Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 2.4 Abnahmebefugnis (Satz 4)

Rz. 30 Durch das SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) ist mit Wirkung zum 1.1.1996 Satz 4 in der Vorschrift ergänzt worden (eingefügt wurde die Vorschrift erst auf Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung – 11. Ausschuss; vgl. BT-Drs. 13/3150 S. 21, 43 f.) und stellt seitdem klar, dass die Rentenversicherungsträger für die Entgegenn...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 2.2.1.2 Reichsgebiet-Beitragszeiten (HS 2 Nr. 5 bis 7)

Rz. 35 Reichsgebiet-Beitragszeiten sind im HS 2 a. E. legaldefiniert als Beitragszeiten, die im jeweiligen Geltungsbereich der Reichsversicherungsgesetze außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt worden sind (vgl. weitergehend auch GRA der DRV zu § 254d SGB VI a. F., Stand: 20.6.2024, Anm. 5). Rz. 36 Die gebietliche Zuordnung in Abs. 1 wird durch das Wort "jeweili...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.1 Abs. 1 i. V. m. § 101 Abs. 3 Satz 4 (Abs. 1)

Rz. 6 § 101 Abs. 3 Satz 4 i. d. F. bis 31.12.2009 sah vor, dass in den Fällen des § 101 Abs. 3 Satz 1 bis 3 SGB VI (Rentnerprivileg, vgl. Rz. 11) und des § 5 VAHRG (Unterhaltsfälle) der Rentenbescheid eines Leistungsbeziehers im Falle einer rückwirkend zu zahlenden oder erst später bekannt gewordenen Rente aus der Versicherung des anderen Ehegatten/Lebenspartners, auch rückw...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.2.2 Versicherte, die bei Erreichen ihrer Regelaltersgrenze die allgemeine Wartezeit nicht erfüllen

Rz. 8 Nach § 210 Abs. 1 Nr. 2 können sich Versicherte ihre bisher gezahlten Rentenversicherungsbeiträge auf Antrag auch erstatten lassen, wenn sie ihre Regelaltersgrenze bereits erreicht und die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben. Der Erstattungsanspruch des in § 210 Abs. 1 Nr. 2 genannten Personenkreises ist damit zu begründen, dass wegen nicht erfüllter allgemeiner W...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.2.1 Rentnerprivileg bis 31.8.2009

Rz. 11 Das zum 1.1.2009 abgeschaffte Rentnerprivileg besagte, dass eine bereits laufende Rente bei der ausgleichspflichtigen Person nach Durchführung des Versorgungsausgleichs erst dann gekürzt wird, wenn sich der versorgungsbedingte Abschlag als Zuschlag bei einer Rente der ausgleichsberechtigten Person auswirkt (Kador, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, 3. Aufl., Stand:...mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 2.3 Doppelte Stichtagsregelung (Satz 2)

Rz. 13 Wie bei der Übergangsregelung nach § 242a Abs. 1 Satz 2 sieht auch Satz 2 für den Anwendungsbereich des § 269a die doppelte Stichtagsregelung vor. Danach kommt der Betroffene auch dann in den Genuss der ungekürzten Rentenabfindung, wenn mindestens ein Ehegatte in der vorletzten Ehe vor dem 2.1.1962 geboren ist und diese Ehe vor dem 1.1.2002 geschlossen wurde. Rz. 14 Au...mehr

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Jansen, SGB IV § 28i Zustän... / 2.3 Zuständige Einzugsstelle für privat krankenversicherte oder bei keiner Krankenkasse versicherte Beschäftigte

Rz. 7 Die Versicherten haben nach § 173 SGB V ein allgemeines Wahlrecht unter den vorhandenen Krankenkassen (hierzu ausführlich Information des Verbands der Ersatzkassen zum Krankenkassenwahlrecht vom 24.9.2024). Versicherungspflichtige (§ 5 SGB V) und Versicherungsberechtigte (§ 9 SGB V) sind hiernach Mitglied der von ihnen gewählten Krankenkasse, soweit in den nachfolgend...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.2.2 Voraussetzungen der Übergangvorschrift in Abs. 2

