Fachbeiträge & Kommentare zu Verrechnungspreis

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Internationales Steuerrecht... / 3.9 Neuaufnahme einer Funktion

Auch die Neuaufnahme einer Funktion ist nach Rn. 57 der VWGFVerl[1] nicht ein Fall einer Funktionsverlagerung. Ungeachtet dessen kann die Gestaltung eine Steuerentstrickung bewirken. Die Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024 enthalten keine ausdrückliche Regelung, aber aus den Tatbestandsmerkmalen des § 1 Abs. 2 FVerlV 22, dem "Überlassen" oder "Übertragen" einer Funk...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.10 Wirtschaftliche Auslegung des Begriffs der Funktionsverlagerung

Von erheblicher praktischer Bedeutung ist auch, dass die Finanzverwaltung in den VWGFVerl[1] verschiedene Leistungen nicht als Funktionsverlagerungen im eigentlichen Sinn qualifiziert. Zu nennen sind u. a. Die zentrale Produktionssteuerung ist keine Funktionsverlagerung (Rn. 59 VWGFVerl); die fristgerechte Kündigung oder das Auslaufen von Verträgen ist i. d. R. keine Funktionsv...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3 Arbeitnehmerentsendung

Ebenfalls kein Fall der Funktionsverlagerung im engeren Sinne liegt nach § 1 Abs. 7 Satz 2 FVerlV [bis 25.10.2022] bzw. § 1 Abs. 2 FVerlV 22 vor, wenn Personal im Konzern entsandt wird, ohne dass eine Unternehmensfunktion oder wesentliche immaterielle WG oder wesentliche sonstige Vorteile (z. B. spezifisches Know-how) übergehen. Die bloße Mitarbeiterentsendung stellt damit k...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2 Der unbestimmte Begriff der Funktion (Rechtslage bis einschließlich VZ 2021)

Weder das AStG selbst noch die RVO definiert den Begriff der Funktion. Lediglich die Begründung der RVO enthält die Aussage, dass eine Funktion eine Zusammenfassung gleichartiger betrieblicher Aufgaben einschließlich der dazugehörigen Chancen und Risiken, die von bestimmten Stellen oder Abteilungen eines Unternehmens erledigt werden, ist. Verständlicher ist die Erläuterung v...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9 Weiterführende Literatur

Baumhoff/Ditz/Greiner, Auswirkungen des U-RefG 2008 auf die Besteuerung grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen, DStR 2007 S. 1649; Baumhoff/Puls, Der OECD-Diskussionsentwirf zu Verrechnungspreisaspekten von "Business Restructurings" – Analyse und erster Vergleich mit den deutschen Funktionsverlagerungsregeln nach § 1 Abs. 3 AStG, IStR 2009 S. 73; BDI, Die Verschärfung de...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der zunehmenden Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen (in ausländische Tochtergesellschaften) im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Zu nennen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3 Die Transferpaketbetrachtung

Die Bewertung im Wege des hypothetischen Fremdvergleichs und damit der grundsätzliche Ansatz eines Transferpakets bilden für die Fälle der Funktionsverlagerung den Regelfall, da es für solche Vorgänge i. d. R. keine uneingeschränkt oder eingeschränkt vergleichbaren Fremdvergleichswerte gibt. Die Bewertung erfolgt in diesen Fällen also nicht im Wege der Einzelwertbestimmung, ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.3 Praxisprobleme

In der Praxis treten nachfolgende Abgrenzungsprobleme auf. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Bewertung nur auf die Frage des Ansatzes eines Transferpaketes im Rahmen einer "echten" Funktionsverlagerung bezieht. In diesen Fällen ist bei einer Verneinung einer Funktionsverlagerung (im engeren Sinne) dennoch eine Verechnungspreisproblematik (d. h. i. d. R. durch Einzelbewe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.1 Rechtslage bis einschließlich VZ 2021

