Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Natürliche Personen.

Rn 8 Jede natürliche Person kann Verbraucher sein, auch der Unternehmer, der lediglich zu privaten Zwecken handelt. Folglich kann der Verbraucher nicht durch ein Wissensdefizit definiert werden – maßgeblich ist lediglich der private Zweck des rechtsgeschäftlichen Handelns (Rn 9). Entgegen dem Wortlaut sind auch natürliche Personen, die keinerlei Tätigkeit nachgehen, mögliche...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Zuordnung in Zweifelsfällen (Abs. 4)

(4) Kann ein Vermögenswert im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 nicht eindeutig zugeordnet werden oder ändert sich der überwiegende funktionale Zusammenhang häufig, so ist eine Zuordnung vorzunehmen, die den Absätzen 1 bis 3 nicht widerspricht. Rz. 3080 [Autor/Stand] Beurteilungsspielraum des Unternehmens. Lässt sich nicht eindeutig ermitteln, welche Personalfunktion die größte B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches; Konkurrenzen.

Rn 1 § 536 wurde durch das MRRG eingefügt, ist seit 1.9.01 in Kraft und regelt die Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln sowie fehlenden zugesicherten Eigenschaften. Die Vorschrift entspricht § 537 I, II 1, III, § 541 jeweils aF. § 537 II 2 aF wurde gestrichen. Sachmängel sind in I geregelt, für Rechtsmängel ordnet III die entspr Anwendung von I u II an. Nach dem Wortlau...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Anzuwendender Aufteilungsschlüssel (Abs. 2)

(2) 1 Der Aufteilungsschlüssel, der für die Gewinnaufteilungsmethode nach Absatz 1 anzuwenden ist, bestimmt sich nach den Beiträgen, die jeweils von der Bau- und Montagebetriebsstätte und vom übrigen Unternehmen für den Bau- und Montagevertrag geleistet werden. 2 Der Umfang der geleisteten Beiträge berechnet sich nach den Kosten der maßgeblichen Personalfunktionen, die ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Organisationsformen des Einkaufs

Rz. 1202 [Autor/Stand] Zentralisierung der Einkaufsfunktion. Der Zentralisierung der Beschaffungsfunktion kommt in der Unternehmens- und Konzernpraxis eine große Bedeutung zu. Dies deswegen, weil sich durch die Bündelung der Nachfragemacht einer ganzen Unternehmensgruppe – mitunter erhebliche – Synergieeffekte durch die Nutzung von Größenvorteilen (insbesondere in Form von m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zahlungsaufschub (Abs 1).

Rn 4 Ein Zahlungsaufschub liegt vor bei entgeltlicher Stundung der Gegenleistung des Verbrauchers iRe Austauschvertrages, auch bei einem bloßen Stillhalteabkommen (Soergel/Seifert Rz 16; Meincke/Hingst WM 11, 633, 636), etwa eines Kauf- o Werklieferungsvertrags, aber auch eines Unterrichts- o Pauschalreisevertrages (Köln DB 95, 2466) o bei entgeltlicher Vorleistung eines nac...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3a. Aktuelle Rechtsprechung

Rz. 2814.1 [Autor/Stand] Einengung auch der Anwendbarkeit als Korrekturvorschrift. Die BFH-Urteile v. 18.12.2024[2] engen den Anwendungsbereich von § 1 Abs. 5 über die Beschränkung auf Einkünftekorrekturen hinaus auch für Zwecke der Einkünftekorrektur selbst weiter ein. Denn die Urteile lehnen eine holistische Überprüfung des Betriebsstättengewinns ab und verweisen auf eine ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Ermittlung der marktüblichen Handelsspanne

Rz. 743 [Autor/Stand] Ermittlung durch tatsächlichen oder hypothetischen Fremdvergleich. Während der mit dem unabhängigen Käufer tatsächlich vereinbarte Preis einen objektivierten Wert und somit ein "Datum" darstellt, besteht die Schwierigkeit der Wiederverkaufspreismethode in der Bestimmung der "marktüblichen" Handelsspanne.[2] Zur Bestimmung der Handelsspanne kann zunächst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

