Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuerbefreiung

Beitrag aus der verein wissen
Änderungen im Umsatzsteuerr... / 3.2 Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Corona-Krise

Steuerbegünstigte Vereine dürfen sich unabhängig von ihren Satzungszwecken zur Bewältigung der Auswirkung der Corona-Krise engagieren. Dieses Engagement ist keine Gefahr für die eigene Gemeinnützigkeit. Die Finanzverwaltung wird aus diesen satzungsfremden Aktivitäten keine negativen Konsequenzen für die Gemeinnützigkeit ziehen. Ein begünstigtes Engagement eines Vereins kann b...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Änderungen im Umsatzsteuerr... / 4 Leistungen für die Jugend, Kinderbetreuung und Schule

Die Umsatzsteuerpflicht der Erlöse im Zusammenhang mit der Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen ist neu geregelt worden. Von der Umsatzsteuer befreit sind die Erlöse für Leistungen der Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen, Schulunterricht, Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildung, berufliche Umschulung und eng damit verbundene Leistungen, wenn die L...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Kinderbetreuungsvereine bzw... / 6 Rechtsvorschriften

Gesetze Betriebserlaubnis für Kitas § 45 SGB VIII Satzungsmäßige Gemeinnützigkeit § 60a AO Vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder § 26 BGB Ehrenamtsfreibetrag § 3 Nr. 26a EStG Übungsleiterfreibetrag § 3 Nr. 26 EStG Zweckbetrieb § 68 Nr. 1b AO Missbrauchsklausel zum Zweckbetrieb § 65 AO Umsatzsteuerbefreiung für Erlöse aus dem Kindergartenbetrieb § 4 Nr. 25 UStG Kleinunternehmerregelung § ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Leistungen Heilerziehungspfleger im Rahmen der Eingliederungshilfe: Umsatzsteuerbefreiung

Leitsatz Leistungen eines Unternehmers als Heilerziehungspfleger im Rahmen der Eingliederungshilfe sind weder nach § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l UStG noch unter Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerbefreit, wenn die Betreuten sie aus ihrem persönlichen Budget bezahlen. Sachverhalt Der klagende staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger war im Streitjahr 2020 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gewerberaummietverhältnis: ... / 1.2 Besonderheiten für Wohnungsgenossenschaften

Für Wohnungsgenossenschaften ist darüber hinaus zu beachten, dass ggf. für die Gewerberaumvermietung das "Nichtmitgliedergeschäft" zugelassen sein muss.[1] Die Mustersatzung sieht diese Möglichkeit alternativ vor.[2] Die Gewerberaumvermietung kann Auswirkungen auf die Steuerbefreiung von "Vermietungsgenossenschaften" haben (u. a. auf Körperschaft- und Gewerbesteuer), wenn Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Drittes Corona-Steuerhilfeg... / 2 Stärkung des Fondsstandorts Deutschland

Mit Art. 4 des Regierungs-Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz – FoStoG)[1] sollen in § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG nach den Wörtern "im S...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Umsatzsteuervergünstigung für NATO-Hauptquartiere (zu § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. d UStG)

Kommentar Aufgrund des Art. 14 Abs. 2 des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere [1] sind Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Hauptquartier ausführt, sowie Lieferungen und sonstige Leistungen an ein Hauptquartier unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Die Voraussetzungen für diese Umsatzsteuerbefreiungen entsprechen wei...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Pandemiebedingte Sondermaßnahmen

Kommentar Die Finanzverwaltung hatte mit Schreiben vom 9.4.2020[1] und vom 26.5.2020[2] Sondermaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie geregelt. Diese – teilweise ertragsteuerrechtlich, teilweise umsatzsteuerrechtlich – ausgerichteten Maßnahmen werden jetzt verlängert und ausgeweitet. Soweit steuerbegünstigte Körperschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG) entgeltlich Personal, Räumlich...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zum Begriff der erzieherischen Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG

Leitsatz 1. Eine erzieherische Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ist – über die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten hinaus – auf die umfassende Schulung des menschlichen Charakters und die Bildung der Persönlichkeit im Ganzen gerichtet. Keine erzieherische Tätigkeit liegt demgegenüber vor, wenn eine im Rahmen ambulanter Eingliederungshilfe gewährte Unt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung

Rz. 57 Die besondere Umsatzsteuerbefreiung der Lieferungen und sonstigen Leistungen an die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen nach Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk ergibt sich nur, wenn jede der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist[1]: Die Lieferung oder sonstige Leistung muss von einer amtlichen Beschaffungsstelle der Stationierungstruppen in Auft...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung

Rz. 141 Die Inanspruchnahme der Umsatzsteuerbefreiung für Lieferungen und sonstige Leistungen an die in der Bundesrepublik errichteten NATO-Hauptquartiere erfordert insgesamt die folgenden Voraussetzungen: Die Lieferung oder sonstige Leistung muss von einem Hauptquartier oder einer deutschen Behörde für ein Hauptquartier in Auftrag gegeben worden sein (Rz. 142ff.). Der Gegenst...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung

Rz. 12 Eine Umsatzsteuerbefreiung wird gewährt, wenn jede der folgenden Voraussetzungen vorliegt[1]: Die Lieferung oder sonstige Leistung muss an Stellen der USA ausgeführt worden sein.[2] Es müssen Verteidigungsausgaben der USA i. S. d. Art. II OffshStA und der Nr. 2 des Anhangs zum OffshStA vorliegen.[3] Das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung muss mit den in Nr....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.3 Einzelfälle

Rz. 86 Ein Unternehmer, der in den Räumen eines Klubs, welcher Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte zugänglich ist, Heißgetränkeautomaten aufstellt und selbst betreibt, liefert aufgrund eines mit den Stationierungsstreitkräften geschlossenen Automatenaufstellungsvertrags Waren unmittelbar an die Mitglieder der Truppe und nicht an die Truppe oder das zivile Gefolge. Für...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.4 Beleg- und Buchnachweis

Rz. 163 Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach Art. 14 Abs. 2 NATO-HQ-ErgAbk sind nachzuweisen. Aufgrund Art. 14 Abs. 2 Buchst. f NATO-HQ-ErgAbk ist mit SHAPE vereinbart worden, dass der Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferungen und sonstigen Leistungen anhand eines ordnungsgemäß ausgefüllten Abwicklungsscheins er...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.1 Lieferungen oder sonstige Leistungen an Stellen der Vereinigten Staaten

Rz. 13 Die Lieferungen oder sonstigen Leistungen müssen nach Art. III Nr. 1 OffshStA an Stellen der USA ausgeführt werden. Das sind Dienststellen, die ermächtigt sind, Rechtsgeschäfte im Namen der USA und mit bindender Wirkung für die USA im Rahmen des OffshStA abzuschließen. Die auftraggebende Stelle der amerikanischen Streitkräfte ist i. d. R. eine Beschaffungsstelle (pur...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.5 Gebrauch oder Verbrauch durch die Truppe, das zivile Gefolge, ihre Mitglieder oder deren Angehörige

Rz. 102 Die Umsatzsteuerbefreiung nach Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Lieferungen oder sonstigen Leistungen für den Gebrauch oder Verbrauch durch die Truppe, das zivile Gefolge, ihre Mitglieder oder deren Angehörige bestimmt sind. Dies ergibt sich aus einer entsprechenden Bestätigung der amtlichen Beschaffungsstelle auf dem Abwic...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.4 Zeitpunkt der Vorlage von Beschaffungsaufträgen

Rz. 101 Grundsätzlich ist die Umsatzsteuerbefreiung nach Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk zu versagen, wenn im Zeitpunkt der Ausführung der Leistung kein Beschaffungsauftrag einer amtlichen Beschaffungsstelle vorliegt. Es bestehen von Seiten der Finanzverwaltung jedoch keine Bedenken, bei Dauerleistungsverhältnissen (z. B. Anmietung eines Kraftfahrzeugs, einer Unterkunft) die Umsatz...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 Gebrauch oder Verbrauch durch das Hauptquartier oder den berechtigten Personenkreis

