Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Vorsteuerabzug und Option zur Steuerpflicht

Rz. 28 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG schließt den Vorsteuerabzug aus.[1] Um der dadurch eintretenden Steuerkumulation zu begegnen, ist nach § 9 Abs. 1 UStG die Option zur Steuerpflicht eröffnet. Voraussetzung ist allerdings, dass der Vermietungs- oder Verpachtungsumsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Vermietungs- und Verpachtu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.1 Aufteilungsgebot

Rz. 170 Nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG ist auch die Vermietung und Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), steuerpflichtig. Dies gilt auch dann, wenn die Betriebsvorrichtungen wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind. Dieses Aufteilungsgebot soll auch keine Einbeziehung der Überlassung vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Vermietung

Rz. 34 Nach alter Rechtsprechung des BFH war der Vermietungsbegriff nach bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen abzugrenzen, es war also auf das BGB abzustellen.[1] Der Vermietungsbegriff ist in § 535 BGB definiert. Danach wird der Vermieter durch den Mietvertrag verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der vermieteten Sache während der Mietzeit zu gewähren. Der Mieter ist verpflic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Steuerbarkeit der Vermietung und Verpachtung eines Gegenstands

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 12 UStG sind – mit Ausnahme bestimmter in Satz 2 der Vorschrift abschließend aufgezählter steuerpflichtiger Umsätze – Vermietungs- und Verpachtungsumsätze im Zusammenhang mit Grundstücken, Nutzungsrechten an Grundstücken und anderen Berechtigungen von der USt befreit. Rz. 2 Die entgeltliche Vermietung und Verpachtung als Nutzungsüberlassung eines Gegenstand...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Umfang der Steuerbefreiung – Nebenleistungen

Rz. 110 Zu den nach § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG steuerfreien Vermietungs- bzw. Verpachtungsleistungen gehören auch die damit in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Nebenleistungen.[1] Die Nebenleistungen sind Leistungen, die im Vergleich zu Grundstücksvermietungen bzw. -verpachtungen nebensächlich sind, mit ihnen eng zusammenhängen und in ihrem Gefolge ü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Unionsrecht

Rz. 11 § 4 Nr. 12 UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. l i. V. m. Abs. 2 MwStSystRL. Rz. 12 Die Befreiungsvorschrift war im ursprünglichen Vorschlag für eine 6. EG-Richtlinie der EU-Kommission[1] enger gefasst. Insbesondere war von der Befreiung ausdrücklich die Vermietung von Grundstücken ausgenommen, die gewerblichen Zwecken dienen (Fabriken, Läden, Plätze und Stände sow...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Überblick

Rz. 29 Nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG sind folgende Umsätze steuerbefreit: Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Verpachtung von Berechtigungen, für die die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten, Verpachtungen von staatlichen Hoheitsrechten, die Nutzungen von Grund und Boden betreffen. Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass die Vermietungs- u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Entnahme von Gegenständen (§ 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 13 § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG regelt die Entnahme von Gegenständen durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen. Dieser Tatbestand ist nach dem gesetzgeberischen Willen identisch mit dem, der bis Ende März 1999 in § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a UStG geregelt war mit folgendem Wortlaut: Zitat Eigenverbrauch liegt vor, wenn ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Dingliche Nutzungsrechte an Grundstücken – § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. c UStG

Rz. 126 Nach § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. c UStG sind auch die Bestellung, die Übertragung und die Überlassung der Ausübung von dinglichen Nutzungsrechten an Grundstücken umsatzsteuerfrei. Davon betroffen sind insbesondere der Nießbrauch [1], die Grunddienstbarkeit [2], die beschränkte persönliche Dienstbarkeit[3] sowie das Dauerwohnrecht und das Dauernutzungsrecht.[4] Damit ist z....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.6 Unentgeltliche Nutzungsüberlassung