Rn 13 Zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 2 I Nr 1, 13 EStG), Gewerbebetrieb (§§ 2 I Nr 2, 15 EStG) und selbstständiger Tätigkeit (§§ 2 I Nr 3, 18 EStG). Steuerliche Relevanz besitzen Einkünfte der in § 2 EStG beschriebenen Art nur, wenn sie in Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 II EStG; vgl auch Hamm NZFam 18, 573) g...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / l) Verhältnis zu Art. 9 OECD-MA

Rz. 40 [Autor/Stand] Fremdvergleichsgrundsatz gem. Art. 9 Abs. 1 OECD-MA . Art. 9 OECD-MA regelt die internationale Gewinnabgrenzung zwischen verbundenen Unternehmen, die, ebenso wie die damit in einem unmittelbaren Zusammenhang stehende Thematik der internationalen Verrechnungspreise, immer mehr im Fokus der deutschen und internationalen Finanzbehörden steht. Eine wesentlich...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / h) ATAD-UmsG und AbzStEntModG

Rz. 14.2 [Autor/Stand] Hintergrund und Ziele der Reform des § 1. § 1 wurde durch das AbzStEntModG v. 2.6.2021[2] und das ATADUmsG v. 25.6.2021[3] grundlegend reformiert. Ausweislich der Gesetzesbegründung zum AbzStEntModG[4] – verfolgt die Reform das Ziel, § 1 international an den OECD-Verrechnungspreisleitlinien auszurichten, um "klare Regelungen zur Bestimmung und Prüfung ...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.5 Besteuerung als Gewinneinkünfte

Die Befugnis der Lohnsteuerhilfevereine zu beschränkter geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen ist in § 4 Nr. 11 StBerG geregelt. Wenn die den Einkünften zugrundeliegenden Einnahmen des Mitglieds des Lohnsteuerhilfevereins nach § 3 Nr. 12, 26, 26a, 26b oder § 72 EStG in voller Höhe steuerfrei sind, ist der Lohnsteuerhilfeverein befugt, das Mitglied zu beraten, auch w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Steuerfreie Umsätze, für die § 4 Nr. 3 UStG nicht gilt

Rz. 26 § 4 Nr. 3 S. 2 UStG ist für folgende Leistungen nicht anwendbar, d. h. die Steuerbefreiung bestimmt sich nach den jeweils genannten anderen Vorschriften: Umsätze nach § 4 Nr. 8 UStG (Finanzumsätze, insbesondere die Gewährung von Krediten und Umsätze im Geschäft mit Forderungen), Umsätze nach § 4 Nr. 10 UStG (Versicherungsumsätze), Umsätze nach § 4 Nr. 11 UStG (Umsätze au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Vermittlung von Umsätzen im Geschäft mit Forderungen

Rz. 39 Die Vermittlung der Umsätze von Forderungen und die Vermittlung von Optionsgeschäften mit Forderungen sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG gleichfalls von der USt befreit. Darunter fallen z. B. der Verkauf von Reiseschecks in fremdem Namen und für fremde Rechnung sowie die Vermittlung der Devisen i. e. S. Der Begriff der Vermittlung ist im Übrigen identisch mit dem in §...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Umsätze im Geschäft mit Forderungen

2.1 Begriff der Forderungen Rz. 11 Eine Forderung gibt dem Gläubiger einen Anspruch gegen den Schuldner, kraft eines Schuldverhältnisses eine Leistung zu verlangen. Die Leistung kann auch in einem Tun oder Unterlassen bestehen.[1] Forderungen können nicht nur im Zivilrecht (z. B. Kaufpreisforderungen, Darlehensforderungen) begründet werden. Sie können ihren Rechtsgrund auch i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Steuerfreie Umsätze, für die § 4 Nr. 3 nicht gilt (§ 4 Nr. 3 S. 2 UStG)

