Fachbeiträge & Kommentare zu Verrechnungspreis

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Vorbemerkungen

... 2 Hiervon kann abgesehen werden, ... Rz. 1290 [Autor/Stand] Einzelbewertung der Wirtschaftsgüter nach den allgemeinen Grundsätzen. Wie sich aus § 1 Abs. 3b Satz 1 ergibt, ist bei einer Funktionsverlagerung grundsätzlich eine Gesamtbewertung des übertragenen oder zur Nutzung überlassenen Transferpakets vorzunehmen. Davon abweichend ist für die materiellen und immateriell... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Anzuwendender Kostenbegriff

Rz. 768 [Autor/Stand] Wertmäßiger Kostenbetriff. Die Kostenermittlung bei der Anwendung der Kostenaufschlagsmethode ist generell an betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu orientieren und erlaubt deshalb die Zugrundelegung des betriebswirtschaftlichen Kostenbegriffs. Dieser definiert Kosten als den in Geld bewerteten leistungsbedingten Güterverzehr eines Betriebs. Dabei rich... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Bewertung eines immateriellen Werts im Rahmen der Übertragung

Rz. 2672 [Autor/Stand] Besonderheiten bei Übertragung statt Überlassung immaterieller Werte. In den vorstehenden Abschnitten wurde erörtert, wie eine angemessene Lizenzgebühr bei Überlassung eines immateriellen Werts ermittelt werden kann. Wird nun ein immaterieller Wert nicht nur zur Nutzung überlassen, sondern übertragen (Übergang des wirtschaftlichen Eigentums, vgl. Rz. 2... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Überblick und allgemeine Anwendungsvoraussetzungen

Rz. 1126 [Autor/Stand] Tatbestandsmerkmale einer Funktionsverlagerung. § 1 Abs. 3b enthält keine Definition für den Begriff der Funktionsverlagerung.[2] Eine solche ergibt sich nur aus § 1 Abs. 2 FVerlV 2022.[3] Danach ist von einer Funktionsverlagerung auszugehen, "wenn eine Funktion einschließlich der dazugehörigen Chancen und Risiken sowie der mitübertragenen oder mitüber... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Allgemeines

... 3 Dies gilt dann, wenn das übernehmende Unternehmen die übergehende Funktion ausschließlich gegenüber dem verlagernden Unternehmen ausübt ... Rz. 1297 [Autor/Stand] Keine Gesamtbewertung bei Funktionsverlagerung auf ein Routineunternehmen. Nach § 1 Abs. 3b Satz 3, der inhaltlich dem bisherigen § 2 Abs. 2 Satz 1 FVerlV 2008 entspricht, kann eine Einzelbewertung erfolgen,... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Überblick

Rz. 1306 [Autor/Stand] Gesetzesänderung durch das AbzStEntModG mit Wirkung ab dem VZ 2022. Die Möglichkeiten zur Einzelbewertung der verlagerten Wirtschaftsgüter wurden mit dem AbzStEntModG[2] wesentlich geändert. Vor dem Hintergrund, dass Funktionsverlagerungen, die vor der Änderung durch das AbzStEntModG[3] erfolgt sind, aktuell noch Gegenstand von Betriebsprüfungen sind u... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Maßgebende Nettomarge

Rz. 817 [Autor/Stand] Ermittlung der Nettomarge. Für die Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode ist zum einen die Nettomarge und zum anderen die Bezugsgröße zu bestimmen, auf welche die Nettomarge bezogen wird (sog. Profit-Level-Indicator – PLI). Was die Nettomarge anbelangt, so sind nur diejenigen Gewinne zu erfassen, die im direkten oder indirekten Zusa... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Ausnahme für funktions- und risikostarke Tätigkeiten

„... 3 Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn anhand einer Funktions- und Risikoanalyse nachgewiesen wird, dass es sich nicht um eine funktions- und risikoarme Dienstleistung handelt.” Rz. 2764 [Autor/Stand] Ausnahme von der Regelvermutung. Die von § 1 Abs. 3e Satz 1 und 2 aufgestellte Regelvermutung einer "funktions- und risikoarmen Dienstleistung" kann gem. § 1 Abs. 3e Satz... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Darstellung der Wertschöpfungsanalyse in der Verrechnungspreisdokumentation