Rz. 154 Nach Art. 14 Abs. 2 Buchst. b NATO-HQ-ErgAbk kann eine Umsatzsteuerbefreiung für Lieferungen oder sonstige Leistungen nur gewährt werden, wenn die Leistungen vom Hauptquartier in Auftrag gegeben worden sind und für den Gebrauch oder Verbrauch durch das Hauptquartier, durch dessen Personal (Truppe und Zivilpersonal) oder durch die Angehörigen des Personals bestimmt si...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemein

Rz. 171 Der belegmäßige Nachweis ist bei Lieferungen und sonstigen Leistungen einheitlich geregelt.[1] Grundsätzlich ist er auch bei den sonstigen Leistungen allein durch einen Abwicklungsschein zu erbringen. Teil 1 des Abwicklungsscheins (Lieferschein) ist vom Unternehmer auszufüllen und Teil 2 des Abwicklungsscheins (Empfangsbestätigung und Zahlungsbescheinigung) ist für d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.7 Berechnung des Entgelts

Rz. 115 Bei der Berechnung des Preises muss die USt außer Ansatz gelassen werden, die im Fall der Steuerpflicht für die ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung zu zahlen wäre. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn ein Unternehmer, der seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG versteuert, den offenen Ausweis der USt unterlässt und in der Rechnung bestätigt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.3 Berechnung der Entgelte

Rz. 159 Bei der Berechnung des Preises muss die USt außer Ansatz gelassen werden, die im Fall der Steuerpflicht für die ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung zu zahlen wäre. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn ein Unternehmer, der seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG versteuert, den offenen Ausweis der USt unterlässt und in der Rechnung bestätigt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Auftraggeber

Rz. 142 Als Auftraggeber der umsatzsteuerbefreiten Lieferungen und sonstigen Leistungen treten gemäß dem BMF v. 8.8.2017[1] die folgenden Hauptquartiere als amtliche Beschaffungsstellen auf: NATO International Military Headquarters (IMHQ) / Organizations (ACO) Supreme Headquarters Allied Powers Europe (SHAPE), Allied Command Operations (ACO), Casteau (Mons)/Belgien Supreme Head...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Beschaffungsverfahren

Rz. 68 Bei der Erteilung der Aufträge verfahren die Beschaffungsstellen der Truppen nach ihren jeweiligen dienstlichen Anordnungen, nach denen sie je nach Auftragserteilung besondere Formulare verwenden, die die Eigenarten der Lieferungen berücksichtigen (z. B. für Großaufträge, für Rahmenverträge, für Lieferungen auf Abruf). Diese Formulare sehen Angaben über die Bezeichnun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.3 Zahlung der Entgelte

Rz. 25 Die Zahlungen in Dollar werden i. d. R. mit einem Scheck geleistet, der zulasten des Schatzamtes der Vereinigten Staaten (United States Treasury) ausgestellt ist. Rz. 26 Für Beschaffungen der USA mit anderen als den in Nr. 2 des Anhangs zum OffshStA aufgeführten DM-Mitteln (ab 1.1.2002 Euro) und für Beschaffungen der Post-Exchange-Organisation (z. B. EES) können Abgabe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 53 Nach Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk werden die Lieferungen und sonstigen Leistungen an die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen NATO-Streitkräfte von der USt befreit. Nach dem Sinn und Zweck des NATO-ZAbk sollen die von den Entsendestaaten im Interesse der gemeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben für die Beschaffung ihrer in der Bundesrepublik ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Auftraggeber

Rz. 61 Nach Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk sind Lieferungen und sonstige Leistungen an eine Truppe oder ein ziviles Gefolge nur dann von der USt befreit, wenn die Lieferungen oder sonstigen Leistungen von einer amtlichen Beschaffungsstelle der Truppe oder des zivilen Gefolges oder von einer deutschen Behörde für die Truppe oder das zivile Gefolge in Auftrag gegeben worden sind. Di...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.6 Zahlung der Entgelte