Rz. 161 Die Überlassung von Stellplätzen ist umsatzsteuerbar, wenn der Leistungsempfänger hierfür ein besonderes Entgelt aufwendet. Erfolgt die Nutzungsüberlassung unentgeltlich, kann es sich um einen nichtsteuerbaren Umsatz oder um eine steuerpflichtige unentgeltliche Wertabgabe handeln. Eine nicht steuerbare Nutzungsüberlassung liegt bei der unentgeltlichen Überlassung von...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Unentgeltliche Gegenstandszuwendungen an das Personal (§ 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 35 Die Nr. 2 von § 3 Abs. 1b S. 1 UStG betrifft die unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands durch einen Unternehmer an sein Personal für dessen privaten Bedarf, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen. Weil die unentgeltlichen Zuwendungen eines Gegenstands in § 3 Abs. 1b UStG und die unentgeltliche Erbringung von Dienstleistungen in § 3 Abs. 9a UStG getrennt geregelt w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Unentgeltliche Wertabgaben

Rz. 122 Die private Nutzung einer Wohnung in einem dem Unternehmen zugeordneten Gebäude, bei dessen Anschaffung der Unternehmer den Vorsteuerabzug geltend machen konnte, ist als steuerpflichtige unentgeltliche Wertabgabe i. S. d. Unionsrechts zu beurteilen.[1] Der BFH ist dieser Entscheidung gefolgt.[2] Dies hat zur Folge, dass die Verwendung einer Wohnung in einem dem Unter...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.1 Kurzfristigkeit

Rz. 163 Nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG fällt auch die kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen. Diese Vermietungen sind grundsätzlich als Grundstücksvermietungen i. S. v. § 4 Nr. 12 UStG anzusehen, wenn sie darauf gerichtet sind, dem Benutzer des Campingplatzes den Gebrauch einer bestimmten, nur ihm zur Verfügung stehenden Campingfläche zu gewähr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Ort der Leistung

Rz. 5 Der Ort der Leistung bei Umsätzen nach § 4 Nr. 12 UStG dürfte sich regelmäßig nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 UStG richten. Danach wird eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück dort ausgeführt, wo das Grundstück liegt. Als sonstige Leistung mit einem Grundstück sind nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a UStG insbesondere Leistungen nach § 4 Nr. 12 UStG anzusehen.[...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Gemischter Vertrag

Rz. 60 Ein gemischter Vertrag liegt vor, wenn er sowohl die Merkmale einer Vermietung/Verpachtung als auch die Merkmale anderer Leistungen, d. h. Elemente der Nutzungsüberlassung an anderen Gegenständen als Grundstücken oder aufgrund anderer Rechtsbeziehungen enthält. Die verschiedenen Merkmale müssen in dem Vertrag jedoch so stark vertreten sein, dass jedes Element umsatzst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Rz. 132 Steuerpflichtig ist die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die der Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält. Hierunter fallen insbesondere die Beherbergungsumsätze in Hotels, Pensionen und Gaststätten. Die Unterbringung muss jedoch nicht zwangsläufig in diesen Sektoren stattfinden. Die Steuerpflicht kommt auch zur Anwendung, wenn außerhal...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4 ABC der Vertragsgestaltungen

Rz. 68 Abbauverträge: Verträge, durch die der Grundstückseigentümer einem anderen gestattet, die im Grundstück vorhandenen Bodenschätze (z. B. Kohle, Sand, Bims, Kies, Kalk, Torf usw.) abzubauen, sind i. d. R. als Pachtverträge über Grundstücke anzusehen.[1] Das gilt auch, wenn das Entgelt nicht zeit-, sondern mengenbezogen ist, also nach der Abbaumenge bemessen wird.[2] Die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Begriff des Grundstücks