Begriff der Funktionsverlagerung Der Begriff der Funktionsverlagerung ergibt sich aus § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG a. F. Eine Funktionsverlagerung liegt hiernach vor beim Übergang einer Funktion von einem Unternehmen (verlagerndes Unternehmen) auf ein nahestehendes Unternehmen (übernehmendes Unternehmen) unter Nutzung oder Erwerb von Wirtschaftsgütern und sonstigen Vorteilen des ve...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.2 Optimierung der Steuerbelastung bei einer unvermeidbaren Funktionsverlagerung

Ist eine Funktionsverlagerung im engeren Sinne nicht zu vermeiden, d. h. ist der Preis nach § 1 Abs. 3 AStG zu ermitteln, verbleiben dennoch vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung der steuerlichen Belastungen sowohl im In- als auch Ausland. Eine Übersicht zeigt die Möglichkeiten auf: Während die inländische Disposition regelmäßig durch Finanzierungsfragen bestimm...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Vereinbarkeit mit internationalen Grundsätzen?

Insbesondere von Seiten der Wirtschaft wird vorgebracht, dass die steuerliche Erfassung von Funktionsverlagerungen und Funktionsverdoppelungen zu Doppelbesteuerungen führe. Bereits der Bericht des Bundestages-Finanzausschusses fordert, "dass die Bundesregierung sich beim Erlass der Rechtsverordnung an der internationalen Praxis orientiere". Mit der gesetzlichen Regelung der F...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2 Grundvoraussetzungen für eine Korrektur

Im Einzelnen müssen für eine Korrektur von Funktionsverlagerungen wie bei jeder Verrechnungspreiskorrektur folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Ein Steuerpflichtiger hat eine grenzüberschreitende Geschäftsbeziehung zum Ausland[1]; Die Geschäftsbeziehung besteht zu einer dem Steuerpflichtigen nahe stehenden Person[2].; Die konkreten Bedingungen der Geschäftsbeziehung bedingen ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.3 Vermeidung der gesetzlichen Preisanpassungsklausel

Mit dem AbzStEntModG wird die bisherige Preisanpassungsklausel des § 1 Abs. 3 Satz 11 f. AStG a. F. konkretisiert und erhält mit § 1a AStG 22 einen eigenen Paragrafen: § 1a Satz 1 AStG 22 lautet: "Sind wesentliche immaterielle Werte oder Vorteile Gegenstand einer Geschäftsbeziehung und weicht die tatsächliche spätere Gewinnentwicklung erheblich von der Gewinnerwartung ab, die ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2 Verhältnis zu anderen Ansatz- oder Korrekturvorschriften

Bei grenzüberschreitenden Einkünftekorrekturen (aufgrund von Verlagerungen) ist es notwendig, vorab die einzelnen Korrekturvorschriften gegeneinander abzugrenzen. Die Vorschrift des § 1 AStG steht zu folgenden Vorschriften in einem Konkurrenzverhältnis. Korrekturnormen dem Grunde nach: vGA nach § 8 Abs. 3 KStG; verdeckte Einlage nach § 4 Abs. 1 EStG i. V. m. § 8 KStG; Abgrenzung...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 Der sachliche Anwendungsbereich der Norm setzt keinen besonderen Bezug zu den §§ 7–15 AStG voraus, sondern ist allgemein bei Geschäftsbeziehungen zum Ausland gegeben. Die Vorschrift ist eine allgemeine Anwendungsvorschrift für alle Steuerarten, wird demnach bei der Ertrag- und Erbschaftsbesteuerung gebraucht. Der unmittelbare Bezug auf die Einkommen- und Körperschafts...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.15 § 90 AO (Mitwirkungspflichten der Beteiligten)

• 2021 Verwaltungsgrundsatze 2020 / BMF v. 3.12.2020, IV B 5 – S 1341/19/10018:001 / Vereinbarkeit mit den Regelungen der AO / § 90 AO / § 162 AO Die Verwaltungsgrundsätze 2020 (BMF v. 3.12.2020, IV B 5 – S 1341/19/10018:001) betreffen die Mitwirkungspflichten der Beteiligten nach § 90 AO und die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO. Im Übrigen gelten die Verwal...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.47 § 237 AO (Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung)

