Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Irrtum und Kompensationsverbot (§ 370 Abs. 4 Satz 3 AO)

Rz. 673 [Autor/Stand] Wegen des Kompensationsverbots des § 370 Abs. 4 Satz 3 AO war nach inzwischen zu Recht aufgegebener Auffassung des BGH der objektive Tatbestand der Steuerhinterziehung selbst dann erfüllt, wenn der Täter Umsätze nicht anmeldete, obwohl ihm im Ergebnis ein Steuererstattungsanspruch zustand[2] (s. Rz. 528, 529.1). Meinte der Stpfl. in solchen Fällen, wege...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.4 Selbstversorgungsbetriebe

Tz. 41 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 4 Abs 1 S 2 KStG ist zur Annahme eines BgA die Beteiligung am allg wirtsch Verkehr nicht erforderlich. Daher können auch Selbstversorgungsbetriebe BgA sein. Selbstversorgungsbetriebe sind Betriebe (zB Druckereien, Bäckereien, Tankstellen, Werkstätten, zentrale Beschaffungsstellen), die ausschl oder fast ausschl ihre Lieferungen und Le...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Pithan, Umfassender Systemwechsel bei der Umsatzbesteuerung der öff Hand: § 2b UStG – Was nun? Was tun?, ZKF 2015, 271; Baldauf, Neuregelung der Unternehmereigenschaft öff Träger-Kö durch das StÄndG 2015 – Einführung eines neuen § 2b UStG, DStZ 2016, 355; Küffner/Rust, Reform der Umsatzbesteuerung der öff Hand, DStR 2016, 1633; Sterzinger, Änderungen des UStG durch das StÄndG 2...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 80 [Autor/Stand] Bei § 370 AO folgt die Unterscheidung von Täterschaft und Teilnahme nach § 369 Abs. 2 AO (s. § 369 Rz. 80 f.) den allgemeinen Regeln des StGB . Täter ist nach § 25 StGB damit der unmittelbare Täter, der die Tat selbst begeht (§ 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB), der mittelbare Täter, der die Tat durch einen anderen begeht (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB), und der Mittäter, de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Schätzung im Strafverfahren

Rz. 486 [Autor/Stand] Auch im Steuerstrafverfahren können für die Ermittlung der verkürzten Beträge die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden, wenn feststeht, dass der Stpfl. einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, das Ausmaß der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen aber ungewiss ist.[2] Es darf aber nicht vorschnell auf eine Schätzung ausgewichen werden, etwa dann nicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Anwendbarkeit bei Nicht-Abgabe von Erklärungen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 518 [Autor/Stand] In der Literatur wird das Kompensationsverbot bei Nichtabgabe einer Steuererklärung (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) teilweise für unanwendbar gehalten. "Andere Gründe" i.S.d. § 370 Abs. 4 Satz 3 AO können nach dieser Auffassung begrifflich nur dann vorliegen, wenn der Stpfl. im Rahmen der Steuererklärung überhaupt Angaben gemacht hat, mit denen die im Strafverf...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 6.1.5 Umsatzsteuer

Rz. 123 Die Stiftung ist mit sämtlichen Umsätzen umsatzsteuerpflichtig, die sie als Unternehmer im Sinne des UStG ausführt. Sie kann auch Organträger einer umsatzsteuerlichen Organschaft sein.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pfennigbasare

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Als "Pfennigbasar" werden häufig die Verkaufsveranstaltungen bezeichnet, bei denen gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften die von den Mitgliedern gebastelten und gespendeten Gegenstände zugunsten des steuerbegünstigten Zwecks veräußern. Diese Veranstaltungen dienen also in erster Linie der Mittelbeschaffung für den Verein. Mit der Durchführun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 In verschiedenen Städten des Bundesgebietes werden in regelmäßigem Turnus von zwei Jahren Katholikentage bzw. Evangelische Kirchentage abgehalten. Zum Zwecke der Durchführung dieser Veranstaltungen werden an dem Ort, an dem diese Veranstaltungen stattfinden, jeweils selbständige Vereine gegründet. Satzungsmäßige Aufgabe ist es, die Vorbereitun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zum Verhältnis von Umsatzsteuerjahreserklärung und Umsatzsteuervoranmeldungen

