Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 3. Der Unterhaltsverzicht

a) Verzicht auf Betreuungsunterhalt, § 1570 BGB aa) Die Maßstäbe der Rechtsprechung Rz. 348 Der BGH hat den Betreuungsunterhalt zur absoluten Nr. 1 in seinem "Kernbereichs-Ranking" gemacht.[280] Das bedeutet zunächst, dass die frühere Rechtsprechung des BGH und die frühere Vertragspraxis, die Unterhaltshöhe auch bis zum notwendigen Selbstbehalt herabzusetzen, obsolet sind. Das ...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Die Berücksichtigung des vollen Kindergeldes

Rz. 181 Bei volljährigen Kindern, also sowohl bei privilegiert volljährigen Kindern im Sinne des § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB als auch bei anderen volljährigen Kindern wird das Kindergeld, sofern es gezahlt wird, in voller Höhe vom Bedarf abgezogen, § 1612b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB.[196] Dies betrifft im Übrigen auch solche minderjährigen Kinder, die entweder verheiratet sind oder die...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 3. Einsatzzeitpunkt

Rz. 878 Wie der Anspruch auf Betreuungsunterhalt enthält § 1576 BGB keinen Einsatzzeitpunkt, sodass bei späterer Geltendmachung die "Unterhaltskette" nicht lückenlos vorhanden sein muss.[989] Mit zunehmendem zeitlichem Abstand zur Scheidung wird im Rahmen der Billigkeitsprüfung ein Unterhaltsanspruch allerdings zu versagen sein.[990] Der Grund besteht darin, dass mit zunehmen...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 4. Erlöschen des Anspruchs

Rz. 131 Der Trennungsunterhaltsanspruch besteht bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses und kann bis zu diesem Zeitpunkt noch geltend gemacht werden. Er erlischt mit der Rechtskraft der Scheidung oder alternativ bei Beendigung der Trennung durch Versöhnung. Rz. 132 Unter "Versöhnung" ist ein neuerliches Zusammenleben mindestens in eingeschränkter häuslicher Gemeinschaft...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Normzweck

Rz. 814 Hat ein – nunmehr geschiedener – Ehegatte in Erwartung der Ehe oder während der Ehe eine Schul- oder Berufsausbildung nicht aufgenommen oder abgebrochen, besteht ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt nach § 1575 Abs. 1 BGB , wenn er diese oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich aufnimmt, um eine angemessene Erwerbstätigkeit, die den Unterhalt nachhaltig ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Normzweck des § 1573 BGB

Rz. 721 § 1573 BGB erfasst zwei unterschiedliche Unterhaltstatbestände. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4 BGB besteht dann, wenn ein Unterhaltsanspruch nach den vorrangigen §§ 1570, 1571, 1572 BGB nicht besteht und der Betroffene trotz notwendiger Bemühungen keine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden vermag. Dasselbe gilt nach § 1573 Abs...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Trennungsunterhalt

Rz. 428 Einigen sich die Parteien zunächst nicht, steht es dem Unterhaltsschuldner zur Konfliktvermeidung und auch zur Kostenersparnis selbstverständlich frei, den s. E. unstreitigen Betrag in einer notariellen Urkunde titulieren zu lassen.[340] Soweit eine Befristung oder eine Herabsetzung des Unterhaltsbedarfs nicht ausgeschlossen erscheint, kann der Verpflichtete auch eine...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Unterhaltspflicht als Nachlassverbindlichkeit

Rz. 445 Die nacheheliche Unterhaltspflicht ist gem. § 1586b Abs. 1 Satz 1 BGB auf den Erben des Verpflichteten übergegangen. Dabei haftet der Erbe gem. § 1586b Abs. 1 Satz 3 BGB jedoch nicht über den Betrag hinaus, der dem Pflichtteil entspricht, welcher dem Berechtigten zustände, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre. Der Grund für die unterschiedliche Behandlung von Tre...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / b) Vorschusspflichten gegenüber Kindern

