Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsvorschuss

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterhaltsvorschuss / 6 Übergang von Unterhaltsansprüchen

6.1 Vorleistung durch das Jugendamt Das Jugendamt tritt lediglich in Vorleistung für nicht oder nicht vollständig erhaltene Unterhaltsleistungen. Deshalb geht der vorhandene Anspruch des Berechtigten kraft Gesetzes bis zur Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf das Jugendamt über. Der unterhaltsrechtliche Auskunftsanspruch geht zusammen mit dem Unterhaltsanspruch über.[...mehr

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Unterhaltsvorschuss / 5 Ausschlussgründe

Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn sich der Berechtigte weigert, seinen gesetzlichen Mitwirkungspflichten nachzukommen. In diesem Fall ist es dem Jugendamt schwer möglich, die Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen oder sich die Auslagen vom pflichtigen Elternteil ersetzen zu lassen. Daher ist in § 6 UhVorschG eine besonders umfassend...mehr

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Unterhaltsvorschuss / Zusammenfassung

Begriff Die staatliche Unterhaltsleistung ist eine übergangsweise finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende und steht formal dem betreffenden Kind zu. Unterhaltsleistungen stehen auch den Kindern zu, die Waisenbezüge erhalten. Dem alleinerziehenden Elternteil wird die Leistung deshalb nur stellvertretend ausgezahlt. Die Unterhaltsleistung des Staates wird je Kind bis zu...mehr

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Unterhaltsvorschuss / 4 Höhe

Die Unterhaltsleistung richtet sich nach dem gemäß § 1612a BGB zustehenden gesetzlichen Mindestunterhalt des jeweiligen Anspruchsberechtigten. Dieser bezieht sich wiederum auf den jeweils gültigen Kinderfreibetrag. Die individuelle Höhe der Unterhaltsleistung ist deshalb vor allem vom Alter des betreffenden Kindes abhängig. Vom gesetzlichen Unterhaltsbetrag ist jedoch das fü...mehr

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Unterhaltsvorschuss / 1.4 Unterhaltsgeldzahlung durch den Staat

Der Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber der unterhaltssäumigen Mutter oder dem Vater erlischt nicht durch die Zahlung des Unterhalts durch den Staat. Die Unterhaltsansprüche gehen in Höhe der bewilligten Unterhaltsleistung auf die zuständige Stelle über. In der Regel handelt es sich bei der zuständigen Stelle um das Jugendamt. Es fordert deshalb die entstandenen Kosten d...mehr

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Unterhaltsvorschuss / 3 Anspruchsberechtigte Kinder

3.1 Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres Anspruchsberechtigt ist jedes Kind, das[1] das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, im Geltungsbereich des Unterhaltsvorschussgesetzes bei Mutter oder Vater lebt, der Elternteil ledig, verwitwet, geschieden oder vom Ehe- oder Lebenspartner dauernd getrennt lebend ist und nicht oder nicht regelmäßig Unterhaltszahlungen oder Waisenbe...mehr

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Unterhaltsvorschuss / 1.3 Fehlende Unterhaltszahlung eines Elternteils

Kommt der andere Elternteil seiner Verpflichtung zur Unterhaltszahlung nicht nach, kann ein Anspruch auf Unterhaltsleistungen nach dem UhVorschG bestehen. Durch diese Form der staatlichen Sozialleistung soll der ausfallende Unterhalt ersetzt werden. Der unterhaltspflichtige Elternteil wird damit jedoch nicht aus der Verantwortung entlassen.mehr

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Unterhaltsvorschuss / 2.1 Änderungen der persönlichen Verhältnisse

Änderungen der unmittelbaren persönlichen Verhältnisse müssen sofort mitgeteilt werden. Die notwendigen Informationen müssen dem Jugendamt zügig zugeliefert werden. Wird den umfangreichen Mitwirkungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen, ist der Anspruch auf Unterhaltsleistung verwirkt. Die erhaltenen Beträge sind in diesem Fall...mehr

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Unterhaltsvorschuss / 4.2 Kein Besuch einer allgemeinbildenden Schule

Bei anspruchsberechtigten Kindern, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen, mindert sich die Unterhaltsleistung um das erzielte Einkommen, z. B. aus einer Ausbildungsvergütung oder einer geringfügigen Beschäftigung. Vor der Anrechnung wird von diesem Einkommen 1/12 des steuerlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrags (zzt. 102,50 EUR) sowie ein Freibetrag von 100 EUR abgezog...mehr

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Unterhaltsvorschuss / 1 Ansprüche gegenüber den Eltern

