Fachbeiträge & Kommentare zu Verbraucherschutz

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Verbraucherschutz und Verbr... / 3.2.2 Zweiter Ebene: Bundesbehörde

Auf zweiter Ebene sind die Bundesbehörden für die Anerkennung und Aufsicht der Schlichtungsstellen verantwortlich, soweit ihnen die Zuständigkeit bereits nach bisherigem Gesetz zugewiesen ist, z. B. dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für die Schlichtungsstellen, die Fluggastansprüche im Luftverkehr bearbeiten.mehr

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Verbraucherschutz und Verbraucherstreitbeilegung

Zusammenfassung Überblick Mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) vom 19.2.2016 wurde die Grundlage für die leicht zugängliche, transparente Verbraucherstreitschlichtung außerhalb von Gerichten zusätzlich zu bereits vorhandenen außergerichtlichen Einigungsverfahren geschaffen. Mit einem Netz von Schlichtungsstellen haben Verbraucher seitdem eine zusätzliche Möglichkei...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 3.1 Einleitung des Verfahrens

3.1.1 Antrag Das Verfahren beginnt mit dem Antrag auf Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens, der die Verjährung hemmt, wenn das Verfahren ordnungsgemäß verläuft (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB). Dieser und alle sonstigen Mitteilungen im Rahmen des Verfahrens können per Textform (§ 126b BGB), also auch als Datei per E-Mail übermittelt werden (§ 11 VSBG). 3.1.2 Verfahrenssprache...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 3.1.2 Verfahrenssprache

Verfahrenssprache ist Deutsch, kann aber auf Wunsch eine andere sein, wenn beide Parteien damit einverstanden sind (§ 12 VSBG).mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 1.1 Zulässigkeit

1.1.1 Gerichtliche Zuständigkeit Für die Musterfeststellungsklage ist in erster Instanz sachlich immer das OLG zuständig (§ 119 Abs. 3 GVG), und zwar in örtlicher Hinsicht am allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten, jedenfalls wenn er sich im Inland befindet (§ 32c ZPO). 1.1.2 Klagebefugnis Nicht jeder kann eine Musterfeststellungsklage erheben. Aktivlegitimiert sind nur sog. q...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 1.2 Verfahren

Das Verfahren der Musterfeststellungsklage ist in §§ 606 ff. ZPO geregelt. 1.2.1 Anforderungen an Klage In der Klageschrift muss nachgewiesen werden, dass die Klage von einem Verband eingereicht wird, der die o. g. Voraussetzungen erfüllt und dass der Klagegegenstand mindestens zehn Verbraucher betrifft. Zwei Monate nach öffentlicher Bekanntmachung müssen sich mindestens 50 Verbr...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 3.2 Anerkennung und Aufsicht über Schlichtungsstellen

Die Zuständigkeitsstruktur über die Anerkennung und Aufsicht der Schlichtungsstellen ist pyramidenförmig aufgebaut. 3.2.1 Erste Ebene: Landesbehörde Breit aufgestellt ist die erste Reihe der zuständigen Behörden. In jedem Bundesland ist die jeweilige Landesbehörde zuständig für die Schlichtungsstellen mit Sitz in ihrem Land. Sie entscheidet über die Anträge auf Anerkennung als...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 6 Änderungen für Notare

6.1 Änderungen im notariellen Berufs- und Beurkundungsrecht Elektronisches Urkunden- und Verwahrungsverzeichnisses seit 1.1.2022. Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer wurde der Grundstein für das Elektronische Urkundenarchiv gelegt. Seit dem 1.1.2022 bewahren Nota...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 5 Weitere Gesetzesanpassungen

5.1 Unterlassungsklagengesetz / Kapitalanlagegesetzbuch Die Anpassungen des Unterlassungsklagengesetzes an das VSBG traten am 1. Februar 2017 in Kraft. Bei Verstößen gegen die unternehmerischen Informationspflichten gemäß §§ 36, 37 VSBG oder wenn sich eine Einrichtung zu Unrecht als Verbraucherschlichtungsstelle bezeichnet (§ 2 Abs. 2 VSBG), können Unterlassungsklagen erhoben...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 4.4 Luftverkehrsgesetz, Luftverkehrsschlichtungsverordnung und Justizverwaltungskostengesetz

Im Luftverkehrsgesetz und in der Luftverkehrsschlichtungsordnung wurden Anpassungen an das VSBG vorgenommen, wobei der Verbraucherschutz bei Streitigkeiten zwischen Fluggast und Luftfahrtunternehmen strengeren Regeln folgt; das VSBG gilt nachrangig. Das Schlichtungsverfahren bleibt weiterhin in der Luftverkehrsschlichtungsverordnung geregelt (§ 57, 57a LuftVG). Eine anerkannt...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 1.1.1 Gerichtliche Zuständigkeit

