Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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§ 18 Transportversicherung / b) Transportversicherung als laufende Versicherung

Rz. 22 Nach § 210 VVG wird neben den Großrisiken auch die laufende Versicherung im Sinne des § 53 VVG von den Beschränkungen der Vertragsfreiheit befreit. Von einer laufenden Versicherung spricht man, wenn das versicherte Interesse bei Vertragsschluss nur der Gattung nach bezeichnet und erst nach seiner Entstehung einzeln dem Versicherer aufgegeben wird. Wenn der Versicherer...mehr

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§ 18 Transportversicherung / b) Ende der Versicherung

Rz. 96 Die Versicherung endet nach Ziff. 8.2, 8.2.1 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 5.2, 5.2.1 ADS Güterversicherung 73/84/94, sobald die Güter am Ablieferungsort an die Stelle gebracht sind, die der Empfänger bestimmt hat (Ablieferungsstelle). Ablieferungsstelle kann ein Lager, Freilager, Kaischuppen, eine Produktionsstätte oder ein anderes Transportmittel sein. Es spielt keine ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / IV. Versicherung auf eigenes oder fremdes Leben

Rz. 37 Die Lebensversicherung kann auf die Person des Versicherungsnehmers selbst oder auf das Leben eines anderen genommen werden (§ 150 Abs. 1 VVG). Wird die Versicherung auf das Leben eines anderen genommen, bedarf es nach Maßgabe des § 150 Abs. 2 und 3 VVG der Zustimmung der versicherten Person.mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 4. Beginn und Ende der Versicherung (§ 10 VVG)

Rz. 60 Die formelle und materielle Vertragsdauer können voneinander abweichen, das Ende der Deckungszeit und des Versicherungsvertrages fallen grundsätzlich zusammen. Enthält der Vertrag keine anders lautende Bestimmung, gilt § 10 VVG: Die Versicherung beginnt mit Beginn des Tages, an dem der Vertrag geschlossen wird und endet mit Ablauf des letzten Tages der Vertragszeit.mehr

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§ 24 D&O-Versicherung

A. Einführung I. Begriff Rz. 1 Unternehmensleiter, Vorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften haften bekanntlich unbeschränkt und persönlich mit ihrem gesamten privaten Vermögen für schuldhaft begangene Pflichtverletzungen innerhalb ihrer unternehmerischen Tätigkeit auf Schadensersatz. Neben den allgemeinen zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen sind ...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-Versicherung

A. Einführung I. Versicherungsbedingungen Rz. 1 Nach der Deregulierung des Versicherungsmarktes und der Reform des VVG im Jahr 2008 (vgl. auch § 7 Rdn 1) wurden neben den Allgemeinen Bedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung 2002/2021 (ABRV 2002/2021) die Besonderen Versicherungsbedingungen für die Reiserücktrittkostenversicherung 2008/2021 (VB-Reiserücktritt 2008/...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 1. Versicherung des Transportmittels

Rz. 5 Die Versicherung von See-, Fluss- und Binnenschiffen, die gewerblich genutzt werden, fällt unter die Transportversicherung. Nicht einheitlich ist die Zuordnung der Wassersportkaskoversicherung (Yachtkaskoversicherung). Sie wird teilweise als Sachversicherung angesehen.[5] Der BGH[6] geht davon aus, dass sie Transportversicherung sein kann, jedenfalls aber Sachversicher...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / I. Gründe für die Einführung einer Rückrufkosten-Versicherung

Rz. 179 Auf Wunsch der Automobil- und Zuliefererindustrie haben die Versicherer zunächst für den Kfz-Bereich 1981 eine Rückrufkosten-Versicherung eingeführt.[336] Diese hatte Vorbildfunktion für andere Industriezweige, vereinzelt auch in der Lebensmittelbranche. Ein Anknüpfungspunkt für die Einführung der Rückrufkosten-Versicherung war die Überlegung, die damit verbundenen e...mehr

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§ 18 Transportversicherung / III. Verkehrshaftungsversicherung als Großrisiko und laufende Versicherung

