Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 18e Bestätigungsverfahren

1 Allgemeines 1.1 Entstehungsgeschichte Rz. 1 Die Vorschrift des § 18e UStG wurde durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] mWv 1.1.1993 in das UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf einem Gesetzentwurf der Bundesregierung[2] und wurde unverändert aus diesem Entwurf in das UStG übernommen. Der Grund zur Einfügung dieser Vorschrift bestand darin, dass durch die Schaffung des...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 6 Ausfuhrlieferung

1 Allgemeines 1.1 Sinn und Zweck der Vorschrift Rz. 1 In § 6 UStG sind die Voraussetzungen für die Gewährung der nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG steuerbefreiten Ausfuhrlieferung geregelt. Danach müssen die Gegenstände der Lieferung in das Drittlandsgebiet ausgeführt werden. Ausfuhr ist das Verbringen eines Gegenstands aus dem Inland – ggf. über Mitgliedstaaten der Union – in da...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 22 [Vorträge, Kurse usw.]

1 Allgemeines 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 4 Nr. 22 UStG beruht auf sozialpolitischen und kulturellen Erwägungen. Zweck der Vorschrift ist es, Einrichtungen, die der Erwachsenenbildung dienen, wegen ihrer kulturellen Bedeutung steuerlich zu entlasten und dadurch die allgemeine Bildungsarbeit zu fördern. Die Befreiungsvorschrift steht in ihrer Z...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 22 UStG beruht auf sozialpolitischen und kulturellen Erwägungen. Zweck der Vorschrift ist es, Einrichtungen, die der Erwachsenenbildung dienen, wegen ihrer kulturellen Bedeutung steuerlich zu entlasten und dadurch die allgemeine Bildungsarbeit zu fördern. Die Befreiungsvorschrift steht in ihrer Zielrichtung im Zusammenhang mit §§ 4 Nr. 21 und 4 Nr. 23 UStG, du...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Die Anpassung des Umsatzsteuerrechts an die 6. EG-Richtlinie führte im Wesentlichen zu folgenden Neuregelungen im § 6 UStG 1980: Für die Erlangung der Steuerbefreiung ist nicht mehr für sämtliche Ausfuhrlieferungen Voraussetzung, dass diese an einen ausländischen Abnehmer erfolgen. Diese Änderung beruhte auf Art. 15 der 6. EG-Richtlinie (nunmehr Art. 146 Abs. 1 Buchst. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 5 Durch die Schaffung des umsatzsteuerlichen Europäischen Binnenmarkts ab dem 1.1.1993 bedurfte es einer erheblichen Intensivierung der Zusammenarbeit der Finanzbehörden der EU-Mitgliedstaaten, denn die Zollgrenzen innerhalb der Europäischen Union waren für alle Umsätze im neuen Binnenmarkt vollständig weggefallen. Die Kontrolle der geltenden Allphasen-USt mit Vorsteuera...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.1 Inhalt

Rz. 21 Die Möglichkeit einer "Anfrage" beim BZSt ist der Kern des § 18e UStG. Gem. § 18e Nr. 1 UStG bestätigt das BZSt dem Unternehmer i. S. d. § 2 UStG auf Anfrage die Gültigkeit einer USt-IdNr. sowie den Namen und die Anschrift der Person, der die USt-IdNr. von einem anderen Mitgliedstaat erteilt wurde. Dabei hat der Unternehmer einen – u. U. einklagbaren – Anspruch auf de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 130 In den vorangehenden Ausfuhrtatbeständen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 UStG sind Ausfuhrlieferungen in die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete ausgenommen. Nur unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 3 UStG können Lieferungen in diese Gebiete nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG von der USt befreit werden. Im Gegensatz zu den vorangehenden Ausfuhrtatbeständen gil...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.2 Voraussetzungen, Form der Anfrage und die von ihr erfassten Umsätze

