Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustverrechnung

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Spartentrennung bei Kapital... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Städte und Gemeinden unterhalten Versorgungsbetriebe für Energie und öffentlichen Personennahverkehr für die Daseinsvorsorge der Bevölkerung. Bei diesen körperschaftsteuerpflichtigen Betrieben sind die Kommunen daran interessiert, die Verluste aus dem öffentlichen Personennahverkehr mit den Gewinnen aus der Energieversorgung mit steuerrechtlicher W...mehr

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Spartentrennung bei Kapital... / 3. Querverbund-BgA (§ 4 Abs. 3 KStG)

Grundsätzlich ist jeder einzelne BgA wie eine fiktive Körperschaft zu besteuern.[5] Wenn eine Stadt z.B. ein Stadtwerk (mit Gewinn) und einen ÖPNV (mit Verlust) betreibt, handelt es sich zunächst um zwei separate BgA. In diesem Fall müsste die Stadt den Gewinn aus dem Stadtwerk-BgA der Körperschaftsteuer unterwerfen und könnte die Verluste aus dem ÖPNV-BgA nicht zur Verlustv...mehr

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ZErb 11/2023, Ausgleich von... / c. Sonderproblematik der Veräußerung mit Verlust

Der Verkauf eines Betriebs oder anderen Vermögensgegenstands, etwa einer Aktie, endet nicht immer mit einem Gewinn, sondern kann auch im Einzelfall zu einem Verlust führen. Dieser ist häufig steuerlich relevant und dann mit anderen Einkünften des Vorerben verrechenbar.[47] Der Vorerbe erzielt dadurch einen Steuervorteil, obwohl er erbrechtlich den Verlust selbst nicht als Er...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Verlustverrechnung bei Drittstaaten-Kapitalgesellschaft

Eine aktive Tätigkeit einer Drittstaaten-Kapitalgesellschaft i.S.d. § 2a Abs. 2 EStG kann nicht für solche Zeiträume nachgewiesen werden, in denen die Kapitalgesellschaft wegen einer Liquidation keine Tätigkeit mehr entfaltet. Aktive Tätigkeiten sind dabei gem. § 2a Abs. 2 S. 1 Halbs. 1 EStG u.a. die Herstellung oder Lieferung von Waren sowie die Bewirkung gewerblicher Leistu...mehr

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.3.10 Aktive latente Steuern

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 1.2 Überblick über die Vorschrift

Rz. 4 § 23 Abs. 1 EStG bestimmt den Gegenstand der privaten Veräußerungsgeschäfte, die steuerbefangenen Wirtschaftsgüter sowie Sonderformen der Anschaffung und Veräußerung. § 23 Abs. 2 EStG enthält eine Subsidiaritätsklausel. Der bisher in Abs. 2 S. 2 geregelte Vorrang des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG vor § 17 EStG wurde ab Vz 2009 aufgehoben. § 23 Abs. 3 EStG regelt die Ermittlun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 1.7 Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift

Rz. 20 Die grundsätzliche Regelung des § 23 EStG, Veräußerungsgewinne von bestimmten Wirtschaftsgütern des Privatvermögens unter Durchbrechung des Grundsatzes der Steuerfreiheit im Übrigen, dennoch einer Besteuerung zu unterwerfen, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Nach dem UntStReformG 2008[1] besteht dieser Grundsatz kaum noch. Die Besteuerung entspricht dem P...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) Veranlagungsoptionen und Konsequenzen für das Unterhaltseinkommen/Verlustverrechnung

Rz. 660 Da der Einzug der 25 %-igen Abgeltungsteuer grundsätzlich an der Quelle erfolgt, besteht für oben genannte Kapitaleinkünfte keine Veranlagungspflicht mehr! Rz. 661 Hinweis Dies führt unterhaltsrechtlich zu einem gesonderten Auskunfts- und Beleganspruch bzw. einer Darlegungs- und Beweispflicht, weil in der Einkommensteuererklärung und im Einkommenssteuerbescheid mit Au...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / hh) Verlustverrechnungsverbot nach § 15a EStG

Rz. 426 Die einem Kommanditisten zuzurechnenden Anteile am Verlust dürfen nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen oder nach § 10d EStG abgezogen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht (§ 15a EStG). D.h., die Verluste, insbesondere aus einer KG, können weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit anderen Einkünften aus anderen Einkunftsarten...mehr

