Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Abs. 1 S. 1 WEG ist bei zusätzlich vereinbarter Zustimmung des Verwalters nicht abbedungen
Normenkette § 15 Abs. 2, 3 WEG, § 21 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 23 Abs. 4 WEG, § 1004 Abs. 1 BGB Kommentar a) Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass bauliche Veränderungen der schriftlichen Einwilligung des Verwalters bedürfen, so ist diese Einwilligung in der Regel nur als zusätzliches Erfordernis anzusehen, welches neben die Zustimmung der durch die Veränderungen bee...mehr