Rz. 675 [Autor/Stand] Regelung des § 4 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b GAufzV. [2] Die GAufzV verpflichtet den Steuerpflichtigen, im Rahmen der Verrechnungspreisdokumentation eine Beschreibung der Wertschöpfungskette und eine Darstellung seines Wertschöpfungsbeitrags im Verhältnis zu nahestehenden Personen, mit denen Geschäftsbeziehungen bestehen, vorzunehmen. Nach dem eindeutigen Wor... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Funktionsaufteilung (Abs. 3)

(3) 1 Werden Personalfunktionen des Zeichnungsprozesses in verschiedenen Versicherungsbetriebsstätten ausgeübt, so ist ein Vermögenswert, der durch den Abschluss eines Versicherungsvertrags entsteht, der Versicherungsbetriebsstätte zuzuordnen, deren Personalfunktion bis zum Abschluss des Versicherungsvertrags die größte Bedeutung zukommt. 2 Diese Personalfunktion gilt a... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Einordnung

Rz. 687 [Autor/Stand] Unterschiedliche methodische Ansätze. Die Beantwortung der Frage, ob im zu beurteilenden Einzelfall von einer tatsächlichen oder fiktiven Unabhängigkeit der Geschäftspartner und von einer direkten oder indirekten bzw. uneingeschränkten oder eingeschränkten Vergleichbarkeit der Verhältnisse ausgegangen werden muss, bestimmt die Wahl des Verfahrens zur Er... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (5) Ausländische Versicherungsunternehmen (Abs. 5)

(5) 1 Hat ein ausländisches Versicherungsunternehmen eine Niederlassung im Sinne der §§ 106, 110a, 121h oder 121i des Versicherungsaufsichtsgesetzes begründet, die eine inländische Versicherungsbetriebsstätte ist, so ist zu vermuten, dass hinsichtlich eines Versicherungsvertrags, zu dessen Abschluss der für die Niederlassung bestellte Hauptbevollmächtigte gemäß § 106 Absa... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / IV. Wirtschaftliche Betrachtungsweise (Satz 3)

[3]Die Feststellung des Eigentums oder der Inhaberschaft an einem immateriellen Wert, einschließlich aus einem solchen abgeleiteter Rechte, ist Ausgangspunkt für die Bestimmung, welchem an dem Geschäftsvorfall beteiligten Unternehmen der Ertrag zusteht, der sich aus jedweder Art der Verwertung dieses immateriellen Werts ergibt. Rz. 2701 [Autor/Stand] Wirtschaftliche Betracht... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Übertragung oder Überlassung von Wirtschaftsgütern sowie Erbringung von Dienstleistungen

Rz. 1190 [Autor/Stand] Keine Funktionsverlagerung bei Übertragung oder Überlassung von Wirtschaftsgütern bzw. Erbringung von Dienstleistungen. Eine Funktionsverlagerung liegt nicht vor, wenn ausschließlich Wirtschaftsgüter veräußert oder zur Nutzung überlassen werden bzw. wenn nur Dienstleistungen erbracht werden. Während diese Negativabgrenzung zur allgemeinen Definition de... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / h) Synergieeffekte

Rz. 592 [Autor/Stand] Einfluss auf die Vergleichbarkeitsanalyse. Nach Auffassung der OECD sollen auch Synergieeffekte im Rahmen der Vergleichbarkeitsanalyse Berücksichtigung finden und Gegenstand von Vergleichbarkeitsanpassungen sein können.[2] Beispielhaft nennen die OECD-Leitlinien die Bündelung von Einkaufsmacht, Skaleneffekte, die Zusammenführung und Integration von Comp... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Risiken bei E-Commerce- und Online-Vertriebs-Tätigkeiten

Rz. 654 [Autor/Stand] Besondere Fallsituation. Bei unternehmerischen Aktivitäten, die über das Internet abgewickelt werden, ist der Frage nach der Risikoanalyse aus einem anderen Blickwinkel nachzugehen. Virtuelle Unternehmenstätigkeiten sind u.a. dadurch geprägt, dass für die eigentliche Tätigkeitsausführung – bspw. Vertrieb von Softwareprodukten über das Internet (SaaS) – ... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Zuordnung der Versicherungsverträge (Abs. 1)