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Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / d) Ergebnis des Gruppenträgers

Rz. 217 [Autor/Zitation] Auf Ebene des Gruppenträgers ist das Gruppenergebnis durch die Zusammenrechnung des eigenen Einkommens des Gruppenträgers mit den steuerlich maßgebenden Ergebnissen sämtlicher Gruppenmitglieder zu ermitteln (Lachmayer in Lachmayer/Strimitzer/Vock, § 9 Rz. 582 ff. [12/2020]; vgl. zur Ermittlung beim Organträger in Deutschland Rz. 106). Rz. 218 [Autor/Zi...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Eigenkapital

Rz. 404 Trotz der Vorschriften der §§ 272, 266 Abs. 3 HGB wird das Eigenkapital im Gesetz nicht definiert und gehört zu den unbestimmten Rechtsbegriffen. Eigenkapital kann weder als Vermögensgegenstand noch als Schuld gemäß § 246 Abs. 1 HGB aufgefasst werden und ist primär eine Wertgröße. Das Eigenkapital stellt den Saldo aus den angesetzten und bewerteten aktiven Vermögensg...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Goldschmit, Das neue Aktienrecht, 1932; Neufeld, Die Aktienrechtsnovelle vom 19.9.1931, 1932; Klausing, Reform des Aktienrechts, 1933; Streit, Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung für Rückstellungen, 1934; Schlegelberger/Quassowski/Herbig/Geßler/Hefermehl, AktG, 3. Aufl. 1939; Adler/Forster, Die Verneinung der Passivierungspflicht für Pensionsrückstellungen durch den Bund...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)

Rz. 672 Einkünfte im Sinne des § 21 Abs. 1 EStG erzielt derjenige, der mit Rechten und Pflichten eines Vermieters Sachen und Rechte im Sinne des § 21 Abs. 1 EStG an andere zur Nutzung gegen Entgelt überlässt.[433] Die Einkünfte sind die Einnahmen abzüglich der Werbungskosten. Besondere einkommensteuerrechtliche (und familienrechtliche) Regelungen gelten für den Nießbrauch und ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Steuervermeidungsstrategien

Rz. 725 Wenn nach der Rechtsprechung des BGH[496] von allen Vermögensgegenständen die individuelle latente Steuerlast zu den seinerzeit geltenden steuerrechtlichen Regeln von allen Vermögenswerten in Abzug zu bringen ist, führt dieses zu einer immensen Erhöhung des Haftungsrisikos des beratenden Rechtsanwalts. Bei jedem Vermögenswert ist im Einzelnen zu prüfen, ob bei einer f...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeine Maßgaben

Rz. 177 [Autor/Zitation] Das Imparitätsprinzip stützt sich im Kontext des § 252 Abs. 1 Nr. 4 auf die Passage, dass "alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen [sind], selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des JA bekanntgeworden sind". Die Bezeichnung als "Imparitätspri...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Vorschriften (nationales Recht, internationale Bezüge)

Rz. 6 [Autor/Zitation] Die Norm ist im Dritten Buch des HGB innerhalb der für alle Kaufleute geltenden Bewertungsvorschriften (Erster Abschnitt, Zweiter Unterabschnitt, Dritter Titel) verankert und betrifft damit – unter Berücksichtigung der Befreiung von Einzelkaufleuten nach § 241a – alle bilanzierenden Kaufleute. Gegenüber § 252 Abs. 2, der ein Wahlrecht zur Abweichung von...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Splittingverfahren (Splittingtabelle)

Rz. 924 Die Splittingtabelle wird angewendet bei:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität

Rn. 6 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Rechtfertigung für die Besteuerung nach § 17 EStG folgert das BVerfG aus dem Umstand, dass die "Nähe" einer Beteiligung zur Geschäftsführung der Gesellschaft, ihr möglicher Einfluss auf die Ausschüttungs- und Rücklagenpolitik einschließlich der Entscheidungen über Kapitalerhöhungen – und damit die Möglichkeit, die Voraussetzung für die En...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verlustabzugsverbot für unentgeltlich erworbene Anteile (§ 17 Abs 2 S 6 Buchst a EStG)