Rz. 63 Nach Vereinheitlichung der Unterhaltsansprüche ehelicher und nichtehelicher Kinder durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz, das Gesetz zur weiteren Verbesserung von Kinderrechten und das Kindesunterhaltsgesetz sowie dem Wegfall aller unterhaltsrechtlichen Sondervorschriften für das nichteheliche Kind (§§ 1615b bis 1615k BGB a.F.) durch Verweis in § 1615a BGB auf die a...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 1. Allgemeine Grundsätze

Rz. 54 Ehegatten sind während bestehender Ehe einander verpflichtet, bei vorliegender Voraussetzung im Rahmen des Familienunterhaltes dem anderen Partner die Durchführung von Rechtsstreitigkeiten zu ermöglichen und hierfür Prozesskostenvorschüsse zu leisten. Bei zusammenlebenden Ehepartnern regelt § 1360a Abs. 4 BGB diese Vorschusspflicht, im Falle des Getrenntlebens verweist...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / f) Verfahrenskostenvorschuss

Rz. 292 Verfahrenskostenvorschuss stellt eine besondere Form des Sonderbedarfs dar.[334] Hierfür ist eine gesonderte gesetzliche Regelung geschaffen worden. Eine Kostenvorschusspflicht besteht gegenüber nicht getrennt lebenden Ehegatten nach § 1360a Abs. 4 BGB und zwischen Lebenspartnern nach § 12 S. 2 LPartG. Getrenntlebende Ehegatten sind einander ebenfalls, und zwar "nach B...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / ee) Zuständigkeit des Gerichts

Rz. 122 Für den Erlass des Arrestes ist in erster Linie das Gericht der Hauptsache, beim Antragsverfahren zum Unterhalt das Familiengericht zuständig.[112] Neben dieser allgemeinen Zuständigkeit ist bei entsprechendem Antrag das Gericht der belegenen Sache, bei persönlichem Arrest das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich der Schuldner aufhält. Da ebenfalls der Arrestansp...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / I. Realsplitting

Rz. 1003 Unterhaltsleistungen sind für Gläubiger und Schuldner grds. steuerlich neutral (§ 12 Nr. 1 und 2 EStG).[1144] Wenn Unterhalt für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten gezahlt wird (nicht bei Kindesunterhalt), kann das jedoch zu Steuervorteilen führen. Denn der Schuldner kann Ehegattenunterhalt steuerlich geltend machenmehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 4. Billigkeitsabwägung

Rz. 879 Eine Unterhaltsversagung muss unter Berücksichtigung der Belange beider Ehegatten grob unbillig sein, mithin dem Gerechtigkeitsempfinden in unerträglicher Weise widersprechen.[992] Dazu ist eine Billigkeitsprüfung unter Abwägung aller Umstände des konkreten Falles durchzuführen.[993] Rz. 880 Kriterien dazu sind:mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Trennungs-/Scheidungsfolgenvereinbarungen

Rz. 10 Eheverträge werden von Scheidungsfolgenvereinbarungen dadurch abgegrenzt, dass ein Vertrag dann ein Ehevertrag ist, wenn er die Eingehung einer Ehe notwendig voraussetzt und nicht auf eine bevorstehende oder eingeleitete Scheidung bezogen ist. Eheverträge werden in einer intakten Ehe geschlossen. Dabei wird aber auch der Fall eines möglichen Scheiterns der Ehe bedacht...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Modifizierende Vereinbarung

Rz. 305 Ehegatten können den nachehelichen Unterhalt im Rahmen einer Vereinbarung nach § 1585c BGB auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften der §§ 1569 ff. BGB ausgestalten und modifizieren. Dabei behält der nacheheliche Unterhaltsanspruch seinen gesetzlichen Charakter bei. Dies gilt auch, wenn die Vereinbarungen einen Abänderungsausschluss oder Einschränkungen der Abä...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / ff) Die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten

Rz. 35 Unterhaltsansprüche minderjähriger ehelicher und nichtehelicher Kinder erhalten Vorrang vor anderen, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nach Abzug des Selbstbehalts nicht ausreicht, um alle Ansprüche zu erfüllen. Während Ansprüche geschiedener und aktueller Ehegatten zuvor gleichberechtigt neben denen der Kinder standen, sind Ansprüche von Erwachsenen nunmeh...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / g) Dauer der Ehe

