Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 299 Datenve... / 2.1 Verarbeitung zur Qualitätssicherung (Abs. 1)

Rz. 4 Vertragsärzte, zugelassene Krankenhäuser, medizinische Versorgungszentren, Erbringer von Vorsorgeleistungen oder Rehabilitationsmaßnahmen, Einrichtungen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach § 111a besteht, sowie die in Richtlinien, Beschlüssen und Vereinbarungen festgelegten Datenempfänger sind befugt und verpflichtet, personen- oder einrichtungsbezogene Daten der Versiche...mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.4.1 Arzt- und Zahnarztverzeichnis (Abs. 4)

Rz. 11 Die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung führen jeweils ein bundesweites Verzeichnis der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Zahnärzte sowie Einrichtungen (Satz 1). Durch das PfWG sind mit Wirkung zum 1.8.2008 stationäre Pflegeeinrichtungen i. S. d. § 119b, die regelmäßig nicht ärztlich geleitet sind, in den Anwendungs...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.6 Vereinbarungen auf Ebene der Bundesmantelverträge (Abs. 3)

Rz. 24 Die Regelung verpflichtet die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und den GKV-Spitzenverband als Bestandteil der Bundesmantelverträge Form und Inhalt der Abrechnungsunterlagen für die vertragsärztlichen Leistungen, Form und Inhalt der im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erforderlichen Vordrucke, die Erfüllung der Pflichten der Vertragsärzte nach Abs. 1, 4, die Er...mehr

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Sommer, SGB V § 303a Wahrne... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 11 Schreyögg, Datenschatz für die Versorgung von morgen – Digitalisierung, G+G 2020, Nr. 2 S. 32. Weichert, "Datentransparenz" und Datenschutz, MedR 2020 S. 539. Datengutachten für das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), www.e-health-com.de/fileadmin/user_upload/dateien/Downloads/dimdi-sekundaerdaten-expertise.pdf; abgerufen: 7.7.2022.mehr

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Sommer, SGB V § 293a Transp... / 2.1 Vertragstransparenzstelle (Abs. 1).

Rz. 3 Zur Sicherung der Datengrundlagen für den RSA (§ 273) wird das BAS beauftragt, eine Vertragstransparenzstelle einzurichten, die ein Verzeichnis für Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung (§ 73b) und Verträge über eine besondere Versorgung (§ 140a) führt, regelmäßig aktualisiert und bekannt macht (Satz 1). Aufgrund der mit dem Gesundheitsversorgungs- und Pfleg...mehr

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Sommer, SGB V § 300 Abrechn... / 2.1 Aufzeichnungs- und Übermittlungspflicht der Apotheken und anderer Anbieter (Abs. 1)

Rz. 8 Apotheken und weitere Anbieter von Arzneimitteln (z. B. Direktlieferanten; BT-Drs. 14/1245 S. 105 zu § 300) übertragen bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln das bundeseinheitliche Kennzeichen für Fertigarzneimittel (Abs. 3 Nr. 1) maschinenlesbar auf das für die vertragsärztliche Versorgung verbindliche Verordnungsblatt oder in den elektronischen Verordnungsdatensatz (...mehr

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Sommer, SGB V § 296 Datenüb... / 2.4 Befundübermittlung durch Vertragsärzte (Abs. 4)

Rz. 20 Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtung sind verpflichtet und befugt, im Rahmen der Prüfungen nach § 106b Abs. 1 Satz 1 der Prüfungsstelle auf Verlangen die für die Prüfung erforderlichen Befunde zu übermitteln. Die Regelung entspricht § 295 Abs. 1a über die Übermittlung von Befunden im Rahmen der Abrechnungsprüfung nach § 106d und...mehr

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Sommer, SGB V § 299 Datenve... / 2.3 Pseudonymisierung (Abs. 2)

