Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustverrechnung

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Der heutige § 20 EStG geht im Wesentlichen auf § 12 des Preußischen EStG v. 24.6.1891[1] zurück. § 6 Nr. 1 PrEStG 1891 unterwarf, ähnlich wie § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 des heutigen EStG, alle Einkünfte, die der Stpfl. aus Kapitalvermögen erzielte, der ESt. § 12 PrEStG 1891 ergänzte diese Vorschrift, enthielt aber, vergleichbar dem heutigen § 20 Abs. 1 EStG, keine Definitio...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.3 Verlustvortrag bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (S. 2)

Rz. 371 Nach § 20 Abs. 6 S. 2 EStG mindern die in einem Vz nicht ausgeglichenen Verluste aus Kapitalvermögen die Einkünfte, die der Stpfl. in den folgenden Vz aus Kapitalvermögen erzielt. § 20 Abs. 6 S. 2 EStG steht in systematischen Zusammenhang mit § 20 Abs. 6 S. 1 EStG, der es dem Stpfl. verwehrt, negative Einkünfte aus Kapitalvermögen mit positiven Einkünften aus anderen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.2 Genereller Ausschluss des vertikalen Verlustausgleichs (S. 1)

Rz. 369 § 20 Abs. 6 S. 1 EStG bestimmt, dass Verluste aus Kapitalvermögen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden dürfen. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Der Gesetzgeber rechtfertigt das Verbot des vertikalen Verlustausgleichs für Verluste aus Kapitalvermögen in § 20 Abs. 6 S. 1 EStG damit, dass für die Einkünfte aus Kapita...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.1 Allgemeines

8.1.1 Systematik der Verlustverrechnung 8.1.1.1 Vorrang der Verlustverrechnung im Steuerabzugsverfahren Rz. 355 Die Verlustverrechnung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG ist seit der Einführung der Abgeltungsteuer an unterschiedlichen Stellen des Gesetzes geregelt. Im Regelfall sollen Gewinne und Verluste bereits bei Einbehalt der KapESt durch die Kredit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.4 Gesonderte Feststellung nicht ausgeglichener Verluste (S. 3)

Rz. 372 § 20 Abs. 6 S. 3 Halbs. 1 EStG sieht vor, dass § 10d Abs. 4 EStG im Rahmen des Verlustvortrags nach § 20 Abs. 6 S. 2 EStG sinngemäß anzuwenden ist. Nach § 10d Abs. 4 EStG ist der am Schluss eines Vz verbleibende Verlustvortrag gesondert festzustellen. Durch den Verweis in § 20 Abs. 6 S. 3 Halbs. 1 EStG gelten diese Grundsätze auch für Verluste aus Kapitalvermögen. Ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.3.1 Überblick über verfassungsrechtliche Zweifelsfragen

Rz. 40 Die Regelung der Besteuerung privater Kapitaleinkünfte durch die Einführung der Abgeltungsteuer wirft eine Vielzahl verfassungsrechtlicher Zweifelsfragen auf. Problematisch ist vor allem die Vereinbarkeit der prägenden Systemmerkmale der Neuregelung (besonderer proportionaler Steuertarif, Abzugsverbot für Werbungskosten, Beschränkung der Verlustverrechnung, Doppelbela...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.1.2 Berücksichtigung von Altverlusten

Rz. 360 Nach § 20 Abs. 6 S. 1 EStG a. F. waren verbleibende positive Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG nach der Verrechnung i. S. d. § 43a Abs. 3 EStG zunächst mit Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 Abs. 3 S. 9 und 10 EStG a. F. zu verrechnen. Außerdem waren verbleibende positive Einkünfte i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG nach der V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 9.1.2 Tatbestandsvoraussetzungen des § 15b EStG und Rechtsfolgen

