Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuerbefreiung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Minigolf

Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Aufgrund der Nähe des Minigolfs zum reinen Freizeitvergnügen setzt die Anerkennung eines Minigolfvereins als steuerbegünstige (gemeinnützige) Einrichtung voraus, dass dieser lt. Satzung und seiner tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar das sportmäßig ausgeübte Minigolfen betreibt, um wegen Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.3 Einrichtungen nach § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG

Tz. 99 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Sofern Betreuungs- oder Pflegeleistungen an hilfsbedürftige Personen von Einrichtungen erbracht werden, die nicht nach Sozialrecht anerkannt sind und mit denen weder ein Vertrag noch eine Vereinbarung nach Sozialrecht besteht, sind diese nach § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG (Anhang 5) steuerfrei, wenn im vorangegangenen Kalenderjahr die Betreuungs...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Umsatzsteuer ist eine Verbraucherabgabe, die zwar von Verbänden/Vereinen als Unternehmer an das Finanzamt abgeführt werden muss, von diesen aber auf den Verbraucher und somit den Endabnehmer abgewälzt werden kann. Letztlich schuldet damit der Verband/Verein die Steuer gegenüber dem Finanzamt, er muss sie aber wirtschaftlich nicht tragen. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Unternehmen

Tz. 13 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Das Unternehmen eines Verbandes/Vereins als Unternehmer besteht aus seiner gesamten gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit (s. § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG, Anhang 5). Der unternehmerische Bereich umfasst somit die gesamte zur Ausführung der entgeltlichen Leistungen entfalteten Tätigkeiten einschließlich aller unmittelbar hierfür dienenden Vorber...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.9 Kulturelle Einrichtungen (wie z. B. Theater, Museen, Kammermusikensembles, Chöre – § 4 Nr. 20 UStG)

Tz. 118 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 4 Nr. 20 UStG (Anhang 5) begünstigt Einrichtungen (öffentliche Einrichtungen) des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände, wenn sie als Betriebe gewerblicher Art geführt werden bzw. die Gebietskörperschaften als Inhaber anzusehen sind (s. BFH vom 18.09.1952, BStBl III 1952, 293). Tz. 119 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Einri...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 18a UStG bezweckt eine Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen, die selbstständige Gliederungen einer politischen Partei erbringen, soweit derartige Leistungen im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben der Partei gegen Kostenerstattung ausgeführt werden und sofern die jeweilige Partei nicht gemäß § 18 Abs. 7 PartG von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 4 Nr. 18a UStG war durch Art. 12 Nr. 2 Buchst. d des StÄndG 1992 v. 25.2.1992[1] neu in das Gesetz aufgenommen worden, und zwar mWv 1.1.1992. [2] Rz. 4 Die Steuerbefreiung war im Regierungsentwurf eines Steueränderungsgesetzes 1992[3] noch nicht enthalten, sondern geht auf die Beratungen im Finanzausschuss zurück.[4] Rz. 4a Mit Art. 7 des Gesetzes zum Ausschluss verfass...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unredliche Steuervorteile b... / 5. Umsatzsteuerbefreiung für die Seeschifffahrt

Nach § 4 Nr. 2 UStG sind die Umsätze für die Seeschifffahrt ebenfalls steuerfrei. Umsätze für die Seeschifffahrt sind hierbei gem. § 8 Abs. 1 UStG insbesondere die: Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen für die Seeschifffahrt, die dem Erwerb durch die Seeschifffahrt oder der Rettung Schiffbrüchiger zu dienen bes...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus Geldspielautomaten

Leitsatz § 4 Nr. 9 Buchst. b Satz 1 UStG in der Fassung ab 6.5.2006 befreit unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallende Umsätze. Nicht befreit sind jedoch diejenigen Umsätze, die von der Rennwett- und Lotteriesteuer befreit sind oder von denen diese Steuer allgemein nicht erhoben wird. Ebenso gibt Art. 135 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL keine zwingende Steuerbefreiung für U...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerbefreiung der eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Leistungen (zu § 4 Nr. 16 und Nr. 25 UStG)