• 2022 Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Aussetzungszinsen / § 237 AO Das BVerfG hat entschieden, dass die Verzinsung nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2014 der Höhe nach verfassungswidrig ist und dem Gesetzgeber aufgegeben, für ab in das Jahr 2019 fallende Verzinsungszeiträume bis zum 31.7.2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu schaffen. Begründet hat da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.8 Der Fremdvergleich über die Grenze (Verrechnungspreise)

Tz. 134 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 In den letzten Jahren hat sich die Diskussion um die Anwendung und Auslegung der Fremdvergleichsgrundsätze vor allem um die Verrechnungspreis-Problematik gedreht; grundlegend s Urt des BFH v 17.10.2001; BStBl II 2004, 171. Hierzu zB s Wassermeyer (DB 2001, 2465); Gosch (StBp 2001, 360); Hoffmann (GmbHR 2001, 1169); Hollatz (NWB F 4, 4625); K...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc.2 Erwartungswert

Tz. 142 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Der Erwartungswert ist die Summe der wahrscheinlichkeitsgewichteten Beträge innerhalb der Vielzahl möglicher Ergebnisse (IFRIC 23.11). Diese Methode eignet sich für Fälle, in denen das Ergebnis weder binär noch auf einen Wert konzentriert ist. Das folgende Beispiel soll das Vorgehen bei dieser Methode verdeutlichen: Praxis-Beispiel Beispiel (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.3 Spielräume/Bandbreitenbetrachtung

Tz. 113 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Das "richtige" Entgelt wird es für die Preisfestlegung bei Leistungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter in aller Regel nicht geben. Von einer vGA ist deshalb regelmäßig (erst) dann auszugehen, wenn ein an den Gesellschafter gezahltes Entgelt die Angemessenheitsgrenze um mehr als 20 % überschreitet; s Urt des BFH v 28.06.1989, BStBl II...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wassermeyer, Einige grundsätzliche Überlegungen zur vGA, DB 1987, 1113; Eppler, Die Beweislast (Feststellungslast) bei der vGA, DStR 1988, 339; Borst, Ertragsteuerliche Folgen von Vereinbarungen zwischen der Kap-Ges und deren Gesellschaftern, BB 1989, 38; Wassermeyer, 20 Jahre BFH-Rspr zu Grundsatzfragen der vGA, FR 1989, 218; Wassermeyer, Zur neuen Definition der vGA, GmbHR 198...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.7 Vorteilsausgleich

Tz. 1070 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Ein Abweichen von marktüblichen Zinssätzen kommt dann in Betracht, wenn die Gesellschaft selbst ein erhebliches Interesse an der Darlehensgewährung hat. Bei bestimmten Sachverhaltsgestaltungen ist denkbar, dass auch ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einem Darlehensnehmer Zinsbedingungen unter dem marktüblichen Niveau eing...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6 Verhältnis zu den Doppelbesteuerungsabkommen

Tz. 624 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach uE zutr Auff der FinVerw ergeben sich die Gewinnabgrenzungsregelungen aus dem nationalen Recht; s Tz 1.5 des Schr des BMF v 06.06.2023 (BStBl I 2023, 1093; sog Verw-Grds Verrechnungspreise). Dies gilt zunächst unabhängig davon, ob mit dem ausl Staat, in dem entweder die Kap-Ges ihren Sitz/ihre Geschäftsleitung hat oder in dem der AE an...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.3 Auswirkung des sog Konzernrückhalts für die Angemessenheitsprüfung

Tz. 1067d Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Von einem bestehenden Rückhalt im Konzern ist (nur) auszugehen, solange der beherrschende Gesellschafter die Zahlungsfähigkeit einer TG (Darlehensnehmer) ggü fremden Dritten (im Außenverhältnis) tats sicherstellt bzw solange die TG ihre Verpflichtungen im Außenverhältnis erfüllt. Solange der Rückhalt im Konzern insofern tats besteht, war ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.1 Allgemeines

