Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuerbefreiung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.7 Anwendung der Kleinunternehmerregelung

Rz. 37 Einrichtungen, die nicht als begünstigte Einrichtungen anerkannt sind oder nur mit einem bestimmten Tätigkeitsbereich die Voraussetzungen des § 4 Nr. 16 UStG erfüllen (§ 4 Nr. 16 S. 2 UStG), können mit ihren übrigen Leistungen unter die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG fallen, wenn der nicht steuerbefreite Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im voran...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 16 UStG regelt die Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen (Lieferungen und sonstigen Leistungen), die eng mit der Betreuung oder Pflege körperlich, kognitiv oder psychisch hilfsbedürftiger Personen verbunden sind. Die Steuerbefreiung hat sozialpolitische Gründe. Sie soll verhindern, dass sich die Leistungen im Bereich der Betreuung und Pflege hilfsbedürftiger Per...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 5 Unionsrechtliche Grundlage von § 19 und § 19a UStG i. d. F. ab dem 1.1.2025 ist die "Richtlinie(EU) 2020/285 des Rates v. 18.2.2020 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem[1] in Bezug auf die Sonderregelung für Kleinunternehmer und die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 in Bezug auf die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und den I...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsatzsteuerbefreiung für die Überlassungen von Sachmitteln und Räumen sowie von Personal

Tz. 11 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die umsatzsteuerbaren Überlassungen von Sachmitteln und Räumen sowie von Personal sind unter den weiteren Voraussetzungen des § 4 Nr. 14, 16, 18, 23 und 25 UStG (Anhang 5) als eng verbundene Umsätze umsatzsteuerfrei, soweit diese zwischen steuerbegünstigten Einrichtungen erfolgen, deren Umsätze jeweils nach derselben Vorschrift befreit sind....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Umsatzsteuer

Tz. 28 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Umsatzsteuerlich kann u. U. die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 18 UStG (Anhang 5) in Betracht kommen, wenn die Veranstaltung die dort genannten Bedingungen erfüllt. Ggf. kommt auch die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 22 Buchst. b UstG (Anhang 5) in Betracht, wenn es sich bei den geselligen Veranstaltungen um "andere kulturelle Vera...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Sind bestimmte Umsatzsteuerbefreiungsnormen auch auf entgeltliche Betreuungs- und Versorgungsleistungen für Kriegsflüchtlinge anwendbar?

Es wird nicht beanstandet, dass umsatzsteuerliche Vorschriften (zum Beispiel Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 18, 23, 24 beziehungsweise 25 Umsatzsteuergesetz oder Umsatzsteuerermäßigung nach § 12 Absatz 2 Nummer 8 Umsatzsteuergesetz), die auf vergleichbare Leistungen der jeweiligen Einrichtung an andere Leistungsempfänger (zum Beispiel Obdachlose) bereits Anwendung fin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerliche Betriebss... / 1. FG Münster

Entscheidung: Mit Urt. v. 29.10.2024 (FG Münster v. 29.10.2024 – 15 K 399/23 U) entschied das FG Münster, dass § 13b Abs. 7 S. 1 UStG, entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung in Abschn. 13b.11 Abs. 2 S. 2 UStAE, insofern richtlinienkonform auszulegen ist, als dass eine durch einen ausländischen Unternehmer im Inland vermietete Immobilie nicht als feste Niederlassung (um...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuerbefreiung für Unterrichtsleistungen selbstständiger Lehrer an allgemein- und berufsbildenden Einrichtungen

Leitsatz Ein selbständiger Lehrer erbringt eine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistung an einer berufsbildenden Einrichtung gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG (Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL) steuerfrei, wenn dieser Leistung ein zum Einrichtungsträger bestehendes Rechtsverhältnis zugrunde liegt und er dabei die Schüler der Einrichtung persönlich unterrichtet. Normenkette § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb, Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG, Art....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Waren des Buchhandels und Erzeugnisse des grafischen Gewerbes