Rz. 41 Zivilrechtlich ist ein Grundstück ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch als selbstständiges Grundstück eingetragen ist.[1] Zu einem Grundstück gehören auch seine wesentlichen Bestandteile: Gebäude und alles, was mit einem Gebäude nicht nur vorübergehend fest verbunden ist, z. B. Fahrstuhl, Treppenaufgang, Zentralheizung. Ein Bauwerk ist al...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Miet- oder Pachtvertrag

Rz. 56 Wesensbestimmend für den Mietvertrag ist die Einräumung des Gebrauchs. Besitz ist nur insoweit erforderlich, als der Gebrauch ihn voraussetzt. Der Gebrauch des Mieters braucht kein ausschließlicher Gebrauch zu sein, wenn nur die Gebrauchsberechtigungen verschiedener Personen nicht miteinander unvereinbar sind. Auch ein bloßer Mitgebrauch kann den Tatbestand der Miete ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Verpachtung

Rz. 39 Durch den Pachtvertrag verpflichtet sich der Verpächter zur Gewährung des Gebrauchs- und Fruchtgenusses einer Sache oder eines Rechts während der Pachtzeit, der Pächter verpflichtet sich zu einer Gegenleistung.[1] Vom Mietvertrag unterscheidet sich der Pachtvertrag also dadurch, dass der Verpächter nicht nur den Gebrauch des Pachtgegenstands, sondern auch dessen Fruch...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Steuerabzug bei Bauleistung... / 3.2 Bagatellregelung

Keine Freistellungsbescheinigung notwendig bis 5.000 EUR Freigrenze 5.000 EUR Wird keine Freistellungsbescheinigung vorgelegt, kann vom Steuerabzug auch dann abgesehen werden, wenn die Gegenleistung im laufenden Kalenderjahr den Betrag von 5.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen wird.[1] 15.000 EUR Freigrenze, wenn der Empfänger der Bauleistung ausschließlich steuerfreie Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Steuerabzug bei Bauleistung... / 5 Höhe des Steuerabzugs

Steuerabzug auch von der Umsatzsteuer Dem Steuerabzug unterliegt der volle Betrag der Gegenleistung. Zur Gegenleistung gehört das Entgelt für die Bauleistung zuzüglich Umsatzsteuer. 15 % der Gegenleistung Der Steuerabzug beträgt 15 % der Gegenleistung. Ein Solidaritätszuschlag wird auf den Abzugsbetrag nicht erhoben. Praxis-Beispiel Steuerabzug für erbrachte Bauleistungen bei fe...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Steuerabzug bei Bauleistung... / 2.2 Abzugsverpflichteter: Unternehmer

Unternehmer Zum Steuerabzug verpflichtet ist der Leistungsempfänger, wenn er Unternehmer i. S. d. § 2 UStG ist. Umsatzsteuerlich ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig nachhaltig ausübt und seine Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, Einnahmen zu erzielen. Eine Absicht, Gewinne zu erzielen, ist keine Bedingung. Dabei umfasst das Unternehmen...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vorabentscheidungsersuchen zum Direktanspruch

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung zur Auslegung der MwStSystRL vorgelegt: 1. Steht einem Leistungsempfänger mit Ansässigkeit im Inland ein sog. Direktanspruch gegen die inländische Finanzverwaltung entsprechend dem EuGH-­Urteil Reemtsma Cigarettenfabriken vom 15.03.2007 – ­C‐35/05 (EU:C:2007:167) zu, wenn (a) dem Leistungsempfänger von einem Leiste...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
EuGH-Vorlage zur Besteuerung von Gutscheinen

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Auslegung von Art. 30a Nr. 2 und Art. 30b Unterabs. 2 MwStSystRL zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Liegt ein Einzweck-Gutschein i.S. von Art. 30a Nr. 2 MwStSystRL vor, wenn zwar der Ort der Erbringung von Dienstleistungen, auf die sich der Gutschein bezieht, insoweit feststeht, als diese Dienstleistungen im Gebiet eines Mitgliedst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 8. Bilanz, Umsatz, Anzahl der Arbeitnehmer

