Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung und Verpachtung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / haf) Vermietung unter Marktpreis

Rn. 113 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Rechtslage VZ 2012–2020 Art 1 Nr 12, Nr 33b StVereinfG 2011 (v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131) änderte mit Wirkung ab VZ 2012 die Vorschrift des § 21 Abs 2 EStG ab. Seitdem gilt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / han) Parallele Verkaufs- und Vermietungsabsicht

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hag) Alsbaldige Veräußerung des Objekts

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) ABC zur Einkunftserzielungsabsicht

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / had) Grundsatz: Prima facie besteht Überschusserzielungsabsicht

Rn. 109 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Grds spricht danach der Beweis des ersten Anscheins für Überschusserzielungsabsicht (BFH IX R 39/07, BStBl II 2009, 138; FG Mchn 7 K 2102/13, DStRE 2017, 17 rkr), auch wenn sich über längere Zeiträume WK-Überschüsse ergeben (BFH BStBl II, 2000, 676; 2001, 789; 2005, 692; BFH IX R 39/08, BStBl II 2009, 776; BFH IX R 13/12, BStBl II 2013, 533...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / haa) Der Betrachtungszeitraum

Rn. 105 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der BFH hält in st Rspr (zB BFH BStBl II 1995, 116; 1997, 650; 2000, 67; 2003, 580; 2003, 695; 2009, 776; 2010, 124; ferner s Rn 92) auch bei VuV Liebhaberei für möglich. Ob Liebhaberei oder Überschusserzielungsabsicht vorliegt, entscheidet sich danach, ob bei Gebäuden innerhalb eines Prognosezeitraums (= "Zeitraum der tatsächlichen Vermöge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hal) Leerstehenlassen einer Wohnung

Rn. 119 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung sind dann als vorweggenommene WK abziehbar (dh Überschusserzielungsabsicht besteht), wenn sich der StPfl endgültig entschlossen hat, daraus VuV-Einkünfte zu erzielen und diese Entscheidung später nicht wieder aufgegeben hat (BFH IX R 1/07, BFH/NV 2009, 68; BFH IX R 39/08, BStBl II 2009, 776; BFH IX...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hah) Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen/erhöhten Absetzungen

Rn. 115 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Hierbei ist Folgendes zu beachten:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ham) Immobilienfonds

Rn. 120 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 S Rn 123 "Immobilienfonds".mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / haj) Hotelappartements

Rn. 117 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Beim Kauf von Hotelappartements im Steuersparmodell fehlt die Überschusserzielungsabsicht (FG Münster EFG 1995, 1025 rkr).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hai) Zunächst vermietete, später eigengenutzte Objekte

Rn. 116 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei zunächst vermieteten und später eigengenutzten (inkl unentgeltlich überlassenen an Dritte, BMF v 08.10.2004, BStBl I 2004, 933 Rz 8) Objekten wird man mE zu unterscheiden haben wie folgt (s Heuermann, DB 2002, 2011; Paus, NWB F 3, 12 873):mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Freigrenzen (Bagatellgrenzen)

Tz. 7 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Verpflichtung, den Steuerabzug vorzunehmen, entfällt für den Auftraggeber, wenn die Gegenleistung (das Bruttoentgelt) je Jahr nachfolgende Beträge nicht übersteigt: 15 000 EUR, wenn der Leistungsempfänger ausschließlich steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 12 UStG (Anhang 5) ausführt (hier: Umsätze, die aus der Vermietung und Verpachtung erzie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hao) Keine Beitreibung ausstehender Mieten

Rn. 121a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die nicht ernsthafte Beitreibung von seit Jahren ausstehenden Mieten spricht gegen Einkünfteerzielungsabsicht (FG Köln 7 K 1166/12, DStRE 2014, 67 rkr: nur Titel durch Klage erhalten, aber keine Zwangsvollstreckung und keine Kündigungen).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hap) Keine Reaktion auf fehlende Marktgängigkeit

Rn. 121b Stand: EL 159 – ET: 08/2022 BFH IX R 7/10, BStBl II 2013, 436 verneint die Einkünfteerzielungsabsicht bei einer Gewerbeimmobilie, wenn das Objekt wegen seiner baulichen Gestaltung seit Jahren leer steht und der StPfl nicht versucht, durch bauliche Umgestaltungen eine Vermietbarkeit zu erreichen (ähnlich BFH IX R 14/12, BStBl II 2013, 279; FG Nbg v 03.11.2016, 3 K 310...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hab) Das Objekt der Betrachtung

