Fachbeiträge & Kommentare zu Verrechnungspreis

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 3.2 Anwendungsfälle und Rechtsfolgen

Rz. 68 Zuwendungen zur eigenen Altersversorgung des Einzelunternehmers beruhen grundsätzlich auf seiner privaten Lebensführung. Dass die Pensionskasse den Unternehmer aufgrund einer früheren Beschäftigung oder einer satzungsmäßig erweiterten Personengruppe versichern kann, ändert daran für Beiträge aus der Unternehmerzeit nichts. Eine bereits während eines echten Arbeitsverh... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.113 Verrechnungspreise

Eymann, Steuerpolitik, Unternehmensbewertung und Verrechnungspreise im deutsch-chinesischen Vergleich – Teil 2 — Interdependenzen im internationalen Steuerrecht und Rechnungswesen, Ubg 7/2025, S. 389; Horak, Verfahrensdokumentation: Wegweiser zur digitalen Transformation – Potenziale der Verfahrensdokumentation erkennen und nutzen, BBK 6/2025, S. 275; Zabel, Kann der im AStG... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.100 Steuern in der Rechnungslegung

Busch/Zwirner, DRSC Interpretation 5 (IFRS) – Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS, IRZ 6/2026, S. 233; Büttner/Hirschbeck, Die steuerbilanzielle Abbildung abführungsgesperrter Beträge im Organkreis, Ubg 5/2026, S. 246; Hübner/Letzner, Neuerungen im Bereich der Einbringungstatbestände – Teil 2 — Kritische Würdigung ausgewählter durch das JStG 2024 er... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.101 Steuerbilanz

Cremer, Gewinnrealisierung in Handels- und Steuerbilanz – Typische Praxisfälle und Hinweise zur Verbuchung, BBK 10/2026, S. 470; Fiand, Dauerverluste und steuerliches Einlagekonto bei Betrieben gewerblicher Art – Eine Einordnung des BFH-Urteils v. 20.1.2026 – VIII R 39/23, NWB 24/2026, S. 1583; Kanzler, Zur Anwendung des formellen Bilanzenzusammenhangs bei unzulässig gebilde... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.56 Integrierte Berichterstattung

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 6 Der Nachweis der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 278 Für die Frage, ob der Stpfl. den Nachweis führen muss, dass keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, oder vielmehr die Finanzbehörde die (objektive) Beweislast dafür trägt, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, ist von den Grundsätzen der Rspr.[1] auszugehen. Danach trägt die Finanzbehörde die Feststellungslast für die den Steueranspruch begründenden T... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.3.1 Verhältnis zu § 1 AStG

Rz. 29 Das Verhältnis des Tatbestands der verdeckten Gewinnausschüttung (und der verdeckten Einlage, vgl. § 8 KStG Rz. 67ff.) zu § 1 AStG ist durch das Gesetz v. 14.8.2007[1] geklärt worden.[2] § 1 Abs. 1 AStG enthält den Grundsatz, dass bei Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen im Verhältnis zum Ausland Bedingungen zugrunde zu legen sind, die im Verhältnis zu unabhä... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 7 Vorteilsausgleich

Rz. 280 Der Maßstab der verdeckten Gewinnausschüttung ist das Verhalten eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters. Ein solcher Geschäftsleiter muss bei seinen Entscheidungen eine Vielzahl von Faktoren einbeziehen; diese Faktoren müssen auch bei der Beurteilung, ob seine Handlungen eine verdeckte Gewinnausschüttung bedeuten, berücksichtigt werden. Ein ordentliche... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.6.2 Angemessenheitsprüfung

Rz. 182 Aus dem Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters folgt, dass keine gesellschaftsrechtlichen Gründe vorliegen können, wenn die Gesellschaft für ihre an den Gesellschafter erbrachte Leistung eine angemessene Gegenleistung erhält. Sind Leistung und Gegenleistung ausgeglichen, hätte der Geschäftsleiter ohne Pflichtenverstoß die Leistung auch gegenüber... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.4 Verhältnis zu Art. 9 Abs. 1, 11 Abs. 6, 12 Abs. 4 OECD-MA

