Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung und Verpachtung

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§ 14 Vergütung des Testamen... / b) Vorteile zeitbezogener Vergütung

Rz. 28 Die Vorteile der Zeitvergütung liegen auf der Hand. Sie wird dem Zeitaufwand im Einzelfall in besonderem Maße gerecht und löst daneben viele praktische Probleme aus dem Bereich der Testamentsvollstreckervergütung. Ganz nebenbei kann sie in der Praxis erfahrungsgemäß häufig zu einer positiven Streitkultur beitragen, indem sie besänftigend auf allzu streitlustige Erben ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 4.1 Allgemeines/Entstehungsgeschichte

Rz. 81 Aus der Entstehungsgeschichte (Rz. 2ff.) des § 12 Nr. 2 EStG ergibt sich, dass die Vorschrift in neuerer Zeit im Wesentlichen die folgenden Änderungen erfahren hat: Das EStRG 1975 schloss ab 1975 neben "freiwilligen Zuwendungen" auch "Zuwendungen aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht" vom Abzug aus mit der Folge, dass sämtliche freiwilligen Unterhaltslei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.1.2.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 25 § 12 Nr. 1 EStG gilt für alle Einkunftsarten und auch für die verschiedenen Gewinnermittlungsmethoden. Dementsprechend hat die Abgrenzung zwischen nicht abziehbaren Lebensführungskosten und abziehbaren Betriebsausgaben oder Werbungskosten nach den gleichen Grundsätzen zu erfolgen.[1] Ebenso ist unerheblich, ob es sich um laufende Kosten oder um Anschaffungs-/Herstellu...mehr

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Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksunternehmen: Betriebsverpachtung als schädliche gewerbliche Tätigkeit – Betriebsgrundstück als wesentliche Betriebsgrundlage

Leitsatz Durch die Nutzung von Grundbesitz im Rahmen einer Betriebsverpachtung wird eine originäre gewerbliche Tätigkeit ausgeübt, die die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksunternehmen durch den als GmbH & Co. KG firmierenden Verpächter ausschließt. Sachverhalt Die Klägerin betrieb bis Ende 1987 ein Autohaus in Rechtsform einer KG, an d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 5.6 Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 124 Steuerliche Nebenleistungen sind nach § 3 Abs. 3 AO Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zuschläge gem. § 162 Abs. 4 AO, Zinsen (§§ 233ff. AO), Säumniszuschläge (§ 240 AO), Zwangsgelder (§ 329 AO) und Kosten (§§ 178, 337 bis 345 AO). Diese Nebenleistungen sind hinsichtlich der Abziehbarkeit wie die entsprechenden Steuern, zu denen sie gehören, zu behandeln.[1] Die Abziehb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

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FF 06/2022, Berücksichtigun... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 9.3.2021 befasst sich mit der Frage, ob ein Unterhaltspflichtiger auch dann, wenn der Mindestunterhalt tangiert wird, die für sein Eigenheim gezahlten Tilgungsleistungen des Hausdarlehens absetzen kann. 2. Inhalt der Entscheidung Der Antragsteller macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse Kindesunterhalt in Höhe von 100 % des Min...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht des Arbeitnehmers

Rz. 20 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Bestimmte Personen, die ihre Einkünfte im Wesentlichen im > Inland erwirtschaften, haben hier weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt, sondern sind im Ausland ansässig. Deshalb sind sie grundsätzlich mit ihren im Inland erzielten Einkünften (vgl § 49 EStG; > Inländische Einkünfte) in Deutschland beschränkt steuerpflichtig...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsätzliches

Rz. 18 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Zum Begriff des Darlehens und seiner Abgrenzung zu Abschlägen und Vorauszahlungen > Rz 2 ff. Bei einem mit dem marktüblichen Zinssatz verzinsten ArbG-Darlehen entsteht kein geldwerter Vorteil. Zu Steuerbefreiungen für einen Zinsvorteil > Rz 23, > Rz 24 ff. Rz. 19 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Sonst gilt aber grundsätzlich: Erhält der ArbN vom Ar...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Vor 1987 wurden Zinsersparnisse bei ArbG-Darlehen aus Vereinfachungsgründen nicht als stpfl Arbeitslohn behandelt, wenn die Schuldzinsen als WK/BA abziehbar gewesen wären (vgl A 50 Abs 2 Nr 5 LStR 1984). Das betraf im Wesentlichen Darlehen im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Erwerb einer eigengenutzten Wohnung, denn bis zur Einführun...mehr

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Anhang 2 / 1. Geldeinnahmen

1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte. 1.2 Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld), werden sie auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen (z.B. Abfindungen) sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. 1.3 Überstundenvergütungen werden dem Einkommen voll zugerechnet, soweit sie ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 § 51a EStG wurde durch G. v. 5.8.1974[1] als Ersatz für die wegfallenden Kinderfreibeträge (Rz. 56) eingeführt. Die Vorschrift enthielt lediglich die Kinderabzugsbeträge und entsprach damit dem jetzigen Abs. 2. Rz. 10 Eine größere systematische Änderung trat mit Wirkung ab Vz 1986 aufgrund des G. v. 26.6.1985[2] in Kraft. Ab diesem Vz sind in § 32 Abs. 6 EStG wieder Kin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 6.2 Einbehalt der KiSt durch elektronisches Abzugsverfahren (Abs. 2c)

Rz. 77 § 51a Abs. 2c EStG regelt das Steuerabzugsverfahren bei der KapESt. Durch das BeitrRL-UmsG v. 7.12.2011[1] und das AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[2] hat der Gesetzgeber die geplante Einführung eines verpflichtenden Quellensteuerabzugs zum Vz 2015 eingeführt. Das automatische Abzugsverfahren ist erstmals auf Kapitalerträge anzuwenden, die nach dem 31.12.2014 zufließen (§...mehr

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§ 7 Zeitvergütung für den T... / I. Vorteile zeitbezogener Vergütung

Rz. 13 Die Vorteile der Zeitvergütung liegen auf der Hand. Sie wird dem Zeitaufwand im Einzelfall in besonderem Maße gerecht und löst daneben viele praktische Probleme aus dem Bereich der Testamentsvollstreckervergütung. Ganz nebenbei kann sie in der Praxis erfahrungsgemäß häufig zu einer positiven Streitkultur beitragen, indem sie besänftigend auf allzu streitlustige Erben ...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / II. Ertragsteuern

Rz. 38 Die Kosten der Testamentsvollstreckung können Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein. Es kommt darauf an, ob sie der Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung von Einnahmen dienen. Der Blick richtet sich darum auf die Art und den Zweck der Tätigkeit des Testamentsvollstreckers im Einzelfall.[37] Erneut ist es wichtig, dass der Testamentsvollstrecker auf seiner Rechnung g...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 1. Auskunft zum Einkommen

Rz. 42 Der Auskunftspflichtige hat nach § 259 BGB und § 260 BGB – wie bei einer Rechnungslegung – eine geordnete, systematische Zusammenstellung aller erforderlichen Angaben (Einnahmen und Ausgaben) zu erstellen. Die Bezeichnung der einzelnen in der Auskunft enthaltenen Positionen muss so eindeutig sein, dass sie dem Auskunftsberechtigten ermöglicht, hieraus die unterhaltsrec...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 5. Steuerliche Gesichtspunkte

Rz. 107 Zu beachten ist dabei bei der praktischen Berechnung, dass nicht auf den Brutto-Mietertrag, sondern auf den Nettobetrag abgestellt werden muss.[138] Tatsächlich erzielte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung müssen versteuert werden. Rz. 108 Umstritten ist die Behandlung beim Ansatz fiktiver Mieteinkünfte. Führt der fiktive Ansatz eines Brutto-Mietertrages aufgrund ...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / a) Auskunft zum Einkommen