Rz. 14 Voraussetzungen für die Anwendung des Rentnerprivilegs aufgrund der Übergangsvorschrift nach Abs. 2 sind das Versorgungsausgleichsverfahren (Erst- oder Abänderungsverfahren) muss vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden sein (Abs. 2), die zu kürzende Rente muss vor dem 1.9.2009 begonnen haben (Abs. 2), die Erstentscheidung über den Versorgungsausgleich muss nach dem 31.8.2009...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.2 Berechtigter Personenkreis

Rz. 4 Anspruch auf Erstattung zu Recht gezahlter Beiträge haben ausschließlich die in § 210 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 1a Satz 1 genannten Personenkreise. Hierzu zählen im Einzelnen Versicherte, die nicht versicherungspflichtig sind und auch nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben (§ 210 Abs. 1 Nr. 1), Versicherte, die ihre Regelaltersgrenze (§§ 35 Satz 2, 235 Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 § 262 Abs. 1 regelt für Rentenfälle ab 1992 – ergänzend zu § 70 Abs. 1 (vgl. auch § 228 i. V. m. § 256a) – die Mindestbewertung von Pflichtbeitragszeiten vor 1992 (Rente nach Mindesteinkommen) für langjährig Versicherte und schafft damit vor allem einen Ausgleich für unterbezahlte "Frauenarbeit", aber auch für regionale oder branchenbedingte Lohnunterschiede. Mindestent...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.7 Verfallswirkung bei Erstattung zu Recht gezahlter Beiträge

Rz. 35 Hinsichtlich der Verfallswirkung als Rechtsfolge der Erstattung zu Recht gezahlter Beiträge sind die folgenden Rechtsvorschriften einschlägig: § 210 Abs. 6 für nach dem 31.12.1991 entstandene Ansprüche auf Beitragserstattung (§ 300 Abs. 1), § 1303 Abs. 7 RVO, § 82 Abs. 7 AVG, § 95 Abs. 7 RKG für vor dem 1.1.1992 entstandene Ansprüche auf Beitragserstattung (Umkehrschlus...mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 259 ist mit dem Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992); durch Art. 1 Nr. 74 des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) ist bereits mit Wirkung zum 1.1.1992 Satz 1 ergänzt worden um die Worte "für jeden Teilzeitraum der entsprechende Anteil". Durch Art. 1 Nr. 54 des Gese...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 3 Literatur

Rz. 32 Deinert, Mini- und Midijobs – Geringfügige Beschäftigung und Gleitzone, AiB 2012, 643. Irion, Grundrente demütigt Rentenbeiträge aus Minijobs – Übersehene Anreizumkehr-Schwelle der Grundrente bei 1.352 EUR schafft Gestaltungsmöglichkeiten bei Minijobs, BAV, Versorgungsausgleich, Pflegepersonen und mehr, rv 2020, 173. Lorenz-Schmidt, Das Instrumentarium der Rentenversich...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 Nach Abs. 1 erhöht sich die Monatsrente um Steigerungsbeträge aus Höherversicherungsbeiträgen. Diese Leistung ist kein Bestandteil der Rente, sondern ausdrücklich eine Zusatzleistung in festen Beträgen vom Nennwert der Beiträge ohne Dynamisierung (vgl. § 65). Abs. 2 regelt allgemein die Anrechnungsmodalitäten der Steigerungsbeträge, wenn auf eine Witwenrente oder Witwer...mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 2.2 Alte Rechtslage bis 31.12.2017

Rz. 20 § 255c in seiner bis zum 31.12.2017 gültigen Fassung regelte Widerspruch und Klage gegen die Veränderung des Zahlbetrags der Rente; dabei handelte es sich um anderen durch Bundesgesetz vorgeschriebenen Fall, bei dem die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage i. S. v. § 66a Abs. 1 SGG gerade entfällt (§ 86a Abs. 2 Nr. 4 SGG). Rz. 21 Das 2. SGB VI-Änd...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.5 Erstattungsfähige Beiträge