Rz. 7 Die für die Qualitätssicherung zu übermittelnden Daten sind zu pseudonymisieren (Satz 1). Dazu wird der Name oder ein anderes Identifikationsmerkmal durch ein Pseudonym (zumeist ein Code, bestehend aus mehrstelligen Buchstaben- oder Zahlenkombinationen) ersetzt, um die Feststellung der Identität des Betroffenen auszuschließen oder wesentlich zu erschweren (Art. 4 Nr. 5...mehr

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Sommer, SGB V § 402 Beziehu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält als weitere Überleitungsregelung aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands Aussagen zu Vorschriften des Vierten Kapitels (Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern). Die Vorschrift enthält in ihrem Abs. 2 für das Beitrittsgebiet zunächst eine Sonderregelung für die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung (§ 95) im ...mehr

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Sommer, SGB V § 294a Mittei... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 294a bezweckt eine Kostenentlastung der gesetzlichen Krankenkassen. In den Fällen, in denen ein Versicherter Leistungen zulasten einer Krankenkasse erhält, obwohl ein anderer Leistungsträger zuständig ist (z. B. eine Berufsgenossenschaft aufgrund einer Berufskrankheit), die Behandlungsbedürftigkeit durch einen Dritten oder den Versicherten (§ 52) zu verantworten ist,...mehr

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Sommer, SGB V § 294a Mittei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 294a wurde durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsmodernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 eingeführt. Eine Vorgängervorschrift existiert nicht. Die bis dahin nur vertraglich geregelte Mitteilung von Anhaltspunkten über die Zuständigkeit eines anderen Kostenträgers wurde auf ei...mehr

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Sommer, SGB V § 294 Pflicht... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Leistungserbringer sind berechtigt, Patientendaten aufzuzeichnen und an Krankenkassen oder Kassenärztliche Vereinigungen zu übermitteln. Rz. 2 Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesser...mehr

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Sommer, SGB V § 301a Abrech... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Regelungen über die Angaben, die freiberuflich tätige Hebammen und Entbindungspfleger den Krankenkassen für Abrechnungszwecke zu übermitteln haben. Gemäß § 134a Abs. 1 Satz 1 schließt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) mit den für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Berufsverbänden d...mehr

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Sommer, SGB V § 303f Gebühr... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 5 Hess, Anforderungen an die Folgenabwägung bei Beantragung der Aussetzung des Vollzuges der §§ 303a-303f SGB V, GuP 2021 S. 63. Lippert, Forschung mit Daten von Versicherten aus der gesetzlichen Krankenversicherung? – Zugleich Besprechung des Beschlusses des BVerfG vom 19.3.2020 – 1 BvQ 1/20, GesR 2020 S. 639. Platzer, Das Vorhaben einer Forschungsdatenbank nach dem Digit...mehr

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Sommer, SGB V § 285 Persone... / 2.3 Verarbeitung von Sozialdaten (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 10 Die rechtmäßig erhobenen und gespeicherten Sozialdaten dürfen nur für die Aufgaben nach Abs. 1 in dem erforderlichen Umfang verarbeitet werden. Eine Verarbeitung für andere Zwecke ist nur dann zulässig, wenn dies durch andere Vorschriften des Sozialgesetzbuchs oder nach § 13 Abs. 5 IfSG (Impfschutz) angeordnet oder gestattet wird. Der weite Begriff des Verarbeitens i....mehr

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Sommer, SGB V § 303 Ergänze... / 3 Literatur

Rz. 10 Altmiks, Veränderungen im Leistungserbringungsverhältnis, SDSRV Nr. 69 S. 33 (2020). Schreyögg, Datenschatz für die Versorgung von morgen – Digitalisierung, G+G 2020, Nr. 2 S. 32. Thüsing/Rombey, Das gesetzliche Verbot der Korrektur unrichtiger Diagnosedaten – Zur Europarechtskonformität des § 303 Abs. 4 SGB V, RDV 2020 S. 177. Thüsing/Flink, Das gesetzliche Verbot der K...mehr