Rz. 18 Geschuldet wird eine umfassende Auskunft, die alle Positionen beinhalten muss, die für die Beurteilung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit von Bedeutung sein können. Mitzuteilen sind folglich sämtliche Einkünfte – also auch solche aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, Sonderzahlungen, Spesen, Auslösungen, Tantiemen und Einkünfte aus Nebentätigkeiten so...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 1. Wesentliche Änderung der Sach- oder Rechtslage

Rz. 226 Ein gerichtlicher Titel über Unterhalt kann gem. § 238 FamFG abgeändert werden, wenn eine wesentliche Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse eingetreten ist, die Grundlage der damaligen Entscheidung waren.[246] Die schlüssige Behauptung einer wesentlichen Veränderung der Verhältnisse ist zwingende Voraussetzung schon für die Zulässigkeit des Abänderu...mehr

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§ 7 Beschlagnahme / C. Rechte und Pflichten des Schuldners

Rz. 13 Nach der Beschlagnahme verbleibt die Verwaltung und Benutzung des Grundstücks nach wie vor dem Schuldner, § 24 ZVG. Ist jedoch die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und Verwaltung des Grundstücks gefährdet, kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers einschreiten, § 25 ZVG. Verstößt der Schuldner hiergegen, könnte ein Grundpfandrechtsgläubiger auf Unterlassu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 21 Vermietung und Verpachtung

Schrifttum: Spindler, Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV – Eine Bestandsaufnahme, DB 2007, 185; Heuermann, Irritationen über einen alten Rechtsgrundsatz – Verträge zwischen nahe stehenden Personen ohne zivilrechtliche Wirksamkeit?, DB 2007, 1267; Spiegelberger/Spindler/Wärholz, Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht, 2008; Heuermann, Können wir auf die Überschusserzielungsabsic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nachweiserfordernisse bei Gewerbeobjekten, unbebauten Grundstücken, Sachinbegriffen, Luxusobjekten und nicht auf Dauer angelegter Vermietungstätigkeit

Rn. 31 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Rspr hat in bestimmten Fällen eine besondere Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht für erforderlich gehalten. Bei diesen Objekten hat das FA bzw FG im Einzelfall festzustellen, ob der StPfl beabsichtigt hat, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die WK zu erzielen (BFH BStBl II 2010, 1038; 2013, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Haus- und Grundeigentümervereine

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die Mitgliedsbeiträge zu Haus- und Grundeigentümervereinen sowie zu Mietervereinen enthalten in der Regel Entgelte für die Gewährung besonderer wirtschaftlicher Vorteile, z. B. für Rechtsberatung, Prozessvertretung. Sie sind deshalb keine reinen Mitgliederbeiträge i. S. v. § 8 Abs. 5 KStG, die auf Grund der Satzung von den Mitgliedern lediglich in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Spindler, Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV – Eine Bestandsaufnahme, DB 2007, 185; Heuermann, Irritationen über einen alten Rechtsgrundsatz – Verträge zwischen nahe stehenden Personen ohne zivilrechtliche Wirksamkeit?, DB 2007, 1267; Spiegelberger/Spindler/Wärholz, Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht, 2008; Heuermann, Können wir auf die Überschusserzielungsabsicht verzicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundstück

Rn. 304 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Begriff "Grundstück" iSd § 21 Abs 1 Nr 1 EStG ist identisch mit dem zivilrechtlichen Begriff "Grundstück" (BFH BStBl II 2009, 370). Er erfasst einen abgegrenzten, katastermäßig vermessenen und bezeichneten Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch als "Grundstück" geführt ist (BGH BGHZ 49, 145). Zum Grundstück gehört grds als wesentliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Umsatzsteuer

Bei umsatzsteuerfreier Vermietung: Nach § 4 Nr 12 S 1 Bucht a UStG ist die VuV von Grundstücken und grundstückgleichen Rechten von der USt befreit. Abgesehen von den Ausnahmefällen, insb der Optierung in Fällen der Vermietung an andere Unternehmer für dessen Unternehmen (dh nicht bei Vermietungen zu Wohnzwecken), bedeutet dies, dass die in den Eingangsrechnungen enthaltene U...mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / 1. Welche Gesellschaftsform eignet sich für die Beteiligung von Minderjährigen?

