Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.2 ESRS S4-2 – Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf die Auswirkungen

Rz. 79 Nach der Berichterstattung über die Konzepte bzgl. des Umgangs mit Verbrauchern und Endnutzern müssen nach ESRS S4.18 bei bestehender Wesentlichkeit die allgemeinen Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern sowie deren Vertretern in Bezug auf tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf sie offengelegt werden. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein V...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommissionsgeschäft / 2.1 Verkaufskommission

Die Verkaufskommission ist der vorrangige Anwendungsfall in der Praxis. Der Kommittent als Eigentümer eines Gegenstands bedient sich für den Verkauf eines Kommissionärs als eingeschaltetem Unternehmer, der gegenüber dem Erwerber den Vorgang in eigenem Namen abwickelt. Kommt der Verkauf zustande, liegt nach § 3 Abs. 3 UStG eine Lieferung zwischen Kommittent und Kommissionär u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.2.1 ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Stakeholder

Rz. 39 Die Verbraucher und/oder Endnutzer sind eine wichtige Gruppe der vom Unternehmen betroffenen Stakeholder. Nach der delegierten Verordnung ist es daher notwendig, bei der Beantwortung von ESRS 2 SBM-2 (ESRS 2.43) offenzulegen, wie die Interessen und Rechte von Verbrauchern und/oder Endnutzern, einschl. der Achtung ihrer Menschenrechte, in die Strategie und das Geschäft...mehr

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Jansen, SGB X § 58 Nichtigk... / 2.2 Spezielle Nichtigkeitsgründe subordinationsrechtlicher Verträge (Abs. 2)

Rz. 9 Für subordinationsrechtliche Verträge (§ 53 Abs. 1 Satz 2) gelten weitere Nichtigkeitsgründe. Die Tatbestände in Nr. 1 und 2 gelten für alle subordinationsrechtlichen Verträge. Nr. 3 und 4 betreffen nur die öffentlich-rechtlichen Verträge nach §§ 54, 55. Rz. 10 Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist nichtig, wenn ein Verwaltungsakt mit entsprechendem Inhalt nichtig wäre...mehr

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Jansen, SGB X § 58 Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) mit Wirkung zum 1.1.1981 in Kraft getreten. Aufgrund der Regelung im Vierten Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) ist sie unverändert mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) mit Wirkung zum 1.1.2001 bekanntgemacht und seitdem nicht geändert worden. Rz. 2 Die...mehr

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Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) mit Wirkung zum 1.1.1981 in Kraft getreten. Aufgrund der Regelung im Vierten Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) ist sie unverändert mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) mit Wirkung zum 1.1.2001 bekanntgemacht und seitdem nicht geändert worden. Rz. 2 Die Grundsätze, ...mehr

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Jansen, SGB X § 58 Nichtigk... / 2.1 Bürgerlich-rechtliche Vorschriften (Abs. 1)

Rz. 3 Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag leidet an einem besonders schwerwiegenden Fehler und ist von Anfang an nichtig, wenn sich die Nichtigkeit aus entsprechend angewendeten Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ergibt. Die Vorschrift ist sowohl auf koordinationsrechtliche als auch auf subordinationsrechtliche Verträge anzuwenden. Für subordinationsrechtliche Verträg...mehr

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Jansen, SGB X § 60 Unterwer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) mit Wirkung zum 1.1.1981 in Kraft getreten. Sie wurde zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz) v. 10.8.2021 (BGBl. I S. 3436) mit Wirkung zum 1.1.2024 geändert. Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt ausschließlich für subordinatio...mehr

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Jansen, SGB X § 60 Unterwer... / 2.1 Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung bedeutet das Einverständnis einer oder beider Vertragsparteien mit der unmittelbaren Vollstreckung ohne vorherige Klage auf einen Vollstreckungstitel. Das Einverständnis ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die anfechtbar ist (§ 60 Satz 2 i. V. m. §§ 119 ff. BGB). Auch wenn sie von einer Behörde abge...mehr

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Gesetzesradar Öffentlicher ... / 3.16 Rentnerbeschäftigung

Gesetzestitel: Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Das Anschlussverb...mehr

