Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgung

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bauteile / 8 Lüftungsleitungen (L, K), Installationsschächte (I), Rohrdurchführungen (R), Kabelanlagen (E)

In den letzten Jahrzehnten ist der Aufwand für Gebäude- und Anlagentechnik in nahezu allen Bereichen und Branchen drastisch gestiegen. Damit kommt den Installationen auch unter Brandschutzgesichtspunkten große Bedeutung zu. Dabei geht es um folgende Punkte: Vermeidung der Rauch- und Brandausbreitung (etwa durch offene Wanddurchbrüche oder Öffnungen, die sich durch den Abbrand...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Evakuierungsübung / 1.1 Was spricht gegen eine Evakuierungsübung?

Ist die Zeit bis zum Eintreffen der Feuerwehr sehr kurz (z. B. weil das Gebäude günstig gelegen ist), trifft die Feuerwehr u. U. gerade dann ein, wenn die Evakuierung in vollem Gange und die Unruhe entsprechend groß ist. Es ist dann sehr schwierig, einen Lageüberblick zu gewinnen und zügig einen Löschangriff zu starten. Wenn die Fluchtwege sehr kurz sind (z. B. einstöckige, k...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.6 Zusammengeballte Zahlungsweise

Rz. 38 Ob die Entschädigung in einer Summe, in Raten in einem oder mehreren Vz oder in Rentenform geleistet wird, ist für § 24 Nr. 1 EStG unerheblich. Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG erfordert aber nach st. Rspr. die Zusammenballung von Einnahmen, denn der sachliche Grund für die tarifliche Begünstigung liegt darin, die sich aus der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3.1 Wiederkehrende Bezüge

Rz. 66 Für wiederkehrende Bezüge aus einer Veräußerung des Betriebs oder Mitunternehmeranteils ist die Sofortversteuerung der Normalfall; anzusetzen ist der nach §§ 12ff. BewG zu ermittelnde Barwert. Sie werden nur als nachträgliche (laufende) Einkünfte besteuert, wenn diese Art der Besteuerung ausdrücklich gewählt wird. Wird das Wahlrecht überhaupt nicht oder nicht ordnungs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Lieferungen von Gegenständen zur Versorgung von Kriegsschiffen (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 UStG)

Rz. 104 Steuerfrei sind die Lieferungen von Gegenständen zur Versorgung von Kriegsschiffen, wenn die Versorgungsgüter für Fahrten bestimmt sind, bei denen ein Hafen oder Ankerplatz außerhalb des deutschen Küstengebietes angelaufen werden soll. Hierdurch soll die Versorgung von Kriegsschiffen im Inland der Versorgung in einem Hafen im Ausland gleichgestellt werden. Die Steuer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Lieferung von Gegenständen zur Versorgung von Seeschiffen (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 97 Die Steuerbefreiung der Lieferung von Gegenständen zur Versorgung von Seeschiffen ist neu in das UStG 1980 aufgenommen worden. Jedoch kam es auch unter der Geltung des UStG 1967/1973 nicht zu einer Besteuerung der Lieferung von Versorgungsgegenständen an Unternehmer der Seeschifffahrt, weil diese Gegenstände aufgrund einer Verwaltungsanweisung[1] als Ausrüstungsgegens...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Einordnung der Vorschrift in das EU-Recht

Rz. 25 Gem. Art 148 MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten folgende Umsätze von der Steuer: die Lieferungen von Gegenständen zur Versorgung von Schiffen, die auf hoher See im entgeltlichen Passagierverkehr, zur Ausübung einer Handelstätigkeit, für gewerbliche Zwecke oder zur Fischerei sowie als Bergungs- oder Rettungsschiffe auf See oder zur Küstenfischerei eingesetzt sind, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Buchnachweis (§ 8 Abs. 3 UStG)