Rz. 35 Für den gesamten Bereich der kulturellen Leistungen (einschließlich Unterhaltungsleistungen) hatte der Regierungsentwurf des UStG 1967 Steuervergünstigungen nicht vorgesehen. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags war jedoch der Auffassung, dass die Anwendung des Normalsteuersatzes im Kulturbereich, der bis dahin weitgehend steuerlich präferiert war (z. B. durch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.9 Abgrenzung begünstigter Lieferungen von nicht begünstigten sonstigen Leistungen

Rz. 682 Der ermäßigte Steuersatz ist auf Lieferungen (einschließlich der Werklieferungen) anwendbar, nicht aber – mit Ausnahme der ab 18.12.2019 nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG begünstigten E-Books, E-Papers usw. (Rz. 681a) – auf sonstige Leistungen einschließlich der Werkleistungen (Rz. 42). Dem Lieferer der begünstigten Erzeugnisse steht der ermäßigte Steuersatz ohne Rücksich...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zur Umsatzsteuerbefreiung von Betreuungs- und Pflegeleistungen, die aus dem Persönlichen Budget bestritten werden

Leitsatz 1. Eine Leistung ist nicht bereits dann in die Berechnung der Sozialgrenze des § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in der im Jahr 2020 geltenden Fassung (jetzt: § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. n UStG) einzubeziehen, wenn die Gegenleistung aus dem Persönlichen Budget (§ 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) bestritten wird. 2. Eine Leistung ist jedoch in die Berechnung der Sozialgrenze des § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l UStG in der im Jahr 2020 geltenden Fassung (jetzt: § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. n UStGUrteil des Bundesfinanzhofs vom 19.12.2024 – V R 1/22mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers

Leitsatz 1. Erziehung von Kindern im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL bezieht sich auf die planmäßige Tätigkeit zur körperlichen, geistigen und sittlichen Formung junger Menschen zu tüchtigen und mündigen Menschen. 2. Die Tätigkeit eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers kann diese Voraussetzungen erfüllen. 3. Bei Fehlen eines förmlichen Anerkennungsverfahrens kann jedenfalls dann von einer Einrichtung mit von dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannter gleicher Zielsetzung aus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Steuerbefreiung für Umsätze von Blinden reicht bis in das Jahr 1923 zurück (damals noch eine Umsatzsteuerbefreiung für Kriegsblinde). Unmittelbare Vorläufer von § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG (Umsätze der Blinden) waren die Regelungen in § 4 Nr. 18 UStG 1951 und § 45 UStDB 1951. Durch § 4 Nr. 19 Buchst. b UStG 1967 war insofern eine Erweiterung gegenüber dem früheren Re...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Begünstigte Umsätze

Rz. 65 Sachlich erstreckt sich die Steuerbefreiung nur auf die Lieferungen (und ihnen entsprechende unentgeltliche Wertabgaben) von Blindenwaren und Zusatzwaren [1] sowie auf die sonstigen Leistungen (und entsprechenden unentgeltlichen Wertabgaben), soweit bei ihrer Ausführung ausschließlich Blinde mitgewirkt haben.[2] Rz. 66 Blindenwaren [3] sind Waren, die in ihren wesentlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vermietung und Verpachtung / 2.1 Umsatzsteuerbefreiung

Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist nach § 4 Nr. 12 UStG steuerfrei. Diese Steuerbefreiung gilt nicht nur für die Vermietung und die Verpachtung von ganzen Grundstücken, sondern auch für die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücksteilen.[1] Hierzu gehören insbesondere Gebäude und Gebäudeteile wie Stockwerke, Wohnungen und einzelne Räume.[2] Zu den nach ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025: Mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024 Nr. 108) sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Als Kernpunkt der Neuregelung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug: 10 typische... / 2.7 Option bei Grundstückslieferung