Rz. 158 Nach Nr. 10b der Anlage A zählen die Haftpflicht aus Landtransporten, die Luftfahrzeughaftpflichtversicherung sowie die See-, Binnen- und Flussschifffahrthaftpflicht (Nr. 11 und 12 Anlage A) zu den Großrisiken. Die Frachtführerhaftpflichtversicherung aus Landtransporten wie auch die Versicherung der Haftpflicht eines Frachtführers oder Spediteurs nach Frachtrecht (La...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / I. Begriff der "Versicherung"

Rz. 2 Der Begriff der Versicherung ist weder im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) noch im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) definiert. Eine Versicherung liegt dann vor, wenn durch privaten Vertrag in einer Gefahrengemeinschaft gleichartiger Risiken ein Leistungsanspruch gegen den Versicherer für den Versicherungsnehmer begründet wird, bei dem sich ein Risiko- zum Schadenfal...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / F. Anderweitige Versicherungen

Rz. 150 In den verschiedenen marktgängigen Bedingungen sind – entsprechend der Ziff. B4–1 AVB-D&O – Regelungen enthalten für das Verhältnis der D&O-Versicherungen zu anderen Versicherungen, sog. Subsidiaritätsklauseln. Da Überschneidungen zu anderen Versicherungen denkbar sind, kann es zu Mehrfachversicherungen nach § 78 VVG (früher: Doppelversicherungen, § 59 a.F. VVG) komm...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / O. Versicherungsbedingungen zur D&O-Versicherung

Rz. 192 Die folgenden Musterbedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie im Download zu diesem Werk:mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / D. Versicherung unternehmerischer Haftpflichtrisiken

Rz. 158 Auch das Geschäftsleben birgt Risiken, die durch Haftpflichtversicherungen absicherbar sind und zwar je nach Art der Tätigkeit entweder in der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Nachfolgend wird aufgrund der zahlreichen am Markt erhältlichen Produkte nur auf die AVB-BHV abgestellt – zu den einzelnen betrieblichen und beruflichen Risiken kann es in den jewe...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / C. Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung 2008/2021, Reisegepäck-Versicherung VB-Reisegepäck 2008/2021

I. Einführung Rz. 125 Neben einer Reisegepäck-Versicherung als Einzelversicherung in der oben dargestellten Form, kann der Versicherungsschutz für Reisegepäck auch im Rahmen einer Paketversicherung abgeschlossen werden. Diese Reiseversicherungspakete decken die verschiedensten Versicherungssparten ab. Üblicherweise sind in diesen Paketen eine Reiserücktritts-Versicherung, ein...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / I. Gegenstand der Versicherung, Punkt 1

Rz. 57 Punkt 1.1 VB-Reiserücktritt 2008/2021 behandelt den Versicherungsfall, dass die versicherte Person die gebuchte Reise von vornherein aus bestimmten wichtigen Gründen (vgl. Rdn 16 f.) nicht antreten kann. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, hat der Versicherte Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe der vertraglich geschuldeten Stornokosten (vgl. Rdn 6). Reiseabbruch i...mehr

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§ 18 Transportversicherung / IV. DTV-Verkehrshaftungsversicherungs-Bedingungen für die laufende Versicherung für Frachtführer, Spediteure und Lagerhalter 2003/2011 (DTV-VHV 2003/2011)

1. Gegenstand der Versicherung (Ziff. 1 DTV-VHV 2003/2011) a) Verkehrsverträge (Ziff. 1.1 DTV-VHV 2003/2011) Rz. 159 Gegenstand der Verkehrshaftungsversicherung sind nach Ziff. 1.1 DTV-VHV 2003/2011 Verkehrsverträge, namentlich Fracht-, Speditions- und Lagerverträge. Frachtverträge sind nur versichert, wenn es sich um Straßengüterverkehre handelt. Andere Transportarten, insbes...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 3. Versicherung auf Erstes Risiko

