite http://www.drsr.sk/wps/portal verfügbar). Die elektronisch eingereichte Steuererklärung muss eine q... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
aaaasdasda
Sicherheitsbeauftragter / 1 Aufgaben und Tätigkeiten

Der Unternehmer trägt die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Da er die Aufgaben, die sich daraus ergeben, i. Allg. nicht alleine bewältigen kann, wird er u. a. vom Betriebsarzt, der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie von Sicherheitsbeauftragten unterstützt. Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt den Unternehmer bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verh... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Entsendebescheinigung / 2.1 Beantragung und Ausstellung der Vordrucke

Der Vordruck wird – je nach versicherungsrechtlicher Situation – von verschiedenen Trägern ausgestellt. Es besteht die Verpflichtung, die Anträge auf Ausstellung der Bescheinigung A1 für Entsendungen in einen anderen EU-, EWR-Staat sowie der Schweiz aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder mittels einer maschinell erstellten Ausfüllhilfe zu übermitteln. Die ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Entsendebescheinigung / 2.4 Bindungswirkung der Vordrucke/Dokumentation

Die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften ist für den Träger im anderen Staat so lange verbindlich, bis die Bescheinigung von der deutschen Krankenkasse widerrufen oder für ungültig erklärt wurde. Praxis-Tipp Vermittlungsverfahren Im Rahmen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 wurde ein Vermittlungs- und Dialogverfahren für die Sachverhalt... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Entsendebescheinigung / 2 Bescheinigungen im Anwendungsbereich der Verordnungen über Soziale Sicherheit (A1 Bescheinigung)

Gelten die Rechtsvorschriften des Entsendestaates weiter, wird der Vordruck A1 verwendet. In Übergangsfällen, in denen die Rechtsvorschriften des Entsendestaates auf Grundlage der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 gelten, wird der Vordruck E 101 verwendet. Die Bescheinigungen sind in allen EU-Sprachen verfügbar. 2.1 Beantragung und Ausstellung der Vordrucke Der Vordruck wird – je n... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Entsendebescheinigung / 2.2.1 In Deutschland gesetzlich Krankenversicherte

Ist der entsandte Arbeitnehmer oder der selbstständig Erwerbstätige gesetzlich krankenversichert, wird der Antrag auf die Ausstellung der Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften an die zuständige Krankenkasse übermittelt. Diese stellt die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften A1 bzw. den Vordruck E 101 aus. mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Entsendung: Leistungen und ... / 1.3.6 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung in einen Abkommensstaat arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit kann durch einen ausländischen Arzt festgestellt und auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigt werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss unverzüglich dem ausländis... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Entsendebescheinigung / 2.2.2 In Deutschland nicht gesetzlich Krankenversicherte

Ist der Arbeitnehmer oder selbstständig Erwerbstätige nicht gesetzlich krankenversichert, wird der Antrag auf die Ausstellung der Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften an den zuständigen gesetzlichen Rentenversicherungsträger übermittelt. Dieser stellt die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften A1 bzw. den Vordruck E 101 aus. mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Entsendebescheinigung / 2.2.3 In Deutschland nicht gesetzlich Krankenversicherte, die Mitglied einer berufsständigen Versorgungseinrichtung sind

Ist der Arbeitnehmer bzw. selbstständig Erwerbstätige nicht gesetzlich krankenversichert und aufgrund seiner Mitgliedschaft bei einer berufsständischen Einrichtung von der Rentenversicherung befreit, dann wird der Antrag auf die Ausstellung der Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften an die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Körperschaften: Besonderhei... / Zusammenfassung

Überblick Die Grundregeln für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens einer Körperschaft sind in der Praxis meistens geläufig und bekannt. Anders verhält es sich hingegen bei den nicht alltäglichen Korrekturen, die bei der Berechnung vorzunehmen sind. Angefangen bei den abweichenden Werten zwischen Handels- und Steuerbilanz, Hinzurechnungen beim Schuldzinsenabzug oder... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Deutsche Verbindungsstelle ... / 2.1 Aufklärung, Information und Beratung

Die DVKA berät die Kranken- und Pflegekassen, Versicherte, Arbeitgeber, Verbände und andere Sozialversicherungsträger unter anderem in krankenversicherungsrechtlichen Fragen über die im über- und zwischenstaatlichen Bereich geltenden Regelungen. Sie stellt Informationen über die geltenden Ansprüche und über die zuständigen Stellen zur Verfügung. Weiterhin stellt sie die benö... mehr