Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertaufholung / 1.1.2.3 Wertaufholungsverbot für den entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert

Das Wertaufholungsgebot gilt jedoch nicht für den entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert. Ist dieser auf den niedrigeren Wert abgeschrieben, ist dieser niedrigere Wert beizubehalten.[1] Es besteht also ein Wertaufholungsverbot.[2] Eine danach erfolgte Werterhöhung beruht auf der Geschäfts- oder Betriebstätigkeit des Erwerbers. Eine Wertaufholung wäre daher eine Akt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.3 Verschärfung der Anrechnungsvoraussetzungen für "Cum-/Cum-Geschäfte" (§ 36a EStG)

3.3.2.2.3.1 Funktionsweise der Cum-/Cum-Geschäfte Tz. 46 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Mit Einführung des § 36a EStG, der erstmals auf Kap-Erträge anzuwenden ist, die ab dem 01.01.2016 zufließen (s Tz 58), durch das InvStRefG v 19.07.2016 wurden die Voraussetzungen zur Anrechnung von KapSt für bestimmte Fallkonstellationen wes verschärft. Diese Verschärfung soll verhindern, dass...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.5 Mehrfache Anrechnung von Kapitalertragsteuer bei "Cum-/Ex-Geschäften"?

Tz. 60 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Große öffentliche und politische Aufmerksamkeit – bis hin zur Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses – erregte die Aufdeckung der sog "Cum-/Ex-Geschäfte", durch die der dt Fiskus mutmaßlich um zweistellige Milliardenbeträge gebracht wurde. Als Cum-/Ex-Geschäfte werden Aktientransaktionen bezeichnet, bei denen die Veräußer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.1 Verrechnung des als an die Trägerkörperschaft abgeführt geltenden Gewinns des Betriebs gewerblicher Art mit dem steuerlichen Einlagekto und mit den Neurücklagen

2.7.6.1.1 Die "Neurücklagen" als ausschüttbarer Gewinn iSd § 27 Abs 1 S 5 KStG Tz. 100d Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Wann eine Gewinnverwendung eines BgA mit dem stlichen Einlagekto zu verrechnen ist, ergibt sich unter entspr Anwendung der Grundsätze des § 27 KStG. Zur Ermittlung der mit dem Einlagekto – entspr der nach § 27 Abs 1 Satz 3 KStG vorzunehmenden Differenzrechnung – ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.3 Verrechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen eines Betriebs gewerblicher Art mit dem steuerlichen Einlagekto

2.7.6.3.1 Zeitpunkt der Verrechnung der vGA Tz. 101e Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Bei vGA stellt sich uE die Frage, ob – wenn der VZ der Einkommenserhöhung nach § 8 Abs 3 S 2 KStG und der VZ des tats Abflusses der vGA beim BgA voneinander abweichen – diese mit dem stlichen Einlagekto zu verrechnen sind, das auf das Ende des der Einkommenserhöhung vorangegangenen Wj festgestellt ...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 3. In-Sich-Geschäfte des Testamentsvollstreckers

Rz. 204 § 181 BGB ist analog auf den Testamentsvollstrecker anwendbar, da dieser nicht Vertreter, sondern lediglich Inhaber eines privaten Amtes ist.[277] Die Auslegung der letztwilligen Verfügung kann eine Gestattung durch den Erblasser ergeben, jedoch muss in diesem Fall bei jedem konkreten Geschäft hinzukommen, dass es sich im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung bewegt.[278...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.3 Das Nennkapital bzw die vergleichbare Kapitalgröße des Betriebs gewerblicher Art

2.7.3.1 Nennkapital bei einem Betrieb gewerblicher Art mit eigener Rechtspersönlichkeit Tz. 95b Stand: EL 84 – ET: 08/2015 BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit (zB rechtsfähige AöR) haben nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften idR ein Nenn-Kap oder eine hiermit vergleichbare Größe. Solche EK-Teile sind nicht Bestandteil des stlichen Einlagekto. Eine Herabsetzung de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.2 Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekto bei Betrieben gewerblicher Art

