Fachbeiträge & Kommentare zu Verbraucherschutz

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Verbraucherschutz und Verbr... / 3.4.1 Allgemeine Informationspflichten

Die allgemeinen Informationspflichten (§ 36 VSBG) gelten für Unternehmer, die eine Webseite betreiben oder die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwenden und am 31.12. des vorangegangenen Jahres > 10 Personen beschäftigt haben. Der Unternehmer muss leicht zugänglich, klar und verständlich mitteilen, inwieweit er bereit oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor ... mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 6.1 Änderungen im notariellen Berufs- und Beurkundungsrecht

Elektronisches Urkunden- und Verwahrungsverzeichnisses seit 1.1.2022. Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer wurde der Grundstein für das Elektronische Urkundenarchiv gelegt. Seit dem 1.1.2022 bewahren Notare verpflichtend alle Urkunden auch elektronisch im Urkunde... mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 4.5 Bürgerliches Gesetzbuch

Im BGB wurde § 204 Abs. 1 Nr. 4 zur Verjährungshemmung neu gefasst. Die Verjährung wird durch den Eingang des Antrags bei einer Streitbeilegungsstelle gehemmt, wenn der Antrag demnächst bekannt gegeben wird. Eine Bestimmung in AGB, wonach erst dann geklagt werden darf nachdem außergerichtlich die Streitbeilegung versucht wurde, ist unwirksam (§ 309 Nr. 14 BGB). mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 5.1 Unterlassungsklagengesetz / Kapitalanlagegesetzbuch

Die Anpassungen des Unterlassungsklagengesetzes an das VSBG traten am 1. Februar 2017 in Kraft. Bei Verstößen gegen die unternehmerischen Informationspflichten gemäß §§ 36, 37 VSBG oder wenn sich eine Einrichtung zu Unrecht als Verbraucherschlichtungsstelle bezeichnet (§ 2 Abs. 2 VSBG), können Unterlassungsklagen erhoben werden. Die grundlegenden Anforderungen an die bei der ... mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 5.2 Energiewirtschaftsgesetz

Die bestehenden Regelungen zu Verbraucherbeschwerden und Schlichtungsverfahren wurden in Anpassung an das VSBG geändert und ergänzt. Zuständige Anerkennungs- und Aufsichtsbehörde bleibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, zusätzlich müssen anerkannte Schlichtungsstellen jährlich dem BMJV über ihre Organisations- und Finanzstruktur berichten. Unternehmen, die un... mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 2.1 Verhältnis zu anderen Schlichtungsverfahren

Bewährte Verfahrensweisen und Plattformen zur außergerichtlichen Streitbeilegung bleiben erhalten. Beratungsstellen und Interessenverbände setzen ihre Arbeit in diesem Bereich fort. Gleiches gilt für bestehende, i. d. R. branchenspezifische Schlichtungsstellen, z. B. nach § 214 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), für Gütestellen, die bei Handwerkskammern oder Industrie- ... mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 5.4 Versicherungsvertragsgesetz

Die im VVG vorgenommenen Änderungen sorgen dafür, dass die nach § 214 VVG anerkannten Schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen sind und den Anforderungen des VSBG entsprechen. Zuständige Behörde für die Anerkennung ist das Bundesamt für Justiz (§ 214 Abs. 6 VVG). Bei Geschäftspraktiken von Unternehmern, die im Rahmen der Schlichtungstätigkeit auffällig werden und di... mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 5.7 Fahrgastrechte

Die Vorschriften für das EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetz werden in strukturell gleicher Weise wie die der Eisenbahn-Verkehrsordnung und das EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz an das VSBG angepasst. Hinweis Fahrgast-Schlichtung Es wird klargestellt, dass sich der Fahrgast bei Streitigkeiten an eine geeignete Verbraucherschlichtungsstelle wenden kann neben allen anderen... mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 3 Ablauf des Streitbeilegungsverfahrens

Das VSBG legt Strukturen für den Ablauf eines Schlichtungsverfahrens fest, die Niederschlag in der Verfahrensordnung der jeweiligen Verbraucherschlichtungsstelle gefunden haben müssen. Alternativ können die Verbraucherstreitbeilegungsstellen auch eine Mediation statt einer Schlichtung durchführen. Ebenso ist eine Kombination aus Beidem möglich. Dann muss neben dem VSBG das M... mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 2.2.3 Behördliche Schlichtungsstellen