Tz. 238 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 8b Abs 3 S 3 KStG sind Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit einem Anteil iSd § 8b Abs 2 KStG stehen, bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigen. Wie der Begründung des Reg-Entw des JStG 2008 (s BR-Drs 544/07, 94) zu entnehmen ist, sieht die B-Reg als Gewinnminderungen idS auch Wertverluste iVm Gesellschafterdarl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schmidt/Hageböke, Der Verlust von EK-ersetzenden Darlehen und § 8b Abs 3 KStG, DStR 2002, 1202; Buchna/Sombrowski, Aufwendungen mit EK-Ersatzcharakter als nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen nach § 8b Abs 3 KStG nF, DB 2004, 1956; Scheipers/Kowallik, Zur Anwendbarkeit des § 8b Abs 3 KStG bei der Veräußerung direkt gehaltener Beteiligungen durch beschr Stpfl, IWB F 3 G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schäfer, Soll- oder Habenzinsen bei Geldhingabe zwischen verbundenen Unternehmen?, StBp 1986, 211; Maenner, Soll- oder Habenzins bei Geldhingabe zwischen verbundenen Unternehmen? Stellungnahme zu dem Aufsatz von Schäfer, StBp 1987, 38; Richter, Stliche Folgen der Haftungsinanspruchnahme bei einem (ehemaligen) GmbH-GF, FR 1988, 350; Hill/Klein, Angemessenheit der Zinsen für die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Beweislast für das Vorliegen einer vGA

Tz. 700 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die objektive Beweislast für das Vorliegen von vGA (= st-erhöhender Tatbestand) obliegt grds dem FA (ständige Rspr; zB s Urt des BFH v 27.10.1992, BStBl II 1993, 569, s Urt des BFH v 13.07.1994, BFH/NV 1995, 548; s Urt des BFH v 09.08.2000, GmbHR 2001, 208; s Beschl des BFH v 04.04.2002, BFH/NV 2002, 1179, DStRE 2002, 1072). Dem folgt auch d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.2 Allgemeine Kriterien für die Angemessenheitsprüfung

Tz. 1066 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Der Angemessenheitsprüfung sind sämtliche Vergütungen zu Grunde zu legen, die als Gegenleistung für die Darlehensgewährung vereinbart und gewährt werden ("Gesamtausstattung" des Darlehens). Es handelt sich hierbei natürlich vorrangig um die Zinsen; von Bedeutung sind aber auch ein Damnum, die Nebenkosten, Kreditprovisionen sowie die nähere...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1.5 Einfluss preisbeeinflussender Bestandteile auf die Bemessungsgrundlage

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Preiserhöhende Bestandteile (Zahlungszuschläge) erhöhen grundsätzlich als zusätzliches Entgelt die Bemessungsgrundlage (z. B. Zielzinsen beim Ratenkauf). Abzugrenzen sind entgeltliche Zahlungszuschläge von Zahlungen des Leistungsempfängers, die zum echten Schadenersatz zählen (z. B. Verzugszinsen). So können z. B. Stornokosten echter Schadene...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Axmann/Hammerl, Bestimmung des umsatzsteuerlichen Leistungsorts für E-Dienstleistungen / BFH-Urteil XI R 36/19 als herber Dämpfer für die deutsche Finanzverwaltung, NWB 2023, 894. Bader/Sodenkamp, Umsatzsteuerlicher Leistungsort beim Verkauf von Eintrittskarten/Konsequenzen aus dem BMF-Schreiben vom 10.06.2013 für sog. Zwischenhändler, NWB 2013, 2859. Broderson/von Loeffelho...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.4.2.3 Angemessenheitsdokumentation (Abs. 3 S. 2 Nr. 3 n. F.)