2.7.2.1 Keine Anwendung des § 39 Abs 1 KStG Tz. 81 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Unter der Geltung des Anrechnungsverfahrens waren BgA nicht zur Gliederung des VEK iSd §§ 27 KStG aF verpflichtet. Die Notwendigkeit einer Feststellung des stlichen Einlagekto besteht bei ihnen erst nach der Einf des § 20 Abs 1 Nr 10 EStG iRd Übergangs zum HEV. Ein stliches Einlagekto iSd § 27 KStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6 Auswirkungen der Gewinne bzw Verluste sowie der verdeckten Gewinnausschüttung des Betriebs gewerblicher Art auf das steuerliche Einlagekto

2.7.6.1 Verrechnung des als an die Trägerkörperschaft abgeführt geltenden Gewinns des Betriebs gewerblicher Art mit dem steuerlichen Einlagekto und mit den Neurücklagen 2.7.6.1.1 Die "Neurücklagen" als ausschüttbarer Gewinn iSd § 27 Abs 1 S 5 KStG Tz. 100d Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Wann eine Gewinnverwendung eines BgA mit dem stlichen Einlagekto zu verrechnen ist, ergibt sich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.7.8 Leistungen der Betriebs-GmbH

Tz. 1374 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Erbringt die Betriebs-GmbH Leistungen gegenüber dem Besitzunternehmen, indem sie zB deren Buchführungs- und andere Verwaltungsarbeiten mit erledigt, muss sie hierfür zur Vermeidung einer vGA eine angemessene Vergütung erhalten.mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 3. Besonderheiten bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Rz. 563 Auch die Veräußerung sowie Aufgabe eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft ist gem. § 13a Abs. 6 Nr. 2 ErbStG begünstigungsschädlich. Die obigen Ausführungen zum Betriebsvermögen gelten entsprechend. Maßnahmen nach dem Umwandlungssteuergesetz kommen hier allerdings regelmäßig nicht in Betracht. Rz. 564 Die Verschonungen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.8 Das steuerliche Einlagekto des Betriebs gewerblicher Art im Falle der Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art

Tz. 103 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Auch die Zusammenfassung von BgA zu einem einheitl BgA oder die Trennung bisher zusammen gefasster BgA haben Auswirkungen auf die Feststellung des stlichen Einlagekontos und die Ermittlung der Neurücklagen. Obwohl es sich hierbei nicht um eine Umwandlung iSd § 1 UmwG handelt, ist uE auch insoweit (zur "technischen" Abwicklung der Zusammenfa...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / VIII. Gerichtliche Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebs

Rz. 302 Gehört ein landwirtschaftlicher Betrieb zum Nachlass der Erbengemeinschaft, so kann gem. § 13 Abs. 1 GrdstVG das Gericht auf Antrag eines Miterben den Betrieb einem oder – falls der Betrieb teilbar ist – mehreren Erben zuweisen. Voraussetzung ist u.a., dass die Erbengemeinschaft durch gesetzliche Erbfolge entstanden ist. Die weiteren Voraussetzungen und Rechtsfolgen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.2.5 Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekto bei nicht bilanzierenden Betrieben gewerblicher Art

Tz. 95 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Nach der früheren Verw-Anw (s Schr des BMF v 11.09.2002, BStBl I 2002, 935 Rn 25) hatten nicht bilanzierende Regiebetriebe noch vorhandene Altrücklagen und Einlagen aus Zeiträumen vor dem Systemwechsel nachzuweisen und zum Zeitpunkt des Systemwechsels als Anfangsbestand in das stliche Einlagekto zu übernehmen. In die Neufassung der Verw-Anw (s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.2.3 Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekto bei Betrieben gewerblicher Art mit negativem Eigenkapital

Tz. 88 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Weist ein BgA mit eigener Rechtspers oder ein Eigenbetrieb (mit Wj = Kj) in seiner Bil zum 31.12.2000 ein negatives EK aus (bilanzieller Verlustvortrag ist höher als die Rücklagen), ist der Anfangsbestand des stlichen Einlagekto mit Null anzusetzen (hierzu auch s Tz 83). Zum Begriff des Eigenbetriebs s § 4 KStG Tz 19 und s § 4 KStG Tz 323. In...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.2.6 Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekto bei Errichtung eines Betriebs gewerblicher Art nach dem Systemwechsel

Tz. 95a Stand: EL 84 – ET: 08/2015 WG, die bei Errichtung des BgA als dessen BV anzusehen sind (hierzu s § 4 KStG Tz 182ff), gelten als durch die Träger-Kö in den BgA eingelegt. Nach der Rspr des BFH (s Urt v 11.09.2013, BStBl II 2015, 161) sind tats Einlagen der Träger-Kö – dh die auf dem Trägerverhältnis beruhende Überlassung von WG zu Zwecken des BgA – dem Einlagekto des B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.4 Renditeerwartungen der Betriebs-Gesellschaft