Rz. 113 Nach § 4 Nr. 3 S. 2 UStG ist die Steuerbefreiung – nach dieser Vorschrift – für folgende Leistungen nicht anwendbar, d. h. die Steuerbefreiung bestimmt sich nach den jeweils genannten anderen Vorschriften: Umsätze nach § 4 Nr. 8 UStG (Finanzumsätze, insbesondere die Gewährung von Krediten und Umsätze im Geschäft mit Forderungen), Umsätze nach § 4 Nr. 10 UStG (Versicher...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Von der Steuerbefreiung ausgenommene Umsätze

Rz. 110 Von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 UStG sind bestimmte im Zusammenhang mit einer Einfuhr stehende sonstige Leistungen ausgenommen, also steuerpflichtig. Dies sind zum einen die Beförderungen der in § 1 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. a UStG bezeichneten Gegenstände aus einem Freihafen in das Inland.[1] Steuerpflichtig sind auch sonstige Leistungen i. S. d. § 4 Nr. 3 S. 1 Bu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Steuerfreie Umsätze

Rz. 24 Die fünf Tatbestände der Steuerbefreiung sind folgende: die grenzüberschreitenden Beförderungen von Gegenständen, die Beförderungen im internationalen Eisenbahnfrachtverkehr und andere sonstige Leistungen, wenn sich diese Leistungen (nach 1. bis. 3.) unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr beziehen oder auf eingeführte Gegenstände beziehen, die im externen Versandverfahre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Von der Steuerbefreiung ausgenommene Umsätze

Rz. 25 Von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 UStG sind folgende – im Zusammenhang mit einer Einfuhr stehende – Leistungen ausgenommen, d. h. sie sind steuerpflichtig: die Beförderungen der in § 1 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. a UStG bezeichneten Gegenstände aus einem Freihafen in das Inland, also die entsprechenden Beförderungen von Gegenständen, die sich in einem zollamtlich bewilli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Factoring

Rz. 18 Bei dem Kauf/Verkauf von Forderungen ist zwischen unechtem und echtem Factoring zu unterscheiden. Beim Factoring handelt es sich um den Ankauf von Forderungen durch einen spezialisierten Unternehmer (Factor, meist eine Bank oder ein sog. Factoring-Institut) von einem die Forderung besitzenden Unternehmer (sog. Anschlusskunde) gegen einen unter dem Nominalwert der Ford...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG sind die Umsätze im Geschäft mit Forderungen, Schecks und anderen Handelspapieren sowie die Vermittlung solcher Umsätze steuerfrei. Die Einziehung von Forderungen, z. B. durch Inkassobüros, ist ausdrücklich von der Steuerbefreiung ausgenommen. Eine andere Steuerbefreiungsvorschrift existiert für Forderungseinziehungen nicht, sodass diese U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 8 § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Umsätze – einschließlich der Vermittlung – im Einlagengeschäft und Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr, im Geschäft mit Forderungen, Schecks und anderen Handelspapieren, mit Ausnahme der Einziehung von Forderungen". § 4 Nr. 8 Buchst. c US...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Sonstige Einzelfälle

Rz. 29 Veräußert ein Bauunternehmer seine Werklohnforderung aus einem Bauvertrag an einen Dritten aufgrund eines gesonderten Forderungskauf- und Gewährleistungsübernahmevertrags, so sind dies keine Zahlungen des Dritten für die an den Bauherren erbrachten Bauleistungen. Es liegt eine Zahlung aufgrund einer eigenen Verpflichtung vor, die nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG steuerfr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Gegenstand der Steuerbefreiung

Rz. 15 § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG erfasst im Gegensatz zu den Inhaberpapieren nur die in den Order- bzw. Rektapapieren verbrieften Rechte. Bei den Inhaberpapieren ist der Eigentümer des Papiers jeweils Gläubiger der Forderung. Das Gläubigerrecht kann nur mit dem nach sachenrechtlichen Grundsätzen zu übertragenden Eigentum an der Urkunde auf einen anderen übergehen. Demzufolge ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Leistung bezieht sich auf Gegenstände der Einfuhr (§ 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG)

