Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuerbefreiung

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / Zusammenfassung

Überblick Steuerpflicht – durch Option Langfristige Vermietungen von Grundstücken oder Grundstücksteilen sind nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Durch diese Regelung will der Gesetzgeber u. a. verhindern, dass sich die Erhöhung des Umsatzsteuersatzes direkt auch auf die Mieten auswirkt und somit die Belastung der Mieter erhöht. Unter be...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 5.1 Verhältnis von einer Geschäftsveräußerung zu einer steuerbaren Grundstückslieferung

Wird eine Immobilie veräußert, ist grundsätzlich zu prüfen, ob eine Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG vorliegt. Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen geht nämlich einer umsatzsteuerlichen Lieferung vor. D. h., kommt die Regelung zur Geschäftsveräußerung zur Anwendung, muss diese auch angewandt werden. Dabei ist es unerheblich, dass im notariellen Kaufvertrag...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 9 Auswirkungen der Steuerfreiheit

Gesamtumsatz Wenn eine Steuerbefreiung eingreift, hat das zunächst Auswirkungen auf den Gesamtumsatz. Das Umsatzsteuergesetz sieht für bestimmte Vorschriften, deren Anwendung von dem Erreichen einer Umsatzgröße abhängig ist, die Ermittlung eines Gesamtumsatzes vor. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um die Vorschriften über die Ist-Besteuerung[1] und die Kleinunternehmerbes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umsatzsteuer bei Haus- und Grundbesitz

Überblick Mit der Umsatzsteuer werden Lieferungen und Leistungen besteuert, die von Unternehmern gegen Entgelt erbracht werden. Anders als die Einkommensteuer, die für die Besteuerung einen vom Steuerpflichtigen erwirtschafteten Überschuss bzw. Gewinn voraussetzt, wird bei der Umsatzsteuer der Verbrauch bzw. die Leistung besteuert. Für den Unternehmer ist die Umsatzsteuer g...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 8 Andere Befreiungsvorschriften (insbesondere Art. 67 NATO-ZAbK)

Neben den vorbeschriebenen Tatbeständen enthält der Katalog des § 4 UStG weitere Befreiungen, die jedoch für den Bereich des Haus- und Grundbesitzes regelmäßig ohne große Bedeutung sind. Befreiungen nach dem NATO-Truppenstatut Das Abkommen, das die Parteien des Nordatlantik-Vertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen geschlossen haben[1], enthält in Art. 67 des Zusatzabkom...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 1 Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten

Keine Doppelbelastung Nach § 4 Nr. 9a UStG sind die Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen – also grunderwerbsteuerbar sind – von der Umsatzsteuer befreit. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Bestellung von Erbbaurechten (BFH-Urteil v. 28.11.1967, II 1/64; BFH-Urteil v. 28.11.1967, II R 37/66) Übertragung von Erbbaurechten (BFH-Urteil v. 5.12.1979, II R 1...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 5.1 Besonderheit bei Grundstücken mit einer nur einmaligen Verwendung

Keine Begrenzung Wird das Grundstück nur zu einem einmaligen Umsatz verwandt, kommt es nicht zu einer Begrenzung des Berichtigungszeitraums. Hierbei handelt es sich regelmäßig um unbebaute Grundstücke oder Betriebsgebäude. Die Berichtigung ist bei solchen Grundstücken immer dann durchzuführen, wenn sich die ursprüngliche Verwendungsabsicht geändert hat.[1] Praxis-Beispiel Kauf...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 1 Aufzeichnungspflichten

Aufzeichnungen Jeder Haus- und Grundeigentümer, der gemäß § 2 UStG als Unternehmer anzusehen ist, muss aus umsatzsteuerlichen Gründen Aufzeichnungen führen, wenn er auf die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a oder § 4 Nr. 12 UStG freiwillig verzichtet hat. Wurde der Verzicht nicht ausgeübt, weil beispielsweise die Vermietung nur zu Wohnzwecken erfolgt, erübrigt si...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Pensionsreitställe (Pensionspferdehaltung)

Tz. 16 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Bei der Vermietung von Stallplätzen unter gleichzeitiger Übernahme der Fütterung und Pflege liegt zivilrechtlich ein Vertrag besonderer Art vor, weil der Einstellungsvertrag sowohl Merkmale eines Mietvertrages als auch Merkmale anderer Vertragsarten aufweist. Tz. 17 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 In den Fällen der Pferdeeinstellungsverträge liegt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Leistungen von Vormündern und Ergänzungspflegern – § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. c UStG