Rz. 196 Die Dauer der Ehe kann insofern eine entscheidende Rolle spielen, als zu prüfen ist, inwieweit der Berechtigte durch die Ehe eine Unterbrechung seiner Arbeitstätigkeit vorgenommen hat. Je länger diese Unterbrechung gedauert hat, desto mehr muss dies bei der Zumutbarkeit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und bei der Gesamtbewertung eine Rolle spielen.[214] Umgekehrt...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / V. Fallbeispiele

1. Betreuungsunterhalt bei Getrenntleben a) Typischer Sachverhalt Rz. 379 Die Eheleute F und M leben getrennt. Sie haben zwei gemeinsame, schulpflichtige Kinder im Alter von sieben und drei Jahren, die bei F leben. F hat kein Erwerbseinkommen. M ist ganztags tätig und verdient 2.400 EUR netto monatlich. b) Außergerichtliches Vorgehen aa) Das Einkommen des Schuldners ist bekannt ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 4. Unterhaltsberechnung bei Realsplitting

Rz. 1014 Wird das Realsplitting durchgeführt, so müssen sowohl der Steuervorteil des Schuldners als auch die von ihm auszugleichenden Nachteile des Gläubigers bei der Berechnung des Schuldnereinkommens berücksichtigt werden. Das ist im Regelfall kein großes Problem, soweit es um den Steuervorteil geht: Wenn ein Steuerfreibetrag auf der elektronischen Lohnsteuerkarte schon zum...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Dynamisierter Kindesunterhalt

Rz. 193 In den ganz überwiegenden Fällen erscheint es dagegen sachgemäß, eine Dynamisierung vorzunehmen. Diese trägt den sich fast schon jährlich wandelnden, regelmäßig erhöht festgesetzten Beträgen der Düsseldorfer Tabelle Rechnung. Rz. 194 Ein gerichtlicher Antrag lautet wie folgt. Muster 2.19: Antrag dynamisierter Kindesunterhalt Muster 2.19: Antrag dynamisierter Kindesunter...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Kinderbetreuung

Rz. 158 Die Betreuung von Kindern beeinflusst maßgeblich die Möglichkeit und damit auch die Notwendigkeit zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Eine Erwerbsobliegenheit scheidet deshalb aus, wenn entsprechend den zu § 1570 BGB entwickelten Grundsätzen[177] eine Erwerbstätigkeit nicht oder nicht in größerem Umfange erwartet werden kann. Rz. 159 Die frühere Auffassung des BGH, a...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / aa) Sittenwidrigkeit

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 5. Einkünfte des Unterhaltsberechtigten

a) Versorgungsleistungen für einen neuen Partner Rz. 219 Lebt der Unterhaltsberechtigte mit einem neuen Partner zusammen, entfällt die Bedürftigkeit nicht ohne weiteres. Führt der Unterhaltsberechtigte allerdings seinem neuen Partner den Haushalt oder erbringt er sonstige Versorgungsleistungen, so können die von diesem erbrachten Gegenleistungen nicht mehr als unentgeltlich be...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Die Berechnung des Kindesunterhalts im Wechselmodell

Rz. 158 Die Einordnung hat erhebliche Auswirkungen auf die Berechnung des Kindesunterhalts. Liegt die Betreuung schwerpunktmäßig bei einem Elternteil, befindet sich das Kind in seiner Obhut mit der Folge, dass der Barbedarf des Kindes allein am Einkommen des anderen Elternteils auszurichten und von diesem zu zahlen ist.[182] Stellt man den zu zahlenden Unterhalt im Residenzmod...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / c) Das Kindergeld beim Wechselmodell