Rz. 77 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. a UStG setzt im Doppelbuchstaben bb voraus, dass die Leistungen sich auf Gegenstände der Einfuhr in das Gebiet eines Mitgliedstaats der EG beziehen und die Kosten für die Leistungen in der Bemessungsgrundlage für diese Einfuhr enthalten sind. Rz. 78 Zu beachten ist, dass die Einbeziehung der Kosten für bestimmte Leistungen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Ausnahme von der Steuerbefreiung: Einziehung von Forderungen

Rz. 40 Die Einziehung von Forderungen ist nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG ausdrücklich nicht Gegenstand der Steuerbefreiung. Damit ist gemeint, dass die Tätigkeit sog. Inkassobüros und vergleichbarer Tätigkeiten anderer Unternehmer nicht unter die Steuerbefreiung fällt. Unter Einziehung von Forderungen ist der Einzug fremder Forderungen im Auftrag des Gläubigers zu verstehen. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Grenzüberschreitende Beförderungen von Gegenständen

Rz. 35 Nach § 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. a UStG sind u. a. grenzüberschreitende Beförderungen von Gegenständen unter den weiteren Voraussetzungen der Vorschrift steuerfrei. Die Regelung erstreckt sich insoweit jedoch nur auf die Beförderung von Gegenständen und nicht von Personen. Gegenstände sind alle körperlichen Gegenstände, wozu auch Elektrizität, Gas, Wärme, Kälte und ähnlich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Nach der Regelung des § 4 Nr. 3 UStG sind Dienstleistungen, insbesondere Güterbeförderungsleistungen, im Zusammenhang mit der Ausfuhr, Einfuhr und der Durchfuhr (externer Versand) von Gegenständen befreit. Einerseits ergänzt die Bestimmung damit die Regelungen über die Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr[1] und fügt s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Einzelfälle

Rz. 132 Ein Bestattungsunternehmer, der Leichen ins Ausland überführt und hierfür Sarg und Sargausstattung beschafft sowie die notwendigen Formalitäten erledigt, erbringt weder eine Lieferung noch eine Beförderungsleistung, sondern eine (einheitliche) sonstige Leistung. Die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. a UStG und § 4 Nr. 1 UStG findet keine Anwendung.[1] A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Optionsgeschäfte mit Geldforderungen

Rz. 24 Zu den Umsätzen im Geschäft mit Forderungen gehören auch die Optionsgeschäfte mit Geldforderungen. Gegenstand dieser Optionsgeschäfte ist das Recht, bestimmte Geldforderungen innerhalb einer bestimmten Frist zu einem festen Kurs geltend zu machen oder veräußern zu können. Unter die Steuerbefreiung fallen auch die Optionsgeschäfte mit Devisen, die der Kurssicherung von...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begriff der Forderungen

Rz. 11 Eine Forderung gibt dem Gläubiger einen Anspruch gegen den Schuldner, kraft eines Schuldverhältnisses eine Leistung zu verlangen. Die Leistung kann auch in einem Tun oder Unterlassen bestehen.[1] Forderungen können nicht nur im Zivilrecht (z. B. Kaufpreisforderungen, Darlehensforderungen) begründet werden. Sie können ihren Rechtsgrund auch im öffentlichen Recht haben ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Beförderungen der in § 1 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. a UStG bezeichneten Gegenstände (§ 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. a Doppelbuchst. bb S. 2 UStG)

Rz. 111 Beförderungen aus einem Freihafen in das Inland sowie die Besorgung dieser Beförderungen sind von der Steuerbefreiung ausgenommen, wenn sich die beförderten Gegenstände in einer zollamtlich bewilligten Freihafen-Veredelung [1] oder in einer zollamtlich besonders zugelassenen Freihafenlagerung [2] befunden haben. Die Freihafenanteile dieser Beförderungen sind wie Umsätz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 18 § 4 Nr. 3 UStG beruht auf Art. 144, Art. 146 Abs. 1 Buchst. e und Art. 142 MwStSystRL. Rz. 19 Nach Art. 144 MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten Dienstleistungen, die sich auf die Einfuhr von Gegenständen beziehen und deren Wert gemäß Art. 86 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL in der Steuerbemessungsgrundlage enthalten ist. Rz. 20 Nach Art. 146 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 13 Ein besonderer buchmäßiger Nachweis ist für die unter § 4 Nr. 15b UStG fallenden Umsätze nicht vorgesehen. Deshalb sind die allgemeinen Bestimmungen über die Aufzeichnungspflichten[1] zu beachten. Rz. 14 einstweilen freimehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Allgemeiner Überblick über die Vorschrift