Kommentar Zum 1.1.2020 und zum 1.1.2021 traten verschiedene Änderungen im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung der eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Umsätze in Kraft. Die Finanzverwaltung hat jetzt den UStAE entsprechend angepasst und die Hinweise zu § 4 Nr. 16 und § 4 Nr. 25 UStG umfassend überarbeitet. Darüber hinaus wurden Konsequenzen aus...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuererklärungen im Verein / 2.2 Steuerfreie Umsätze

Es gibt keine speziellen Umsatzsteuerbefreiungen für Vereine. Jedoch sind im Umsatzsteuergesetz bestimmte Umsätze, die sehr häufig von Vereinen ausgeübt werden, allgemein von der Umsatzsteuer befreit. Auf eine Umsatzsteuerbefreiung kann nicht verzichtet werden, mit Ausnahme von bestimmten Grundstücksumsätzen. Sind die Ausgangsumsätze umsatzsteuerfrei, können die damit zusamm...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuererklärungen im Verein / 10 Fundstellen

Überlassung von Sportanlagen als Leistungen eigener Art BFH v. 31.05.2001 – BStBl II S. 658 Umsatzsteuerliche Behandlung von Zuschüssen BFH v. 25.11.1986, BFH v. 08.03.1990, BFH v. 24.08.1967, BFH v. 13.11.1997, BFH v. 18.11.2021 Umsatzsteuerbefreiung bei Berufung auf die MwStSystRL BFH v. 03.04.2008, V R 74/07, BMF-Schreiben v. 04.02.2019, III C 3 – S 7180/17/10001mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Freiberuflersozietät/Partne... / 5 Apparate- und Laborgemeinschaften

Die Tätigkeit solcher Gemeinschaften besteht normalerweise darin, medizinische Einrichtungen und Apparate zentral zu beschaffen und den Mitgliedern für deren Praxen zur Verfügung zu stellen. Ferner werden durch die Laborgemeinschaften für die Mitglieder Labor- und Röntgenuntersuchungen sowie weitere medizinische Leistungen durchgeführt. Hierzu kann die Labor- oder Apparatege...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Definition Anlagegold (zu § 25c UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 25c. Abs. 2 UStAE. Anlagegold unterliegt unter den weiteren Bedingungen des § 25c UStG [1] einer speziellen Umsatzsteuerbefreiung. Dabei ist der Begriff des Anlagegolds unionseinheitlich zu interpretieren. Der Mehrwertsteuerausschuss[2] der EU hatte festgestellt, dass Gold in runder, ovaler oder unregelmäßiger Form auch als An...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiungen

Tz. 2 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Umsatzsteuerbefreiungen sind in § 4 UStG (Anhang 5) geregelt. Danach sind eine Vielzahl von steuerbegünstigen Tätigkeiten, wie beispielsweise Krankenhausleistungen (§ 4 Nr. 14b UStG); Leistungen von Wohlfahrtsverbänden (§ 4 Nr. 18 UStG); Bildungstätigkeiten (§ 4 Nr. 22 Buchst. a UStG); kulturelle und sportliche Tätigkeiten (§ 4 Nr. 22 Buchst. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Als Orchester, Kammermusikensembles und Chöre versteht die Finanzverwaltung für Zwecke der Auslegung der Umsatzsteuerbefreiung nach§ 4 Nr. 20 UStG Musiker- oder Gesangsgruppen, die aus mindestens zwei Personen bestehen (Abschn. 4.20.1 Abs. 1 Satz 2 UStAE). Tz. 2 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Veranstaltungen, die Vereine mit Orchestern, Kammer...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 6 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Umsatzsteuerlich hat der XI. Senat des BFH mit Urteil vom 08.06.2011, XI R 22/09 (DStR 2011,1659) entschieden, dass die Erbringung der Basisleistung im Rahmen des Betreuten Wohnens unionsrechtlich nach Art. 13 Teil A Abs. 1 G der RL 77 388/EWG umsatzsteuerfrei ist. Die Umsatzsteuerbefreiung nach deutschem Umsatzsteuerrecht (§ 4 Nr. 18 UStG, A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Teilnehmergebühren