(1) 1 Ein Vermögenswert, der durch den Abschluss eines Versicherungsvertrags entsteht, ist einer Versicherungsbetriebsstätte zuzuordnen, wenn die unternehmerische Risikoübernahmefunktion in dieser Versicherungsbetriebsstätte ausgeübt wird. 2 Unternehmerische Risikoübernahmefunktion ist bei Versicherungsunternehmen die Personalfunktion des Zeichnungsprozesses, deren Ausü... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 6. Abbildung der Gewinnabgrenzung

Rz. 2824 [Autor/Stand] Steuerbilanzielle Abbildung des Gesamtunternehmens. Kaufleute unterliegen in Deutschland gem. §§ 238 ff. HGB der handelsrechtlichen Buchführungspflicht und haben ihren Gewinn nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu ermitteln. Die handelsrechtliche Buchführungspflicht umfasst dabei sämtliche Unternehmensteile, d.h. auch ausländische Betriebs... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.2 Allgemeine Kriterien für die Angemessenheitsprüfung

Tz. 1066 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Der Angemessenheitsprüfung sind sämtliche Vergütungen zu Grunde zu legen, die als Gegenleistung für die Darlehensgewährung vereinbart und gewährt werden ("Gesamtausstattung" des Darlehens). Es handelt sich hierbei natürlich vorrangig um die Zinsen; von Bedeutung sind aber auch ein Damnum, die Nebenkosten, Kreditprovisionen sowie die nähere... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Geschäftsbeziehungen zu einer Betriebsstätte (§ 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)

... 2. Geschäftsvorfälle zwischen einem Unternehmen eines Steuerpflichtigen und seiner in einem anderen Staat gelegenen Betriebsstätte (anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen). ... Rz. 2791 [Autor/Stand] Umsetzung des Authorised OECD Approach. Mit dem AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[2] hat der Gesetzgeber den sog. Authorised OECD Approach (AOA) umgesetzt, der eine weitgehende... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1.5 Einfluss preisbeeinflussender Bestandteile auf die Bemessungsgrundlage

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Preiserhöhende Bestandteile (Zahlungszuschläge) erhöhen grundsätzlich als zusätzliches Entgelt die Bemessungsgrundlage (z. B. Zielzinsen beim Ratenkauf). Abzugrenzen sind entgeltliche Zahlungszuschläge von Zahlungen des Leistungsempfängers, die zum echten Schadenersatz zählen (z. B. Verzugszinsen). So können z. B. Stornokosten echter Schadene... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Axmann/Hammerl, Bestimmung des umsatzsteuerlichen Leistungsorts für E-Dienstleistungen / BFH-Urteil XI R 36/19 als herber Dämpfer für die deutsche Finanzverwaltung, NWB 2023, 894. Bader/Sodenkamp, Umsatzsteuerlicher Leistungsort beim Verkauf von Eintrittskarten/Konsequenzen aus dem BMF-Schreiben vom 10.06.2013 für sog. Zwischenhändler, NWB 2013, 2859. Broderson/von Loeffelho... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Abgrenzung zur DEMPE-Analyse/Funktionen und Risiken bei immateriellen Vermögenswerten

Rz. 677 [Autor/Stand] Funktionsanalyse vs. "DEMPE-Analyse". Die OECD hat im Rahmen ihres "Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) Projekts" in Aktionspunkt 8 bis 10 "Aligning Transfer Pricing Outcomes with Value Creation" das sog. DEMPE-Konzept entwickelt. Jenes Konzept ist in Tz. 6.32 ff. der OECD-Leitlinien 2022 verankert. Zielsetzung der OECD ist in diesem Zusammenhang di... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.4.2.3 Angemessenheitsdokumentation (Abs. 3 S. 2 Nr. 3 n. F.)