Rn. 107b Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Einkünfteerzielungsabsicht ist objektbezogen zu prüfen, dh (BFH IX R 67/07, BStBl II 2009, 370; BFH IX R 39/08, BStBl II 2009, 776; BFH IX R 3/10, BStBl II 2011, 166; BFH IX R 14/12, BStBl II 2013, 279; BFH IX R 37/12, BStBl II 2013, 815; BFH IX B 97/03, BFH/NV 2004, 196; Schallmoser, DStR 2013, 501; s § 21 Rn 29 (Nacke)), also die auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hac) Außer Betracht bleibende Vorgänge für die Totalüberschuss-Berechnung

Rn. 108 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Außer Betracht bleiben für die Berechnung (hierzu bereits s Rn 75) Wertsteigerungen der Vermögenssubstanz (BFH BStBl II 1995, 116; 2000, 676), steuerfreie Veräußerungsgewinne (BFH BStBl II 1982, 463; BFH/NV 1991, 369; 1993, 8; 1999, 717), nicht steuerbare Veräußerungsgewinne (BFH BStBl II 2000, 660; 2002, 726; 2003, 914). Zu nach § 23 EStG stpf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hae) Ausnahme: Mietkaufmodelle

Rn. 110 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei sog Mietkaufmodellen spricht allerdings der erste Anschein für Liebhaberei (BFH BStBl II 1987, 668; 1987, 774; 1993, 658; aA FG D'dorf DStRE 2005, 443 rkr). Die Beteiligung an einem solchen Modell ist nicht darauf angelegt, positive Einkünfte aus VuV zu erzielen. Vielmehr will der Anleger lediglich die Steuervorteile beanspruchen und di...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Auskunftsanspruch zwischen Eltern und Kindern

Rz. 204 Ein Kind kann von demjenigen Auskunft über seine Einkünfte fordern, der ihm Barunterhalt schuldet. Das Kind muss mit Hilfe der Auskunft eine Einordnung in die Regelbedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle vornehmen können. Damit wird dann die Höhe der Barunterhaltspflicht bestimmt. Die gilt nicht nur "im Ausnahmefall",[211] sondern grundsätzlich auch dann, wenn feste Bed...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 5. Einkommen und Vermögen des Kindes

Rz. 106 Eigenes Einkommen des Kindes mindert grundsätzlich seine Bedürftigkeit.[104] Dies gilt nicht in gleicher Weise für das Kindesvermögen. Grundsätzlich mindert jede Art des eigenen Einkommens des Kindes dessen Bedürftigkeit. Ausnahmsweise ist dies jedoch bei subsidiären Sozialleistungen nicht der Fall.[105] Rz. 107 Anrechenbare Einkünfte[106] des Kindes sind aber vor alle...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 7. Antrag auf Anpassung wegen Unterhalt, §§ 33, 34 VersAusglG

Rz. 90 Zugunsten der F, die während langjähriger Ehe aus Gründen der Haushaltsführung und der Erziehung der gemeinsamen Kinder nicht bzw. nur eingeschränkt berufstätig war, ist durch Ehescheidungsfolgenvergleich ein Unterhaltsanspruch gegen M von monatlich 800 EUR festgelegt worden. M, 5 Jahre älter als F, geht in den Ruhestand. Seine Rente aus dem Versorgungswerk der Rechts...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 2. Der Haben-Bereich

Rz. 998 Der Haben-Bereich beschreibt die Deckungsmasse, die im Rahmen der Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen ist. Berücksichtigungsfähig sind grundsätzlich alle Einkünfte, gleich, ob sie auf den Bedarf Einfluss haben oder nicht. Dies sind alle Einkünfte, die erzielt werden oder in zumutbarer Weise erzielbar sind, ohne Rücksicht auf Herkunft und Eheprägung. Maßgeblich sind ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Nichtbegünstigte Umsätze

Rz. 27 Nicht unmittelbar mit dem Betrieb eines Schwimmbads verbunden und deshalb nicht steuerermäßigt sind Eintrittsgelder für Schwimmsportveranstaltungen, weil dadurch den Besuchern nicht die Gelegenheit zum Schwimmen, sondern nur zum Zuschauen bei einer Schwimmsportveranstaltung geboten wird. Für diese Eintrittsgelder kann aber die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 U...mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / II. Einzelfälle