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Jansen, SGB X § 58 Nichtigk... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) mit Wirkung zum 1.1.1981 in Kraft getreten. Aufgrund der Regelung im Vierten Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) ist sie unverändert mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) mit Wirkung zum 1.1.2001 bekanntgemacht und seitdem nicht geändert worden. Rz. 2 Die Regelung ver...mehr

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Jansen, SGB X § 58 Nichtigk... / 2.3 Teilnichtigkeit (Abs. 3)

Rz. 14 Die Vorschrift enthält den allgemeinen Grundsatz, dass teilweise Nichtigkeit im Zweifel zur Vollnichtigkeit des Vertrages führt (vgl. auch § 139 BGB, § 40 Abs. 4 SGB X; BSG, Urteile v. 4.4.2017, B 11 AL 5/16 R, und v. 24.1.2008, B 3 KR 17/07 R). Insoweit kann auf die zu § 139 BGB und § 40 Abs. 4 ergangene Rechtsprechung verwiesen werden (vgl. dazu Palandt, BGB, § 139 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 § 27 Abs. 1 UStG: Gesetzesänderungen

Rz. 22 Der im Zusammenhang mit der (erstmaligen) Erhöhung der Steuersätze gem. § 12 UStG mWv 1.7.1983 in § 27 UStG geschaffene Abs. 1[1] regelt für alle zukünftigen Änderungen des Gesetzes, sofern jeweils nichts anderes durch das Änderungsgesetz bestimmt wird, deren Anwendung in der Weise, dass die Gesetzesänderungen auf die Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 UStG anzuw...mehr

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Jansen, SGB X § 58 Nichtigk... / 3 Literatur

Rz. 17 Blankennagel, Folgenlose Rechtswidrigkeit öffentlich-rechtlicher Verträge, VerwArch 1985, 276. Luthe, Die Eingliederungsvereinbarung des SGB II, SGb 2005, 261. Moench/Ruttloff, Die Auswirkungen der Verfassungswidrigkeit von Gesetzen auf öffentlich-rechtliche Verträge, DVBl 2014, 1223. Pabst, Das Vierte Kapitel des SGB V – Sein Verhältnis zum Vertragsrecht nach SGB X, SGb...mehr

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Jansen, SGB X § 61 Ergänzen... / 2.2 Vorschriften des BGB (Satz 2)

Rz. 4 Die Vorschriften des BGB gelten für öffentlich-rechtliche Verträge im Anwendungsbereich des SGB X "ergänzend" und "entsprechend". Vor einer Anwendung einer Vorschrift des BGB auf einen öffentlich-rechtlichen Vertrag ist jeweils zu prüfen, ob der dieser Vorschrift zugrunde liegende Rechtsgedanke trotz der grundsätzlichen Unterschiede zwischen einem öffentlich-rechtliche...mehr

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Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 2.4 Folgen

Rz. 13 Die Kündigung bewirkt rechtsgestaltend, dass der Vertrag vom Zugangszeitpunkt an unwirksam ist. Die weiteren Rechtsfolgen der Kündigung sind bewusst nicht normiert worden. Es soll dem Einzelfall überlassen bleiben, wie sich die Abwicklung des Interessenausgleichs zwischen den Vertragspartnern zu gestalten hat (BT-Drs. 7/910 S. 82). Eine Schadensersatzpflicht tritt nic...mehr

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Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 2.1.2 Unzumutbarkeit

Rz. 6 Einem Vertragspartner ist das Festhalten an der ursprünglichen vertraglichen Regelung dann nicht zumutbar, wenn der Rahmen des Risikos überschritten wird, den der Vertragspartner bei Abwägung aller Umstände einschließlich der Interessen des anderen Vertragspartners nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) hinzunehmen hat. Eine Kündigung scheidet aus, wenn der Kündigende einer...mehr

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Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 2.1.1 Wesentliche Änderung

Rz. 3 Eine wesentliche Änderung der Verhältnisse ist entsprechend den Grundsätzen der Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlage dann anzunehmen, wenn sich die Verhältnisse geändert haben, die für die Vertragsinhalte maßgeblich waren, mit denen die Vertragspartner aber beim Abschluss des Vertrags nicht gerechnet haben. Die Änderung muss bei objektiver Betrachtung so erheblich ...mehr