Für die Musterfeststellungsklage ist in erster Instanz sachlich immer das OLG zuständig (§ 119 Abs. 3 GVG), und zwar in örtlicher Hinsicht am allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten, jedenfalls wenn er sich im Inland befindet (§ 32c ZPO).mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 4.3 Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Die Verbraucherschlichtungsstelle wird ausdrücklich in die Reihe der Gütestellen aufgenommen, vor denen ein Einigungsversuch zählt (§ 15a Abs. 3 Satz 2 EGZPO).mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 4.1 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz

Für alle nach dem 31. März 2016 geschlossene Verträge nach diesem Gesetz gelten die neuen Informationspflichten für Unternehmer (§ 36 VSBG), und zwar auch dann, wenn keine Webseite unterhalten oder AGB verwendet werden (§ 6 Abs. 3 Nr. 4 WBVG).mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 4.5 Bürgerliches Gesetzbuch

Im BGB wurde § 204 Abs. 1 Nr. 4 zur Verjährungshemmung neu gefasst. Die Verjährung wird durch den Eingang des Antrags bei einer Streitbeilegungsstelle gehemmt, wenn der Antrag demnächst bekannt gegeben wird. Eine Bestimmung in AGB, wonach erst dann geklagt werden darf nachdem außergerichtlich die Streitbeilegung versucht wurde, ist unwirksam (§ 309 Nr. 14 BGB).mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 5.5 Postgesetz

Streitigkeiten über die Erbringung von Postdienstleistungen werden weiterhin zentral von der Regulierungsbehörde beigelegt, sie wird aber im Fall von Verbraucherbeschwerden als Verbraucherschlichtungsstelle tätig. Die Details werden durch Verordnung geregelt. Gebühren werden für diese Verfahren nicht erhoben (§ 18 Abs. 2 PostG).mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 3.1.1 Antrag

Das Verfahren beginnt mit dem Antrag auf Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens, der die Verjährung hemmt, wenn das Verfahren ordnungsgemäß verläuft (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB). Dieser und alle sonstigen Mitteilungen im Rahmen des Verfahrens können per Textform (§ 126b BGB), also auch als Datei per E-Mail übermittelt werden (§ 11 VSBG).mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 3.1.3 Vertretung

Die Parteien können, müssen sich aber nicht vertreten lassen. Vertreter kann ein Rechtsanwalt oder eine andere zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen befugte Person sein (§ 13 VSBG).mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 3.2.1 Erste Ebene: Landesbehörde

Breit aufgestellt ist die erste Reihe der zuständigen Behörden. In jedem Bundesland ist die jeweilige Landesbehörde zuständig für die Schlichtungsstellen mit Sitz in ihrem Land. Sie entscheidet über die Anträge auf Anerkennung als private Verbraucherschlichtungsstelle, über Widerruf oder Rücknahme der Anerkennung und hat die Aufsicht über die ansässigen Verbraucherschlichtun...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 1.2.1 Anforderungen an Klage

In der Klageschrift muss nachgewiesen werden, dass die Klage von einem Verband eingereicht wird, der die o. g. Voraussetzungen erfüllt und dass der Klagegegenstand mindestens zehn Verbraucher betrifft. Zwei Monate nach öffentlicher Bekanntmachung müssen sich mindestens 50 Verbraucher in das Klageregister eingetragen haben, sonst wird die Klage als unzulässig abgewiesen (§ 606 A...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 3.4 Informationspflichten für Unternehmer

Damit es Verbraucher möglichst einfach haben, den Weg zur richtigen Verbraucherschlichtungsstelle zu finden bzw. überhaupt erst von der Möglichkeit dieser Art der Streitschlichtung erfahren, haben Unternehmer seit dem 1.2.2017 entsprechende Informationspflichten, und zwar allgemeine Informationspflichten im Vorfeld und Informationspflichten, nachdem eine Streitigkeit entstande...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 4.2 Bundesrechtsanwaltsordnung

Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ist die Verbraucherschlichtungsstelle und muss dementsprechend die Anforderungen des VSBG erfüllen (§ 191f Abs. 4 BRAO).mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 4 Einfluss der Streitbeilegung auf bestehende Gesetze