Es gibt derzeit 7 behördliche Schlichtungsstellen, denen gemein ist, dass ihr Träger eine staatliche Stelle ist. Behördliche Schlichtungsstellen wurden einerseits eingerichtet, um das Angebot der privaten Einrichtungen zu ergänzen. Dazu gehören die Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (§ 14 Abs. 1 S. 2, 2.HS UKlaG), Schlichtungsstelle bei ... mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 3.1.1 Antrag

Das Verfahren beginnt mit dem Antrag auf Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens, der die Verjährung hemmt, wenn das Verfahren ordnungsgemäß verläuft (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB). Dieser und alle sonstigen Mitteilungen im Rahmen des Verfahrens können per Textform (§ 126b BGB), also auch als Datei per E-Mail übermittelt werden (§ 11 VSBG). mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 1.1.2 Klagebefugnis

Nicht jeder kann eine Musterfeststellungsklage erheben. Aktivlegitimiert sind nur sog. qualifizierte Einrichtungen i. S. v. § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UKlaG, also anerkannte und gelistete Verbraucherverbände mit der zusätzlichen Anforderung, dass sie entweder mehr als zehn Verbände oder mehr als 350 natürliche Personen als Mitglieder haben, seit mindestens vier Jahren in der Liste ... mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 3.1.5 Durchführung des Verfahrens

Zu Beginn des Verfahrens sendet die Schlichtungsstelle den Parteien eine Mitteilung zu, die u. a. auf den Antragseingang hinweist, auf die Verfahrensordnung auf der Webseite, nach der das Verfahren geführt wird, auf die Vertretungsmöglichkeit, auf die Kosten sowie die Verschwiegenheitspflicht des Streitmittlers (§ 16 VSBG). Innerhalb einer dreiwöchigen, verlängerbaren Frist k... mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 3.1.7 Kosten

Grundsätzlich ist das Streitbeilegungsverfahren für den Verbraucher, der Ansprüche gegenüber einem Unternehmer geltend macht, kostenfrei. Nur in Missbrauchsfällen darf dem Verbraucher ein Entgelt von maximal 30 EUR verlangt werden. Bearbeitet die Schlichtungsstelle auch reine Verbraucher-Sachverhalte, also zwischen nicht gewerblich handelnden Käufern und Verkäufern, kann sie ... mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 3.2.3 Pyramidenspitze: BfJ

Die Pyramidenspitze bildet die "zentrale Anlaufstelle", die beim Bundesamt der Justiz (BfJ) angesiedelt ist. Es bestehen Berichtspflichten von der Pyramidenbasis nach oben in die Spitze. Die Landes- und Bundesbehörden geben dem BfJ alle Informationen zur Anerkennung, zum Widerruf oder zur Rücknahme der Anerkennung privater Verbraucherschlichtungsstellen, zur Einrichtung und Auf... mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) vom 19.2.2016 wurde die Grundlage für die leicht zugängliche, transparente Verbraucherstreitschlichtung außerhalb von Gerichten zusätzlich zu bereits vorhandenen außergerichtlichen Einigungsverfahren geschaffen. Mit einem Netz von Schlichtungsstellen haben Verbraucher seitdem eine zusätzliche Möglichkeit, Streitigkeit... mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 1.2.3 Hinderungs- und Bindungswirkung der Musterfeststellungsklage

Ist der Tag der Rechtshängigkeit gekommen, also hat der Beklagte die Musterfeststellungsklage zugestellt bekommen, kann kein anderer mehr wegen des gleichen zugrunde liegenden Sachverhalts gegen ihn klagen (§ 610 Abs. 1 ZPO). Sie entfaltet insoweit Sperrwirkung. Ebenso ausgeschlossen ist die Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens über denselben streitigen Anspruch (§ ... mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 3.4.2 Informationspflichten nach Entstehung einer Streitigkeit

Gibt es Streit zwischen Unternehmer und Verbraucher und können sie ihn nicht selbst lösen, muss jeder Unternehmer seinen Kunden auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle unter Angabe von Webseite und Adresse hinweisen. Außerdem gibt er an, ob er zu einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Stelle bereit oder verpflichtet ist. Muss und will der Unternehmer nicht an ei... mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 6.2 Änderung der Grundbuchordnung

Inzwischen wird das Grundbuch maschinell geführt. Dies ermöglicht ein automatisiertes Abrufverfahren zur unmittelbaren Grundbucheinsicht, das für einen beschränkten Nutzerkreis unter engen Voraussetzungen vorgesehen ist. Genehmigungen zur Teilnahme an diesem Abrufverfahren werden von der Landesjustizverwaltung z. B. an Gerichte, Behörden, Notare oder öffentlich bestellte Ver... mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 1 Musterfeststellungsklage