Rz. 139 Der Einwand der Unterversicherung kann gem. § 11 Nr. 4 AERB 87 (A § 8 Nr. 6 AERB 2008, A § 8 Nr. 5 AERB 2010) nicht hinsichtlich der Schäden durch Raub und hinsichtlich der in § 3 Nr. 3 AERB 87 genannten versicherten Kosten eingewendet werden, soweit dies zu sonstigen Versicherungssummen besonders vereinbart ist. Dies gilt bei den AERB 2008 und AERB 2010 nur, wenn es...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 2. Umfang der Versicherung (Ziff. 2 DTV-Güter 2000/2011; Ziff. 1 ADS Güterversicherung 73/84/94)

a) Allgefahrendeckung aa) Universalität der Gefahren Rz. 34 Es gilt nach Ziff. 2.1 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 1.1.1 ADS Güterversicherung 73/84/94 der uneingeschränkte Grundsatz der Universalität oder Totalität der Gefahren. Jede Gefahr, d.h. auch kommerzielles Risiko, ist versichert.[35] Soll eine Gefahr ausgeschlossen werden, muss sie in den Katalog der Ausschlüsse aufgenomm...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 6. Ende der Versicherung

Rz. 25 Die Feuerversicherung kann nach allgemeinen oder nach spezifischen und nur für die Feuerversicherung geltenden Regeln beendet werden. a) Allgemeine Beendigungsgründe Rz. 26 Die Beendigung eines Feuerversicherungsvertrages richtet sich grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln. In Betracht kommen:mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 3. Benannte, unbenannte Versicherung

Rz. 47 Im Rahmen der benannten Versicherung setzt der Versicherer für den jeweiligen Kunden des Versicherungsnehmers eine Versicherungssumme (Limit) fest und teilt dem Versicherungsnehmer dieses Limit, gegebenenfalls mit weiteren Konditionen (Beginn, Kreditziel, Selbstbehalt), mit (§ 2 Nr. 2 AVB). In Höhe dieses Limits besteht Deckungsschutz für Forderungen gegen das in der ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Versicherung für fremde Rechnung

Rz. 289 Zunächst ist eine Versicherung für fremde Rechnung i.S.d. §§ 43 ff. VVG denkbar. Diese liegt vor, wenn mit dem Vertrag das Interesse eines anderen versichert werden soll, trotzdem aber der Versicherungsnehmer selbst Vertragspartner des Versicherers bleibt. Der versicherten Person soll jedoch die Leistung aus dem Vertrag zu Gute kommen. Neben den §§ 43 ff. VVG, auf die...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 2. Versicherungsort

a) Regelung zum Versicherungsort Rz. 37 Der räumliche Geltungsbereich für den Eintritt des Sachschadens wird durch die Norm des § 4 FBUB 2010 A bestimmt. Als Versicherungsort gelten demnach die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden oder die als Versicherungsort bezeichneten Grundstücke. Übereinstimmend mit der herrschenden Meinung in der Literat...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / IV. Versicherungsfall

1. Begriffsbestimmung Rz. 40 Die Haftpflichtpraxis ist traditionell vehement betroffen von der Diskussion um die Definition des Versicherungsfalles. Im Rahmen der UHV aber ist – verglichen mit anderen Haftpflichtmodellen – eine gesonderte Definition des Versicherungsfalls gewählt worden, die sich loslöst von den viel diskutierten Fragestellungen der Kausalereignis- oder Folge...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 4. Versicherung auf verbundene Leben

Rz. 18 Im Rahmen der Versicherung auf verbundene Leben werden zwei Personen versichert. Hier sind zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden: Rz. 19 Im ersten Fall wird vereinbart, dass die Versicherungsleistung nur bei Ableben der zuerst versterbenden versicherten Person fällig wird. Ein Versicherungsvertrag dieser Art empfiehlt sich z.B. als sog. Teilhaberversicherung in Form e...mehr

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§ 18 Transportversicherung / a) Beginn der Versicherung