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Jansen, SGB X § 61 Ergänzen... / 2.1 Vorschriften des SGB X (Satz 1)

Rz. 3 §§ 53 bis 60 enthalten Vorschriften zu Spezialfragen des öffentlich-rechtlichen Vertrages und verzichten dabei auf allgemeine verwaltungsrechtliche oder vertragsrechtliche Regelungen. Die dadurch entstehenden Regelungslücken schließt § 61, indem auf die übrigen Regelungen des SGB X verwiesen wird, die unmittelbar gelten. In erster Linie sind die Vorschriften über das V...mehr

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Jansen, SGB X § 61 Ergänzen... / 2.3 Beispiele

Rz. 7 Darüber hinaus finden folgende Vorschriften des BGB entsprechende Anwendung: § 140 BGB (Umdeutung), BVerwG, NVwZ 1990, 677, §§ 154, 155 BGB (Einigungsmangel), § 157, § 133 BGB (Auslegung von Verträgen), BSG, SGb 2008, 106, § 242 BGB (Treu und Glauben), BVerwG, NJW 1974, 2247, 2248; BFH, NJW 1977, 728, § 273 BGB (Zurückbehaltungsrecht), § 276 BGB (Haftung für eigenes Verschul...mehr

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Jansen, SGB X § 61 Ergänzen... / 3 Literatur

Rz. 9 Fischer, Die Verjährung von Vergütungsansprüchen in der gesetzlichen Krankenversicherung, NZS 2003, 301. Krämer, Das Krankenhaus in der Rechtsprechung, NZS 2006, 578. Masuch/Blüggel, Das Angebot auf Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs im Sozialgerichtsverfahren, SGb 2005, 613. Müller, Verjährung von Krankenhausforderungen gegen gesetzliche Krankenkassen, NZS 200...mehr

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Jansen, SGB X § 58 Nichtigk... / 2.4 Folgen der Nichtigkeit

Rz. 16 Die Folgen der Nichtigkeit öffentlich-rechtlicher Verträge sind im SGB X nicht ausdrücklich geregelt. Insoweit sind gemäß § 61 Satz 2 ergänzend die Vorschriften des BGB heranzuziehen. Nichtige Verträge haben demnach keine Rechtswirkung. Sie sind kraft Gesetzes von Anfang an unwirksam (BVerwG, NVwZ 2000, 1285). Eine Heilung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sie kommt l...mehr

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Gesetzesradar Öffentlicher ... / 3.4 Berufsvalidierung und Digitalisierung in der Ausbildung

Gesetzestitel: Berufsbildungsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetz Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Wichtige Elemente des Gesetzesentwurfs sind u.a. folgende: B...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 2.3 Umsätze vom 1.1.2024 bis 31.12.2025 und vor dem 1.7.2020: Unterschiedliche Steuersätze für Restauration und Lieferung von Speisen

Für Umsätze vom 1.1.2024 bis 31.12.2025 und vor dem 1.7.2020 bestanden aufgrund der hier geltenden unterschiedlichen Steuersätze für Restaurationsleistungen mit zusätzlichen (schädlichen) Dienstleistungselementen (19 %) und für die (reine Abgabe von Nahrungsmitteln zum Mitnehmen (7 %) die nachfolgend dargestellten Abgrenzungsprobleme. Die "reine" Lieferung von in der Anlage 2...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 60 Unterwer... / 3 Literatur

Rz. 9 Kowalski, Zur Unterwerfung des Bürgers unter die sofortige Vollstreckung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages, § 61 I VwVfG, NVwZ 1992, 351. Pabst, Das Vierte Kapitel SGB V und sein Verhältnis zum Vertragsrecht nach SGB X, SGb 2002, 475.mehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 2.4.2 Besonderheiten bei der Änderungskündigung

Besteht für einen Arbeitnehmer, der an seinem Arbeitsplatz aus personenbedingten Gründen nicht mehr oder nicht mehr in bisherigem Umfang weiterbeschäftigt werden kann, eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen Arbeitsplatz, der Tätigkeiten voraussetzt, die arbeitsvertraglich nicht geschuldet sind, und ist eine einvernehmliche Änderung des Arbeitsvertrags nicht z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 § 27 Abs. 7 UStG: Anwendungszeitpunkt von § 13c und § 13d UStG 2004

