Fachbeiträge & Kommentare zu Verrechnungspreis

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Kostenaufschlagsmethode – A... / 3 Hinweise

Die Überprüfung der Angemessenheit der Verrechnungspreise mithilfe der Kostenaufschlagsmethode ist häufig schwierig, da die Kostenbasis in der Regel nicht vergleichbar ist. Darüber hinaus ist in der Praxis die Kostenbasis regelmäßig strittig – so bspw. die Frage, ob Materialkosten einzubeziehen sind[1] –, da es hierfür auch an einer internationalen Standardisierung mangelt.mehr

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Betriebsstätte (Begriff) – ... / Literaturtipps

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Dokumentationspflichten (Sa... / 2 Inhalt

Sofern der Stpfl. seine Pflichten aus § 90 Abs. 3 AO nicht erfüllt, also keine Aufzeichnungen vorlegt, die vorgelegten Unterlagen im Wesentlichen unverwertbar sind oder die Aufzeichnungen für außergewöhnliche Geschäftsvorfälle nicht zeitnah erstellt hat, wird widerlegbar vermutet, dass die inländischen Einkünfte durch unangemessene Verrechnungspreise gemindert wurden. Insowe...mehr

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Multilaterales Instrument –... / Literaturtipps

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Dokumentationspflichten (Sa... / 3 Hinweise

Es ist zu beachten, dass auch nach der Vorlage einer den Anforderungen genügenden Aufzeichnung i. S. v. § 90 Abs. 3 S. 1 ff. AO (weitere) Mitwirkungs- und Auskunftspflichten gem.§ 200 Abs. 1 S. 1f. AO i. V. m. § 90 Abs. 1 und 2 AO während der steuerlichen Außenprüfung genügend zu beachten sind. D.h., selbst wenn die Pflichten gem. § 90 Abs. 3 und 4 AO i. V. m. der GAufzV ins...mehr

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Schiedskonvention (EU) – AB... / 1 Systematische Einordnung

Die sog. EU-Schiedskonvention (Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen [90/436/EWG]), hat das Ziel, Doppelbesteuerungen im Bereich der Verrechnungspreise und Streitigkeiten über die Zuweisung von Gewinnen an Betriebsstätten durch ein mehrstufiges Verfahren zu vermeiden. Es handelt sich um ein ...mehr

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Dokumentationspflichten – A... / 1 Systematische Einordnung

Bei Auslandssachverhalten bestehen gem. § 90 Abs. 2 und 3 AO erhöhte Mitwirkungs- und Aufzeichnungs-/Dokumentationspflichten. Nach § 90 Abs. 2 S. 1 AO haben die Beteiligten Sachverhalte mit Auslandsbezug aufzuklären und die erforderlichen Beweismittel zu beschaffen, wobei sie nach § 90 Abs. 2 S. 2 AO alle bestehenden rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten auszuschöpfen h...mehr

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Verluste – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Für die Behandlung von Verlusten, bei denen ein ausl. Staat der Quellenstaat ist, enthält das deutsche Recht nur verstreute Regelungen. § 34d EStG behandelt "ausländische Einkünfte", wobei Einkünfte nach § 2 Abs. 1 EStG sowohl positive wie negative Einkünfte (Verluste) sein können. Ob diese Verluste im Inland steuerlich abgezogen werden können, richtet sich danach, ob ein DBA...mehr

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Dokumentationspflichten (Sa... / 1 Systematische Einordnung

Der Gesetzgeber hat in § 90 Abs. 3 AO eine grundsätzliche Dokumentationspflicht für Verrechnungspreise zwischen nahestehenden Personen bzw. für die Zurechnung der Einkünfte zu Stammhaus und Betriebsstätten normiert. Zu Einzelheiten der Dokumentationsanforderungen wird auf die GAufzV, auf die Verwaltungsgrundsätze 2020 vom 3.12.2020 (BStBl I 2020, 1325) und den Anwendungserla...mehr

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Arbeitnehmer-Entsendung – A... / 1 Systematische Einordnung