Ein weiteres Problem kann sich im Rahmen von Grundstückskaufverträgen ergeben. Hier sieht § 9 Abs. 1 UStG eine Verzichtsmöglichkeit auf die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG vor (Option zur Steuerpflicht). § 9 Abs. 3 Satz 2 UStG schränkt diese Möglichkeit jedoch wieder ein, indem ein Verzicht nur in dem nach § 311b Abs. 1 BGB notariell zu beurkundenden Vertr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5.1 Besonderheiten

Die Anordnung einer Betreuung bedeutet nicht die Entmündigung oder Entrechtung des Betroffenen. Die betreute Person bleibt weiterhin geschäftsfähig. Eine Betreuung darf nicht länger als notwendig dauern. Dementsprechend wird in die gerichtliche Entscheidung ein festes Datum für eine Überprüfung der Betreuung und ihrer weiteren Notwendigkeit aufgenommen. Nach spätestens 5 Jahr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 6 Umsatzsteuer

Die sonstige Leistung besteht in der Gebrauchsüberlassung des Leasinggegenstands, nicht in der Gewährung eines Kredits, die ggf. nach § 4 Nr. 8a UStG steuerfrei wäre. Ist Gegenstand des Leasingvertrags eine Immobilie, ist von einem steuerfreien Umsatz auszugehen[1], wenn nicht nach § 9 UStG auf die Umsatzsteuerbefreiung unter den dort gegebenen Voraussetzungen verzichtet word...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 1 Voraussetzungen der Option

Einen Verzicht auf die Steuerbefreiung sieht § 9 Abs. 1 UStG nur für bestimmte, nach § 4 UStG steuerfreie Leistungen vor. Es sind dies die Umsätze des Geld- und Kapitalverkehrs[1], die Grundstücksveräußerungen [2], die Überlassung von Grundstücken zur Nutzung [3] sowie die Umsätze der Wohnungseigentümergemeinschaften [4] und die Umsätze der blinden Unternehmer.[5] Ein Verzicht ist für...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 1 Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Ein zentrales Thema des Umsatzsteuerrechts ist der Vorsteuerabzug. Wegen der erheblichen Bedeutung für den Unternehmer sind zahlreiche Verwaltungsanweisungen und Entscheidungen der Finanzgerichte hierzu ergangen. Was ist als Vorsteuer abziehbar? Vorsteuer ist diejenige Umsatzsteuer, die dem Unternehmer bei der Inanspruchnahme von Leistungen (Vorleistungen) durch andere Unterne...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / Zusammenfassung

Überblick Steuerpflicht – durch Option Langfristige Vermietungen von Grundstücken oder Grundstücksteilen sind nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Durch diese Regelung will der Gesetzgeber u. a. verhindern, dass sich die Erhöhung des Umsatzsteuersatzes direkt auch auf die Mieten auswirkt und somit die Belastung der Mieter erhöht. Unter be...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 3 Form und Frist der Option

Formfreie Erklärung ausreichend, Ausnahme: Grundstücksverkauf Der Verzicht auf die Steuerbefreiung ist an keine besondere Form gebunden. Regelmäßig genügt es, wenn die Steuer gegenüber dem Leistungsempfänger offen ausgewiesen wird. Der Verzicht kann auch durch steuerpflichtige Behandlung des betreffenden Umsatzes in der Umsatzsteueranmeldung dem Finanzamt gegenüber abgegeben ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 5.1 Verhältnis von einer Geschäftsveräußerung zu einer steuerbaren Grundstückslieferung

Wird eine Immobilie veräußert, ist grundsätzlich zu prüfen, ob eine Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG vorliegt. Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen geht nämlich einer umsatzsteuerlichen Lieferung vor. D. h., kommt die Regelung zur Geschäftsveräußerung zur Anwendung, muss diese auch angewandt werden. Dabei ist es unerheblich, dass im notariellen Kaufvertrag...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 9 Auswirkungen der Steuerfreiheit

