Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustverrechnung

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.2.1 Steuerlatenzen, sonstige Aktivierungsverbote

Rz. 6 Für aktive Steuerlatenzen nach § 274 Abs. 1 HGB ist zu berücksichtigen, dass sie schwerpunktmäßig dann entstehen, wenn eine Differenz zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände und Schulden und deren steuerlichen Wertansätzen besteht und sich diese Differenz in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich umkehrt und in Folge zu einer Steuerentla...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.10 Verluste und Verlustverrechnung

Rz. 816 Verluste aus den Einkünften aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG (→ Tz 356) abgezogen werden. Die nicht ausgenutzten Verluste mindern jedoch Einkünfte aus Kapitalvermögen, die in den folgenden Vz. erzielt werden (§ 20 Abs. 6 Satz 2 f. EStG). Eine weitere Einschränkung gilt für Aktien...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.4 Sonstige Kapitalforderungen

Rz. 807 Gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art (z. B. Darlehen, DAX-Zertifikate, Genussrechte, Gewinnobligationen, Optionsanleihen, Schuldverschreibungen). Davon ausgenommen sind Kapitalforderungen, die vor dem 1.1.2009 angeschafft wurden. Auch die Veräußerung priv...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.7 Termingeschäfte

Rz. 812 Nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG gehört der Gewinn aus Termingeschäften, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt oder aus der Veräußerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finanzinstruments zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Zu den Termingeschäften ...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.1 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Genussrechten und ähnlichen Beteiligungen sowie Anwartschaftsrechten

Rz. 797 [Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20] Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind dies...mehr

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Anlage Sonstiges 2021 – Lei... / 2 Sonstige Angaben und Anträge

Rz. 66 [Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer → Zeile 4] Hier erfolgt nicht der Abzug der normalen Erbschaftsteuer. Die Steuerermäßigung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, insbesondere bei: Forderungen des Rechtsvorgängers, die beim Erbfall der Erbschaftsteuer unterliegen und nach Übergang auf den Erben von diesem bei Zufluss als steuerpflichtige Einnahmen o...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.5 Gegenbeweis, wenn die Verlustverrechnung kein Haupt- oder Nebenzweck der Umwandlung war (§ 2 Abs 5 S 6 UmwStG)

Rz. 148 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Für den Fall, dass die Verrechnung negativer Eink nachweislich kein (Haupt- oder Neben-)Zweck der Umwandlung war, enthält § 2 Abs 5 S 6 UmwStG eine Escape-Klausel. Bei Vorliegen der Voraussetzungen finden die S 1 bis 5 des § 2 Abs 5 UmwStG insgesamt keine Anwendung. Die Führung des Nachweises hat durch den Stpfl zu erfolgen; damit liegt auc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Weitere Einschränkung der Verlustverrechnung im Rückwirkungszeitraum und darüber hinaus bei Übertragung stiller Lasten (§ 2 Abs 5 UmwStG)

9.1 Allgemeines Rz. 131 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der durch das AbzStEntModG eingeführte Abs 5 des § 2 UmwStG enthält, in Ergänzung zu § 2 Abs 4 UmwStG (s Tz 90ff), weitere Regelungen zur Verhinderung missbräuchlicher Gestaltungen unter Inanspruchnahme der Regelungen zum stlichen Rückbezug. Ähnlich wie bei der Vorschrift des § 2 Abs 4 UmwStG, ist auf den ersten Blick schwer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Anwendungsbereich

Rz. 136 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der pers Anwendungsbereich des § 2 Abs 5 UmwStG erstreckt sich zum einen auf die unmittelbar unter § 2 Abs 1 und 2 UmwStG fallenden Verschmelzungen und Spaltungen von Kö nach den §§ 3–19 UmwStG (s UmwSt-Erl 2011, Rn 02.09). Zum anderen gilt § 2 Abs 5 UmwStG über entspr Verweise sowohl für den rückwirkenden Formwechsel gem § 9 oder § 25 UmwS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4 Zeitliche Anwendung