Rn 17 § 3a nimmt eine Bewertung zur Eröffnung eines Gruppengerichtsstandes u.a. an der Bilanzsumme und dem Umsatzerlös vor. Rn 18 Der Konzernabschluss besteht aus der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzernanhang, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel, § § 297 Abs. 1 Satz 1 HGB. Der Konzernabschluss ist klar und übersichtlich aufzust...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Fernsehtantiemen

Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Erhalten Vereine/Verbände aus der Überlassung von Übertragungsrechten anlässlich ihrer sportlichen Veranstaltungen Zahlungen von den jeweiligen Fernseh- oder Rundfunkanstalten, sind derartige Einnahmen ertragsteuerlich wie die Eintrittsgelder aus den sportlichen Veranstaltungen zu beurteilen. Es ist daher auf den jeweiligen Einzelfall abzustellen, ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3 Überlassung an Jugendliche

Tz. 25 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Erfolgt eine Vermietung von Wohn- und Schlafräumen an Jugendliche bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres und liegen die übrigen Voraussetzungen des § 4 Nr. 23 bzw. 25 UStG (Anhang 5) vor, bleiben Umsätze dieser Art steuerbefreit. Ein Vorsteuerabzug kommt bei derartigen steuerfreien Umsätzen nicht in Betracht (s. § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG, Anha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.1. Wirtschaftliche Lage des Schuldners und ihre Ursachen

Rn 4 Zur Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Schuldners[16] und ihrer Ursachen dürfte im Regelfall ein Eingehen auf die folgenden Punkte erforderlich sein:[17] Rn 5 die Erläuterung der rechtlichen Situation des Schuldners (Rechtsform, Gründung, Gesellschafter, Geschäftsführer, Prokura, Kapital, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Firma). Die Darstellung ist zudem nicht a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Obstruktionsverbot

Rn 12 Wie schon § 245 ein missbräuchliches Abstimmungsverhalten der Gläubiger für unbeachtlich erklärt, unterliegt auch die Wahrung der Rechte des Schuldners einer Einschränkung. Rechte des Schuldners können etwa berührt sein, wenn der Plan Regelungen enthält, die sich auf das künftige, nicht massezugehörige Vermögen des Schuldners und auf dessen Nachhaftung beziehen oder di...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Skireisen

Tz. 9 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Sind die Skireisen als Sportreisen und nicht als Touristikreisen einzuordnen und ist die sportliche Betätigung wesentlicher und notwendiger Bestandteil der Reise, sind derartige Einnahmen dem Zweckbetrieb "Sport" zuzuordnen. Zu den Sportreisen s. AEAO zu § 67a AO TZ 4, Anhang 2. Diese Tatsache trifft zu für Sportreisen der Mitglieder, Nichtmitgl...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Faschingsveranstaltungen

Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die Förderung des traditionellen Brauchtums in seinen Erscheinungsformen ist seit dem 01.01.1990 als steuerbegünstigte gemeinnützige Betätigung anerkannt (§ 52 Abs. 2 Nr. 23 AO, Anhang 1b). Zum begünstigen traditionellen Brauchtum zählen auch Karneval, Fastnacht, Fasching. Werden anlässlich von traditionellen Brauchtumsveranstaltungen (wie: Karnevals-, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebsveranstaltungen

Rn. 49d Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören nach § 19 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG auch Zuwendungen des ArbG an seine ArbN anlässlich von Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter (Betriebsveranstaltung); s § 19 Rn 236–244 (Barein) und BMF v 14.10.2015, BStBl I 2015, 832. Soweit die Zuwendungen des ArbG de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3.1 Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG

Tz. 26 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Grundvoraussetzung ist, dass der Verein als Unternehmer die Jugendlichen zum Zwecke der Erziehung aufgenommen hat. Der Verein muss die Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke zwar nicht allein verfolgen; es reicht aber auch nicht aus, dass sie lediglich von einem Dritten verfolgt werden S. hierzu auch das Urteil des BFH vom 28.09.2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. ABC der Schuldzinsen