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Sommer, SGB V § 295a Abrech... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Die Vorschrift ersetzt die vorübergehende Regelung für die Nutzung privater Rechenzentren durch die in § 295 Abs. 1b Satz 1 genannten Leistungsträger (§ 295 Abs. 1b Satz 5 bis 8 a. F.; befristet bis zum 1.7.2011 durch § 320). Abs. 3 übernimmt die vorübergehende Regelung für die Abrechnung ambulanter Notfallbehandlungen der Krankenhäuser durch private Rechenzentren (§ 1...mehr

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Sommer, SGB V § 303 Ergänze... / 2.3 Nacherfassung von Daten (Abs. 3)

Rz. 5 Die Krankenkassen sind verpflichtet, Datenlieferungen, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechend im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern übermittelt werden, nachzuerfassen (Satz 1; BT-Drs. 15/1525 S. 148 zu § 303). Dazu dürfen nichtmedizinische Nachfragen beim Leistungserbringer gestellt werden (BSG, Urteil v. 28.11.20...mehr

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Sommer, SGB V § 294a Mittei... / 2.2 Selbstverschulden (Abs. 2)

Rz. 7 Liegen Anhaltspunkte für ein Selbstverschulden i. S. d. § 52 Abs. 2 vor, sind die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen sowie die Krankenhäuser nach § 108 verpflichtet, den Krankenkassen die erforderlichen Daten mitzuteilen (Satz 1). Die Mitteilungspflicht besteht, wenn sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht in...mehr

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Sommer, SGB V § 303e Datenv... / 2.2 Zweckbindung (Abs. 2)

Rz. 11 Nutzungsberechtigte (Abs. 1) dürfen Daten verarbeiten, wenn die Daten für die jeweilige Zuständigkeit erforderlich sind und einem in der Vorschrift genannten Zweck dient. Danach ist die Datenverarbeitung zulässig zur Wahrnehmung von Steuerungsaufgaben durch die Kollektivvertragspartner, Verbesserung der Qualität der Versorgung, Planung von Leistungsressourcen, z. B. Kran...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ausgehend von § 294 als Grundnorm regelt die Vorschrift die Aufzeichnungs- und Übermittlungspflichten im Hinblick auf Sozialdaten der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen sowie der Kassenärztlichen Vereinigungen. Außerdem sind Regelungen zur Übermittlungsform und die Möglichkeit enthalten, weitere Einzelheiten in den Bundesmantelve...mehr

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Sommer, SGB V § 284 Soziald... / 2.4 Wirtschaftlichkeitsprüfung (Abs. 2)

Rz. 20 Die Wirtschaftlichkeit der kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Versorgung wird aufgrund des begründeten Antrags einer Krankenkasse, mehrerer Krankenkassen gemeinsam oder der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) für die Einleitung der Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlicher und zahnärztlicher Leistungen durch die Prüfungsste...mehr

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Sommer, SGB V § 287a Federf... / 2.1 Länderübergreifende Forschungsvorhaben (Satz 1)

Rz. 3 Auf länderübergreifende Vorhaben der Versorgungs- und Gesundheitsforschung (§ 287), an denen nichtöffentliche Stellen oder öffentliche Stellen des Bundes oder der Länder aus zwei oder mehr Ländern als Verantwortliche beteiligt sind, ist § 27 BDSG anzuwenden. Die anfallenden Sozialdaten können auch ohne Einwilligung des Versicherten verarbeitet werden. Damit wird vermieden,...mehr

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Sommer, SGB V § 296 Datenüb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Die ursprüngliche Überschrift lautete "Durchschnittsprüfungen, Prüfungen von Richtgrößen". Neugefasst wurde die Vorschrift durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesund...mehr

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Sommer, SGB V § 296 Datenüb... / 2.2 Datenübermittlung durch Krankenkassen (Abs. 2)