Eine Arbeitnehmer-Entsendung wirft die Frage auf, wer Arbeitgeber während des Entsendezeitraums ist. Bei einer Arbeitnehmer-Entsendung bleibt der Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers mit dem entsendenden Unternehmen i. d. R. bestehen; dieses ist also "rechtlicher Arbeitgeber". Es stellt sich aber die Frage, ob auch das aufnehmende Unternehmen in eine Arbeitgeber-Stellung einrück...mehr

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Nutzungsüberlassung – ABC I... / 2 Inhalt

In der internationalen Unternehmenspraxis kommt insbesondere der Überlassung von immateriellen Wirtschaftsgütern (insbesondere Marken, Patente, Know-how, Muster, Formen und Rechte) eine Bedeutung zu. Dies sowohl aus einer wirtschaftlichen, unternehmerischen Perspektive als auch aus einer steuerplanerischen Perspektive, da insbesondere immaterielle Wirtschaftsgüter im Rahmen ...mehr

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Gewinnvergleichsmethode – A... / 1 Systematische Einordnung

Die Gewinnvergleichsmethode (comparable profit method) ist grundsätzlich unzulässig. Bei der Gewinnvergleichsmethode wird die Angemessenheit des in einer Geschäftsbeziehung zwischen nahestehenden Personen vereinbarten Verrechnungspreises anhand des aus der Geschäftsbeziehung erzielten Gewinns bzw. Verlusts im Vergleich zu den von nicht nahestehenden Personen in ähnlichen Bed...mehr

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Betriebsstätte (Versicherun... / 2.2 Besonderheiten bei der Einkünfteabgrenzung

Der Authorized OECD Approach (AOA) ist grundsätzlich auch bei der Einkünfteabgrenzung von Versicherungsbetriebsstätten durchzuführen. Das Geschäftsmodell von Versicherungen ist durch die Übernahme von finanziellen Risiken geprägt. Versicherungen tragen das Schadensrisiko aus den versicherten Risiken. Die Terminologie für Versicherungsbetriebsstätten weicht von der allgemeine...mehr

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Bandbreiten – ABC IntStR / 3 Hinweise

Im Rahmen der Aufzeichnungen nach § 90 Abs. 3 AO ist aufzuzeigen, dass die angesetzten Verrechnungspreise in Abhängigkeit vom Grad der Vergleichbarkeit der identifizierten Fremdvergleichswerte innerhalb der maßgeblichen Bandbreite dieser Werte liegen. Steuerliche Betriebsprüfungen finden häufig mit zeitlichem Versatz statt. In dem Zeitpunkt können neuere Erkenntnisse und Info...mehr

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Preisvergleichsmethode – AB... / 2 Inhalt

Bei der Ermittlung der fremdvergleichskonformen Verrechnungspreise ist grundsätzlich zwischen dem internen und dem externen Preisvergleich zu unterscheiden. Beim internen Preisvergleich werden Geschäftsvorfälle des Unternehmens mit verbundenen Unternehmen (sog. kontrollierte Transaktionen; controlled transactions) mit Geschäftsvorfällen des Unternehmens mit unverbundenen Unt...mehr

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Betriebsprüfung, internatio... / 1 Systematische Einordnung

Bei nationalen Sachverhalten führen Beanstandungen der Außenprüfung häufig nur zu Steuerverschiebungen; endgültige Steuerausfälle sind bei rein nationalen Gestaltungen innerhalb von Konzernen selten. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten kann das inl. Steueraufkommen dagegen endgültig gemindert werden. Grenzüberschreitende Rechtsbeziehungen, insbesondere Verrechnungspreise...mehr

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Beweislast (Darlegungslast)... / 3 Praxisfragen

Über die allgemeinen, den Stpfl. bereits sehr belastenden Darlegungspflichten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten hinaus bestehen weitere Vorschriften für bestimmte Sachbereiche. Bei Verrechnungspreisen und der Abgrenzung der Einkünfte bei Betriebsstätten wird die Darlegung des Sachverhalts nach § 90 Abs. 3 AO zusätzlich in bestimmter Form und innerhalb bestimmter Fristen...mehr

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Funktions- und Risikoanalys... / 2 Inhalt