Die GbR ist aufgrund der unbeschränkten persönlichen Haftung für die Beteiligung von Minderjährigen nicht geeignet. Die KG ist hingegen die optimale "Einstiegsrechtsform" für vermögensverwaltende Familienpools, da die Senioren als Komplementäre weiterhin eine größtmögliche Entscheidungsbefugnis behalten können. Die minderjährigen Familienmitglieder können als Kommanditisten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Überlassung von unbeweglichem Vermögen, das nicht in § 21 Abs 1 Nr 1 EStG ausdrücklich genannt ist

Rn. 315 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Als Auffangtatbestand erfasst § 21 Abs 1 Nr 1 EStG außer den oben konkret genannten Fallgruppen jegliche zeitlich beschränkte Gebrauchsüberlassung von unbeweglichem Vermögen gegen Entgelt. Hierzu gehört die Nutzungsentschädigung, die Unternehmen für die Lagerung von Erdöl in Kavernen an den Grundstückseigentümer zahlen (BFH BStBl II 1983, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriffsbestimmung

Rn. 458 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 WK sind nach § 9 Abs 1 S 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind nach § 9 Abs 1 S 2 EStG bei der Einkunftsart VuV abzuziehen, wenn sie bei ihr erwachsen, und dh, durch die sie veranlasst sind. Sie müssen also mit der auf VuV gerichteten Tätigkeit zusammenhängen und zur Förderung der Nutzungsüberlas...mehr

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Vermietung: Beschlusskompetenz / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Beschluss ist nach Auffassung des AG in Ermangelung einer Beschlusskompetenz nichtig. Gem. § 13 Abs. 1 WEG dürfe jeder Wohnungseigentümer, soweit nicht das Gesetz entgegenstehe, mit seinem Sondereigentum nach Belieben verfahren, insbesondere dieses bewohnen, vermieten, verpachten oder in sonstiger Weise nutzen und andere von Einwirkungen ausschließen. Ein Wohn...mehr

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Gewerbesteuerpflicht einer Immobilien-GmbH bzw. Betriebsstätte bei Einschaltung einer Dienstleistungsgesellschaft

Leitsatz 1. Eine Betriebsstätte i.S. von § 12 Satz 1 AO erfordert eine Geschäftseinrichtung oder Anlage mit einer festen Beziehung zur Erdoberfläche, die von einer gewissen Dauer ist, der Tätigkeit des Unternehmens dient und über die der Steuerpflichtige eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht hat (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). 2. Unter bestimmten Vorausset...mehr

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Feststellungserklärung 2021... / 1.4 Benötigte Vordrucke

Welche Vordrucke benötigt werden, hängt zunächst davon ab, ob eine gesonderte Feststellungserklärung oder eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung abzugeben ist. Bei einer gesonderten Feststellung werden benötigt: die Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (Hauptvordruck ESt 1 D), für die Erklärung der gesondert festzu...mehr

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Feststellungserklärung 2021... / 5.1 Einkunftsart

Die Anlage FE 1 dient der Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen, soweit die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung betroffen sind . Entsprechend ist daher in den nachfolgenden Zeilen von Betriebseinnahmen/Betriebsausgaben (Gewinneinkünfte) und Einnahmen/Werbungskosten (Vermietungseinkünfte) die Rede. Für...mehr

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Feststellungserklärung 2021... / 1.1 Erklärungspflicht

Erklärungspflichtig sind Personen, die entweder als Einzelunternehmer die Voraussetzungen für eine gesonderte Feststellung erfüllen oder zusammen mit anderen Personen Einkünfte erzielen, die ihnen gemeinschaftlich zuzurechnen sind. Eine Erklärung zur gesonderten Feststellung ist abzugeben von Einzelunternehmern mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder...mehr