Rz. 183 Es ist in Literatur und Rechtsprechung außerordentlich umstritten, wie die Aufteilung des Kindergeldes beim Wechselmodell erfolgt.[197] Es wird die Auffassung vertreten, dass dem einkommensschwächeren Elternteil ein seinem Einkommen entsprechender Prozentsatz angerechnet wird.[198] Würde sich der entsprechende Elternteil wegen seines geringeren Einkommens lediglich mi...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / C. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Rz. 232 Einigen sich Eheleute im Falle der Trennung voneinander über die Folgen des Scheiterns ihrer Ehe, werden Sie regelmäßig die Trennungs- und Scheidungsfolgen im Falle einer Einigung in gleicher Weise regeln, also Unterhalt für die Zeit nach Trennung und auch nach Scheidung festlegen, kindschaftsrechtliche Fragen nicht ausschließlich auf die Trennungszeit lösen und güte...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / c) Unterhaltsverstärkung mit Verzicht auf Versorgungsausgleich

Rz. 411 Auch der Versorgungsausgleich gehört, wie der (Betreuungs-)Unterhalt, zum Kernbereich geschützter Rechtspositionen. Sein Ausschluss ist nur möglich, wenn im Gegenzug andere – äquivalente – Vorteile zugebilligt werden.[329] In erster Linie wird dies eine gleichwertige Altersversorgung sein müssen. Rz. 412 Die Unterhaltsverstärkung muss daher geeignet sein, eine entspre...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 5. Konkurrenz verschiedener Unterhaltsansprüche

Rz. 87 Der Anspruch des den Haushalt ganz oder zum Teil führenden Ehegatten auf Familienunterhalt ist grundsätzlich nicht auf die Zahlung eines Geldbetrages gerichtet, sondern auf Naturalleistungen wie freies Wohnen etc., aber auch darauf, Wirtschaftsgeld treuhänderisch für die gesamte Familie zu erhalten, und entsprechend zu verwenden. Der Unterhalt anderer Berechtigter wie ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / (1) Familienunterhalt

Rz. 9 § 1360 BGB a.F. (gegenseitige Unterhaltspflicht) Danach hatte der Ehemann der Ehefrau nach Maßgabe seiner Lebensstellung, seines Vermögens und seiner Erwerbsfähigkeit Unterhalt zu gewähren. Umgekehrt galt dies nicht in gleicher Weise. In Satz 2 des § 1360 BGB a.F. hieß es: Zitat "Die Frau hat dem Manne, wenn er außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten, den seiner Lebe...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 3. Entstehen des Anspruchs

a) Auflösung der häuslichen Gemeinschaft Rz. 112 Mit der Trennung werden die häusliche Gemeinschaft und die eheliche, familiäre Gemeinsamkeit aufgelöst. Zumindest in der ersten Zeit der Trennung ist jedoch ungewiss, ob es bei der Trennung bleibt und sie in eine Scheidung der Eheleute mündet oder ob die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufgenommen wird. Die Regelungen betreff...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Pflichtteilsverzicht und § 1586b BGB

Rz. 447 Welche Auswirkungen ein Erb- und/oder Pflichtteilsverzichtsvertrag gem. § 2346 BGB auf die Rechte aus § 1586b BGB hat, ist außerordentlich umstritten. Weite Teile der Literatur gehen davon aus, dass ein Erbverzichtsvertrag ebenso wie ein Pflichtteilsverzichtsvertrag die Haftung des Erben des unterhaltspflichtigen Ehegatten entfallen lasse. Etwas anderes soll danach nu...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / aa) Höhe des Vorsorgeunterhalts

Rz. 322 Bezüglich der Höhe des Vorsorgeunterhalts hat sich in der Praxis die Bemessung nach dem Elementarunterhalt, der dem Berechtigten zusteht, durchgesetzt.[372] Am verbreitetsten in der Praxis ist das vom OLG Bremen in der Bremer Tabelle [373] entwickelte Verfahren.[374] Rz. 323 Beim Vorsorgeunterhalt handelt es sich um einen zweckgebundenen Unterhalt. Art und Weise der Vor...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarungen bei fehlender Erwerbspflicht

Rz. 64 Ist das Kind nicht erwerbspflichtig, weil es entweder nicht erwerbstätig sein darf oder zwar erwerbstätig sein kann, jedoch wegen vollzeitlicher schulischer Ausbildung nicht arbeiten muss, wird regelmäßig die Unterhaltspflicht der Eltern im vollen gesetzlichen Umfang einsetzen. Leben Eltern zusammen, wird der Unterhalt durch Naturalleistung und ggf. Taschengeld gewähr...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / d) Verzicht und Abfindung

