Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorabentscheidungsersuchen:... / 3. Ausführungen des vorlegenden Gerichts

Dem vorlegenden Verwaltungsgerichtshof scheint nicht zweifelsfrei klar zu sein, ob eine Rechnungsberichtigung bei missglückten Dreiecksgeschäften eine ex nunc-Wirkung entfalten kann und welche weiteren Konsequenzen hieraus resultieren. Rechtsfolgen für den Zwischenhändler: Die Anwendung der Regelung zu innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften löst beachtliche Rechtsfolgen f...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorabentscheidungsersuchen:... / 2. Die Ausgangssituation

Korrektur missglückter Dreiecksgeschäfte: Die Vorlage befasst sich damit, ob missglückte Dreiecksgeschäfte mit ex nunc-Wirkung korrigiert werden können, wie eine solche Korrektur zu erfolgen hat, ob es hierfür zeitliche Limitierungen gibt und wie der Nachweis der Korrektur ausgestaltet sein muss. Die Klägerin ist ein österreichisches Unternehmen, welches als Zwischenhändler in ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 5.2.2 Sonstige Steuern

Rz. 194 Bei den sonstigen Steuern lassen sich hinsichtlich der Behandlungsweise bei der steuerlichen Gewinnermittlung folgende Gruppen unterscheiden: ergebnisneutral zu behandelnde Steuern, Steuern, die das Schicksal der mit ihnen in direktem Zusammenhang stehenden Vermögensgegenstände teilen, und sofort erfolgswirksam zu behandelnde Steuern. Manche Steuern lassen sich hinsichtl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 3.4.2 Abbildung der aufwandswirksam zu verrechnenden sonstigen Steuern

Rz. 94 Bei den als Aufwand zu verrechnenden nicht ertragsabhängigen Steuern kann man folgende 3 Fallgruppen unterscheiden: Steuern in direktem Zusammenhang mit einer bestimmten Aufwandsart, direkt mit dem Umsatz verbundene Verbrauch- und Verkehrsteuern, für die das Unternehmen branchentypisch Steuerschuldner ist, und restliche aufwandswirksam zu verrechnende nicht ertragsabhäng...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 5.1 Ermittlung des steuerlichen Gewinns durch Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 180 Die Einnahmenüberschussrechnung ermittelt den steuerlichen Gewinn durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 3 EStG). Das der Einnahmenüberschussrechnung zugrunde liegende Zu- und Abflussprinzip gilt mit folgenden Ausnahmen uneingeschränkt:[1] abnutzbare (§ 4 Abs. 3 Satz 3 EStG) und nicht abnutzbare Anlagegüter sowie diesen gleich ges...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 7 Aktueller Umsatzsteuerhinweis

Für die Umsatzsteuer gibt es auch eine wichtige Steuergrenze, die man als steuerorientierter Verein stets kennen sollte: Liegt man mit seinen Bruttoeinnahmen im Vorjahr noch unter 25.000 Euro und bleibt man im laufenden Kalenderjahr unter 100.000 Euro, kann man als sog. Kleinunternehmer auch im laufenden Jahr ohne Umsatzsteuer-Zahllasten aus den erzielten Vereinseinnahmen be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 6.2.7 Zuschlag

Rz. 58 Nach der Versteigerung erlässt das Gericht den Zuschlagsbeschluss[1], der im Verkündigungstermin[2] verkündet wird.[3] Durch den Zuschlag – also durch gerichtlichen Akt – erwirbt der Meistbietende das Eigentum am Versteigerungsgegenstand.[4] Rechte, die nicht "im geringsten Gebot" berücksichtigt sind, erlöschen.[5] An die Stelle des Rechts tritt ein Anspruch auf Werte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Blockchain-Technologie und ... / 4.1 Genereller Rahmen für die Mehrwertsteuerbarkeit von Krypto-Transaktionen

Neben der direkten Besteuerung von Blockchain-Transaktionen kann auf Anschaffungs- und Veräußerungsvorgänge auch Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer[1] anfallen. Im Unterschied zur direkten Besteuerung werden nicht die Erträge, sondern die einzelnen Transaktionen betrachtet. In der EU ist die Mehrwertsteuer harmonisiert und es existiert ein einheitlicher grundlegender rechtlich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Blockchain-Technologie und ... / 4.2.5.4 Einordnung der finanzgerichtlichen Entscheidung