Seitens der OECD wurde ein sog. six-step-approach eingeführt (OECD-Transferpricingguideline, OECD-TPG, Tz. 1.60), der eine Leitlinie im Rahmen des Fremdvergleichsgrundsatzes vorgibt, Risiken zu identifizieren, darzustellen und zuzuordnen. Im nationalen Recht wird in § 1 Abs. 3 S. 2 AStG die Funktions- und Risikoanalyse an zentraler Stelle im deutschen Außensteuerrecht gerege...mehr

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Umlageverträge – ABC IntStR / 2 Inhalt

Kostenumlagevereinbarungen werden in der englischen Originalfassung der OECD-Verrechnungspreisleitlinien als Cost Contribution Arrangements (CCA) bezeichnet. In den USA hingegen wird der Begriff des Cost Sharing Arrangements verwendet. In Tz. 8.3 des Kapitels VIII der OECD-Verrechnungspreisleitlinien ist eine Definition der Kostenumlagevereinbarung enthalten: Eine Kostenumla...mehr

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Auskunftsverkehr – ABC IntStR / 2 Inhalt

Die Rechtsgrundlagen des internationalen Auskunftsverkehrs sind verstreut und überschneiden sich. Man unterscheidet zwischen Auskünften, zu deren Erteilung sich ein Staat durch internationalen Vertag verpflichtet hat, und solchen Auskünften, die ein Staat ohne Verpflichtung erteilt (Kulanzauskünfte). § 117 Abs. 1 AO ermächtigt die deutschen Finanzbehörden, den Auskunftsverkeh...mehr

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Betriebsstätte (Gewinnzuord... / 2 Inhalt

Auf OECD-Ebene wurde in Art. 7 des OECD-MA der sog. Authorized OECD-Approach (AOA) eingeführt; insbesondere Nicht-OECD-Staaten halten sich jedoch nicht an den AOA, der auch keinen Eingang in das UN-Musterabkommen gefunden hat. Im nationalen Steuerrecht wurde der AOA in § 1 Abs. 5 AStG umgesetzt. Danach sind die Abs. 1, 3 bis 4 des § 1 AStG für Geschäftsvorfälle zwischen einem...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Fremdvergleich (tatsächlich... / 2 Inhalt

Der Fremdvergleichsgrundsatz erfordert einen (hypothetischen) Vergleich der Bedingungen zwischen verbundenen Unternehmen zu den Bedingungen zwischen fremden Dritten in einer vergleichbaren Situation und die Analyse der Auswirkung auf den Gewinn. So wird in Art. 9 Abs. 1 OECD-MA auf vereinbarte oder auferlegte Bedingungen zwischen den verbundenen Unternehmen abgestellt, die v...mehr

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Fremdvergleich (hypothetisc... / 2 Inhalt

Der Standardanwendungsfall des hypothetischen Fremdvergleichs bildet die Ermittlung des Verrechnungspreises für den Wert einer verlagerten Funktion sowie der Bewertung von immateriellen Werten. Auch im hypothetischen Fremdvergleich sind Elemente eines tatsächlichen Fremdverhaltens zu berücksichtigen. Beim hypothetischen Fremdvergleich handelt es sich um die Simulation eines P...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.12.1.1 Entwicklung

Rz. 76 Mit Einführung des § 138a AO wurden die sich aus dem Abschlussbericht der G20/OECD zu BEPS-Maßnahmen Nr. 13 mit dem Titel "Verrechnungspreisdokumentation und länderbezogene Berichterstattung" ("Transfer Pricing Documentation and Country-by-Country Reporting") umgesetzt. Aus diesem Abschlussbericht ergeben sich Handlungsempfehlungen für die Steuerverwaltungen und ein z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 156 Die Kennzeichen nach § 138e Abs. 2 Nr. 4 AO betreffen die Gestaltung von Verrechnungspreisen. Diese sind nach § 90 Abs. 3 AO dokumentationspflichtig. Die Mitteilungspflicht nach § 138e Abs. 2 Nr. 4 AO tritt als selbständige Pflicht neben diese Dokumentationspflicht. Weder wird durch die Mitteilung nach § 138d AO die Dokumentationspflicht erfüllt, noch macht die Dokum...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.4.2 Safe-Harbour-Regeln