Rz. 23 Mit Bezug auf die Anfrage ist zunächst entscheidend, für welche Umsätze der inländische Unternehmer eine solche Anfrage an das BZSt vornehmen muss. Einer solchen Anfrage bedarf es nun bei der Durchführung grenzüberschreitender "innergemeinschaftlicher Leistungsaustausche" das erklärt auch, warum grundsätzlich keine Abfrage inländischer USt-IdNrn. nach § 18 Nr. 1 UStG ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.2 Versenden

Rz. 104 Unter Versenden versteht das UStG, dass der Unternehmer die Beförderung durch einen selbstständigen Beauftragten ausführen oder besorgen lässt (§ 3 Abs. 6 S. 3 UStG; § 3 Abs. 6 UStG Rz. 36ff.). Eine Ausfuhr durch Versenden kommt dadurch zustande, dass zwischen dem leistenden Unternehmer (Exporteur) und dem empfangenden Abnehmer ein Beauftragter mit dem Transport über...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Rechtsbehelfe

Rz. 66 Sollte das BZSt die Durchführung eines Bestätigungsverfahrens ausnahmsweise ablehnen (Rz. 67)[1], dann dürfte das nicht nur ein schlichtes Verwaltungshandeln darstellen[2], sondern einen Verwaltungsakt zum Inhalt haben, gegen den der Rechtsbehelf des Einspruchs nach § 347 AO statthaft sein dürfte. In diesem Fall kann der Betreffende dann weiter (bei einer ablehnenden ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Befördern

Rz. 102 Befördern ist gem. § 3 Abs. 6 S. 2 UStG jede Fortbewegung eines Gegenstands (§ 3 Abs. 6 UStG Rz. 18ff.). Eine Beförderung in das Drittlandsgebiet liegt vor, wenn der Unternehmer oder Abnehmer (Rz. 121ff.) den Liefergegenstand ohne Einschaltung eines Spediteurs, Frachtführers, Verfrachters oder eines sonstigen Unternehmers mit eigenem Fahrzeug über die Unionsgrenze in...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Begünstigte Umsätze

Rz. 42 Als andere kulturelle Veranstaltungen kommen insbesondere z. B. Musikwettbewerbe, Volkswandertage, Schützen- und Trachtenfeste in Betracht.[1] Rz. 43 Der Begriff der sportlichen Veranstaltung deckt sich gesetzestechnisch mit dem in § 67a AO verwendeten Begriff.[2] Nach Nr. 3 des AEAO zu § 67a AO ist als sportliche Veranstaltung die organisatorische Maßnahme eines Sport...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.7.1 Gewerbezweig oder Beruf des Abnehmers

Rz. 484 Aus diesen Angaben zum Gewerbezweig oder Beruf des Abnehmers soll sich dessen Unternehmereigenschaft ergeben.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Allgemeines

Rz. 240 Die Steuerbefreiungen der Tatbestände des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 UStG gelten grundsätzlich auch für Ausfuhren im Reiseverkehr. Diese Rechtslage hat sich aufgrund des mit dem Jahressteuergesetz 1996 [1] mit Wirkung ab 1.1.1996 eingefügten § 6 Abs. 3a UStG dahingehend geändert, dass in den Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und 3 UStG die Steuerbefreiung auf Abnehmer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4.2 Rechtslage bis zum 31.12.2019

Rz. 51 Die Regelung des § 6a UStG hatte i. V. m. den §§ 17a-17c UStDV in den letzten Jahren in der Praxis erheblich an Bedeutung gewonnen. Insbesondere in der Rechtsprechung der Finanzgerichte traten die damit verbundenen Fragen häufig auf, was zwangsläufig zur Folge hatte, dass sich auch der BFH vermehrt mit diesen Vorschriften auseinanderzusetzen hatte. Im Hinblick auf § 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Die Vorschrift des § 18e UStG wurde durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] mWv 1.1.1993 in das UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf einem Gesetzentwurf der Bundesregierung[2] und wurde unverändert aus diesem Entwurf in das UStG übernommen. Der Grund zur Einfügung dieser Vorschrift bestand darin, dass durch die Schaffung des Umsatzsteuer-Binnenmarkts in der Euro...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Überwiegende Kostendeckung

