Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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FF 01/2024, Überobligatoris... / VII. Zusammenfassung und Ergebnis

1. In Zeiten des früheren Altersphasenmodells war der Betreuungsunterhalt der Hauptfall überobligatorischer Einkünfte. Seit der Reform des § 1570 BGB und der daraus folgenden grundsätzlichen Arbeitspflicht des betreuenden Elternteils ab dem dritten Geburtstag des Kindes sowie der Verstärkung des Grundsatzes der wirtschaftlichen Eigenverantwortung (§ 1569 BGB) ist die Problem...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Ausgestaltung einer Güterstandsklausel

Rz. 1181 Eine Güterstandsklausel sollte den Gesellschaftern so wenig inhaltliche Vorgaben wie möglich machen. Unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Gesellschaft und der Mitgesellschafter erscheint es dabei regelmäßig ausreichend, dass die Beteiligung an der Gesellschaft im Fall einer Scheidung keinen Ansprüchen Dritter unterliegt. Problematisch ist es daher,...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / Literaturtipps

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / (4) Nacheheliche Solidarität

Rz. 217 Sind keine ehebedingten Nachteile festgestellt, so kommt es – insb. beim Alters- und Krankheitsunterhalt – für die Billigkeitsabwägung auf den Umfang der geschuldeten nachehelichen Solidarität an. Eine Herabsetzung/Befristung des nachehelichen Unterhalts ist nur bei Unbiligkeit eines fortdauernden Unterhaltsanspruchs nach den ehelichen Lebensverhältnissen begründet.[...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / ee) Präklusion

Rz. 223 I.R.d. § 1578b BGB ist besonders zu beachten, dass die Befristung nicht erst bei Fristablauf eingewendet werden darf, sondern bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen schon beim ersten Unterhaltstitel berücksichtigt werden muss, denn sonst ist der Einwand der Befristung später nach § 323 Abs. 2 ZPO bzw. § 238 Abs. 2 FamFG präkludiert.[551] Es ist dann weder eine Abänderun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Aufnahme in den Haushalt des Berechtigten

Rn. 53 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Kinder des Ehegatten (sog Stiefkinder), Kinder eines eingetragenen Lebenspartners und Enkel sind nur dann berücksichtigungsfähig, wenn der Berechtigte sie in seinen Haushalt aufgenommen hat, BFH vom 02.03.3009, III B 4/07, BFH/NV 2009, 1109. Unter einer Haushaltsaufnahme ist das örtlich gebundene Zusammenleben von Kind und Berechtigtem in ein...mehr

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§ 3 Firmenrecht / I. Einzelkaufmann

Rz. 149 Unterhält der Einzelkaufmann nur ein Unternehmen, so darf er nur eine Firma führen.[462] Das gilt auch dann, wenn der Kaufmann zu seinem Unternehmen noch ein weiteres mit dem Recht auf Firmenfortführung hinzuerwirbt und er beide Unternehmen vereinigt. Denn nach der Vereinigung ist nur noch ein Unternehmen vorhanden.[463] Dem Kaufmann steht es aber frei – will er die ...mehr

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FF 01/2024, Überobligatoris... / c) Stellungnahme

Der Bonus hat seine Berechtigung verloren; denn aufgrund der Einbeziehung überobligatorischer Einkünfte in die Differenzberechnung wirken sich diese Einkünfte zugleich bedarfserhöhend aus.[95] Sachgerecht erscheint eine Berücksichtigung von Anzahl und Alter der betreuten Kinder. Allerdings ist der Stellenwert dieses Gesichtspunktes aufgrund der Unterhaltsrechtsreform zum 1.1....mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Haftungsbeschränkung nach § 8 Abs. 4 PartGG

Rz. 1300 Mit dem am 19.7.2013 in Kraft getretenen Gesetz zur Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung besteht nun in § 8 Abs. 4 PartGG eine weitere umfangreiche Möglichkeit[1677] der Haftungsbeschränkung für Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung. Unterhält die PartG eine für diesen Zweck durch Gesetz vorgegebene Berufshaftpflichtversicherung, haften für ...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 6. Notarielle Beurkundungsform des Versprechens einer "gemeinschaftsbezogenen Zuwendung" (§ 518 BGB)?