1.1 Anrechnung auf andere Sozialleistungen Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz dienen zur Deckung des Lebensunterhalts eines Kindes. Diese Leistungen werden beim Grundsicherungsgeld und der Sozialhilfe als Einkommen berücksichtigt. Sie sind vorrangige Sozialleistungen. Ein Anspruch auf zusätzliche Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII wird durch Unterhal...mehr

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Unterhaltsvorschuss / 4.1 Besuch einer allgemeinbildenden Schule

Solange das Kind eine allgemeinbildende Schule besucht, sind die sonstigen Einkünfte des Kindes und das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils nicht anzurechnen. Der verbleibende Auszahlungsbetrag wird auf volle EUR aufgerundet. Beträge unter 5 EUR werden nicht ausgezahlt.[1]mehr

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Unterhaltsvorschuss / 6.1 Vorleistung durch das Jugendamt

Das Jugendamt tritt lediglich in Vorleistung für nicht oder nicht vollständig erhaltene Unterhaltsleistungen. Deshalb geht der vorhandene Anspruch des Berechtigten kraft Gesetzes bis zur Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf das Jugendamt über. Der unterhaltsrechtliche Auskunftsanspruch geht zusammen mit dem Unterhaltsanspruch über.[1] Das verwaltungsinterne Haushaltsr...mehr

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Unterhaltsvorschuss / 3.3 Ausländische Kinder

Auch ausländischen Kindern können Unterhaltsleistungen gezahlt werden, sofern diese einen gesicherten Aufenthaltsstatus besitzen oder Staatsangehörige eines Mitgliedslandes der Europäischen Union sind.[1] Damit sind lediglich geduldete Ausländer und deren Elternteile vom Anspruch ausgenommen. Seit 1.6.2022 sind auch ausländische Kinder leistungsberechtigt, die eine Aufenthalts...mehr

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Unterhaltsvorschuss / 6.2 Anspruch für die Zukunft

Muss die Unterhaltsleistung voraussichtlich auf längere Zeit gewährt werden, kann das Land den Unterhaltsanspruch nicht nur rückwirkend, sondern auch für die Zukunft geltend machen. Zur Vereinfachung des Verfahrens ist es dabei auch möglich, dass das Land den gesetzlich übergegangenen Unterhaltsanspruch im Einvernehmen mit dem Unterhaltsberechtigten auf diesen zur gerichtlic...mehr

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Unterhaltsvorschuss / 1.2 Dauerhaft getrennt lebende Eltern

Minderjährigen Kindern, deren Elternteile dauerhaft getrennt lebend, verwitwet oder geschieden sind, steht Unterhalt in Höhe des gesetzlichen Mindestmaßes nach § 1612a Abs. 1 BGB zu. Üblicherweise haben diese Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz nur bei einem der beiden Elternteile. Dieser ist formal als alleinerziehend zu betrachten. Betreuen beide Elternt...mehr

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Unterhaltsvorschuss / 3.1 Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres

Anspruchsberechtigt ist jedes Kind, das[1] das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, im Geltungsbereich des Unterhaltsvorschussgesetzes bei Mutter oder Vater lebt, der Elternteil ledig, verwitwet, geschieden oder vom Ehe- oder Lebenspartner dauernd getrennt lebend ist und nicht oder nicht regelmäßig Unterhaltszahlungen oder Waisenbezüge in Höhe des gesetzlichen Mindestunterh...mehr

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Unterhaltsvorschuss / 3.2 Nach Vollendung des 12. Lebensjahres

Nach Vollendung des 12. Lebensjahres besteht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ebenfalls Anspruch auf Unterhaltsleistung, wenn das Kind keine Leistungen nach dem SGB II – also Grundsicherungsgeld – bezieht oder durch die Zahlung der Unterhaltsleistung die Hilfebedürftigkeit des Kindes nach dem SGB II vermieden werden kann oder der Elternteil, bei dem das Kind lebt, über ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinderzuschlag / 2.1.1 Einkommen des Kindes

Eigenes Einkommen des Kindes mindert seinen Kinderzuschlag um 45 % des zu berücksichtigenden Einkommens. Eigenes Einkommen kann z. B. Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss, aber auch die Ausbildungsvergütung sein. Praxis-Beispiel Einkommen des Kindes Ein 10-jähriges Kind erhält Unterhaltsvorschuss i. H. v. 299 EUR. Der mögliche Kinderzuschlag (297 EUR) mindert sich um 45 % (134,5...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Teilzeitausbildung / 11 Unterhaltsleistungen