Rz. 112 Zur Verhinderung von Missbräuchen müssen die Truppen das Entgelt durch Scheck oder Überweisung aus einem Konto der zahlenden Dienststelle entrichten. Barzahlungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Bei vereinfachten Beschaffungsverfahren für Leistungen an berechtigte Personen werden von der Finanzverwaltung jedoch Ausnahmen zugelassen werden (vgl. Rz. 74ff.). Rz. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Auszug aus dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA über die von der Bundesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen für die von den Vereinigten Staaten im Interesse der gemeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben (BGBl II 1955, 823, BStBl I 1955, 620)

Rz. 1 Zitat Artikel III Hinsichtlich der Steuern und Zölle, die die Verteidigungsausgaben der Vereinigten Staaten i. S. d. Artikels II und der Bestimmungen des Anhangs berühren, werden folgende Vergünstigungen gewährt: Umsatzsteuer Umsatzsteuerbefreiung wird gewährt für Lieferungen von Waren einschließlich Werklieferungen und für sonstige Leistungen an Stellen der Vereinigten St...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.5 Beleg- und Buchnachweis

Rz. 32 Das Vorliegen der materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Steuerbefreiung muss sich grundsätzlich eindeutig und leicht nachprüfbar aus den Belegen (Belegnachweis) und aus den Aufzeichnungen des Unternehmers (Buchnachweis) ergeben. Grundsätzlich kann ein ordnungsgemäß ausgefüllter Abwicklungsschein[1] als Belegnachweis dienen. Rz. 33 Der Unternehmer muss die Vorausset...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.9 Zusammenarbeit der Behörden zur Verhütung von Steuerzuwiderhandlungen

Rz. 121 Bei Zuwiderhandlungen im Rahmen der Inanspruchnahme umsatzsteuerlicher Vergünstigungen aufgrund des NATO-ZAbk sollen die Behörden einer Truppe und eines zivilen Gefolges mit den von den obersten Finanzbehörden der Länder bestimmten deutschen Behörden zusammenarbeiten. Es dürfte im Rahmen der Amtshilfe zulässig sein, die amtlichen Beschaffungsstellen dafür verantwortl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Rechtsentwicklung und zeitliche Anwendung der Vorschrift

Rz. 40 Bereits vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland verlangten die ehemaligen westlichen Besatzungsmächte, dass die für die ausgeführten Umsätze an die Besatzungstruppen und an angegliederte oder unterstellte Organisationen sowie an nichtdeutsche Stellen, Missionen oder bestimmte andere Organisationen (z. B. PX-Organisationen, European Exchange System (EES), Ameri...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.2 Verteidigungsausgaben der USA

Rz. 22 Bei den Entgelten für Leistungen an Stellen der USA muss es sich um Verteidigungsausgaben i. S. d. Art. II des OffshStA und der Nr. 2 des Anhangs zum OffshStA handeln. Das sind Ausgaben, die von den USA – im Fall der Ausfuhr von den USA oder in ihrem Auftrag – für Ausrüstung, Materialien, Einrichtungen oder Leistungen für die gemeinsamen Verteidigungsbemühungen geleis...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.4 Berechnung des Entgelts

Rz. 29 Bei der Berechnung des Preises für die Lieferung oder sonstige Leistung an Stellen der USA i. S. d. OffshStA muss der Unternehmer die USt außer Ansatz lassen. Der Unternehmer, der seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG [1] versteuert, muss den offenen Ausweis der USt unterlassen und in der Rechnung bestätigen, dass er von der Steuerbefreiung nach dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.8 Beleg- und Buchnachweis