Tz. 1328 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Als Obergrenze für die Höhe der Pacht iRe Betriebsaufspaltung hat der BFH festgelegt, dass einer pachtenden GmbH eine angemessene Verzinsung ihres Kap verbleiben muss; grundlegend s Urt des BFH v 04.05.1977 (BStBl II 1977, 679) und v 12.11.1986 (BFH/NV 1987, 265). Die Renditeerwartungen der Betriebs-Gesellschaft stehen damit in einem Spannu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.3.1 Nennkapital bei einem Betrieb gewerblicher Art mit eigener Rechtspersönlichkeit

Tz. 95b Stand: EL 84 – ET: 08/2015 BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit (zB rechtsfähige AöR) haben nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften idR ein Nenn-Kap oder eine hiermit vergleichbare Größe. Solche EK-Teile sind nicht Bestandteil des stlichen Einlagekto. Eine Herabsetzung des Nenn-Kap oder der hiermit vergleichbaren Größe und anschließende Rückzahlung führt gr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7 Führung des steuerlichen Einlagekto bei Betrieben gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Ausgewählte Literaturhinweise: Semmler/Zimmermann, Ausgewählte Fragen zur Führung des Einlagekto bei BgA, DB 2005, 2153; Ott, Direktzugriff auf das stliche Einlagekto bei Kap-Herabsetzung und Rückzahlung der Kap-Rücklage, StuB 2015, 363; Richard/Wennmacher, KapSt und stliches Einlagekto – Praxisbsp und Fallstricke im Lichte des BMF-Schr v 09.01.2005, KÖSDI 12/2016, 20 098; Meyer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Betrieben gewerblicher Art

Tz. 1398 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Zu vGA bei BgA s § 4 KStG Tz 235ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.9 Stichtage, zu denen bei Betrieben gewerblicher Art das steuerliche Einlagekto festzustellen ist

Tz. 104 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Das stliche Einlagekto ist grds zum Schluss eines jeden Wj festzustellen (s § 27 Abs 1 S 2 und Abs 2 S 1 und S 2 KStG). Die Feststellung ist unabhängig davon vorzunehmen, welche Gewinnermittlungsart beim BgA vorliegt oder ob die jeweiligen Besteuerungsgrenzen des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG überschritten sind (s Tz 81, und s Urt des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Die Bezüge, Gewinne und Gewinnminderungen fallen in einer Mitunternehmerschaft oder in einem Betrieb gewerblicher Art an (§ 8b Abs 6 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Halasz/Kloster/Kloster, Die GmbH & Co KGaA, GmbHR 2002, 77; Engel, § 3 Nr 40 EStG und § 8b KStG sind bereits bei der Eink-Ermittlung der MU-Schaft anwendbar, DB 2003, 1811; Griemla, Halb-Eink-Verfahren bei Pers-Ges – Zuständigkeit des Feststellungs- oder des Veranlagungs-FA? FR 2005, 719; Rohrer/Orth, Anwendung des Halb-Eink-Verfahrens auf Ebene ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.7 Das steuerliche Einlagekto des Betriebs gewerblicher Art im Falle einer Sacheinlage nach § 20 UmwStG

Tz. 102 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Im Falle der Sacheinlage des Betriebs eines BgA nach § 20 UmwStG in eine Kap-Ges gegen Gewährung neuer Anteile ist uE – zur Sicherstellung der Nachbelastung der von dem BgA unter der Geltung des Halbeinkünfteverfahrens erzielten Gewinne – eine analoge Anwendung des § 29 KStG geboten. Beispiel zur Einbringung eines BgA nach § 20 UmwStG in ei...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 1. Einzelunternehmen

Rz. 46 Das Einzelunternehmen ist vererblich, § 22 Abs. 1 HGB, und geht auf die Miterben über.[124] Die Miterben können in gesamthänderischer Verbundenheit ohne zeitliche Begrenzung und ohne gesellschaftlichen Zusammenschluss ein ererbtes Handelsgeschäft in ungeteilter Erbengemeinschaft fortführen.[125] Die Umwandlung in eine Handelsgesellschaft ist gesetzlich nicht vorgeschr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.3.4 Analoge Anwendung des § 28 KStG bei Betrieben gewerblicher Art