Rz. 370 Häufig wird im Rahmen eines Scheidungsverfahrens oder einer außergerichtlichen Einigung über die Folgen einer Trennung und Scheidung von Eheleuten die Abgeltung des nachehelichen Unterhalts durch eine Abfindung vereinbart. Diese könne wie folgt formuliert werden:[298] Rz. 371 Muster 7.97: Vereinbarung Unterhaltsverzicht gegen Abfindung Muster 7.97: Vereinbarung Unterha...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / c) Einstweilige Anordnung zur Unterhaltszahlung nach Einleitung des Ehescheidungsverfahrens

Rz. 107 Muster 5.4: Einstweilige Anordnung zur Unterhaltszahlung nach Einleitung des Ehescheidungsverfahrens Muster 5.4: Einstweilige Anordnung zur Unterhaltszahlung nach Einleitung des Ehescheidungsverfahrens An das Amtsgericht – Familiengericht – In dem einstweiligen Anordnungsverfahren der Hausfrau _________________________ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsan...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / d) Sonderbedarf

Rz. 279 Voraussetzung für eine Feststellung des Bedarfs als Sonderbedarf ist, dass es sich um einen Regelmäßig außergewöhnlich hoher Bedarf, z.B. wegen Behinderung und unregelmäßiger, nicht außergewöhnlich hoher Bedarf...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 6. Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils

Rz. 620 Grundsätzlich erbringt der betreuende Elternteil seinen Anteil am Unterhalt des Kindes durch tatsächliche Ausübung der Betreuung. Auch der betreuende Elternteil kann jedoch ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter im Sinne von § 1603 Abs. 2 S. 3 BGB sein, wenn der Kindesunterhalt von ihm unter Wahrung seines angemessenen Selbstbehaltes gezahlt werden kann und ohn...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 5. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 675 Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen derjenigen Umstände, die dem Berechtigten im konkreten Fall wegen Alters keine Erwerbstätigkeit mehr gestatten, träft der Unterhaltsberechtigte. Die Darlegungs- und Beweislast bezieht sich auch auf den maßgeblichen Einsatzzeitpunkt. Die daran zu knüpfenden Anforderungen dürfen zwar nicht überspannt werden;[773] es ist a...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / ee) Das Zusammenleben mit einem neuen Partner

Rz. 33 Die Vorschrift des § 1579 BGB wegen Beschränkung oder Versagung des Unterhalts aufgrund grober Unbilligkeit ist durch Einführung einer neuen Nr. 2 der Vorschrift verändert worden, wonach der Berechtigte keinen Unterhalt mehr erhält oder dieser herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen ist, wenn er in einer sogenannten verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Rz. 34 Hinwei...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Sonstige schwerwiegende Gründe

Rz. 872 Schwerwiegende Gründe müssen nicht ehebedingt sein.[979] Die Gründe müssen auch zum Verhalten des in Anspruch genommenen Ehegatten keinen sachlichen Bezug aufweisen.[980] Die Gründe müssen jedoch in ihrer Bedeutung den Tatbeständen der §§ 1570 ff. BGB vergleichbar sein. Auch wenn die schwerwiegenden Gründe nicht ehebedingt sein müssen, bildet die Ehebedingtheit einen ...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / bb) Verfahrensgrundsätze

Rz. 112 Wie schon nach dem FamFG das einstweilige Anordnungsverfahren ist auch das Arrestverfahren selbstständig und völlig unabhängig von einem Hauptsachverfahren. Zu prüfen ist daher lediglich, ob der Rechtsweg zulässig ist.[89] Liegt also eine rechtskräftige Unterhaltsentscheidung vor, welche auch die Zahlung von Rückständen erfasst, kann der Unterhaltsgläubiger zur Siche...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / gg) Besonderheiten beim Kindesunterhalt