Auch während einer Teilzeitausbildung kann noch ein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern bestehen. Dieser dürfte im Allgemeinen problemlos sein, solange es sich um eine Erstausbildung handelt, die zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt. Ein solcher Unterhaltsanspruch kann sich ggf. auch gegen den Ehegatten des oder der Auszubildenden richten. Hierzu können Informatio...mehr

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Sozialhilfe / 2 Selbsthilfe

Sozialhilfe kommt nicht in Betracht, wenn die Notlage durch die Heranziehung eigener Hilfsmöglichkeiten abgewendet werden kann.[1] Damit müssen Hilfesuchende beispielsweise erst die eigene Arbeitskraft einsetzen oder eventuelle Unterhaltsansprüche gegen Angehörige geltend machen. Es müssen zunächst auch andere staatliche Leistungsansprüche geprüft werden. In Betracht kommt i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Übergangsregelungen des § 78 EStG sollten im Rahmen der Überleitung des Kindergeldes aus dem Sozialrecht (BKGG) in den steuerlichen Familienleistungsausgleich des X. Abschn des EStG (§§ 62ff EStG) einerseits eine reibungslose Fortzahlung des Kindergeldes ab 01.01.1996 durch die Familienkassen und die privaten ArbG sicherstellen ( § 78 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 2 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Vorschrift ist durch das JStG 1996 (BGBl I 1995, 1250) in das EStG eingefügt worden. Das JStErgG 1996 (BGBl I 1995, 1959) hat § 70 Abs 3 EStG angefügt, der die Korrektur materieller Fehler der letzten Kindergeldfestsetzung zum Gegenstand hat. Das JStG 1997 (BGBl I 1996, 2049) hat § 70 Abs 2 EStG insoweit geändert, als es die ursprüngliche G...mehr

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FF 06/2026, Rechtsprechung ... / 2 Unterhaltsvorschuss

2.1 VG Schleswig, Beschl. v. 13.1.2026 – 15 B 124/25 1. Das dauernde Getrenntleben im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG wird durch § 1 Abs. 2 UVG abschließend definiert. Es liegt demnach nicht vor, wenn sich der Ehegatte des Elternteils, bei dem das Kind lebt, im Ausland aufhält und aufgrund ausländerrechtlicher Hindernisse nicht in die Bundesrepublik Deutschland einreisen kann....mehr

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FF 06/2026, Rechtsprechung ... / 2.1 VG Schleswig, Beschl. v. 13.1.2026 – 15 B 124/25

1. Das dauernde Getrenntleben im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG wird durch § 1 Abs. 2 UVG abschließend definiert. Es liegt demnach nicht vor, wenn sich der Ehegatte des Elternteils, bei dem das Kind lebt, im Ausland aufhält und aufgrund ausländerrechtlicher Hindernisse nicht in die Bundesrepublik Deutschland einreisen kann. 2. Die Nachbeurkundung einer ausländischen Eheschlie...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) i. d. F. des Kommunalen Optionsgesetzes v. 30.7.2004 (zum 6.8.2004, BGBl. I S. 2014) am 1.1.2005 in Kraft getreten. Seither wurde sie mehrfach geändert, zuletzt durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und a...mehr

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Sauer, SGB II § 16h Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (9. SGB II-ÄndG) v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) mit Wirkung zum 1.8.2016 in das SGB II eingefügt und danach mit Wirkung zum 1.7.2026 durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Bu...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.3.2 Rechtliche Rahmenbedingungen

Rz. 82 Unterhaltsersatzansprüche ergeben sich aus dem Ausfall des Unterhaltsschuldners oder der schädigungsbedingten Einschränkung seiner Leistungsfähigkeit (Fischer, in: Schellhorn u. a., SGB VIII, § 18 Rz. 18). Zu den Unterhaltsersatzleistungen gehören deshalb die Halbwaisenrente (§ 48 SGB VI; §§ 38, 45, 47 BVG), zivilrechtliche Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Un...mehr

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AGS 03/2026, Berücksichtigu... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des KG ist zuzustimmen. Im Rahmen der Ermittlung des einzusetzenden Einkommens der bedürftigen Partei sind gem. § 115 Abs. 1 S. 3 ZPO die dort bezeichneten Beträge in Abzug zu bringen. Hierunter fallen neben weiteren abzugsfähigen Positionen die gem. der Nr. 1b), 2a) und 2b) aufgeführten Freibeträge (Erwerbstätigenfreibetrag, Freibeträge für Ehegatten/Lebensp...mehr

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AGS 03/2026, Berücksichtigu... / II. Einzusetzendes Einkommen

