Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2 Bewertungsobjekt

Rz. 34 Nach dem Einzelbewertungsgrundsatz (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) sind "Schulden … zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten". Diese Anweisung gilt auch für Rückstellungen. Die Schätzung des notwendigen Erfüllungsbetrags ist an den individuellen Merkmalen der zu passivierenden Verpflichtung auszurichten. Eine verpflichtungskompensierende Berücksichtigung von Vorteilserwartu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Vollständigkeit (Abs. 2)

Rz. 16 Die Buchführung muss vollständig sein; es gilt der Grundsatz "kein Beleg ohne Buchung", also die Verpflichtung zur lückenlosen Erfassung aller Geschäftsvorfälle.[1] An die erfassten Geschäftsvorfälle knüpfen dann die Aufbewahrungsvorschriften der §§ 257f. HGB an (§ 257 Rz 10). Praxis-Beispiel Der Kaufmann betreibt eine Gaststätte. Einen Teil der Umsätze bucht er ein, d...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 In kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb

Rz. 25 Ein Handelsgewerbe begründet nur dann die Kaufmannseigenschaft, wenn es einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Der Begriff "in kaufmännischer Weise", der das Handelsgewerbe vom Kleingewerbe abgrenzt, ist zunächst an der Größe orientiert – man spricht von einem "Klein"gewerbe, wenn die Unternehmensstrukturen nicht "in kaufmännischer Wei...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Zweigniederlassungsbericht (Abs. 2 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 96 Im Lagebericht sind Angaben zu den in- und ausländischen Zweigniederlassungen der Ges. zu machen. Als Zweigniederlassung angesehen wird "ein auf Dauer angelegter, räumlich und organisatorisch von der Hauptniederlassung getrennter Unternehmensteil ohne eigene Rechtspersönlichkeit, der im Außenverhältnis selbstständig handelt und im Innenverhältnis weisungsgebunden ist....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / 5. Besteuerung einer Rückvergütung

Fraglich ist, ob die Rückvergütung einer Genossenschaft bei den Mitgliedern zu besteuern ist. Sofern die Anteile an einer Genossenschaft zum BV gehören, führt eine Rückvergütung zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit.[11] Bei einer Körperschaft bleibt eine Rückvergütung bei der Ermittlung des Einkommens nicht nach § 8b Abs. 1 KStG...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Inhalte der einzelnen Posten des Umsatzkostenverfahrens

Rz. 211 Abweichend zum GKV liegt dem Aufwandsausweis im Umsatzkostenverfahren (UKV) im betrieblichen Bereich der Erfolgsrechnung statt der primären Aufwandsgliederung des GKV eine sekundäre Gliederung nach Funktionsbereichen zugrunde (Rz 18). So ist beim UKV der Ausweis der betrieblichen Aufwendungen differenziert nach den Funktionsbereichen Herstellung, Verwaltung und Vertr...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Abgrenzung latenter Steuern (Nr. 4)

Rz. 10 Während latente Steuern vor Einführung des BilMoG nur bedingt von praktischer Bedeutung waren,[1] hat die Einschränkung der Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz sowie die Aufgabe der umgekehrten Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 Satz 2 EStG a. F.) zusammen mit der grundlegenden Überarbeitung der Bilanzierungsvorschriften für latente Steuern dazu geführt, dass die...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Rz. 292 Für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (RHB) ist die Ermittlung des beizulegenden Werts beschaffungsmarktorientiert vorzunehmen. Der beizulegende Wert bestimmt sich i. d. R. nach den Wiederbeschaffungskosten am Abschlussstichtag. Den Ausgangspunkt zu ihrer Ermittlung bilden die am Abschlussstichtag zu beobachtenden Preise. Anschaffungsnebenkosten (z. B. Transportkosten,...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Zwischenergebniseliminierung bei unterschiedlichen Steuersätzen