Rz. 38 Die Steuerbefreiung der Umsätze nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG setzt für alle begünstigten Einrichtungen und Umsätze voraus, dass die Einnahmen aus den Umsätzen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden. Nach dem auf die Förderung der Bildung gerichteten Zweck der Befreiungsvorschrift soll durch diese Bedingung erreicht werden, dass die Bemessung des für die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Begünstigte Umsätze

Rz. 30 Begünstigt sind nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG nur Leistungen, die von den im Gesetz genannten Unternehmern erbracht werden und in Vorträgen, Kursen und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art bestehen. Es handelt sich hierbei um eine abschließende Aufzählung, die nicht im Auslegungswege erweitert werden kann. Vergleichbare Tätigkeiten der bei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Ort der Lieferung

Rz. 51 Die Ausfuhrlieferung muss im Inland bewirkt werden. Lieferungen, die im Ausland ausgeführt werden, sind nicht steuerbar (z. B. Verbringen von Gegenständen ins Drittlandsgebiet, um sie dort zu verkaufen). Der Ort der Lieferung richtet sich nach § 3 Abs. 6 bis 8 UStG. Diese Bestimmungen finden jedoch nur Anwendung, soweit nicht die Sonderregelungen für Lieferungen von G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Übersicht der Regelung

Rz. 14 § 18e UStG gibt dem Unternehmer, dem Lagerhalter und dem Betreiber einer elektronischen Schnittstelle die Möglichkeit, beim BZSt Informationen über ausländische Abnehmer inländische Auslagerer oder im Fall des § 18e Nr. 3 UStG über die Gültigkeit inländischer USt-IdNrn. einzuholen. Dies bezieht sich in erster Linie auf die Gültigkeit der USt-IdNr., man spricht hier vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.4 Einzelheiten zur Anfrage

Rz. 34 Die geschilderten – auf den ersten Blick einfach erscheinenden – Anforderungen einer Bestätigungsanfrage können in der Praxis eine ganze Reihe von Fragen aufwerfen, insbesondere wenn sich z. B. nachträglich herausstellt, dass der ausländische Leistungsempfänger an einem vermeintlichen Umsatzsteuerbetrug beteiligt war. Hier ist natürlich nach den Rechtsfolgen einer dur...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 17 Nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG sind die genannten Vorträge usw. steuerfrei, wenn sie (überwiegende Kostendeckung durch die Einnahmen vorausgesetzt) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durchgeführt werden. Die Steuerbefreiung kommt somit dann in Betracht, wenn die Umsätze im Rahmen eines Unternehmens i. S. v. § 2b UStG bewirkt werden. Umsätze im Hoheitsbe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines

Rz. 160 Abnehmer einer Ausfuhrlieferung ist derjenige, demgegenüber der Unternehmer zur Lieferung verpflichtet ist. Nach § 6 UStG 1967/1973 war eine Ausfuhrlieferung stets nur dann steuerfrei, wenn die Lieferung an einen ausländischen Abnehmer bewirkt wurde. Der Ausfuhrunternehmer (Hersteller, Händler), der die Steuerfreiheit beanspruchte, musste das Umsatzgeschäft mit einem...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.5.4 Entgelt

Rz. 471 Angaben über das Entgelt sind unerlässlich.[1] Die Ausstellung einer unterfakturierten Zweitrechnung, mit der der Abnehmer im Drittland eine Steuerhinterziehung begehen kann, führt nicht zur Versagung der Erstrechnung und der Steuerbefreiung der Ausfuhrlieferung.[2] Die Ausstellung einer unterfakturierten Rechnung stellt die Entgeltlichkeit der Ausfuhrlieferung nicht ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Ausfuhrlieferung