Rn. 370 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abschlussgebühr bei Bausparverträgen s "Bausparvertrag". Agio Zahlt der StPfl beim Erwerb von Wertpapieren einen über dem Nennwert liegenden Betrag, ist die Differenz zwischen Kurs- und NennwertTeil der AK, ein WK-Abzug kommt nicht in Betracht (FG Ha v 06.12.2001, VI 114/01, bestätigt durch BFH v 30.07.2002, VIII B 23/02, BFH/NV 2002, 1574; BF...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinssteuerrecht – Einfüh... / 1 Die Vorteile der Gemeinnützigkeit

Die Bedeutung der Gemeinnützigkeit ist für Vereine nicht zu unterschätzen, denn die Steuergesetze enthalten maßgebliche Vergünstigungen für Vereine, die ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke verwirklichen. Zum Beispiel sind der Zweckbetrieb, die Vermögensverwaltung und der ideelle Bereich eines Vereins nicht körperschaftsteuerpflichtig. Steuerpflichtig ist nur der wirtschaf...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinssteuerrecht – Einfüh... / 2.4 Festgemeinschaften

Immer häufiger veranstalten mehrere Vereine gemeinsam ein Straßenfest oder einen Ball. Wenn diese Gemeinschaft nach außen als Veranstalter auftritt, bildet sie eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Die GbR ist umsatz- und gewerbesteuerpflichtig. Die GbR muss unter einer eigenen Steuernummer Steuererklärungen abgeben. Der anteilige Gewinn wird bei den einzelnen Vereine...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Güterbeförderung und Umsatz... / 2 Gestaltungsempfehlungen

2.1 Güterbeförderung für einen Unternehmer Für die Güterbeförderung an Unternehmer oder juristische Personen, denen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erteilt wurde, existiert grundsätzlich keine gesonderte Ortsbestimmungsregelung. Ob die betreffende Beförderungsleistung im Inland bewirkt wird und damit der deutschen Umsatzsteuer unterworfen wird, ist nach de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Güterbeförderung und Umsatz... / 2.1.3 Steuerschuldner

Wenn der Spediteur seinen Sitz nicht in Deutschland hat, sondern in einem sonstigen EU-Mitgliedstaat oder einem Drittland, ist für den Fall, dass eine steuerbare und steuerpflichtige Dienstleistung vorliegt, auf die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens zu achten. Wenn der leistende Unternehmer mit Sitz im Unionsgebiet für einen im Inland ansässigen Leistungsempfänger die B...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Güterbeförderung und Umsatz... / 2.1 Güterbeförderung für einen Unternehmer

Für die Güterbeförderung an Unternehmer oder juristische Personen, denen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erteilt wurde, existiert grundsätzlich keine gesonderte Ortsbestimmungsregelung. Ob die betreffende Beförderungsleistung im Inland bewirkt wird und damit der deutschen Umsatzsteuer unterworfen wird, ist nach den allgemeinen Leistungsortregeln zu bestim...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Güterbeförderung und Umsatz... / 2.1.1 Leistungsort – Grundsatz

Eine Steuerbarkeit im Inland ergibt sich überhaupt nur, wenn der Leistungsort in Deutschland belegen ist. Nach dem Grundsatz des Empfängersitzprinzips gem. § 3a Abs. 2 UStG gilt die jeweilige Leistung als am Sitz des Auftraggebers ausgeführt. Auf die physische Wegstrecke kommt es bei dieser Beurteilung nicht an. Die Güterbeförderungen können daher im Inland zu versteuern sein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Güterbeförderung und Umsatz... / 2.3 Steuerbefreiungen