Tz. 100 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das Nenn-Kap eines BgA kann durch Herabsetzung, Erhöhung oder iRv umwandlungsähnlichen Vorgängen verändert werden. Bei der Umwandlung von Rücklagen eines BgA in "Nenn-Kap"ist fraglich, ob auch § 28 Abs 1 KStG sinngemäß anzuwenden ist, der eine vorrangige Verwendung des stlichen Einlagekto für die Umwandlung in Nenn-Kap anordnet. § 28 KStG e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.4 Sach- oder Bargründung einer Kapitalgesellschaft sowie Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils nach § 20 UmwStG

Tz. 119 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Wie im früheren Anrechnungsverfahren ist der EK-Zugang in Folge der Sach- oder Bargründung bzw der Einbringung, soweit er das Nenn-Kap übersteigt, als Zugang beim stlichen Einlagekto zu erfassen (s Schr des BMF v 04.06.2003, BStBl I 2003, 366, Rn 6 und 27). Das bedeutet zB für den Fall der Umwandlung einer Pers-Ges in eine Kap-Ges , dass das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.5 Ausstellung einer Steuer-Bescheinigung iSd § 27 Abs 3 KStG durch Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit?

Tz. 100c Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die KSt-RL der obersten FinBeh des Bundes und der Länder haben entschieden, dass im Falle des Erbringens einer Leistung iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG durch einen BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die nach der Verwendungsrechnung lt § 27 Abs 1 S 3 KStG mit dem stlichen Einlagekto zu verrechnen ist, bei der Träger-Kö des BgA eine ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Die Bezüge, Gewinne und Gewinnminderungen sind einem Betrieb gewerblicher Art mittelbar über eine andere juristische Person des öffentlichen Rechts zuzurechnen (§ 8b Abs 6 S 2 KStG)

Tz. 342 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 6 S 2 KStG gelten die Abs 1 bis 5für Bezüge und Gewinne entspr, die einem BgA einer jur Pers d öff Rechts über andere jur Pers d öff Rechts zufließen, über die sie mittelbar an der leistenden Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse beteiligt ist und bei denen die Leistungen nicht iR eines BgA erfasst werden. Entspr gilt für d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.2 Derzeitige BFH-Rechtsprechung

Tz. 1344 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Der BFH hat entschieden, dass ein Firmenwert bei Begr einer Betriebsaufspaltung auf die Betriebs-Gesellschaft übergehen kann; s Urt des BFH v 27.03.2001 (BStBl II 2001, 771); v 16.06.2004 (BStBl II 2005, 378); v 16.04.2004 (BStBl II 2005, 378); v 05.06.2008 (BFH/NV 2008, 1951); v 02.09.2008 (BStBl II 2009, 634); und v 26.11.2009 (BStBl II 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.2 Finanzunternehmen

Tz. 370 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Finanzunternehmen sind nach § 1 Abs 3 KWG Unternehmen, die keine Institute, keine Kap-Verwaltungsgesellschaften oder extern verwaltete Investmentgesellschaften sind und deren Haupttätigkeit darin besteht, Beteiligungen zu erwerben und zu halten, Geldforderungen entgeltlich zu erwerben, Leasingverträge abzuschließen, mit Finanzinstrumenten für e...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Definition

Rz. 704 Eine Betriebsaufspaltung setzt die enge personelle und sachliche Verflechtung zweier rechtlich selbstständiger Unternehmen voraus, von denen das eine (Betriebsunternehmen) die operativen Geschäfte führt, während das andere (Besitzunternehmen) das Eigentum an wesentlichen Teilen des durch das Betriebsunternehmen genutzten Anlagevermögens hält. Rz. 705 Die sachliche Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Allgemeines

Tz. 348 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Im StSenkG war § 8b Abs 7 KStG noch nicht enthalten. Diese Regelung ist mit rückwirkender Kraft durch das Ges zur Änd des InvZulG 1999 v 20.12.2000 (BGBl I 2001, 29) in das KStG eingefügt worden; gleichzeitig sind § 8b Abs 2 S 1 letzter HS KStG und sein Abs 3 S 2 idF des StSenkG gestrichen worden (s Tz 2, s Tz 149 und s Tz 225). Die Fin-Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.2 Inländische Betriebsstätte oder inländischer ständiger Vertreter (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG)