Rz. 119 Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk sind nachzuweisen.[1] Das Vorliegen der Voraussetzungen muss sich grundsätzlich eindeutig und leicht nachprüfbar aus den Belegen (Belegnachweis) und aus den Aufzeichnungen des Unternehmers (Buchnachweis) ergeben.[2] Kann der Unternehmer den beleg- und buchmäßigen Nachweis nicht, nicht vollständ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 9 Das OffshStA sieht u. a. in Art. III Nr. 1 Vergünstigungen auf dem Gebiet der USt vor. Die Vorschriften decken sich zu einem großen Teil mit denen des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut. Das OffshStA ist jedoch selbstständig anwendbar und wird im Allgemeinen als Grundlage für die Umsatzsteuervergünstigungen herangezogen, wenn Beschaffungen von Regierungsstellen der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 137 Nach Art. 14 Abs. 2 Buchst. b NATO-HQ-ErgAbk sind Lieferungen und sonstige Leistungen an NATO-Hauptquartiere in der Bundesrepublik Deutschland von der USt befreit, wenn sie von den Hauptquartieren in Auftrag gegeben werden und für den Gebrauch oder den Verbrauch durch das Hauptquartier oder durch den in Art. 14 Abs. 1 S. 3 NATO-HQ-ErgAbk bezeichneten Personenkreis be...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung und zeitliche Anwendung der Vorschrift

Rz. 2 Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA über die von der Bundesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen für die von den USA im Interesse der gemeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben v. 15.10.1954[1] – Offshore-Steuerabkommen (OffshStA) – ist am 8.11.1955 in Kraft getreten.[2] Der Deutsche Bundestag hatte dem OffshStA und seinem Anhan...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Personalgestellung durch religiöse und weltanschauliche Einrichtungen (zu § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 4.27.1 UStAE . Die Regelungen zur Umsatzsteuerbefreiung von Personalgestellungsleistungen durch religiöse und weltanschauliche Einrichtungen für bestimmte Tätigkeiten wurden schon zum 1.1.2015 [1] gesetzlich geändert. Die Finanzverwaltung passt jetzt Abschn. 4.27.1 UStAE an die geänderte Sprachfassung an. Klargestellt wird, dass ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Mitveräußerung des Inventars beim Verkauf einer Ferienwohnung zählt nicht zu den Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG in Verbindung mit § 23 EStG

Leitsatz Gegenstände des täglichen Bedarfs unterliegen nicht der Besteuerung nach § 22 Nr. 3 EStG in Verbindung mit § 23 EStG. Einer, in einem Kaufvertrag getroffenen, Kaufpreisaufteilung ist für steuerliche Zwecke grundsätzlich zu folgen. Sachverhalt Streitig ist die Kaufpreisaufteilung für den Verkauf einer Ferienwohnung hinsichtlich der mitverkauften Einrichtung der Ferien...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Umsatzsteuer-Änderungen ab ... / 3 Herausforderung: Umsatzsteuersätze 2020

Der Gesetzgeber hat zur Stärkung der Binnennachfrage die Mehrwertsteuersätze für Umsätze ab dem 01.07.2020 gesenkt. Nach dem 31.12.2020 sollen wieder die bisherigen Steuersätze gelten. Zudem ist gesetzlich geregelt worden, dass der Mehrwertsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsleistungen für den Zeitraum nach dem 30.06.2020 und vor dem 01.07.2021 mit dem ermäßigten Steue...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Gesetzliche Neuregelung

Tz. 39 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Im Rahmen des Entwurfes zum Jahressteuergesetz 2013 war eine Neufassung des § 4 Nr. 18 UStG (Anhang 5) geplant, die zum Ziel hatte, die Bestimmung des § 4 Nr. 18 UStG an die MwStSystRL anzupassen und insbesondere die Rechtsprechung des EuGH (vgl. Rs. Zimmermann) und des BFH umzusetzen. Eine Umsetzung ist aber dann im Gesetzgebungsverfahren n...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Unmittelbarkeit