Rz. 379 § 20 Abs. 7 S. 1 i. V. m. § 15b Abs. 1 S. 1 EStG setzt voraus, dass der Stpfl. Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell erzielt. Im Anwendungsbereich des § 20 Abs. 7 S. 1 EStG müssen die Verluste als Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG qualifiziert werden.[1] Aufgrund des Abzugsverbots für Werbungskosten i. S. d. § 20 Abs. 9 S. 1 EStG kön...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.1.2.2 Altverluste aus Stillhaltergeschäften

Rz. 367 § 22 Nr. 3 S. 5 EStG a. F. sah vor, dass Verluste aus sonstigen Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG in der bis zum 31.12.2008 anzuwendenden Fassung abweichend von § 22 Nr. 3 S. 3 EStG auch mit Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG ausgeglichen werden können. Nach § 22 Nr. 3 S. 6 EStG a. F. minderten diese Verluste abweichend von § 22 Nr. 3 S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.5 Verbot der Verrechnung von Verlusten aus Aktienverkäufen (S. 4)

Rz. 373 Nach § 20 Abs. 6 S. 4 EStG dürfen Verluste aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden. § 20 Abs. 6 S. 2 und 3 EStG gilt sinngemäß. Der Gesetzgeber rechtferti...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 9.1.1 Rechtsentwicklung und Verfassungsmäßigkeit des § 15b EStG

Rz. 377 § 20 Abs. 7 S. 1 EStG bestimmt, dass die Regelungen über Steuerstundungsmodelle i. S. d. § 15b EStG bei der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG sinngemäß anzuwenden sind. § 15b EStG geht auf § 2b EStG a. F. zurück, der mit dem StEntlGesetz 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[1] eingeführt worden war und eine Verlustverrechnungsbeschränkung für ne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 4 Korrekturen bei der KapESt (§ 20 Abs. 3a EStG)

Rz. 288 § 20 Abs. 3a EStG regelt die materiell-rechtliche Behandlung von Fehlern, die den Kreditinstituten beim KapESt-Abzug unterlaufen und erst nach Ablauf eines Kalenderjahres aufgedeckt werden. Die Regelung wurde durch das JStG 2010 nachträglich eingefügt. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll sie den mit der Abgeltungsteuer angestrebten Vereinfachungseffekt gewährleiste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.1 Überblick

Rz. 1 § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG unterwirft alle Einkünfte aus Kapitalvermögen der ESt, die der Stpfl. während seiner unbeschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 1 EStG), seiner erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 2 EStG) oder als inländische Einkünfte i. S. d. § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG während seiner fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG), seiner bes...mehr

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Aktuelle Änderungen im Umsa... / I. Abgespecktes Wachstumschancengesetz im Ziel

Mit der Zustimmung des Bundesrates vom 22.3.2024 und der Verkündung im Bundesgesetzblatt vom 27.3.2024 hat das Wachstumschancengesetz die letzten Hürden genommen.[1] Die ursprünglich für das Reformvorhaben veranschlagten Steuermindereinnahmen beliefen sich im Regierungsentwurf noch auf rund 7 Mrd. EUR.[2] Die im Vermittlungsverfahren beschlossenen Kürzungen sollen das Entlas...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 4.1.2 Verlustverrechnung (§ 8d Abs. 1 S. 8 KStG)

Rz. 85 Der fortführungsgebundene Verlust ist in den folgenden Jahren mit Gewinnen verrechenbar. Dabei ist er unter den gleichen Voraussetzungen vor- und rücktragbar und im Rahmen der Mindestbesteuerung verrechenbar wie alle Verlustvorträge. Insoweit besteht bei der Verlustnutzung keine Beschränkung. Teilweise wird vertreten, dass die Mindestbesteuerung auf die fortführungsge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 3.2.1 Geschäftsbetrieb (§ 8d Abs. 1 S. 3, 4 KStG)