Der VW-Diesel-Skandal war der Auslöser für die Einführung dieses neuen Verfahrens, das Parallelen mit der amerikanischen Sammelklage aufweist, aber dem deutschen Recht bisher unbekannt war. Diese Klageart wurde vom Gesetzgeber durch das "Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage" v. 12.7.2018 eingeführt und hat v.a. zu Ergänzungen der Zivilprozes... mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 5.3 Stromgrundversorgungsverordnung / Gasgrundversorgungsverordnung

In beiden Verordnungen wird präzisiert, dass der Lieferant auf folgende Dinge hinweisen muss: das Recht des Kunden nach § 111b Abs. 1 S. 1 des EnWG, eine Schlichtungsstelle anzurufen; er muss Anschrift Webseite der zuständigen Schlichtungsstelle benennen. Es muss der Hinweis auf die Verpflichtung des Lieferanten zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren sowie den Verbraucherser... mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 5.6 Telekommunikationsgesetz

Mit den Änderungen werden die Informationspflichten gegenüber den Verbrauchern erweitert und konkretisiert. Verbraucher sollen individuelle anschlussbezogene Informationen in klarer, verständlicher und leicht zugänglicher Form erhalten, u. a. über den Vertragsbeginn, die noch verbleibende Vertragslaufzeit und die bei Vertragskündigung anfallenden Gebühren (§ 45n TKG). Die be... mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 2.2 System der Schlichtungsstellen

In der gesamten Bundesrepublik verteilt wurden und werden noch behördliche und private Stellen eingerichtet und anerkannt. Sowohl die behördlichen als auch die von privater Hand geführten Schlichtungsstellen bieten das gleiche unparteiliche, unabhängige, fachgerechte Verfahren nach gesetzlich vorgegebener Struktur an. Ziel ist es, dem Verbraucher eine Anlaufstelle möglichst ... mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 3.5 Grenzübergreifende Zusammenarbeit, Kontaktstelle zur Online-Streitbeilegung

Viele Kaufgeschäfte werden heutzutage online abgeschlossen. Oft sind diese Geschäfte dann grenzübergreifend, d. h. Verbraucher und Unternehmer sind in unterschiedlichen Ländern ansässig. Die Richtlinie 2013/11/EU bzw. das VSBG ordnen an, dass die Streitbeilegungsstellen in den EU-Mitgliedsstaaten und EWR-Mitgliedstaaten kooperieren sollen. So sollen sie sich z. B. über bewäh... mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 2.2.1 Fachliche und organisatorische Anforderungen

Einrichtungen, die sich Verbraucherschlichtungsstelle benennen, müssen aktiv Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von zivilrechtlichen Streitigkeiten aus Kauf- oder Dienstleistungsverträgen durchführen. Sie müssen auf jeden Fall schwerpunktmäßig Verfahren auf Antrag des Verbrauchers gegenüber einem Unternehmer durchführen; darüber hinaus bleibt es ihnen unbenommen ihre P... mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 2.2.4 Bundesweite Universalschlichtungsstelle

Einrichtung Die Universalschlichtungsstelle, die mit Wirkung zum 1.1.2020 vom Bund eingerichtet wurde, dient als Auffangschlichtungsstelle.[1] Der Bund, namentlich das Bundesamt für Justiz, hat sich dafür entschieden, die ehemalige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. in Kehl in die bundesweit tätige Universalschlichtungsstelle umzuwandel... mehr

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Verbraucherschutz und Verbr... / 2 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Bei Disputen aus Kauf- und Dienstverträgen – mit Ausnahme von Arbeitsverträgen – steht jedem Verbraucher eine Verbraucherschlichtungsstelle zur Verfügung. Das Verfahren will Konflikte schnell und günstig lösen, und damit die herkömmlichen außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtswege entlasten, ohne den Weg zu ihnen zu versperren. Gelingt eine Schlichtung nicht, kann danac... mehr

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StaRUG/SanInsFoG: Insolvenz... / 3.1 Restrukturierungsplan und Einbeziehung des Gerichts

Entschließt sich ein Unternehmen im Stadium der drohenden Zahlungsunfähigkeit für die Einleitung eines Restrukturierungsrahmens, muss sich die Geschäftsleitung auf den Hosenboden setzen und den Restrukturierungsplan nach den Vorgaben des StaRUG ausarbeiten (§§ 5-15 StaRUG, Anhang zum StaRUG). Dazu gehören u. a. die Ausarbeitung der Krisenursachen, die detaillierte Darstellung ... mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VI. Konzernerklärung zur Unternehmensführung