Rz. 32 Art. 9 OECD-MA enthält eine Regelung zur Korrektur der Bedingungen von kaufmännischen und finanziellen Beziehungen, wenn beide Partner des jeweiligen Geschäfts in verschiedenen Staaten ansässig sind und eines der Unternehmen an dem anderen Unternehmen, oder eine dritte Person an beiden Unternehmen, unmittelbar oder mittelbar an der Geschäftsleitung, der Kontrolle oder... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 5 Die Höhe (Bewertung) der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 266 Da die verdeckte Gewinnausschüttung auf der Ebene der Gesellschaft in einer Vermögensminderung oder verhinderten Vermögensmehrung besteht, ist ihre Höhe damit gleichzeitig festgelegt. Sie besteht in dem erlittenen Vermögensnachteil bzw. der verhinderten Vermögensmehrung der Gesellschaft. Das bedeutet, dass die verdeckte Gewinnausschüttung mit dem Betrag der Vermögens... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.6.4 Maßgebender Zeitpunkt

Rz. 192 Der Zeitpunkt, zu dem zu beurteilen ist, ob sich der Geschäftsleiter an den Rahmen der genannten Maßstäbe gehalten hat, ist der des Abschlusses des Geschäfts bzw. der der Vornahme der Maßnahme, nicht der Erfüllungszeitpunkt. Es ist zu prüfen, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter in diesem Zeitpunkt ebenso gehandelt hätte.[1] Berücksichtigt werden mü... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.3.2 Verhältnis zu §§ 7ff. AStG

Rz. 31h Erhält eine Zwischengesellschaft i. S. d. §§ 7ff AStG eine verdeckte Gewinnausschüttung, handelt es sich nach § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG grundsätzlich um aktive Einkünfte, die nicht der Hinzurechnungsbesteuerung unterliegen, wenn die Beteiligung an der ausschüttenden Gesellschaft mindestens 10 % beträgt. § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG ordnet grundsätzlich alle Einkünfte nach § 8b ... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.6.4 Nutzungs- und Gebrauchsvorteile

Rz. 238 Die Behandlung der Gewährung von Nutzungs- und Gebrauchsvorteilen im Dreiecksverhältnis als verdeckte Gewinnausschüttung ist von der Vorfrage abhängig, ob diese Vorteile einlagefähig sind. Nachdem der Große Senat des BFH[1] die Einlagefähigkeit verneint hat[2], ist davon für die Abwicklung der verdeckten Gewinnausschüttung auszugehen. Rz. 238a Die verdeckte Gewinnaus... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.6.1 Begriff des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters

Rz. 174 Der Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zur Konkretisierung der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung besagt, dass keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, wenn das Handeln des Geschäftsleiters im konkreten Einzelfall dem eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters entsprochen hat. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass es Aufg... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.2.4 Verdeckte Gewinnausschüttung an andere (nahestehende) Personen

Rz. 59 Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann auch vorliegen, wenn die Leistung, die zu der Vermögensminderung oder verhinderten Vermögensmehrung beim KSt-Subjekt führt, nicht unmittelbar an den Gesellschafter erfolgt, sondern an einen Dritten. Der Vorteil wird dann dem Gesellschafter mittelbar zugewendet. Voraussetzung ist immer, dass der Dritte Nutzen aus der Vermögensverl... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.16 § 90 AO (Mitwirkungspflichten der Beteiligten)

• 2021 Verwaltungsgrundsatze 2020 / BMF v. 3.12.2020, IV B 5 – S 1341/19/10018:001 / Vereinbarkeit mit den Regelungen der AO / § 90 AO / § 162 AO Die Verwaltungsgrundsätze 2020 (BMF v. 3.12.2020, IV B 5 – S 1341/19/10018:001) betreffen die Mitwirkungspflichten der Beteiligten nach § 90 AO und die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO. Im Übrigen gelten die Verwal... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.49 § 237 AO (Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung)