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Feststellungserklärung 2021... / 5.4 Gewinnvorab (Zeilen 6, 20, 43)

Vergütungen, die Gesellschafter auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage als Gewinnvorab, z. B. in Form von Tätigkeitsvergütungen auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage sowie Zinsen für Kapitalanteile, erhalten, sind Bestandteil des dem Gesellschafter zustehenden Gewinnanteils[1] und dürfen im Gesellschaftsgewinn nicht erfasst werden. Deren gesonderte Zurechnung in den Zeilen 6...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Geringfügige Mängel bei Angehörigen-Mietverträgen

Leitsatz Ein Angehörigen-Mietvertrag über eine Dachgeschosswohnung kann auch dann steuerlich anzuerkennen sein, wenn ein über der Wohnung befindlicher, bei Abschluss des Mietvertrags noch in Bau befindlicher, nur über die Dachgeschosswohnung erreichbarer und nach Fertigstellung von den Mietern genutzter Spitzboden nicht im Mietvertrag erwähnt und auch bei der nach der Wohnfl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 5 ABC abziehbarer und nicht abziehbarer Ausgaben

Rz. 98 Abfindung: Wird eine steuerfrei gezahlte Abfindung nach § 88 BeamtVG bei erneuter Berufung in das Beamtenverhältnis auf eigenen Antrag zurückgezahlt, so ist der Rückzahlungsbetrag als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abzugsfähig.[1] Aktienanleihe: Das Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 S. 1 EStG ist auf Teilwertabschreibungen auf eine Aktiena...mehr

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FF 03/2022, Rechtsprechung ... / Unterhalt

BGH, Beschl. v. 15.12.2021 – XII ZB 557/20 a) Steuerliche Abschreibungen für die Abnutzung von Gebäuden berühren das unterhaltsrechtlich maßgebende Einkommen nicht (Bestätigung des Senatsurt. v. 1.12.2004 – XII ZR 75/02, FamRZ 2005, 1159). b) Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, die mittels kreditfinanzierter Immobilien erzielt werden, ist bis zur erzielten Miete nic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Räumlichkeiten in Krankenhaus bzw. Pflegeheim

Rz. 151 [Autor/Stand] Gemäß der von § 4 Nr. 6 Satz 2 GrStG geforderten Rechtsträgeridentität schließt eine Vermietung oder Verpachtung des Grundbesitzes an den Betreiber des Krankenhauses grundsätzlich die Steuerbefreiung aus. Grund dafür ist, dass in diesem Fall der Grundbesitz nicht durch denjenigen unmittelbar i.S.d. § 7 Satz 1 GrStG für den steuerbegünstigten Zweck – Bet...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Unmittelbarkeitsgrundsatzes

Rz. 21 [Autor/Stand] Eine Steuerbefreiung nach §§ 3, 4 GrStG kommt nur in Betracht, wenn der betreffende Grundbesitz unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke bzw. durch eine steuerbegünstigte Person genutzt wird. Anders als § 7 Satz 2 GrStG, der den frühestmöglichen Beginn einer Steuerbefreiung regelt, setzt § 7 Satz 1 GrStG voraus, dass der Grundbesitz dem erforderlichen Be...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / 2. Abzugsverbot von Vermächtnislasten bei der Einkünfteerzielung u.a.