Die Entscheidung des FG Niedersachsen ist insofern bemerkenswert, da es sich zum einen um das dezidiert erste deutsche umsatzsteuerliche Urteil im Blockchain-Bereich handelt und zum anderen zentrale Fragestellungen der Umsatzsteuer entscheidet. Dies beginnt bereits mit der – im Urteil unstreitigen – Einordnung der Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG. Grundsätzl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Blockchain-Technologie und ... / 4.2.5.1 Einführung und internationale Einordnung

Aufgrund der fehlenden Fungibilität von Non-Fungible-Token (NFT) ist eine Verwendung als alternatives Zahlungsmittel und damit eine Mehrwertsteuerbefreiung nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwSt-SyStRL bzw. § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG nicht möglich. Ist ein NFT mit einem Gegenstand oder einem physischen Gut verknüpft, könnte theoretisch eine Lieferung vorliegen. In diesem Fall kön...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Blockchain-Technologie und ... / 4.2.5.2 Aktuelle finanzgerichtliche Leitplanken für die Umsatzsteuerbarkeit von NFT

Im zugrundeliegenden Fall streiten der Kläger und das Finanzamt über die umsatzsteuerliche Behandlung des Handels mit NFT im Jahr 2021. Der Kläger betrieb als Einzelunternehmer den Wiederverkauf von NFT über Plattformen wie OpenSea und Rarible. Während er in seinen Umsatzsteuer-Voranmeldungen ursprünglich noch den ermäßigten Steuersatz von 7 % geltend machte, vertritt er im ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Blockchain-Technologie und ... / 4.2.4 Weitere Token und deren Verwendungsmöglichkeiten

Bei ICO ist nach der Art des jeweiligen Token zu unterscheiden. Currency-Token sind ein umsatzsteuerbefreiter Vorgang. Security-Token dienen der Kapitalgenerierung und sind aufgrund ihrer Beteiligungs- bzw. Partizipationsrechten eher mit Aktien vergleichbar. Sie stellen keinen umsatzsteuerbaren Vorgang dar.[1] Werden die Currency-Token zum Lending eingesetzt, wird es sich hä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Blockchain-Technologie und ... / 4.2.5.3 Rechtliche Einordnung von auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen und deren Folgefragen

Auf elektronischem Weg erbrachte sonstigte Leistungen I.S.v. § 3a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. Satz 2 Nr. 3 UStG bzw. Art. 58 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL und Art. 7 Abs. 1 MwSt-DVO muss eine auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung über das Internet oder ein ähnliches elektronisches Netz erbracht werden, deren Erbringung aufgrund ihrer Art im Wesentlichen automatisi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Blockchain-Technologie und ... / 4.2.5.5 Konsequenzen für die umsatzsteuerliche Einordnung von NFT

Die Konsequenzen für Steuerpflichtige und Unternehmer i. S. d. UStG sind weitreichend, da die Schwelle einer nachhaltigen Betätigung und damit die Annahme der Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG niedrig ist. Dies gilt umso mehr, wenn zahlreiche Transaktionen auf Plattformen durchgeführt werden. Wie bereits vom Value Added Tax Committee (s. o.) und nun vom FG N...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Blockchain-Technologie und ... / 4.2.1 Mehrwertsteuerbarkeit von Kryptowährungen

Die Bestimmung der Mehrwertsteuerpflichten und insbesondere die wichtige Qualifikation der jeweiligen Leistungsart ist stark von individuellen Gegebenheiten abhängig. Unabhängig davon, sollen einige wichtige Leitlinien für eine bessere Orientierung vorgestellt werden. Eine wichtige Orientierung für die Qualifikation von Leistungsarten bei Blockchain-Transaktionen erfolgte im...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Blockchain-Technologie und ... / 4.2.3 Leistungen in virtuellen Welten