Rz. 82 § 90 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 AO erstreckt die Dokumentationspflicht auf die wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen für eine dem Grundsatz des Fremdvergleichs beachtende Vereinbarung von Preisen und anderen Geschäftsbedingungen mit den Nahestehenden (Angemessenheitsdokumentation). Hierbei sind allerdings nur die tatsächlich verwirklichten Geschäftsbeziehungen, nicht je... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.1 Anlass/Zweck der Vorschrift

Rz. 67 § 90 Abs. 3 AO wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnverkürzungen und -verlagerungen[1] neu gefasst, um den Empfehlungen der G20/OECD im finalen Bericht zu BEPS-Aktionspunkt 13 hinsichtlich des dreistufigen Verrechnungspreisdokumentationsansatzes zu entsprechen.[2] Damit wurde die Dokumenta... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.6.3 Vorlagefrist (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 107 Nach § 90 Abs. 4 Sätze 2 und 3 AO ist die Dokumentation für gewöhnliche Geschäftsvorfälle nach Abs. 3 Satz 2 innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Anordnung einer Außenordnung oder nach Anforderung durch die Finanzbehörde zu erfüllen. Die mit Wirkung zum 1.1.2025 vorgenommene Halbierung und Vereinheitlichung der Vorlagefrist folgt dem Ziel einer beschleunigten Auß... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.2 GAufzV/Verwaltungsgrundsätze-Verfahren (Abs. 5)

Rz. 72 Ursprünglich war die Verordnungsermächtigung zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung in dem handwerklich verunglückten § 90 Abs. 3 AO im Satz 11 enthalten. Von dieser hat das BMF mit Zustimmung des Bundesrats durch die Verordnung zu Art, Inhalt und Umfang von Aufzeichnungen i. S. d. § 90 Abs. 3 der AO [1], die zuletzt im Jahr 2017[2] geändert wurde, umfa... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.5 Rechtsfolgen einer Verletzung der Dokumentationspflicht

Rz. 100 Auch § 90 Abs. 3 AO beseitigt nicht den Untersuchungsgrundsatz[1] und die damit verbundenen primären Ermittlungspflichten der Finanzbehörde. Nach den allgemein geltenden Darlegungs- und Beweislastregeln obläge es ohne nähere gesetzliche Ausgestaltung der Finanzbehörde, die Unangemessenheit der Verrechnungspreise zu belegen (vgl. Rz. 61). Allerdings hat der Gesetzgebe... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.4.2 Landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation (Local File, Abs. 3 Sätze 1 und 2)

Rz. 80 Nach § 90 Abs. 3 Satz 1 und 2 AO haben Stpfl., die Geschäftsbeziehungen nach § 1 Abs. 4 AStG unterhalten, anhand des vorgegebenen Dokumentationsstandards zu belegen, dass diese Geschäftsbeziehungen so bemessen sind, wie sie zwischen voneinander unabhängigen Unternehmen unter gleichen oder ähnlichen Umständen vereinbart worden wären.[1] Grundsätzlich dient diese Dokume... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.6.1 Vorlagepflicht vor dem 1.1.2025 (Abs. 3 S. 5 a. F.)

Rz. 104 Nach Abs. 3 S. 5 alter Fassung soll die Finanzbehörde die Vorlage der Verrechnungspreisdokumentation bis zum 31.12.2024[1] nur dann verlangen, wenn diese zur Durchführung einer Außenprüfung benötigt wird. Auch die Beantragung eines Verständigungsverfahrens nach § 89a AO kann die Vorlage rechtfertigen. Das Vorlageverlangen der Finanzbehörde ist eine Ermessensentscheid... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.6 Vorlagepflicht

Rz. 103 Im Rahmen der Außenprüfung hat sich erst langsam und aufgrund der sehr aufwendig zu prüfenden Verrechnungspreise die Erkenntnis durchgesetzt, dass Steuerlastgefälle zwischen Sitzländern konzernangehöriger Unternehmen genutzt werden können, um Steuersubstrat in Niedrigsteuerländer oder Länder ohne nennenswerte Steuerbelastung zu verschieben. Zunehmend gelingt es aller... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.3 Vereinbarkeit mit Europarecht

Rz. 74 Die Gemeinschaftsrechtskonformität des § 90 Abs. 3 bis 5 AO ist umstritten. Das Schrifttum hält die Vorschrift überwiegend für europarechtswidrig.[1] Da die Dokumentationspflichten ausschließlich an grenzüberschreitende Sachverhalte anknüpften, während Inlandsfälle ausgeklammert blieben, verstoße die Norm gegen die Niederlassungsfreiheit[2] und die Kapitalverkehrsfrei... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Mitwirkungspflicht des Beteiligten, wobei untechnisch und in Abgrenzung zu §§ 93 Abs. 1 S. 3 und 93c AO nur der Steuerschuldner selber gemeint ist, ist die Kehrseite des Amtsermittlungsgrundsatzes der Finanzbehörde. Grundsätzlich ist aus der Mitwirkungspflicht auch ohne weiteres ein Mitwirkungsrecht abzuleiten, das z. B. zur vorrangigen Inanspruchnahme des Steuersc... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.4.2.1 Transaktionsmatrix (Abs. 3 S. 2 Nr. 1 n. F.)