Rz. 57 § 27 Abs. 7 UStG wurde mit Wirkung ab dem 1.1.2004 durch Art. 5 Nr. 34 Buchst. d i. V. m. Art. 25 Abs. 4 StÄndG 2003[1] an den unverändert gebliebenen § 27 Abs. 6 UStG (1999) angefügt. § 27 Abs. 7 S. 1 UStG regelte dabei die erstmalige Anwendung des gleichfalls durch das StÄndG 2003 neu in das UStG eingefügten § 13c UStG zur Haftung des Abtretungsempfängers bei Abtret...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.17 § 27 Abs. 16 UStG: Erstmalige Anwendung der §§ 3 Abs. 9a, 15 Abs. 1b und 15a Abs. 6a und Abs. 8 S. 2 UStG für Wirtschaftsgüter i. S. d. § 15 Abs. 1b UStG

Rz. 79 Durch das Jahressteuergesetz 2010[1] wurde mWv 1.1.2011 ein neuer Abs. 16 in § 27 UStG eingefügt. Diese Übergangsregelung war insbesondere durch die Schaffung (der zuvor unbesetzten Regelung) des § 15 Abs. 1b UStG für solche Wirtschaftsgüter (Grundstücke) erforderlich geworden, welche aufgrund eines rechtswirksamen Vertrags vor dem 1.1.2011 angeschafft worden sind; mi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 2.1.3 Anpassung oder Kündigung

Rz. 9 Ist einer Vertragspartei das Festhalten an der ursprünglichen vertraglichen Regelung nicht mehr zuzumuten, ist zunächst weiter zu prüfen, ob und in welcher Form eine Anpassung des Vertragsinhalts an die geänderten Verhältnisse möglich ist. Erst, wenn dies aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr möglich oder einer Vertragspartei nicht zuzumuten ist, kann d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 2.2 Besonderes Kündigungsrecht der Behörde (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 11 Die Behörde hat unabhängig von Satz 1 ein besonderes Kündigungsrecht, um schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten oder zu beseitigen. Es ist nicht erforderlich, dass die Kündigung allein den Nachteil verhüten oder beseitigen würde, sondern ausreichend, dass sie zusammen mit anderen Maßnahmen dazu beitragen kann. Ein schwerer Nachteil ist nur dann anzunehmen, we...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11 § 27 Abs. 10 UStG: Übergangsregelung für Forschungsumsätze staatlicher Hochschulen

Rz. 68 Durch Art. 5 Nr. 34 Buchst. g StÄndG 2003 wurde ein neuer § 27 Abs. 10 UStG mWv 1.1.2003 geschaffen.[1] Durch diese Übergangsregelung galt die zum 31.12.2003 aufgehobene Steuerbefreiung für bestimmte Forschungsumsätze der staatlichen Hochschulen gem. § 4 Nr. 21a UStG insofern noch fort, als die Hochschulen bei ihrem FA beantragen konnten, dass Umsätze steuerfrei blie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 60 Unterwer... / 2.3 Vollstreckung von Geldforderungen (Abs. 2 Satz 1, 2)

Rz. 7 Wollen Behörden oder Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wegen Geldforderungen vollstrecken, gelten die Verwaltungsvollstreckungsgesetze (VwVG) des Bundes bzw. der Länder (§ 66). Der Vertrag ersetzt insoweit den Leistungsbescheid nach § 3 Abs. 2 Buchst. a VwVG. Fälligkeit und Mahnung gemäß dieser Vorschrift müssen vorliegen. Wollen privatre...mehr

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Jansen, SGB X § 61 Ergänzen... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) mit Wirkung zum 1.1.1981 in Kraft getreten. Aufgrund der Regelung im Vierten Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) ist sie unverändert mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) mit Wirkung zum 1.1.2001 bekanntgemacht und seitdem nicht geändert worden. Rz. 2 Die Norm legt di...mehr

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Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 3 Literatur