Rz. 30 Erstattungsfähig sind gemäß § 210 Abs. 3 Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge und Höherversicherungsbeiträge, die nach den Vorschriften des SGB VI oder (für Zeiten bis zum 31.12.1991) nach den Vorschriften der RVO, des AVG oder des RKG gezahlt worden sind. Nach § 210 Abs. 3 Satz 5 und 6 erstreckt sich der Anspruch auf Beitragserstattung auf Beiträge, die nach dem 20.6....mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.6 Beitragserstattung nach Durchführung eines Versorgungsausgleichs oder Rentensplittings

Rz. 31 Bei Scheidung, Nichtigkeit oder Aufhebung einer Ehe findet seit dem 1.7.1977 (Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts v. 14.6.1976, BGBl. I S. 1421) i. d. R. ein Versorgungsausgleich statt, durch den die in der Ehezeit (§ 3 Abs. 1 VersAusglG, bis zum 31.8.2009 § 1587 Abs. 2 BGB) erworbenen Anwartschaften auf Versorgung – insbesondere auch aus...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.2.2 Berufserfahrung, Bewährungszeitraum – Satz 2 der Präambel

Rz. 43 Nach Satz 2 der Präambel zu Anl. 13 sind Versicherte in die (höherwertige) Qualifikationsgruppe auch dann einzustufen, wenn sie die formalen Voraussetzungen einer Qualifikationsgruppe nach Satz 1 der Präambel i. V. m. den Voraussetzungen der jeweiligen Qualifikationsgruppe nicht erfüllen. Rz. 44 Mangelnde Qualifikation in der jeweiligen Qualifikationsgruppe kann daher ...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.7.1 Beitragserstattungen nach dem 31.12.1991

Rz. 36 Die Verfallswirkung der Erstattung zu Recht gezahlter Beiträge ergibt sich seit dem 1.1.1992 (Inkrafttreten des SGB VI durch das RRG 1992 v. 18.12.1989, BGBl. I S. 2261) aus § 210 Abs. 6 . Dort ist zunächst geregelt, dass die Beitragserstattung nicht auf einzelne Beitragszeiten oder Teile von Beiträgen beschränkt werden kann (§ 210 Abs. 6 Satz 1). Darüber hinaus bestimm...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.1 Antragstellung

Rz. 3 Beitragserstattungen sind gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d SGB I Rechtsanspruchsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Bewilligung nach dem Wortlaut des § 210 Abs. 1 und Abs. 1a Satz 1 einen Antrag voraussetzt, dessen Wirkungsvoraussetzungen sich aus §§ 9 bis 12 SGB X i. V. m. § 16 SGB I ergeben. Danach ist der Erstattungsantrag an keine besondere Form ...mehr

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Jansen, SGB VI § 259a Beson... / 2.1.1.1 Betroffener Personenkreis

Rz. 7 Die Stichtagsregelung des Abs. 1 Satz 1 (gewöhnlicher Aufenthalt am 18.5.1990) und die Beschränkung auf vor dem 1.1.1937 geborene Versicherte ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, und zwar weder wegen des Gleichheitsgrundsatzes nach Art. 3 GG noch wegen der Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG. Rz. 8 Die Sonderregelung gilt nur für Versicherte der Geburtsjahrgänge...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.4.3 Nur Glaubhaftmachung der Arbeitsverdienste und Einkünfte (Sätze 3 bis 5)

Rz. 70 Gelingt der Nachweis – die volle Beweisführung – über die Höhe des die Beitragsbemessungsgrenze überschreitenden Entgelts nicht, lässt Abs. 3 Satz 3 auch die Glaubhaftmachung zu (vgl. hierzu §§ 21, 23 Abs. 1 SGB X sowie § 4 FRG). Rz. 71 Wie sich aus § 4 Abs. 1 Satz 2 FRG und § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB X ergibt, ist eine Tatsache glaubhaft gemacht, wenn ihr Vorliegen nach d...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Teilzahlungsgeschäft / 3.4 Zwingende Formvorschriften sind zu beachten: Schriftliche Vereinbarung notwendig