Damit ein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch vorliegt, benötigt es einen gegenseitigen Zusammenhang zwischen der Leistung und der Gegenleistung. In diesem Zusammenhang gibt es eine interessante BFH-Entscheidung vom 18.11.2021 zur Umsatzsteuerbarkeit der Vermietung von virtuellem Land. Dies ist insbesondere für virtuelle Metaverse-Transaktionen relevant, die für den Handel ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privatnutzung eines betrieb... / 5.1 Umsatzsteuerliche Behandlung der Fahrtenbuchmethode

Eine private Nutzung von betrieblichen Gegenständen ist gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG steuerbar, wenn die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands der zum Vorsteuerabzug berechtigt hat, hier: durch einen Unternehmer, im Inland für Zwecke außerhalb des Unternehmens erfolgt. Auch für Zwecke der Umsatzsteuer gelten Gegenstände als nicht dem U...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Blockchain-Technologie und ... / 4.2.2 Mining-Aktivitäten

Mining steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Leistung des Miner, daher liegt kein Leistungsaustauschverhältnis vor und eine Umsatzsteuerbarkeit wird verneint. Hingegen wird die Leistung von Walletbetreibern als eine auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung nach § 3a Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 UStG qualifiziert.[1] Praxis-Beispiel Mehrwertsteuer und Mining Amali...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Blockchain-Technologie und ... / 7.3.3 Digitalisierung der Rechnungen und Transaktionsketten

Die Digitalisierung von Transaktionsinformationen auf der Blockchain ist Kernelement einer jeden Digitalisierungsinitiative mithilfe der Blockchain-Technologie im Steuerrecht. Dies gilt auch für die Mehrwertsteuer. Der Eingriff in das bestehende Mehrwertsteuersystem durch die bloße Digitalisierung von Rechnungsinformationen und der dadurch automatisierten Überprüfung z. B. v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Blockchain-Technologie und ... / 7.3.2 VATCoin und automatisierte Erhebung der Mehrwertsteuer

Die automatisierte Erhebung der Mehrwertsteuer bzw. die vollständige Substitution der Mehrwertsteuer mittels Token, sind die ältesten Blockchain-Konzepte im Bereich des Steuerrechts. Kerngedanke ist zunächst die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerhinterziehung durch die Digitalisierung von Rechnungsinformationen aus dem Jahr 2016.[1] Neben der bloßen Verwendu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 2 Differenzbesteuerung: Es sind besondere Konten zu führen und abzustimmen

Grundsätzlich unterliegen Umsätze entweder der Umsatzsteuer oder sind von der Umsatzsteuer befreit. Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG bildet hierbei eine Ausnahme von diesem Grundsatz. Umsatzsteuerpflichtig ist bei Anwendung dieser Ausnahme nur die Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis eines beweglichen und körperlichen (Gebraucht-) Gegenstands beim Ankauf von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft / 4 Umsatzsteuer

Zunächst wiederum ein kurzer Blick auf die Rechtsformen der Beteiligten: Organträger kann sein: jeder inländische Unternehmer i. S. d. § 2 Abs. 1 UStG. Organgesellschaft kann i. d. R. nur sein: eine inländische juristische Person, also insbesondere eine Kapitalgesellschaft[1]. Praxis-Tipp Personengesellschaft als Organgesellschaft Abweichend von der Grundregel kann auch eine Perso...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Photovoltaik: Steuerfreie A... / 2.2 Nichtbeanstandungsregelung

In Folge der steuerlichen Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022[1] hat die Finanzverwaltung eine Nichtbeanstandungsregelung zur steuerlichen Erfassung von Photovoltaikanlagen getroffen.[2] Aus Gründen des Bürokratieabbaus und der Verwaltungsökonomie wird es ab 1.1.2023 nicht beanstandet, wenn ein Betreiber von Photovoltaikanlagen, ein Gewerbetreibender i. S. d. § 15 ESt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Photovoltaik: Steuerfreie A... / Zusammenfassung

Begriff Photovoltaik ist die direkte Umwandlung von Lichtenergie (Sonnenlicht) durch Solarzellen in elektrische Energie (Strom). Nicht zuletzt durch die staatliche Förderung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit einer darin für 20 Jahre festgeschriebenen garantierten Einspeisevergütung hat diese Form der Energiegewinnung in den letzten 15 Jahren zunehmend an Bedeut...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / Zusammenfassung