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Den Begriff der Teilnehmergebühr wird in der USt-Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG (Anhang 5) verwandt, wonach kulturelle und sportliche Veranstaltungen, die von u. a. gemeinnützigen Körperschaften durchgeführt werden, umsatzsteuerbefreit sind, soweit das Entgelt in Teilnehmergebühren besteht. Teilnehmergebühren sind Entgelte, die ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Musikunterricht

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Ertragsteuerlich ist bei Musiklehrerinnen und -lehrern regelmäßig von freiberuflicher Tätigkeit i. S. v. § 18 EStG auszugehen, die nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Allerdings gilt dies nicht, wenn der Musikunterricht in einer körperschaftsteuerpflichtigen Rechtsform angeboten wird. Hier kommt es dann weiter darauf an, ob diese Körperschaft steue...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 In einigen Steuergesetzen erhalten Steuerpflichtige die Möglichkeit, durch die Ausübung einer "Option" ein Wahlrecht auszuüben, um zwischen verschiedenen Möglichkeiten der Besteuerungsfolgen zu wählen. So können beispielsweise Sportvereine durch die Möglichkeit der Option nach § 67a Abs. 2 AO (Anhang 1b) entscheiden, nach welchen Grundsätzen ...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Erteilung von Unterricht für die Führerscheinklasse B nicht umsatzsteuerfrei

Leitsatz Fahrschulunterricht für die Führerscheinklasse B ist keine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistung im Sinne von § 4 Nr. 21 Buchst. b) UStG. Auch im Rahmen einer Umschulung erbrachter Fahrunterricht bleibt ein spezialisierter Unterricht, der für sich allein nicht der den Schul- und Hochschulunterricht kennzeichnenden Vermittlung, Vertiefung und Entwicklung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Bezug auf ein breites und vielfältiges Spektrum von Stoffen gleichkomm...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Umsatzsteuervergünstigung aufgrund Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk (zu § 26 Abs. 5 Nr. 2 UStG und § 73 UStDV)

Kommentar Durch Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk [1] sollen im Interesse der gemeinsamen Verteidigung die von den Entsendestaaten geleisteten Ausgaben für die Beschaffung ihrer im Inland stationierten ausländischen Truppen nicht mit deutscher Umsatzsteuer belastet sein. Dies wird zum einen durch die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferungen und sonstigen Leistungen an die im Inland stati...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 2 Registrierung zur Umsatzsteuer im Ausland

Liegt der Ort der Leistung im Ausland, muss der Vermieter sich dort zur Umsatzsteuer registrieren lassen, sofern die Vermietungsleistung umsatzsteuerpflichtig ist. So ist beispielsweise in den Niederlanden die Vermietung einer Ferienwohnung oder Ähnliches umsatzsteuerpflichtig. Auch der Kauf einer Immobilie ist in den Niederlanden umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer aus ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Umsatzsteuervergünstigung für NATO-Hauptquartiere (zu § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. d UStG)

Kommentar Aufgrund des Art. 14 Abs. 2 des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere [1] sind Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Hauptquartier ausführt, sowie Lieferungen und sonstige Leistungen an ein Hauptquartier unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Die Voraussetzungen für diese Umsatzsteuerbefreiungen entsprechen wei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Nießbrauch / Zusammenfassung

Begriff Der Nießbrauch gibt das Recht, eine bestimmte Sache zu gebrauchen und ihre Früchte zu genießen. Der Nießbraucher darf also die Nutzungen aus der Sache ziehen. In der Besteuerungspraxis ist der Nießbrauch an Grundstücken die wohl am häufigsten anzutreffende Nießbrauchsart. Dabei ist zu beachten, dass die Vereinbarung eines Nießbrauchs wohl häufig nicht in erster Linie ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung

Rz. 1 Den verbindlichen unionsrechtlichen Vorgaben folgend enthält § 4 Nr. 20 UStG eine zwingende Steuerbefreiung für bestimmte kulturelle Dienstleistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts und von Einrichtungen anderer Unternehmer, denen bescheinigt wurde, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben wie die Einrichtungen des öffentlichen Rechts erfüllen, sowie für d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 50 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a S. 2 UStG für die Umsätze gleichartiger Einrichtungen anderer Unternehmer ist davon abhängig, dass die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass die gleichartigen Einrichtungen die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllen wie die Theater, Orchester usw. von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Für das Bescheinigun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Einzelfälle

Rz. 55 Entsprechend der Zielsetzung der Arbeitsförderung sollen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Fertigkeiten und Fähigkeiten gefördert und die Teilnehmer umfassend bei ihren beruflichen Eingliederungsbemühungen unterstützt werden. Je nach Bedarf sollen passgenaue Unterstützungsangebote unterbreitet werden, die der Aktivierung, der Erzielu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 7 Die Regelung in § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL. Die Richtlinienkonformität von § 4 Nr. 21 UStG ist eher zweifelhaft.[1] Rz. 8 Zweck von § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG ist die gesetzliche Normierung dessen, was zunächst nur als Verwaltungsanweisung in Abschn. 112a UStR 1996 geregelt war; nämlich auch die Erteilung von Unterricht durc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Selbstständige Lehrer

Rz. 79 Selbstständige Lehrer können nach geltender Verwaltungsauffassung als Träger einer privaten Schule bzw. von allgemein- oder berufsbildenden Einrichtungen nach § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG oder als Honorarkraft an einer solchen Einrichtung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG steuerfreie Leistungen erbringen. Betreibt ein selbstständiger Lehrer nicht selbst eine Bildungseinrich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeiner Überblick und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 21 UStG regelt die Umsatzsteuerbefreiung für zwei Leistungsarten im Bereich der schulischen Bildung. Rz. 2 Nach Buchst. a der Vorschrift sind die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen von Privatschulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen steuerfrei, wenn die Schulen den in der Vorschrift geregelten Status b...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Zweckbetrieb: der steuerbeg... / Zusammenfassung

Gemeinnützige Vereine erfüllen ihre satzungsmäßigen Aufgaben häufig durch wirtschaftliche Aktivitäten. Wenn diese wirtschaftlichen Tätigkeiten in den Satzungszwecken des als gemeinnützig anerkannten Vereins verankert sind, kann ein Zweckbetrieb vorliegen. Im Zweckbetrieb verwirklicht der Verein unmittelbar seine satzungsmäßigen Zwecke. Er erbringt wirtschaftliche Leistungen z...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Sportveranstaltungen: Beste... / 4 Turniere von nicht gemeinnützigen Sportvereinen

Wenn der Ausrichter des Turniers ein nicht gemeinnütziger Verein ist oder wenn die Ausrichtung an eine Agentur oder Event-Gesellschaft übertragen worden ist, kann die Umsatzsteuerbefreiung für Teilnehmergebühren nicht in Anspruch genommen werden. Gleiches gilt, wenn der Verein oder Verband die Veranstaltung über eine Tochtergesellschaft abwickelt. In diesen Fällen sind alle E...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Umsatzsteuer 2023: Wichtige... / 3 Wichtige Nichtbeanstandungsregelungen

Im Laufe des Jahres werden von der Finanzverwaltung Änderungen im Umsatzsteuerrecht vorgenommen bzw. werden gesetzliche Regelungen oder Veränderungen aufgrund der Rechtsprechung umgesetzt. Häufig ergeben sich dabei Übergangs- oder Nichtbeanstandungsregelungen, die in der Praxis gerade im Zusammenhang mit einem Jahreswechsel zu beachten sind. Die Finanzverwaltung[1] hatte im l...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerbefreiung für Betreuungs- und Pflegeleistungen