Tz. 33 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Inl Eink aus Gew nach § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG setzen voraus, dass hierfür im Inl eine BetrSt unterhalten oder ein ständiger Vertreter bestellt ist. Der BFH geht davon aus, dass ein Gew ohne zumindest eine Geschäftsleitungs-BetrSt nicht denkbar ist (kein sog floating income) und dass, wenn sich keine BetrSt feststellen lässt, die Geschä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 5.4 Arbeitnehmerüberlassung

Das Handels- und Kooperationsabkommen enthält keine Regelungen, die es Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedsstaat ermöglichen, Arbeitnehmer an Unternehmen im Vereinigten Königreich zu überlassen. Auch umgekehrt sind Überlassungen von Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich in Unternehmen in einem Mitgliedsstaat im Abkommen nicht vorgesehen. Die Möglichkeiten der Arbe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Voraussetzungen und steuerliche Folgen einer Betriebsaufspaltung

Tz. 1300 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Eine Betriebsaufspaltung ist eine Gestaltung, bei der ein wirtsch einheitlicher Betrieb in zwei rechtlich und wirtsch selbstständige Unternehmen aufgeteilt wird. Nach der Art der Entstehung unterscheidet man zwischen echten und unechten Betriebsaufspaltungen. Bei einer echten Betriebsaufspaltung wird ein bereits bestehendes Unternehmen, zB...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.9 Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei der Rückstellungsberechnung

Tz. 598 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Die Berechnung der Pensionsrückstellung erfolgt auch bei beherrschenden Ges-GF nach den normalen Prinzipien des § 6a Abs 3 S 1 Nr 2 EStG. Der Tw-Ermittlung ist also nicht erst der Zeitpunkt der Zusage, sondern das Wj des Beginns des Dienstverhältnisses zugrunde zu legen (§ 6a Abs 3 S 1 Nr 2 S 3 EStG; s R 6a Abs 8 S 1 EStR). Ein Verstoß gegen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.3 Schifffahrt- und Luftfahrtunternehmen (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG)

Tz. 39 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die Vorschrift betrifft Schifffahrt und Luftfahrtunternehmen. Unter den dort genannten Voraussetzungen besteht beschr StPflicht unabhängig vom Bestehen einer inl BetrSt (iSd § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG, jedoch können beide Tatbestände nebeneinander gegeben sein, s § 49 Abs 3 S 2 EStG). Handelt es sich um ein gemischt tätiges Unternehmen (d...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / c) Treuhandlösung

Rz. 140 Bei der Treuhandlösung übernimmt der Testamentsvollstrecker das Unternehmen als Treuhänder und führt es im eigenen Namen fort. Im Außenverhältnis haftet der Testamentsvollstrecker dann persönlich und unbeschränkt. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Unternehmensfortführung treffen jedoch im Innenverhältnis die Erben. Rz. 141 Der Testamentsvollstrecker wird als Inhab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 5.6 Betriebsverfassungsrecht

Das Recht des Europäischen Betriebsrats auf Grundlage der Richtlinie 2009/38/EG gilt seit dem 1.1.2021 im Vereinigten Königreich nicht mehr. Damit ist die Neubildung von Europäischen Betriebsräten unter Beteiligung von im Vereinigten Königreich bestehenden Unternehmen nicht mehr möglich. Zahlreiche internationale Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU haben das britische Rech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.7 Exkurse

Tz. 237 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Über § 8 Abs 1 KStG sind auch bei der KSt die durch das StSenkG in § 15 Abs 4 EStG eingefügten und durch das Ges zur Änd des InvZulG 1999 rückwirkend neu gefassten S 3 bis 5 zu beachten. Danach sind Verluste aus Termingeschäften, durch die der Stpfl einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Kredit-, Wertpapier- und Finanzdienstleistungsinstitute, bei denen die Anteile dem Handelsbestand iSd § 340e Abs 3 des HGB (bis zum VZ 2016: dem Handelsbuch) zuzurechnen sind (§ 8b Abs 7 S 1 KStG)

