Fachbeiträge & Kommentare zu Verbraucherschutz

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
EmpCo-Richtlinie: Ein scharfes Schwert gegen Greenwashing

Überblick Die EmpCo-Richtlinie bringt klare Vorgaben gegen Greenwashing und Social Washing. Sie ist seit März 2024 in Kraft und muss bis März 2026 in nationales Recht überführt werden. Viele Unternehmen unterschätzen ihre Tragweite – besonders jetzt, da die Green Claims Directive vor dem Aus steht. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung EmpCo-Richtlinie (Richtlinie (EU) 20...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4 Fazit: Kooperation mit Rechtsanwalt ist erforderlich

Die Kooperation zwischen Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe ist auf dem Gebiet des Arbeitsrechts sinnvoll und erforderlich. Sie garantiert die schnelle und komplette Betreuung des Mandanten und vermindert für Steuerberater das Haftungsrisiko. Jede Art von engerer Zusammenarbeit sollte dem jeweiligen Berufshaftpflichtversicherer der beiden Kooperationspartner ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / Europarecht

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / I. Gesetzgebung – Auswahl (Stand: 14.11.2025)

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Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit entlang der ... / 5.4 Freiwillige Standards

Freiwillige Nachhaltigkeitsstandards haben in den letzten Jahren – gerade als Instrument zur Förderung von Nachhaltigkeit in globalen Wertschöpfungsketten – an Bedeutung gewonnen.[1] Diese Standards sind das Ergebnis der Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Gruppierungen wie etwa aus Nichtregierungsorganisationen (z. B. aus den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, Kirchen, ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit entlang der ... / 5.2.1 Getrennte Betrachtung von sozialen und ökologischen Aspekten

Die getrennte Betrachtung von sozialen und ökologischen Aspekten gerade in Lieferketten erscheint dabei nicht unproblematisch. So wird in einer Stellungnahme des Rates für Nachhaltige Entwicklung explizit die Verankerung von Nachhaltigkeit und Menschenrechten in globalen Lieferketten empfohlen.[1] Eine getrennte Regelung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Pflichten ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit: Risiken und... / Zusammenfassung

Überblick Das Ziel der europäischen "Nachhaltigkeitsrichtlinie" oder Corporate Social Sustainability Directive (CSRD) war es, den Anwendungsbereich der unternehmensbezogenen Berichtspflichten auf große Teile der europäischen Unternehmen auszudehnen. Zur Erreichung dieses Ziels wurden die inhaltlichen Anforderungen an die unternehmensbezogene Berichterstattung nicht nur auf e...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Weitere Rechte/Pflichten des Vermieters

Rz. 87 Besteht für die gemieteten Räume eine zentrale Warmwasserversorgung, hat sie der Vermieter auch ständig betriebsbereit zu halten. Eine formularmäßige Vereinbarung, dass die Warmwasserversorgungsanlage nur zu bestimmten Zeiten oder nur während der Heizperiode in Betrieb sein muss, erscheint unangemessen, es sei denn, der Mieter hat noch andere Möglichkeiten in der Wohn...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7.2 Verfahren

Rz. 70 Zur Einleitung des Verfahrens bedarf es eines Antrags des Arbeitgebers, der an keine Form gebunden ist und aus dem sich ergeben muss, dass die Zustimmung zu einer beabsichtigten Kündigung einer Schwangeren oder Wöchnerin begehrt wird. Hinweis Um ein beschleunigtes Verfahren zu ermöglichen, ist es dem Arbeitgeber aber dringend anzuraten, den Antrag schriftlich zu stelle...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2.3 Formaldehyd

Rz. 10 Die Mietsache ist auf jeden Fall aber dann mangelhaft, wenn die Gesundheit des Mieters durch den Zustand der Räume und ihrer Einrichtungen nachhaltig gefährdet wird (LG München WuM 1998, 18; LG Berlin GE 1996, 1547; GE 1998, 1091; GE 1999, 47; LG Berlin, Urteil v. 18.6.1999, 64 S 36/99). Ob eine derartige Gefährdung der Gesundheit vorliegt, ist nicht nach den bei Vert...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 14. Angaben zur Entsprechenserklärung (§ 285 Nr. 16 i. V. m. § 161 AktG)