Rz. 81b Mit Wirkung zum 1.1.2025 und damit unter Umkehr der mit dem Gesetz zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts[1] als zu weitgehend empfundenen Dokumenations- und Vorlagepflichten enthält das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz[2] nunmehr die Änderung, dass im Falle einer Außenprüfung anstelle der Verrechnungspreis- und der Angemessenheitsdokumentation eine Transakt... mehr

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Leistungsaustausch bei konzerninternen Verrechnungspreisen

Bei dem portugiesischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um den Begriff der Dienstleistung gegen Entgelt gem. Art. 2 der 6. EG-Richtlinie bzw. um einen etwaigen Leistungsaustausch bei konzerninternen Anpassungen von Verkaufspreisen für Pkw. Das Vorlagegericht fragte den EuGH: Ist Art. 2 der 6. EG-Richtlinie in ihrer zum Zeitpunkt des Sachverhalts geltenden Fassung dahin... mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 2.1 Notwendigkeit und Vorgehen der Zwischenergebniseliminierung

Rz. 2 Unabhängig von der Rechtsform eines Unternehmens dürfen Gewinne im Jahresabschluss gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB nur dann berücksichtigt werden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert worden sind.[1] Demgegenüber haben die in den §§ 249, 252 und 253 HGB kodifizierten Prinzipien, d. h. Vorsichts- und Niederstwertprinzip, zur Folge, dass mit dem Imparitätsprinzip dr... mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / I. Einleitung

Die mehrwertsteuerrechtliche Behandlung ertragsteuerrechtlich motivierter Verrechnungspreisanpassungen gehört zu den ungeklärten Grundsatzfragen an der Schnittstelle zwischen Umsatzsteuer- und Ertragsteuerrecht.[1] Während das Ertragsteuerrecht mit dem Fremdvergleichsgrundsatz und einer Vielzahl anerkannter Methoden zur Ermittlung angemessener Verrechnungspreise operiert, ko... mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / 3. Verrechnungspreismodell und Abrechnungssystematik

Die Vergütung der konzerninternen Warenlieferungen erfolgte auf Basis eines marktbasierten Preisfestsetzungsverfahrens, das einer Resale-Minus-Methode entsprach.[21] Die Verrechnungspreisvereinbarung zwischen den Unternehmen der General Motors Gruppe sah vor, dass die Verrechnungspreise festgesetzt wurden, "indem von den externen Verkaufspreisen der Betrag abgezogen wird, de... mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / 2. Auswirkungen auf die Bemessungsgrundlage und den Vorsteuerabzug

Folgt man dem Ansatz der Schlussanträge, so führt eine vertraglich vorgesehene nachträgliche Kaufpreisanpassung – wie im Fall Stellantis – zu einer Berichtigung der Bemessungsgrundlage der ursprünglichen Lieferung.[72] Bei einer Preisminderung nach Art. 90 der Mehrwertsteuerrichtlinie wäre die Steuerbemessungsgrundlage entsprechend zu vermindern; bei einer Preiserhöhung nach... mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / 3. Parallele zum Zollrecht (Hamamatsu/Tauritus)

Ergänzend wird eine aufschlussreiche Parallele zum Zollrecht gezogen. Während der EuGH in der Rs. Hamamatsu (EuGH v. 20.12.2017 – C-529/16) eine allgemeine Anpassung der Verrechnungspreise ohne konkreten Bezug auf einzeln eingeführte Waren als unvorhergesehene Veränderung ansah, die keine zollrechtlichen Wirkungen auslöst, hielt er in der Rs. Tauritus (EuGH v. 15.5.2025 – C-... mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / V. Fazit