Rz. 48 Nachdem der BGH die Rechtsfigur der ehebedingten (unbenannten) Zuwendung unter der Bezeichnung "gemeinschaftsbezogene Zuwendung" auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft übertragen hat, stellt sich die Frage, ob § 518 Abs. 1 BGB für derartige Zuwendungsversprechen gilt. Ob nicht vollzogene Zuwendungsversprechen analog § 518 Abs. 1 BGB nur wirksam sind, wenn sie notari...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Zulässigkeit einer Güterstandsklausel

Rz. 1178 Die rechtliche Zulässigkeit von Güterstandsklauseln in Gesellschaftsverträgen ist höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt. Im älteren Schrifttum ist man stets davon ausgegangen, dass Güterstandsklauseln im Interesse der Gesellschaft notwendig und daher auch rechtlich zulässig sind.[1555] Im neueren Schrifttum finden sich zunehmend auch kritische Stellungna...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Vermögen

Rz. 261 Das Vermögen des Unterhaltsberechtigten kann seine Bedürftigkeit mindern. Hierbei ist zwischen dem Vermögensstamm und den Vermögenserträgen zu differenzieren. Der Bedürftige muss grds. nach § 1577 Abs. 1 BGB auch sein Vermögen verwerten. Er muss jedoch seinen Vermögensstamm nach § 1577 Abs. 3 BGB nicht verwerten, sofern die Verwertung unwirtschaftlich oder unter Berü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Gemeinsamer Haushalt nicht gleichrangig Berechtigter (§ 64 Abs 2 S 5 EStG)

Rn. 130 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Lebt das Kind in einem gemeinsamen Haushalt von Eltern und Großeltern, wird das Kindergeld vorrangig einem Elternteil gezahlt. Die Vorschrift gilt nicht nur dann, wenn ein Elternteil einen gemeinsamen Haushalt mit den Großeltern führt, sondern erfasst auch den Fall, dass beide Eltern einen gemeinsamen Haushalt mit den Großeltern oder einem ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Beginn der Erwerbsobliegenheit

Rz. 186 Nach einhelliger Auffassung in Rspr. und Lehre ist das bisherige Altersphasenmodell so nicht mehr praktizierbar und wird durch eine umfassende Einzelfallprüfung ersetzt.[462] Dies gibt für die gerichtliche und auch die notarielle Praxis einen wesentlichen Vorteil vorhersehbarer Erwerbsobliegenheit auf. Rz. 187 Auch nach der Regelung des § 1570 BGB besteht jedoch keine...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / f) Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter gem. § 1609 BGB

Rz. 280 Die Unterhaltsansprüche minderjähriger und volljährig privilegierter (§ 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB) Kinder haben absoluten Vorrang. Rz. 281 Im zweiten Rang werden alle Elternteile gleichgestellt, die wegen Kindesbetreuung unterhaltsberechtigt sind oder bei Scheidung wären, unabhängig davon, ob sie mit dem Unterhaltspflichtigen verheiratet sind oder waren, und die Ehegatte...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Inhaltliche Auswirkungen auf die Vereinbarungen zum Güterstand

Rz. 424 Nach Auffassung des BGH erweist sich der Zugewinnausgleich einer ehevertraglichen Disposition am weitesten zugänglich. Danach ist die eheliche Lebensgemeinschaft "als gleichberechtigte Partnerschaft von Mann und Frau nicht notwendig auch eine Vermögensgemeinschaft".[985] Der Zugewinn stellt nicht auf den Bedarf ab. Dazu hingegen dient der Unterhalt. Diese Einschätzun...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ee) Ausländische Betriebsstätteneinkünfte

Rz. 267 Für unternehmerische Betätigungen im Ausland über dortige Betriebsstätten bzw. Personengesellschaften sehen die zwischen Deutschland und diversen ausländischen Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) häufig eine Freistellung der im Ausland erzielten Unternehmensgewinne von der deutschen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer vor.[485] Unter diesen Voraus...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Inhalt der Reallast