Rz. 31 Bei der Ausfuhrlieferung muss es sich um eine nach § 1 Nr. 1 UStG steuerbare Lieferung handeln, d. h. sie muss von einem Unternehmer entgeltlich im Inland ausgeführt werden; für nichtsteuerbare Lieferungen bedarf es keiner Steuerbefreiung. Eine Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen kommt deshalb nicht in Betracht, wenn für die Lieferungen eines Gegenstands in das Dri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.5.3 Tag der Lieferung

Rz. 470 Bei Ausfuhrlieferungen[1] soll sich gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 UStDV aus den Aufzeichnungen der Tag der Lieferung ergeben. Bei Lohnveredelungen für ausländische Auftraggeber[2] ist der Tag der Lohnveredelung aufzuzeichnen. Erstreckt sich diese über einen längeren Zeitraum als einen Tag, so tritt an die Stelle der Angabe des Tages die Angabe des Zeitraums, über den sich d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.6 Beförderung oder Versendung durch den liefernden Unternehmer (§ 13 Abs. 3 UStDV)

Rz. 480 Nach § 4 Nr. 1 Buchst. a i. V. m. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG können Ausfuhrlieferungen – im Gegensatz zum UStG 1967/1973 – auch an einen Abnehmer, der kein ausländischer Abnehmer ist, steuerfrei ausgeführt werden (Rz. 6, 100). Es handelt sich um Ausfuhrlieferungen, bei denen der Unternehmer selbst oder ein unselbstständiger Erfüllungsgehilfe den Ausfuhrgegenstand in ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Allgemeines

Rz. 260 Die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1, 3 und 3a UStG sowie die Bearbeitung oder Verarbeitung i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 2 UStG müssen vom Unternehmer nachgewiesen werden.[1] Wie der Unternehmer die Nachweise zu führen hat, kann der BMF mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung bestimmen.[2] Von dieser Ermächtigung hat der BMF in §§ 8 bis 17 UStDV Gebrauch gemacht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Lieferung

Rz. 32 Nur "Lieferungen" genießen die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG. Lieferungen sind Leistungen, durch die dem Abnehmer die Verfügungsmacht über einen Gegenstand verschafft wird.[1] Das bedeutet, dass der Abnehmer mit dem Liefergegenstand nach Belieben verfahren, insbesondere ihn wie ein Eigentümer nutzen und veräußern kann.[2] Damit verbunden ist der endgü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Rechtsnatur und Wirkung einer Bestätigung

2.2.4.1 Allgemeines Rz. 48 Die Rechtsnatur einer positiven oder negativen Bestätigung durch das BZSt war bereits vor der "Heraufstufung" der Bedeutung der USt-IdNr. als materielle Voraussetzung der Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (Rz. 9) umstritten. Nach der früher auch hier und teilweise im Schrifttum vertretenen Auffassung soll es sich bei beiden For...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Begünstigte Unternehmer

2.2.1 Juristische Personen des öffentlichen Rechts Rz. 17 Nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG sind die genannten Vorträge usw. steuerfrei, wenn sie (überwiegende Kostendeckung durch die Einnahmen vorausgesetzt) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durchgeführt werden. Die Steuerbefreiung kommt somit dann in Betracht, wenn die Umsätze im Rahmen eines Unternehmens i. S....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.5.6 Tag der Ausfuhr

Rz. 473 Die Aufzeichnungen über die Ausfuhr der Liefergegenstände sind für die Beanspruchung der Steuerbefreiung unerlässlich. Diese Aufzeichnungen müssen den Tag der Ausfuhr und die Hinweise auf die Belege für den Ausfuhrnachweis enthalten. Rz. 474 – 479 einstweilen freimehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2 Belegnachweis