Die Schlussanträge in der Rs. Stellantis Portugal (C-603/24) stellen eine systematische und dogmatisch überzeugende Aufarbeitung der mehrwertsteuerrechtlichen Konsequenzen ertragsteuerrechtlich motivierter Verrechnungspreisanpassungen dar. Die entwickelte Dreiteilung – eigenständige Dienstleistung, einseitige behördliche Anpassung, variabler Kaufpreis – bietet erstmals einen... mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / 1. Bedeutung der Dreiteilung für die Praxis

Die von Generalanwältin Kokott entwickelte Dreiteilung bietet erstmals einen systematischen Orientierungsrahmen für die mehrwertsteuerrechtliche Behandlung von Verrechnungspreisanpassungen. Sie macht deutlich, dass nicht jede ertragsteuerrechtlich motivierte Gewinnanpassung zwangsläufig mehrwertsteuerrechtliche Konsequenzen auslöst.[68] Entscheidend ist vielmehr die konkrete... mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / 4. Verhältnis zur Rs. Arcomet Towercranes (C-726/23)

Generalanwältin Kokott setzt sich abschließend mit der Rs. Arcomet Towercranes auseinander und stellt klar, dass die dort getroffene Entscheidung dem hier vorgeschlagenen Ergebnis nicht entgegenstehe.[61] Jene Rechtssache habe "nicht die Anpassung eines Verrechnungspreises, sondern die Annahme einer Dienstleistung gegen Entgelt" betroffen, sofern der Gewinn zu hoch oder zu n... mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / b) Rückwirkende einseitige Anpassung durch die Finanzverwaltung

Die zweite Konstellation betrifft den Fall einer durch die Finanzverwaltung angeordneten einseitigen Anpassung der Verrechnungspreise.[51] Eine solche Anpassung stelle eine reine ertragsteuerrechtliche Fiktion dar: Der Gewinn werde aus ertragsteuerrechtlichen Gründen erhöht, ohne dass eine Änderung des zwischen den Unternehmen vereinbarten Entgelts erfolge.[52] Sofern die Fi... mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Stefan Eymann / Dr. Andreas Grafmüller, LL.M.[*] Der Beitrag analysiert die Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in der Rs. C-603/24 (Stellantis Portugal) zur mehrwertsteuerrechtlichen Behandlung ertragsteuerrechtlich motivierter Verrechnungspreisanpassungen. Im Ausgangsfall hatte die portugiesische Finanzverwaltung eine vertraglich vorgesehene nachträgliche Ka... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Im "Außenbereich"

Rn. 1091 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abweichend von der im "Binnenbereich" (s Rn 1056) vorgeschriebenen Bewertung von Nutzungsentnahmen (zum Begriff s §§ 4, 5 Rn 200, 263 (Briesemeister), zur Bewertung s Rn 1081 ff) durch den zugehörigen Aufwand (Teilwert) gilt im "Außenbereich" (s Rn 1056) nach Maßgabe des SEStEG (s Rn 1053) der gemeine Wert. Nicht unbedingt systematisch, ab... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 231. Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der KapSt (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntlModG) v 02.06.2021, BGBl I 2021, 1259

Rn. 251 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Gesetz bezweckt eine wirksamere Gestaltung des Verfahrens zur Entlastung beschränkt StPfl von der KapESt und vom Steuerabzug nach § 50a EStG beim BZSt und die Erschwerung und die Verhinderung damit zusammenhängenden Missbrauchs und Steuerhinterziehung mittels Digitalisierung bei gleichzeitiger Verringerung der Anzahl verschiedener Verfa... mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Erläuterungen der quantitativen Angaben

Tz. 105 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 Um die durch den full management approach entstandenen Informationsdefizite im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Segmentdaten mit den Abschlussdaten auszugleichen, fordert der IASB neben spezifischen Überleitungsrechnungen (IFRS 8.BC25; vgl. Tz. 108) auch eine Reihe von verbalen Erläuterungen bezüglich der quantitativen Angaben zum Perio... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 135. Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen u Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsabbaugesetz – StVergAbG) v 16.05.2003, BGBl I 2003, 660

Rn. 155 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Am 11.02.2003 hatte der Bundestag das StVergAbG angenommen, am 14.03.2002 hatte es der Bundesrat abgelehnt und den Vermittlungsausschuss angerufen, der nur wenige von den vielen Vorschriften passieren ließ; am 11.04.2003 wurde der Kompromiss von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Neben Einschränkungen bei der steuerlichen Organschaft (Erst... mehr