Rz. 82 § 90 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 AO erstreckt die Dokumentationspflicht auf die wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen für eine dem Grundsatz des Fremdvergleichs beachtende Vereinbarung von Preisen und anderen Geschäftsbedingungen mit den Nahestehenden (Angemessenheitsdokumentation). Hierbei sind allerdings nur die tatsächlich verwirklichten Geschäftsbeziehungen, nicht je...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.1 Anlass/Zweck der Vorschrift

Rz. 67 § 90 Abs. 3 AO wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnverkürzungen und -verlagerungen[1] neu gefasst, um den Empfehlungen der G20/OECD im finalen Bericht zu BEPS-Aktionspunkt 13 hinsichtlich des dreistufigen Verrechnungspreisdokumentationsansatzes zu entsprechen.[2] Damit wurde die Dokumenta...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.6.3 Vorlagefrist (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 107 Nach § 90 Abs. 4 Sätze 2 und 3 AO ist die Dokumentation für gewöhnliche Geschäftsvorfälle nach Abs. 3 Satz 2 innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Anordnung einer Außenordnung oder nach Anforderung durch die Finanzbehörde zu erfüllen. Die mit Wirkung zum 1.1.2025 vorgenommene Halbierung und Vereinheitlichung der Vorlagefrist folgt dem Ziel einer beschleunigten Auß...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.2 GAufzV/Verwaltungsgrundsätze-Verfahren (Abs. 5)

Rz. 72 Ursprünglich war die Verordnungsermächtigung zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung in dem handwerklich verunglückten § 90 Abs. 3 AO im Satz 11 enthalten. Von dieser hat das BMF mit Zustimmung des Bundesrats durch die Verordnung zu Art, Inhalt und Umfang von Aufzeichnungen i. S. d. § 90 Abs. 3 der AO [1], die zuletzt im Jahr 2017[2] geändert wurde, umfa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.4.2 Landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation (Local File, Abs. 3 Sätze 1 und 2)

Rz. 80 Nach § 90 Abs. 3 Satz 1 und 2 AO haben Stpfl., die Geschäftsbeziehungen nach § 1 Abs. 4 AStG unterhalten, anhand des vorgegebenen Dokumentationsstandards zu belegen, dass diese Geschäftsbeziehungen so bemessen sind, wie sie zwischen voneinander unabhängigen Unternehmen unter gleichen oder ähnlichen Umständen vereinbart worden wären.[1] Grundsätzlich dient diese Dokume...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.5 Rechtsfolgen einer Verletzung der Dokumentationspflicht

Rz. 100 Auch § 90 Abs. 3 AO beseitigt nicht den Untersuchungsgrundsatz[1] und die damit verbundenen primären Ermittlungspflichten der Finanzbehörde. Nach den allgemein geltenden Darlegungs- und Beweislastregeln obläge es ohne nähere gesetzliche Ausgestaltung der Finanzbehörde, die Unangemessenheit der Verrechnungspreise zu belegen (vgl. Rz. 61). Allerdings hat der Gesetzgebe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.6 Vorlagepflicht

Rz. 103 Im Rahmen der Außenprüfung hat sich erst langsam und aufgrund der sehr aufwendig zu prüfenden Verrechnungspreise die Erkenntnis durchgesetzt, dass Steuerlastgefälle zwischen Sitzländern konzernangehöriger Unternehmen genutzt werden können, um Steuersubstrat in Niedrigsteuerländer oder Länder ohne nennenswerte Steuerbelastung zu verschieben. Zunehmend gelingt es aller...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.6.1 Vorlagepflicht vor dem 1.1.2025 (Abs. 3 S. 5 a. F.)

Rz. 104 Nach Abs. 3 S. 5 alter Fassung soll die Finanzbehörde die Vorlage der Verrechnungspreisdokumentation bis zum 31.12.2024[1] nur dann verlangen, wenn diese zur Durchführung einer Außenprüfung benötigt wird. Auch die Beantragung eines Verständigungsverfahrens nach § 89a AO kann die Vorlage rechtfertigen. Das Vorlageverlangen der Finanzbehörde ist eine Ermessensentscheid...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.3 Vereinbarkeit mit Europarecht