Rn. 278 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei einem unentgeltlichen Erwerb wurde durch das SEStEG mit Wirkung ab dem VZ 1999 eine Sperrfrist von 5 Jahren eingeführt, durch welche der Verlust, der auf die unentgeltlich erworbenen Anteile entfällt, nicht steuerlich berücksichtigt werden kann. Im Ergebnis wird so verhindert, dass ein nicht relevant Beteiligter seine Anteile an einen r...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 2.3 Aufstellung der IFRS-Eröffnungsbilanz

Rz. 13 In der 3. Phase ist auf Basis eines vorliegenden HGB-Jahresabschlusses eine Eröffnungsbilanz nach IFRS zu erstellen.[1] Diese Stufe bildet zugleich einen Teil des Ergebnisses der ersten beiden Phasen ab. Grundlage für die erstmalige Erstellung einer IFRS-Eröffnungsbilanz ist IFRS 1. Nach der Grundregel des IFRS 1.7 ist in der IFRS-Eröffnungsbilanz so zu bilanzieren, a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 1 Überblick

Rz. 1 § 3a EStG ist die gesetzliche Grundlage für eine Steuerbefreiung von sog. Sanierungserträgen (bzw. Sanierungsgewinnen) und löst damit die vom GrS des BFH[1] verworfenen Billigkeitsmaßnahmen der Finanzverwaltung auf der Grundlage des sog. "Sanierungserlasses" ab.[2] § 3a EStG wurde durch das G. gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v. 2...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / 12. Verschmelzung der Organgesellschaft: Übertragungsgewinn und Verlustnutzung

Bei der Verschmelzung der Organgesellschaft stellte sich die Frage, ob ein Übertragungsgewinn der Zurechnung an den Organträger unterliegt, oder ob die Organgesellschaft diesen Übertragungsgewinn selbst zu versteuern hat. Nach bisheriger Auffassung der Finanzverwaltung im UmwSt-Erlass 2011[45] war dem Organträger der steuerliche Übertragungsgewinn nicht nach § 14 Abs. 1 S. 1 KS...mehr

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Keine grenzüberschreitende Verlustverrechnung ohne tatsächliche Verlusttragung durch eine inländische Muttergesellschaft

Leitsatz Eine grenzüberschreitende Verrechnung von Verlusten einer ausländischen Tochtergesellschaft bei der inländischen Muttergesellschaft setzt voraus, dass die "Organschaft" zuvor in dem Sinne faktisch "gelebt" worden ist, dass die von der Tochtergesellschaft erwirtschafteten Verluste von der Muttergesellschaft nach den Vorgaben der anzuwendenden nationalen Regelungen ta...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 4.1.1 Derivative und originäre steuerrechtliche Rechnungslegung

Rz. 55 Die steuerrechtliche Rechnungslegung zur laufenden Besteuerung hat die geordnete Zusammenstellung der erfolgsrelevanten Größen zum Ziel, um daraus den steuerrelevanten Gewinn (bzw. Verlust), also die ertragsteuerliche Bemessungsgrundlage, abzuleiten. Wie schon zu den steuerlichen Pflichten ausgeführt, hängen Art und Umfang der steuerrechtlichen Rechnungslegung davon a...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7 Verlustverrechnung in Höhe der stillen Reserven (Abs. 1 S. 5–8)

2.7.1 Allgemeines Rz. 128 Durch Gesetz v. 22.12.2009[1] wurden die Sätze 5–8 an Abs. 1 angefügt. Danach sind Verluste abziehbar, soweit sie der Höhe nach den stillen Reserven im Betriebsvermögen der die Verluste ausweisenden Körperschaft entsprechen. Zweck der Regelung ist eine aus systematischen Gründen zu begrüßende Reduzierung des Anwendungsbereichs des § 8c Abs. 1 S. 1 KS...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.3.2 Verlustausgleich bei unterjährigem Beteiligungserwerb