Rz. 160 Nach § 8 Abs. 3 UStG müssen die in den Abs. 1 und 2 bezeichneten Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung buchmäßig nachgewiesen sein. Das BMF kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats bestimmen, wie der buchmäßige Nachweis zu führen ist. Von dieser Ermächtigung hat das BMF in § 18 UStDV Gebrauch gemacht. Nach § 18 UStDV sind die Vo...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.5.2 Versorgungssperre

In der Rechtsprechung und herrschenden Meinung ist anerkannt, dass ein Wohnungseigentümer dann von der Versorgung mit (Warm-)Wasser und Heizenergie ausgeschlossen werden kann, wenn er mit den fälligen Hausgeldzahlungen erheblich in Rückstand ist.[1] Die Eigentümergemeinschaft soll sogar berechtigt sein, die Versorgungsleitungen zu kappen, wenn der säumige Eigentümer direkter...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Unternehmer, Leistungsempfänger, Leistungskette

Rz. 26 Die Steuerbefreiungen in § 8 UStG sind ebenso wie in Art. 148 Buchst. c MwStSystRL dem Wortlaut dieser Bestimmungen nach an keine Voraussetzungen in Bezug auf den leistenden Unternehmer oder den Leistungsempfänger geknüpft. Der jeweilige Steuerbefreiungstatbestand stellt vielmehr auf bestimmte nach Beschaffenheit und Zweckbestimmung bezeichnete Gegenstände und sonstig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.3 Lieferungen von Versorgungsgegenständen (§ 8 Abs. 2 Nr. 3 UStG)

Rz. 155 Die Steuerbefreiung für Lieferungen von Versorgungsgegenständen nach § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 3 UStG ist davon abhängig, dass diese zur Versorgung der in § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG genannten Luftfahrzeugen bestimmt sind. Es ist nicht erforderlich, dass die gelieferten Gegenstände für ein bestimmtes Luftfahrzeug vorgesehen sind; es genügt vielmehr, wenn sie für Lu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Zweck und Bedeutung der Steuerbefreiung

Rz. 13 § 8 UStG bezweckt neben anderen Vorschriften (Rz. 24, Rz. 25) die Begünstigung der unternehmerischen Seefahrt und internationalen Luftfahrt. Er trägt zu einer Sonderstellung der Unternehmer der Seeschifffahrt und der internationalen Luftfahrt bei, durch die diese Unternehmer weitgehend gleichsam außerhalb des Umsatzsteuerrechts gestellt werden. Da die Unternehmer der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Ausrüstungsgegenstände für Seeschiffe (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 88 Aufgrund von § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2 UStG sind Lieferungen, Instandsetzungen, Wartungen und Vermietungen von Ausrüstungsgegenständen steuerfrei, die für Seeschiffe der Erwerbsseeschifffahrt oder der Seenotrettung bestimmt sind. Für die Lieferung dieser Ausrüstungsgegenstände war eine entsprechende Steuerbefreiung bereits nach § 4 Nr. 3 i. V. m. § 8 Abs. 1 ...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 7.1.4 Konkretisierung der Verwalterbefugnisse

Gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen. Nach Auffassung des Gesetzgebers kann je nach Größe der Wohnanlage und Art der regelmäßig anfallenden Maßnahmen auc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.5 Internationaler Luftverkehr

Rz. 145 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 2 UStG wird nur für Leistungen gewährt, die für Luftfahrtunternehmer bewirkt werden, die überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen. Diese Regelung entspricht dem Begriff des "entgeltlichen internationalen Verkehrs", wie er in Art. 148...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.2 Schiffsmakler

Rz. 115 Der Begriff des Schiffsmaklers ist nicht allein nach den Vorschriften des Handelsmaklers[1] zu bestimmen. Gemäß § 93 Abs. 1 HGB ist Handelsmakler, wer gewerbsmäßig für andere Personen die Vermittlung von Verträgen über Anschaffung oder Veräußerung von Waren, über Versicherungen, Güterbeförderungen, Bodmerei, Schiffsmiete oder sonstige Gegenstände des Handelsverkehrs ...mehr

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Heizkostenverordnung: Abrechnungspflicht für Wärmepumpen