Rz. 23 § 4 Nr. 3 UStG betrifft bzw. befreit nur sonstige Leistungen. Die Vorschrift gilt nicht für Lieferungen[1], es sei denn, es handelt sich um eine unselbstständige Nebenleistung zu einer unter § 4 Nr. 3 UStG fallenden – steuerfreien – sonstigen Leistung. In diesem Fall teilt die Lieferung das Schicksal der sonstigen Leistung und ist ebenfalls steuerfrei (z. B. die Liefe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Steuerbefreiung

Rz. 15 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 15b UStG bestimmen sich sowohl nach objektiven als auch nach subjektiven Gesichtspunkten. Begünstigt sind objektiv nur Eingliederungsleistungen nach SGB II, Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III und vergleichbare Leistungen. Rz. 16 In subjektiver Hinsicht gilt: Werden diese Leistungen dur...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Leistungen im Rahmen der Dienstleistungskommission

Rz. 29 Wird ein Unternehmer in die Erbringung einer sonstigen Leistung gem. § 4 Nr. 3 UStG eingeschaltet und handelt er dabei im eigenen Namen, jedoch für fremde Rechnung, gilt diese Leistung gem. § 3 Abs. 11 UStG als an ihn und von ihm erbracht. Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 UStG kommt dann unter den in der Vorschrift genannten Voraussetzungen für beide Leistungsfiktio...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung (ab 2002)

Rz. 4 Gegenüber der bis dahin geltenden Rechtslage war zum 1.1.1980 die Steuerfreiheit wegen des engen wirtschaftlichen Zusammenhangs auf die Vermittlung von Geldforderungen ausgedehnt worden. Rz. 5 – 6 einstweilen frei Rz. 7 Durch Art. 18 Nr. 2 Buchst. a des Steueränderungsgesetzes 2001[1] ist die Vorschrift – mWv 1.1.2002 (Art. 39 Abs. 6 StÄndG 2001) – neu gefasst worden. Di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Warentermingeschäfte deutscher Kreditinstitute

Rz. 28 Zur Umsatzbesteuerung von Warentermingeschäften deutscher Kreditinstitute gilt nach dem BMF[1] Folgendes: Future-Kontrakte sind bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Liefer- bzw. Annahmeverpflichtung als Differenzgeschäft zu behandeln. Ein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch liegt nicht vor. Optionsgeschäfte auf Warenterminkontrakte sind steuerbar. Ein Differenzgeschäft...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Sonstige Leistungen, die sich auf Beförderungsmittel, Paletten und Container beziehen (§ 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. c S. 2 UStG)

Rz. 112 Nach § 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. c S. 2 UStG sind die dort genannten sonstigen Leistungen, die sich auf eingeführte Gegenstände beziehen, steuerpflichtig, wenn es sich bei den Gegenständen um Beförderungsmittel, Paletten und Container handelt. Zum Begriff der Beförderungsmittel vgl. § 3a UStG Rz. 1ff. Für diese Gegenstände wird eine vorübergehende Verwendung nur unter den...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Allgemeine Voraussetzungen von § 4 Nr. 3 UStG

Rz. 32 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 UStG setzt voraus, dass die Leistungen im Inland steuerbar sind. Zum Leerlaufen der Steuerbefreiung in vielen Fällen ab 1.1.2010 vgl. Rz. 6. Eine Leistung ist im Inland steuerbar, wenn der Ort der Leistung[1] im Inland liegt. Weiterhin gilt die Bedingung, dass die in der Vorschrift bezeichneten Leistungen umsatzsteuerrechtlich selbst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Geschäfte der Warenterminbörse (WTB)