1. Allgemeines Eine Partei erhält gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 114 Abs. 1 S. 1 1. Hs. ZPO – ungeachtet weiterer Voraussetzungen zur Gewährung von VKH wie vorliegender hinreichender Erfolgsaussicht und dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig erscheint – VKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen...mehr

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FF 02/2026, Berücksichtigun... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Die sofortige Beschwerde des Vaters dagegen, dass das Familiengericht ihm Verfahrenskostenhilfe nur unter gleichzeitiger Anordnung einer Ratenzahlung von ursprünglich 298 EUR/Monat, im Zuge der Abhilfe ermäßigt auf 198 EUR/Monat, gewährt hat, ist zwar zulässig, aber aus den zutreffenden Gründen des Nichtabhilfebeschlusses vom 10.11.2025 nicht begründet: [2] Entgeg...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Mehrlingszuschlag (Abs. 4)

Rz. 7 Bei Mehrlingsgeburten wird der sich aus § 2 BEEG ergebende Betrag des Elterngelds um je 300 EUR für das 2. und jedes weitere Kind erhöht. Der Zuschlag, den der Gesetzgeber nunmehr mit dem Klammerzusatz in Abs. 4 Satz 1 als Mehrlingszuschlag legal definiert hat, soll die bei Mehrlingsgeburten bestehenden besonderen Belastungen der Eltern ausgleichen.[1] Ausgehend von di...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zuletzt durch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz v. 16.1.2026 (BGBl. I Nr. 14) v. 16.1.2026 mit Wirkung zum 22.1.2026 in Abs. 1 geändert. Zuvor war die Vorschrift nach ihrem Inkrafttreten am 1.1.1976 lediglich zum 1.1.1995 durch das PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) und zum 21.12.2007 durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsg...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.16 Weitere Tatbestände

Rz. 101a Bausparzinsen sind vor Auszahlung des Guthabens auch dann nicht als Einkommen zu berücksichtigen, wenn der Bausparvertrag vorzeitig gekündigt werden kann. Gutgeschriebene Bausparzinsen stehen bis dahin nicht zur Deckung des Lebensunterhalts zur Verfügung (BSG, Urteil v. 19.8.2015, B 14 AS 43/14 R). Rz. 101b Eine Gutschrift i. S. v. § 22 Abs. 3 ist nicht als Einkommen...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.11 Sonstige nicht zu berücksichtigende Leistungen nach § 11a

Rz. 52 Nachzahlungen nach dem AsylbLG, die darauf beruhen, dass diese Leistungen zuvor zu Unrecht vorenthalten worden waren, sind nicht nach § 11 als Einkommen zu berücksichtigen (BSG, Urteil v. 25.6.2015, B 14 AS 17/14 R). § 11a Abs. 1 enthalte in Bezug auf zu berücksichtigendes Einkommen nur eine lückenhafte Regelung, wie schon die Rechtsprechung zu den gemischten Bedarfsg...mehr

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FF 01/2026, Aktuelles Unter... / 1. Unterhaltsrechtliche Gesetzgebung und Rechtsprechung

Entgegen den im November 2024, mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Unterhaltsrechts als Diskussionsentwurf[2] geweckten Hoffnungen, dass trotz des jähen Bruchs der "Ampelkoalition" im Spätherbst 2024 das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Arbeiten an der Reform zügig weiter vorantreiben wird, herrschte...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 3.10 Welcher Kinderfreibetragszähler zu berücksichtigen ist

Arbeitnehmer erhalten für jedes Kind den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildungsbedarf durch das zuständige Wohnsitzfinanzamt bescheinigt. Eine Berücksichtigung der (hälftigen) Freibeträge, die zunächst dem anderen Elternteil zustehen, und damit des Zählers 1,0 ist beim Lohnsteuerabzug nur in bestimmten Fällen zulässig.[1] Danach kann der...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pfändung und Abzweigung (Ge... / 2.1 Begünstigter Personenkreis

Laufende Geldleistungen, die den Lebensunterhalt sichern, können in angemessener Höhe an den Ehegatten, den Lebenspartner oder an die Kinder des Sozialleistungsberechtigten ausgezahlt werden, wenn er ihnen gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Laufende Geldleistungen in diesem Sinn sind z. B. Kranken- und Arbeitslosengeld oder Renten. Die Auszahlung...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze v. ...mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Unterhaltsvorschussgesetz