Rn. 966 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 § 161 AktG verpflichtet Vorstand und AR börsennotierter AG/KGaA/SE oder einer dieser gleichgestellten Gesellschaft i. S. d. § 161 Abs. 1 Satz 2 AktG zur jährlichen Abgabe einer Entsprechenserklärung. Die Entsprechenserklärung ist das gesellschaftsrechtliche Vehikel, durch das die rechtlich unverbindlichen Empfehlungen des DCGK mittelbar eine...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Außergerichtliche Streitbei... / Zusammenfassung

Überblick Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bezweckt die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten durch eine Verbraucherschlichtungsstelle, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Allerdings bleibt dem Verbraucher (hier: Mieter) der Weg zum Gericht offen. Die Verbraucherschlichtungsstelle (auch "Streitmittler" oder die "VS-Stelle") muss staatlich anerkannt, b...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Außergerichtliche Streitbei... / 6 Universalschlichtungsstellen der Länder

Da das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz die Arbeit einer ausgewählten und bundesweit tätigen Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle[1] bis zum 31.12.2019 fördert[2], sind die Regelungen der §§ 29 bis 31 VSBG zur Einrichtung von ländereigenen Universalschlichtungsstellen bis zu diesem Zeitpunkt nicht relevant.[3] Hinweis Allgemeine Verbraucherschlichtungss...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Außergerichtliche Streitbei... / 5.1 Allgemeine Hinweispflicht

Ein Unternehmer, der eine Webseite unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet, hat den Verbraucher seit 1.2.2017 leicht zugänglich, klar und verständlich auf folgende Umstände hinzuweisen: Inwieweit der Unternehmer bereit oder verpflichtet ist, am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.[1] Eine Verpflichtung kann fol...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2025 / 5 Zuwendungen → Zeilen 5–12

Überblick Der Vordruck unterscheidet 4 Arten von Zuwendungen: Parteizuwendungen (Zeile 7), Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen (Zeile 8), Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung (Zeilen 9–12) und Zuwendungen für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke (Zeile 5). Begünstigt sind ggf. auch Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen im EU/EWR-Ausland (Ze...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Digitaler Vollzug von Immobilienverträgen

Immobiliengeschäfte sollen künftig komplett digital vollzogen werden und notarielle Beurkundungen von Kaufverträgen direkt elektronisch im Präsenztermin erstellt und signiert werden können. Das sind die Gesetzesvorhaben. Das Kabinett hat am 6.11.2025 einen Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) beschlossen, in dem es um den digital...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / 4.1 Verbraucherschutz

Nach einer Grundsatzentscheidung des BAG[1] haben Arbeitnehmer den Status eines Verbrauchers i. S. v. § 13 BGB. Die Regelungen in § 491 BGB zum Verbraucherdarlehensvertrag finden allerdings keine Anwendung, soweit das Arbeitgeberdarlehen zu Zinsen abgeschlossen worden ist, die unter den marktüblichen Sätzen liegen.[2] Als Vergleichsmaßstab bietet es sich an, auf die in den M...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Fortbildungspflicht für Verwalter und Makler soll fallen

Überblick Das Kabinett hat am 5. November einen Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau beschlossen. Der soll die Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter und Makler abschaffen, die seit August 2018 gilt. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. 20 Stunden Weiterbildung innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren müssen WEG- und Hausverwalter sowie Immobilienmakler absolv...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietwuchergesetz scheitert im Bundestag

Überblick Der Bundestag hat ein von der Linken-Fraktion eingebrachtes Gesetz "zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten" mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Das sogenannte Mietwuchergesetz entsprach einem vom Bundesrat beschlossenen Entwurf. Die Fraktion Die Linke hat im Bundestag für den Entwurf eines Gesetzes "zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten (Mietwuchergesetz)" ke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A. Grundbuchordnung

Vom 24. März 1897 (RGBl. I 1897, S. 139), Amtl. Gliederungsnummer: 315–11 in der Fassung vom 26.5.1994 (BGBl. I S. 1114), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 63) – Auszug – Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 1 (1) Die Grundbücher, die auch als Loseblattgrundbuch geführt werden können, werden von den Amtsgerichten geführt (Gr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 5. GdWE als Verbraucherin