Rz. 27 Ein Termingeschäft ist ein Vertrag über die Lieferung oder Abnahme von Waren (Warentermingeschäft, Terminkontrakt etc.), der erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt wird. Der dann zu entrichtende Gegenwert wird entweder bereits bei Vertragsabschluss vereinbart oder bestimmt sich aufgrund der börsenmäßig festgestellten Kurse. Terminmärkte enthalten ein ausgeprägtes sp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 15b UStG beruht auf staats- und sozialpolitischen Erwägungen und befreit Eingliederungsleistungen nach SGB II und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III und mit den vorgenannten Leistungen vergleichbare Leistungen. Die Vorschrift unterscheidet zwischen Tätigkeiten von Einrichtungen des öffentlichen Rechts und anderen Einrichtungen mit sozialem Cha...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 15b UStG beruht ausweislich der amtlichen Gesetzesbegründung[1] auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL . Eingliederungsleistungen nach SGB II und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III sowie die hiermit vergleichbaren Leistungen dürften eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelfälle

Rz. 44 Die Integrationskurse nach § 43 AufenthG sind nicht von § 4 Nr. 15b S. 2 Buchst. c UStG erfasst, da es sich nicht um Eingliederungsleistungen nach dem SGB II oder dem SGB III bzw. vergleichbare Leistungen handelt. Sie werden nicht mit dem Ziel der Arbeitsmarktintegration, sondern mit der Integration von "Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Leistung bezieht sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder auf bestimmte eingeführte Gegenstände (§ 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG)

Rz. 66 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. a UStG setzt im Doppelbuchstaben aa voraus, dass die Leistungen sich beziehen unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr oder auf eingeführte Gegenstände, die im externen Versandverfahren in das Drittlandsgebiet befördert werden. Rz. 67 Die Steuerbefreiung hängt nicht davon ab, dass die Leistungen an ausländische Auftraggeber b...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 3.3 Personengesellschaft – Fahrtenbuchmethode Ansatz der tatsächlichen Kosten für die private Pkw-Nutzung

Anstelle der 1-%-Methode kann die private Nutzung nach dem Verhältnis der betrieblichen und privat gefahrenen Kilometer ermittelt werden, wenn der Gesellschafter ein Fahrtenbuch geführt hat. Die 1-%-Methode darf nicht angewendet werden, wenn die betrieblichen Fahrten nicht überwiegen. Es müssen dann die tatsächlichen Kosten ermittelt werden, die auf die private Nutzung entfa...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 7 Nutzung von betrieblichen Elektro- und Hybridelektro-Firmenwagen für Privatfahrten eines Arbeitnehmers

Die Reduzierung des Bruttolistenpreises gilt auch für Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber ihnen ein Elektrofahrzeug oder ein Hybridelektrofahrzeug überlässt, das vom Arbeitnehmer auch privat genutzt werden darf. Das gilt entsprechend für die Reduzierung der Bemessungsgrundlage für Anschaffungen nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031. Das heißt, diese Regelungen gelten sowoh...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 5.2 Kostendeckelung nach der Neuregelung ab 2019

Bei Elektrofahrzeugen und bestimmten extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031 angeschafft wurden bzw. werden, ist die private Nutzung mit 1 % vom halben Bruttolistenpreis (sogenannte 0,5-%-Regelung) bzw. mit einem Viertel des Bruttolistenpreises (sogenannte 0,25-%-Regelung) anzusetzen. Für den Vergleich des pauschal ermittelten...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 3.2 Elektrofahrzeuge: Neuregelungen für die Ermittlung der privaten Nutzung für Anschaffungen nach dem 30.6.2025

Die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs, das zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, kann entweder mithilfe der pauschalen 1 %-Regelung oder eines Fahrtenbuchs ermittelt werden. Bei der Ermittlung der privaten Nutzung mithilfe eines Fahrtenbuchs werden die tatsächlichen Kosten zugrunde gelegt, die anteilmäßig auf die Privatfahrten entfallen. Allerdings werden die Abschreibu...mehr