Seit Einführung der Streitbeilegung wurden bzw. werden andere, bestehende Gesetze angepasst. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen: 4.1 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz Für alle nach dem 31. März 2016 geschlossene Verträge nach diesem Gesetz gelten die neuen Informationspflichten für Unternehmer (§ 36 VSBG), und zwar auch dann, wenn keine Webseite unterhalten oder AGB verwe...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 5.6 Telekommunikationsgesetz

Mit den Änderungen werden die Informationspflichten gegenüber den Verbrauchern erweitert und konkretisiert. Verbraucher sollen individuelle anschlussbezogene Informationen in klarer, verständlicher und leicht zugänglicher Form erhalten, u. a. über den Vertragsbeginn, die noch verbleibende Vertragslaufzeit und die bei Vertragskündigung anfallenden Gebühren (§ 45n TKG). Die be...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 2.2 System der Schlichtungsstellen

In der gesamten Bundesrepublik verteilt wurden und werden noch behördliche und private Stellen eingerichtet und anerkannt. Sowohl die behördlichen als auch die von privater Hand geführten Schlichtungsstellen bieten das gleiche unparteiliche, unabhängige, fachgerechte Verfahren nach gesetzlich vorgegebener Struktur an. Ziel ist es, dem Verbraucher eine Anlaufstelle möglichst ...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 2.2.2 Private Schlichtungsstellen

Schlichtungsstellen können sich als Verbraucherschlichtungsstellen i. S. d. VSBG anerkennen lassen, wenn sie nachfolgende Voraussetzungen erfüllen: Die Einrichtung muss die organisatorischen und fachlichen Anforderungen erfüllen (siehe 2.2.1), auf Dauer angelegt sein, eine tragfähige Finanzierung nachweisen (§ 24 VSBG). Ein Antrag auf Anerkennung muss mit Blick auf die o. g. Vor...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 3.1.4 Ablehnungsgründe

Zuerst prüft der Streitmittler, ob etwas gegen die Durchführung des Verfahrens spricht. Zwingende Gründe für die Ablehnung sind: die Verbraucherschlichtungsstelle ist nicht zuständig; der Antragsteller hat versäumt, den Anspruch direkt beim Gegner geltend zu machen oder er hat es getan, aber bei ausbleibender Antwort sind zwei Monate noch nicht verstrichen; Der Anspruch des Verb...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 3.1.6 Beendigung des Verfahrens

Das Verfahren endet vorzeitig, wenn die eine oder andere Partei der Fortsetzung widerspricht oder der Antrag zurückgenommen wird. Basierend auf dem Freiwilligkeitsgedanken soll niemand zu einer Einigung gezwungen werden. Nur wenn Rechtsvorschriften, Satzungen oder vertragliche Abreden den Abbruch untersagen, muss das Verfahren zu Ende geführt werden (§ 15 VSBG). Hinweis Teiln...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 3.3 Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist die zentrale deutsche Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung für die Europäische Kommission. Es führt eine Liste der Verbraucherschlichtungsstellen, die der Europäischen Kommission in ständig aktualisierter Form zur Verfügung gestellt und darüber hinaus auf seiner eigenen Webseite zugänglich gemacht wird. Diese Liste wird jährlich, jeweils...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 1.2.2 Klageregister

Das Klageregister für Musterfeststellungsklagen wird beim Bundesamt für Justiz elektronisch geführt (§ 609 ZPO). Hier können sich alle Verbraucher eintragen, die von der Musterfeststellungsklage betroffen sind und die von den Ergebnissen des Prozesses profitieren wollen. Sie können ihre Anmeldung bis zum ersten Tag des Beginns der mündlichen Verhandlung in der I. Instanz vor...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 3.4.1 Allgemeine Informationspflichten

Die allgemeinen Informationspflichten (§ 36 VSBG) gelten für Unternehmer, die eine Webseite betreiben oder die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwenden und am 31.12. des vorangegangenen Jahres > 10 Personen beschäftigt haben. Der Unternehmer muss leicht zugänglich, klar und verständlich mitteilen, inwieweit er bereit oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor ...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 6.1 Änderungen im notariellen Berufs- und Beurkundungsrecht

Elektronisches Urkunden- und Verwahrungsverzeichnisses seit 1.1.2022. Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer wurde der Grundstein für das Elektronische Urkundenarchiv gelegt. Seit dem 1.1.2022 bewahren Notare verpflichtend alle Urkunden auch elektronisch im Urkunde...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 5.1 Unterlassungsklagengesetz / Kapitalanlagegesetzbuch