Überblick Heizkosten in Mehrfamilienhäusern, die überwiegend mit Wärmepumpe versorgt werden, mussten bisher nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Das ändert sich nun: Am 1. Oktober tritt eine Novellierung der Heizkostenverordnung in Kraft. Am 1.10.2024 treten Änderungen der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) in Kraft. Damit gelten auch für mit Wärmepumpen versorgte Ge...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.2 Teilversammlung

Rz. 15 Teilversammlungen sind durchzuführen, wenn wegen der Eigenart des Betriebs eine Versammlung aller Arbeitnehmer zum gleichen Zeitpunkt nicht stattfinden kann.[1] Sie dient ebenso wie die Vollversammlung der Erörterung der Gesamtbelange des Betriebs. Die Zusammensetzung der Teilnehmer ist durch die Gründe bedingt, die einer Vollversammlung entgegenstehen. Wer nicht zum ...mehr

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Sommer, SGB V § 390 IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Art. 1 Nr. 90 des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) v. 22.3.2024 (BGBl. I Nr. 101) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 26.3.2024 in das SGB eingefügt. Die Vorschrift basiert auf § 75b (alt). Neben einer redaktionellen Überarbeitung wird die Security-Awareness im Gesundheitswesen gestärkt, in...mehr

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Sommer, SGB V § 372 Spezifikationen zu den offenen und standardisierten Schnittstellen für informationstechnische Systeme in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernom...mehr

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Sommer, SGB V § 287a Federführende Datenschutzaufsicht in der Versorgungs- und Gesundheitsforschung (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 27.3.2020 (BGBl. I S. 857) mit Wirkung zum 28.3.2020 eingefügt. Für länderübergreifende Vorhaben der Versorgungs- und Gesundheitsforschung mit mehreren öffentlichen und nichtöffentlichen Verantwortlichen wird gegenüber der Aufsicht...mehr

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Schell, SGB IX § 6 Rehabili... / 2.2 Leistungsspektrum/selbstständige und eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung (Abs. 2)

Rz. 9 Jeder Rehabilitationsträger ist verpflichtet, den festgestellten – ggf. rehabilitationsträgerübergreifenden - Teilhabedarf durch seine Leistungen zu befriedigen. Der Umfang seiner Leistungen wird begrenzt durch sein eigenes, ihm zur Verfügung stehendes (gesetzliches und satzungsmäßiges) Leistungsspektrum. Der Rehabilitationsträger soll die Teilhabeleistungen im Rahmen d...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.3.3 Gesetzliche Vermutung nach Abs. 3a

Rz. 269 Genügen die Feststellungen insgesamt nicht, eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft festzustellen, darf das Jobcenter eine solche vermuten, wenn mindestens ein Kriterium nach Abs. 3a vorliegt. Die Aufzählung ist dennoch nicht abschließend, auch die Kriterien sind nicht zwingend abschließend definiert. Rz. 270 Abs. 3a nennt 4 Kriterien, die dafür ausreichen, au...mehr

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Sommer, SGB V § 355 Festleg... / 2.6 Monitoring (Abs. 2d)

Rz. 4g Die KBV trifft erstmals bis zum 30.6.2022 die notwendigen Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten, die im Rahmen des telemedizinischen Monitorings verarbeitet werden (Satz 1). Die Festlegungen sind fortlaufend fortzuschreiben (Satz 2). In Folge des am 31.3.2021 in Kraft getretenen Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-B...mehr

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Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.1.2 Diskriminierungsfreie Einbindung aller Komponenten und Dienste (Nr. 2)

Rz. 4 Die Anbieter und Hersteller informationstechnischer Systeme für die vertragsärztliche Versorgung, die vertragszahnärztliche Versorgung, die pflegerische Versorgung sowie für Krankenhäuser, Apotheken, Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen stellen die diskriminierungsfreie Einbindung aller Komponenten und Dienste sicher, die von der Gesellschaft für Telematik (g...mehr

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Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.1.3 Zugriff auf Sozialdaten (Nr. 3)