Rz. 159 Der Tatbestand der Nr. 4 Buchst. a) betrifft die Nutzung von sog. Safe-Harbour-Regeln durch Verrechnungspreisgestaltungen.[1] Da die Vorschrift sich nur auf Verrechnungspreise bezieht, sind die Beziehungen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte ausgenommen. Verrechnungspreise können nur zwischen verschiedenen Rechtsträgern vereinbart werden. Ein Verweis auf Betriebsst...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 59 [Autor/Zitation] Für Erträge und Aufwendungen aus Ergebnisausgleichsverträgen (Verlustübernahmen und für aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags erhaltene oder abgeführte Gewinne) enthalten die gesetzlichen Gliederungsschemata (§ 275 Abs. 2 und 3) keine besonderen Posten. § 277 Abs. 3 Satz 2 bestimmt indes, das...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Art der Erträge

Rz. 145 [Autor/Zitation] Als Erträge kommen in erster Linie Gewinnausschüttungen der Beteiligungsunternehmen, ferner Erträge aufgrund von Dividendengarantien sowie Gutschriften von Gewinnanteilen, die nicht ausgeschüttet werden, in Betracht. Abschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn (§ 59 AktG) sind Gewinnausschüttungen. Zinsen auf beteiligungsähnliche Darlehen gehören zum Post...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die gesetzliche Definition des Begriffs "Beteiligung" in § 271 Abs. 1 ist mit der Umsetzung des Art. 17 der 4. EG-RL (78/660/EWG) – jetzt Art. 2 Nr. 2 der Bilanz-RL (2013/34/EU) – erstmals im deutschen Recht kodifiziert worden. Das Ziel der auf dem Begriff der Beteiligung aufbauenden bilanzrechtlichen Vorschriften ist der Ausweis von Beteiligungen gem. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 170 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 GSSB (2024), GRI 207: TAX 2019, Amsterdam. Heider (2020), Das Country-by-Country Reporting und seine innerstaatliche Umsetzung, Wiesbaden. OECD (2015), Transfer Pricing Documentation and Country-by-Country Reporting, URL: https://tinyurl.com/3dnywetv (Stand: 17.03.2025). OECD (2022), Transfer Pricing Guidelines for Multinational Enterprises and...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnermittlung nach EStG / 2.6.1 Gewinnschätzung als ersatzweise Gewinnermittlung

Rz. 189 In § 88 AO hat der Gesetzgeber den Amtsermittlungsgrundsatz normiert, welcher der Finanzbehörde die Pflicht zur Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen auferlegt. Dabei sind die Beteiligten gemäß § 90 AO zur Mitwirkung verpflichtet. In Ergänzung der genannten Grundsätze verpflichtet § 162 Abs. 1 Satz 1 AO die Finanzbehörde zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen,...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Warmwasserkosten / 2 Fernwarmwasser

Zu den Kosten des Fernwarmwassers gehören die Kosten für die Lieferung des Warmwassers (Grund-, Arbeits- und Verrechnungspreis) und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen. Diese Kosten müssen nach § 8 Abs. 1 HeizkostenV abgerechnet werden (siehe Abschn. 1.1).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 6 Übermittlung von Informationen i. S. d. § 7 Abs. 3 bis 5 EUAHiG (Abs. 7)

Rz. 9 Abs. 7 wurde durch das Gesetz zur Umsetzung von Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20.12.2016 mit Wirkung vom 24.12.2016[1] eingefügt. § 21 Abs. 7 FVG ergänzt § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5c FVG. Er bestimmt, dass die zuständigen Landesfinanzbehörden dem BZSt die Informationen zur Verfügung zu stellen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.8 Der Fremdvergleich über die Grenze (Verrechnungspreise)