Die Anpassungen des Unterlassungsklagengesetzes an das VSBG traten am 1. Februar 2017 in Kraft. Bei Verstößen gegen die unternehmerischen Informationspflichten gemäß §§ 36, 37 VSBG oder wenn sich eine Einrichtung zu Unrecht als Verbraucherschlichtungsstelle bezeichnet (§ 2 Abs. 2 VSBG), können Unterlassungsklagen erhoben werden. Die grundlegenden Anforderungen an die bei der ...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 5.2 Energiewirtschaftsgesetz

Die bestehenden Regelungen zu Verbraucherbeschwerden und Schlichtungsverfahren wurden in Anpassung an das VSBG geändert und ergänzt. Zuständige Anerkennungs- und Aufsichtsbehörde bleibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, zusätzlich müssen anerkannte Schlichtungsstellen jährlich dem BMJV über ihre Organisations- und Finanzstruktur berichten. Unternehmen, die un...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 2.1 Verhältnis zu anderen Schlichtungsverfahren

Bewährte Verfahrensweisen und Plattformen zur außergerichtlichen Streitbeilegung bleiben erhalten. Beratungsstellen und Interessenverbände setzen ihre Arbeit in diesem Bereich fort. Gleiches gilt für bestehende, i. d. R. branchenspezifische Schlichtungsstellen, z. B. nach § 214 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), für Gütestellen, die bei Handwerkskammern oder Industrie- ...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 5.4 Versicherungsvertragsgesetz

Die im VVG vorgenommenen Änderungen sorgen dafür, dass die nach § 214 VVG anerkannten Schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen sind und den Anforderungen des VSBG entsprechen. Zuständige Behörde für die Anerkennung ist das Bundesamt für Justiz (§ 214 Abs. 6 VVG). Bei Geschäftspraktiken von Unternehmern, die im Rahmen der Schlichtungstätigkeit auffällig werden und di...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 5.7 Fahrgastrechte

Die Vorschriften für das EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetz werden in strukturell gleicher Weise wie die der Eisenbahn-Verkehrsordnung und das EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz an das VSBG angepasst. Hinweis Fahrgast-Schlichtung Es wird klargestellt, dass sich der Fahrgast bei Streitigkeiten an eine geeignete Verbraucherschlichtungsstelle wenden kann neben allen anderen...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 3 Ablauf des Streitbeilegungsverfahrens

Das VSBG legt Strukturen für den Ablauf eines Schlichtungsverfahrens fest, die Niederschlag in der Verfahrensordnung der jeweiligen Verbraucherschlichtungsstelle gefunden haben müssen. Alternativ können die Verbraucherstreitbeilegungsstellen auch eine Mediation statt einer Schlichtung durchführen. Ebenso ist eine Kombination aus Beidem möglich. Dann muss neben dem VSBG das M...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 2.2.3 Behördliche Schlichtungsstellen

Es gibt derzeit 7 behördliche Schlichtungsstellen, denen gemein ist, dass ihr Träger eine staatliche Stelle ist. Behördliche Schlichtungsstellen wurden einerseits eingerichtet, um das Angebot der privaten Einrichtungen zu ergänzen. Dazu gehören die Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (§ 14 Abs. 1 S. 2, 2.HS UKlaG), Schlichtungsstelle bei ...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 3.1.5 Durchführung des Verfahrens

Zu Beginn des Verfahrens sendet die Schlichtungsstelle den Parteien eine Mitteilung zu, die u. a. auf den Antragseingang hinweist, auf die Verfahrensordnung auf der Webseite, nach der das Verfahren geführt wird, auf die Vertretungsmöglichkeit, auf die Kosten sowie die Verschwiegenheitspflicht des Streitmittlers (§ 16 VSBG). Innerhalb einer dreiwöchigen, verlängerbaren Frist k...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 1.1.2 Klagebefugnis

Nicht jeder kann eine Musterfeststellungsklage erheben. Aktivlegitimiert sind nur sog. qualifizierte Einrichtungen i. S. v. § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UKlaG, also anerkannte und gelistete Verbraucherverbände mit der zusätzlichen Anforderung, dass sie entweder mehr als zehn Verbände oder mehr als 350 natürliche Personen als Mitglieder haben, seit mindestens vier Jahren in der Liste ...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 3.1.7 Kosten

Grundsätzlich ist das Streitbeilegungsverfahren für den Verbraucher, der Ansprüche gegenüber einem Unternehmer geltend macht, kostenfrei. Nur in Missbrauchsfällen darf dem Verbraucher ein Entgelt von maximal 30 EUR verlangt werden. Bearbeitet die Schlichtungsstelle auch reine Verbraucher-Sachverhalte, also zwischen nicht gewerblich handelnden Käufern und Verkäufern, kann sie ...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 3.2.3 Pyramidenspitze: BfJ