Rz. 41 Insb. bei international tätigen Konzernen werden die an der innerkonzernlichen Transaktion beteiligten Unt häufig unterschiedliche Steuersätze aufweisen. Das führt zu der Frage, ob der Steuersatz des liefernden oder des empfangenden Unt für die Bildung latenter Steuern heranzuziehen ist. Da zum einen die Regel zur Zwischenergebniseliminierung als Bewertungsvorschrift ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Besonderheiten bei Neugründung und Umwandlung (Abs. 4 Sätze 2 und 3)

Rz. 27 Im Fall der Umwandlung oder Neugründung von Ges. ist eine Einordnung in eine der drei Größenklassen vorzunehmen, ohne dass auf zwei aufeinanderfolgende Abschlussstichtage Bezug genommen werden kann. Hier gelten nach Abs. 4 Satz 2 HGB die Rechtsfolgen der jeweiligen Größenklasse bereits für den ersten Abschlussstichtag nach der Umwandlung oder Neugründung. Falls das er...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Controlling im Verein / 2.2 Planungsfunktion

Eine gut durchdachte Planung ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Steuerung des Vereins. Sie ermöglicht es, vorgesehene Maßnahmen zu präzisieren und deren Auswirkungen vorhersehbar zu machen. Dabei geht es darum, Planungsziele zu ermitteln, Planungshandlungen aufzuzeigen und Planungsentscheidungen zu treffen. Planung bedeutet, einen Blick in die Zukunft zu werfen. Dies...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Angabe und Begründung von Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 45 Neben den Angaben der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden kommt der Angabe von Abweichungen im Anhang eine wesentliche Erläuterungsfunktion zu. Neben der Nennung und Begründung der Abweichungen ist ihr Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage darzustellen. Die Vorschrift ergänzt andere Angabepflichten, z. B. aus § 265 Abs. 1 Satz 2 HGB, wobei eine zusamm...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2.2 Unfertige Erzeugnisse und Fertigerzeugnisse sowie Leistungen

Rz. 301 Bei unfertigen und fertigen Erzeugnissen sowie Leistungen ist die Ermittlung eines etwaigen Abschreibungsbedarfs absatzmarktorientiert vorzunehmen. Abweichend hiervon hält die h. M. für Überbestände an unfertigen Erzeugnissen oder bei solchen unfertigen Erzeugnissen, die auch fremd bezogen werden können, (zusätzlich) eine beschaffungsmarktorientierte Bewertung für mö...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.6 Kommissionsgeschäfte

Rz. 59 Ein Kommissionsgeschäft ist dadurch gekennzeichnet, dass es ein Kommissionär gewerbsmäßig übernimmt, Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen, des Kommittenten, in eigenem Namen zu kaufen oder zu verkaufen (§ 383 HGB). Vom Kommissionär in Kommission genommene Waren dürfen von diesem nicht aktiviert werden, da er zu keinem Zeitpunkt wirtschaftlicher Eigentümer...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Offenlegungspflichtige Unterlagen

Rz. 11 Von den in § 325 Abs. 1 HGB aufgeführten Rechnungslegungsunterlagen müssen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der Ges., die unter den Anwendungsbereich des § 327 HGB fallen, sämtliche Unterlagen offenlegen, sofern sie aufgestellt wurden. Sie stehen den großen Ges. nahe; eine Möglichkeit zum Verzicht auf die Offenlegung einzelner Unterlagen wurde daher v...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5 Allgemeine Verwaltungskosten (Abs. 3 Nr. 5)

Rz. 244 Unter diesem Posten (§ 275 Abs. 3 Nr. 5 HGB) werden jene Verwaltungskosten erfasst, die sich keinem anderen Funktionsbereich zuordnen lassen. Es handelt sich um die Aufwendungen des allgemeinen Verwaltungsbereichs. Ihr Ausweis ist, wie der Ausweis der Vertriebskosten, periodenbezogen und nicht umsatzbezogen vorzunehmen (Rz 211). Diese Notwendigkeit ergibt sich aus de...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4 Aspekte der Abgrenzung

Rz. 56 Entsprechend der vorgegebenen Umsatzerlösdefinition muss dem Ausweis der Erträge unter dem Posten "Umsatzerlöse" die Prüfung vorausgehen, ob diese Erlöse aus dem Verkauf von Produkten, der Vermietung bzw. Verpachtung von VG bzw. aus der Erbringung (sonstiger) Dienstleistungen der bilanzierenden Unt resultieren. Produkte werden gem. BilRUG-Regierungsentwurf als die Zusa...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Einschränkung der Anwendung (Abs. 3)