Rz. 250 Art und Umfang der zu erbringenden Leistung: Gegenstand der Reallast können wiederkehrende Leistungen jeder Art sein. Die Leistungen können in Geld,[886] Naturalleistungen oder in Dienstleistungen (Handlungen) bestehen.[887] Sie müssen in keinem Zusammenhang mit dem Grundstück stehen oder aus dem Grundstück erwirtschaftet werden.[888] Die Verpflichtung des Eigentümer...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Unterhaltsrechtliche Anpassung

Rz. 305 Die Abschreibungssätze entsprechen rein steuerlichen Wertungen. Sie enthalten z.T. – etwa i.R.d. Sonderabschreibung – Investitionsanreize und sind von der Lebensdauer eines Gegenstandes dann völlig abgekoppelt. In Rspr. und Literatur hat sich eine lebhafte Diskussion entwickelt, inwieweit die steuerliche Abschreibung auch unterhaltsrechtlich anzuerkennen ist. Nach der...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / I. Reichweite des Versorgungsausgleichs

Rz. 359 Der Versorgungsausgleich will das Recht auf gleiche Teilhabe für den Bereich der Versorgungsanrechte realisieren. Er dient – wie der Zugewinnausgleich – der Teilhabe an den in der Ehe erworbenen Vermögenwerten.[854] Der ausgleichsberechtigten Person steht die Hälfte des Werts des jeweiligen in der Ehezeit erworbenen Anteils von Anrechten (Anwartschaften auf Versorgun...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Keine zwingende Halbteilung

Rz. 383 Der Grundsatz, dass Ehegatten auch nach der Scheidung Anspruch auf gleiche Teilhabe am gemeinsam Erwirtschafteten haben,[890] schließt nach Auffassung des BGH die Möglichkeit der Ehegatten nicht aus, ehevertraglich durch einvernehmliche und angemessene Regelung etwas anderes zu vereinbaren.[891] Die vom BVerfG ausgesprochene Halbteilung beziehe sich ohnehin nur auf d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Aufnahme des Kindes in den gemeinsamen Haushalt gleichrangig Berechtigter (§ 64 Abs 2 S 2 Hs 1 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Ist ein Kind in den gemeinsamen Haushalt von Eltern, einem Elternteil und dessen Ehegatten, Pflegeeltern oder Großeltern aufgenommen worden, so sind diese gleichrangig berechtigt, was sich im Umkehrschluss aus der Regelung in § 64 Abs 2 S 5 EStG ergibt. Ein gemeinsamer Haushalt iSd § 64 Abs 2 S 2 EStG setzt eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinsch...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Herausnahme des Betriebsvermögens aus dem Zugewinn

Rz. 454 Die Herausnahme des unternehmerischen Vermögens aus der Zugewinnberechnung gänzlich oder jedenfalls im Scheidungsfall wird in der familienrechtlichen Literatur empfohlen,[1018] aber auch zugleich mit Skepsis betrachtet.[1019] Der BGH hat jedoch diese Gestaltung ausdrücklich für rechtmäßig erklärt.[1020] Die für den Ehetyp der Einverdienerehe als Leitbild geschaffenen...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Notwendige Regelungsbereiche im Zivilrecht

Rz. 462 Wenn eine Regelung über die Herausnahme von Vermögensteilen aus dem Zugewinn gewünscht wird, so darf sich der Vertrag nicht nur auf die Anordnung der Herausnahme der Aktiva beschränken, sondern er muss sich auch mit den Passiva und dem weiteren Schicksal des herausgenommenen Vermögens befassen. Soweit das gesamte Betriebsvermögen herausgenommen wurde, erübrigen sich ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Besteuerung eines Betriebsaufgabegewinns

Rz. 249 Liegen keine Auffangtatbestände vor und kommt es zu den Rechtsfolgen einer Betriebsaufgabe ist zunächst eine Schlussbilanz (ggf. nach Übergang von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zum Betriebsvermögensvergleich aufzustellen, vgl. § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG) und anschließend gem. § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG das Betriebsvermögen des Besitzunternehmens zu gemeinen Werten abzü...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Ehebedingte Nachteile