Rz. 92 Unter Absendungsort sind nicht die geographischen Grenzen eines Ortes zu verstehen. Absendungsort können das Produktionsgelände einer Firma, die Verpackungs- oder Auslieferungsstelle sowie Vorrats- oder Konsignationslager sein.[112] Rz. 93 Ein Entfernen von der bisherigen Aufbewahrungsstelle liegt noch nicht vor, wenn es noch Teil eines betrieblichen Vorgangs ist. Das ...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 1. Sachschaden

a) Versicherter Sachschaden Rz. 29 Das Leistungsversprechen des Versicherers bedingt als erste Voraussetzung einen versicherten Sachschaden. Gemäß § 2 Nr. 1 ist der versicherte Sachschaden der FBUB 2010 die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen einer dem Betrieb dienenden Sache infolge vonmehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 3. Versicherter Betrieb

a) Zum Begriff Rz. 40 Die FBUB 2010 bringen an mehreren Stellen zum Ausdruck, dass als Objekt des Risikos der Betrieb zu identifizieren ist. Rz. 41 Die FBUB 2010 teilen jedoch das Schicksal ihrer Vorversionen, dass sie eine Legaldefinition des Begriffs Betrieb nicht vorsehen.[25] Insofern stellt sich im Rahmen der Auslegung zunächst die Frage, wie der Begriff Betrieb vom durch...mehr

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§ 14 Kaskoversicherung / II. Anfertigung eines Gutachtens durch Versicherung

Rz. 5 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.2: Anfertigung eines Gutachtens durch Versicherung _________________________ Versicherung AG _________________________ _________________________ Schaden-Nr./VS-Nr./Az. _________________________ Schaden vom _________________________ Pkw _________________________, amtl. Kennzeichen _________________________ Sehr geehr...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 4. Ertragsausfallschaden

a) Definition Rz. 52 Mit der Reform der FBUB wurde nunmehr der Begriff Unterbrechungsschaden klarstellend in den Begriff Ertragsausfallschaden umbenannt, um so den Gegenstand des Leistungsversprechens stärker zum Ausdruck zu bringen. Der Ertragsausfallschaden besteht gemäß § 1 Nr. 2 a FBUB 2010 A aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn in dem versicherten Betrieb, ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / IV. Prämienrückstand bei einer der Pflicht genügenden Versicherung, § 193 Abs. 5 und Abs. 6 VVG

Rz. 102 Der gesetzlich vorgesehenen Versicherungspflicht entspricht es, dass im Falle eines Prämienrückstandes der Krankenversicherungsvertrag nicht mehr beendet werden kann. Vielmehr bestimmt § 193 Abs. 6 VVG für den Fall eines Rückstandes mit einem Beitrag in Höhe von Prämienanteilen für zwei Monate in Bezug auf eine der Pflicht nach § 193 Abs. 3 VVG genügenden Versicherung...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / Literaturtipps

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§ 24 D&O-Versicherung / 3. Ausgewählte Rechtsprechung zu Versicherungen für fremde Rechnung

Rz. 190 In zwei Beschlüssen hat sich der BGH, allerdings zu einer anderen Versicherung für fremde Rechnung als die D&O-Versicherung, geäußert. Die nachfolgend dargestellten Beschlüsse ergingen zur sog. Valorenversicherung (Versicherung gegen den Verlust und Diebstahl beim Versand oder Transport von Wertsachen) als Versicherung für fremde Rechnung. Der BGH stellte im Rahmen v...mehr

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§ 23 Umweltschadensversiche... / 1. Umfang der Versicherung und versicherte Risiken

Rz. 12 Im Rahmen des Umfangs der Versicherung und der entsprechenden versicherten Risiken kann auf die Ausführungen zur Umwelthaftpflichtversicherung verwiesen werden.[17] Nach den Ziff. 2.1–2.6 USV sind exakt die Anlagen- und Tätigkeitsrisiken versichert, die auch nach Ziff. 2.1–2.6 UHV in Deckung genommen werden. Aufgrund der Besonderheit, dass für die USV die AHB nicht ge...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / b) Abgrenzung zu anderen Versicherungen: Betriebs-/Produkt-/ Umwelthaftpflichtversicherung/VHV/E&O/PI/Berufshaftpflichtversicherung