Rz. 86 Nach § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. c UStG sind im Gleichklang mit § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. k UStG auch die Leistungen, die von Einrichtungen erbracht werden, die als Vormünder nach § 1773 BGB oder als Ergänzungspfleger nach § 1809 BGB bestellt worden sind, von der USt befreit. Nach gefestigter Rechtsprechung des EuGH umfasst der Begriff "Einrichtungen" unabhängig von der Rec...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Pensionsreitställe, die Stallboxen vermieten ("Box ohne Pflege")

Tz. 27 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Werden an Mitglieder oder andere Personen von Reit-, Fahr- oder Pferderennvereinen Stallboxen (Stallplätze) zum Unterstellen von Pferden vermietet, ohne dass weitere Leistungen erbracht werden (z. B. Fütterung, Pflege, Reinigen, tägliche Bewegung der Reitpferde usw.), liegt eine Vermietungsleistung vor. Die dauerhafte Vermietung von Pferdebo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Andere Einrichtungen mit sozialem Charakter

Rz. 26 Neben den öffentlichen Einrichtungen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind auch andere (auch nicht öffentliche) Einrichtungen mit sozialem Charakter subjektiv steuerbegünstigt. Der Begriff der "anderen Einrichtung mit sozialem Charakter" entspricht der Formulierung der maßgeblichen unionsrechtlichen Grundlage.[1] Auf der Grundlage der dort eingeräumten Befugnis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Zum 1.1.1980 wurde § 4 Nr. 25 aus § 4 Nr. 25 UStG 1967/1973 übernommen. In Buchst. a der Vorschrift wurde der Begriff "Leibeserziehung" durch die Bezeichnung "Sport" ersetzt und damit auch an die neue Abgabenordnung angepasst. Außerdem wurde die Steuerbefreiung nach Buchst. c auf die Durchführung von sportlichen Veranstaltungen ausgedehnt. Dies sollte zur weiteren Förd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Bisher abgelehnte Steuerermäßigungen

Rz. 12 Insbesondere für folgende Bereiche hat der Gesetzgeber bei Einführung der MwSt – teils nach langen Debatten – eine Steuerermäßigung ausdrücklich abgelehnt: Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften, Energie (Gas, elektrischer Strom, Wärme). Allerdings ist nach § 28 Abs. 5 und 6 UStG der ermäßigte USt-Satz von 7 % befristet vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 auf die Lieferungen v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 25 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen und befreit – neben den Bestimmungen in § 4 Nr. 23 UStG und § 4 Nr. 24 UStG – Leistungen der Jugendhilfe nach SGB VIII und bestimmte andere Leistungen der Jugendbetreuung. Die Vorschrift begünstigt bestimmte Leistungen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und anderer Einrichtungen mit sozialem Charakter sowie, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Basiswissen Umsatzsteuer / 13.4.3 Voraussetzungen einer Option nach § 9 Abs. 2 UStG

Die Möglichkeit, auf die Umsatzsteuerbefreiung von bestimmten Umsätzen zu verzichten, ist nach § 9 Abs. 2 UStG eingeschränkt.[1] Von dieser Einschränkung sind folgende Umsätze betroffen: die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken[2] die Überlassung von Grundstücken und Grundstücksteilen zur Nutzung aufgrund eines auf Übertragung des Eigentums gerichteten Vertrages oder Vo...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Lieferung von Gegenständen zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels (zu § 6 Abs. 3 UStG)

Kommentar Befördert oder versendet ein Käufer einen Gegenstand zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels in das Drittlandsgebiet, kann eine steuerbefreite Ausfuhrlieferung nur unter besonderen Voraussetzungen vorliegen. Die Finanzverwaltung präzisiert die bisher im UStAE aufgenommenen Regelungen zur Steuerbefreiung in diesen Fällen und nimmt darüber hinaus Abg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Steuerbefreiung

Rz. 13 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG bestimmen sich nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift aufgezählten Unternehmer (Einrichtungen). Rz. 14 Steuerfrei sind nach der V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 7 § 4 Nr. 23 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. h und i sowie Art. 134 MwStSystRL, wobei der Gesetzgeber erst mit der Fassung der Vorschrift ab 1.1.2020 von den Wahlmöglichkeiten nach Art. 133 MwStSystRL, die dort genannten Steuerbefreiungen (hierzu gehört auch die Befreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. h und i MwStSystRL) von bestimmten Bedingungen abhängig zu mach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Steuerbegünstigte Empfänger