Rz. 394 Nach diesen Vorgaben muss die Grenze der privatautonomen Regelungsmöglichkeit gezogen werden. Nach der Rspr. des BGH ist eine Regelung über den Kindesbetreuungsunterhalt nicht schon bei Erreichen des Existenzminimums akzeptabel (und schon gar nicht unterhalb dieses Werts).[919] Eine Grenze ist vielmehr nach der Rspr. erst dann erreicht, wenn die Unterhaltshöhe nicht ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Stichtag

Rz. 57 Stichtag für die Feststellung und Bewertung des Endvermögens ist die Beendigung des Güterstandes (§ 1375 Abs. 1 Satz 1 BGB). Bei Scheidung wird jedoch der Stichtag gem. § 1384 BGB auf die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages [99] vorverlegt (§§ 167, 253 Abs. 1, 261 Abs. 1 ZPO, 124 Satz 2 FamFG). Die Ausgleichsforderung entsteht zwar erst gem. § 1378 Abs. 3 Satz 1 BG...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Entnahmen

Rz. 314 Im Regelfall kommt es nicht auf tatsächlich aus dem Betrieb entnommene Gelder an – also weder auf verschwenderische noch auf vorsichtige Entnahmen –, sondern auf das verteilungsfähige und damit für den Konsum zur Verfügung stehende Einkommen.[746] Entnahmen können nur als Indiz für die Höhe des effektiv zur Verfügung stehenden Einkommens angesehen werden.[747] Dennoc...mehr

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§ 6 Musterformulierungen / H. Einzeltestament Patchworkfamilie, Vererbung in der eigenen Familie, Dauertestamentsvollstreckung, Vormundbenennung, Rechtswahl

Rz. 8 Muster 6.8: Einzeltestament Patchworkfamilie, Vererbung in der eigenen Familie, Dauertestamentsvollstreckung, Vormundbenennung, Rechtswahl Muster 6.8: Einzeltestament Patchworkfamilie, Vererbung in der eigenen Familie, Dauertestamentsvollstreckung, Vormundbenennung, Rechtswahl Ich, _________________________, geboren am _________________________, wohnhaft _______________...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) Einkünfte von Zwischengesellschaften (§ 8 AStG aF bis einschließlich VZ 2021)

Rn. 1542 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 8 AStG aF bis einschließlich VZ 2021 unterteilte zwischen "guten" (="aktiven") und "schlechten" (= "passiven") Einkünften. Soweit "schlechte" Einkünfte vorlagen, wurde die ausländische Gesellschaft als Zwischengesellschaft angesehen, falls diese Einkünfte einer niedrigen Besteuerung (dh Ertragsteuerbelastung unter 25 %, § 8 Abs 3 AStG aF...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Kriterien für die Billigkeitsabwägung

(1) Wahrung der Belange des Kindes Rz. 210 § 1578b BGB enthält eine Kinderschutzklausel, wonach die Belange eines vom Berechtigten betreuten gemeinschaftlichen Kindes gewahrt bleiben sollen. Dies soll vor einem erheblichen Niveauunterschied zwischen ungeschmälertem Kindesunterhalt und herabgesetztem Ehegattenunterhalt schützen,[522] da letztlich die Restfamilie doch "aus eine...mehr

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FF 01/2024, Aktuelles Unter... / c) Neue LL Nr. 12.5: Berücksichtigung der Kosten eines erheblich erweiterten Umgangs

Schließlich wurde vorgeschlagen, dass die jeweiligen Oberlandesgerichte in die bislang nicht besetzte Stelle der eigenen Leitlinien mit LL Nr. 12.5 eine neue Leitlinie aufnehmen, die etwa folgendermaßen lauten könnte: "12.5. Aufwendungen im Rahmen eines erheblich erweiterten Umgangs können durch angemessene Abschläge beim Barunterhalt berücksichtigt werden, soweit der Mindest...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / dd) Rechtsfolgen

(1) Herabsetzung auf den angemessenen Unterhalt Rz. 219 § 1578b BGB nennt auch bei einer Herabsetzung des Unterhalts sogleich den Ersatzmaßstab für den Fall, dass die Zahlung des eheangemessenen Unterhalts i.S.d. § 1578 BGB unbillig ist: Es ist dann nur der Unterhalt nach dem angemessenen Lebensbedarf zu leisten. Dieser Ersatzmaßstab ist durch die Rspr. definiert. Für die Erm...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Prägendes Einkommen