Rz. 1363 [Autor/Stand] Besonderheiten ergeben sich aus der Tatsache, dass bei der Umsatzsteuer neben den Voranmeldungen eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben ist. Aufgrund der Jahreserklärung wird die Steuer für das Kalenderjahr als Besteuerungszeitraum erstmals festgesetzt. In der Umsatzsteuerjahreserklärung hat der Unternehmer ebenfalls die Steuer selbst zu berechnen....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Abschreibungen im Zweckbetrieb

Tz. 109 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Häufig üben steuerbegünstigte Vereine ihre satzungsmäßigen Zwecke in Zweckbetrieben aus. Zweckbetriebe sind wirtschaftliche Geschäftsbetriebe i. S. v. §§ 14, 64 AO (Anhang 1b), die steuerbefreit sind, wenn sie die in §§ 65–68 AO (Anhang 1b) genannten Voraussetzungen erfüllen. Aufgrund der Steuerbefreiung der Zweckbetriebe, können die AfA-Bet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Rechtsmissbräuchliche Gestaltungen im Unionsrecht

Rz. 1245 [Autor/Stand] Der Grundsatz des Verbots missbräuchlicher Praktiken weist nach Auffassung des EuGH den allgemeinen Charakter auf, der den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts naturgemäß innewohnt.[2] Eine betrügerische oder rechtsmissbräuchliche Berufung auf das Unionsrecht ist nicht erlaubt.[3] Die Anwendung des Gemeinschaftsrechts könne nicht so weit gehen, das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Rechtsauffassung der Finanzverwaltung

Tz. 32 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach Rechts-Auff der Fin-Verw ist ein wichtiger Anhaltspunkt für eine Tätigkeit von einigem Gewicht darin zu sehen, dass der Jahresumsatz iSv § 1 Abs 1 Nr 1 UStG (Nettoeinnahmen ohne USt) aus der wirtsch Tätigkeit den Betrag von 45 000 EUR nachhaltig übersteigt (s R 4.1 Abs 5 S 1 KStR 2022; bis einschl VZ 2021 betrug diese Umsatzgrenze 35 00...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7 Höchstbeträge für die steuerliche Berücksichtigung von Zuwendungen iSd § 9 Abs 1 Nr 2 KStG

Tz. 154 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 1 KStG sind begünstigte Zuwendungen insges bis zu 20 % des Einkommens (hierzu s Tz 156 ff) oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kj aufgewendeten Löhne und Gehälter (hierzu s Tz 159 ff) abzb. Der Stpfl hat insoweit ein Wahlrecht, von welchem Höchstbetrag er Gebrauch machen möchte. Dieses Wahlrecht kann...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Fehlender Zurechnungszusammenhang bei unrichtigen Angaben durch Finanzbeamte?

Rz. 581 [Autor/Stand] Es ist nicht überzeugend, den erforderlichen Zurechnungszusammenhang mit dem Erfordernis der Unkenntnis der FinB vom wahren Sachverhalt (s. Rz. 580) gleichzusetzen. Das zeigen insb. die Fälle, in denen unrichtige Angaben durch Finanzbeamte selbst gemacht werden, die für fingierte Stpfl. Steuererklärungen erstellen und so Steuervorteile erschleichen[2] (...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 1 Aktuelle Entwicklung der Beratungstätigkeit

Die Rahmenbedingungen für die Beratungstätigkeit der Lohnsteuerhilfevereine haben sich in den letzten Jahren stetig verbessert. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Tätigkeit der Lohnsteuerhilfevereine bei Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit i. S. v. § 18 EStG zulässig und den Lohnsteuerhilfevereinen wurde die Hilfeleistung bei der Erledigung von Arbeitgeberaufgaben...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Wertfeststellung für Betriebsvermögen

Rz. 3 Für die Wertfeststellung von BV oder von Anteilen an PersG mit BV ist nach § 152 Nr. 2 BewG vorrangig das Betriebs-FA zuständig. Dabei handelt es sich um das FA, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung (§ 10 AO) der Gesellschaft befindet (s. a. § 18 Abs. 1 Nr. 2 AO). Das ist regelmäßig der Ort, an dem sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung befindet (vgl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Konsumtion, mitbestrafte Nachtat und mitbestrafte Vortat