Rz. 12 Durch Abs. 2 wurden die bereits in den Bundesmantelverträgen geregelten Datenübermittlungen für den Fall von vereinbarten Prüfungen auf eine datenschutzrechtliche gesetzliche Grundlage gestellt (BT-Drs. 16/4247 S. 57 zu § 296). Die Übermittlungspflicht der Krankenkassen erstreckt sich nach Satz 1 quartalsbezogen auf die von allen Vertragsärzten verordneten Leistungen ...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.4 Übermittlungspflichten der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen (Abs. 2)

Rz. 20 Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind verpflichtet, die in Nr. 1 bis 9 abschließend genannten Daten quartalsweise fallbezogen an die Krankenkassen zu übermitteln (Satz 1). Hintergrund der lediglich fallbezogenen und nicht versichertenbezogenen Übermittlungspflicht ist, dass den Krankenkassen nicht die Führung von versichertenbezogenen Leistungs- und Gesundheitsprofi...mehr

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Sommer, SGB V § 296 Datenüb... / 2.1 Datenübermittlung durch Kassenärztliche Vereinigungen (Abs. 1)

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet die Kassenärztlichen Vereinigungen, den Prüfungsstellen (§ 106c) im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern aus den Abrechnungsunterlagen der Vertragsärzte für jedes Quartal die in Nr. 1 bis 7 genannten Daten zu übermitteln. Rz. 10 Die Angabe der Arztnummer (Satz 1 Nr. 1) ist erforderlich, weil es sich ...mehr

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Sommer, SGB V § 303 Ergänze... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden und bestand zunächst nur aus einem Absatz. Weitere Änderungen und Ergänzungen sind mit dem Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 303b Datenz... / 2.1 Datenübermittlung an den GKV-Spitzenverband (Abs. 1)

Rz. 6 Die Krankenkassen sind berechtigt und verpflichtet, dem GKV-Spitzenverband für die in § 303e Abs. 2 genannten Zwecke die erforderlichen Daten zu übermitteln (Satz 1). Der GKV-Spitzenverband hat in diesem Zusammenhang die Funktion einer Datensammelstelle. Die Daten werden in pseudonymisierter Form angeliefert (versichertenbezogenes Lieferpseudonym). Das versichertenbezo...mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.7 Verzeichnis der Leistungserbringer und Fachkräfte in der Pflege (Abs. 8)

Rz. 32 Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat ein bundesweites Verzeichnis der Leistungserbringer und Fachkräfte in der Pflege anzulegen (Satz 1). Das Verzeichnis ist bis zum 31.12.2021 zu errichten und durch das BfArM zu führen. Dazu hat sich das BfArM mit dem GKV-Spitzenverband, dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen und den für die Wahrnehmung ...mehr

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Sauer, SGB III § 347 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Nr. 1 und 4 wurden zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) geändert. Durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 588) wurde Nr. 4 erneut zum 1.4.1999 geändert. Mit Wirkung zum 1.1.2000 wurde Nr. 4 durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) eingefügt, wodur...mehr

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Sommer, SGB V § 294a Mittei... / 2.1 Mitteilungspflicht (Abs. 1)

Rz. 4 Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen (§§ 72 ff.), Einrichtungen (z. B. nach § 119b) sowie zugelassene Krankenhäuser (§ 108) haben eine Mitteilungspflicht gegenüber den Krankenkassen (Satz 1). Die Mitteilungspflicht wird ausgelöst, sobald dem Leistungserbringer Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Krankheit eine ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 300 Abrechn... / 2.3 Arzneimittelabrechnungsvereinbarung (Abs. 3)

Rz. 16 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete Spitzenorganisation der Apotheker (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – www.abda.de) vereinbaren in der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung näheres über die in Nr. 1 bis 5 genannten Regelungsgegenstände (Satz 1; Arzneimi...mehr