Rz. 10 Das Gesetz enthält keine konkrete Definition eines Geschäftsbetriebs. Es handelt sich in den S. 3 und 4 vielmehr um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der auszulegen ist.[1] Das Steuerrecht kennt den Begriff des Geschäftsbetriebs bisher nicht. Allerdings enthält das Gewerbesteuerrecht das Erfordernis der Unternehmensidentität für die Verlustnutzung i. S. d. § 10a GewSt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 4.1 Fortführungsgebundener Verlustvortrag

Rz. 76 Sofern ein Antrag nach § 8d Abs. 1 S. 1 KStG gestellt wird und die weiteren Voraussetzungen vorliegen, ist Rechtsfolge, dass der bestehende Verlustvortrag zum sog. fortführungsgebundenen Verlustvortrag wird. Anders als im § 8c KStG wird nicht von "nicht genutzten Verlusten", sondern vom Verlustvortrag gesprochen. Teilweise wird hieraus ein anderer Anwendungsbereich he...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 1 Historie

Rz. 1 § 8d KStG ist mit Gesetz v. 20.12.2016 eingeführt worden.[1] Er knüpft an die Regelung des § 8c KStG an, die die alte Mantelkaufregelung des § 8 Abs. 4 KStG ersetzt hat. § 8c KStG soll verhindern, dass Verluste wirtschaftlich veräußert werden können, indem der juristische Mantel in Form einer Kapitalgesellschaft veräußert wird. Daher gehen die Verluste einer Körperscha...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 3.2.1.5 Gesamtbetrachtung von qualitativen Merkmalen

Rz. 23 Um feststellen zu können, ob ein einheitlicher Geschäftsbetrieb vorliegt, soll nach Abs. 1 S. 3 eine Gesamtbetrachtung von bestimmten qualitativen Merkmalen erfolgen. Durch diese kann nach Auffassung des Gesetzgebers ermittelt werden, ob die Tätigkeit von einer einheitlichen Gewinnerzielungsabsicht getragen ist und sich die Betätigung als nachhaltig, sich gegenseitig ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 5 Antrag (§ 8d Abs. 1 S. 5 KStG)

Rz. 146 § 8d KStG ist nur auf Antrag anzuwenden (§ 8d Abs. 1 S. 1 KStG). Der Stpfl. hat damit ein Wahlrecht, ob er die Vergünstigung des § 8d KStG in Anspruch nehmen will. Da durch die Anwendung der gesamte Verlust (auch bei einem nur anteiligen Verlustuntergang gem. § 8c KStG) zum fortführungsgebundenen Verlustvortrag wird und die spätere Nutzung des fortführungsgebundenen ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 2 Gesetzessystematik

Rz. 3 § 8d KStG ergänzt die Vorschrift des § 8c KStG zum Verlustuntergang bei Anteilseignerwechsel. Die Norm des § 8d KStG knüpft daher tatbestandlich an die Vorschrift des § 8c KStG an. Nur wenn § 8c KStG eingreift, weil ein schädlicher Anteilseignerwechsel erfolgt ist, ist der Anwendungsbereich des § 8d KStG eröffnet.[1] Anders als es die Gesetzesbegründung[2] vermuten läs...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 4.2.6 Organträgereigenschaft

Rz. 123 Gem. § 8d Abs. 2 S. 2 Nr. 5 KStG gehen die fortführungsgebundenen Verluste (vorbehaltlich stiller Reserven) unter, wenn die Körperschaft Organträger i. S. d. § 14 Abs. 1 KStG wird. Es soll verhindert werden, dass etwaige Gewinne von Organgesellschaften bei der Verlustkörperschaft als Organträger mit fortführungsgebundenen Verlustvorträgen verrechnet werden. Da es auf...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.4.7 Umrechnungsprobleme bei Auslandsbetriebsstätten