Rz. 78 § 8c Abs. 1 KStG beschränkt die Rechtsfolgen nicht auf das Verbot des Verlustabzugs gem. § 10d EStG, sondern umfasst auch das Verbot, vom Beginn des Wirtschaftsjahrs bis zum Zeitpunkt des schädlichen Anteilserwerbs (d. h. des Zeitpunkts, zu dem derjenige Anteil übergeht, mit dem die 50-%-Grenze überschritten wird) entstandene Verluste mit von diesem Zeitpunkt bis zum ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 1.3 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 11 Die Vorschrift beschränkt den Verlustabzug bei Körperschaften. In der Literatur wird die Ansicht vertreten, dass es für Personengesellschaften und Einzelgewerbetreibende keine entsprechenden Vorschriften gebe. Es handle sich daher um ein benachteiligendes Sonderrecht für Körperschaften. Außerdem ignoriere die Vorschrift das Prinzip der Selbstständigkeit der Körperscha...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.2 Begriff der stillen Reserven (Abs. 1 S. 5–8)

Rz. 131 Bei einem schädlichen Beteiligungserwerb bleiben die Verluste abziehbar, soweit sie die stillen Reserven im Betriebsvermögen der die Verluste ausweisenden Körperschaft nicht übersteigen. Der Begriff "stille Reserven" ist in Abs. 1 S. 6 definiert. Stille Reserven i. S. d. Abs. 1 S. 5 ist danach der Unterschiedsbetrag zwischen dem bei der steuerlichen Gewinnermittlung ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.4 Vollständiger Ansatz der stillen Reserven

Rz. 148 Beim Erwerb von 100 % der Anteile an der die Verluste ausweisenden Körperschaft sind der Prüfung, ob die Verluste die stillen Reserven übersteigen, der gesamte gemeine Wert der Anteile, das gesamte Eigenkapital und die gesamten Verluste zugrunde zu legen. Der Gesetzestext spricht von dem Anteil des zu berücksichtigenden Eigenkapitals entsprechend dem Anteil der still...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.1 Allgemeines

Rz. 128 Durch Gesetz v. 22.12.2009[1] wurden die Sätze 5–8 an Abs. 1 angefügt. Danach sind Verluste abziehbar, soweit sie der Höhe nach den stillen Reserven im Betriebsvermögen der die Verluste ausweisenden Körperschaft entsprechen. Zweck der Regelung ist eine aus systematischen Gründen zu begrüßende Reduzierung des Anwendungsbereichs des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG. Wenn lediglic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.6 Zeitpunkt der Bewertung

Rz. 154 Die stillen Reserven und das steuerliche Eigenkapital sind nach dem Wortlaut des Abs. 1 S. 6 auf den Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs zu ermitteln. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Übergangs des rechtlichen bzw. wirtschaftlichen Eigentums an den Anteilen. Erfolgt ein schädlicher Beteiligungserwerb durch Zusammenrechnung mehrerer Anteilserwerbe in dem Zeit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.3 Nichtberücksichtigung der Rückwirkung bei Umwandlungen (Abs. 1 S. 8)

Rz. 143 Nach Abs. 1 S. 8 ist bei der Ermittlung der stillen Reserven der Körperschaft das Betriebsvermögen zu berücksichtigen, das der Körperschaft ohne Berücksichtigung der steuerlichen Rückwirkung, insbesondere nach § 2 Abs. 1 UmwStG, zuzurechnen ist. Die Vorschrift hat immer dann Auswirkungen, wenn die stillen Reserven nicht anhand des Kaufpreises der Anteile, sondern anh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.5 Mittelbarer Beteiligungserwerb

Rz. 151 Keine ausdrückliche Bestimmung enthält das Gesetz für die Ermittlung der (anteiligen) stillen Reserven bei mittelbarem Beteiligungserwerb. Möglich wäre es, die anteiligen stillen Reserven der unmittelbar und mittelbar erworbenen Beteiligungen sowie das Eigenkapital der unmittelbar oder mittelbar erworbenen Gesellschaften zusammenzurechnen und mit dem (ggf. anteiligen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.7 Rechtswirkungen: Vollständige oder anteilige Abzugsfähigkeit der Verluste

Rz. 156 Die Rechtswirkungen des Abs. 1 S. 5–8 bestehen darin, dass ein an sich nach S. 1 nicht abziehbarer, noch nicht genutzter Verlust trotz Vorliegens eines schädlichen Beteiligungserwerbs abziehbar wird, soweit der Verlust die stillen Reserven nicht übersteigt, die gesamten stillen Reserven also gleich hoch oder höher sind als der gesamte Verlust. Rz. 156a Erfasst werden ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.9 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 160 In gewissen Fällen lassen sich die Wirkungen des § 8c Abs. 1 KStG durch Gestaltungsmaßnahmen vermeiden. Allerdings sind diese Möglichkeiten dadurch eingeschränkt, dass sie relativ komplizierte Strukturen ergeben und damit der Geschäftspolitik des Unternehmens widersprechen können. Zu denken ist etwa an folgende Maßnahmen: Bildung eines Organkreises; wegen der Verlustü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 1.4 Zusammenhang mit dem Einkommensteuerspitzensatz