Rz. 14 Die Gemeinschaft ist im Interesse des Verbraucherschutzes der in ihr zusammengeschlossenen, nicht gewerblich handelnden natürlichen Personen einem Verbraucher i.S.d. § 13 BGB gleichzustellen, wenn ihr wenigstens ein Verbraucher angehört und sie ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder einer gewerblichen noch einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 3. Verbraucher und Unternehmer, §§ 13, 14 BGB – Grundbegriffe des Verbraucherschutzes

Die Definitionen von Verbrauchern und Unternehmern im Sinne des bürgerlichen Rechts – nicht zu verwechseln mit dem umsatzsteuerlichen Begriff des Unternehmers – sind in den 13 f. BGB, der Verbrauchsgüterkauf in § 474 BGB gesetzlichlich definiert. Die Begriffe "Verbraucher" und "Unternehmer" haben sich zu Zentralbegriffen des Verbrauchsrechts herausgebildet. Verbraucherschutz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.3 Bedeutung

Die Definitionen des Verbrauchers und des Unternehmers gilt für weite Teile des Verbraucherschutzes, so z. B. bei unbestellten Warenlieferungen nach § 241a BGB oder für Gewinnzusagen nach § 661a BGB.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.1.1 Zweckbestimmung

Ob eine Person als Verbraucherin anzusehen ist, richtet sich danach, zu welchen Zwecken ein Rechtsgeschäft abgeschlossen wurde. Damit kann ein und dieselbe Person einmal als Verbraucherin und einmal als Unternehmerin auftreten, je nach dem, welchem Zweck das vorgenommene Rechtsgeschäft dient. Ein Rechtsgeschäft wird zu privaten Zwecken vorgenommen, wenn es überwiegend weder e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.2 Begriff des Unternehmers

Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (nicht im steuerlichen Sinne!) ist jede natürliche oder juristische Person, aber auch rechtsfähige Personengesellschaft, die am Markt planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen Entgelt anbietet. Freiberufler, Handwerker und Landwirte zählen ebenso wie Kleingewerbetreibende, die nicht ins Handelsregister einzutragen sind, zu den Unternehmen im ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.1 Begriff des Verbrauchers

Verbraucher im Sinne von § 13 BGB können nur natürliche Personen sein. Juristische Personen, Idealvereine und gemeinnützige Stiftungen fallen nicht unter den Begriff des Verbrauchers. Umgekehrt können alle natürliche Personen Verbraucherinnen im Sinne der Vorschrift sein, unabhängig von ihren intellektuellen Fähigkeiten oder ihrem ökonomischen Status. Auch unternehmerisch tä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gebühren des RVG / 3. Erstberatung

Rz. 34 Kommt gemäß § 34 Abs. 1 S. 1 RVG eine Vergütungsvereinbarung zustande, ergibt sich auch im Falle einer Erstberatung die Höhe der Vergütung aus dieser Vereinbarung. Kommt eine solche Vergütungsvereinbarung nicht zustande, verweist § 34 Abs. 1 RVG auf die Vorschriften des bürgerlichen Rechts.[17] § 34 Abs. 1 RVG enthält ferner Regelungen zum Verbraucherschutz. Ist der M...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2025, Immobilienver... / VI. Verbraucherschutz

Die Anbieter von Immobilienverrentungsprodukten sind regelmäßig keine Banken oder Sparkassen. Sie unterliegen damit keiner spezifischen Regulierung. Unabhängig davon, für welches Verrentungsmodell sich ein Immobilieneigentümer entscheidet – mit der Disposition über sein Eigenheim und dem Ziel der (Teil)Liquidierung verfügt er in der Regel über seinen wertvollsten Gegenstand....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2025, Immobilienver... / 2. Leibrenten-Modell