Rz. 119 Die Währungsumrechnungsprobleme, die bei der Unterhaltung von Niederlassungen im Ausland auftreten, sind von der rechtlich relevanten Struktur der Auslandsniederlassung und von der Organisationsform des betrieblichen Rechnungswesens abhängig. Grundsätzlich gilt § 256a HGB auch für die Währungsumrechnung im Zusammenhang mit ausländischen Betriebsstätten und Zweigniede...mehr

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Übergang einer ertragsteuer... / 2. Ausübung steuerlicher Bewertungswahlrechte

Beruht die Anwendbarkeit des § 4 Abs. 2 S. 3 UmwStG auf § 23 Abs. 1 UmwStG, darf nicht übersehen werden, dass die Fußstapfentheorie nur anwendbar ist, wenn die Umwandlung unter dem gemeinen Wert erfolgt. In solchen Konstellationen sollte deswegen stets ein entsprechender Buch- oder Zwischenwertantrag gestellt werden – und zwar auch dann, wenn das eingebrachte Vermögen keine ...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 3.5.2.3 Teilnahme am laufenden Verlust bis zur vollen Höhe

Rz. 35 Die Teilnahme am laufenden Verlust des Unternehmens bis zur vollen Höhe stellt ein weiteres notwendiges Kriterium für die Einordnung von mezzaninen Finanzinstrumenten als bilanzielles Eigenkapital dar. Dieses Kriterium soll gemäß der Stellungnahme HFA 1/1994 gemeinsam mit dem Kriterium der Erfolgsabhängigkeit der Vergütung ein Umgehen der gesetzlichen Kapitalerhaltung...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zuordnung von erstmalig zuzurechnendem Einkommen einer Organgesellschaft im Rahmen der Spartenrechnung des Organträgers

Leitsatz Bei Aufnahme einer weiteren Tätigkeit durch eine Kapitalgesellschaft, auf die § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) Anwendung findet, ist erst mit der getrennten Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte und mit dem Unterlassen einer Verlustverrechnung oder eines Verlustabzugs (§ 8 Abs. 9 Satz 2, 4 und 5 KStG) eine Entscheidung darüber verbu...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verschmelzung mit steuerlicher Rückwirkung; kein Ausgleich von Gewinnen des Rückwirkungszeitraums mit einem Verlustrücktrag

Leitsatz § 2 Abs. 4 Satz 3 des Umwandlungssteuergesetzes steht auch dem Ausgleich von positiven Einkünften, die der übertragende Rechtsträger im Rückwirkungszeitraum erzielt hat, mit einem Verlustrücktrag des übernehmenden Rechtsträgers aus dem Folgejahr entgegen. Normenkette § 2 Abs. 4 Sätze 3 und 6 UmwStG 2006, § 10d Abs. 1 Sätze 1 und 4, Abs. 2 EStG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 17...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.10 Verlustabzug

Strittig ist die Norm des § 8c KStG für Anteilsübertragungen mit mehr als 50 % innerhalb von 5 Jahren. In diesen Fällen kommt es zum vollständigen Verlustuntergang. Allerdings könnte darin ein Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip zu sehen sein. Hierüber hatte das BVerfG (noch) nicht zu entscheiden. Zudem hat es angedeutet, dass ab 2016 mit der Einführung des § 8d KStG gg...mehr

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Genussrechte in der Rechnun... / 3.2.1 Kriterien zur Einordnung von Genussrechtskapital als bilanzielles Eigen- oder Fremdkapital

Rz. 40 Einleitende Bemerkungen Hinsichtlich der Abbildung von kapitalersetzenden Genussrechten enthält die Stellungnahme HFA 1/1994 keine Vorgaben. Sie bezieht sich vielmehr ausschließlich auf diejenigen Genussrechte, die bei der emittierenden Gesellschaft eine Kapitalzuführung darstellen. In solchen Fällen ist das bereitgestellte Genussrechtskapital in Abhängigkeit von der j...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gleichheitssatz