Rz. 18 Dachboden. Das Nutzungsrecht der Miteigentümer an einem im Gemeinschaftseigentum stehenden Dachboden, der nur durch eine Wohnung zugänglich ist, ist umstritten (→ § 4 Rdn 68). Rz. 19 Dachterrasse. Die sondernutzungsberechtigten Wohnungseigentümer haben dafür zu sorgen, dass die Dachentwässerung nicht durch die Blätter oder Nadeln von Pflanzen verunreinigt oder verstopf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 13 UStG hat keine unmittelbare Bezugsvorschrift in der MwStSystRL . Die Art. 132 ff. MwStSystRL, die den Umfang der Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzug abschließend regeln, enthalten eine § 4 Nr. 13 UStG vergleichbare Steuerbefreiung nicht. § 4 Nr. 13 UStG beruht vielmehr auf der Protokollerklärung Nr. 7 des Rates und der Kommission zu Art. 13 der 6. EG-Richtl...mehr

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Fremdleistungen: Unterschie... / 4 Fremdleistungen bei umgegliederten Umsatzerlösen (BilRuG)

Ab dem Geschäftsjahr 2016 wurden durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) Umgliederungen von den sonstigen betrieblichen Erlösen in die Umsatzerlöse vorgeschrieben. Durch die Umsetzung der zugrunde liegenden Bilanzrichtlinie der EU gelten Umsatzerlöse seither als solche Erlöse, die aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie der Erbringu...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / (e) Steuerliche Aspekte

Rz. 63 Die Abschreibung vermieteter Objekte – unabhängig von Alt- und Neubauten – beträgt 2 % p.a. linear bezogen auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Grundstück. Erhöhte Abschreibungen gibt es für denkmalgeschützte Objekte und Objekte in Sanierungsgebieten (vgl. § 7h, i EStG). Zu den abzugsfähigen Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ge...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / gg) Alternative Investmentfonds (AIF)

Rz. 95 In diversifizierten Nachlässen finden sich geschlossene Fondsbeteiligungen mit einem Volumen von 5–10 % am Gesamtvermögen. Standen zunächst hohe Verlustzuweisungen im Fokus der Anleger, gelangten später Renditefonds mit hohem steuerfreiem Anteil (bedingt durch die Optierung zur Tonnagesteuer bei Schiffsbeteiligungen, Steuerfreibeträge für Einkünfte bei ausländischen I...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / f) Praxisfall: Zeitvergütung als Steuersparmodell für den Erben

Rz. 40 Praxisfall Die Erblasserin verstarb Mitte 2002[87] Alleinerbin kraft Testierung aus 1996 ist die Tochter. Angeordnet ist Testamentsvollstreckung durch den Steuerberater für die Dauer von 20 Jahren. Das Testament enthält folgende Vergütungsregelung: "Für jedes Jahr erhält er Testamentsvollstrecker 1,5 % vom Bruttonachlass". Der Nachlass setzt sich wie folgt zusammen:mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.7 Miet-, Pacht- bzw. Leasingvertrag

Rz. 195 Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG betrifft nur die Fälle, in denen das bewegliche Anlagegut aufgrund von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen genutzt wird. Die Begriffe Miete, Pacht und Leasing sind im zivilrechtlichen Sinne zu verstehen, sodass für die Anwendung von § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG die zivilrechtliche Einordnung des Nutzungsüberlassungsvert...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / b) Vorteile zeitbezogener Vergütung

Rz. 28 Die Vorteile der Zeitvergütung liegen auf der Hand. Sie wird dem Zeitaufwand im Einzelfall in besonderem Maße gerecht und löst daneben viele praktische Probleme aus dem Bereich der Testamentsvollstreckervergütung. Ganz nebenbei kann sie in der Praxis erfahrungsgemäß häufig zu einer positiven Streitkultur beitragen, indem sie besänftigend auf allzu streitlustige Erben ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 4.1 Allgemeines/Entstehungsgeschichte

Rz. 81 Aus der Entstehungsgeschichte (Rz. 2ff.) des § 12 Nr. 2 EStG ergibt sich, dass die Vorschrift in neuerer Zeit im Wesentlichen die folgenden Änderungen erfahren hat: Das EStRG 1975 schloss ab 1975 neben "freiwilligen Zuwendungen" auch "Zuwendungen aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht" vom Abzug aus mit der Folge, dass sämtliche freiwilligen Unterhaltslei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.1.2.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 25 § 12 Nr. 1 EStG gilt für alle Einkunftsarten und auch für die verschiedenen Gewinnermittlungsmethoden. Dementsprechend hat die Abgrenzung zwischen nicht abziehbaren Lebensführungskosten und abziehbaren Betriebsausgaben oder Werbungskosten nach den gleichen Grundsätzen zu erfolgen.[1] Ebenso ist unerheblich, ob es sich um laufende Kosten oder um Anschaffungs-/Herstellu...mehr