Regelmäßig geht die Rechtsprechung davon aus, dass Vermächtnislasten in der privaten Vermögenssphäre entstehen und deshalb die Einkünfteerzielung nicht beeinflussen können. Durch Vermächtnis dem Erben auferlegte Rentenzahlungen sind deshalb regelmäßig nicht z.B. bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten etc. abziehbar.[22] Im Urteilsfall scheiterte...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Vermögensverwaltung

Tz. 18 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Bloße Vermögensverwaltung ist dann gegeben, wenn der Verein die Altmaterialiensammlung an einen Unternehmer verpachtet. Das unternehmerische Risiko liegt in diesem Falle nicht beim Verein, sondern bei dem jeweiligen Unternehmer, der im Auftrag des Vereins die Sammlung durchführt. Wichtig ist jedoch, dass sich die steuerbegünstigte Einrichtun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Paus, Beendigung einer Betriebsaufspaltung in Fällen der Lizenzvergabe, DStZ 1990, 193; Gosch, Kriterien der Beendigung einer Betriebsaufspaltung, StBp 1994, 22; Kanzler, Betriebsaufspaltung – Rechtsfolgen bei Fortfall der tatbestandlichen Voraussetzungen, FR 1994, 21; Neu, Einkünfteinfektion nach § 15 Abs 3 Nr 1 EStG – genügt der Obstkarren?, DStR 1995, 1893; Fichtelmann, Betri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.1 Subject-to-tax- und Switch-over-Klauseln

Rz. 172 § 50d Abs. 8 und 9 EStG enthalten Bestimmungen für unbeschränkt Stpfl. bei Bestehen eines DBA. Sie enthalten materielle Bestimmungen zur Anwendung der DBA, indem sie bestimmte Regelungen des jeweiligen DBA verdrängen; es handelt sich daher um einen Treaty Override (Rz. 3ff.). Rz. 172a Der Sache nach enthalten die beiden Vorschriften "Switch-over-" oder "Subject-to-tax...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.4 Bruttoerträge aus eigener Wirtschaftstätigkeit

Rz. 82 Die Entlastungsberechtigung der zwischengeschalteten Gesellschaft entfällt, soweit die von der ausl. Gesellschaft im betreffenden Wirtschaftsjahr erzielten Bruttoerträge nicht aus eigener Wirtschaftstätigkeit stammen. Insoweit kann aber eine Entlastungsberechtigung auf der Ebene der Gesellschafter dieser Gesellschaft bestehen. Andererseits bedeutet die Regelung, dass ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1.1 Zur Systematik der Vorschrift

Rz. 229 § 50d Abs. 10 EStG stellt eine besondere Vorschrift zur Auslegung der DBA dar, die die Besteuerung bestimmter grenzüberschreitend gezahlter Sondervergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Halbs. 2 EStG regeln soll. Erfasst wird der Fall, dass eine Personengesellschaft Sondervergütungen an einen Gesellschafter zahlt. Dem Wortlaut nach gilt die Vorschrift sowohl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbesteuererklärung 2021 / 2.3 Personenunternehmen

Auch bei der Personengesellschaft beginnt die Gewerbesteuerpflicht unabhängig vom Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister erst, wenn der Gewerbebetrieb erstmals in Gang gesetzt wird. Bloße Vorbereitungshandlungen sind nicht ausreichend. Die Gewerbesteuerpflicht endet mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebs, d. h. mit der Aufgabe jeglicher werbenden Tätigkeit. Au...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erklärungen zur Feststellun... / 6.1 Allgemeines zu den Eintragungen

Für jede wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist eine Anlage Land- und Forstwirtschaft abzugeben. Die Angaben sind erforderlich, um über die erklärten Merkmale den zutreffenden Grundsteuerwert für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zu ermitteln. Abweichend von der bisherigen Einheitsbewertung wird auf das sog. vergleichende Verfahren ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] Da die erweiterte Kürzung nur greifen kann, wenn auch die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vorliegen, ist sie bei Erwerb eines G...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerbarkeit und Leistungsaustausch bei der Vermietung von Parkplätzen

Sachverhalt Bei dem dänischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um den Leistungsaustausch und die Frage, ob Kontrollgebühren, die für die Übertretung von für das Parken auf privaten Grundstücken geltenden Vorschriften erhoben werden, ein Entgelt für erbrachte Dienstleistungen i. S. v. Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL darstellen, sodass ein steuerbarer und steuerpflichtige...mehr