Fachbeiträge & Kommentare zu Verbraucherschutz

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AGS 11/2021, Vergütungsrech... / I. Zahlungsvereinbarung

Die durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften bei der Einigungsgebühr vorgenommenen Änderungen in § 31b RVG (Ermäßigung des Gegenstandswerts) und in Nrn. 1000 Nr. 2, 1003 und 1004 VV (Ermäßigung des Gebührensatzes) betreffen Zahlungsvereinbarungen. Eine solche liegt dann vor, wenn eine Ratenzahlung oder e...mehr

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AGS 11/2021, Vergütungsrech... / E. Übergangsrecht

Nach Art. 10 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften[13] sind die in diesem Beitrag dargestellten vergütungs- und erstattungsrechtlichen Änderungen zum 1.10.2021 in Kraft getreten. Die Anwendung der im RVG bei der Geschäfts- und der Einigungsgebühr vorgenommenen Änderungen ist nach der Übergangsvorsc...mehr

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AGS 11/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil findet sich die Fortsetzung des in Heft 10 begonnen Beitrags von Volpert zu den vergütungsrechtlichen Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (S. 481 ff.). Der zweite Teil umfasst insbesondere die Änderungen bei der Einigungsgebühr, das Übergangsrecht, die Kostenerstattung sowi...mehr

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AGS 10/2021, Vergütungsrechtliche Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften - Teil 1 (Geschäftsgebühr)

Zum 1.10.2021 traten die vergütungs- und erstattungsrechtlichen Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften[1] vom 22.12.2020 in Kraft. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich im ersten Teil mit den Konsequenzen für die Geschäftsgebühr und im zweiten Teil mit der Einigungsgebühr, der Erstattun...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Testament... / 2 Gründe

II. 1. Die Beschwerde ist zulässig. Beschwerdeführer ist der Beteiligte zu 1 in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker über den Nachlass des Erblassers. Insoweit ist er zur Erhebung der Beschwerde auch im eigenen Namen befugt (Meikel/Schmidt-Räntsch, GBO, 12. Aufl., § 7 Rn 143). 2. In der Sache führt die Beschwerde zu einem vorläufigen Erfolg. a) Steht einer beantragten ...mehr

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FF 10/2021, Konkrete Normen... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Verfahren betrifft die Feststellung der Elternschaft zwischen der Beteiligten zu 1. (im Folgenden: Kind) und der Beteiligten zu 3. [2] Die Beteiligte zu 2. (deutsche Staatsangehörige) und die Beteiligte zu 3. (luxemburgische Staatsangehörige) schlossen am … 2018 vor dem Standesbeamten des Standesamtes … von Berlin (Registernummer …) die Ehe miteinander. Um ...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Testament... / 1 Tatbestand

I. Der am 7.2.2020 verstorbene eingetragene Eigentümer (im Folgenden: Erblasser) war als solcher seit dem x 2002 mit seiner Ehefrau je zur Hälfte im Grundbuch eingetragen. Seit dem x.2017 ist er als Alleineigentümer eingetragenen, nachdem seine Ehefrau gestorben war. Am x.2019 errichtete der Erblasser zur UR-Nr. x des Notars x ein Testament. Darin setzte er die von der Beteili...mehr

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FF 10/2021, Aktuelle Rechts... / III. Verfahrensrecht

Der 13. Familiensenat des Schleswig-Holsteinischen OLG hat sich in einem Beschl. v. 7.5.2020[36] intensiv mit den Anforderungen an die Formulierungen eines Beweisbeschlusses und die Auswahl eines Gutachters beschäftigt. Der Senat macht deutlich, dass die Beweisfragen anhand der zugrunde liegenden Rechtsgrundlage (§ 1671 oder §§ 1666, 1666a BGB) und der zu beantwortenden Rech...mehr

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AGS 10/2021, Fragen und Lös... / I. Anwendbares Vergütungsrecht

Gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG berechnet sich die Vergütung des Rechtsanwalts nach dem ab 1.10.2021 geltenden Vergütungsrecht, weil der Rechtsanwalt den Auftrag nach dem 30.9.2021 erhalten hat. Damit sind die Änderungen des RVG infolge des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22.12.2020[1] anwendbar.mehr

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AGS 10/2021, Vergütungsrech... / [Ohne Titel]