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Der Gleichheitssatz (Art 3 Abs 1 GG) gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln. Er ist verletzt, wenn für eine gesetzliche Differenzierung ein sachlich einleuchtender Grund nicht vorhanden ist und deshalb die Gesetzesnorm als willkürlich bezeichnet werden muss (BVerfG 25, 101 = BStBl ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Keine unmittelbare Besteuerung des Einkommens bei einem anderen Stpfl

Tz. 10 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Wie oben (s Tz 4) ausgeführt, ist Zweck des § 3 KStG, das von Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen erzielte Einkommen jeweils einmal entweder bei dem Rechtsgebilde selbst oder bei den dahinter stehenden Pers (auch jur Pers) der originären Besteuerung zu unterwerfen (s Urt des BFH v 18.03.2010, BStBl II 2010, 991). Indem das Ges eine KStPfl...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AEV / 2.2 Anfangsbestand

Zeile 4 Hier sind die negativen Einkünfte der Jahre 1992 bis 2022 anzugeben, die weder im Verlustentstehungsjahr noch in einem späteren (Vortrags-)Jahr mit positiven Einkünften derselben Art und aus demselben Staat verrechnet worden sind. Der entsprechende Betrag ergibt sich aus Zeile 16 der Anlage AEV des Vorjahres. Die zum Schluss des VZ 2022 noch nicht verrechneten Verlust...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Ver... / 3 Negativer Gesamtbetrag der Einkünfte

Zeile 19 Dem um die Daten der Zeilen 13 bis 18 geminderten Betrag in Zeile 11 (gesondert festgestellter verbleibender Verlustabzug zum 31.12.2022, abzüglich nicht abzugsfähiger Verlust) ist in Zeile 19 der Verlust des VZ 2023 hinzuzurechnen. Dieser Verlust ist der negative Gesamtbetrag der Einkünfte aus Zeile 53 der Anlage ZVE. Dieser Betrag ist um laufende Verluste, die nach...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Zin... / 3 Abziehbare Zinsen und Zinsvortrag (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

In den Zeilen 5–38 werden die Höhe der im laufenden Wirtschaftsjahr abzugsfähigen Zinsen und der Zinsvortrag ermittelt. Bei einer Organschaft hat nur der Organträger, wenn er nicht zugleich Organgesellschaft ist, die Anlage Zinsschranke auszufüllen. Da alle Gesellschaften des Organkreises als "ein" Betrieb gelten (§ 15 Satz 1 Nr. 3 KStG) und die Auswirkungen der Zinsschranke ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ÖHG / 3 Ermittlung des Gewerbeertrags (§§ 7 bis 9 GewStG)

Die Summe der Einträge in den einzelnen Zeilen aller Anlagen ÖHG muss dem Betrag in der entsprechenden Zeile der Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A entsprechen. Vor Zeilen 21–77 In diesen Zeilen werden die gewerbesteuerlichen Besteuerungsgrundlagen der jeweiligen Sparte, für die der Vordruck ÖHG ausgefüllt wird, zugeordnet. Damit kann ein Gewerbeertrag pro Sparte ermittelt werde...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage EMU / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage EMU ist eine Anlage zur Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A). Sie dient der mitunternehmerbezogenen Verlustverrechnung, ist also von Einzelunternehmen und Körperschaften nicht auszufüllen. Die mitunternehmerbezogene Verlustverrechnung berücksichtigt die Voraussetzung der Unternehmeridentität. Die Anlage EMU ist zu verwenden, wenn Verluste mitunternehmerbezogen zu ver...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 3.10 Korrekturen nach § 2 Abs. 4 Sätze 3 und 4 UmwStG