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Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksunternehmen: Betriebsverpachtung als schädliche gewerbliche Tätigkeit – Betriebsgrundstück als wesentliche Betriebsgrundlage

Leitsatz Durch die Nutzung von Grundbesitz im Rahmen einer Betriebsverpachtung wird eine originäre gewerbliche Tätigkeit ausgeübt, die die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksunternehmen durch den als GmbH & Co. KG firmierenden Verpächter ausschließt. Sachverhalt Die Klägerin betrieb bis Ende 1987 ein Autohaus in Rechtsform einer KG, an d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 5.6 Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 124 Steuerliche Nebenleistungen sind nach § 3 Abs. 3 AO Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zuschläge gem. § 162 Abs. 4 AO, Zinsen (§§ 233ff. AO), Säumniszuschläge (§ 240 AO), Zwangsgelder (§ 329 AO) und Kosten (§§ 178, 337 bis 345 AO). Diese Nebenleistungen sind hinsichtlich der Abziehbarkeit wie die entsprechenden Steuern, zu denen sie gehören, zu behandeln.[1] Die Abziehb...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2.2.2 Definition Vermietung (Nr. 1)

Rz. 38 Die zu Wohnzwecken überlassene Wohnung muss für die Verschonungsregelung des § 13d Abs. 3 Nr. 1 ErbStG vermietet sein. Die Vermietung an sich ist erbschaftsteuerlich nicht definiert. Das Mietverhältnis ist zivilrechtlich das vertragliche Schuldrechtsverhältnis zwischen einem Vermieter und einem Mieter, das auf Gebrauchsgewährung gegen Entgelt (die Miete) gerichtet und...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.8 Die land- und forstwirtschaftliche Verpachtung (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 f) ErbStG)

Rz. 190 Nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 f ErbStG stellen Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte und Bauten, die Dritte zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung überlassen werden, ebenfalls kein Verwaltungsvermögen dar (vgl. a. R E 13b.19 Abs. 1 S. 1 ErbStR). Mit dieser Rückausnahme wird erreicht, dass bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, der über ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 20 Einem Nutzungsberechtigten sind bei Vermietung des Grundstücks die Einkünfte i. S. v. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zuzurechnen, wenn ihm die volle Besitz- und Verwaltungsbefugnis zusteht, er die Nutzungen tatsächlich zieht, das Grundstück in Besitz hat und es verwaltet. Erzielt der Nießbraucher demnach Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, ist bei der Ermittlung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

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Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / Nutzungsüberlassung für betriebliche Zwecke

Rz. 126 Gewerblich tätige Vermieter wie Immobilienhändler und -makler, Bauträger und Bauunternehmer sowie bestimmte Architektenleistungen sind ebenfalls nicht verschont, wenn die Vermietung lediglich Nebenzweck der gewerblichen Betätigung ist. Sie unterliegen den gleichen Restriktionen wie "normale" Vermieter, bei denen die Nutzungsüberlassung nur Nebenzweck ist. Um die Vers...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.2 Gebäudeabschreibungen und Erhaltungsaufwendungen

Rz. 23 Beim Nießbrauch (bzw. Wohnrecht) ist für die Frage, wer Abschreibungen in Anspruch nehmen kann, u. a. zwischen Vorbehalts- und Zuwendungsnießbrauch zu unterscheiden. Einzelheiten zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Nießbrauchs und anderer Nutzungsrechte bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung – insb., wer welche AfA-Berechtigung hat – klärt das BMF-Sch...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 18.2.3.1 Historische Entwicklung des Rechtsinstituts der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen und seine rechtsdogmatische Begründung

Rz. 850 Das Rechtsinstitut der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen hat eine über 100 Jahre alte Tradition und gehört zu den ältesten Steuerinstituten des Einkommensteuerrechts. Entwickelt wurde es im Rahmen der Leibgedinge bei Hofübergaben. So erfasste bereits § 15 Abs. 1 PreußEStG 1891 neben Leibrenten auch Altenteile als wiederkehrende Bezüge und ließ – korrespon...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2.1 Allgemeines

Rz. 10 Die Bewertungsvorschriften nach dem BewG haben in der steuerlichen Praxis eine vielfältige Bedeutung. So ermitteln sie die Grundlagen sowohl für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Grundsteuer sowie die Grunderwerbsteuer als auch für andere Steuerarten, so z. B. für die Einkommensteuer, wenn es um das Kapitalisieren von Renten geht. Es wird zwischen der Einheitsbe...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.4 Die Fälle der Betriebsverpachtung (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 Buchst. b) ErbStG)