Leitsatz Budgetassistenzleistungen auf dem Gebiet der Betreuung und Pflege, die von schwerbehinderten Klienten aus ihrem "persönlichen Budget" bezahlt werden, sind nicht umsatzsteuerfrei, da die gesetzlich vorgegebene Kostenübernahmequote für anerkannte Einrichtungen mit sozialem Charakter so nicht erreicht werden kann. Sachverhalt Die Beteiligten stritten darüber, ob die Bud...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Einfuhr zum Zweck der Bearbeitung oder Verarbeitung

Rz. 51 Voraussetzung für die Steuerbefreiung bei jedem der in § 7 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 UStG aufgeführten Befreiungstatbestände ist, dass der Auftraggeber den zu be- oder verarbeitenden Gegenstand zum Zweck der Be- oder Verarbeitung in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt (Rz. 52 bis Rz. 61) oder zu diesem Zweck in diesem Gebiet erworben hat (Rz. 62 bis Rz. 65). Rz. 52 einst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Gemeinschaftsrecht

Rz. 23 Gemeinschaftsrechtliche Grundlage von § 7 UStG [1] sind Art. 146 Abs. 1 Buchst. d und Art. 156 sowie Art. 159 MwStSystRL. Nach Art. 146 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten Dienstleistungen in Form von Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen, die zur Ausführung dieser Arbeiten im Gemeinschaftsgebiet erworben oder eingeführt worden sind und...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Nicht der Umsatzsteuerbefreiung aufgrund der Rennwettsteuer unterliegende Umsätze

Rz. 137 Sogenannte Ablagewetten, also Wetten, die ein Buchmacher zu seiner eigenen Entlastung bei einem anderen Buchmacher abschließt, fallen nicht unter das RennwLottG.[1] Diese Wetten haben keinen Spielcharakter, sondern sind wirtschaftlich wie eine Rückversicherung anzusehen.[2] Eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 10 UStG dürfte in diesen Fällen ebenfalls ausfallen. Rz. 138...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Unter das RennwLottG fallende Vorgänge

Rz. 45 Nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG sind die Umsätze steuerfrei, die unter das RennwLottG fallen. Wegen der gleitenden Verweisung in § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG ist das RennwLottG in der jeweils geltenden Fassung maßgebend.[1] Nach § 4 Nr. 9 Buchst. b S. 2 UStG scheidet die Steuerbefreiung für die unter das RennwLottG fallenden Umsätze aus, die von der Rennwett- und Lotteriest...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 § 4 Nr. 9 UStG regelt die Steuerbefreiung für bestimmte Umsätze, die gleichzeitig anderen Verkehrsteuern unterliegen. Im Einzelnen handelt es sich um die Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) fallen (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG), die Umsätze, die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) fallen (§ 4 Nr. 9 Buchst. b UStG). Rz. 2 Bis zum 5.5.2006 e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Der Rennwettsteuer unterliegende Umsätze

Rz. 133 Rennwetten i. S. d. §§ 8 bis 15 RennwLottG (i. d. F. ab 1.7.2021) sind Wetten, die aus Anlass öffentlicher Pferderennen und anderer öffentlicher Leistungsprüfungen für Pferde von einem im Inland ansässigen Betreiber eines Totalisators oder von einer im Inland ansässigen Person, die nicht Totalisatorbetreiber ist, mit einem Wettenden abgeschlossen werden.[1] Das ergi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.10 Nicht von der USt befreite Umsätze, die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen

Rz. 145 Nach § 4 Nr. 9 Buchst. b S. 2 UStG fallen die unter das RennwLottG fallenden Umsätze, die von der Rennwett- und Lotteriesteuer befreit sind oder von denen diese Steuer allgemein nicht erhoben wird, nicht unter die Umsatzsteuerbefreiung. Rz. 146 Umsatzsteuerpflichtig sind daher insbesondere die nach § 18 RennwLottG (i. d. F. bis 30.6.2021) von der Rennwett- und Lotteri...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Rechtsentwicklung (ab 1980)