Die Pyramidenspitze bildet die "zentrale Anlaufstelle", die beim Bundesamt der Justiz (BfJ) angesiedelt ist. Es bestehen Berichtspflichten von der Pyramidenbasis nach oben in die Spitze. Die Landes- und Bundesbehörden geben dem BfJ alle Informationen zur Anerkennung, zum Widerruf oder zur Rücknahme der Anerkennung privater Verbraucherschlichtungsstellen, zur Einrichtung und Auf...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) vom 19.2.2016 wurde die Grundlage für die leicht zugängliche, transparente Verbraucherstreitschlichtung außerhalb von Gerichten zusätzlich zu bereits vorhandenen außergerichtlichen Einigungsverfahren geschaffen. Mit einem Netz von Schlichtungsstellen haben Verbraucher seitdem eine zusätzliche Möglichkeit, Streitigkeit...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 1.2.3 Hinderungs- und Bindungswirkung der Musterfeststellungsklage

Ist der Tag der Rechtshängigkeit gekommen, also hat der Beklagte die Musterfeststellungsklage zugestellt bekommen, kann kein anderer mehr wegen des gleichen zugrunde liegenden Sachverhalts gegen ihn klagen (§ 610 Abs. 1 ZPO). Sie entfaltet insoweit Sperrwirkung. Ebenso ausgeschlossen ist die Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens über denselben streitigen Anspruch (§ ...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 3.4.2 Informationspflichten nach Entstehung einer Streitigkeit

Gibt es Streit zwischen Unternehmer und Verbraucher und können sie ihn nicht selbst lösen, muss jeder Unternehmer seinen Kunden auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle unter Angabe von Webseite und Adresse hinweisen. Außerdem gibt er an, ob er zu einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Stelle bereit oder verpflichtet ist. Muss und will der Unternehmer nicht an ei...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 6.2 Änderung der Grundbuchordnung

Inzwischen wird das Grundbuch maschinell geführt. Dies ermöglicht ein automatisiertes Abrufverfahren zur unmittelbaren Grundbucheinsicht, das für einen beschränkten Nutzerkreis unter engen Voraussetzungen vorgesehen ist. Genehmigungen zur Teilnahme an diesem Abrufverfahren werden von der Landesjustizverwaltung z. B. an Gerichte, Behörden, Notare oder öffentlich bestellte Ver...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 1 Musterfeststellungsklage

Der VW-Diesel-Skandal war der Auslöser für die Einführung dieses neuen Verfahrens, das Parallelen mit der amerikanischen Sammelklage aufweist, aber dem deutschen Recht bisher unbekannt war. Diese Klageart wurde vom Gesetzgeber durch das "Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage" v. 12.7.2018 eingeführt und hat v.a. zu Ergänzungen der Zivilprozes...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 5.3 Stromgrundversorgungsverordnung / Gasgrundversorgungsverordnung

In beiden Verordnungen wird präzisiert, dass der Lieferant auf folgende Dinge hinweisen muss: das Recht des Kunden nach § 111b Abs. 1 S. 1 des EnWG, eine Schlichtungsstelle anzurufen; er muss Anschrift Webseite der zuständigen Schlichtungsstelle benennen. Es muss der Hinweis auf die Verpflichtung des Lieferanten zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren sowie den Verbraucherser...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 2.2.1 Fachliche und organisatorische Anforderungen

Einrichtungen, die sich Verbraucherschlichtungsstelle benennen, müssen aktiv Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von zivilrechtlichen Streitigkeiten aus Kauf- oder Dienstleistungsverträgen durchführen. Sie müssen auf jeden Fall schwerpunktmäßig Verfahren auf Antrag des Verbrauchers gegenüber einem Unternehmer durchführen; darüber hinaus bleibt es ihnen unbenommen ihre P...mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 3.5 Grenzübergreifende Zusammenarbeit, Kontaktstelle zur Online-Streitbeilegung

Viele Kaufgeschäfte werden heutzutage online abgeschlossen. Oft sind diese Geschäfte dann grenzübergreifend, d. h. Verbraucher und Unternehmer sind in unterschiedlichen Ländern ansässig. Die Richtlinie 2013/11/EU bzw. das VSBG ordnen an, dass die Streitbeilegungsstellen in den EU-Mitgliedsstaaten und EWR-Mitgliedstaaten kooperieren sollen. So sollen sie sich z. B. über bewäh...mehr