Fachbeiträge & Kommentare zu Versetzung

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandschutzhelfer / 2 Ausbildung

Die Ausbildung von Brandschutzhelfern ist in der DGUV-I 205-023 "Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung" geregelt. Demnach sind für die Theorie mindestens 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten vorzusehen. Die Zeitdauer für die Praxis hängt von der Gruppengröße ab. Jedem Teilnehmer sollte ausreichend Übungszeit zur Verfügung stehen. Erfahrungsgemäß sind 5 bis 10 Minuten p...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einsatzwechseltätigkeit / 2 Mitbestimmung

Die jeweilige Zuweisung des Einsatzorts stellt keine mitbestimmungspflichtige Versetzung dar, da nach § 95 Abs. 3 Satz 2 BetrVG die Festlegung des jeweiligen Arbeitsplatzes von Arbeitnehmern, die nach der Eigenart ihres Arbeitsverhältnisses üblicherweise nicht ständig an einem bestimmten Arbeitsplatz bzw. Arbeitsort beschäftigt werden, nicht als Versetzung gilt.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Leistungen für Bildung und ... / 3.4 Lernförderung

Lernförderung wird als Ergänzung zu schulischen Angeboten berücksichtigt, soweit sie angemessen, geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen. Wesentliches Lernziel in der jeweiligen Klassenstufe ist die Versetzung in die nächste Klassenstufe bzw. ein ausreichendes Leistungsniveau. Ler...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Doppelte Haushaltsführung / Zusammenfassung

Begriff Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Orts, an dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt. Typische Fälle im Berufsalltag, die eine auswärtige Zweitwohnung erforderlich machen, sind der erstmalige Antritt eines Dienstverhältnisses, der Wechsel des Arbeitgebers, die Versetzung an e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Tunesien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Türkei / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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USA / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Chile / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Korea / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Indien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Republik Moldau / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 3 Beteiligung des Betriebsrats beim Abschluss befristeter Verträge

Gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat vor jeder Einstellung , Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplan...mehr

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Australien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Quebec / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Serbien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Albanien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Kosovo / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Nordmazedonien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Montenegro / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Frankreich / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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§ 10 Personenversicherungen / 6. Beamte

Rz. 185 Beim berufsunfähigen Beamten ist im entsprechenden Versicherungsvertrag genau zu überprüfen, welche Klauseln in den Bedingungen vereinbart wurden. Oftmals findet man in deren Verträgen folgende Klausel: "Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit als vollständige Beruf...mehr

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Uruguay / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Japan / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Marokko / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Kanada / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Brasilien / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 7.2 Berechnung der 3-Monatsfrist

Die 3-Monatsfrist beginnt mit der Begründung der doppelten Haushaltsführung, also wenn der Arbeitnehmer seine Tätigkeit am auswärtigen Beschäftigungsort aufgenommen und eine Zweitwohnung bezogen hat. Praxis-Beispiel 3-Monatsfrist beginnt mit Bezug der Zweitwohnung Der Arbeitnehmer hat zum 1.11. des Vorjahres eine auswärtige Arbeitsstelle angetreten, ab 1.1 des aktuellen Jahres...mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 2.3 Kostenlose Mahlzeiten bei doppelter Haushaltsführung

Erhält der Arbeitnehmer im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung von seinem Arbeitgeber unentgeltliche Mahlzeiten, ist zu unterscheiden zwischen der Übergangszeit von 3 Monaten seit Begründung der doppelten Haushaltsführung und der Folgezeit, für die am Ort der ersten Tätigkeitsstätte keine Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich abgezogen werden dürfen. Für die ersten 3 M...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.9.1 Dauerhafte Zuordnung

Bei der arbeitsrechtlichen Zuordnung bestimmt der Arbeitgeber aufgrund seines Weisungsrechts, wo der Arbeitnehmer tätig wird. Dieser arbeitsrechtlichen Zuordnung zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung schließt sich das Steuerrecht an. Dies gilt unabhängig davon, ob die arbeitsrechtlichen Festlegungen schriftlich oder mündlich erteilt werden.[1] Diese Zuordnung durch d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigungsort / Arbeitsrecht

Normalerweise ist die Arbeit im Betrieb des Arbeitgebers zu leisten. Arbeitgeber sind grundsätzlich dazu verpflichtet, den jeweiligen Einsatzort im Arbeitsvertrag festzuhalten. Diese Pflicht ergibt sich aus § 2 Abs. 1 Satz 7 Nr. 4 NachwG. Weist der Arbeitsvertrag keinen Einsatzort auf bzw. ist dieser nicht genau definiert, kann der Arbeitgeber von seinem Direktionsrecht Gebra...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 2 Beitragspflicht von Abfindungen