Rz. 47 Die Konsequenzen der strengen Begrenzung auf Vermögensschäden rühren zum Teil daraus, dass die Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden (sog. unechte Vermögensfolgeschäden) regelmäßig bereits in der Betriebshaftpflicht-, der Produkthaftpflicht- (Ziff. 4.2 des GDV-Modells, allgemein zur Produkthaftpflichtversicherung siehe § 12 Rdn 1 ff.)[1...mehr

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§ 18 Transportversicherung / a) Gegenstand der Versicherung/Versicherbares Interesse

Rz. 26 Nach Ziff. 1.1 DTV-Güter 2000/2011 muss jeder Versicherung ein versicherbares Interesse zugrunde liegen. Das ist auch für das VVG unbestritten.[26] Gegenstand auch der Güterversicherung ist nicht die Sache selbst, sondern das Interesse daran,[27] also die vermögensrechtliche Beziehung, die jemand zu den betreffenden Gütern hat. Im Schadenfall wird diese Beziehung nach...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / Literaturtipps

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§ 14 Lebensversicherung / II. Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung

Rz. 131 Bei der Möglichkeit der Weiterführung der Versicherung ohne weitere Prämienzahlung handelt es sich um eine Besonderheit der Lebensversicherung (vgl. § 165 VVG).[139] Rz. 132 Damit der Versicherer nicht zur aufwändigen und – auch für die Versichertengemeinschaft nachteiligen – kostenungünstigen (Fort-)Führung von Kleinstlebensversicherungen verpflichtet ist, kann gem. ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / II. Versicherung als Gefahrengemeinschaft

Rz. 4 Die Versicherung in der Form des "risk-pooling" beruht auf dem Gesetz der großen Zahl und der Zusammenfassung einer Masse von Risiken, die sich nach Möglichkeit nicht oder nur zu einem Bruchteil verwirklichen. Grundlage des Versicherungsgedankens ist das Risiko-Ausgleichskollektiv, die sogenannte Gefahrengemeinschaft, in der die Gemeinschaft der Versicherungsnehmer dur...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / X. Versicherung für fremde Rechnung (§§ 43–48 VVG)

Rz. 322 Ein Versicherungsnehmer kann einen Versicherungsvertrag im eigenen Namen für einen anderen mit oder ohne Benennung der Person des Versicherten schließen (§ 43 Abs. 1 VVG). In der Fremdversicherung wird das Interesse eines Dritten versichert. Der Versicherungsnehmer ist Vertragspartner des Versicherers und muss alle Vertragspflichten erfüllen, insbesondere die Prämien...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 2. Versicherung der Güter

Rz. 8 Unabhängig von der Wahl des Transportmittels können alle Arten von Gütern versichert werden, wobei es sich um eine Sach- und keine Haftpflichtversicherung handelt.[9] Die Beförderung kann per Schiff, Flugzeug, Kfz, Tier oder Mensch erfolgen. Zur Güterversicherung zählen auch die Werkverkehrs- (vgl. §§ 1 Abs. 2, 9 GüKG), die Autoinhalts- sowie die Valorenversicherung. R...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 9. Dauer der Versicherung (Ziff. 8 DTV-Güter 2000/2011; Ziff. 5 ADS Güterversicherung 73/84/94)

Rz. 91 Versicherungsschutz besteht nach Ziff. 8 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 5 ADS Güterversicherung 73/84/94 von Haus zu Haus und beginnt, sobald die Güter am Absendungsort zur unverzüglichen Beförderung von der Stelle entfernt werden, an der sie bisher aufbewahrt wurden. a) Beginn der Versicherung Rz. 92 Unter Absendungsort sind nicht die geographischen Grenzen eines Ortes zu ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / B. Aktienrechtliche Grundlagen

I. Grundsätzliche Zulässigkeit einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organmitglieder Rz. 18 Die rechtliche Zulässigkeit von D&O-Versicherungen wurde in der Vergangenheit im Wesentlichen aufgrund zweier Argumente in Frage gestellt: Zum einen wurde auf den durch den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einhergehenden Verlust der "verhaltenssteue...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / B. Gegenstand der Versicherung