Rz. 885 [Autor/Stand] Das konsumierende Gesetz erfasst zwar nicht zwingend, aber doch in aller Regel den Unrechtsgehalt des verdrängten Gesetzes, so etwa der Einbruchsdiebstahl den regelmäßig gleichzeitig verwirklichten Hausfriedensbruch[2] oder nach früher überwiegender Meinung die durch das gewaltsame Öffnen der Räumlichkeit begangene Sachbeschädigung.[3] Hier spricht ande...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Beispiele für Tatmehrheit (§ 53 StGB)

Rz. 915 Unternehmer U beschäftigt S in den Jahren 09–11 "schwarz". U führt keine Sozialversicherungsbeiträge für S ab und meldet ihn nicht zur Lohnsteuer an. Der Betrieb des U ist darauf angelegt, S wie auch weitere Personen illegal zu beschäftigen. Es liegt Realkonkurrenz zwischen § 370 AO und § 266a StGB vor. Allein durch den Gewerbebetrieb wird auch keine prozessuale Tate...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Gestaltungsmissbrauch in der Rspr.

Rz. 1242 [Autor/Stand] Ein Gestaltungsmissbrauch ist nach st. Rspr. des BFH in Übereinstimmung mit der Legaldefinition des § 42 Abs. 2 AO dann gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die im Hinblick auf das erstrebte Ziel unangemessen ist, der Steuerminderung dient und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Beweggründe und Ziele des Täters

Rz. 1030 [Autor/Stand] Strafmildernd wirkt sich ein Handeln aus wirtschaftlicher Not oder zur Rettung eines Unternehmens aus[2]; strafschärfend dagegen Gewinnsucht[3]. Hintergrund ist, dass nachvollziehbare, verständliche Motive grundsätzlich strafmil dernd zu berücksichtigen sind. Nicht nachvollziehbare Motive dürfen hingegen nicht strafschärfend herangezogen werden.[4] Die...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Abschreibungen im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Tz. 111 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterliegt der Besteuerung, wenn seine (Brutto-)Einnahmen die Besteuerungsgrenze von 45 000 EUR [bis 2019: 35 000 EUR] überschreitet (§ 64 Abs. 3 AO; Anhang 1b). In diesem Fall ist es wichtig, den in diesem Betrieb erzielten Gewinn nach den steuerlichen Regelungen zutreffend zu ermitte...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2.10.3 Höhe des Spendenabzugs

Rz. 244 Der Spendenabzug beträgt 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte oder 4 % der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter. Dieser Grundbetrag gilt für alle von § 10b Abs. 1 Satz 1 EStG erfassten steuerbegünstigten Zwecke. Rz. 245 Einen zusätzlichen Abzugsbetrag für die Förderung von Stiftungen schafft § 10b Abs. 1a EStG. Er beträg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 2 Gesetzliche Regelung der Beratungsbefugnis

Die geltende Regelung lautet wie folgt: § 4 StBerG – Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind ferner befugt: 11. Lohnsteuerhilfevereine, soweit sie für ihre Mitglieder Hilfe in Steuersachen leisten, wenn diese Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen,[1], Einkün...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Tatbeitrag des Gehilfen ("Hilfe leisten")

Rz. 153 [Autor/Stand] Beihilfe besteht in der "Hilfeleistung" zu einer fremden vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat. Die Mittel der Beihilfe sind gesetzlich nicht näher konkretisiert. Es genügt jeder Tatbeitrag, der als physische oder psychische Unterstützung, Förderung, Erleichterung, Verstärkung, Absicherung oder Ermöglichung der Tat und nicht als täterschaftliche Beg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Verpachtung eines Betriebs gewerblicher Art (§ 4 Abs 4 KStG)