Rz. 18 Der Körperschaftsteuersatz weist eine enge Verbindung zu den Steuersätzen bei der ESt auf. Dies gilt in doppelter Hinsicht. Soweit Einkommen der Körperschaft thesauriert wird, ermöglicht dies der Körperschaft die Bildung von Eigenkapital, das mit dem Körperschaftsteuersatz belastet ist. Da die Körperschaft als selbstständiges Rechtssubjekt am wirtschaftlichen Lieferun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) § 15a EStG: Anwachsung einer gewerblich tätigen Personengesellschaft auf eine Kapitalgesellschaft

Ist eine GmbH als einzige Kommanditistin zu 100 % am Vermögen einer GmbH& Co. KG beteiligt und übernimmt sie nach dem entschädigungslosen Ausscheiden der Komplementär-GmbH aus der KG deren gesamtes Vermögen im Wege der Anwachsung als Gesamtrechtsnachfolgerin, so gehen die bei der KG festgestellten verrechenbaren Verluste nach § 15a EStG in Folge der liquidationslosen Vollbee...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Finanzierungskosten / 7.8 Provisionen

Muss ein Darlehensnehmer im Zusammenhang mit der Beschaffung eines betrieblich veranlassten Darlehens eine Vermittlungsprovision, z. B. an Makler, Agenten, Banken oder Vermittler, zahlen, ist diese im Jahr der Zahlung als Betriebsausgabe abzuziehen.[1] Maklerkosten anlässlich der Veräußerung eines Grundstücks können zu den Finanzierungskosten eines vermieteten Objekts gehöre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hermstädt, Die Vergünstigung des § 34 Abs 2 Nr 1 EStG bei Ablösung der Kaufpreisrente, FR 1976, 289; Tiedtke, Die Veräußerung eines Teilbetriebes iSd §§ 16 Abs 1 Nr 1 u 34 Abs 2 Nr 1 EStG, DStR 1979, 543; Tiedtke, Die Tankstelle als Teilbetrieb, FR 1981, 445; Bolk, Ertragsteuerliche Probleme bei Erbfolge u Erbauseinandersetzung, wenn zum Nachlass ein Mitunternehmeranteil gehört...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.7 Besonderheiten bei einer Besitzgesellschaft in Form einer Kapitalgesellschaft

Rz. 140 Ist sowohl die Besitz- als auch die Betriebsgesellschaft eine Kapitalgesellschaft und überlässt die Besitz- der Betriebsgesellschaft wesentliche Betriebsgrundlagen, liegt eine kapitalistische Betriebsaufspaltung [1] nur dann vor, wenn die Besitzkapitalgesellschaft selbst beherrschend an der Betriebskapitalgesellschaft beteiligt ist (vermögensmäßige Verbindung).[2] Eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaft / 3.6 Stille Gesellschaft

Grundlage: §§ 230 ff. HGB Wesen: "Versteckte" Beteiligung an einem Handelsgewerbe (z. B. an einer Einzelkaufmannsfirma, OHG, KG), ohne dass der stille Gesellschafter nach außen in Erscheinung tritt. Haftung: Der Stille haftet nicht nach außen, er trägt nur das Risiko seines eingesetzten Kapitals. Rechtsform: Keine eigene juristische Person oder Personengesellschaft, sondern inn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 4.4 Mitunternehmerschaften (§ 7b Abs. 2 S. 4 GewStG)

Rz. 38 In den Fällen der Minderung nach § 7b Abs. 2 S. 1 GewStG gilt bei Mitunternehmerschaften nach § 7b Abs. 2 S. 4 Hs. 1 GewStG die Regelung in § 10a S. 4 und 5 GewStG entsprechend. Geltung hat dies nach § 7b Abs. 2 S. 4 Hs. 2 GewStG für Zwecke der Minderung nach § 7b Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GewStG mit der Maßgabe, dass der sich für die Mitunternehmerschaft insgesamt ergebende ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zum sachlichen Anwendungsbereich des § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG

Leitsatz 1. Das Verlustverrechnungsverbot bei steuerlicher Rückwirkung einer Umwandlung (§ 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG) ist auch in Einbringungsfällen anzuwenden, in denen eine steuergestalterische Missbrauchsabsicht nicht vorliegt. Die verfassungsrechtlichen Bedenken sind nicht begründet. 2. Die Regelung gilt auch für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer. 3. § ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Berücksichtigung von Minderungsumständen (§ 43a Abs 3 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Anrechenbare ausländische Steuer ist bereits von der inländischen auszahlenden Stelle, also auf der Ebene der Kreditinstitute (Spieker, DB 2012, 2836, 2839), beim KapSt-Abzug zu berücksichtigen, um die Zahl der Veranlagungsfälle klein zu halten. Die materiellen Vorgaben dazu finden sich in § 32d Abs 5 EStG. Da nach § 32d Abs 5 S 1 und 3 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Abgrenzung der begünstigten Einkünfte

Rn. 53 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Gewährung der Tarifermäßigung setzt voraus, dass die begünstigten (außerordentlichen) Einkünfte von den lfd Einkünften derselben Einkunftsart abgegrenzt und auch getrennt ermittelt werden, vgl BFH v 29.10.1998, BStBl II 1999, 588. Die außerordentlichen Einkünfte bilden nach herrschender Kommentarmeinung und st Rspr eine "besondere Gruppe"...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1.1 Verlustverrechnung zwischen unterschiedlichen Einkunftsarten

Tz. 507 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Diese Möglichkeit der Verlustverrechnung kommt bei Kap-Ges nicht in Betracht, da eine Kap-Ges nach § 8 Abs 2 KStG nur Eink aus Gew erzielt. Das gilt entspr für unbeschr stpfl Kö iSd § 1 Abs 1 Nr 2 und 3 KStG sowie für BgA iSd § 1 Abs 1 Nr 6 iVm § 4 KStG. Bei den übrigen kstpfl Kö, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, kommen grds auch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Verlustverrechnung innerhalb eines Veranlagungszeitraums

Tz. 504 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Streng genommen stellt auch der Abzug von BA, WK und sonstigen Aufwendungen von den stpfl BE/Erträgen eine Form der Verlustverrechnung dar. Beispiel: Bei der X-GmbH ergibt sich im Wj 01 aufgrund der Tw-Abschr eines Grundstücks ein Aufwand iHv 100 Mio EUR. Insges hat sich bei der X-GmbH im Wj 01 jedoch ein Gewinn iHv 101 Mio EUR ergeben. Lösun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1.2 Verlustverrechnung bei gleichen Einkunftsarten und Umstellung des Wirtschaftsjahrs

Tz. 508 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Innerhalb des gleichen VZ können positive Eink (bzw Gewinne) grds mit negativen Eink (bzw Verlusten) verrechnet werden. Beispiel: Die Y-GmbH (abw Wj vom 01.03. bis 28.02.) erzielt im Wj 01/02 einen (stlichen) Verlust iHv ./. 100 Mio EUR. Im Jahr 02 stellt die Y-GmbH das Wj auf das Kj um. Im Rumpf-Wj 02 erwirtschaftet die X-GmbH einen (stlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3 Verlustverrechnung mit Gewinnen in nachfolgenden Veranlagungszeiträumen (Verlustvortrag)

Tz. 513 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Mit der Neufassung des § 10d Abs 2 S 1 EStG idF des sog Korb II-Gesetzes hat sich für die Unternehmen eine deutliche Verschlechterung hinsichtlich der Nutzbarkeit von stlichen Verlusten ergeben. Danach sind nicht ausgeglichene negative Eink, die nicht als Verlustrücktrag abgezogen worden sind, in den folgenden VZ bis zu einem Gesamtbetrag d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Möglichkeiten der Verlustverrechnung

Tz. 502 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Es ist zu berücksichtigen, dass das Thema "Verlustverrechnung" nicht nur das Kj bzw den VZ übergreifenden Verlustabzug betrifft, sondern auch den Ausgleich von positiven und negativen Eink innerhalb eines VZ. Tz. 503 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die nachfolgenden Ausführungen betreffen hauptsächlich den Verlustausgleich bei einem einzigen St-S...mehr