Rz. 581 Nach dem zum 1.7.2017 reformierten Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) kann für ein Kind, das noch nicht 18 Jahre alt ist, Zahlung eines Unterhaltsvorschusses verlangt werden. Die Eltern müssen – verheiratet, geschieden oder unverheiratet – getrennt leben (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 UVG). Der Vorschuss wird geleistet in Höhe des Mindestunterhalts nach § 1612a Abs. 1 S. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 (BGBl I 1995, 1529) in das EStG eingefügt. Die Anhebung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind von je 200 DM auf 220 DM ist durch das JStG 1997, BGBl I 1996, 2049 erfolgt. Die weitere Anhebung auf 250 DM v 01.01.1999 an beruht auf dem StEntlG 1999, BGBl I 1998, 3779. Die Anhebung auf 270 DM für ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Informationsaustausch

Rz. 1286 [Autor/Stand] Die FKS arbeitet mit einer Vielzahl von Behörden und Stellen zusammen, zwischen denen ein intensiver Informationsaustausch stattfindet. Dazu zählen die Finanzbehörden, die Bundesagentur für Arbeit, das Bundesamt für Güterverkehr, die Bundesnetzagentur, die Sozialversicherungsträger, Krankenkassen und viele andere Institutionen. Die Zusammenarbeitsbehör...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / 7. Berücksichtigung von Kindern

Rz. 28 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Lohnsteuerabzugsmerkmal Die Berücksichtigung von Kindern erfolgt im laufenden Kalenderjahr bei Arbeitnehmern über das Kindergeld. Die Kinderfreibeträge als Lohnsteuerabzugsmerkmal wirken sich nur auf die Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) aus. Im Lohnsteuerabzugsverfahren wird für Zwecke der Zuschlagsteuern der Kinderfre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite.

Rn 6 Rechtsnachfolger des Gläubigers sind dessen Allein- oder Miterben ab dem Zeitpunkt des Anfalls der Erbschaft nach §§ 1922 I, 1942 I BGB (nicht erst bei deren Annahme). Freilich kann die Rechtsnachfolge erst ab dem Zeitpunkt der Annahme der Erbschaft nachgewiesen werden. Miterben ist aufgrund ihrer gemeinschaftlichen Berechtigung nach §§ 2032, 2039 BGB vor der Auseinande...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Unterhalt.

Rn 13 Unterhaltsleistungen sind Einkommen (München FamRZ 99, 598). Auch dann, wenn sie unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet worden sind (Karlsr FamRZ 02, 1195). Dies gilt nur, soweit der Unterhalt in Erfüllung einer Unterhaltspflicht an den Antragsteller gezahlt wird (sonst s freiwillige Leistungen). Alters- oder Krankenvorsorgeunterhalt sollen, da zweckgebunden, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Nr 12: Ergänzende Angaben hinsichtlich eines Anspruchsübergangs.

Rn 8 Hierdurch soll zum einen vermieden werden, dass Unterhalt geltend gemacht wird, der bereits auf Dritte übergegangen ist und der Dritte mehr erhält, als er geleistet hat (ThoPu/Hüßtege § 250 Rz 2; vgl auch Jena FamRB 13, 361). Um Letzteres zu vermeiden, ist der Träger der Sozialleistungen gehalten, für jeden Monat gesondert prüfen, ob der Unterhalt seine Leistungen nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einkommen.

Rn 95 Zur Ermittlung sind Gehaltsbescheinigungen und Steuerbescheide heranzuziehen. Bei Selbstständigen hat der Lebenszuschnitt erhöhte Bedeutung. Zum Einkommen zählen die Einkunftsarten nach § 2 EStG sowie die sonstigen Einkünfte nach § 22 EStG (FA-FamR Kap 6 Rz 32 ff). Hinzu kommen Zuwendungen anstelle oder zur Ergänzung des Einkommens, namentlich Arbeitslosengeld I (Hamm ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erhöhungsbeträge, S 1.

Rn 3 Der Grundfreibetrag wird unabhängig davon gewährt, aus welcher Quelle die Gutschrift fließt und welcher Rechtsgrund ihr zugrunde liegt. Über diesen allein betragsmäßig fixierten Pfändungsschutz stellt § 902 S 1 nach ihrem Rechtsgrund bestimmte Erhöhungsbeträge von der Pfändung frei. Dabei werden in § 902 S 1 Nr 1–5 die Rechtsgrundlagen konkret bezeichnet. In der Auffang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht inhaltlich im Wesentlichen § 654 ZPO aF und regelt die Korrektur solcher Unterhaltstitel, die in einem nur summarischen Verfahren errichtet worden sind und ermöglicht die Anpassung an die konkreten Gegebenheiten des Einzelfalles. Sie erfasst Beschlüsse über Unterhalt bei Feststellung der Vaterschaft nach § 237 und die im vereinfachten Verfahren...mehr