Gesamtumsatz Wenn eine Steuerbefreiung eingreift, hat das zunächst Auswirkungen auf den Gesamtumsatz. Das Umsatzsteuergesetz sieht für bestimmte Vorschriften, deren Anwendung von dem Erreichen einer Umsatzgröße abhängig ist, die Ermittlung eines Gesamtumsatzes vor. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um die Vorschriften über die Ist-Besteuerung[1] und die Kleinunternehmerbes...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 1 Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten

Keine Doppelbelastung Nach § 4 Nr. 9a UStG sind die Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen – also grunderwerbsteuerbar sind – von der Umsatzsteuer befreit. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Bestellung von Erbbaurechten (BFH-Urteil v. 28.11.1967, II 1/64; BFH-Urteil v. 28.11.1967, II R 37/66) Übertragung von Erbbaurechten (BFH-Urteil v. 5.12.1979, II R 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umsatzsteuer bei Haus- und Grundbesitz

Überblick Mit der Umsatzsteuer werden Lieferungen und Leistungen besteuert, die von Unternehmern gegen Entgelt erbracht werden. Anders als die Einkommensteuer, die für die Besteuerung einen vom Steuerpflichtigen erwirtschafteten Überschuss bzw. Gewinn voraussetzt, wird bei der Umsatzsteuer der Verbrauch bzw. die Leistung besteuert. Für den Unternehmer ist die Umsatzsteuer g...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 8 Andere Befreiungsvorschriften (insbesondere Art. 67 NATO-ZAbK)

Neben den vorbeschriebenen Tatbeständen enthält der Katalog des § 4 UStG weitere Befreiungen, die jedoch für den Bereich des Haus- und Grundbesitzes regelmäßig ohne große Bedeutung sind. Befreiungen nach dem NATO-Truppenstatut Das Abkommen, das die Parteien des Nordatlantik-Vertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen geschlossen haben[1], enthält in Art. 67 des Zusatzabkom...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 1 Aufzeichnungspflichten

Aufzeichnungen Jeder Haus- und Grundeigentümer, der gemäß § 2 UStG als Unternehmer anzusehen ist, muss aus umsatzsteuerlichen Gründen Aufzeichnungen führen, wenn er auf die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a oder § 4 Nr. 12 UStG freiwillig verzichtet hat. Wurde der Verzicht nicht ausgeübt, weil beispielsweise die Vermietung nur zu Wohnzwecken erfolgt, erübrigt si...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 5.1 Besonderheit bei Grundstücken mit einer nur einmaligen Verwendung

Keine Begrenzung Wird das Grundstück nur zu einem einmaligen Umsatz verwandt, kommt es nicht zu einer Begrenzung des Berichtigungszeitraums. Hierbei handelt es sich regelmäßig um unbebaute Grundstücke oder Betriebsgebäude. Die Berichtigung ist bei solchen Grundstücken immer dann durchzuführen, wenn sich die ursprüngliche Verwendungsabsicht geändert hat.[1] Praxis-Beispiel Kauf...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Pensionsreitställe (Pensionspferdehaltung)

Tz. 16 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Bei der Vermietung von Stallplätzen unter gleichzeitiger Übernahme der Fütterung und Pflege liegt zivilrechtlich ein Vertrag besonderer Art vor, weil der Einstellungsvertrag sowohl Merkmale eines Mietvertrages als auch Merkmale anderer Vertragsarten aufweist. Tz. 17 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 In den Fällen der Pferdeeinstellungsverträge liegt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Pensionsreitställe, die Stallboxen vermieten ("Box ohne Pflege")

Tz. 27 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Werden an Mitglieder oder andere Personen von Reit-, Fahr- oder Pferderennvereinen Stallboxen (Stallplätze) zum Unterstellen von Pferden vermietet, ohne dass weitere Leistungen erbracht werden (z. B. Fütterung, Pflege, Reinigen, tägliche Bewegung der Reitpferde usw.), liegt eine Vermietungsleistung vor. Die dauerhafte Vermietung von Pferdebo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Leistungen von Vormündern und Ergänzungspflegern – § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. c UStG