Beim Leibrenten-Modell wird die Immobilie zu 100 % an einen Investor verkauft. Damit der Verkäufer in seiner Immobilie wohnen bleiben kann, wird auch zu seinen Gunsten ein Nießbrauchrecht (§ 1030 BGB) oder ein Wohnungsrecht (§ 1093 BGB)[6] im Grundbuch eingetragen. Weiter wird eine monatliche Rentenzahlung vereinbart, die der Investor an den Verkäufer zahlt. Der Wert des Nieß...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2025, Immobilienver... / IV. Bedarf, Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz

In Ansehung der verschiedenen Modelle am Markt stellt sich die Frage nach Bedarf, Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz der Produkte. Von Seiten des Verbraucherschutzes wird, insbesondere in Bezug auf das Teilverkaufs-Modell, darauf hingewiesen, dass Produkte zur Immobilienverrentung sowohl teuer als auch kompliziert und daher mit hohen Risiken verbunden seien.[9] Bei neutralem B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2025, Immobilienver... / VII. Regulierung

In Ansehung der Schutzbedürftigkeit von Verbrauchern steht aktuell die Frage einer zukünftigen, gegebenenfalls gesetzlichen Regulierung der Märkte für Immobilienverrentungsprodukte im Raum. Zunächst gilt das Prinzip der freien Marktwirtschaft. D.h., jeder hat grundsätzlich das Recht, legale Angebote zu gestalten und anzubieten. Die sich dabei entwickelnden Märkte sind hinzun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2025, Immobilienver... / II. Begriff

Das in der Einleitung skizzierte Szenario wird seit erst wenigen Jahren unter dem Stichwort "Immobilienverrentung" diskutiert. Die Immobilienverrentung im vorliegenden Sinne umfasst dabei all jene Sachverhalte, bei denen Immobilieneigentümer zum einen das Kapital, das in der Immobilie gebunden ist, verfügbar machen wollen, ohne zum anderen aus der Immobilie ausziehen zu müss...mehr

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ZErb 11/2025, Immobilienver... / 1

Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den verschiedenen Aspekten und Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit dem Thema Immobilienverrentung stellen. Neben den Grundlagen wie Begriff (siehe unter II), Arten von Verrentungsmodellen (siehe unter III) sowie Bedarf, Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz, auch im Hinblick auf Nachlassgestaltung (siehe unter IV) zeigt der B...mehr

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FF 11/2025, Ausblick auf die kommenden Hefte

Dr. Fritz R. Osthold, Die sekundäre Altersvorsorge als Mittel der Einkommensbereinigung im Unterhaltsrecht Klaus Weil, Rechtsprechungsübersicht zum Versorgungsausgleich Prof. Dr. Philipp M. Reuß, Zum Gesetzentwurf zur Neuregelung des Anfechtungsrechts leiblicher Väter Interview mit Prof. Dr. Anatol Dutta, M. Jur. (Oxford), Ludwig-Maximilians-Universität München Interview mit Min...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2025, Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht

3. Auflage 2025, Deutscher Psychologenverlag GmbH, BerlinISBN 978-3-942761-92-5 Für Gutachten zu Kindschaftssachen stellen sich immer öfter auch komplexe Datenschutzfragen. Die Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten hat daher ihre Qualitätsstandards überarbeitet und um Hinweise zum Datenschutz ergänzt. Dabei wirkten Expertinnen und Experten der BRAK intensiv mit. Die Arbei...mehr

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ZErb 11/2025, Immobilienver... / III. Modelle der Immobilienverrentung

Am Markt konnten sich in den letzten Jahren neben Bankprodukten für Senioren (siehe unter 1.) verschiedene weitere Verrentungsmodelle etablieren, namentlich insbesondere das Leibrenten-Modell (siehe unter 2.), das Teilverkaufs-Modell (siehe unter 3.), das Nießbrauch-Modell (siehe unter 4.) und das Rückmietungs-Modell (siehe unter 5.). Die verschiedenen Modelle werden nachfol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2025, Immobilienver... / V. Vertragsgestaltung

Typisch für die verschiedenen Verrentungsmodelle ist,[16] dass der Immobilieneigentümer sein Eigentum ganz oder teilweise an einen Dritten überträgt, sich selbst aber den Besitz vorbehält. Bei der Vertragsgestaltung wird dabei auf verschiedene klassische und bekannte Rechtsverhältnisse zurückgegriffen werden, wie z.B. den Immobilienkaufvertrag, die Vereinbarung von Nießbrauc...mehr