Rz. 20 Mit Abs. 3 wird der Anwendungskreis für die Erleichterungen für bestimmte Unt eingeschränkt. Konkret fallen folgende Unt ab dem nach dem 31.12.2015 beginnenden Gj nicht mehr unter die KleinstKapG:[1] Investmentgesellschaften i. S. d. § 1 Abs. 11 des Kapitalanlagegesetzbuchs, Unternehmensbeteiligungsgesellschaften i. S. d. § 1a Abs. 1 des Gesetzes über Unternehmensbeteil...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.4 Kompensationsbereich

Rz. 140 Eine Drohverlustrückstellung ist zu bilden, wenn ein Verlust droht. Rückstellungspflichtig ist nur der sog. Verpflichtungsüberschuss, der eine Saldogröße darstellt (Rz 131). Da das Gesetz die Ermittlung einer Saldogröße erfordert, liegt bei deren Bilanzierung auch kein Verstoß gegen das Saldierungsverbot (§ 246 Abs. 2 Satz 1 HGB) vor. Die Abgrenzung der Ansprüche und...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Ausweis von Umrechnungserfolgen in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 34 Auswirkungen der Fremdwährungsumrechnung bei VG oder Schulden sind in der Bilanz unmittelbar durch Anpassung des jeweiligen Buchwerts zu berücksichtigen. Rz. 35 In der GuV sind Erträge und Aufwendungen aus der Fremdwährungsumrechnung nach § 277 Abs. 5 Satz 2 HGB gesondert unter den Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen" auszuwe...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.36 Außergewöhnliche Aufwands- und Ertragsposten (Nr. 31)

Rz. 172 Da die EU-RL die Unterscheidung zwischen gewöhnlicher und außergewöhnlicher Geschäftstätigkeit aufgibt und die GuV-Gliederung dementsprechend vereinfacht, entfällt die Definition der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen sowie deren Erläuterungspflicht in § 277 Abs. 4 HGB a. F. Mit dieser Streichung geht die neue Pflicht zur Anhangangabe für alle KapG und diesen...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Darstellung des Geschäftsverlaufs einschließlich Geschäftsergebnis und Lage der Gesellschaft (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 23 Das HGB definiert die Begriffe "Geschäftsverlauf", "Geschäftsergebnis" und "Lage" nicht. Die Darstellung von Geschäftsverlauf und Lage der Ges. im Wirtschaftsbericht gehen Hand in Hand, denn zwischen beiden Angabepflichten bestehen Ursache-Wirkungs-Beziehungen. Während sich die Angaben zum Geschäftsverlauf auf die vergangene Periode beziehen, liegt bei den Angaben zur...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2.1.1 Aktiver Markt

Rz. 226 Voraussetzung für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts durch den Marktpreis ist das Bestehen eines aktiven Markts. Ein aktiver Markt liegt vor, wenn der Marktpreis an einer Börse, von einem Händler, von einem Broker, von einer Branchengruppe, von einem Preisberechnungsservice (z. B. Reuters oder Bloomberg) oder von einer Aufsichtsbehörde leicht und regelmäßig e...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.3 Weitere als Umsatzerlöse auszuweisende Sachverhalte und Abgrenzungsfragen

Rz. 64 Im Folgenden sind weitere Sachverhalte aufgeführt, bei denen zum einen die Beurteilung schwerfällt, ob es sich bei ihnen um Produkte oder Dienstleistungen handelt und zum anderen, ob für sie ein Ausweis als Umsatzerlöse oder sonstige betriebliche Erträge vorzunehmen ist. Im Weiteren werden hier Posten angeführt, für welche die Möglichkeit einer Erfassung als buchungst...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2.2 Aktivposten