Der Vertrag über das Teilzahlungsgeschäft muss schriftlich gefasst sein. Verkäufer und Kunde müssen unterschreiben. Der Verkäufer muss dem Kunden darüber hinaus eine Abschrift der Vertragsurkunde aushändigen.[1] Achtung Schriftform einhalten Ist die Schriftform nicht eingehalten, ist der Vertrag nichtig.[2] Er wird jedoch dessen ungeachtet gültig, wenn der Verbraucher den Kred...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 2.1 Partielle Steuerpflicht

Rz. 5 Partielle Steuerpflicht tritt ein, wenn am Schluss des Wirtschaftsjahrs, zu dem der Wert der Deckungsrückstellung versicherungsmathematisch zu berechnen ist, eine Überdotierung vorliegt. Nach den Vorschriften der Versicherungsaufsichtsbehörde erfolgt eine solche Berechnung regelmäßig in einem 3-Jahres-Turnus.[1] Maßgebend für den Eintritt der partiellen Steuerpflicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 3.2 Begriff des Betriebs gewerblicher Art (Abs. 1, 2)

Rz. 14 § 4 Abs. 1 KStG definiert den Betrieb gewerblicher Art als eine Einrichtung, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen dient und sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich heraushebt. Dient ein Betrieb überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt, kann er als Hoheitsbetrieb nach § 4 Abs. 5 KStG ke...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 3.2 Typische Ursachen für eine Unternehmenskrise

Die Übersicht zeigt typische Fehler, die vielfach Ursache einer Unternehmenskrise sind. In der Praxis führen meist mehrere Fehler in Kombination zur Krise.mehr

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Verwalterzustimmung zur Ver... / 4 Informationen einholen

Der Verwalter hat grundsätzlich nicht von sich aus Informationen einzuholen. Vielmehr obliegt es dem veräußernden Wohnungseigentümer, die vom Verwalter für erforderlich gehaltenen Informationen einzuholen. Der Verwalter ist allerdings verpflichtet, aktiv tätig zu werden und den veräußernden Wohnungseigentümer entsprechend aufzufordern. Stets kann der Verwalter vom veräußernd...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / C. Gegenstand der Versicherung

I. Allgemeines Rz. 8 Nach der UHV ist zunächst – in Erweiterung und unter Bezugnahme auf die Ausschlüsse der AHB – versichert die "gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung für die gemäß Ziff. 2 UHV im Versicherungsschein angegebenen Risiken". Es erfolgt eine "Nullstellung" des Risikos.[5]...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / D. Versicherungsbedingungen zur Umwelthaftpflicht-Versicherung

Rz. 78 Die folgenden Musterbedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie im Download zu diesem Werk: Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / D. Besondere Versicherungsbedingungen für die Reiseabbruch-Versicherung 2008/2021 (VB-Reiseabbruch 2008/2021)

I. Gegenstand der Versicherung, Punkt 1 Rz. 70 Nach Punkt 1.1 VB-Reiseabbruch 2008/2021 sind die Kosten der Rückreise bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise aus versichertem Grund abgesichert. Voraussetzung ist, dass die Rückreise mit gebucht und mit versichert war. Die Kosten entsprechen der ursprünglichen Art und Qualität. Rz. 71 Anders als in den AVBR sieht Punkt 1.2 VB...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / II. Gegenstand der Versicherung

1. Versichertes Risiko Rz. 12 Keine Haftpflichtversicherung deckt jedes denkbare Schadensereignis i.S. einer Allgefahrenversicherung ab. Der Versicherungsschutz erfasst nur die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers (Generalklausel: A 1 Ziff. 1 AVB/Ziff. 3.1 (1) AHB), sofern sie aus dem im konkreten Vertrag übernommenen versicherten Risiko als Privatperson (vgl. Rdn...mehr

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§ 23 Umweltschadensversiche... / C. Gegenstand der Versicherung