Rz. 5 Der verlangte Zugriff auf die in § 335 Abs. 1 genannten Daten ist nicht zulässig und ordnungswidrig. Die Vorschrift konkretisiert den Schutz des Sozialgeheimnisses (§ 35 SGB I) und dient dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfG, Urteil v. 15.12.1983, 1 BvR 209/83, 1 BvR 269/83, 1 BvR 362/83, 1 BvR 420/83, 1 BvR 440/83, 1 BvR 484/83). Damit verbunden ist d...mehr

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Sommer, SGB V § 386 Recht a... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 zunächst mit der Nummer 385 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktu...mehr

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Sommer, SGB V § 387 Konform... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 zunächst mit der Nummer 386 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktu...mehr

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Sommer, SGB V § 389 Empfehlung von Standards, Profilen und Leitfäden von informationstechnischen Systemen im Gesundheitswesen als Referenz (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 zunächst mit der Nummer 388 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Te...mehr

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Sommer, SGB V § 389 Beachtu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 zunächst mit der Nummer 389 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktu...mehr

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Sommer, SGB V § 303c Vertra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 eingefügt. Für die Zwecke der Datentransparenz wird damit eine Vertrauensstelle geschaffen. Rz. 2 Art. 256 Nr. 1 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BGBl. I S. 2...mehr

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Sommer, SGB V § 388 Verbind... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 zunächst mit der Nummer 387 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktu...mehr

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Sommer, SGB V § 385 Bedarfs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 zunächst mit der Nummer 384 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktu...mehr

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Sommer, SGB V § 390 IT-Sich... / 2.6 Verbindlichkeit (Abs. 6)

Rz. 10 Die Richtlinie ist für die an der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer verbindlich (Satz 1). Die Regelung erfasst auch vertragspsychotherapeutische Leistungserbringer oder Medizinische Versorgungszentren. Die Richtlinie ist nicht für die ambulante vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Versorgung im Krankenhaus...mehr

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Sommer, SGB V § 287 Forschu... / 3 Literatur

Rz. 10 Rebscher, Versichertendaten in der GKV – Wege zur besseren Steuerung und Effizienz der Versorgung – Digitales Gesundheitswesen – Chancen, Nutzen, Risiken, Frankfurter Forum 2017, Heft 16, 14. Spindler, Big Data und Forschung mit Gesundheitsdaten in der gesetzlichen Krankenversicherung, MedR 2016, 691. Schadly, Verzettelt beim Sozialdaten-Schutz, G+G 2022, Nr. 1, 29. Spit...mehr

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Sommer, SGB V § 394 Bericht über das Interoperabilitätsverzeichnis (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 zunächst mit der Nummer 393 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Te...mehr

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Sommer, SGBV SGB V § 394a Verordnungsermächtigung (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Art. 1 Nr. 78 des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) v. 3.6.2021 hat die Vorschrift mit Wirkung zum 9.6.2021 erstmalig eingefügt. Eine Vorgängervorschrift existiert nicht. Die Regelung enthält eine Verordnungsermächtigung für das Bundesministerium für Gesundh...mehr

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Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist ursprünglich durch Art. 1, Art. 79. Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit der Nummer 307 und mit dem wesentlichen Inhalt der jetzigen Abs. 2 und 3 mit Wirkung vom 1.1.1989 an in Kraft getreten. Mit Art. 2 Nr. 3, Art. 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Einführung eines SV...mehr

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Sommer, SGB V § 355 Festleg... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 303d Forsch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 eingefügt. Die Datenaufbereitungsstelle hatte Daten für die in § 303f Abs. 2 a. F. genannten Zwecke aufzubereiten. Rz. 2 Art. 256 Nr. 1 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 3...mehr

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Sommer, SGB V § 372 Spezifi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sauer, SGB IX § 26 Gemeinsa... / 2.2.8 Beteiligung von Haus-, Fach-, Betriebs- und Werksärzten (Abs. 2 Nr. 8)