Zum 1.10.2021 traten die vergütungs- und erstattungsrechtlichen Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften[1] vom 22.12.2020 in Kraft. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich im ersten Teil mit den Konsequenzen für die Geschäftsgebühr und im zweiten Teil mit der Einigungsgebühr, der Erstattung...mehr

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AGS 10/2021, Deckenbrock/Henssler, Rechtsdienstleistungsgesetz - Kommentar zum RDG

Herausgegeben von Dr. Christian Deckenbrock und Prof. Dr. Martin Henssler. 4. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München. XXX, 1.080 S. 119,00 EUR Sechs Jahre sind seit der Vorauflage vergangen. Seitdem hat sich einiges an Rspr. ergeben. Darüber hinaus waren auch wichtige Gesetzesänderungen zu berücksichtigen. So behandelt die Neuauflage bereits das Gesetz zur Verbesserung des Ve...mehr

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AGS 10/2021, Vergütungsrech... / f) Außergerichtliche Inkassodienstleistung

aa) Begriffsbestimmung Sowohl § 13 Abs. 2 RVG als auch Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV setzen ferner voraus, dass die Geschäftsgebühr durch eine außergerichtliche Inkassodienstleistung ausgelöst wird. Das RVG enthält keine Definition des Begriffs der Inkassodienstleistung. Deshalb wird die Legaldefinition in § 2 Abs. 2 S. 1 RDG heranzuziehen sein. Danach ist die Inkassodienstleist...mehr

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AGS 10/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Volpert (S. 433) mit den vergütungsrechtlichen Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften. Geändert worden sind hier zum einen die Vorschriften zur Geschäftsgebühr. Es ist eine neue Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV für Inkassodienstleistung bei unstreitigen Forderungen eing...mehr

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AGS 10/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwälte Dr. Lutz Förster und Dennis Chr. Fast, Anwaltliche Vergütung und das Kostenrechtsänderungsgesetz, ZAP Fach 24 S. 1847 (ZAP 2021, 305) In ihrem ausführlichen Beitrag berichten die Autoren über die praktischen Auswirkungen des KostRÄG 2021 auf die Anwaltsvergütung. Zunächst weisen Förster und Fast darauf hin, dass sich sowohl die Wertgebühren als auch die Betragsr...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2.3 Spenden und Mitgliedsbeiträge

Rz. 398 [Zuwendungen → Zeilen 5–12] Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an unterschiedliche steuerbegünstigte Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Abzug von Sonderausgaben oder eine Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen. Übersicht Rz. 399 [Zuwendungen zur Förderung...mehr

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AGS 09/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer, Die Änderungen der Anwaltsvergütung durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht, NJW 2021, 2313 In seinem Beitrag erörtert der Autor die Änderungen im RVG, die durch das in der Überschrift genannte Gesetz mit Wirkung zum 1.10.2021 eingeführt worden sind. Diese Änderungen haben ihre Grundlage in der Absicht des ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Individueller Verbraucherschutz als Zweckbetrieb und ermäßigter Umsatz­steuersatz

Leitsatz 1. Eine Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 16 AO) liegt auch bei einer auf die individuelle Situation des Verbrauchers ausgerichteten Aufklärung und Information über Versicherungen vor. 2. Individuelle Verbraucherberatung gegen Entgelt kann im Rahmen eines steuerbegünstigten Zweckbetriebs nach § 65 AO erfolgen. 3. Der ermäß...mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / 1

In der Nacht vom 24. auf den 25.6.2021 hat der Deutsche Bundestag die umfassendste Reform des Stiftungsrechts seit Einführung des BGB beschlossen,[1] die zuvor in Stiftungspraxis und Stiftungswissenschaft zum Teil sehr kontrovers diskutiert wurde.[2] An die Stelle der bisherigen 9 Paragrafen der §§ 80 bis 88 BGB treten zum 1.7.2021 insgesamt 36 weitgehend neugefasste Regelun...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / G. Zusammenfassung

Rz. 58 Welche Vorteile bietet nun die strategische Vermögensplanung dem Unternehmer, der sich mit dem Thema Altersvorsorge inkl. einer möglichen Veräußerung/Übertragung der Unternehmensanteile widmet?mehr

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§ 9 Produkthaftung / B. Rechtsgrundlagen der Produkthaftung

Rz. 6 Die praktisch bedeutendste Rolle spielen im Produkthaftungsrecht die allgemeine deliktische Haftung aus § 823 Abs. 1 BGB und die Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. einem allgemeinen oder speziellen Schutzgesetz. Speziell dem Verbraucherschutz dient das Produkthaftungsgesetz . Auch in Produkthaftungsfällen bestehen zuweilen vertragliche Beziehungen zwischen Hersteller u...mehr