Sofern die Leistungen in Deutschland steuerbar sind, kann für grenzüberschreitende Güterbeförderungsleistungen eine Befreiung in Betracht kommen. Befreiungen greifen, wenn sich die Beförderungsleistungen oder damit zusammenhängende Leistungen (z. B. Lagerung) auf Gegenstände der Ausfuhr oder Einfuhr beziehen.[1] Daneben existiert eine Befreiung für Leistungen, die sich unmitt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Güterbeförderung und Umsatz... / Zusammenfassung

Die umsatzsteuerliche Einordnung von Güterbeförderungen mit Auslandsbezug erfordert besondere Sorgfalt aufgrund der Fülle an denkbaren Sachverhaltskonstellationen und hängt vom Leistungsempfänger und nachgelagert teilweise von der Strecke ab. Für die ausführenden Spediteure stellt sich infolgedessen regelmäßig die Frage, wann sie unter Ausweis von (deutscher) Umsatzsteuer ab...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Güterbeförderung und Umsatz... / 2.3.2 Einfuhr

Güterbeförderungen oder damit zusammenhängende Leistungen werden nach § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. b UStG steuerfrei gestellt, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wenn sich die Leistungen auf Einfuhrgegenstände beziehen, d. h. Waren, die aus Drittstaaten in die EU gelangen. Die Befreiung setzt jedoch voraus, dass die Kosten für diese Leistungen bei der Bemessung der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Güterbeförderung und Umsatz... / 2.3.4 Mit der Beförderung zusammenhängende Leistungen

Weitere sonstige Leistungen, die im Zusammenhang mit der Güterbeförderung stehen, sind ebenfalls von den Steuerbefreiungen umfasst, soweit sie sich auf die Gegenstände der Einfuhr bzw. Ausfuhr beziehen. Solche Leistungen können z. B. im Lagern und Umschlagen der Waren oder der Abfertigung zum freien Verkehr gesehen werden. Bei der Steuerbefreiung für Gegenstände der Einfuhr ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Güterbeförderung und Umsatz... / 1 Problematik

Eine Güterbeförderung liegt vor, wenn die geschuldete Leistung der Transport von Gegenständen ist.[1] Abzugrenzen sind Güterbeförderungsleistungen von der Beförderung von Personen. Die nachstehenden Ausführungen gelten folglich nur für den Transport von Gegenständen, d. h. Sachen oder Tieren. Die Beförderungsleistung bezieht sich zwar auf Gegenstände, ist aber eine sonstige L...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Güterbeförderung und Umsatz... / 2.3.1 Ausfuhren sowie externes Versandverfahren

Diese Befreiung greift, wenn sich die Leistung unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr bezieht oder auf eingeführte Gegenstände, die im externen Versandverfahren in das Drittlandsgebiet befördert werden.[1] Das gilt auch, soweit die Güterbeförderung vom Inland über einen sonstigen EU-Mitgliedsstaat in das Drittlandsgebiet erfolgt. Seit dem 1.1.2022 ist der Anwendungsbereich d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Güterbeförderung und Umsatz... / 3 Überblick

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Spediteur bei jeder Beurteilung seiner Beförderungsleistungen mit der Frage konfrontiert wird, ob er für einen Unternehmer oder eine Privatperson tätig wird und wo diese/r ansässig ist. Anschließend muss er nachvollziehen, auf welcher Strecke die Gegenstände befördert worden sind und ob dabei Landesgrenzen überschritten wurden oder d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Güterbeförderung und Umsatz... / 2.1.2 Leistungsort: Use and Enjoyment

Aus den vorgestellten Grundsätzen der Leistungsortbestimmung ergibt sich jedoch die Gefahr der Doppelbesteuerung, wenn Güter im Drittland befördert werden. Um dem vorzubeugen und eine Mehrfachbelastung für den Spediteur zu vermeiden, hat der Gesetzgeber den Sondertatbestand des § 3a Abs. 8 UStG geschaffen. Der Leistungsort wird dann ausnahmsweise nicht am Sitz des Leistungsem...mehr