Tz. 63 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Als BgA gilt auch die Verpachtung eines solchen Betriebs (s § 4 Abs 4 KStG). Verpachtung eines BgA ist jede entgeltliche Überlassung von Einrichtungen, Anlagen oder Rechten, die beim Verpächter einen BgA darstellen würden (s R 4.1 Abs 5 S 6 KStR 2015 und s Urt des BFH v 25.10.1989, BStBl II 1990, 868). An anderer Stelle (s Urt des BFH v 11.0...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Ertragsteuerbelastung der Einkünfte der ausländischen Gesellschaft von weniger als 25 Prozent

(3) [1]Eine niedrige Besteuerung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, wenn die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 25 Prozent unterliegen, . . . Rz. 706 [Autor/Stand] Nur noch ein einheitliches Kriterium. § 8 Abs. 3 regelt die Niedrigbesteuerung für Wirtschaftsjahre einer Zwischengesellschaft, die nach dem 31.12.2007 beg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Tatausführung und verschuldete Auswirkungen (Steuerschaden)

Rz. 1029.1 [Autor/Stand] Bei der Steuerhinterziehung ist die Höhe der Steuerverkürzung seit jeher ein bestimmender Strafzumessungsfaktor[2]. Der BGH leitet die Bedeutung des Steuerschadens im Rahmen der Strafzumessung aus der gesetzgeberischen Wertung des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO ab. Mit dieser Regelung habe der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass sich das Strafmaß h...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 19. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923, BStBl. I 2023, Sondernr. 1 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG] — Auszug § 8 AStG betreffend

Rz. 19 [Autor/Stand] Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetztes — Auszug zu § 8 AStG 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0. Grundsätze 316 § 8 Abs. 1 AStG definiert im Wege einer abschließenden Aufzählung die Tatbestände, die zu aktiven Einkünften führen. Für diese Einkünfte ist die ausländische Gesellschaft nicht Zwischengesellschaft; insoweit ist die Hinzurechnu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pferderennvereine

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Ein Pferderennverein kann nach § 52 Abs. 2 Nr. 14 AO (Anhang 1b) wegen ausschließlicher, unmittelbarer und selbstloser Förderung der Tierzucht durchaus als eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft anerkannt werden. Jedoch liegt nur dann eine steuerbegünstigte Förderung der Tierzucht vor, wenn der Pferderennverein damit die Allgemeinheit u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Erklärung gegenüber der Behörde

Rz. 212 [Autor/Stand] Eine Angabe i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO macht derjenige, dem die Erklärung über steuerlich erhebliche Tatsachen inhaltlich zuzurechnen und der als ihr Urheber anzusehen ist (s. Rz. 107.1 ff.). Es reicht nicht aus, wenn jemand eine fremde Erklärung als Bote eines anderen überbringt (s. Rz. 107.2) oder die Erklärung für einen anderen inhaltlich vorbereit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Steuerliche Berater als unmittelbare Täter nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 108 [Autor/Stand] Unproblematisch ist der steuerliche Berater Täter, der im eigenen Namen vorsätzlich unrichtige Angaben für seinen Mandanten macht (s. Rz. 105) und selbst bei der FinB einreicht (s. Rz. 107.6)[2]. Denn es ist nicht Tatbestandsvoraussetzung, dass man über eigene steuerliche Angelegenheiten falsche Angaben macht oder selbst steuerpflichtig ist, da die Tat ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Schadenswiedergutmachung

Rz. 1058 [Autor/Stand] Hierunter fallen alle Formen tätiger Reue, soweit sie nicht zur Straflosigkeit oder Strafrahmenverschiebung führen. Die Nachzahlung der verkürzten Steuern ist unstreitig ein bestimmender Strafmilderungsgrund [2]. So ist es von erheblicher strafmildernder Bedeutung, wenn die Verkürzung von Steuern beim Fiskus nicht zu einem dauerhaften Steuerausfall gefüh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Unmittelbares Ansetzen bei Mit- und mittelbarer Täterschaft

Rz. 711 [Autor/Stand] Bei der mittäterschaftlich (§ 25 Abs. 2 StGB) begangenen Steuerhinterziehung (s. Rz. 113 ff.) wird den Mittätern wechselseitig das Verhalten der jeweils anderen Mittäter als eigenes Verhalten zugerechnet (s. Rz. 113, 83). Daraus folgert die h.M. zu Recht, dass alle Mittäter einheitlich in das Versuchsstadium eintreten, sobald einer von ihnen aufgrund de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Ordnungsgemäße Rechnung und Vorsteuerabzug