Tz. 354 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 8b Abs 7 S 1 KStG sind die Abs 1–6 des § 8b KStG nicht auf Anteile anzuwenden, die bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten dem Handelsbestand iSd § 340e Abs 3 des HGB (bis zum VZ 2016: nach Art 102 bis 106 VO EU 575/2013 [dies betrifft die CRR-Institute] bzw nach § 1a KWG iVm Art 102 bis 106 VO EU 575/2013 [dies betr...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / Literaturtipps

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§ 23 Unternehmertestament –... / 1. Vorrang des Gesellschaftsrechts

Rz. 150 Gehört zum Nachlass eine Beteiligung an einer OHG,[120] unterliegen die Anordnungen des Erblassers sowohl dem Erbrecht als auch dem Gesellschaftsrecht. Die Regelungen des Gesellschaftsrechts sind dabei gegenüber den erbrechtlichen Bestimmungen aber grundsätzlich vorrangig:[121]mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.10 Beendigung der Betriebsaufspaltung

Tz. 1379 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Eine Betriebsaufspaltung erlischt, wenn ihre sachlichen oder personellen Voraussetzungen entfallen. Zu einem Wegfall der sachlichen Verflechtung kommt es zBmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Anerkennung dem Grunde nach

Tz. 445 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Bei GF stellen erfolgsabhängige Vergütungen übliche Gehaltsbestandteile dar. Nach den Grundsätzen des Fremdvergleichs bestehen deshalb dem Grunde nach idR keine Bedenken, auch im Anstellungsvertrag mit einem Ges-GF eine Tantiemeregelung zu treffen. Etwas anderes kann allerdings dann gelten, wenn im Betrieb gleichzeitig auch noch ein Fremdges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.1 Sonderzuwendungen (Weihnachts-/Urlaubsgeld)

Tz. 770 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Wie bei anderen Arbeitnehmern ist bei Ges-GF die Zahlung von Sonderzuwendungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld üblich. Allerdings müssen natürlich auch diese Vergütungen bei der Beurteilung der Angemessenheit der Gesamtausstattung der GF-Bezüge einbezogen werden; s Tz 383ff. Zur Abgeltung eines Urlaubsanspruch s Tz 836ff. Tz. 771 Stand: EL 94...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / a) Umwandlung von Privatvermögen in Betriebsvermögen

Rz. 66 Die Einbringung von privaten Vermögenswerten in eine Familiengesellschaft kann geeignet sein, um erbschaftsteuerliche Vergünstigungen bei der Übertragung von Betriebsvermögen zu erhalten. Sofern der sog. "Verwaltungsvermögenstest" nach § 13b Abs. 2 ErbStG bestanden wird (siehe unten Rdn 67 f.), können Verschonungsabschläge i.H.v. 85 oder sogar 100 Prozent des Verkehrs...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / IV. Unternehmensverbundene Stiftung

Rz. 338 Unternehmensstiftungen sind eine Anwendungsform der Rechtsform Stiftung. Anders als bei der Familienstiftung oder der gemeinnützigen Stiftung braucht die Bezeichnung "Unternehmens-"Stiftung nicht unbedingt darauf hinzuweisen, dass ein Unternehmen der oder ein Zweck ist, den die Stiftung verfolgt. Jedoch deutet der Begriff "Unternehmensstiftung" auf die Anlage von Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6 Vorübergehende Nichtanwendung des § 8c Abs 1a KStG, weil es sich um eine europarechtswidrige Beihilfe handelt

Tz. 360 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Durch Beschl v 26.01.2011 (C 7/2010, K [2011] 275; DB 2011, 2069) hatte die EU-KOM die Sanierungsklausel in § 8c Abs 1a KStG rückwirkend als mit dem EU-Beihilferecht nicht vereinbar erklärt. Die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens nach Art 108 Abs 2 AEUV (s Schr der KOM v 24.02.2010, ABl EU C 90/8 v 08.04.2010); s dazu auch Schr des BMF...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schlagheck, Private Pkw-Nutzung und vGA, StBp 1998, 237; Briese, Unterstellte Privatnutzung eines Betriebs-Pkw durch den Ges-GF: Lohn oder vGA, GmbHR 2005, 1271; Geserich, Privatnutzung des Firmen-Pkw durch den angestellten Ges-GF, NWB 2010, 178; Hoffmann, Die private Kfz-Nutzung als Arbeitslohn oder vGA, GmbH-StB 2010, 150; Höhmann, vGA bei Kfz-Nutzung des Ges-GF, KSR direkt 20...mehr