Überblick Idealerweise stimmen Sie die Konten der Umsatzerlöse und der sonstigen betrieblichen Erträge im Rahmen der Abstimmung mit den Umsatzsteuerkonten ab. Zu den Umsatzerlösen gehören die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen, Umsatzsteuer und sonstigen dire...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Photovoltaik: Steuerfreie A... / 5.2 Nullsteuersatz

Doch diese mit der Unternehmereigenschaft einhergehenden Rechte und Pflichten eines Unternehmers haben sich durch die Änderungen im JStG 2022 gravierend geändert. Ein neuer § 12 Abs. 3 UStG brachte einen Umsatzsteuersatz mit 0 % (sog. Nullsteuersatz, anstelle des bisher geltenden Umsatzsteuersatz mit 19 %) für folgende Umsätze: Die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Photovoltaik: Steuerfreie A... / 5.3 Folgen für die Praxis

Durch den Nullsteuersatz wird in der Rechnung für entsprechende kleinere Photovoltaikanlagen ab 2023 keine Vorsteuer mehr ausgewiesen sein. Dies hat zur Folge, dass auch kein Bedarf mehr besteht zur Regelbesteuerung zu optieren, und damit die im Regelfall einschlägige Kleinunternehmerregelung abzuwählen. In der Praxis wird für fast alle ab dem 1.1.2023 gelieferten und install...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft / 4.2 Rechtsfolgen

Sind die Voraussetzungen einer umsatzsteuerlichen Organschaft gegeben, ist nur der Organträger der umsatzsteuerliche Unternehmer. Der Organträger ist Steuerschuldner und nur er hat Voranmeldungen bzw. eine Jahreserklärung abzugeben. Darin werden alle Umsätze, Vorsteuern etc. für beide Betriebe zusammengefasst. Aus der umsatzsteuerlichen Organschaft folgt auch, dass Umsätze zw...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Photovoltaik: Steuerfreie A... / 1.2 Umsatzsteuer

Bei der Umsatzsteuer wurde durch das Jahressteuergesetz 2022[1] für "kleinere" Photovoltaikanlagen ein neuer sog. Nullsteuersatz geschaffen. Der Umsatzsteuersatz für eine gelieferte Photovoltaikanlage beträgt 0 %. Welche Photovoltaikanlagen sind davon betroffen? Ähnlich wie bei der Einkommensteuer, aber nicht identisch, ist die Abgrenzung kleinerer Photovoltaikanlagen für die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Photovoltaik: Steuerfreie A... / 5.1 Unternehmer

Es gilt der Grundsatz: Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, wird dadurch zum Unternehmer. Dies gilt auch für Hausbesitzer, die sonst keiner unternehmerischen Tätigkeit nachgehen und ihr Haus selbst bewohnen. Der mit einer Photovoltaikanlage erzeugte Strom wird grundsätzlich ganz oder teilweise und nicht nur gelegentlich in das öffentliche Netz eingespeist. Damit erfüllt der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft / Zusammenfassung

Begriff Die Organschaft ist ein rein steuerrechtlicher Begriff. Zwei oder mehrere rechtlich selbstständige Unternehmen werden für steuerliche Zwecke zu einer Einheit zusammengefasst. Eine Organschaft gibt es im Bereich der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und auch bei der Umsatzsteuer. Manche Voraussetzungen und Rechtsfolgen sind vergleichbar, andere hingegen völlig unt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Photovoltaik: Steuerfreie A... / 5.5 Wer ist Betreiber einer Photovoltaikanlage?

Nur Lieferungen an den Betreiber einer Anlage können unter den Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG fallen. Alle in der Lieferkette vorhergehenden Lieferungen unterliegen dem Regelsteuersatz mit 19 %. Betreiber können sein: eine natürliche Person, eine juristische Person oder Personenzusammenschlüsse (z. B. GbR). Ein gewichtiges Indiz wird sein, wer im Marktstammdatenregister al...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.2.1 Werbung mit Geschenken