Ob und inwieweit es sich bei einer Abfindung um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt handelt, zeigt die nachfolgende tabellarische Übersicht. Tabellarische Übersicht – Beitragspflicht von Abfindungenmehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Freistellung von der Arbeit / 1 Freistellung als Ausnahme von der Pflicht zur Arbeitsleistung

Der Arbeitnehmer ist aufgrund des Arbeitsvertrags zur Arbeitsleistung verpflichtet. Allerdings kann der Arbeitnehmer in verschiedenen Fällen von seiner Arbeitspflicht freigestellt sein. Die Arbeitspflicht wird durch die Freistellung suspendiert, das Arbeitsverhältnis bleibt jedoch bestehen. Ohne Arbeitsleistung entfällt grundsätzlich der Lohnanspruch des Arbeitnehmers, es gil...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Reisekosten, Inland / 2.4.2 Vorrang der arbeitsrechtlichen Zuordnung

Vorrang hat nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes die arbeitsrechtliche Zuordnung. Die zeitliche Abgrenzung ist als subsidiäre Alternative festgelegt, die nur dann zur Anwendung kommt, wenn der Arbeitgeber keine dienst- bzw. arbeitsrechtliche Festlegung auf eine Tätigkeitsstätte getroffen hat oder diese nicht eindeutig ist. Steuerrecht folgt Arbeitsrecht Bei der arbeitsre...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Wettbewerbsverbot / 2.5 Anrechnungsvorschrift

Der Arbeitnehmer muss sich auf die Entschädigung anrechnen lassen, was er bei einem anderen Arbeitgeber oder durch selbstständige Arbeit (ohne Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot) verdient oder "böswillig" nicht verdient.[1] Der Arbeitnehmer darf also nicht einfach die Hände in den Schoß legen, sondern muss sich um eine Arbeit bemühen. Der Anspruch auf Entschädigung entfällt...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Doppelte ... / 1 Beginn der doppelten Haushaltsführung

Sachverhalt Ein verheirateter Arbeitnehmer wird von seiner Filiale in Düsseldorf nach München versetzt. Er reist am 1.2.2026 erstmals an. Seinen Familienwohnsitz in Düsseldorf behält er bei. Der Arbeitgeber stellt ihm in München kostenlos ein Apartment auf dem Firmengelände zur Verfügung. Im Februar fährt der Arbeitnehmer nach seinem Dienst in München an allen Wochenenden mit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice / 7 Mitbestimmung

Ist der Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) eröffnet, sind die betriebsverfassungsrechtlichen Vorgaben zu beachten und einzuhalten. Die Tätigkeit im Homeoffice unterliegt dann der Mitbestimmung des Betriebsrats, wenn kollektivrechtliche Tatbestände betroffen sind. Treffen die Parteien individualvertragliche Regelungen zum Homeoffice, besteht kein Mitbe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorräte: Ermittlung der Ans... / 1.1 Der Wertmaßstab Anschaffungskosten

Anschaffungskosten sind als Zugangswerte für die von Dritten erworbenen Vorratsgüter anzusetzen. § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB definiert sie als "die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können". Diese Definition gilt auch für...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Straftat / 5 Entlassung auf Verlangen des Betriebsrats

Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Entlassung oder die Versetzung eines Arbeitnehmers verlangen, wenn der Arbeitnehmer durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 BetrVG enthaltenen Grundsätze den Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört hat.[1] Zum gesetzwidrigen Verhalten rechnen insbesondere Straftaten des Arbeitnehmers. Eine ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Straftat / 2.1 Außerordentliche Kündigung

Bei einer Straftat durch den Arbeitnehmer ist in aller Regel an eine – meist außerordentliche – Kündigung zu denken. Die außerordentliche Kündigung kann jedes Arbeitsverhältnis beenden. Sie kann sowohl fristlos als auch fristgebunden erklärt werden. Ihre Rechtfertigung richtet sich nach § 626 BGB.[1] Das Recht zur außerordentlichen Kündigung ist nicht dispositiv, es kann wed...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.4.3 Einzelfälle der Verhinderung:

Rz. 12 Krankheit: Ein kranker und dadurch arbeitsunfähiger Betriebsrat ist normalerweise auch verhindert. Allerdings muss das nicht immer so sein, denn es sind Situationen denkbar – z.B. Armbruch – in denen der Betriebsrat zwar seiner Arbeitstätigkeit nicht nachgehen, trotzdem aber seine Aufgaben als Betriebsrat ausüben kann. Das Bundesarbeitsgericht hat hier die Regel aufge...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 3.2 Aktuelles zum Schwerbehindertenrecht – Bestellung eines Inklusionsbeauftragten