Vor Zeilen 47–51 § 2 Abs. 4 Satz 3, 4 UmwStG soll Gestaltungen verhindern, durch die unter Ausnutzung der Rückwirkung bei Umwandlungen (§ 2 Abs. 1 UmwG) und Einbringungen (§ 20 Abs. 6 UmwStG) bei dem übernehmenden Rechtsträger ein erweiterter Verlustabzug erreicht werden kann. Wird eine Verluste ausweisende Gesellschaft auf eine Ertrag bringende Gesellschaft umgewandelt, gehe...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ÖHG / 4 Ermittlung des abziehbaren Verlustes und des vortragsfähigen Gewerbeverlustes (§ 10a Satz 9 GewStG i. V. m. § 8 Abs. 9 Satz 5 bis 8 KStG)

Vor Zeilen 78 – 99 In den Zeilen 78-99 wird der abziehbare und der vortragsfähige Gewerbeverlust pro Sparte ermittelt. Bei Organschaft sind diese Zeilen nur von dem Organträger, bei Organschaftsketten von dem obersten Organträger, auszufüllen, da die Verlustverrechnung nur auf der Ebene des obersten Organträgers erfolgt. Zeile 78 In Zeile 78 ist der auf die Sparte entfallende T...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ÖHK / 4 Ermittlung des abziehbaren Verlustes und des Verlustvortrags der einzelnen Sparte (§ 10d EStG i. V. mit § 31 Abs. 1 und § 8 Abs. 9 KStG)

Vor Zeilen 215–233 Die Zeilen 215 ff. enthalten die Angaben, die für die Ermittlung des verbleibenden Verlustvortrags i. S. d. § 10d Abs. 4 EStG pro Sparte erforderlich sind. Verbleibender Verlustvortrag i. S. d. § 10d Abs. 4 EStG ist der verbleibende Verlustvortrag des Vorjahres zuzüglich des nicht ausgeglichenen Verlusts des laufenden VZ, abzüglich des Verlustrücktrags und ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 4.7 Verlustausgleichsbeschränkung nach § 19 Abs. 4 REITG bei Anteilen an REIT-Körperschaften

Zeile 65 Nach § 19 Abs. 4 REITG dürfen Betriebsvermögensminderungen aus einer Beteiligung und Betriebsausgaben im Zusammenhang mit einer Beteiligung an einem REIT nur mit Betriebsvermögensmehrungen bzw. Betriebseinnahmen aus einem REIT ausgeglichen werden. Die entsprechende Hinzurechnung zu den Einkünften hat in Zeile 40 zu erfolgen. Im Entstehungsjahr nicht abzugsfähige Verl...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage SAN / 2.2 Bei Beteiligung der Körperschaft an einer Mitunternehmerschaft, die selbst einen Sanierungsertrag nach § 3a Abs. 2 EStG erzielt hat, zu berücksichtigender Betrag

Zeile 5b In den Zeilen 5b-5d wird der Fall berücksichtigt, dass die Körperschaft an einer Mitunternehmerschaft mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit beteiligt ist, die saniert wurde und auf deren Ebene daher ein Sanierungsertrag entstanden ist. Bei Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an der Mitunternehmerschaft werden Einkü...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 3.5 Verlustabzugsbeschränkung nach § 8c KStG

Zeile 36 In dieser Zeile ist die Zwischensumme zu bilden. Zeile 37 In dieser Zeile ist ein Verlust des laufenden Jahrs hinzuzurechnen, der nach § 8c KStG nicht abzugsfähig ist. Dieser Verlust hat den Jahresüberschuss in Zeile 11 der Anlage GK vermindert bzw. den Jahresfehlbetrag erhöht und wird daher in Zeile 37 zur Neutralisierung der steuerlichen Auswirkungen in der Anlage ZV...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 3.12 Gesamtbetrag der Einkünfte

Zeile 53 In diese Zeile ist als Zwischensumme der Gesamtbetrag der Einkünfte einzutragen. Ist der Betrag in Zeile 53 negativ, handelt es sich um den steuerlichen Verlust des Jahres (negatives Einkommen des Vz). Zur Ermittlung des verbleibenden Verlustvortrags ist der negative Betrag in Zeile 19 der Anlage Verluste zu übertragen. Zeile 54 Zeile 54 betrifft nur Eigengesellschafte...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 4.7 Eigenkapitalveränderungen aufgrund des Steuerbilanzgewinns/-verlustes des laufenden Wirtschaftsjahres