Tz. 246 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Gemäß § 315d Satz 1HGB müssen seit dem BilRUG (§ 315 Abs. 5 Satz 1 HGB aF) auch bestimmte kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen iSd. § 289f Abs. 1 oder Abs. 3 HGB eine Konzernerklärung zur Unternehmensführung abgeben. Berichtspflichtig sind sowohl börsennotierte Aktiengesellschaften als auch Aktiengesellschaften, die ausschließlich ander... mehr

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zfs 06/2023, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

[11] II. Das hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand. Mit der gegebenen Begründung hätte das BG einen Direktanspruch der Kl. gemäß § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Fall 2 VVG nicht versagen dürfen. Die Voraussetzungen des § 115 Abs. 1 S. 1 VVG müssen nur bei Bestehen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs vorliegen und können zu einem beliebigen Zeitpunkt vor Schluss der münd... mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Künftige Entwicklungen

Tz. 281 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Mit Inkrafttreten des ARUG II wurde die zweite Aktionärsrechterichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Die Entwicklung der Gesetzgebung zum Lagebericht ist damit um einen weiteren Meilenstein reicher. Indes sind bereits mittelfristig weitere gesetzgeberische Schritte nicht ausgeschlossen. Tz. 282 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Derzeit steht die Ev... mehr

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AGS 06/2023, Alexander, Lauterkeitsrecht - mit Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Von Christian Alexander. 3. Aufl., 2022, Carl Heymanns Verlag, Köln. XXXII, 678 S., 79 EUR Die Neuauflage berücksichtigt die zwischenzeitlich erfolgten bedeutsamen Änderungen des UWG durch das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht, das Gesetz für faire Verbrauchverträge sowie das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Darüber hinaus... mehr

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Winzer (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Der Winzer bzw. Weinbauer ist ein sehr vielseitiger Beruf, der sowohl landwirtschaftliche als auch gärtnerische Fähigkeiten erfordert. Der gesamte Produktionsprozess von der Kultivierung des Bodens, über das Setzen der Jungpflanzen bzw. Weinstöcke, die ständige Pflege einschließlich Schutz der Pflanzen und Bekämpfung von Schädlingen bis zur Weinlese, d. h. der Ernt... mehr

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Sicherungsgrundschuld: Beso... / 2.2 Verbraucherschutz

2.2.1 Widerrufsrecht Zusage des Eigentümers widerrufbar? "Pacta sunt servanda" – Verträge müssen grundsätzlich eingehalten werden. Eine Widerrufsmöglichkeit könnte für den Schuldner und Sicherungsgeber bei sog. Haustürgeschäften oder Verbraucherdarlehen[1] bestehen. Die Grundschuldbestellung kommt von vornherein nicht als Vertrag über eine entgeltliche Leistung i. S. d. § 312 B... mehr

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Satzungs-Update 2022 / 6 Gilt das Verbraucherschutzrecht auch in der Vereins- und Verbandsarbeit?

a) Grundsätze Müssen in der Vereinsarbeit generell die gesetzlichen Regelungen[1] rund um den Verbraucherschutz angewendet und beachtet werden? Hier muss differenziert werden, denn die Regelungen für die Vereinsarbeit ergeben sich aus der Satzung des Vereins, die nicht mit "AGB" zu vergleichen sind. Das Rechtsverhältnis zwischen einem Mitglied und dem Verein ist mitgliedschaftl... mehr

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Wasserrechtliche Sicherheit... / 5 TÜV-Prüfungen durch Sachverständige

Die in § 1 Abs. 2 Satz 3 BVAwS vorgeschriebenen TÜV-Prüfungen von Heizöltankanlagen dürfen nur von zugelassenen Sachverständigen bzw. Sachverständigenorganisationen durchgeführt werden. Praxis-Tipp Zentrale Liste Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) führt als Servicefunktion für alle Bundesländer eine Liste der anerkannten Sachv... mehr

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Sicherungsgrundschuld: Beso... / 2.2.2 Sittenwidrigkeit

Die Bestellung einer Grundschuld durch einen im Übrigen einkommens- und vermögenslosen Sicherungsgeber verstößt nicht gegen die guten Sitten.[1] Jedoch kann eine Sicherungsabrede unter dem Gesichtspunkt einer ursprünglichen Übersicherung gemäß § 138 Abs. 1 BGB wegen Sittenwidrigkeit unwirksam sein. Das setzt ein grobes Missverhältnis zwischen dem Sicherungswert und dem Siche... mehr

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Sicherungsgrundschuld: Beso... / 2.2.1 Widerrufsrecht