Rz. 86 Nach § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. c UStG sind im Gleichklang mit § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. k UStG auch die Leistungen, die von Einrichtungen erbracht werden, die als Vormünder nach § 1773 BGB oder als Ergänzungspfleger nach § 1809 BGB bestellt worden sind, von der USt befreit. Nach gefestigter Rechtsprechung des EuGH umfasst der Begriff "Einrichtungen" unabhängig von der Rec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Zum 1.1.1980 wurde § 4 Nr. 25 aus § 4 Nr. 25 UStG 1967/1973 übernommen. In Buchst. a der Vorschrift wurde der Begriff "Leibeserziehung" durch die Bezeichnung "Sport" ersetzt und damit auch an die neue Abgabenordnung angepasst. Außerdem wurde die Steuerbefreiung nach Buchst. c auf die Durchführung von sportlichen Veranstaltungen ausgedehnt. Dies sollte zur weiteren Förd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Andere Einrichtungen mit sozialem Charakter

Rz. 26 Neben den öffentlichen Einrichtungen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind auch andere (auch nicht öffentliche) Einrichtungen mit sozialem Charakter subjektiv steuerbegünstigt. Der Begriff der "anderen Einrichtung mit sozialem Charakter" entspricht der Formulierung der maßgeblichen unionsrechtlichen Grundlage.[1] Auf der Grundlage der dort eingeräumten Befugnis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 25 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen und befreit – neben den Bestimmungen in § 4 Nr. 23 UStG und § 4 Nr. 24 UStG – Leistungen der Jugendhilfe nach SGB VIII und bestimmte andere Leistungen der Jugendbetreuung. Die Vorschrift begünstigt bestimmte Leistungen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und anderer Einrichtungen mit sozialem Charakter sowie, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Basiswissen Umsatzsteuer / 13.4.3 Voraussetzungen einer Option nach § 9 Abs. 2 UStG

Die Möglichkeit, auf die Umsatzsteuerbefreiung von bestimmten Umsätzen zu verzichten, ist nach § 9 Abs. 2 UStG eingeschränkt.[1] Von dieser Einschränkung sind folgende Umsätze betroffen: die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken[2] die Überlassung von Grundstücken und Grundstücksteilen zur Nutzung aufgrund eines auf Übertragung des Eigentums gerichteten Vertrages oder Vo...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Lieferung von Gegenständen zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels (zu § 6 Abs. 3 UStG)

Kommentar Befördert oder versendet ein Käufer einen Gegenstand zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels in das Drittlandsgebiet, kann eine steuerbefreite Ausfuhrlieferung nur unter besonderen Voraussetzungen vorliegen. Die Finanzverwaltung präzisiert die bisher im UStAE aufgenommenen Regelungen zur Steuerbefreiung in diesen Fällen und nimmt darüber hinaus Abg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Steuerbefreiung

Rz. 13 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG bestimmen sich nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift aufgezählten Unternehmer (Einrichtungen). Rz. 14 Steuerfrei sind nach der V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Steuerbegünstigte Empfänger

Rz. 46 Die steuerbegünstigten Umsätze müssen nach § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 folgendem Personenkreis (abschließende Aufzählung) zugutekommen: Jugendliche/Säuglinge i. S. d. Vorschrift, Personen, die bei der Erziehung, Ausbildung, Fortbildung oder Pflege der Jugendlichen/Säuglinge tätig sind (Erziehungs- und Pflegepersonal), zu deren eigenen Zwecken, Personen, die b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 7 § 4 Nr. 23 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. h und i sowie Art. 134 MwStSystRL, wobei der Gesetzgeber erst mit der Fassung der Vorschrift ab 1.1.2020 von den Wahlmöglichkeiten nach Art. 133 MwStSystRL, die dort genannten Steuerbefreiungen (hierzu gehört auch die Befreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. h und i MwStSystRL) von bestimmten Bedingungen abhängig zu mach...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Etwas mehr Klarheit zum Beg... / 2. Praxisgemeinschaft als Unternehmerin gem. § 2 Abs. 1 UStG