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Sommer, SGB V § 287a Federf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 27.3.2020 (BGBl. I S. 857) mit Wirkung zum 28.3.2020 eingefügt. Für länderübergreifende Vorhaben der Versorgungs- und Gesundheitsforschung mit mehreren öffentlichen und nichtöffentlichen Verantwortlichen wird gegenüber der Aufsichtsbehörde ein Hauptv...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 287a Federf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Zur Beschleunigung und Vereinfachung multizentrischer, länderübergreifender Vorhaben der Versorgungs- und Gesundheitsforschung sieht die Vorschrift die verfahrensrechtliche Koordinierung der Zuständigkeiten verschiedener datenschutzrechtlicher Landesbehörden vor. Die Vorschrift soll eine koordinierte und einheitliche Anwendung der datenschutzrechtlichen Vorschriften er...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 302 Abrechn... / 2.5 Bericht über Mehrkostenvereinbarungen (Abs. 5)

Rz. 10 Der GKV-Spitzenverband veröffentlicht jährlich einen nach Produktgruppen differenzierten Bericht über die Entwicklung der Mehrkostenvereinbarungen für Versorgungen mit Hilfsmittelleistungen (Satz 1). Der Bericht enthält insbesondere nach Produktgruppen differenzierte quantitative Daten, wie die Zahl der abgeschlossenen Mehrkostenvereinbarungen und die durchschnittlich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 287a Federf... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 6 Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.), Forschung gestalten, veröffentlicht im Internet unter www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/versorgung.php, zuletzt abgerufen am 25.8.2022. Spitz/Cornelius, Einwilligung und gesetzliche Forschungsklausel als Rechtsgrundlagen für die Sekundärnutzung klinischer Daten zu Forschungszwecken, MedR 2022 S. 191. Hoffmann, Die da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut; Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen: Das BMF gibt die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen mit dem Stand vom 1.1.2022 neu bekannt (BMF v. 11.3.2022 – III C 3 - S 7492/19/10001 :004, BStBl. I 2022, 346). Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 2.1.3 Zusatz- und Sonderversorgungssysteme

Rz. 26 Das AAÜG bezieht sich auf die in den Anl. 1 und 2 genannten Versorgungssysteme wie folgt: Anl. 1: Zusatzversorgungssysteme Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz (ab 17.8.1950), Zusätzliche Altersversorgung der Generaldirektoren der zentral geleiteten Kombinate und ihnen gleichgestellte Leiter zentral gelenkter Wirtschaftsorganisationen (ab 1.1.1986), Zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 313 Elektro... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 305a Beratu... / 2.5 Vertragliche Versorgungsformen (Satz 6)

Rz. 9 Leistungserbringer und Krankenkassen können abweichend von den in Satz 4, 5 genannten Beschränkungen Daten über verordnete Arzneimittel im Rahmen der vertraglichen Versorgungsformen nach § 63 ­(Modellvorhaben), § 73b (Hausarztzentrierte Versorgung), § 137f (Strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten) und § 140a (Integrierte Versorgung) nutzen. Hierd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 307 Datensc... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Eine Vorgängervorschrift existiert nicht. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telemat...mehr

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Sommer, SGB V § 338 Kompone... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 306 Telemat... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 337 Recht d... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 316 Finanzi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 339 Vorauss... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 316 Finanzi... / 2.1 Finanzierung (Abs. 1)

Rz. 3 Zur Finanzierung zahlt der GKV-Spitzenverband an die gematik jährlich einen Betrag in Höhe von 1,00 EUR je Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (Satz 1; ab 1.1.2022 = 1,50 EUR). Die Höhe des Betrages kann das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) entsprechend dem Mittelbedarf der gematik und unter Beachtung des Gebotes der Wirtschaftlichkeit durch Rechtsveror...mehr

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Sommer, SGB V § 313 Elektro... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 9 Weyd, Digitalisierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung – Ein Überblick über das Digitale-Versorgung-Gesetz, MedR 2020 S. 183. KVB (Herausg.), TI-Verzeichnisdienst, www.kvb.de (abgerufen: 10.8.2022).mehr

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Sommer, SGB V § 317 Beirat ... / 2.2 Benennung der Mitglieder (Abs. 2)

Rz. 5 Die Mitglieder des Beirats werden von verschiedenen Stellen benannt:mehr