Zusage des Eigentümers widerrufbar? "Pacta sunt servanda" – Verträge müssen grundsätzlich eingehalten werden. Eine Widerrufsmöglichkeit könnte für den Schuldner und Sicherungsgeber bei sog. Haustürgeschäften oder Verbraucherdarlehen[1] bestehen. Die Grundschuldbestellung kommt von vornherein nicht als Vertrag über eine entgeltliche Leistung i. S. d. § 312 BGB in Betracht[2], s... mehr

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Baufertigstellungs-Versiche... / 2.2.5 Vorteile der Deckung

Als Vorteil der Deckung werden von dem Versicherer genannt: Liquidität durch eine Sicherungsform, die den Liquiditätsspielraum nicht einschränkt und so zusätzliches Investitionspotenzial schafft. Verbesserung der Bauqualität durch eine gutachterliche Begleitung. Rechtsschutz durch die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Verbraucherschutz durch die Absicherung des Bauherrn in For... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Gemeinnützige Zwecke

Rz. 29 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Welche Zwecke gemeinnützig sind, bestimmt § 52 AO. Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Zur Selbstlosigkeit vgl ausführlich AEAO zu § 55. § 10b EStG begünstigt alle in § 52 AO aufgeführten gemeinnütz... mehr

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FoVo 05/2023, Inkassodienstleistung im Spiegel der Wissenschaft

Charlotte Marie Flory Grenzen inkassodienstlicher Rechtsdienstleistungen Dissertation, 1. Aufl. 2022 295 Seiten, 84,00 EUR ISBN 978-3-8487-8951-1 Die Dissertation ist als Band 100 in der Schriftenreihe des Instituts für Anwaltsrecht erschienen. Sie nimmt eine aktuelle Diskussion in Gesetzgebung und Rechtsprechung auf und verdient schon allein deshalb einen aufmerksamen Blick.... mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1 Einleitung und Genesis ... / A. Zielsetzung des Verordnungsgebers

Rz. 1 Das Formular für den Auftrag an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung von Geldforderungen nach der GVFV 2015 und die Formulare für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und auf Erlass eines Pfändungs- oder Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach der ZVFV 2012 mussten aufgrund einer Vielzahl von gesetzlichen Änderungen seit 2012 bzw. ... mehr

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§ 1 Einführung / A. Historie

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§ 4 Anhang / III. Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz)

Rz. 3 Vom 7.11.1939, BGBl. I S. 2223, BGBl. III 925–1. In der Fassung der Bekanntmachung vom 5.4.1965, BGBl. I S. 213. Zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.7.2021 (BGBl. I S. 3108). – Auszug – § 4 (1) Um einen dem Zweck dieses Gesetzes gerecht werdenden Schutz sicherzustellen, bestimmt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unter Beachtung gemeinschaftsrechtl... mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 6. Verordnungsermächtigung

Rz. 109 Die am 18.8.2021 bereits in Kraft getretene Neuregelung des § 707d BGB (Verordnungsermächtigung) hat folgenden Wortlaut: (1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen über die elektronische Führung des Gesellschaftsregisters, die elektronische Anmeldung, die elektronische Einreichung von Dokumenten sowie deren Aufbewahrung zu... mehr

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§ 1 Einführung / 4. Einrichtung und Führung des Gesellschaftsregisters

Rz. 66 Die Bundesländer sind zuständig für die Einrichtung des besonderen Gesellschaftsregisters für die GbR – das neben die bereits bestehenden Register (Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister) tritt. Rz. 67 Um den Bundesländern hinreichend Vorlaufzeit für die Einrichtung entsprechender Register zu verschaffen, tritt das MoPeG nach dessen Art. 137 S.... mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Zuständigkeiten und Modalitäten zur Erteilung der Bescheinigung

Rz. 68 Die Modalitäten über die Ausstellung der Bescheinigungen und die Zuständigkeit hierfür sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. I. d. R. ist für jeden Einrichtungsbereich eine zuständige Landesbehörde bestimmt. In Baden-Württemberg sind die Zuständigkeiten z. B. wie folgt geregelt.[1] Für die Erteilung der Bescheinigungen nach § 4 Nr. 20 UStG sind... mehr

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§ 18 Unfälle im Ausland / B.4. Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie

Rz. 2 Der Bundestag hat mit Wirkung zum 1.1.2003 die 4. Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie (4. KH-Richtlinie) der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt. Diese Richtlinie soll zu einer Erleichterung der Abwicklung von Unfallschäden im Ausland beitragen[2] und im Interesse des Verbraucherschutzes Schwierigkeiten nach einem Verkehrsunfall im Ausland minimieren.[3] R... mehr