8.2.1 Allgemeines Rz. 280 Das Umsatzsteuerrecht kennt als belegmäßigen Nachweis den Ausfuhrnachweis und den Abnehmernachweis. Wie die Nachweise im Einzelnen zu führen sind, ist in der UStDV geregelt und zwar für Ausfuhrnachweis (Rz. 230ff.) in Beförderungsfällen[1], in Versendungsfällen[2] und in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen.[3] Ein belegmäßiger Abnehmernachweis (Rz. 395...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2 Ausfuhrnachweis

8.2.2.1 Allgemeines Rz. 290 Der Unternehmer hat gem. § 6 Abs. 4 S. 1 UStG die Voraussetzungen einer Ausfuhrlieferung, insbesondere die Ausfuhr des gelieferten Gegenstands, nachzuweisen. Wie dieser Nachweis zu führen ist, kann der BMF mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung bestimmen.[1] Der Verordnungsgeber hat von der ihm erteilten Ermächtigung, wie der Unterneh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Die "Anfrage"

2.2.1.1 Inhalt Rz. 21 Die Möglichkeit einer "Anfrage" beim BZSt ist der Kern des § 18e UStG. Gem. § 18e Nr. 1 UStG bestätigt das BZSt dem Unternehmer i. S. d. § 2 UStG auf Anfrage die Gültigkeit einer USt-IdNr. sowie den Namen und die Anschrift der Person, der die USt-IdNr. von einem anderen Mitgliedstaat erteilt wurde. Dabei hat der Unternehmer einen – u. U. einklagbaren – A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.3 Ausfuhr- und Abnehmernachweis im nichtkommerziellen Reiseverkehr (§ 17 UStDV)

8.2.3.1 Allgemeines Rz. 390 Ein zusätzlicher Belegnachweis über die Abnehmereigenschaft wird nach § 17 UStDV verlangt, wenn der Gegenstand der Lieferung nicht für unternehmerische Zwecke erworben und durch den Abnehmer im persönlichen Reisegepäck ausgeführt wird; denn für diesen Fall liegt nach § 6 Abs. 3a UStG eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nur vor, wenn zusätzlich – nebe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Buchnachweis (§ 13 UStDV)

8.3.1 Allgemeines Rz. 410 Nach § 6 Abs. 4 i. V. m. § 13 UStDV müssen die Voraussetzungen der Steuerbefreiung der Ausfuhrlieferung im Geltungsbereich der UStG buchmäßig nachgewiesen sein. Diese Voraussetzungen müssen eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Buchführung zu ersehen sein. Die Vorschriften über den buchmäßigen Nachweis sind zu unterscheiden von der Aufzeichnungspf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.9.1 Gewerbezweig oder Beruf des Abnehmers

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4.4 Weitere Probleme der Bestätigungsmitteilung

Rz. 56 Selbst bei Beachtung aller Sorgfaltsanordnungen ist ein Problem der Wirkung von positiven Bestätigungsmitteilungen in der Praxis allerdings unvermeidbar: Falls die Gültigkeit einer ausländischen USt-IdNr. vom BZSt bestätigt worden ist, die Finanzbehörde des anderen EU-Staates aber diese USt-IdNr. nachträglich löscht oder gar rückwirkend für ungültig erklärt, dann ist ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Die "Beantwortung"

Rz. 39 Die Beantwortung einer Anfrage ist das zentrale zweite Element des Bestätigungsverfahrens nach § 18e UStG, denn ohne Antwort durch das BZSt ist jede Anfrage nutzlos.[1] Der anfragende Unternehmer muss über eine Mitteilung des BZSt verfügen, in der die von ihm übermittelten Daten seines Leistungsempfängers aus einem anderen Mitgliedstaat für übereinstimmend mit den bei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.1 Allgemeines

Rz. 410 Nach § 6 Abs. 4 i. V. m. § 13 UStDV müssen die Voraussetzungen der Steuerbefreiung der Ausfuhrlieferung im Geltungsbereich der UStG buchmäßig nachgewiesen sein. Diese Voraussetzungen müssen eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Buchführung zu ersehen sein. Die Vorschriften über den buchmäßigen Nachweis sind zu unterscheiden von der Aufzeichnungspflicht nach § 22 U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Unternehmer