Rz. 151 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Missbrauchsverhinderungsvorschrift des § 2 Abs 5 UmwStG ist nach § 27 Abs 16 S 1 UmwStG grds erstmals auf Umwandlungen und Einbringungen anzuwenden, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das für die Wirksamkeit des Vorgangs maßgebende öff Register bzw bei Einbringungen der Übergang des wirtsch Eigentums nach dem 20.11.2020 erfolgt. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 114 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Durch das AmtshilfeRLUmsG v 26.06.2013 (BGBl I 2013, 1809) wurde § 2 Abs 4 UmwStG um die S 3–6 erweitert. Nach § 2 Abs 4 S 3 UmwStG ist der Ausgleich oder die Verrechnung von positiven Eink des übertragenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum mit verrechenbaren Verlusten, verbleibenden Verlustvorträgen, nicht ausgeglichenen negativen Ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3 Regelungsinhalt

9.3.1 Ausgleichs- und Verrechnungsverbot für innerhalb des steuerlichen Rückwirkungszeitraums realisierte stille Lasten (§ 2 Abs 5 S 1 UmwStG) Rz. 138 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach dem S 1 des § 2 Abs 5 UmwStG ist der Ausgleich oder die sonstige Verrechnung negativer Eink des übernehmenden Rechtsträgers, die von diesem infolge der Anwendung des § 2 Abs 1 und 2 UmwStG erziel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.2 Ausgleichs- und Verrechnungsverbot für außerhalb des steuerlichen Rückwirkungszeitraums realisierte stille Lasten (§ 2 Abs 5 S 2 UmwStG)

Rz. 140 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Durch S 2 des § 2 Abs 5 UmwStG werden die Rechtsfolgen des S 1 (s Tz 138) auf negative Eink des übernehmenden Rechtsträgers aus der tats oder (gem S 3 und 4) fiktiven Veräußerung von iR der Umwandlung übergegangenen Finanzinstrumenten oder Anteilen an Kö erweitert, die außerhalb des Rückwirkungszeitraum bis zu dem in S 4 bezeichneten Zeitpu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2 Ausschluss der Verlustnutzung bei der übertragenden Körperschaft (§ 2 Abs 4 S 1 UmwStG)

Tz. 95 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 2 Abs 4 S 1 UmwStG ist der Ausgleich oder die Verrechnung eines Übertragungsgewinns mit verrechenbaren Verlusten, verbleibenden Verlustvorträgen, nicht ausgeglichenen negativen Eink, einem Zinsvortrag iSd § 4h Abs 1 S 5 EStG und einem EBITDA-Vortrag iSd § 4h Abs 1 S 3 EStG (Verlustnutzung) des übertragenden Rechtsträgers nur zulässig, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Jorde/Wetzel, Rückwirkung und Interimszeit bei Umwandlungen, BB 1996, 1246; Haritz, Führt die stliche Rückwirkung von Umwandlungsfällen auch zum gesellschaftsrechtlichen Rückbezug?, GmbHR 1997, 590; Krebs, St-orientierte Umstrukturierung – hr- und stliche Rückwirkung, BB 1998, 1609; Berg, KapSt bei Ausschüttungen nach rückwirkender Umwandlung, DStR 1999, 1219; Mahlow/Franzen, Er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3 Ausschluss der Verlustnutzung bei dem übernehmenden Rechtsträger (§ 2 Abs 4 S 2 UmwStG)

Tz. 110 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 2 Abs 4 S 2 UmwStG gilt S 1für negative Eink des übertragenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum entspr. Danach kann auch ein lfd Verlust des übertragenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum insoweit nicht mit den positiven Eink des übernehmenden Rechtsträgers ausgeglichen werden (s UmwSt-Erl 2011, Rn 02.40). Wegen der entspr A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Allgemeines

Rz. 131 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der durch das AbzStEntModG eingeführte Abs 5 des § 2 UmwStG enthält, in Ergänzung zu § 2 Abs 4 UmwStG (s Tz 90ff), weitere Regelungen zur Verhinderung missbräuchlicher Gestaltungen unter Inanspruchnahme der Regelungen zum stlichen Rückbezug. Ähnlich wie bei der Vorschrift des § 2 Abs 4 UmwStG, ist auf den ersten Blick schwer erkennbar, welc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.5.4 Zurückführung der Mittel in der Zukunft nur innerhalb von zwölf Monaten bzw – bei neuen Betrieben – drei Jahren möglich