Rz. 74 Die Gemeinschaftsrechtskonformität des § 90 Abs. 3 bis 5 AO ist umstritten. Das Schrifttum hält die Vorschrift überwiegend für europarechtswidrig.[1] Da die Dokumentationspflichten ausschließlich an grenzüberschreitende Sachverhalte anknüpften, während Inlandsfälle ausgeklammert blieben, verstoße die Norm gegen die Niederlassungsfreiheit[2] und die Kapitalverkehrsfrei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Mitwirkungspflicht des Beteiligten, wobei untechnisch und in Abgrenzung zu §§ 93 Abs. 1 S. 3 und 93c AO nur der Steuerschuldner selber gemeint ist, ist die Kehrseite des Amtsermittlungsgrundsatzes der Finanzbehörde. Grundsätzlich ist aus der Mitwirkungspflicht auch ohne weiteres ein Mitwirkungsrecht abzuleiten, das z. B. zur vorrangigen Inanspruchnahme des Steuersc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.4.2.1 Transaktionsmatrix (Abs. 3 S. 2 Nr. 1 n. F.)

Rz. 81b Mit Wirkung zum 1.1.2025 und damit unter Umkehr der mit dem Gesetz zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts[1] als zu weitgehend empfundenen Dokumenations- und Vorlagepflichten enthält das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz[2] nunmehr die Änderung, dass im Falle einer Außenprüfung anstelle der Verrechnungspreis- und der Angemessenheitsdokumentation eine Transakt...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Leistungsaustausch bei konzerninternen Verrechnungspreisen

Bei dem portugiesischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um den Begriff der Dienstleistung gegen Entgelt gem. Art. 2 der 6. EG-Richtlinie bzw. um einen etwaigen Leistungsaustausch bei konzerninternen Anpassungen von Verkaufspreisen für Pkw. Das Vorlagegericht fragte den EuGH: Ist Art. 2 der 6. EG-Richtlinie in ihrer zum Zeitpunkt des Sachverhalts geltenden Fassung dahin...mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 2.1 Notwendigkeit und Vorgehen der Zwischenergebniseliminierung

Rz. 2 Unabhängig von der Rechtsform eines Unternehmens dürfen Gewinne im Jahresabschluss gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB nur dann berücksichtigt werden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert worden sind.[1] Demgegenüber haben die in den §§ 249, 252 und 253 HGB kodifizierten Prinzipien, d. h. Vorsichts- und Niederstwertprinzip, zur Folge, dass mit dem Imparitätsprinzip dr...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.112 Verrechnungspreise

Eymann, Steuerpolitik, Unternehmensbewertung und Verrechnungspreise im deutsch-chinesischen Vergleich – Teil 2 — Interdependenzen im internationalen Steuerrecht und Rechnungswesen, Ubg 7/2025, S. 389; Horak, Verfahrensdokumentation: Wegweiser zur digitalen Transformation – Potenziale der Verfahrensdokumentation erkennen und nutzen, BBK 6/2025, S. 275; Zabel, Kann der im AStG...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.99 Steuern in der Rechnungslegung

Hübner/Letzner, Neuerungen im Bereich der Einbringungstatbestände – Teil 2 — Kritische Würdigung ausgewählter durch das JStG 2024 erfolgter Änderungen, Ubg 7/2025, S. 380; Bolik/Höhl/Waller, Zinsen hoch, Schranke runter – Eine kritische Würdigung des BMF-Schreibens zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG), NWB 24/2025, S. 1642; Hübner/Letzner, Neuerungen im Bereich der Einbri...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.56 Integrierte Berichterstattung

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Literaturauswertung zum HGB / 2.100 Steuerbilanz

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / I. Einleitung

Die mehrwertsteuerrechtliche Behandlung ertragsteuerrechtlich motivierter Verrechnungspreisanpassungen gehört zu den ungeklärten Grundsatzfragen an der Schnittstelle zwischen Umsatzsteuer- und Ertragsteuerrecht.[1] Während das Ertragsteuerrecht mit dem Fremdvergleichsgrundsatz und einer Vielzahl anerkannter Methoden zur Ermittlung angemessener Verrechnungspreise operiert, ko...mehr