Rz. 446 Praxis-Beispiel Beispiel nach BayObLG[1] (s. auch Rz. 233): A betreibt eine Steuerkanzlei, die ausländische Transportunternehmen vertritt, die von den zuständigen FÄ Umsatzsteuerrückerstattungen für Lieferungen und Leistungen in der Bundesrepublik erstreben. In der Regel werden die Belege – fast ausschließlich Tankrechnungen, manchmal auch Reparaturrechnungen – von de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Erholungsheime

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Die Zweckbetriebsaufzählung in § 68 Nr. 1a AO (Anhang 1b) umfasst auch Erholungsheime. Diese sind dann als steuerbegünstigte Zweckbetriebe anzusehen, wenn sie im besonderen Maße (zu mindestens 2/3) den in § 53 AO (Anhang 1b) bestimmten hilfsbedürftigen Menschen dienen. Auf der Grundlage des Urteils des BFH vom 22.11.1972 (BStBl II 1973, 251) setzt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Mehrere Falschangaben in einer Erklärung und mehrere Handlungen zur Förderung einer Hauptat

Rz. 871 [Autor/Stand] Schon durch den Wortlaut des § 370 Abs. 1 AO wird deutlich gemacht, dass mehrere Falschangaben zu einer tatbestandlichen Einheit zusammengefasst werden, wenn diese verschiedenen Angaben zu einem einheitlichen Steuerhinterziehungserfolg führen. Dann liegt nur eine einzige Steuerstraftat vor, so dass §§ 52, 53 StGB keine Anwendung finden (s. Rz. 862). Ist...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 3 Die Beratungsbefugnis im Überblick

Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine umfasst ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend, "Selbsthilfeeinrichtungen" von Arbeitnehmern zu sein, die für diesen Personenkreis typischerweise verwirklichten steuerlichen Tatbestände. Den Kern bilden die Einkünfte aus Beschäftigungsverhältnissen. Unerheblich ist, ob diese Einkünfte aus einem aktiven Beschäftigungsverhältni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Barkmann, Übertragbarkeit der steuerlichen Schätzungsmethoden in das Steuerstrafverfahren, Diss. Kiel 1991; Becker, Außenprüfung digital – Prüfungsmethoden im Fokus, DStR 2016, 1386, 1430; Bernsmann, Die Aussetzung des Strafverfahrens nach § 396 AO – missverstanden oder überflüssig: Eine Skizze, in FS Kohlmann, 2003, S. 377; Blenkers/Maier-Siegert, Neue Methoden der Betriebs...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Gesellige Veranstaltungen

Tz. 7 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 "Gesellige Veranstaltungen" sind eine steuerlich unschädliche Betätigung, wenn sie im Vergleich zur übrigen steuerbegünstigten Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung sind (s. § 58 Nr. 7 AO, Anhang 1b und s. AEAO zu § 58 Nr. 8 AO TZ 10, Anhang 2). Solche Veranstaltungen können z. B. Weihnachtsfeiern, Vereinsausflüge, Sommerfeste, Karnevalsveranst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 12. Haftung des Arbeitgebers

Rz. 1342 [Autor/Stand] Die Ermittlung der Hinterziehung lohnabhängiger Abgaben wird durch immer komplexer ausgestaltete Abdeckrechnungsketten für die FinB immer schwieriger. Die haftungsrechtlichen Folgen sind aber dank gefestigter Rspr. voraussehbar. Der Arbeitgeber kann dabei vorrangig in Anspruch genommen werden[2]. Es bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Abele, Einschränkung des Anwendungsbereichs des Zeitreihenvergleichs bei Schätzungen, BB 2015, 1968; Beyer, Anmerkung zu einer Entscheidung des BGH, Beschluss vom 6.4.2016 (1 StR 523/15) – Zu den Voraussetzungen einer Schätzung im Steuerstrafverfahren, NZWiSt 2016, 357; Beyer, Betriebsprüfung: Grenzen für Sicherheitszuschläge, DB 2018, 985; Beyer, Kritische Anmerkungen zur R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Missbrauch der Befugnisse oder Stellung als Amtsträger/Europäischer Amtsträger (§ 370 Abs. 3 Nr. 2 AO)