• 2022 Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Aussetzungszinsen / § 237 AO Das BVerfG hat entschieden, dass die Verzinsung nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2014 der Höhe nach verfassungswidrig ist und dem Gesetzgeber aufgegeben, für ab in das Jahr 2019 fallende Verzinsungszeiträume bis zum 31.7.2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu schaffen. Begründet hat da... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XVIII. Verrechnungspreise

Schrifttum: Baumhoff/Ditz/Greinert, Grundsätze der Dokumentation internationaler Verrechnungspreise nach der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung, DStR 2004, 157; Baumhoff, Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen, in Mössner u.a., Steuerrecht international tätiger Unternehmen, 5. Aufl. 2018, Rz. 4.1 ff.; Bruschke, Sanktionen bei einem Verstoß geg... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Baumhoff/Ditz/Greinert, Grundsätze der Dokumentation internationaler Verrechnungspreise nach der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung, DStR 2004, 157; Baumhoff, Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen, in Mössner u.a., Steuerrecht international tätiger Unternehmen, 5. Aufl. 2018, Rz. 4.1 ff.; Bruschke, Sanktionen bei einem Verstoß gegen die Doku... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerstraf- und bußgeldrechtliche Aspekte

Rz. 1589 [Autor/Stand] Bei Verletzung dieser Mitwirkungspflichten drohen zunächst steuerliche Sanktionen. Ebenfalls durch das StVergAbG eingefügt wurden § 162 Abs. 3, 4 AO, die – einer internationalen Entwicklung folgend[2] – weitreichende steuerliche Sanktionen speziell für die Verletzung der Mitwirkungspflichten gem. § 90 Abs. 3 AO enthalten. § 162 Abs. 3, 4 AO gelten gem.... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 1586 [Autor/Stand] Die Dokumentationsanforderungen im Bereich der Verrechnungspreise haben sich für international tätige Konzerne zu einer der wichtigsten Herausforderungen im Bereich des internationalen Steuerrechts entwickelt[2]. Die Zeiträume, für die diese erhöhten Anforderungen gelten, sind zunehmend Gegenstand von Betriebsprüfungen. Was zu befürchten war, hat sich ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerlicher Pflichtenkreis

Rz. 1587 [Autor/Stand] In- und ausländische Kapitalgesellschaften sind selbständige Steuersubjekte (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Nr. 1 KStG, § 2 Abs. 2 GewStG), d.h. es ist stets zwischen Gesellschafts- und Gesellschafterebene zu trennen. Das Trennungsprinzip [2] gilt auch für international verbundene Kapitalgesellschaften, insbe sondere für international operierende Konzerne[3... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.4 Erfordernis eines Verrechnungssystems für Liquiditätskosten

Rz. 136 Durch sogenannte "Transferpreise" können Liquiditätskosten, -vorteile und -risiken der jeweiligen Geschäftsart zugeordnet werden, so dass Fehlanreize und damit zugleich Abweichungen vom übergeordneten Risikoappetit vermieden werden können. Implizite Liquiditätselemente in den Marktpreisen können ohne Transferpreise nicht sichtbar gemacht werden. Verzichtet man auf de... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.6 Empfehlungen von CEBS

Rz. 141 Schließlich hat CEBS im Dezember 2010 Leitlinien zur Verrechnung von Liquiditätskosten formuliert, deren Kernelemente im Rahmen der dritten und vierten MaRisk-Novelle auch in Deutschland umgesetzt wurden. Dabei handelt es sich um folgende Grundgedanken:[1] Leitlinie 1: Der Allokationsmechanismus zur Liquiditätskostenverrechnung sollte als wichtiger Bestandteil des Liq... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Begriff der vGA

Rz. 1421 [Autor/Stand] Eine Legaldefinition des Begriffs vGA gibt es nicht. Verdeckte Gewinnausschüttungen werden ausdrücklich nur in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG im Zusammenhang mit der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens erwähnt. Nach dieser Regelung mindern verdeckte Gewinnausschüttungen das Einkommen einer Körperschaft nicht. Sie sind daher von der auszahlenden ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2. Verrechnungssysteme in kleineren Instituten