Rz. 43 Haus- bzw. Fachärzte haben wegen des persönlichen Kontakts zum Leistungsberechtigten regelmäßig eine hohe Kompetenz zur Beurteilung von Krankheiten und Behinderungen sowie in der Rehabilitationssteuerung. Der Arbeitsbereich der Allgemeinmedizin beinhaltet die Grundversorgung aller Patienten mit körperlichen und seelischen Gesundheitsstörungen in der Akut- und Langzeit...mehr

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Sommer, SGB V § 385 Bedarfs... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Die Verordnungsermächtigung für das BMG zum Aufbau einer Koordinierungsstelle bei der gematik, die die Interoperabilität und die Anforderungen an Schnittstellen fördert und die notwendigen organisatorischen Rahmenbedingungen bereitstellt, wurde bereits mit dem Digitale–Versorgung–und–Pflege–Modernisierungs–Gesetz (DVPMG) v. 3.6.2021 in Form des ehemaligen § 394a eingef...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 390 IT-Sich... / 2.7 Zertifizierung (Abs. 7)

Rz. 11 Die informationstechnischen Systeme der Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte (Praxisinformationssysteme, PIS) werden überwiegend von Dienstleistern hergestellt und gewartet. Die KBV sind verpflichtet, die Mitarbeitenden der Dienstleister zu zertifizieren (Satz 1, www.kbv.de/html/it-sicherheit.php; abgerufen: 18.10.2024). Das Zertifikat ist zu beantragen (www.kbv.de/...mehr

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Sommer, SGB V § 372 Spezifi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Primärsysteme der Leistungserbringer, um personenbezogene Patientendaten zu verarbeiten (z. B. Praxisverwaltungssysteme oder Krankenhausinformationssysteme), werden in deren administrativer Verantwortung betrieben. Sie müssen allerdings ermöglichen, Patientendaten zu archivieren oder in andere Systeme zu übertragen, elektronische Verordnungen auszustellen, erforder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 389 Beachtu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Elektronische Anwendungen im Gesundheitswesen dürfen nur dann ganz oder teilweise aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden, wenn die Anbieter die Interoperabilitätsfestlegungen der gematik und ihre Empfehlungen (§ 385 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1) beachten. Es kann sich um Anwendungen handeln, die im Rahmen der Regelversorgung, von befristeten Maßnahme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 390 IT-Sich... / 2.2 Inhalt (Abs. 2)

Rz. 5 Zum Pflichtinhalt der Richtlinie gehören aufgrund der Formulierung "umfasst insbesondere" Anforderungen an die sichere Installation und Wartung von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur, die in der vertragsärztlichen und -zahnärztlichen Versorgung eingesetzt werden, und Maßnahmen zur Sensibilisierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Informationssic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 393 Cloud-E... / 2.5 Angemessene Maßnahmen (Abs. 5)

Rz. 9 Technische und organisatorische Maßnahmen gelten als angemessen (Abs. 3 Nr. 1), wenn folgende Anforderungen erfüllt werden: in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung die Voraussetzungen des § 390, in zugelassenen Krankenhäusern die Voraussetzungen des § 391 und von Krankenkassen die Voraussetzungen des Branchenspezifischen Sicherheitsstandards für ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 355 Festleg... / 2.15 Besondere Interessen (Abs. 5)

Rz. 7 Bevor der elektronische Medikationsplan (§ 341 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b) fortgeschrieben wird, setzt sich die KBV mit der für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Spitzenorganisation der Apotheker auf Bundesebene, der Bundesärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft ins Benehmen (Satz 1). Bevor die elektronische Patientenkurza...mehr

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Sommer, SGB V § 295b Vorabü... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die für die Abrechnung der Leistungen der vertragsärztlichen Versorgung von den Kassenärztlichen Vereinigungen für jedes Quartal zu übermittelnden Daten liegen erst nach einem gewissen Zeitablauf bei den Krankenkassen vor. Dadurch können diese Daten auch erst später für Forschungszwecke und die Zwecke des Forschungsdatenzentrums Gesundheit verfügbar gemacht werden. Die...mehr