Rz. 235 Bei der Berechnung des Unterhaltsbedarfs – anders bei der Leistungsfähigkeit – kommt nur Einkommen in Betracht, das die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat. Als solches ist im Grundsatz das bis zur Ehescheidung nachhaltig erzielte Einkommen anzusehen. Rz. 236 Nach der Rspr. des BGH ist Einkommen aus überobligatorischer (unzumutbarer) Tätigkeit nur in Höhe des unt...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.1 Ausnahme von der Meldepflicht nach Abs. 3

Rz. 28 Die Meldepflicht nach Abs. 3 gilt für Entleiher nicht, wenn der Verleiher mit Sitz im Ausland eine selbstständige Zweigniederlassung im Inland unterhält, denselben handels-, gewerbe- und arbeitnehmerüberlassungsrechtlichen Vorschriften wie ein deutscher Arbeitgeber unterliegt, die Leiharbeitnehmer in dieser Zweigniederlassung eingestellt hat und diese für diese Zweignied...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Arten der Unterhaltsbeschränkung

Rz. 208 § 1578b BGB sieht zwei Arten der Unterhaltsbeschränkung vor, die jeweils aufgrund Billigkeitsabwägung festzustellen sind, nämlich Rz. 209 Beide Beschränkungsmöglichkeiten sind nach Abs. 3 auch kombinierbar. Möglich ist auch eine Beschränkung sofort ab Scheidung, insb. wenn eine längere Trennungsphase vorausging.[520] Ein Absch...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / (1) Wahrung der Belange des Kindes

Rz. 210 § 1578b BGB enthält eine Kinderschutzklausel, wonach die Belange eines vom Berechtigten betreuten gemeinschaftlichen Kindes gewahrt bleiben sollen. Dies soll vor einem erheblichen Niveauunterschied zwischen ungeschmälertem Kindesunterhalt und herabgesetztem Ehegattenunterhalt schützen,[522] da letztlich die Restfamilie doch "aus einem Topf" lebt.mehr

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FF 01/2024, Aktuelles Unter... / b) Zu LL Nr. 12.1: Unterhaltsbemessung beim Kindesunterhalt

Weiter wurde diskutiert, ob es vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Kindesunterhaltssachen, das Maß des Unterhalts eines minderjährigen Kindes an der Lebensstellung beider Elternteile – auch des betreuenden Elternteils – zu bemessen und die Unterhaltspflicht des barunterhaltspflichtigen Elternteils auf denjenigen Betrag zu begrenzen, der...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 218 Das Gericht hat seine Prüfung, ob der Unterhaltsanspruch nach § 1578b BGB zu begrenzen ist, zunächst unabhängig davon vorzunehmen, ob sich ein Ehegatte darauf beruft.[537] Der Unterhaltsverpflichtete trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass durch die Ehe keine ehebedingten Nachteile entstanden sind oder sonstige Tatsachen vorliegen, die eine Unterhaltsbeschrän...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / (2) Befristung

Rz. 222 Die Voraussetzungen einer Befristung liegen vor, wenn keine ehebedingten Nachteile oder sonstige Gründe der nachehelichen Solidarität gegeben sind.[546] Bei fortwirkenden ehebedingten Nachteilen scheidet eine Befristung hingegen i.d.R. aus.[547] Eine Befristung ist nur dann gerechtfertigt, wenn abzusehen ist, dass der Unterhaltsberechtigte die ehebedingten Nachteile ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Zeitpunkt

Rz. 242 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob bestimmte Umstände die ehelichen Lebensverhältnisse prägten, ist grds. die Rechtskraft der Scheidung.[586] Eine nacheheliche Entwicklung wirkt sich jedoch auf den Unterhaltsbedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen dann aus, wenn sie einen Anknüpfungspunkt in der Ehe findet, d.h. in der Ehe bereits angelegt...mehr

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FF 01/2024, Überobligatoris... / dd) Tätigkeit jenseits der Altersgrenze