Rz. 37 Die Erläuterung der Anschaffungskosten im Anlagevermögen ist grds. in keiner besonderen Weise notwendig, da diese eindeutig in § 255 Abs. 1 HGB definiert sind. In bestimmten Sonderfällen, z. B. Tausch, tauschähnliche Geschäfte, Verschmelzungen zum Buchwert, erhaltene Zuschüsse und Subventionen, kann jedoch eine Berichterstattung geboten sein.[1] Rz. 38 Die Angabe der H...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Vertriebskosten (Abs. 3 Nr. 4)

Rz. 238 Bei den Vertriebskosten (§ 275 Abs. 3 Nr. 4 HGB) handelt es sich um Aufwendungen, die für die Produktion und Leistungserstellung nachgelagerter Aktivitäten anfallen. Der Ausweis der Vertriebskosten ist periodenbezogen und nicht umsatzbezogen vorzunehmen, womit ein Ausweis der (bereits angefallenen) Vertriebsaufwendungen auch für jene Erzeugnisse erforderlich ist, die...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Datenträger-/EDV-Buchführung

Rz. 49 Die Buchführung auf Datenträgern ist nach § 239 Abs. 4 HGB zulässig; als Datenträger kommen infrage: Mikrofilm oder andere Bildträger und EDV-Datenträger. Rz. 50 Bei der Mikrofilm-Buchführung erfolgt die Dokumentation der Buchführung nicht in Papierform, sondern auf Mikrofilm; diese Form der Buchführung spielt in der heutigen Praxis keine wesentliche Rolle mehr. E-Rechnun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Karussell / 2.2 Missing Trader

Im Beispiel oben (Abb. 1) liefern die in Belgien und Italien ansässigen Großhändler "Distributor B" und "Distributor I" an den inländischen MT. Ein solcher MT wird i. d. R. aus zwei Gründen zwischengeschaltet: zur Verbilligung der Ware zur Vorsteuer-Erschleichung. Bei MT handelt es sich zumeist um Scheinfirmen. So wurde z. B. in dem vom FG Nürnberg entschiedenen Fall eine im Ha...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anwendung des Reverse-Charg... / 4 Übersicht über die optionale Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens in den EU-Mitgliedstaaten

Welche EU-Mitgliedstaaten von fakultativen Regelungen der MwStSystRL, insbesondere der Art. 199 und 199a MwStSystRL, aber auch aufgrund darüber hinausgehender Sonderermächtigungen durch den Rat der EU, Gebrauch machen, ergibt sich aus der nachstehenden Übersichtstabelle:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anwendung des Reverse-Charg... / 1 Vorbemerkung

Für in Deutschland ansässige Unternehmer, die Lieferungen oder Dienstleistungen an im EU-Ausland oder in Drittstaaten ansässige Unternehmer erbringen, stellt sich regelmäßig die Frage, ob sie in der Rechnung MwSt ausweisen müssen oder ob sie netto fakturieren können, weil der Leistungsempfänger die MwSt für den (steuerpflichtigen) Umsatz schuldet (sog. Reverse-Charge-Verfahr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anwendung des Reverse-Charg... / 5 Übersicht über die optionale Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens in einigen Drittländern

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Karussell / 1 Ziel der Umsatzsteuer-Karusselle

USt-Karusselle kommen in vielen Erscheinungsformen vor: Die Ware kann existieren oder – zumindest in dem behaupteten Umfang – nicht existieren. Die Ausfuhr kann tatsächlich erfolgt oder nur vorgetäuscht sein, d. h., die Ware kann letztlich im Inland verkauft worden sein. Beim ausländischen Abnehmer oder Lieferant kann es sich um ein real existierendes Unternehmen oder eine "...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anwendung des Reverse-Charg... / 3 Optionale und (ab 1.7.2028) verpflichtende Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens nach der MwStSystRL

a) Lieferungen und Dienstleistungen eines nicht im Mitgliedstaat der Steuerbarkeit des Umsatzes ansässigen Unternehmers Nach Art. 194 Abs. 1 MwStSystRL (i. d. F. bis 30.6.2028) können die EU-Mitgliedstaaten bei in ihrem Inland steuerbaren und steuerpflichtigen Lieferungen und Dienstleistungen, die von einem Unternehmer bewirkt werden, der nicht in dem Mitgliedstaat ansässig i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anwendung des Reverse-Charg... / 2 Zwingende Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens nach der MwStSystRL