Rz. 46 Die steuerbegünstigten Umsätze müssen nach § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 folgendem Personenkreis (abschließende Aufzählung) zugutekommen: Jugendliche/Säuglinge i. S. d. Vorschrift, Personen, die bei der Erziehung, Ausbildung, Fortbildung oder Pflege der Jugendlichen/Säuglinge tätig sind (Erziehungs- und Pflegepersonal), zu deren eigenen Zwecken, Personen, die b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Etwas mehr Klarheit zum Beg... / 2. Praxisgemeinschaft als Unternehmerin gem. § 2 Abs. 1 UStG

Wenig überraschend und keinesfalls neu ist daneben, dass eine nach außen auftretende Praxisgemeinschaft Unternehmerin im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist und die Geschäftsführungsleistungen keine Leistungen an einen oder beide der an der Praxisgemeinschaft beteiligten Ärzte darstellen (Rz. 24 f., 28). Dass die Außen-GbR Unternehmerin im umsatzsteuerrechtlichen Sinne sein ka...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Den Satzungszwecken unmittelbar dienend

Rz. 27 Die Leistungen der begünstigten Einrichtungen sind – abgesehen von den in der Vorschrift genannten Naturalleistungen an das Personal – nur befreit, soweit die Leistungen den Satzungszwecken (der Einrichtungen) unmittelbar dienen. Das Tatbestandsmerkmal "unmittelbar" verknüpft die Leistungen nicht mit dem von der Einrichtung angestrebten Ziel, bezieht sich also nicht a...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 4.7.2 Option bezüglich einzelner Eigentümer

Da die GdWE also zunächst weiterhin von der Umsatzsteuer befreit ist, kann die Umsatzsteuerbefreiung allerdings für einzelne Eigentümer von Nachteil sein, nämlich für diejenigen, die ihr Teileigentum zu unternehmerischen Zwecken nutzen oder zu solchen Zwecken weitervermieten. Diese unternehmerisch tätigen Eigentümer hätten bspw. aus Erhaltungsaufwendungen für das Gemeinschaf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Zusammenhang mit § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG

Rz. 8 Die Vorschrift des § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG steht in Zusammenhang mit § 4 Nr. 2, § 8 Abs. 2 UStG. Nach § 8 Abs. 2 UStG werden ab 1.1.1994 Umsätze an Unternehmer, die mit Luftfahrzeugen den Vorsteuerabzug ausschließende Beförderungen i. S. d. § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG durchführen, von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 2 UStG ausgenommen. Hierdurch sollen gleiche Wettbew...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / I. Aus der Gesetzgebung

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Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besteuerung einer Fotovolta... / 7.1.1 Warum ein Null-Steuersatz eingeführt wurde

Keine Umsatzsteuerbefreiung Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde ein umsatzsteuerlicher Null-Satz eingeführt. Dieser gilt für alle Fotovoltaikanlagen die nach dem 31.12.2022 angeschafft bzw. installiert wurden. Hierbei handelt es sich nicht um eine Umsatzsteuerbefreiung, sondern um eine Regelung eines Umsatzsteuersatzes. Diese Unterscheidung ist für den Vorsteuerabzug äußers...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besteuerung einer Fotovolta... / 9.2.1 Steuerliche Folgen für den Verpächter

Die Vermietung oder Verpachtung des Daches gegen eine Dachsanierung ist als tauschähnlicher Umsatz anzusehen (ggf. Tausch mit Baraufgabe). Der Vermieter/Verpächter erhält vom Mieter/Pächter aufgrund der Dachsanierung eine Werklieferung. Die Werklieferung ist teilbar. Das heißt, dass der Wert der Werklieferung auf das gesamte Gebäude aufgeteilt werden muss. Kurz: Die Dachsani...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besteuerung einer Fotovolta... / 9.1 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Es gibt auch einen Markt dafür, dass Hauseigentümer ihr Dach an andere Unternehmen verpachten, die ihrerseits auf dem gepachteten Dach eine Fotovoltaikanlage installieren. In diesem Fall erzielt der Dacheigentümer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG. Umsatzsteuerlich sind diese Vermietungen nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei. Der Vermieter de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Mensabetriebe

Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Ertragsteuerlich gelten Mensen als Zweckbetriebe i. S. d. § 66 AO (AEAO Nr. 5 zu § 66 AO; Anhang 2). Der Verkauf von Tabakwaren, alkoholischen Getränken und Handelswaren darf dabei 5 v. H. des Gesamtumsatzes nicht übersteigen (vgl. im Einzelnen auch: "Café/Cafeteria"). Mensen der Studentenwerke, die von als gemeinnützig anerkannten Studentenwerken b...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Umsatzsteuer