BAG, Urteil v. 26.6.2025, 8 AZR 276/24 Problemstellung: Ergreift der Arbeitgeber gegenüber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer für diesen nachteilige Maßnahmen, stellt sich immer die Frage, ob diese Maßnahmen möglicherweise eine Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung sind. Den ursächlichen Zusammenhang zwischen der Maßnahme und der Schwerbehinderung, also dass die benach...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.3 Angaben zum Erblasser (Zeilen 3 bis 8)

Die Steuerbefreiung für ein Familienheim ist auch daran geknüpft, dass der Erblasser in diesem Objekt bis zu seinem Tod eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat. War der Erblasser an einer Selbstnutzung aus objektiven Gründen wie z. B. "Pflegebedürftigkeit" gehindert, steht dies der Steuerbefreiung nicht entgegen. Praxis-Beispiel Pflegebedürftigkeit Der eingetragene Leb...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.12.5 Folgen des Rechtsdienstleistungs Gesetzes (RDG)

Aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes ist es der Personalvertretung erlaubt, mit den Beschäftigten Rechtsfragen zu erörtern, soweit ein Zusammenhang zu den Aufgaben der Interessensvertretung besteht (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 RDG). Eine Beratung – damit auch des einzelnen Beschäftigten – ist erlaubt, soweit es sich um eine Frage handelt, die einen dienstlichen Themenbereich der M...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3. Prüfungsschritt 1: Welteinkommensprinzip – Abgrenzung zur Quellenbesteuerung

Sämtliche deutsche DBA sehen eine Verteilung des Besteuerungsrechts zwischen dem Wohnsitzstaat, der umfassend nach dem Welteinkommensprinzip, und dem Quellenstaat, der nur die in seinem Territorium erwirtschafteten Einkünfte i. d. R. sogar noch der Höhe nach begrenzt besteuern darf. Die Abgrenzung erfolgt i. d. R. nach den Grundsätzen des Art. 4 OECD-MA zur Ansässigkeitsbesti...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.1.3 Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls

Vermeidbarer Arbeitsausfall Kurzarbeit kommt nur in Betracht, wenn nicht andere, im Einzelfall wirtschaftlich weniger schwerwiegende Entscheidungsalternativen zur Verfügung stehen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmern zuzumuten sind.[1] Folgende Maßnahmen sind daher im Vorfeld zu prüfen: Personalmaßnahmen: Versetzung von Arbeitnehmern in andere voll arbeitende Abteilungen; Anordnu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Integrationsamt / 8 Anhörung der Schwerbehindertenvertretung

Soweit existent, hat der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören und ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen.[1] Das Wort "berühren" ist mit "betreffen" gleichzusetzen. "Ang...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Abwehrender Brandschutz: Au... / 2.5 Brandschutzhelfer

Betriebliche Brandschutzhelfer werden in Abschn. 7.3 ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände", aber z. B. auch in den Verkaufsstättenverordnungen der Bundesländer gefordert. Gemäß Abschn. 7.3 Abs. 2 ASR A2.2 ergibt sich die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern aus der Gefährdungsbeurteilung. I. d. R. ist ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ausreichend. Eine größere Anzahl von B...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 6.3 Fehlzeiten- und Krankenrückkehrgespräche als erster Schritt nach jeder Abwesenheit

Unabhängig davon, ob der Mitarbeiter das erste Mal krankheitsbedingt ausgefallen ist oder sich seine (Kurz-)Erkrankungen wiederholen, die Führungskraft sollte auf jeden Fall immer direkt ein Gespräch anbieten. Dabei muss der Arbeitnehmer nur teilnehmen, wenn eine entsprechende Betriebsvereinbarung vorliegt. Aber auch ein generelles Angebot wird in aller Regel angenommen und ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personelle Zukunftssicherun... / 3.1 Förderung unter Berücksichtigung der Portfolio-Ergebnisse

Sobald ein (konsolidiertes) Portfolio der Leistungs- und Potenzialträger besteht, werden die identifizierten Mitarbeiter sich in den verschiedenen Portfoliofeldern befinden. Je nach Feld sind bestimmte Entwicklungsempfehlungen abzuleiten. Dies wird am klassischen – der Boston Consulting Group angelehnten 4-Felder-Matrix – erläutert. Die 4-Felder Matrix bildet auf den Koordina...mehr