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zfs 11/2025, Die Änderung d... / 3 Anmerkung:

Die recht knappen Ausführungen des XI. ZS des BGH geben Anlass, die Problematik etwas ausführlicher zu beleuchten. Keine Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes Gegen eine Festsetzung des Gegenstandswertes durch den BGH – wie sie hier in dessen Beschl. v. 11.3.2025 erfolgt ist – ist ein Rechtsbehelf nicht vorgesehen. § 33 Abs. 3 RVG sieht gegen die Festsetzung d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.83 Nachhaltigkeitsberichterstattung

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§ 22 Internationales Privat... / 2. Verbraucherschutz und Arbeitsrecht (Art. 6, 8 Rom I-VO, 46 b EGBGB)

a) Art. 6 Abs. 2 Rom I-VO (Günstigkeitsprinzip für Verbraucher) Rz. 50 Der Verbraucher kann sich ungeachtet des gewählten Rechts gem. Art. 6 Abs. 2 S. 2 Rom I-VO auf die für ihn günstigeren zwingenden Verbraucherschutzvorschriften seines Aufenthaltsstaats stützen.[140] Dies gilt für jede Art von Verbrauchergeschäften. Ausgenommen sind nur die Verbrauchergeschäfte in Art. 6 Ab...mehr

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§ 28 Leasing / II. Verbraucherschutz

Rz. 24 Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern (§ 13 BGB) und Existenzgründern (§ 513 BGB) ist stets die Anwendbarkeit verbraucherschutzrechtlicher Regelungen zu prüfen. Im Vordergrund steht die Frage nach der entsprechenden Anwendung von Vorschriften aus dem Verbraucherdarlehensrecht. 1. Finanzierungsleasingvertrag als entgeltliche Finanzierungshilfe gem. § 506 Abs. 1 u. 2 BGB ...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / b) Verbraucherschutz

Rz. 11 Wichtig ist überdies § 17 Abs. 2a BeurkG , nach dem der Notar darauf hinwirken soll, dass der Verbraucher ausreichend Gelegenheit erhält, sich vorab mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinander zu setzen. Gem. § 17 Abs. 2a Nr. 2 Hs. 2 BeurkG soll dieser Übereilungsschutz im Regelfall dadurch gewährleistet werden, dass der Notar dem Käufer den beabsichtigten Text des ...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / a) Art. 6 Abs. 2 Rom I-VO (Günstigkeitsprinzip für Verbraucher)

Rz. 50 Der Verbraucher kann sich ungeachtet des gewählten Rechts gem. Art. 6 Abs. 2 S. 2 Rom I-VO auf die für ihn günstigeren zwingenden Verbraucherschutzvorschriften seines Aufenthaltsstaats stützen.[140] Dies gilt für jede Art von Verbrauchergeschäften. Ausgenommen sind nur die Verbrauchergeschäfte in Art. 6 Abs. 4 lit. a–c Rom I-VO (aber mit Rückausnahmen für Pauschalreis...mehr

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§ 28 Leasing / Literaturtipps

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§ 22 Internationales Privat... / c) Art. 46b EGBGB (Drittlandwahl)

Rz. 52 Art. 46b EGBGB kommt nur[145] nachrangig zur Anwendung, wenn Anzuwenden sind nach Art. 46b EGBGB di...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 5. Checkliste: Mögliche Wirkungsbeschränkungen der Rechtswahl

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§ 28 Leasing / 2. Null-Finanzierungsleasingvertrag als unentgeltliche Finanzierungshilfe gem. §§ 515, 514 BGB

Rz. 31 Auf die infolge des gesunkenen Zinsniveaus zuletzt häufiger anzutreffenden Null-Finanzierungsleasingverträge findet § 506 BGB mangels Entgeltlichkeit keine Anwendung. Als unentgeltliche Finanzierungshilfen werden sie jedoch seit dem 21.3.2016 von § 515 BGB erfasst. Auf sie finden nicht alle der in § 506 Abs. 1 in Bezug genommenen Vorschriften des Verbraucherdarlehensr...mehr