Rz. 15 Bleckmann, Verfassungsrechtliche Probleme des Verwaltungsvertrages, NVwZ 1990, 601. Horn, Zur Wirksamkeit von Anpassungsregelungen in langfristigen Verträgen, NJW 1985, 1118. Knispel, Rechtsfragen der Versorgungsverträge nach SGB V, NZS 2006, 120. Mannes/Peters-Lange, Anpassungsmöglichkeiten von Vergleichsverträgen mit Versicherten bei wesentlicher Änderung der Verhältni...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 60 Unterwer... / 2.4 Vollstreckung zur Erzwingung einer Handlung, Duldung oder Unterlassung (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 8 Will die Behörde aus einer vertraglichen Verpflichtung, die auf die Erzwingung einer Handlung, Duldung oder Unterlassung gerichtet ist, gegen einen Bürger vollstrecken, so gelten über Satz 1 i. V. m. § 66 die §§ 6 ff. VwVG . Vollzugsbehörde i. S. v. § 7 VwVG ist die Behörde, die den durchzusetzenden öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen hat. Soweit eine privatrec...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.23 Leasing

Leasingraten sind Betriebsausgaben bei Abfluss. Gleiches gilt für Leasingsonderzahlungen soweit der Vertrag eine Laufzeit von nicht mehr als 5 Jahren vorsieht.[1] Zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten für sonstige berufliche Fahrten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 1 EStG ist eine Leasingsonderzahlung jedoch den einzelnen Veranlagungszeiträumen während der Laufzeit des Le...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Pkw-Überlassung an freie Mi... / 2.1 Keine Privatnutzung durch den freien Mitarbeiter

Wird das Fahrzeug durch den freien Mitarbeiter nicht privat genutzt, stellt sich die Sachlage zunächst recht einfach dar. Eine Behandlung als Betriebseinnahme auf Ebene des freien Mitarbeiters scheidet aus. So hat der BFH festgestellt, dass sich die Gestellung eines Kraftfahrzeugs gewinnmäßig nicht auswirkt, wenn ein Steuerpflichtiger das Fahrzeug ausschließlich für betriebli...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 2.3 Geltendmachung (Abs. 2)

Rz. 12 Die Anpassung für die Zukunft erfolgt mit einer neuen Vereinbarung. Bei Weigerung der Gegenseite kann diese durch eine Entscheidung der Aufsichtsbehörde oder durch Urteil nach § 173 VwGO, § 198 SGG i. V. m. § 894 ZPO ersetzt werden. Auch das Kündigungsverlangen kann durch die Verwaltungs- bzw. Sozialgerichte überprüft werden. Anpassung und Kündigung sind öffentlich-re...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Pkw-Überlassung an freie Mi... / 2.2.2 Weiterberechnung sämtlicher Kosten an den freien Mitarbeiter

Eine Alternative könnte eine Vereinbarung zwischen A und H dergestalt sein, dass die Weiterberechnung sämtlicher Kfz-Kosten (einschließlich AfA) an den freien Mitarbeiter erfolgt. Diese Regelung setzt allerdings voraus, dass der Vorgang auch zahlungstechnisch abgewickelt wird. Ein Verzicht auf die Zahlung seitens des A ist m. E. nicht möglich.[1] A erzielt in Höhe der in Rech...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Scheinunternehmen / 2 Strohmanngeschäfte

Eine besondere Rolle spielt im Umsatzsteuerrecht auch die Unternehmereigenschaft und die Zurechnung der Umsätze bei den sog. Strohmanngeschäften. Tritt jemand im Rechtsverkehr im eigenen Namen, aber für Rechnung eines anderen auf, der – aus welchen Gründen auch immer – nicht selbst als berechtigter bzw. verpflichteter Vertragspartner in Erscheinung treten will, ist zivilrech...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 3.6.2 Bereits ausgezahlte Kapitalleistungen aus einem betrieblichen Riester-Vertrag

Kapitalleistungen werden zum Zwecke der Beitragsberechnung für die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf 120 Monate aufgeteilt. Soweit es sich dabei um Kapitalleistungen aus Altersvorsorgevermögen mit ausschließlicher Riester-Förderung handelt, endete die Beitragspflicht am 31.12.2017. Sofern die Kapitalleistung nur zum Teil die Eigenschaft als Versorgungsbezug verlor...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 3.6 Kapitalleistungen aus betrieblichen Riester-Verträgen