Rz. 15 Musterbedingungen des GDV existieren für die VSV nicht. Damit kommt den Bedingungswerken der Versicherer für die konkrete Ausgestaltung des Versicherungsschutzes maßgebliche Bedeutung zu. Nachdem der Marktführer, die Euler Hermes S.A., bereits seit 2002 von der Allianz-Gruppe gehalten wird, fand im Jahr 2022 die Eingliederung unter den Markennamen Allianz Trade statt....mehr

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§ 18 Transportversicherung / 1. Interesse/Gegenstand der Versicherung (Ziff. 1 DTV-Güter 2000/2011; Ziff. 9.6.2 ADS Güterversicherung 73/84/94 i.V.m. § 1 ADS 1919)

a) Gegenstand der Versicherung/Versicherbares Interesse Rz. 26 Nach Ziff. 1.1 DTV-Güter 2000/2011 muss jeder Versicherung ein versicherbares Interesse zugrunde liegen. Das ist auch für das VVG unbestritten.[26] Gegenstand auch der Güterversicherung ist nicht die Sache selbst, sondern das Interesse daran,[27] also die vermögensrechtliche Beziehung, die jemand zu den betreffend...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / I. Gegenstand der Versicherung

Rz. 40 Nach Ziff. A-1 AVB-D&O gewährt der Versicherer Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrates, des Vorstandes oder der Geschäftsführung der Versicherungsnehmerin oder einer Tochtergesellschaft (versicherte Personen)mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / A. Einführung

I. Begriff Rz. 1 Unternehmensleiter, Vorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften haften bekanntlich unbeschränkt und persönlich mit ihrem gesamten privaten Vermögen für schuldhaft begangene Pflichtverletzungen innerhalb ihrer unternehmerischen Tätigkeit auf Schadensersatz. Neben den allgemeinen zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen sind insbesondere ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 3. Sonderthema: Freundliche Inanspruchnahme

Rz. 82 Die Unterschiede im Deckungsbereich der D&O-Versicherungen – gerade auch was die Innenhaftungsansprüche betrifft – sind mannigfaltiger Natur. Trotz vielerlei Kritik an der Versicherung der sog. Innenhaftungsansprüche, die – aus Versicherersicht – naturgemäß problematisch ist, hat sich im Markt doch die Deckung der Innenhaftung durchgesetzt. Aus Sicht der Unternehmen i...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / II. Entwicklungen

Rz. 2 Die D&O-Versicherung stammt aus dem anglo-amerikanischen Raum. Einige Syndikate bei Lloyd’s boten ab 1933 erste D&O-Versicherungen an.[4] Letztlich wird der D&O-Vertrag als Reaktion auf den "schwarzen Freitag" – den Zusammenbruch der New Yorker Börse am 25.10.1929 – und den Erlass von Bundeswertpapiergesetzen in den USA verstanden ("Securities Act 1933" und "Securities...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / c) Subsidiaritätsklauseln

Rz. 48 Schon an dieser Stelle sei erwähnt, dass D&O-Versicherungen zur Vermeidung von Mehrfachversicherungen i.S.d. § 78 VVG mit den dort enthaltenen Rechtsfolgen bisweilen sog. Subsidiaritätsklauseln enthalten. Überschneidungen zu anderen Versicherungen sind denkbar. Hauptanwendungsfälle anderweitiger Überschneidungsmöglichkeiten sind z.B. die Bereiche "Kreditversicherung" ...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / II. Kern der Umwelthaftpflichtversicherung (Ziff. 2 UHV)

Rz. 16 Kern des Umwelthaftpflicht-Modells ist Ziff. 2 UHV, was sich bereits daraus ablesen lässt, dass der gesamte Versicherungsschutz darauf aufgebaut ist, dass ein bestimmtes Risiko nach Ziff. 2 UHV in Versicherung gegeben ist. Im Kern stehen sieben einzelne Bausteine zur Verfügung, nach denen der Versicherungsnehmer konkret in seinem Unternehmen oder für seine berufliche ...mehr