Tz. 134 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 In den letzten Jahren hat sich die Diskussion um die Anwendung und Auslegung der Fremdvergleichsgrundsätze vor allem um die Verrechnungspreis-Problematik gedreht; grundlegend s Urt des BFH v 17.10.2001; BStBl II 2004, 171. Hierzu zB s Wassermeyer (DB 2001, 2465); Gosch (StBp 2001, 360); Hoffmann (GmbHR 2001, 1169); Hollatz (NWB F 4, 4625); K...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.3 Spielräume/Bandbreitenbetrachtung

Tz. 113 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Das "richtige" Entgelt wird es für die Preisfestlegung bei Leistungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter in aller Regel nicht geben. Von einer vGA ist deshalb regelmäßig (erst) dann auszugehen, wenn ein an den Gesellschafter gezahltes Entgelt die Angemessenheitsgrenze um mehr als 20 % überschreitet; s Urt des BFH v 28.06.1989, BStBl II...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wassermeyer, Einige grundsätzliche Überlegungen zur vGA, DB 1987, 1113; Eppler, Die Beweislast (Feststellungslast) bei der vGA, DStR 1988, 339; Borst, Ertragsteuerliche Folgen von Vereinbarungen zwischen der Kap-Ges und deren Gesellschaftern, BB 1989, 38; Wassermeyer, 20 Jahre BFH-Rspr zu Grundsatzfragen der vGA, FR 1989, 218; Wassermeyer, Zur neuen Definition der vGA, GmbHR 198...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6 Verhältnis zu den Doppelbesteuerungsabkommen

Tz. 624 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach uE zutr Auff der FinVerw ergeben sich die Gewinnabgrenzungsregelungen aus dem nationalen Recht; s Tz 1.5 des Schr des BMF v 06.06.2023 (BStBl I 2023, 1093; sog Verw-Grds Verrechnungspreise). Dies gilt zunächst unabhängig davon, ob mit dem ausl Staat, in dem entweder die Kap-Ges ihren Sitz/ihre Geschäftsleitung hat oder in dem der AE an...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schmidt/Hageböke, Der Verlust von EK-ersetzenden Darlehen und § 8b Abs 3 KStG, DStR 2002, 1202; Buchna/Sombrowski, Aufwendungen mit EK-Ersatzcharakter als nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen nach § 8b Abs 3 KStG nF, DB 2004, 1956; Scheipers/Kowallik, Zur Anwendbarkeit des § 8b Abs 3 KStG bei der Veräußerung direkt gehaltener Beteiligungen durch beschr Stpfl, IWB F 3 G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Beweislast für das Vorliegen einer vGA

Tz. 700 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die objektive Beweislast für das Vorliegen von vGA (= st-erhöhender Tatbestand) obliegt grds dem FA (ständige Rspr; zB s Urt des BFH v 27.10.1992, BStBl II 1993, 569, s Urt des BFH v 13.07.1994, BFH/NV 1995, 548; s Urt des BFH v 09.08.2000, GmbHR 2001, 208; s Beschl des BFH v 04.04.2002, BFH/NV 2002, 1179, DStRE 2002, 1072). Dem folgt auch d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.1 Allgemeines

Tz. 238 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 8b Abs 3 S 3 KStG sind Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit einem Anteil iSd § 8b Abs 2 KStG stehen, bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigen. Wie der Begründung des Reg-Entw des JStG 2008 (s BR-Drs 544/07, 94) zu entnehmen ist, sieht die B-Reg als Gewinnminderungen idS auch Wertverluste iVm Gesellschafterdarl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
E-Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe

Leitsatz 1. Handels- und Geschäftsbriefe im Sinne von § 147 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 der Abgabenordnung (AO) können auch E-Mails sein. 2. (Digitale) Unterlagen über Konzernverrechnungspreise unterfallen dem Anwendungsbereich des § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO. 3. Die Finanzverwaltung ist im Rahmen der Außenprüfung grundsätzlich berechtigt, vom Steuerpflichtigen sämtliche E-Mails mit steuerlichem Bezug anzufordern. 4. Mangels Rechtsgrundlage ist es der Finanzverwaltung aber verwehrt, ein sogenanntes Gesamtjour...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenarten nach § ... / 4.11.1 Eigenständige Lieferung