Tz. 30 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Steuerbegünstigte Körperschaften unterliegen – genauso wie alle anderen Unternehmen – den gleichen umsatzsteuerlichen Regelungen. Insbesondere kennt das Umsatzsteuerrecht keine allgemeine Befreiung steuerbegünstigter Körperschaften wegen "Gemeinnützigkeit". Jedoch sind eine Vielzahl der Tätigkeiten wegen der Art der Tätigkeit und nicht wegen ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 2 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Unter die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 18 UStG (Anhang 5) fielen lange Zeit grundsätzlich auch die Lieferungen von Mahlzeitendiensten ("Essen auf Rädern") an hilfsbedürftige, alte, kranke und behinderte Menschen. Hierbei ist aber zu beachten, dass die Umsatzsteuerfreiheit nur für die Leistungen an hilfsbedürftige Personen gilt. Werden auc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltung: Anspruch auf Ab... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wann ein Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf hat, dass eine Verwaltung abberufen wird. Anspruch auf Abberufung Ein Wohnungseigentümer kann nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG im Einzelfall verlangen, dass der Amtsträger abberufen wird. Voraussetzung für diesen Anspruch ist, dass allein ein Abberufungsbeschluss dem Interesse der Gesamth...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Umsätze, die unter das VersStG fallen

Rz. 28 Gegenstand der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 10 UStG sind alle steuerbaren Leistungen, denen ein Versicherungsverhältnis i. S. d. VersStG zugrunde liegt. Das Steuersubjekt der VersSt ist in § 1 VersStG geregelt. Seit dem 1.7.2010 ist das Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) die bundesweit zuständige Finanzbehörde für die Verwaltung der VersSt (und der Feuerschutzst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Einzelfälle

Rz. 58 Durch den Abschluss eines (sog. unechten) Gruppenversicherungsvertrags zwischen einem Verein bzw. Berufsverband und einem Versicherungsunternehmen erlangen weder die Vereinsmitglieder noch die Arbeitnehmer einen Versicherungsschutz. Diesen erhalten die Vereinsmitglieder und Arbeitnehmer erst durch den Abschluss des individuellen Versicherungsvertrags. Durch den Abschl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.3.1 Ausgangslage

Rz. 1111 Nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten "die von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführten Dienstleistungen" von der USt. Die Umsatzsteuerbefreiung für Postdienstleistungen nach § 4 Nr. 11b UStG in der seit dem 1.7.2010 geltenden Fassung gilt für alle Unternehmer, die sich zum ständigen und flächendeckenden Anbieten der Gesamtheit od...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1.13.2 Richtlinie

Rz. 19 Eine Richtlinie ist nach Art. 288 Abs. 3 AEUV für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet ist, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, lässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und Mittel zu ihrer Umsetzung in nationales Recht. Anders als die Verordnung muss eine Richtlinie somit in innerstaatliches Recht transformiert werden, um rechtl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 5): Krypt... / 2. EuGH = Umsatzsteuerbefreiung

Der Umtausch konventioneller Währungen in Krypto-Währungen und umgekehrt ist jedoch – nach Auffassung der EuGH – nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL von der Mehrwertsteuer befreit.[16] Nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL sind Umsätze, die sich u.a. auf Devisen, Banknoten und Münzen beziehen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind, von der Steuer befreit. Diese Steue...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer: Verzicht auf ... / a) Unionsrecht

Umsatzsteuerbefreiung schließt grundsätzlich das Vorsteuerabzugsrecht aus Eingangsleistungen aus: Art. 135 Abs. 1 b) bis g) MwStSystRL regelt, dass zahlreiche Bank- und Finanzumsätze von der Umsatzsteuer befreit sind. Diese Umsatzsteuerbefreiung schließt jedoch zugleich grundsätzlich das Recht auf Vorsteuerabzug aus den Eingangsleistungen aus[6]. Hintergrund für die Steuerbe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer: Verzicht auf ... / 2. Entscheidung des FG Hamburg

Der zugrunde liegende Sachverhalt: Eine inländische Unternehmerin hatte für Banken in Frankreich, Lettland, Malta und Rumänien Finanzprodukte vermittelt. Sie war der Auffassung, dass sie aus dieser Tätigkeit vollumfänglich zum Vorsteuerabzug berechtigt sei, und stützte sich in erster Linie auf einen Verzicht auf die Steuerbefreiung der Umsätze. Der BFH habe bereits für den F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.1.1 Wasserfahrzeuge nach dem Zolltarif