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§ 31 Kostenrecht / a) Satzrahmengebühr

Rz. 86 Die Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG ist eine Satzrahmengebühr im Sinne von § 13 Abs. 1 S. 1, § 14 Abs. 1 S. 1 RVG,[106] ihr Rahmen beträgt 0,5 bis 2,5 der vollen Gebühr. Daraus errechnet sich eine Mittelgebühr von 1,5. Nach der Anmerkung zu Nr. 2300 VV RVG (ab 1.10.2021: Anm. Abs. 1 zu Nr. 2300 VV RVG)[107] kann eine Gebühr von mehr als 1,3 (sog. Schwellengebühr...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / Literaturtipps

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§ 15 Ansprüche Dritter / V. Hinterbliebenengeld

Rz. 14 Die zunehmende Forderung nach einem Angehörigenschmerzensgeld, wie es in anderen europäischen Rechtsordnungen vorgesehen ist, hat den Gesetzgeber zum Handeln getrieben. Spätestens, nachdem der Arbeitskreis I des 50. Verkehrsgerichtstags 2012 in Goslar mit knapper Mehrheit dafür ausgesprochen hatte, in Fällen fremdverursachter Tötung den nächsten Angehörigen einen Ents...mehr

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§ 9 Produkthaftung / Literaturtipps

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§ 31 Kostenrecht / b) Voraussetzungen

Rz. 123 Voraussetzung ist unter Mitwirkung des Rechtsanwalts der Abschluss eines Einigungsvertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. Honoriert wird damit jede vertragliche Beilegung eines Streits.[152] Nicht ausreichend sind rein prozessuale Gestaltungserklärungen.[153] Auch bloße Zahlungsvereinbarungen – bei denen kein Str...mehr

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Literaturverzeichnis

ADAC, Kinderschutz in Europa, 2006 Ahrens/von Bar/Fischer, Festschrift für Erwin Deutsch, 1999 Anders/Gehle, Antrag und Entscheidung im Zivilprozess, 3. Aufl. 1999 Arndt, Die Straßenverkehrssicherungspflicht, 2. Aufl. 1973 Arnold, Das Grundurteil, Diss., 1996 Bachmeier, Regulierung von Auslandsunfällen, 2. Aufl. 2017 Baltzer, Die negative Feststellungsklage, 1980 Baltzer, Gedächtni...mehr

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§ 9 Produkthaftung / E. Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

Rz. 71 Das auf der Grundlage der EG-Richtlinie 85/374/EWG am 1.1.1990 in Kraft getretene Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (ProdHaftG) dient der Angleichung des Verbraucherschutzes in den Mitgliedstaaten. Mit der am 1.12.2000 in Kraft getretenen Novelle des ProdHaftG ist – vor dem Hintergrund der BSE-Krise – der frühere Haftungsausschluss für landwirtschaftlic...mehr

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§ 1 Einführung / D. Unfallhaftpflichtrecht und Internet

Rz. 21 Der Bedeutung der EDV für das Unfallhaftpflichtrecht wird bereits seit der 14. Auflage dieses Buches durch Hinweise z.B. auf elektronische Datenbanken und andere Hilfen und Dokumente Rechnung getragen. Angesichts der schnell wachsenden Verbreitung des Internets auch in Europa und seiner Auswirkungen auf viele Bereiche unserer Gesellschaft erscheinen einige Hinweise zu...mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 1.3 Geltung des Art. 50 Abs. 3 EUV

Art. 50 Abs. 3 EUV besagt, dass für den Mitgliedstaat, der den Austritt aus der EU erklärt hat, die Verträge ab dem Inkrafttreten des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der Mitteilung des Austritts keine Anwendung mehr finden, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern. Für den Brex...mehr

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Spenden/Sponsoring / 3.2.3 Gemeinnützige Zwecke

Rz. 49 Die Voraussetzungen der gemeinnützigen Zwecke nach § 52 Abs. 1 AO sind durch das Gesetz vom 15.10.2007 seit VZ 2007 unverändert geblieben. § 52 Abs. 2 AO enthält seit VZ 2007 eine abschließende Aufzählung der als Förderung der Allgemeinheit anzuerkennenden gemeinnützigen Zwecke. Eine Körperschaft verfolgt gem. § 52 Abs. 1 AO gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

1Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann nach Änderungen den Wortlaut des Gesetzes feststellen und als Neufassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen. 2Die Bekanntmachung muss auf diese Vorschrift Bezug nehmen und angebenmehr

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FF 06/2021, Familienrechtliche Reformvorhaben und JUMIKO

Interview mit dem Vorsitzenden der Justizminister/innen-Konferenz Peter Biesenbach, Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen Peter Biesenbach Schnitzler/FF: Sie sind seit Januar dieses Jahres für ein Jahr Vorsitzender der Justizminister/innen-Konferenz, kurz JUMIKO. Welche wichtigen Fragen wollen Sie in diesem Jahr ansprechen? Biesenbach: Die JUMIKO ist für mich so ein weni...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 1. Verordnung

Rz. 22 Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat von der Ermächtigungsgrundlage des § 11 BerHG Gebrauch gemacht und eine Beratungshilfeformularverordnung (BerHFV) erlassen, die am 9.1.2014 in Kraft getreten ist. Im Bereich der Beratungshilfe besteht ein Formularzwang für den Antrag des Rechtsuchenden auf Bewilligung von Beratungshilfe sowie für den Antra...mehr

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FF 06/2021, Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder zustande gekommen

Das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt ist am 7.5.2021 zustande gekommen. Die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und die Verkündung im BGBl. waren bei Redaktionsschluss noch nicht erfolgt. Das Gesetz wird voraussichtlich zu großen Teilen am 1.7.2021, im Übrigen am 1.1.2022 in Kraft treten. Neben Verschärfungen im Strafrecht sieht das Gesetz auch wichtige Änderu...mehr

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zfs 06/2021, Fälligkeit der... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des BGH ist zuzustimmen. Die Praxis zeigt, dass viele Gerichtskostenschuldner in ihren Erinnerungen und Beschwerden betreffend den Gerichtskostenansatz alles beanstanden, was man überhaupt beanstanden kann. Die meisten Einwendungen gegen den Gerichtskostenansatz sind in der Praxis unbegründet. Nicht selten wird die Form der übersandten Kostenrechnung gerügt. ...mehr

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FoVo 06/2021, Neue Regeln z... / I. Gesetzliche Regelung wurde zweimal geändert

§ 850c ZPO seit dem 8.5.2021 in neuer Fassung Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG), veröffentlicht im BGBl I 2020, S. 2466, wurde § 850c ZPO völlig neu gefasst und dabeimehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Rentenberater und registrierte Erlaubnisinhaber (RDG)

Rz. 150 Nach § 4 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG) gilt das RVG für die Vergütung entsprechend. Danach können zunächst Rentenberaterinnen und Rentenberater (vgl. § 10 Abs. 1 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Inkassodienstleistungen

Rz. 156 Auch für Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen, gilt das RVG nicht. Denn nach § 4 Abs. 4 RDGEG richtet sich die Erstattung der Vergütung von Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen (registrierte Personen nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG), für die Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 788 ZPO. Ein Rechtsanwalt wird wie ein gewerbliches In...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Zahlungsvereinbarung (§ 31b)

Rz. 6 Ist Gegenstand einer Einigung i.S.v. VV 1000 in der Zwangsvollstreckung nur eine Zahlungsvereinbarung (gütliche Erledigung, § 802b ZPO), beträgt der Gegenstandswert nach § 31b für die durch die Zahlungsvereinbarung anfallende Einigungsgebühr 20 % des Anspruchs.[7] Durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorsch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Gegenstandswert

Rz. 528 Für den Gegenstandswert der Einigungsgebühr sind §§ 25 und 31b zu beachten. § 31b ist im Zusammenhang mit der Einigungsgebühr für Zahlungsvereinbarungen in Abs. 1 Nr. 2 der Anm. zu VV 1000 zu sehen. Die Regelung soll sicherstellen, dass als Wert einer solchen Vereinbarung immer nur ein Bruchteil der zugrunde liegenden Forderung maßgebend ist. Rz. 529 § 31b regelt in e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Gegenstandswert

Rz. 537 Der Gegenstandswert richtet sich nach § 31b. Für die Gebühren nach VV 3309 f. gilt § 31b nicht. Der Wert richtet sich nur dann nach § 31b und beträgt 20 % des Anspruchs, wenn Gegenstand der Einigung nur eine Zahlungsvereinbarung ist.[568] Der Anspruch ist dabei der Betrag der Vollstreckungsforderung i.S.v. § 25. Durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutze...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Auskünfte Dritter gem. § 802l ZPO