Zu den typischen nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben des § 4 Abs. 5 EStG zählen Aufwendungen für Geschenke an (potenzielle) Kunden. Der Begriff der nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben ist dabei irreführend: Geschenke bis zu einem Wert von 50 EUR [1] (bis 2023: 35 EUR) können in jedem Fall als Betriebsausgaben abgezogen werden. Nur wenn der Wert eines Geschenks über 50 EUR l...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Nachzahlungszinsen zur USt bei beiderseitigem Rechtsirrtum über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung

Ist eine Zinsvorschrift, nach der Nachzahlungszinsen zur USt unabhängig von den Umständen des Einzelfalles – insbesondere unabhängig vom Verschulden des Steuerpflichtigen oder dem entstandenen Steuerschaden für das Finanzamt – entstehen, mit dem Unionsrecht – insbesondere mit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Neutralität der Mehrwertsteuer – vereinbar? Die Erheb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Compliance bei der Nutzung ... / 2 Buchführungspflichtige Unternehmer

Kaufleute sind nach Handelsgesetzbuch (HGB) buchführungspflichtig (§ 238 HGB). In § 140 AO ist vorgeschrieben: Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, hat die betreffenden Verpflichtungen auch für die Besteuerung zu erfüllen. Nach § 141 Abs. 1 AO sind gewerbliche Unternehmer sowie L...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 8 Buchst. g [Übernahme von Verbindlichkeiten]

1 Vorbemerkung 1.1 Allgemeines Rz. 1 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG sind die Übernahme von Verbindlichkeiten, von Bürgschaften und anderen Sicherheiten sowie die Vermittlung dieser Umsätze steuerfrei. In der Übernahme von Verbindlichkeiten ist im Regelfall eine Entgeltzahlung zu sehen[1], mit der Folge, dass diese Leistung als nicht steuerbar nicht unter die Steuerbefreiung fäl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Wechsel der Besteuerungsform

Rz. 31 Findet ein Wechsel zwischen der Regelbesteuerung und der Anwendung des Durchschnittssatzes nach § 23a UStG (und umgekehrt) statt, müssen die Vorsteuerbeträge des Unternehmers den jeweiligen Perioden zugeordnet werden, um festzustellen, zu welcher Besteuerungsform der jeweilige Vorsteuerbetrag gehört, um eine doppelte oder gar keine Erfassung der Vorsteuerbeträge zu ve...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Umsatzgrenzen

Rz. 9 Nach § 23a Abs. 2 UStG darf der steuerpflichtige Umsatz des Unternehmers – ohne die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb – im vorangegangenen Kj. 50.000 EUR [1] nicht überschritten haben. Die Umsätze in der laufenden Periode sind für die Anwendung des § 23a UStG unbeachtlich. Die Umsatzgrenze für das vorangegangene Kj. ist mWv 1.1.2026 auf 50.000 EUR angehoben...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Bindungswirkung und Widerruf

Rz. 27 Die Erklärung zur Anwendung des § 23a UStG bindet den Unternehmer für mindestens fünf Jahre. Nach Ablauf der fünfjährigen Bindungsfrist ist keine neue Erklärung abzugeben, die Anwendung des § 23a UStG läuft bis zum Widerruf durch den Unternehmer weiter. Ziel dieser Regelung ist, einen ständigen Wechsel in der Besteuerungsform zu verhindern. Damit kann der Unternehmer...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Abgrenzung zu anderen Vorschriften

Rz. 24 Die Regelung des § 23a UStG steht in keinem Widerspruch zu der Regelung des § 19 UStG zur Besteuerung der Kleinunternehmer. Übersteigt der maßgebliche Gesamtumsatz nicht die in § 19 Abs. 1 UStG genannte Umsatzgrenze von 25.000 EUR[1] im vorangegangenen Kj., kann der Unternehmer anstelle der Besteuerung nach Durchschnittssätzen auch die Steuerbefreiung für Kleinunterne...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Fristgebundene Erklärung

Rz. 25 Die Vereinfachungsregelung des § 23a UStG ist ein erklärungsgebundenes Wahlrecht. Die Erklärung ist an keine bestimmte Form gebunden und kann somit auch in der Umsatzsteuervoranmeldung dem FA mitgeteilt werden. Ein Antrag (mit Zustimmung durch das FA) ist für die Anwendung des § 23a UStG nicht notwendig. Rz. 26 Die Erklärung ist jedoch fristgebunden. Der Unternehmer ha...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "die Vermittlung und Übernahme von Verbindlichkeiten, Bürgschaften und anderen Sicherheiten und Garantien sowie die Verwaltung von Kreditsicherheiten durch die Kreditgeber". Unter den Begriff der "Übernahme von Verbindlichkeiten"; gemäß Art. 135 Abs. 1 Buchst. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Ausschluss weiterer Vorsteuerbeträge