Rz. 32 Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG gilt nur für Seeschiffe, d. h. für Wasserfahrzeuge, die für die Seeschifffahrt geeignet sind. Voraussetzung für die Anwendung des § 8 Abs. 1 UStG ist somit zunächst die objektive Seetauglichkeit des betreffenden Wasserfahrzeugs. Nach Abschn. 8.1. Abs. 2 UStAE gehören zu diesen Wasserfahrzeugen insbesonde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 2. Steuerfreiheit – § 4 UStG

BMF-Einführungsschreiben zur Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von alternativen Investmentfonds: Durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG v. 11.12.2023, BGBl. I 2023, 354) wurde der Anwendungsbereich der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG auf alle alternativen Investmentfonds (AIF) i.S.d. § 1 Abs. 3 KAGB erweitert. Die Änderung ist mit Wirkung zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Umsatzsteuer

Tz. 19 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Für Krankenhäuser ist generell die Umsatzsteuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 14 UStG (Anhang 5) von Bedeutung. § 4 Nr. 14a UStG (Anhang 5) regelt die Umsatzsteuerbefreiung von ärztlichen Heilbehandlungen, § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG (Anhang 5) befasst sich mit der Umsatzsteuerbefreiung von Krankenhäusern. § 4 Nr. 14 UStG (Anhang 5) befreit s...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 2 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die Umsätze, die durch die Beförderung von kranken und verletzten Personen mit Fahrzeugen (Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen), die hierfür eine besondere Einrichtung haben, erzielt werden, sind nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG (Anhang 5) steuerbefreit. Diese Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 17 UStG (Anhang 5) ist nicht an das Merkmal der Geme...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 8 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Umsatzsteuerlich liegen umsatzsteuerpflichtige Umsätze vor, die mit dem Regelsteuersatz zu besteuern sind. Dies gilt also beispielsweise für die entgeltlichen Medikamentenlieferungen an eine ermächtigte Ambulanz des Krankenhauses, an Poli-Kliniken, an Institutsambulanzen, an sozialpädiatrische Zentren – soweit keine Innenumsätze vorliegen – u...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 6 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Eine Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG (Anhang 5) ist auch für den Transport von schwer Körperbehinderten mit Krankenfahrzeugen möglich (A 4.17.2 UStAE). Es kommt weder darauf an, ob es sich bei dem der Beförderung zugrundeliegenden Vertrag um einen Beförderungsvertrag gehandelt hat noch auf die Identität zwis...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerbefreiung für Haarwurzeltransplantationen bei Haarausfall (Alopezie)

Leitsatz 1. Ein therapeutischer Zweck im umsatzsteuerrechtlichen Sinne kann auch dann vorliegen, wenn eine Haarwurzeltransplantation nicht auf die Ursachen des Haarausfalls einwirkt, sondern lediglich ihre Folgen beseitigt. 2. Bei hereditärer und vernarbender Alopezie besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass ein behandlungsbedürftiger Zustand vorliegt. 3. Die Diagnose e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerschuldnerschaft für Subunternehmerleistungen eines polnischen Pflegedienstes

Leitsatz Wenn ein im Inland ansässiger Pflegedienst mit steuerfreien Ausgangsumsätzen Subunternehmerleistungen eines in Polen ansässigen Pflegedienstes bezieht, schuldet das inländische Unternehmen dafür die Umsatzsteuer. Ein Vorsteuerabzug daraus ist wegen eigener steuerfreier Umsätze nicht möglich. Sachverhalt Die Klägerin betreibt einen im Inland ansässigen mobilen Pflegedienst und erbringt Leistungen wie persönliche Assistenz, ambulante Pflege und 24-Stunden-Betreuung. In den Streitjahren 201...§ 4 Nr. 16 Buchst. k) UStG§ 13b UStG§ 3a Abs. 2 UStGmehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Garage, Vermietung / 1 So kontieren Sie richtig

So kontieren Sie richtig! Die Vermietung und Verpachtung von Grundstü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtungen-ABC / Zusammenfassung

Überblick Betriebsvorrichtungen sind Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören. Dazu gehören alle Vorrichtungen einer Betriebsanlage, die in so enger Beziehung zu einem Gewerbebetrieb als solchem stehen, dass dieser unmittelbar durch sie betrieben wird. Das gilt auch dann, wenn sie wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind. Ertra...mehr