Rz. 75 Rechtslage bis 31.12.2020: § 25 Abs. 1 Nr. 4 gilt nicht, wenn der Gerichtsvollzieher gemäß § 802l ZPO beauftragt wird, Auskünfte der dort genannten Dritten einzuholen, weil der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen oder bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick über die Problematik

Rz. 504 Im Zwangsvollstreckungsverfahren kann grundsätzlich eine Einigungsgebühr anfallen, weil die Einigungsgebühr in VV Teil 1 Allgemeine Gebühren geregelt ist und nach VV Vorb. 1 die Gebühren dieses Teils neben den in anderen Teilen bestimmten Gebühren entstehen. Gleichwohl war und ist der Anfall der Einigungsgebühr in der Zwangsvollstreckung, insbesondere für Ratenzahlun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verbraucherbegriff

Rz. 111 Eine Kappung seiner Vergütung muss der Anwalt nur hinnehmen, sofern er einen Verbraucher gemäß § 13 BGB beraten oder für diesen ein Gutachten erstellt hat. Damit verweist Abs. 1 S. 3 auf die zivilrechtliche Legaldefinition in § 13 BGB. Davon zu unterscheiden ist der in § 14 BGB normierte Unternehmerbegriff: Rz. 112 Für die Abgrenzung beider Vorschriften ist entscheiden...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Gegenstandswert

Rz. 361 Der in § 25 Abs. 1 Nr. 4 geregelte Höchstwert i.H.v. 2.000 EUR galt bis zum 31.12.2020 nur für das Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft, nicht aber für das Verfahren gemäß § 802l ZPO auf Einholung von Auskünften der dort genannten Dritten.[370] Die Bestimmung war deshalb nicht anwendbar, weil es sich nicht um eine Erteilung der in § 25 Abs. 1 Nr. 4 ausschließl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.4 Versorgungs- und Vergütungsverträge auf Landesebene bzw. regionaler Ebene (Abs. 4)

Rz. 15 In Abs. 4 hat der Gesetzgeber das Recht, das vor dem 1.7.1997 aufgrund des § 132 a. F. galt, übernommen. Eine besondere, durch Verwaltungsakt auszusprechende Zulassung zur Versorgung sieht das Gesetz bei häuslicher Krankenpflege nicht vor. Soweit die Krankenkassen zur Gewährung der häuslichen Krankenpflege nicht selbst geeignete Personen anstellen (vgl. Abs. 4 Satz 13...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Besteuerung von Sportwetten

Leitsatz § 17 Abs. 2 RennwLottG verstößt weder gegen Verfassungsrecht noch gegen Europarecht. Normenkette § 17 Abs. 2, § 19, § 20 Abs. 1, Abs. 2 Nrn. 1, 5, 6 und 7, § 27 RennwLottG, Art. 72 Abs. 2, Art. 105 Abs. 2, Art. 123, Art. 125, Art. 125a GG, Art. 8 Abs. 1, Art. 9, Art. 1 Nrn. 3, 4, 5 und 11 EGRL 98/34, Art. 135 Abs. 1 Buchst. i, Art. 401 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL), §...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Betriebssicherheitsverordnung / 2 Gefährdungsbeurteilung

Die klare Trennung zwischen den Pflichten der Hersteller und der Arbeitgeber als Verwender von Arbeitsmitteln wird in der neuen BetrSichV betont. Die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel müssen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz dem Binnenmarktrecht entsprechen. Über die Gefährdungsbeurteilung werden ggf. zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich....mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Betriebssicherheitsverordnung / 4.1 Aufzugsanlagen als überwachungsbedürftige Anlage

Bei den Aufzugsanlagen als überwachungsbedürftige Anlagen muss der Betreiber seit dem Inkrafttreten der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung zum 1. Juni 2015 folgende Punkte neu beachten:[1] Neue Aufzugsanlagen zur Personenbeförderung müssen vor Inbetriebnahme durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden. Im Aufzug muss eine Prüfplakette angebracht ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 83 Verordn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege (Pflege-Qualitätssicherungsgesetz – PQsG) v. 9.9.2001 wurden mit Wirkung zum 1.1.2002 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 2 geändert. Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 hat eine Erweiterung auf die sog. Gemischten Einrichtungen erfahren, wohingegen der Regelungsgehalt von Abs. 2 deutlich verkürzt wo...mehr