Kleinere Institute befinden sich zumeist noch in der Phase der Erstellung eines Konzeptes zum Einsatz von Verrechnungssystemen. Die Liquiditätskosten und -nutzen werden teilweise bereits im Bereich der Kalkulation verarbeitet. Darüber hinaus erfolgt zumeist keine Quantifizierung von Liquiditätskosten und -nutzen in den Verfahren der Institute, d. h. der Preis der erwarteten ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Gesetzliche Bestimmtheit als Auslegungsfähigkeit der Tatbestandsmerkmale

Rz. 28 [Autor/Stand] An die Merkmale des § 370 AO sind folglich dieselben Anforderungen zu stellen wie sie auch sonst für Straftatbestände mit normativen Merkmalen gelten. Nach st. Rspr. des BVerfG werden dem Bestimmtheitsgebot dabei zwei Aufgaben zugewiesen, die in Bezug auf § 370 AO als erfüllt angesehen werden.[2] Zum einen soll der Einzelne bereits aus dem Gesetz vorhers... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 1581 [Autor/Stand] Mit dem am 1.7.2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz – StAbwG) werden Verwaltungs- und Legislativmaßnahmen ermöglicht, die im Verhältnis zu solchen Steuerhoheitsgebieten Anwendung finden, die auf der EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete (sog. EU-Blacklist) geführt we... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1 Methodenverantwortung

Rz. 196 Die Aufsicht fordert die Wahrnehmung der Methodenverantwortung durch einen vom Markt und Handel unabhängigen Bereich. Ebenjener Bereich soll sich federführend um die Entwicklung und Qualität sowie die regelmäßige Überprüfung des Liquiditätstransferpreissystems kümmern. Auf diese Weise soll ein Interessenkonflikt vermieden werden, dem ein Bereich mit Positions- bzw. E... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.6 Bedeutung des Verrechnungssystems für den SREP

Rz. 159 Die EBA erwartet von den zuständigen Behörden ihren Leitlinien zum SREP zufolge auch eine Beurteilung, ob die Institute ein geeignetes "Liquiditätstransferpreissystem" ("Funds Transfer Pricing", FTP) eingerichtet haben und dabei bestimmte Aspekte berücksichtigt wurden. Insbesondere soll geprüft werden, ob das Liquiditätstransferpreissystem alle wichtigen Geschäftstät... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.1 Grundsätzliche Anforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement

Rz. 85 Die regulatorischen Entwicklungen schlagen sich auch in den MaRisk nieder, indem die Anforderungen an das Management von Liquiditätsrisiken im Rahmen der zweiten bis fünften MaRisk-Novelle jeweils massiv überarbeitet und erweitert wurden. Während mit der sechsten MaRisk-Novelle Anpassungen in nur noch überschaubarem Maße vorgenommen wurden, beschränken sich die aktuel... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Gestaffelte Anforderungen an ein Verrechnungssystem

Rz. 142 Vor dem Hintergrund der internationalen Vorgaben wurde im Zuge der dritten MaRisk-Novelle von der Aufsicht zunächst gefordert, unter Proportionalitätsgesichtspunkten die jeweiligen Liquiditätskosten und -risiken sowie ggf. Beiträge zur Refinanzierung einzelner Geschäftsaktivitäten zu identifizieren und bei der Steuerung der Geschäftsaktivitäten zu berücksichtigen. Se... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Methodenfreiheit

Rz. 60 Auf welcher Basis der zukünftige Liquiditätsbedarf ermittelt wird, bleibt den Instituten überlassen. Neben einfachen Hochrechnungen sind zur Erstellung einer Liquiditätsübersicht unter normalen Bedingungen auch der Rückgriff auf historische Daten und die Verwendung statistischer Verfahren möglich. Dabei können saisonale oder konjunkturelle Faktoren, Zinsempfindlichkei... mehr

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Digitalisierung in der Unte... / 1.2 Verwendete Prüfmethoden und -verfahren