Tz. 57 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ergibt sich unter Berücksichtigung dieser Grundsätze noch ein Verlust im einheitlichen stpfl wG, ist ein Ausgleich dieses Verlustes mit Mitteln des ideellen Bereichs nach den Grundsätzen des BFH-Urt v 13.11.1996 (aaO) nur noch dann gemeinnützigkeitsunschädlich, wenn der Verlust auf einer Fehlkalkulation beruht (bei Betrieben, die schon länger...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.4 Rückausnahme vom Verrechnungsverbot, wenn die Realisierung der stillen Lasten beim übertragenden Rechtsträger möglich gewesen wäre (§ 2 Abs 5 S 5 UmwStG)

Rz. 145 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 § 2 Abs 5 S 5 UmwStG enthält eine Rückausnahme vom Ausgleichsverbot nach § 2 Abs 5 S 2 UmwStG, soweit die Finanzinstrumente oder Anteile an einer Kö ohne die Rückwirkungsfiktion beim übertragenden Rechtsträger in dessen stlicher Schluss-Bil mit einem anderen als dem gW hätten angesetzt werden können. Da sich die Rückausnahme auf § 2 Abs 5 S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.6 Entsprechende Anwendung des Verrechnungsverbots bei Zwischenschaltung einer Personengesellschaft (§ 2 Abs 5 S 7 UmwStG)

Rz. 149 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ist der übernehmende Rechtsträger an den Finanzinstrumenten oder Anteilen an einer Kö nicht direkt, sondern unmittelbar oder mittelbar über eine oder mehrere Pers-Ges beteiligt, gelten gem § 2 Abs 5 S 7 UmwStG die S 2 bis 6 sinngem für Aufwendungen und Eink-Minderungen infolge der Veräußerung oder eines niedrigeren Wertansatzes der Finanzin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.3 Fiktion einer Veräußerung (§ 2 Abs 5 S 3 und 4 UmwStG)

Rz. 141 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der S 3 des § 2 Abs 5 UmwStG enthält der Veräußerung iSd § 2 Abs 5 S 1 und 2 UmwStG gleichgestellte Vorgänge. Demnach sind als fiktive Veräußerung die Einlösung, Rückzahlung, Abtretung, Entnahme sowie die verdeckte Einlage in eine Kap-Ges anzusehen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Rechtsfolge des § 2 Abs 5 S 1 oder 2 UmwStG n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.1 Ausgleichs- und Verrechnungsverbot für innerhalb des steuerlichen Rückwirkungszeitraums realisierte stille Lasten (§ 2 Abs 5 S 1 UmwStG)

Rz. 138 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach dem S 1 des § 2 Abs 5 UmwStG ist der Ausgleich oder die sonstige Verrechnung negativer Eink des übernehmenden Rechtsträgers, die von diesem infolge der Anwendung des § 2 Abs 1 und 2 UmwStG erzielt werden, insoweit nicht zulässig, als die negativen Eink auf der Veräußerung oder der Bewertung von Finanzinstrumenten oder Anteilen an einer...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 4.3 Verluste aus stillen Gesellschaften

Für Verluste, die einer Kapitalgesellschaft aus einer Beteiligung als stiller Gesellschafter, als Unterbeteiligter oder aus einer sonstigen Innengesellschaft, die an einer anderen Kapitalgesellschaft besteht, entstehen, gibt es seit 2004 eine beschränkte Verlustverrechnung. Danach können Verluste nur noch mit späteren Gewinnanteilen aus derselben stillen Beteiligung verrechn...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 4.2.3 Ausnahmeregelungen

Um die oftmals gravierenden Auswirkungen des § 8c KStG abzumildern, wurde diese Norm bereits mehrfach geändert. Dabei sind insbesondere folgende Ausnahmefälle aufgenommen worden: Sanierungsklausel Um sanierungsbedürftigen und sanierungsfähigen Betrieben ein Fortbestehen steuerlich nicht zu erschweren, hat der Gesetzgeber die sog. Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG geschaf...mehr

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"Aktueller Stand" der §§ 8c... / I. Überblick zum "aktuellen Stand" des §§ 8c und 8d KStG

Wenn innerhalb von fünf Jahre mehr als 50 % der Anteile an einer Körperschaft von einer Person erworben werden, gehen grundsätzlich die vorhandenen Verluste[1] komplett unter (§ 8c Abs. 1 S. 1 KStG). Die Verfassungsmäßigkeit der Regelung wird durch das BVerfG geprüft (Az. des BVerfG: 2 BvL 19/17). Für aktuelle Veranlagungszeiträume sind die Erfolgsaussichten aber unklar, da d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 7.4 Angabe der Erstattungsbeträge in der Steueranmeldung