Wenig überraschend und keinesfalls neu ist daneben, dass eine nach außen auftretende Praxisgemeinschaft Unternehmerin im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist und die Geschäftsführungsleistungen keine Leistungen an einen oder beide der an der Praxisgemeinschaft beteiligten Ärzte darstellen (Rz. 24 f., 28). Dass die Außen-GbR Unternehmerin im umsatzsteuerrechtlichen Sinne sein ka...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Den Satzungszwecken unmittelbar dienend

Rz. 27 Die Leistungen der begünstigten Einrichtungen sind – abgesehen von den in der Vorschrift genannten Naturalleistungen an das Personal – nur befreit, soweit die Leistungen den Satzungszwecken (der Einrichtungen) unmittelbar dienen. Das Tatbestandsmerkmal "unmittelbar" verknüpft die Leistungen nicht mit dem von der Einrichtung angestrebten Ziel, bezieht sich also nicht a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Zusammenhang mit § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG

Rz. 8 Die Vorschrift des § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG steht in Zusammenhang mit § 4 Nr. 2, § 8 Abs. 2 UStG. Nach § 8 Abs. 2 UStG werden ab 1.1.1994 Umsätze an Unternehmer, die mit Luftfahrzeugen den Vorsteuerabzug ausschließende Beförderungen i. S. d. § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG durchführen, von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 2 UStG ausgenommen. Hierdurch sollen gleiche Wettbew...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / I. Aus der Gesetzgebung

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Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besteuerung einer Fotovolta... / 7.1.1 Warum ein Null-Steuersatz eingeführt wurde

Keine Umsatzsteuerbefreiung Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde ein umsatzsteuerlicher Null-Satz eingeführt. Dieser gilt für alle Fotovoltaikanlagen die nach dem 31.12.2022 angeschafft bzw. installiert wurden. Hierbei handelt es sich nicht um eine Umsatzsteuerbefreiung, sondern um eine Regelung eines Umsatzsteuersatzes. Diese Unterscheidung ist für den Vorsteuerabzug äußers...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besteuerung einer Fotovolta... / 9.2.1 Steuerliche Folgen für den Verpächter

Die Vermietung oder Verpachtung des Daches gegen eine Dachsanierung ist als tauschähnlicher Umsatz anzusehen (ggf. Tausch mit Baraufgabe). Der Vermieter/Verpächter erhält vom Mieter/Pächter aufgrund der Dachsanierung eine Werklieferung. Die Werklieferung ist teilbar. Das heißt, dass der Wert der Werklieferung auf das gesamte Gebäude aufgeteilt werden muss. Kurz: Die Dachsani...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besteuerung einer Fotovolta... / 9.1 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Es gibt auch einen Markt dafür, dass Hauseigentümer ihr Dach an andere Unternehmen verpachten, die ihrerseits auf dem gepachteten Dach eine Fotovoltaikanlage installieren. In diesem Fall erzielt der Dacheigentümer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG. Umsatzsteuerlich sind diese Vermietungen nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei. Der Vermieter de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Mensabetriebe

Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Ertragsteuerlich gelten Mensen als Zweckbetriebe i. S. d. § 66 AO (AEAO Nr. 5 zu § 66 AO; Anhang 2). Der Verkauf von Tabakwaren, alkoholischen Getränken und Handelswaren darf dabei 5 v. H. des Gesamtumsatzes nicht übersteigen (vgl. im Einzelnen auch: "Café/Cafeteria"). Mensen der Studentenwerke, die von als gemeinnützig anerkannten Studentenwerken b...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 2 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Unter die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 18 UStG (Anhang 5) fielen lange Zeit grundsätzlich auch die Lieferungen von Mahlzeitendiensten ("Essen auf Rädern") an hilfsbedürftige, alte, kranke und behinderte Menschen. Hierbei ist aber zu beachten, dass die Umsatzsteuerfreiheit nur für die Leistungen an hilfsbedürftige Personen gilt. Werden auc...mehr