Rz. 20 Neben den pauschalen Vorsteuerbeträgen hat der Unternehmer keinen weiteren Vorsteuerabzug. Dies betrifft sowohl Vorsteuerbeträge für laufende Aufwendungen als auch Vorsteuerbeträge aus der Anschaffung von Investitionsgütern. Rz. 21 Von dem Verbot des Abzugs weiterer Vorsteuerbeträge sind auch die Umsatzsteuerbeträge erfasst, die sich aufgrund der Einfuhrumsatzsteuer od...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 23a Durchschnittssatz für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes

1 Allgemeines Rz. 1 Mit Wirkung zum 1.1.1990 wurde die Vorschrift des § 23a UStG als Vereinfachungsregelung für die Besteuerung bestimmter kleinerer Körperschaften durch das Vereinsförderungsgesetz[1] neu in das Gesetz aufgenommen. Formaler Inhalt der Regelung ist die Pauschalierung der Vorsteuer i. H. v. 7 % des Umsatzes; tatsächlich soll aber mit dieser Regelung eine Verei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Bemessungsgrundlage der pauschalen Vorsteuer

Rz. 18 Der Unternehmer kann 7 % seines steuerpflichtigen Umsatzes pauschal als Vorsteuer abziehen. Dabei gehen in die Berechnungsgrundlage alle Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG ein, auch, wenn sie aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb stammen; ausgenommen sind allerdings die Umsätze "Einfuhr" und "innergemeinschaftlicher Erwerb". Soweit der Unternehmer unentgeltl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Weitere Vereinfachung nach § 66a UStDV

Rz. 23 Der Unternehmer, der nach § 23a UStG den Durchschnittssatz für die Vorsteuer anwendet, ist nach § 66a UStDV von den Aufzeichnungspflichten nach § 22 Abs. 2 Nr. 5 und Nr. 6 UStG befreit. Damit braucht der Unternehmer keine Aufzeichnungen über die an ihn ausgeführten steuerpflichtigen Lieferungen und sonstigen Leistungen sowie der von ihm bewirkten Einfuhren zu führen. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Übernahme von anderen Sicherheiten

Rz. 11 Ein steuerfreier Umsatz durch Übernahme einer der Bürgschaft ähnlichen Sicherheit liegt vor, wenn eine Garantie dafür übernommen wird, dass ein bestimmter, tatsächlich oder rechtlich möglicher Erfolg eintritt oder dass sich die Gefahr eines künftigen Schadens nicht verwirklicht. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor, wenn lediglich garantiert wird, eine aus einem and...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit Wirkung zum 1.1.1990 wurde die Vorschrift des § 23a UStG als Vereinfachungsregelung für die Besteuerung bestimmter kleinerer Körperschaften durch das Vereinsförderungsgesetz[1] neu in das Gesetz aufgenommen. Formaler Inhalt der Regelung ist die Pauschalierung der Vorsteuer i. H. v. 7 % des Umsatzes; tatsächlich soll aber mit dieser Regelung eine Vereinfachung gesc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begünstigte Körperschaften

Rz. 8 Begünstigt von der Regelung des § 23a UStG sind nur die in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Damit müssen die begünstigten Unternehmer ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, bestimmt sich ausschließlich nach den Regelungen de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Stellung im Unionsrecht

Rz. 7 § 23a UStG steht im Zusammenhang mit Vereinfachungsregelungen für Kleinunternehmer. Nach Art. 281 MwStSystRL [1] können die Mitgliedstaaten Regelungen treffen, die zu einer Vereinfachung bei der Besteuerung und Steuererhebung führen. Allerdings dürfen diese Regelungen nicht zu einer Steuerermäßigung führen. Da die Regelung des § 23a UStG ursächlich die Vereinfachung der...mehr