Rz. 83 Die gesonderte Aufzeichnungspflicht in der Steueranmeldung nach § 44b Abs. 6 S. 3 EStG ist notwendig, um die im Finanzverwaltungsgesetz angeführten Regelungen zur Vermeidung eines Verschiebungseffekts beim Steueraufkommen durchzuführen. Rz. 84 Die nach § 44b Abs. 6 S. 1 bis 3 EStG erstattete KapESt wird von den Bundesländern in dem Verhältnis getragen, in dem sie an de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 17 Abstandnahme vom Steuerabzug und Kapitalertragsteuer-Anmeldung

Rz. 135 Die Abstandnahme vom Steuerabzug entbindet den zum Steuerabzug Verpflichteten nicht von der nach § 45a Abs. 1 EStG vorgeschriebenen Abgabe der KapESt-Anmeldung. In die KapESt-Anmeldung sind auch diejenigen Kapitalerträge einzubeziehen, die nach § 44a Abs. 1, 4, 5, 7, 8 oder 10 EStG nicht dem Steuerabzug vom Kapitalertrag unterworfen wurden. Dasselbe gilt für die Fäll...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 9 Abstandnahme vom Steuerabzug bei Auszahlung von Genossenschaftsdividenden (Abs. 4b)

Rz. 91g § 44a Abs. 4b EStG beinhaltet eine Umstellung des KapESt-Verfahrens bei Gewinnausschüttungen von Genossenschaften an ihre Mitglieder, wenn für diese die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung aufgrund von NV-Bescheinigungen oder Freistellungsaufträgen vorliegen. § 44a Abs. 4b EStG überschneidet sich im sachlichen Anwendungsbereich mit dem durch das AmtshilfeRLUmsG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 19 Ausstellung von Sammel-Steuerbescheinigungen in den Fällen der Auslandszwischenverwahrung (Abs. 10 S. 4–7)

Rz. 139 Nach den Neuregelungen des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren[1] wird der Steuerabzug bei inländischen Dividenden aus sammelverwahrten Aktien mit Wirkung zum 1.1.2012 von der Aktiengesellschaft auf die auszahlende Stelle verla...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 3.3.3 Angabe der Identifikationsnummer (Abs. 2a)

Rz. 43a Bei Erteilung eines Freistellungsauftrags nach dem 31.12.2010 ist nach § 44a Abs. 2a EStG die Angabe der Identifikationsnummer nach § 139b AO erforderlich. Im Fall der Erteilung gemeinsamer Freistellungsaufträge durch Eheleute ist auch die Angabe der Identifikationsnummer des jeweils anderen Ehegatten notwendig. § 44a Abs. 2a EStG wurde durch das JStG 2010 v. 8.12.20...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 11.2 Ausnahmeregelung für steuerbefreite Stiftungen (Abs. 6 S. 3)

Rz. 108a Es gilt allerdings eine Ausnahme für Konten/Depots für gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreite unselbstständige Stiftungen, die für einen Treuhänder geführt werden. Diese Rechtsänderung ist durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 v. 1.11.2011[1] mit Wirkung für Kapitalerträge, die der unselbstständigen Stiftung ab dem 1.1.2012 zufließen, in das EStG aufgenommen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 7.2 Voraussetzungen für die Erstattung

Rz. 77 Das inländische Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. b EStG muss die Stammrechte (gesellschaftliche Beteiligung, Genussrechte, Wandelanleihen, Gewinnobligationen) des Anteilseigners verwahren oder verwalten. Rz. 78 Weiterhin muss dem inländischen Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut alternativ eine der folgenden Besch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 25 Einen Freistellungsauftrag kann der unbeschränkt stpfl. Gläubiger nur für die Kapitalerträge erteilen, die ihm aus Wertpapierdepots oder Konten zufließen, die bei dem jeweiligen Schuldner der Kapitalerträge bzw. der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle unter seinem Namen geführt werden (Rz. 102ff.). Rz. 25a Gebühren darf das Kreditinstitut für die Einrichtung, Änderu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 15 Abstandnahme bei Kapitalerträgen aus Aktien bei Girosammel- und Streifbandverwahrung (Abs. 10 S. 1 bis 3)