Tz. 37 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Grundsätzlich erfordert das Kriterium der Unmittelbarkeit, dass die Leistung dem begünstigten Personenkreis unmittelbar zugutekommt, wonach maßgebend ist, wer Vertragspartner der Wohlfahrtseinrichtung und damit Leistungsempfänger im Rechtssinne ist (Abschn. 4.18.1 Abs. 5 UStAE). Deshalb sind beispielsweise Arzneimittellieferungen einer Krank...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Mitgliedschaft in einem Wohlfahrtsverband

Tz. 36 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Neben den Wohlfahrtsverbänden (s. Tz. 11, 12) ist auch ausreichend, wenn die Wohlfahrtsorganisation einem solchen amtlich anerkannten Wohlfahrtsverband als Mitglied ausgeschlossen ist. Es reicht z. B. auch aus, wenn die Organisation die Mitgliedschaft in einem Landes- oder selbständigen Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes innehat. Außerd...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Rockkonzerte

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Wird von einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtung ein Rockkonzert organisiert, kann es sich dabei um einen steuerbefreiten Zweckbetrieb nach § 68 Nr. 7 AO (kulturelle Veranstaltung, Anhang 1b) handeln. Voraussetzung für die Annahme eines Zweckbetriebs ist, dass die Körperschaft auch einen entsprechenden steuerbegünstigten Satzungszweck...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Verkehrssicherheitsvereine

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Verkehrssicherheitsvereine können wegen der Förderung der Verkehrssicherheit den Status der Gemeinnützigkeit erhalten (s. § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO, Anhang 1b). Fahrsicherheitstraining ist aber nach Auffassung des FG Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss vom 27.01.2012, EFG 2012, 1196) keine steuerbegünstigte Fortbildung. Einnahmen/Entgelte, die ein derartig...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsatzsteuer

Tz. 4 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften partizipieren im Bereich der Vermögensverwaltung an den Steuerbefreiungen und Steuerbegünstigungen. Die Entgelte, die für eine langfristige Vermietung von der Körperschaft vereinnahmt werden, sind für Zwecke der Umsatzsteuer, soweit keine Steuerbefreiungsvorschrift in Betracht kommt (s. § 4 U...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 UStG

Tz. 8 Stand: EL 115 – ET: 03/2020 Nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG (s. Anhang 5) sind die von den dort genannten kulturellen Einrichtungen der Gebietskörperschaften erzielten Umsätze steuerbefreit. Museen in diesem Sinn sind wissenschaftliche Sammlungen und Kunstsammlungen. Steuerfrei sind auch die Umsätze von Bühnenregisseuren und Bühnenchoreographen an Einrichtungen i. S. v. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 UStG

Tz. 15 Stand: EL 115 – ET: 03/2020 Eine weitere Steuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen kann nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (Anhang 5) zur Anwendung kommen. Werden von derartigen steuerbegünstigten Körperschaften Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher und belehrender Art durchgeführt und werden durch derartige Veranstaltungen Ei...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zum Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 4 Nr. 11b Satz 2 UStG

Leitsatz Wer Post-Universaldienstleistungen nach Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 97/67/EG, § 4 Nr. 11b UStG erbringt, hat Anspruch auf Erteilung der Bescheinigung nach § 4 Nr. 11b Satz 2 UStG. Normenkette § 4 Nr. 11b UStG, § 33 Abs. 1 PostG, Art. 132 Abs. 1 Buchst. a EGRL 112/2006 (= MwStSystRL), Art. 2 Nr. 13, Art. 3 Abs. 4 EGRL 97/67 Sachverhalt Der Kläger ist Insolvenzverwalte...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Einführung einer Wertgrenze bei Ausfuhrlieferungen im persönlichen Reisegepäck (zu § 6 Abs. 3a UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 6.11 Abs. 2-6 UStAE . Gelangen Gegenstände i. Z. m. einer Beförderungs- oder Versendungslieferung in das Drittlandsgebiet, kann unter weiteren Voraussetzungen eine Ausfuhrlieferung [1] vorliegen, die dann nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG steuerfrei ist. Werden die Gegenstände nicht für unternehmerische Zwecke erworben und im persö...mehr