Rz. 1100 [Autor/Stand] Der Begriff des Amtsträgers ist in § 7 AO und § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB – weitgehend gleichlautend – definiert. Für § 370 Abs. 3 Nr. 2 AO ergibt sich die Amtsträgereigenschaft wegen § 369 Abs. 2 AO nicht aus § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB, sondern aus § 7 AO. In der Sache bestehen indes keine Unterschiede, da die Definitionen weitgehend identisch sind. Nach § 7 A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Falsche oder unvollständige Erklärungen gegenüber Behörden

Rz. 211 [Autor/Stand] Die Tathandlung des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO besteht darin, dass der Täter unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen gegenüber den FinB oder anderen Behörden macht. Dazu gehört etwa die falsche Behauptung, Computerteile würden exportiert (s. Rz. 110), die unvollständige Angabe von Umsätzen (s. Rz. 81), das Geltendmachen ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Ausnahmen vom Kompensationsverbot bei Steuern auf Einkommen und Ertrag

Rz. 525 [Autor/Stand] Bei Ausgaben und Steuern, die im unmittelbaren Zusammenhang mit nicht oder unrichtig erklärten Einnahmen stehen, greift das Kompensationsverbot nicht. Praxis-Beispiel Beispiele Ein Kraftfahrzeughändler verbuchte die bei Verkäufen von Gebrauchtwagen erzielten Erlöse teilweise überhaupt nicht, teilweise übernahm er geringere als die tatsächlich erzielten Er...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Begriff des Inlandsvermögens

Rz. 5 Eine allgemein-abstrakte Definition der Begrifflichkeit des Inlandsvermögens ist im BewG nicht zu finden. Der eher missverständliche Begriff "Inlandsvermögen" könnte auf den ersten Blick andeuten, dass das gesamte im Inland belegene Vermögen einbezogen wird. Allerdings lässt sich aus § 4 Abs. 1 AStG ableiten, dass der Begriff nicht das vollständige, sich im Inland befi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 1230 [Autor/Stand] Schein- oder missbräuchliche Geschäfte sind nicht als solche strafbar, sondern nur dann, wenn über sie falsche oder unvollständige Angaben gemacht bzw. wenn sie pflichtwidrig verschwiegen werden und dadurch ein Hinterziehungserfolg eintritt.[2] Gemacht werden müssen die tatsächlichen Angaben, die für die rechtliche Beurteilung des Falles zumindest pote...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Steuergesetze und § 370 AO als Gesamttatbestand

Rz. 25 [Autor/Stand] Von verfassungsrechtlicher Bedeutung ist die Frage der Abhängigkeit der Strafbarkeit nach § 370 AO vom Steuerrecht im Hinblick auf Art. 103 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 1 GG. Nach Art. 103 Abs. 2 GG, der wortgleich in § 1 StGB wiederholt wird, ist die Bestrafung einer Tat nur zulässig, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wur...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.1 Allgemeines

Rz. 783 Im Allgemeinen schließen sich erbschaftsteuerliche/schenkungsteuerliche Tatbestände und einkommensteuerliche Tatbestände bereits deshalb aus, da die Erbschaftsteuer typischerweise an unentgeltliche Vermögensübertragungen anknüpft, während die Einkommensteuer entgeltliche Vorgänge erfasst (vgl. auch Crezelius, ZEV 2011, 393, 395; Kirchhof, Bundessteuergesetzbuch, 2011...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Abschreibungen in der Vermögensverwaltung

Tz. 106 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Erzielt ein Verein in seiner Vermögensverwaltung Einkünfte (wie Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung), sind die AfA-Beträge für die Wirtschaftsgüter, die im Bereich der Vermögensverwaltung genutzt werden, grundsätzlich im Rahmen des Werbungskostenabzugs absetzbar (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG, Anhang 10). Handelt es sich bei d...mehr