I. Allgemeines Rz. 9 Den genauen Bezug und das Verhältnis zwischen USchadG und der daraus resultierenden USV ist bereits aus der Beschreibung des Gegenstandes der Versicherung in Ziff. 1 USV abzulesen.[14] Danach ist versichert die "gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers gemäß USchadG zur Sanierung von Umweltschäden". Umweltschäden sind na...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / I. Versicherung für fremde Rechnung

Rz. 26 Schon aus der Überschrift der Ziff. A-8 AVB-D&O wird deutlich, dass die D&O-Versicherung eine "Versicherung für fremde Rechnung" ist.[111] Die Versicherung für fremde Rechnung ist in den §§ 43–48 VVG geregelt. § 43 Abs. 1 lautet: "Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für einen anderen, mit oder ohne Benennung der Person des Versichert...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / II. Einzelheiten zu den GDV-Modellen zur Rückrufkosten-Versicherung

1. Gegenstand des Versicherungsschutzes Rz. 182 Nach Ziff. 1.1 der Modellbedingungen[348] (Stand: Februar 2016) ist im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Vermögensschäden i.S.v. Ziff. 2.1 AHB versichert, die dadurch entstehen, dassmehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Versicherung

A. Allgemeines Rz. 1 Die Umwelthaftpflicht-Versicherung stellt einen weiteren eigenständigen Baustein der Betriebs-Haftpflichtpolice dar. Damit wird insbesondere dem Umstand Rechnung getragen, dass über mehrere Ausschlusstatbestände der Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) Risiken aus dem Bereich der Umweltschäden ausgeschlossen sind. Insbesondere enthält Ziff. 7.10 AHB e...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / I. Versicherung für fremde Rechnung (Ziff. 10.1)

Rz. 172 Wie bereits ausgeführt (siehe Rdn 26 ff.) handelt es sich bei der D&O-Versicherung grundsätzlich um eine Versicherung für fremde Rechnung (vgl. § 43 VVG).[433] Bei der Versicherung für fremde Rechnung stehen die Rechte aus dem Versicherungsvertrag ("ausschließlich", vgl. Ziff. A-8.1 AVB-D&O) dem Versicherten zu (§ 44 Abs. 1 VVG); dies gilt nur in den Fällen der compa...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung

A. Einleitung Rz. 1 Die Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (FBUV) ist eine Schadensversicherung und gleichzeitig Teil der Feuerversicherung. Entgegen der Feuer-Sachversicherung, welche die Versicherung der Sachsubstanz vorsieht, ist der Deckungsschutz der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung auf den Ausgleich der planwidrig entgehenden Erträge abgestellt, die info...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 1. Gegenstand der Versicherung (Ziff. 1 DTV-VHV 2003/2011)

a) Verkehrsverträge (Ziff. 1.1 DTV-VHV 2003/2011) Rz. 159 Gegenstand der Verkehrshaftungsversicherung sind nach Ziff. 1.1 DTV-VHV 2003/2011 Verkehrsverträge, namentlich Fracht-, Speditions- und Lagerverträge. Frachtverträge sind nur versichert, wenn es sich um Straßengüterverkehre handelt. Andere Transportarten, insbesondere See-, Luft- und Eisenbahnfrachtverträge sind damit ...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / II. Gegenstand der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung

Rz. 18 Die Mehrdimensionalität des Sachschadens kommt insbesondere durch das Leistungsversprechen der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung zum Ausdruck. Der Gegenstand des Versicherungsschutzes wird in § 1 Nr. 1 FBUB 2010 wie folgt beschrieben: Zitat Wird der Betrieb des Versicherungsnehmers infolge eines Sachschadens nach diesem Vertrag unterbrochen oder beeinträchtigt, ...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / II. Zweck der Versicherung

Rz. 3 Ein Reiserücktritt liegt vor, wenn der Reisende vor Antritt der Reise den Reisevertrag gegenüber dem Reiseveranstalter kündigt. Dies ist unabhängig vom Versicherungsschutz jederzeit möglich. Nach § 651i Abs. 1 BGB hat der Pauschalreisende das Recht, jederzeit und ohne Angabe von Gründen vom Reisevertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn der Reisende eine einzelne Le...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / III. Gründe für die Einführung der D&O-Versicherung in Deutschland