Seit dem 1.1.2018 gehören Leistungen aus Altersvermögen im Sinne des § 92 EStG (= betriebliche Riester-Renten) in der Auszahlungsphase nicht mehr zu den Versorgungsbezügen.[1] In der Folge sind Kapitalleistungen aus Altersvorsorgeverträgen im Sinne des § 92 EStG nicht mehr beitragspflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob die steuerliche Förderung aufgrund der Auszahlung als...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 6.4 Lohnzahlung

Da die Transfergesellschaft in die Rolle eines Arbeitgebers schlüpft, übernimmt diese auch die entsprechenden Pflichten. Hierzu zählt insbesonderedie Lohnzahlung. Wesentlichster Bestandteil ist das sog. Transferkurzarbeitergeld gem. § 111 SGB III in Höhe von 60 bzw. 67 Prozent[1] des bisherigen Entgelts und wird durch die Agentur für Arbeit gezahlt. Da das Transferkurzarbeite...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 5.1 Aufgabenstellung

Transfergesellschaften bieten für von Arbeitslosigkeit bedrohte1 Beschäftigte ein sozialversicherungspflichtges Arbeitsverhältnis, das auf maximal 12 Monate befristetet ist. Der Schwerpunkt liegt auf der beruflichen Neuorientierung und der Vermittlung in den Arbeitsmarkt. Anders als in der Transferagentur, die während der Kündigungsfristen arbeitet, ermöglicht die Transferge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 3.6.1 Mischverträge

In der Ansparphase der Kapitalleistung kann es vorkommen, dass für den Vertrag teilweise keine Riester-Förderfähigkeit vorlag (z. B. Beitragsabführung vor der aktiven Entscheidung des Steuerpflichtigen für die Inanspruchnahme einer Riester-Förderung). Der bei Auszahlung ohne Riester-Förderfähigkeit angesparte Anteil der Kapitalleistung stellt weiterhin einen beitragspflichti...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.4.2 Weiterbeschäftigung durch Änderungskündigung

Besteht für einen Arbeitnehmer, der an seinem Arbeitsplatz aus krankheitsbedingten Gründen nicht mehr oder nicht mehr in bisherigem Umfang weiterbeschäftigt werden kann, eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen Arbeitsplatz, der Tätigkeiten voraussetzt, die arbeitsvertraglich nicht geschuldet sind, und ist eine einvernehmliche Änderung des Arbeitsvertrags nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 3.1 Planmäßige Durchführung der bAV

Wird die betriebliche Altersversorgung über die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds durchgeführt, fließen bereits die Beiträge des Arbeitgebers als steuerfreier[1] oder steuerpflichtiger Arbeitslohn in der Ansparphase zu. Hierfür ist entscheidend, dass die Versorgungseinrichtung dem Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die späteren Versorgu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 3.5 Kapitalleistungen aus befreienden Lebensversicherungen

Kapitalzahlungen aus befreienden Lebensversicherungen gehören grundsätzlich nicht zu den beitragspflichtigen Versorgungsbezügen.[1] Danach ist die gesetzliche Definition des Begriffs "Versorgungsbezug" als abschließend zu betrachten. Da eine befreiende Lebensversicherung nicht zu den in § 229 Abs. 1 SGB V aufgeführten Bezügen gehört, kann sie weder als Rente noch als Versorg...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 5.4 Kündigung wegen völliger Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit

Die völlige Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit wird der dauernden Leistungsunfähigkeit gleichgestellt, weil auch hier der Arbeitgeber auf unabsehbare Zeit daran gehindert ist, sein Direktionsrecht auszuüben. Negative Prognose Auch hier ist wieder streitig, ob die frühere Dauer der Arbeitsunfähigkeit ein Indiz für weitere Arbeitsunfähigkeit darstellt. Bei e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 5 Abfindung von Kleinanwartschaften

Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung können vom Arbeitgeber grundsätzlich nicht abgefunden werden.[1] Eine Ausnahme bilden sog. Kleinanwartschaften: Der Arbeitgeber kann bei Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze ohne Zustimmung des Arbeitnehmers eine sog. Kleinanwartschaft abfinden, wenn die monatliche Rente 1,5 % bzw. bei Einmalzahlung 18 Zehntel der monatlichen...mehr