Rz. 163 Gemäß § 13b Abs. 4 Nr. 1 b ErbStG führt eine Nutzungsüberlassung nicht zu Verwaltungsvermögen, wenn diese im Rahmen der Verpachtung eines ganzen Betriebes erfolgt und beim Verpächter zu Einkünften aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit führen und der Verpächter des Betriebs im Zusammenhang mit einer unbefristeten Verpachtung den Pächter durch eine letztwilli...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Inländisches Grundvermögen (§ 121 Nr. 2)

Rz. 18 Zum inländischen Grundvermögen gehört das in der Bundesrepublik belegene Grundvermögen (§ 121 Nr. 2 BewG) eines beschränkt Steuerpflichtigen. Zur Bestimmung des inländischen Grundvermögens finden die §§ 176 ff. BewG uneingeschränkt Anwendung. Hierunter fallen nicht nur unbebaute, sondern auch bebaute bzw. sich im Zustand der Bebauung befindende Grundstücke, sonstige B...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.7 Grundstücksüberlassung zum Absatz eigener Erzeugnisse und Produkte (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 Buchst. e) ErbStG)

Rz. 188 Gemäß § 13b Abs. 4 Nr. 1 Buchst. e) ErbStG gehören Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte und Bauten, die vorrangig überlassen werden, um im Rahmen von Lieferungsverträgen dem Absatz von eigenen Erzeugnissen und Produkten zu dienen, nicht zum Verwaltungsvermögen. Die Richtlinie zählt beispielhaft Brauereigaststätten, die von einer Brauerei an Dritt...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 18.2.2.1 Teilentgeltliche Vermögensübertragungen im Privatbereich

Rz. 829 Einkommensteuerliche Auswirkung von teilentgeltlichen Vermögensübertragungen von Privatvermögen kommen lediglich i. R.d. §§ 17, 20 Abs. 2 und 22 i. V. m. § 23 EStG in Betracht. Hinsichtlich der Ermittlung des Abschreibungsvolumens bei vermieteten Grundstücken ist auch partiell § 21 EStG berührt. Rz. 830 Liegt die Gegenleistung unter dem Verkehrswert des übertragenen V...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.7 Bedarfsbewertung von Anteilen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften (§ 12 Abs. 6 ErbStG)

Rz. 95 Eine vermögensverwaltende Personengesellschaft ist im Bereich der ertragsteuerlichen Überschusseinkünfte tätig. So sind z. B. geschlossene Immobilienfonds (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) regelmäßig in die Rechtsform einer KG gegossen. Sie gehören mit Eintragung in das Handelsregister, die fakultativ ist und konstitutiv wirkt, zu den Kann-Kaufleuten i. S. d....mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 8.1 Ertragsteuerliche Behandlung von Nießbrauchsrechten

Rz. 95 Das BMF hat in seinem Schreiben vom 30.09.2013 (BStBl I 2013, 1184) zur Behandlung von Nutzungsrechten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Stellung genommen. Ertragsteuerlich wird grundsätzlich nicht zwischen dinglichen Nutzungsrechten (Nießbrauch) und obligatorischen Nutzungsrechten (Wohnrecht) unterschieden. Rz. 96 Die Einkünfte werden ertragsteuerlich demj...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.6 Einem inländischen Gewerbebetrieb überlassene Wirtschaftsgüter (§ 121 Nr. 6)

Rz. 56 Zum Inlandsvermögen gehören auch Wirtschaftsgüter eines beschränkt Steuerpflichtigen, die einem inländischen Gewerbebetrieb überlassen, insb. an diesen vermietet oder verpachtet werden. § 121 Nr. 6 BewG erfasst somit alle Wirtschaftsgüter, die einem inländischen Gewerbebetrieb dienen, jedoch einem Dritten, d.h. nicht dem Betriebsinhaber gehören; ansonsten wären sie be...mehr

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FF 06/2022, Berücksichtigun... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 9.3.2021 befasst sich mit der Frage, ob ein Unterhaltspflichtiger auch dann, wenn der Mindestunterhalt tangiert wird, die für sein Eigenheim gezahlten Tilgungsleistungen des Hausdarlehens absetzen kann. 2. Inhalt der Entscheidung Der Antragsteller macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse Kindesunterhalt in Höhe von 100 % des Min...mehr