Rz. 124 Die vorstehenden Ausführungen zum Arrestverfahren gelten auch für Verfahren zur Sicherung von Unterhaltsansprüchen von Kindern. Die dem minderjährigen bzw. volljährigen gleichgestellten Kind zustehenden Unterhaltsansprüche sind im Arrestverfahren nur hinsichtlich aufgelaufener Rückstände wie künftig anfallenden Unterhaltes [113] sicherbar. Der Arrest kann bei minderjä...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Grobe Unbilligkeit

Rz. 873 Die Zuerkennung eines Unterhaltsanspruches nach § 1576 BGB trägt absoluten Ausnahmecharakter. Die Versagung des Unterhaltes muss daher dem Gerechtigkeitsempfinden in ganz erheblicher Weise widersprechen.[982] In der Praxis erfasst der Anspruch auf Zahlung von Billigkeitsunterhalt nach § 1576 vor allem den Fall der Betreuung nicht gemeinschaftlicher Kinder, also von Pf...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / c) Vertrag zugunsten Dritter

Rz. 34 Abschluss eines echten Vertrages zugunsten Dritter (§ 328 BGB) mit Begründung eines eigenen Forderungsrechts des Kindes auf Unterhaltszahlung. Dies ist die in der Praxis häufigste Gestaltung dieser Art und mit den wenigsten Unsicherheiten belastet.[37] Er konkretisiert den zunächst abstrakten gesetzlichen Unterhaltsanspruch der Höhe nach.[38] Allerdings ist dabei zu b...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 5. Tod des Unterhaltspflichtigen

Rz. 439 Für den nachehelichen Unterhalt sind die Folgen des Todes in §§ 1586 ff. BGB geregelt. Stirbt der Verpflichtete, geht die Unterhaltspflicht auf den/die Erben als Nachlassverbindlichkeit über, § 1586b Abs. 1 Satz 1 BGB. Ein evtl. vorhandener Titel kann umgeschrieben werden, um vollstrecken zu können. Der überlebende Ehegatte muss seinen Anspruch nach § 1586b BGB nicht ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Grundsätze

a) Modifizierende Vereinbarung Rz. 305 Ehegatten können den nachehelichen Unterhalt im Rahmen einer Vereinbarung nach § 1585c BGB auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften der §§ 1569 ff. BGB ausgestalten und modifizieren. Dabei behält der nacheheliche Unterhaltsanspruch seinen gesetzlichen Charakter bei. Dies gilt auch, wenn die Vereinbarungen einen Abänderungsausschlus...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / II. Voraussetzungen des Mangelfalls nach §§ 1581, 1603 BGB

Rz. 981 Ein Mangelfall nach §§ 1581, 1603 BGB entsteht, wenn der Verpflichtete unter Berücksichtigung seiner Verpflichtungen nach seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen außerstande ist, dem Berechtigten ganz oder teilweise Unterhalt zu leisten, ohne dass sein eigener Unterhalt gefährdet ist. Hierzu ein einfaches Beispiel: Rz. 982 Praxistipp Ehebezogenes Erwerbseinkommen...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Betreuungsunterhalt bei Getrenntleben

a) Typischer Sachverhalt Rz. 379 Die Eheleute F und M leben getrennt. Sie haben zwei gemeinsame, schulpflichtige Kinder im Alter von sieben und drei Jahren, die bei F leben. F hat kein Erwerbseinkommen. M ist ganztags tätig und verdient 2.400 EUR netto monatlich. b) Außergerichtliches Vorgehen aa) Das Einkommen des Schuldners ist bekannt Rz. 380 Muster 4.16: Aufforderung zur Zah...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / c) Miete oder Nutzungsentschädigung? Verhältnis zur Unterhaltsregelung

Rz. 202 Nach § 1568a Abs. 5 BGB können sowohl der Ehegatte, dem die Wohnung überlassen werden soll, als auch der Eigentümer oder Miteigentümer bzw. sonst zur Vermietung Berechtigte den Abschluss eines Mietverhältnisses verlangen. Sie müssen dies aber nicht. Kommt es nicht zum Abschluss eines Mietvertrages, ergibt sich für den Fall des Miteigentums der Ehegatten an der Ehewoh...mehr