Eine generelle Nichtanrechnung scheidet hier aus,[132] und zwar schon deshalb, weil zu beobachten ist, dass häufig – insbesondere bei Selbstständigkeit – auch jenseits der Altersgrenze noch gearbeitet wird. Als Grundregel kann hier festgehalten werden, dass eine Arbeit im Ruhestand auch für einen Selbstständigen oder Freiberufler im Regelfall überobligatorisch [133] und das n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ib) Zu § 33a Abs 1 S 3 EStG

Rn. 475 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Unterhaltsfreibetrag nach § 33a Abs 1 EStG reduziert sich (ggf auf null), wenn die unterhaltene Person ua andere Einkünfte oder Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, erhält (§ 33a Abs 1 S 5 EStG). Nicht anzurechnen sind nach § 3 Nr 12 EStG steuerfreie Aufwandsentschädigungen (glA Loschelder in Schmidt, ...mehr

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FF 01/2024, Überobligatoris... / bb) Berechtigter

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§ 2 Geschiedenentestament / 5. Befreiung unter Bedingung oder Befristung

Rz. 49 Eine Befreiung von den gesetzlichen Beschränkungen kann auch unter einer Bedingung oder Befristung erteilt werden.[61] Im Rahmen eines Geschiedenentestaments könnte beispielsweise eine Befreiung erteilt werden, wonach der Vorerbe berechtigt sein soll, über den Nachlass frei zu verfügen, wenn er diesen zum Bestreiten seines persönlichen Lebensunterhalts brauchen sollte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Sonstiges

Rn. 551 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Unterhaltsfreibetrag nach § 33a Abs 1 EStG reduziert sich (ggf auf null), wenn die unterhaltene Person ua andere Einkünfte oder Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, erhielt (§ 33a Abs 1 S 4 EStG aF = § 33 Abs 1 S 5 EStG). Nicht anzurechnen waren nach § 3 Nr 13 EStG aF steuerfreie Leistungen (H 33a.1 ES...mehr

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FF 01/2024, Überobligatoris... / a) Allgemeines

Die Instanzrechtsprechung hat in der Vergangenheit überwiegend mit einer hälftigen Anrechnung gearbeitet.[66] Der BGH lehnt eine schematische Kürzung nach fester Quote ab.[67] Das steht nicht im Einklang mit der neueren Rechtsprechung des BGH, die eine Pauschalierung aufgrund der Qualifizierung des Unterhalts als "Massenphänomen" für geboten hält.[68] Wenn das aber für Kindes...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Altersunterhalt (§ 1571 BGB)

Rz. 196 Ein Anspruch nach § 1571 BGB setzt eine altersbedingte Erwerbsunfähigkeit voraus, die regelmäßig erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze[488] angenommen wird.[489] Unterhalb dieser Grenze ist es eine Frage des Einzelfalles unter Berücksichtigung der in § 1574 Abs. 2 BGB genannten Kriterien, ob eine Erwerbstätigkeit erwartet werden kann.[490] Kriterien sind z.B. Alte...mehr

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§ 3 Partnerschaftsvertrag / D. Praxisrelevante Regelungsgegenstände

Rz. 14 In der Literatur sind verschiedentlich Muster für Partnerschaftsverträge nichtehelicher Lebensgemeinschaften vorgestellt worden.[46] Da derartige Verträge, wie oben gezeigt (siehe oben Rdn 2), grundsätzlich nicht der notariellen Beurkundung bedürfen, dürften diese Muster in der Kautelarpraxis eine vernachlässigenswerte Rolle spielen. Gleichwohl spricht vieles dafür, b...mehr

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FF 01/2024, Das Abstammungs... / 1

Prof. Dr. Philipp Reuß Schnitzler/FF: Das Abstammungsrecht ist seit langem in der Diskussion. Die Bundesregierung will im Familienrecht wichtige Änderungen umsetzen und dies nicht nur im Unterhaltsrecht, sondern auch im Abstammungsrecht. Es wurden bereits viele Vorarbeiten zu dem neuen Abstammungsrecht geleistet, u.a. 2017/2018 durch eine Kommission. Ein Eckpunktpapier des BM...mehr