Rz. 124 Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren[1] wurde die Systematik der KapESt-Erhebung für Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG aus girosammel- oder streifbandverwahrten Aktien und Genussscheinen, die dem Gläubiger n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 3.3.2 Weitergeltung der in der Vergangenheit erteilten Freistellungsaufträge

Rz. 40 Die weitere Kürzung des Sparer-Freibetrags durch G. v. 19.7.2006[1] führte mit Wirkung ab Vz 2007 zu einer Minderung des Freistellungsvolumens von 1.421 EUR auf 801 EUR bei Einzelveranlagung und von 2.842 EUR auf 1.602 EUR bei Zusammenveranlagung. Freistellungsaufträge, die vor dem 1.1.2007 erteilt wurden, galten auch nach dem 31.12.2006 weiter – allerdings nur i. H. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verlustvortrag ab VZ 2004

Rn. 68 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die durch das StEntlG 1999/2000/2002 eingeführte vertikale Beschränkung der Verlustverrechnung wurde mit dem Korb-II-G durch eine Begrenzung der horizontalen Verlustverrechnung ersetzt. Nicht ausgeglichene negative Einkünfte, die nicht als Verlustrücktrag abgezogen worden sind, sind in den folgenden VZ nur noch bis zu einem Gesamtbetrag der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsrechtliche Fragen

Rn. 4 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der VZ-übergreifende Verlustabzug (wegen des vorrangigen einkünfteübergreifenden Verlustausgleichs im VZ selbst s § 2 Abs 3 EStG) ist seit längerem Gegenstand einer intensiv geführten verfassungsrechtlichen Debatte. Im Beschluss BFH v 29.04.2005, XI B 127/04, BStBl II 2005, 609 hatte der BFH keine ernsthaften Bedenken gegen die Verfassungsmäß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seithel, Die Problematik der systematischen Einordnung des Verlustabzugs nach § 10d EStG, DStR 1965, 353; Eitel-Dreiss/Dreiss, Steuerliche Verlustbehandlung und Sanierung, DB 1980, 1858; Schult/Hundsdoerfer, Optimale Nutzung des geplanten Wahlrechts beim Verlustrücktrag nach § 10d EStG, DStR 1993, 525; Dötsch, StandortsicherungsG: Wahlweiser Verzicht auf den Verlustrücktrag bei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einkunftsartenbezogene Feststellungen ab 31.12.1999–31.12.2003

Rn. 82 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Mit Einführung der Mindestbesteuerung durch das StEntlG 1999/2000/2002 wurde es erforderlich, den Verlustabzug getrennt für jede Einkunftsart und für jeden StPfl (auch bei Ehegatten) festzustellen (§ 10d Abs 4 S 1 EStG aF); zum unbeschränkten vertikalen Verlustausgleich von Verlusten bis zu EUR 51 500 (bis 31.12.2001 DM 100 000) und den dies...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Ab VZ 2004

Rn. 11 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die zeitlichen Anwendungsbestimmungen zu § 10d EStG korrespondieren mit § 52 Abs 2a EStG, der die Aufhebung von § 2 Abs 3 S 2–8 EStG mit Wirkung zum VZ 2004 vorsieht. § 10d EStG idF StEntlG 1999/2000/2002 ist letztmalig anzuwenden auf den VZ 2003; § 52 Abs 25 S 3 EStG. § 10d EStG nF kommt somit erstmalig zur Anwendung für Verluste, die im VZ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verlustabzug bei Ehegatten

Rn. 46 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Bei getrennt veranlagten Ehegatten erfolgt gemäß § 26a EStG eine getrennte Ermittlung und Zurechnung der Verluste. Es ergeben sich insoweit keine Unterschiede zur Einzelveranlagung. Folglich können Verluste des einen Ehegatten nicht beim anderen Ehegatten berücksichtigt werden; zum Wechsel der Veranlagung s Rn 17. Ein Ehegatte kann bei getre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. (Teil-)Verzicht auf den Verlustrücktrag