Die Betriebsprüfung setzt zahlreiche mathematisch-statistische Methoden zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung und in den Aufzeichnungen ein, z. B. ganz konkret bei der Prüfung von Kassen- oder Fahrtenbüchern. Dazu wird die Software IDEA mit verschiedenen "Plausibilitäts-Tests" eingesetzt. Chi-Quadrat-Test: Dieses Rechenmodell geht davon aus, dass jeder Mens... mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Stefan Eymann[*] Der Beitrag untersucht die umsatzsteuerliche Behandlung von Kryptowerten im Spannungsfeld zwischen einem auf identifizierbare Parteien zugeschnittenen Regelwerk und einer auf Pseudonymität, Dezentralität und Automatisierung basierenden Technologie. Ausgehend von der Leitentscheidung des EuGH in der Rechtssache Hedqvist (C-264/14) werden die Steuerba... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.6 Verrechnungspreise (Abs. 6)

Rz. 7 Eine allgemeine Definition für den Begriff des Verrechnungspreises besteht nicht. Daher folgt Abs. 6 der Definition aus Art. 3 Nr. 15 der Richtlinie 2011/16/EU für Zwecke des EUAHiG. Unbeschadet der Wertschöpfungskette ist der Verrechnungspreis danach der Preis, zu dem ein Unternehmen materielle oder immaterielle Wirtschaftsgüter auf ein verbundenes Unternehmen überträ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 4 Verpflichtung zur systematischen Übermittlung von grenzüberschreitenden Vorbescheiden und Vorabzusagen über Verrechnungspreise (Abs. 3)

Rz. 6 Mit § 7 Abs. 3 EUAHiG setzt der Gesetzgeber nahezu identisch Art. 8a Abs. 1 der Amtshilferichtlinie in nationales Recht um. Das BZSt als zentrales Verbindungsbüro meldet demnach die in § 7 Abs. 7 EUAHiG näher definierten Daten zu allen nach dem 31.12.2016 erteilten, getroffenen, geänderten oder erneuerten grenzüberschreitenden Vorbescheiden und zu nach dem 31.12.2016 e... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 5 Verpflichtung zur systematischen Übermittlung von grenzüberschreitenden Vorbescheiden und Vorabzusagen über Verrechnungspreise in der Übergangszeit (Abs. 4)

Rz. 7 Die Regelung in § 7 Abs. 4 EUAHiG betrifft ausschließlich die Übermittlung von Altfällen. Gemeint sind damit solche grenzüberschreitenden Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung, die in der Zeit zwischen dem 1.1.2012 und dem 31.12.2016 erteilt, getroffen, geändert oder erneuert wurden. Innerhalb dieser Gruppe erfolgt eine weitere Diff... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.3 Grenzüberschreitender Vorbescheid (Abs. 3)

Rz. 4 In Abs. 3 wird der Begriff des grenzüberschreitenden Vorbescheids definiert. Inhaltlich ist die Definition an Art. 3 Nr. 14 der Richtlinie 2011/16/EU angelehnt. Ein grenzüberschreitender Vorbescheid liegt nach inländischen Maßstäben vor bei verbindlichen Zusagen nach § 204 AO, bei verbindlichen Auskünften nach § 89 Abs. 2 AO und bei unilateralen Vorabzusagen über Verre... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 7 Ausschlussregelung (Abs. 6)

Rz. 9 Der automatische Informationsaustausch nach § 7 Abs. 3 und 4 EUAHiG findet nach § 7 Abs. 6 EUAHiG grundsätzlich dann nicht statt, wenn ausschließlich die Steuerangelegenheiten einer oder mehrere natürlicher Personen betroffen sind. Diese Ausnahme von der Meldepflicht grenzüberschreitender Vorbescheide wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226[1... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 13 Weiterleitung von Daten durch das BZSt betreffend länderbezogene Berichte (Abs. 12)