Rz. 80 Die Steuerfreiheit des § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG kommt nicht nur dem Ausfuhrhändler, sondern jeglichem Ausfuhrunternehmer, auch dem Fabrikanten und Urerzeuger (z. B. Landwirt, Bergwerksunternehmer) zugute. Diese Begriffsbestimmung entspricht Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL. Der Ausfuhrunternehmer braucht nicht Inländer zu sein. Auch Ausländer können Ausfuhrlieferungen i. S. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.5 Grundaufzeichnungen (§ 13 Abs. 2 UStDV)

Rz. 460 Nach § 13 Abs. 2 UStDV hat der Unternehmer regelmäßig Folgendes aufzuzeichnen: die Menge des Gegenstands der Lieferung und die handelsübliche Bezeichnung einschließlich der Fahrzeug-Identifikationsnummer bei Fahrzeugen i. S. d. § 1b Abs. 2 UStG, den Namen und die Anschrift des Abnehmers, den Tag der Lieferung, das vereinnahmte Entgelt oder bei der Besteuerung nach verein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Bestätigung deutscher USt-IdNrn. in anderen Mitgliedstaaten

Rz. 68 Für die Bestätigung deutscher USt-IdNrn. in anderen Mitgliedstaaten ist ausschließlich die jeweils zuständige zentrale Behörde[1] in dem jeweiligen Mitgliedstaat der Ansässigkeit des anfragenden Unternehmers zuständig. Anfragen an das BZSt durch ausländische Unternehmer sind hier weder möglich noch vorgesehen, genauso wenig wie ein deutscher Unternehmer in einem ander...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung (ab 1.1.2002)

Rz. 6 Durch das Steueränderungsgesetz 2001 (StÄndG 2001) war in § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG das Wort "Unkosten" durch "Kosten" ersetzt worden, und zwar mWv 1.1.2002. § 4 Nr. 22 UStG ist im Übrigen seit dem 1.1.1980 unverändert geblieben. Mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorsc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.9 Lieferungen zur Ausrüstung oder Versorgung von Beförderungsmitteln (§ 13 Abs. 6 UStDV)

Rz. 495 Nach § 6 Abs. 3 UStG sind Ausfuhrlieferungen ins Drittlandsgebiet[1] zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels nur steuerbefreit, wenn der Abnehmer ein ausländischer Unternehmer ist und das Beförderungsmittel den Zwecken des Unternehmens des Abnehmers dient (Rz. 230ff.). In diesen Fällen sollen für den buchmäßigen Nachweis dieser Voraussetzungen zu den...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Dokumentation

Rz. 65 In der Praxis ist die Dokumentation und Aufbewahrung der Bestätigungsmitteilungen des BZSt besonders wichtig, denn hier ist u. U. – z. B. im Rahmen einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung – Jahre später nachzuweisen, ob die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung vorliegen; dazu gehört auch das Vorliegen einer gültigen USt-IdNr. des Abnehmers. Allgemein richt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.8 Ausfuhr im kommerziellen Reiseverkehr (§ 13 Abs. 5 UStDV)

Rz. 491 In den Fällen, in denen der Abnehmer ein Unternehmer ist und er oder sein Beauftragter den Gegenstand der Lieferung im persönlichen Reisegepäck in das Drittlandsgebiet[1] ausführt, soll der Unternehmer nach § 13 Abs. 5 UStDV zusätzlich zu den Grundangaben des § 13 Abs. 2 UStDV Folgendes aufzeichnen: den Gewerbezweig oder Beruf des Abnehmers und den Erwerbszweck. Rz. 49...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 7 § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang der Begriff der Einrichtungen. Die in den Buchstaben b und g von Art. 132 Abs. 1 MwStSystRL enthaltenen Begriffe "andere ordnungsgemäß anerkannte Einrichtungen gleicher Art" und "andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit s...mehr