Rn. 60 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 10d Abs 1 S 7 u 8 EStG aF (erstmals mit dem StandOG seit dem VZ 1994) und jetzt nach 10d Abs 1 S 5 u 6 EStG nF besteht die Möglichkeit, auf den Verlustrücktrag durch widerruflichen Antrag ganz oder teilweise zu verzichten. In dem Antrag ist die Höhe des Verlustrücktrags anzugeben. Der Antrag kann der Höhe nach und/oder bezogen auf ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundlagen

Rn. 77 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Bis VZ 1989 wurde die Höhe des abziehbaren Verlustes im Entstehungsjahr grundsätzlich nicht festgestellt, sondern erst im Abzugsjahr. § 10d Abs 4 EStG normiert seit VZ 1990 ein gesondertes Feststellungsverfahren. Der nicht ausgeglichene Verlust ist von Amts wegen durch VA gesondert festzustellen. Bei ArbN ist die zweijährige Frist des § 46 Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. VZ 1999 bis VZ 2003

Rn. 10 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 52 Abs 25 S 1 EStG ist § 10d EStG idF StEntlG 1999/2000/2002 v 23.09.1999 auf den am Schluss des VZ 1998 festgestellten verbleibenden Verlustabzug anzuwenden. Das bedeutet, dass § 10d idF StEntlG 1999/2000/2002 erstmals für den VZ 1999 Anwendung findet. Für die am Schluss des VZ 1998 festgestellten Verluste ist die Neuregelung durch d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sonderfälle des Verlustabzugs

Rn. 52a Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nicht entnommene Gewinne aus LuF, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit werden auf Antrag mit einem ermäßigtem Steuersatz besteuert, § 34a Abs 1 S 1 EStG (sog Thesaurierungsbegünstigung). Diese Gewinne werden gemäß § 10d Abs 1 S 2 EStG ab VZ 2008 vom Verlustabzug ausgeschlossen. Negative Einkünfte dürfen weder mit ermäßigt besteuerten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Normzweck und Bedeutung der Norm

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die ESt ist nach § 2 Abs 7 S 1 EStG eine Jahressteuer. Einkommensermittlungszeitraum ist gemäß § 2 Abs 7 S 2 EStG das Kj. Nach § 10d EStG ist es unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb bestimmter Grenzen zulässig, in einem VZ angefallene Verluste, die iRd Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte nicht ausgeglichen werden können, mit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abzugsfähiger Verlust in VZ 1999–2003

Rn. 35 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In den VZ 1999–2003 setzt sich dabei die Beschränkung des Verlustabzugs zwischen den Einkunftsarten nach § 2 Abs 3 S 2ff EStG aF iRd Verlustvor- und -rücktrags nach § 10d EStG aF periodenübergreifend fort. Die Regelungen des § 2 Abs 3 EStG aF u § 10d EStG aF greifen daher ineinander; zur Beschränkung des vertikalen Verlustausgleichs nach § 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entwicklung der Vorschrift

Rn. 3 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der Ansatz einer den VZ überschreitenden Durchschnittsbesteuerung war bereits im ersten ReichssteuerG von 1920 in Form einer dreijährigen Durchschnittsbesteuerung zu finden und wurde im EStG 1929 als Verlustabzug ausgestaltet. Nachdem die Verlustabzugsmöglichkeit 1934 abgeschafft wurde, ist sie 1938 wieder eingeführt worden. Nachfolgend soll ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 15 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zum Verlustabzug berechtigt sind neben unbeschränkt StPfl iSv § 1 Abs 1 EStG im Grundsatz auch beschränkt StPfl. Bei diesen waren bis zum VZ 2008 allerdings die Einschränkungen nach § 50 Abs 1 u 2 aF EStG zu beachten; bei Wechsel zwischen beschränkter StPfl und unbeschränkter StPfl gilt § 2 Abs 7 S 3 EStG. § 50 Abs 1 S 2 aF EStG machte die A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ESt-Erklärung 2020 (Teil II... / II. Anlage AUS (Ausländische Einkünfte und Steuern)

Die Anlage AUS wurde auf den VZ 2020 fortgeschrieben. Zeile 47: In den Zeilen 45-47 sind Angaben zu Einkünften zu machen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen und aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 EStG resultieren. In diesen Fällen ist nur eine eingeschränkte Verlustverrechnung zulässig und die Verlustregeln aus § 23 Abs. 3 S. 7 und 8 EStG sind entsprechend...mehr