a) Lieferungen von Gas über ein Erdgasnetz, von Elektrizität und von Wärme oder Kälte über Wärme- und Kältenetze an Wiederverkäufer Bei Lieferungen von Gas über ein Erdgasnetz im Gebiet der EU oder jedes an ein solches Netz angeschlossene Netz, von Elektrizität oder von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze an einen steuerpflichtigen Wiederverkäufer gilt nach Art. 38 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Karussell / 2.1 Übersicht

Eine instruktive Darstellung eines USt-Karussells findet sich in einem Bericht des Bundesrechnungshofes. (Abb. 1): Scheinfirmen traten gegenüber dem FA unterschiedlich in Erscheinung. So waren sie z. B.: steuerlich überhaupt nicht erfasst; steuerlich erfasst, gaben aber keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab; steuerlich erfasst, gaben aber falsche Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab (e...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Karussell / 3 Reaktionen des Gesetzgebers und der Verwaltung

Zahlreiche gesetzgeberische Maßnahmen der letzten zwei Jahre sind vor dem Hintergrund der in verschiedenen Bereichen angewachsenen USt-Verkürzung zu sehen, z. B.: Annahme eines besonders schweren Falls der Steuerhinterziehung mit erhöhter Strafandrohung (von sechs Monaten bis zu zehn Jahren) wegen Steuerverkürzung in großem Ausmaß oder Erlangung von nicht gerechtfertigten Ste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Begünstigte Umsätze (im Geschäft mit Wertpapieren)

Rz. 10 Steuerfrei sind nach dem Gesetzeswortlaut Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren. Dies bedeutet nicht, dass hierfür nur Unternehmen infrage kommen, deren Geschäftstätigkeit sich primär auf Wertpapiere richtet. Es ist unerheblich, wer den Umsatz erbringt, sei es ein Kreditinstitut (Bank) oder ein anderer Unternehmer.[1] Nach der EuGH-Entscheidung hängt die Steuerbefreiun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren

2.1 Begriff des Wertpapiers Rz. 5 Der Wertpapierbegriff ist in der Vorschrift nicht näher definiert. Unter Wertpapieren versteht man allgemein Urkunden, in denen private Rechte – meist gegenüber dem Aussteller – so verbrieft sind, dass es zur Rechtsausübung des Besitzes an der Urkunde bedarf. Zivilrechtlich werden u. a. Mitgliedschaftspapiere (z. B. Aktien), sachenrechtliche ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Abgrenzung der steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätze

Rz. 20 Die Änderung des § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG durch das Zweite Gesetz zur Änderung des UStG v. 30.3.1990[1] machte es vom 1.1.1991 an erforderlich, die steuerfreien Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren von der steuerpflichtigen Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren abzugrenzen. Nach BMF v. 29.6.1993 [2], dem eine Orientierungsliste des Bundesverbandes deutscher Banken...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Vermittlung von Umsätzen im Geschäft mit Wertpapieren

Rz. 16 Die Vermittlung der – steuerfreien – Umsätze von Wertpapieren, Optionsgeschäften mit Wertpapieren und der Leistungen im Emissionsgeschäft ist nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG gleichfalls von der USt befreit. Darunter fällt im Wesentlichen die Ausführung von Kundenaufträgen zum An- und Verkauf von Wertpapieren durch Banken. Wer lediglich z. B. einem Anlageberater oder ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Umsätze – einschließlich der Vermittlung, jedoch nicht die Verwahrung und die Verwaltung –, die sich auf Aktien, Anteile an Gesellschaften und Vereinigungen, Schuldverschreibungen oder sonstige Wertpapiere beziehen, mit Ausnahme von Warenpapieren und der in Ar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Einzelfälle