Vor Zeilen 38a–39b Die Zeilen 38a–39a betreffen sowohl Betriebe gewerblicher Art in der Form der Eigenbetriebe und Regiebetriebe als auch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Diese Zeilen sind nicht auszufüllen, wenn der Betrieb gewerblicher Art bzw. der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb die Umsatz- und Gewinngrenzen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG nicht überschritten hat u...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 19 Angaben zur Verlustfeststellung

Vor Zeilen 129–142a Die Zeilen 129–142a dienen der Ermittlung des nach § 10a GewStG abzugs- und vortragsfähigen Verlusts.[1] Die Beträge sind ohne Vorzeichen einzutragen. Der auf das Ende des Erhebungszeitraums 2021 festgestellte Vortrag des Gewerbeverlustes ist nicht gesondert anzugeben, sondern wird von Amts wegen berücksichtigt. Diese Zeilen sind auch von Personengesellschaf...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ÖHG / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage ÖHG ist eine Anlage zur Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A, zum Gewerbesteuermessbescheid und zum Feststellungsbescheid über die vortragsfähigen Gewerbeverluste. Sie dient der Spartentrennung bei der Gewerbesteuer und entspricht der Anlage ÖHK zur Körperschaftsteuererklärung. Eine Spartentrennung ist bei Kapitalgesellschaften erforderlich, bei denen die Mehrheit der ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ÖHG / 5 Fortführungsgebundener Gewerbeverlust nach § 10a Sätze 11 und 12 GewStG i. V. m. § 8d KStG

Vor Zeilen 101–107 In diesen Zeilen wird der fortführungsgebundene Verlustvortrag der jeweiligen Sparte gemäß § 10a Satz 11 GewStG, § 8d KStG entwickelt, wobei in Zeile 107 als Ergebnis der auf den 31.12.2023 gesondert festzustellende Betrag ausgewiesen wird. Die Entwicklung des fortführungsgebundenen Vortrags der Gewerbeverluste folgt dem Schema in den Zeilen 29–37 der Anlag...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ÖHK / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage ÖHK ist aufgrund der Sonderregelungen für Kapitalgesellschaften, bei denen die Mehrheit der Stimmrechte unmittelbar oder mittelbar juristischen Personen des öffentlichen Rechts zusteht (Eigengesellschaften), notwendig. Wenn bei solchen Eigengesellschaften nachweislich nur juristische Personen des öffentlichen Rechts die Verluste aus Dauerverlustgeschäften tragen, ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage SAN / 2.3 Minderung nach § 3a Abs. 3 EStG

Zeile 6 In dieser Zeile ist eine Zwischensumme zu bilden. Es handelt sich um den insgesamt vorhandenen Sanierungsertrag, der in den Zeilen 7 ff. mit Verlusten und ähnlichen Faktoren zu verrechnen ist. Vor Zeilen 7–43 In diesen Zeilen wird der in Zeile 6 ausgewiesene Sanierungsertrag entsprechend der in § 3a Abs. 3 Satz 2 EStG aufgeführten Reihenfolge vermindert. Zweck der Regel...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 5 Minder-/Mehrabführungen nach § 27 Abs. 6 KStG

Vor Zeilen 21–30 Die Zeilen 21–30 berücksichtigen organschaftliche Mehr- und Minderabführungen nach § 27 Abs. 6 KStG, die die organschaftliche Zeit betreffen. Diese Zeilen sind nur auszufüllen, wenn die Körperschaft, für die der Vordruck auszufüllen ist, eine Organgesellschaft ist, dann aber auch, wenn sie gleichzeitig Organträger nachgeordneter Organgesellschaften ist. Für d...mehr