Rz. 5 Zunächst hat man in Deutschland kein echtes Bedürfnis zur Absicherung der Haftpflichtrisiken von Managern – nicht einmal als Schutz vor der Existenzvernichtung[8] – gesehen, sogar rechtspolitisch gegen die Absicherung durch eine D&O-Versicherung vorgebracht, dass eine derartige Versicherungslösung die verhaltenssteuernde Wirkung des "aktienrechtlichen Verantwortlichkei...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / I. Gegenstand der Versicherung, Punkt 1

Rz. 70 Nach Punkt 1.1 VB-Reiseabbruch 2008/2021 sind die Kosten der Rückreise bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise aus versichertem Grund abgesichert. Voraussetzung ist, dass die Rückreise mit gebucht und mit versichert war. Die Kosten entsprechen der ursprünglichen Art und Qualität. Rz. 71 Anders als in den AVBR sieht Punkt 1.2 VB-Reiseabbruch 2008/2021 grundsätzlich a...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / c) D&O-Versicherung

Rz. 18 Zur Absicherung des persönlichen Haftungsrisikos von Unternehmensleitern hat die Versicherungswirtschaft die sog. Directors and Officers Liability Insurance (D&O-Versicherung) – in Deutschland etwa ab 1986 – entwickelt (dazu auch Lenz, in diesem Handbuch, siehe § 24 Rdn 2 ff.).[71] In D&O-Versicherungsbedingungen finden sich – allerdings heute nur noch ganz vereinzelt...mehr

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§ 18 Transportversicherung / cc) Dauer der Versicherung

Rz. 36 Die Dauer der Versicherung wird in Ziff. 8 DTV-Güter 2000/2011 bzw. in Ziff. 5 ADS Güterversicherung 73/84/94 geregelt. Für Aufenthalte und Lagerungen enthält Ziff. 9 DTV-Güter 2000/2011 eigene Bestimmungen.mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / J. Versicherung für fremde Rechnung, Abtretung des Versicherungsanspruches

I. Versicherung für fremde Rechnung (Ziff. 10.1) Rz. 172 Wie bereits ausgeführt (siehe Rdn 26 ff.) handelt es sich bei der D&O-Versicherung grundsätzlich um eine Versicherung für fremde Rechnung (vgl. § 43 VVG).[433] Bei der Versicherung für fremde Rechnung stehen die Rechte aus dem Versicherungsvertrag ("ausschließlich", vgl. Ziff. A-8.1 AVB-D&O) dem Versicherten zu (§ 44 Ab...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / E. Checkliste: Reiserücktrittskosten-Versicherung

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / G. Versicherungsbedingungen zur Reiserücktrittskosten-Versicherung

Rz. 80 Die folgenden Musterbedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie im Download zu diesem Werk:mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / E. Versicherungsbedingungen zur Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung

Rz. 133 Die folgenden Musterbedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie im Download zu diesem Werk: Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / F. Muster: Klage auf Leistung aus einem Vertrag über Reiserücktrittskosten-Versicherung

Rz. 79 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.1: Klage auf Leistung aus einem Vertrag über Reiserücktrittskosten-Versicherung An das Amtsgericht Hamm Borbergstr. 1 59065 Hamm 15.4.2023 Klage des Kaufmanns Ingo Hausmann, Marktplatz 7, Hamm, – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen die XY-Versicherung AG, Arabellaufer 15–20, München, v...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / IV. Grundkonzept der D&O-Versicherung

Rz. 14 Die D&O-Versicherung ist gesetzlich nicht geregelt. Lediglich in § 93 Abs. 2 S. 3 AktG wird erwähnt, dass ein Selbstbehalt zu vereinbaren ist, wenn die Gesellschaft eine Versicherung zur Absicherung eines Vorstandsmitglieds gegen Risiken aus dessen beruflicher Tätigkeit für die Gesellschaft abschließt. Im Übrigen sind die Regelungen der D&O-Versicherung den jeweils ve...mehr