Rz. 24 Verbriefte Genussrechte sind als Wertpapiere anzusehen. Die Ausgabe verbriefter Genussrechte ist daher nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG von der USt befreit. Die Ausgabe nichtverbriefter Genussrechte (z. B. an Arbeitnehmer), die ein Recht am Gewinn eines Unternehmens begründen, kann entgegen OFD Saarbrücken[1] nicht mehr als steuerbare Leistung angesehen werden (vgl. § 4 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begriff des Wertpapiers

Rz. 5 Der Wertpapierbegriff ist in der Vorschrift nicht näher definiert. Unter Wertpapieren versteht man allgemein Urkunden, in denen private Rechte – meist gegenüber dem Aussteller – so verbrieft sind, dass es zur Rechtsausübung des Besitzes an der Urkunde bedarf. Zivilrechtlich werden u. a. Mitgliedschaftspapiere (z. B. Aktien), sachenrechtliche Wertpapiere (z. B. der Grun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG sind die Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung solcher Umsätze steuerfrei. Die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren sind ausdrücklich von der Steuerbefreiung ausgenommen. Eine andere Steuerbefreiungsvorschrift existiert für diese Verwahrungs- und Verwaltungsumsätze nicht, sodass diese Umsätze generell steuerpfl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Zum 1.1.1980 war gegenüber der bis dahin geltenden Rechtslage die Steuerbefreiung für die Umsätze von Wertpapieren wegen des engen wirtschaftlichen Zusammenhangs auf Optionsgeschäfte mit Wertpapieren ausgedehnt worden.[1] Außerdem war – zur Klarstellung – das Wort "Depotgeschäft" eingefügt worden. Hierdurch wurde zum Ausdruck gebracht, dass die Vermögensverwaltung in B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Ausnahme von der Steuerbefreiung – Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren

Rz. 17 Die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren ist ausdrücklich von der Steuerbefreiung ausgenommen. Eine andere Steuerbefreiungsvorschrift existiert für diese Verwahrungs- und Verwaltungsumsätze auch nicht, sodass diese Umsätze generell steuerpflichtig sind. Nach dem Wortlaut der Vorschrift rechnet auch die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren grundsätzlich...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 241 Übergan... / 2.11 Übergangsregelung zur Höhe des Grundbetrages des Arbeitsentgeltes in Werkstätten für behinderte Menschen und bei anderen Leistungsanbietern (§ 221 Abs. 2 Satz 1) für die Zeit vom 1.8.2019 bis 31.12.2022 (Abs. 9)

Rz. 16 Mit dem Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes v. 8.7.2019 (BGBl. I S. 1025) wurde zum 1.8.2019 das Ausbildungsgeld im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen und bei Maßnahmen der beruflichen Bildung bei anderen Leistungsanbietern (§ 60) von bis dahin 67,00 EUR monatlich im ersten Jahr d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Kreditkartengebühren

Zur steuerlichen Behandlung von Kreditkartengebühren für Firmenkarten, die der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer übernimmt, vertritt die Verwaltung folgende Auffassung: Steuerfrei bleiben Kreditkartengebühren für Firmenkarten, wenn darüber nur dienstlich veranlasste Ausgaben über ein Arbeitgeberkonto abgerechnet werden. Wird die Kreditkarte über das private Bankkonto des Arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiles Performance-Management / 1.1 Klassisches Management – Klassische Instrumente

Viele herkömmliche Performance-Instrumente sind meistens sehr auf feste Regeln fixiert und starr in ihrer Anwendung. Ein möglicher Grund hierfür könnte darin liegen, dass sie oftmals über lange Zeiträume gelten und angewandt werden sollen. Sie sind eher auf langfristige Planungen und Zyklen ausgerichtet. Herkömmliche Performance-Instrumente finden sich oft in Unternehmen mit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiles Performance-Management / 1.3 Agiles Performance-Management – Agile Instrumente

Kürzere Innovations- und Produktentwicklungsintervalle sowie volatile Geschäftszyklen stellen neue Anforderungen an Unternehmen.[1] Wie schnell es Mitarbeitern gelingen wird, sich an veränderte Umstände anzupassen, Risiken und Chancen zu antizipieren, Entscheidungen zu treffen und/oder kreative Lösungen zu generieren, wird die Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens beeinflusse...mehr