Rz. 10 Die Vorschrift war zum 1.1.1980 aus § 4 Nr. 9 UStG 1973 übernommen worden. Gegenüber der damaligen Regelung waren die Umsätze, die unter Teil I des Kapitalverkehrsteuergesetzes (Gesellschaftsteuer) fielen, aus der Steuerbefreiung herausgenommen worden. Für die Befreiung bestand kein Bedürfnis, da es sich um Umsätze im Unternehmerbereich handelte, sodass grundsätzlich ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Umsätze, die unter das RennwLottG fallen

Rz. 21 § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG beruht auf Art. 131 i. V. m. Art. 135 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten (obligatorisch) Wetten, Lotterien und sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz unter den Bedingungen und Beschränkungen, die von jedem Mitgliedstaat festgelegt werden. Die Vorschrift erlaubt es zwar nicht, Wetten, Lotterien und sonstige Glückssp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.12.4 Sonstige Glücksspiele/Veranstaltungen

Rz. 160 Kartenglücksspiele, die nach Art der üblichen Kartenspiele zwischen zwei oder drei Parteien zwar nach festen Regeln gespielt werden, bei denen jedoch die Spielführung im Übrigen der freien Gestaltung der Spieler unterliegt, sind ebenfalls keine Ausspielungen i. S. v. § 17 RennwLottG (i. d. F. bis 30.6.2021; zur Einbeziehung von Online-Poker in die Online-Pokersteuer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Allgemeines

Rz. 129 Grundlage der Rennwett- und Lotteriebesteuerung ist auf Basis des zum 1.7.2021 in Kraft getretenen neuen Glücksspielstaatsvertrags[1] das (ebenfalls zum 1.7.2021 reformierte) Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) [2] sowie die (zu dem 1.7.2021 reformierte) RennwLottDV [3], mit den danach ergangenen Änderungen. Mit der Aufnahme neuer steuerrechtlicher Vorschriften in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.11 Umsätze der zugelassenen öffentlichen Spielbanken

Rz. 153 Die Zulassung der Spielbanken geht auf das Spielbankgesetz v. 14.7.1933[1] zurück. Auf dieser Grundlage war am 27.7.1938 eine Spielbank-Verordnung[2] ergangen. Darin wird der Spielbankunternehmer verpflichtet, an das Reich eine Abgabe zu entrichten. Nach dem Gutachten des BFH[3] galt § 6 Abs. 1 der SpielbankVO als Bundesrecht weiter. § 6 Abs. 1 SpielbankVO 1938/44 ga...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.6 Der Online-Pokersteuer unterliegende Umsätze

Rz. 139d Nach § 46 RennwLottG (i.d..F. ab 1.7.2021) unterliegen Varianten des Pokerspiels ohne Bankhalter, bei denen an einem virtuellen Tisch gespielt wird (Online-Poker), der Online-Pokersteuer, wenn sie im Geltungsbereich des RennwLottG (i. d. F. ab 1.7.2021) veranstaltet werden. Dies ist der Fall, wenn 1. der Veranstalter des Online-Pokers bei Abschluss des Spielvertrags...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Nach dem GrEStG und UStG steuerbare Transaktionen – Spannungsverhältnis

Rz. 62 Die grunderwerbsteuerbaren Vorgänge sind in § 1 GrEStG erschöpfend aufgezählt. Diese Vorgänge sind – handelt es sich um umsatzsteuerbare Transaktionen – nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG von der USt befreit. Von daher sollte man davon ausgehen, dass GrESt und USt nicht ein und dieselbe Transaktion betreffen und doppelt besteuern können. Komplikationen kommen dennoch dadur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Umfang der Steuerbefreiung – Nebenleistungen

Rz. 110 Zu den nach § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG steuerfreien Vermietungs- bzw. Verpachtungsleistungen gehören auch die damit in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Nebenleistungen.[1] Die Nebenleistungen sind Leistungen, die im Vergleich zu Grundstücksvermietungen bzw. -verpachtungen nebensächlich sind, mit ihnen eng zusammenhängen und in ihrem Gefolge ü...mehr