Eine eigenständige Lieferung ist gegeben, wenn der Lieferant die Anlage im eigenen Namen und für eigene Rechnung betreibt und die Wärme ebenso liefert. Eine gewerbliche Lieferung von Wärme ist gegeben, wenn der Lieferant einen auf Gewinnerzielung gerichteten, selbstständigen Gewerbebetrieb i. S. d. Gewerbeordnung betreibt. Hinweis Entgelt für die Wärmelieferung Zum Entgelt für...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Segmentberichterstattung na... / 1 Zielsetzung und Nutzen der Segmentberichterstattung

Rz. 1 Allgemeine Zielsetzung der Segmentberichterstattung ist die Gewährung von entscheidungsrelevanten Informationen über Teilbereiche (Segmente) des berichtenden Unternehmens bzw. Konzerns. Gerade in diversifizierten Unternehmen und Konzernen spiegeln die Daten von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung ausschließlich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Segmentberichterstattung na... / 4.3.1.1 Berichtsgrößen zur GuV

Rz. 67 Segmenterlöse Sowohl nach IFRS 8 als auch nach DRS 28 sind die Erlöse für die anzugebenden Segmente zu berichten. Dabei schreiben sowohl IFRS 8.23 Satz 3 a) und IFRS 8.23 Satz 3 b) als auch DRS 28.35 a) jeweils einen unterteilten Ausweis von Erlösen mit Externen und von Erlösen mit anderen Segmenten vor. Die Erlöse stellen die einzige GuV-Berichtsgröße dar, für welche ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.6 Amtshilfe im Verkehr mit ausländischen Behörden, Informationsaustausch und Streitbeilegung (Nr. 5)

Rz. 9 Auf dem Gebiet der steuerlichen Amts- und Rechtshilfe ist für den Verkehr mit ausländischen Behörden das BZSt zuständig, soweit ihm diese Aufgabe vom BMF[1] oder durch Gesetz übertragen worden ist. Das ist der Fall für den zwischenstaatlichen Auskunftsaustausch, bei der Zustellung von Verwaltungsakten im Ausland und bei der Vollstreckungshilfe. Grundlage kann § 117 AO,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.4.11 Begriff des wirtschaftlichen Arbeitgebers

Bei Personalentsendungen im Konzernbereich ist die Bestimmung des DBA-rechtlichen Arbeitgebers von besonderer Bedeutung. Laut BFH-Rechtsprechung[1] ist der Arbeitgeberbegriff i. S. des Art. 15 Abs. 2 b OECD-MA sowohl vom lohnsteuerrechtlichen Arbeitgeberbegriff als auch vom zivilrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Arbeitgeberbegriff zu untersch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Tax Compliance Management S... / 3.2 Ausgestaltung – die Grundelemente

Grundlegende Voraussetzung eines funktionsfähigen und effizienten Tax Compliance Management Systems ist, dass der gesamte Prozess unternehmensweit bekannt gemacht wird, nachvollziehbar ist und dokumentiert ist.[1] In der Praxis haben sich die folgenden vier Komponenten des TCMS etabliert, die sich auch als auf den Bereich der Steuern ausgestaltetes Subsystem der Governance Sy...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Im "Außenbereich"

Rn. 1091 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abweichend von der im "Binnenbereich" (s Rn 1056) vorgeschriebenen Bewertung von Nutzungsentnahmen (zum Begriff s §§ 4, 5 Rn 200, 263 (Briesemeister), zur Bewertung s Rn 1081 ff) durch den zugehörigen Aufwand (Teilwert) gilt im "Außenbereich" (s Rn 1056) nach Maßgabe des SEStEG (s Rn 1053) der gemeine Wert. Nicht unbedingt systematisch, ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3 Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 8 § 175a AO ermöglicht die Umsetzung einer Vorabverständigungsvereinbarung, einer Verständigungsvereinbarung oder eines Schiedsspruchs nach einem Vertrag i. S. d. § 2 Abs. 1 AO. Die Vorschrift bezieht sich damit auf § 89a AO sowie auf Streitbeilegungsverfahren nach DBA und nach der Schiedskonvention. Auch ein Vorabverständigungsverfahren beruht nach § 89a Abs. 1 S. 1 AO ...mehr