Rz. 15 Entsprechend der Regelung in § 7 Abs. 9 EUAHiG für grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabzusagen über Verrechnungspreise legt § 7 Abs. 12 EUAHiG fest, dass das BZSt als zentrales Verbindungsbüro die von anderen Mitgliedstaaten empfangenen Daten nach § 7 Abs. 10 und 11 EUAHiG zu den länderbezogenen Berichten entgegennimmt und an die zuständigen Landesfinanzbehörde... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.8 Grenzüberschreitende Transaktion i. S. d. Abs. 4 (Abs. 8)

Rz. 9 Die Definition in Abs. 8, die sich an Art. 3 Nr. 16 S. 2 der Richtlinie 2011/16/EU orientiert, setzt für eine grenzüberschreitende Transaktion gemäß Abs. 4 eine oder mehrere Transaktionen verbundener Unternehmen voraus, die in mindestens zwei Mitgliedstaaten ansässig sind, bzw. in mindestens zwei Mitgliedstaaten steuerliche Auswirkungen haben. Für die Definition der Be... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 5.2 Grenzüberschreitende Simultanprüfungen und gemeinsame Außenprüfungen

Rz. 35 Die Hoheitsgewalt der Bundesrepublik Deutschland ist ebenso wie die anderer Staaten auf ihr eigenes Staatsgebiet beschränkt. Damit sind Prüfungsmaßnahmen auf dem Gebiet anderer Staaten grundsätzlich unzulässig.[1] Um den sich daraus ergebenden Schwierigkeiten bei der Aufklärung grenzüberschreitender Sachverhalte – insbesondere im Rahmen internationaler Konzernstruktur... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4 Rechtsfolgen

Ist aufgrund der Anpassungsklausel eine Berichtigung des Verrechnungspreises vorzunehmen, erfolgt dies in dem Jahr, das dem Jahr folgt, in dem die Abweichung eingetreten ist.[1] Es ist allerdings auch eine Reduktion im Fall der Einengung des Preisrahmens möglich. In diesem in § 10 Satz 3 FVerlV bezeichneten Fall ist der Mittelwert zwischen dem ursprünglichen Mindestpreis des ... mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der zunehmenden Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen (in ausländische Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten) im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.1 Überblick

§ 1 Abs. 3 AStG a. F. enthält als weitere gesetzliche Vorgabe des Fremdverhaltensgrundsatzes in Satz 11 eine sog. Preisanpassungsklausel. Ziel ist es, den im Wege des hypothetischen Fremdvergleichs ermittelten Verrechnungspreis für ein oder mehrere immaterielle WG nachträglich zu korrigieren. Praxis-Beispiel Preisanpassungsklausel Im Jahr 01 wird für eine verlagerte Funktion e... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1 Dokumentationsverpflichtungen

Neben den vorgenannten materiell-rechtlichen Änderungen im System der Verrechnungspreiskorrekturen ergeben sich hinsichtlich der Regelung der Funktionsverlagerung auch ergänzende Änderungen im sog. formellen Bereich, der Dokumentation der Verrechnungspreise. Normiert ist der Bereich der Verrechnungspreisdokumentation in §§ 90 Abs. 3, § 138a AO, 162 Abs. 3 und 4 AO sowie der ... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.3 Prüfschema und Einzelfragen

Für die Anwendbarkeit des § 1 Abs. 3 Satz 11 AStG a. F./§ 1a AStG 22 müssen folgende 3 (seit 2022: 2) Tatbestandsmerkmale erfüllt sein: Funktionsverlagerung Zuerst wird durch den Verweis auf die Sätze 5 und 9 deutlich, dass eine Funktionsverlagerung vorliegen muss, für die durch einen hypothetischen Fremdvergleich Verrechnungspreise ermittelt wurden. Ab dem Veranlagungszeitrau... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2.2 (Straf-)Zuschlag zur Steuer

Aus § 162 Abs. 4 AO ergibt sich aus Verstößen gegen § 90 Abs. 3 AO das zusätzliche Risiko des besondereren (Straf-) Zuschlags. Es handelt sich um ein Pendant zu den in anderen Staaten üblichen Verrechnungspreis-Penalties (insbesondere der USA). mehr