Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Unter das RennwLottG fallende Vorgänge

Rz. 45 Nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG sind die Umsätze steuerfrei, die unter das RennwLottG fallen. Wegen der gleitenden Verweisung in § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG ist das RennwLottG in der jeweils geltenden Fassung maßgebend.[1] Nach § 4 Nr. 9 Buchst. b S. 2 UStG scheidet die Steuerbefreiung für die unter das RennwLottG fallenden Umsätze aus, die von der Rennwett- und Lotteriest...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Allgemeines

Rz. 129 Grundlage der Rennwett- und Lotteriebesteuerung ist auf Basis des zum 1.7.2021 in Kraft getretenen neuen Glücksspielstaatsvertrags[1] das (ebenfalls zum 1.7.2021 reformierte) Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) [2] sowie die (zu dem 1.7.2021 reformierte) RennwLottDV [3], mit den danach ergangenen Änderungen. Mit der Aufnahme neuer steuerrechtlicher Vorschriften in...mehr

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Betriebsprüfung: Methoden d... / 3.4.3 Übergangslösung für "alte" Registrierkassen

Die bislang gültigen Übergangslösungen laufen zum 31.12.2022 aus. Ab dem 1.1.2023 sind dann zwingend nur noch Kassen zu verwenden, die den rechtlichen Erfordernissen entsprechen.mehr

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Betriebsprüfung: Methoden d... / 3.3 Wie sich der BFH zu den mathematisch-statistischen Analysen stellt

3.3.1 Konstantes Verhältnis zwischen Wareneinsatz und Erlösen In den Urteilen vom 25.3.2015[1] nahm der BFH erstmalig explizit Stellung zum Zeitreihenvergleich. Voraussetzung für einen Zeitreihenvergleich ist nach Meinung des BFH, dass das Verhältnis zwischen dem Wareneinsatz und den Erlösen in dem betrachteten Zeitraum weitgehend konstant ist. Insbesondere darf es im maßgebe...mehr

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Betriebsprüfung: Methoden d... / 3.3.2 Formell ordnungsmäßige Buchführung

In den oben erwähnten Urteilen sieht der BFH bei formell ordnungsmäßigen oder nur mit geringfügigen Mängeln behafteten Aufzeichnungen wenig Spielraum für eine Änderung der Besteuerungsgrundlagen aufgrund eines auffälligen Zeitreihenvergleichs. Änderungen aufgrund eines auffälligen Zeitreihenvergleichs sind nur i. V. m. weiteren formellen und/oder materiellen Beanstandungen d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Rechtsentwicklung (ab 1980)

Rz. 10 Die Vorschrift war zum 1.1.1980 aus § 4 Nr. 9 UStG 1973 übernommen worden. Gegenüber der damaligen Regelung waren die Umsätze, die unter Teil I des Kapitalverkehrsteuergesetzes (Gesellschaftsteuer) fielen, aus der Steuerbefreiung herausgenommen worden. Für die Befreiung bestand kein Bedürfnis, da es sich um Umsätze im Unternehmerbereich handelte, sodass grundsätzlich ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1 Grundstücksbegriff

Rz. 75 Was unter Grundstücken i. S. d. GrEStG zu verstehen ist, ist von Bedeutung für die Frage, in welchem Umfang ein Umsatz unter das GrEStG fällt und aus diesem Grund gem. § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG steuerfrei ist. Der Hauptanwendungsfall von § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG ist das Rechtsgeschäft i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, nämlich der Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgesc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5 Einzelfälle

Rz. 118 Unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG fallen auch [1]: die Bestellung eines Erbbaurechts an einem Erbbaugrundstück[2] sowie der Anspruch auf Abtretung eines Anspruchs auf Bestellung eines Erbbaurechts[3], die Übertragung von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück (bei der Übertragung von hälftigem Miteigentum ist der jeweilige Miteigentümer Leistungs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Persönlicher Geltungsbereich der Steuerbefreiung

Rz. 35 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 UStG gilt für alle Unternehmer, die entsprechende Umsätze ausführen. Sie gilt insbesondere auch für Land- und Forstwirte, die der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegen. Allerdings dürfen diese Unternehmer nicht gem. § 9 Abs. 1 UStG auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG verzichten.[1] Umsätze nach § 4 Nr. 9 Buchst. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.1.1 Kaufvertrag (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG)

Rz. 102 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG sind ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstücks begründet, grunderwerbsteuerbare Rechtsvorgänge. Der Kaufvertrag ist der wichtigste grunderwerbsteuerliche Erwerbstatbestand. Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer eines Grundstücks verpflichtet, dem Käufer dieses zu üb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Nebenleistungen

Rz. 52 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 UStG kann sich im Einzelfall auch auf unselbstständige Nebenleistungen von unter § 4 Nr. 9 UStG fallenden Hauptleistungen beziehen, auch wenn die Nebenleistungen an sich nicht unter das GrEStG oder das RenwLottG fallen. Andererseits, wenn die Hauptleistung nicht nach § 4 Nr. 9 UStG steuerfrei ist, gilt dies auch entsprechend für Nebe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Option zur Steuerpflicht und Bemessungsgrundlage

Rz. 99 Wenn bei einem nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG an sich steuerfreien Grundstücksumsatz gem. § 9 Abs. 1 UStG auf die Steuerbefreiung verzichtet wird, muss die Bemessungsgrundlage für den Umsatz festgelegt werden. Hier stellt sich die Frage, ob und inwieweit die GrESt in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen ist. Der BFH hatte in seinem Urteil v. 10.7.1980[1] für den Fall,...mehr

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Betriebsprüfung: Methoden d... / 3.2 Folgerungen bei Schwankungen im Rohgewinnaufschlag

Um Schwankungen im so ermittelten Rohgewinnaufschlag deuten zu können, müssen saisonale Ereignisse in die Betrachtungen der ermittelten Zeitreihen miteinbezogen werden. Handelt es sich um ein Speiserestaurant, dessen Geschäftsbetrieb keinen saisonal schwanken unterliegt, sollten sich die Rohgewinnaufschlagsätze von Woche zu Woche gleichen. Grundsätzlich kann man davon ausgeh...mehr

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Betriebsprüfung: Methoden d... / 3.4 Buchhaltung: Worauf besonders zu achten ist

Um während Außenprüfungen bei Anwendung mathematisch-statistischen Analysen nicht in Bedrängnis zu geraten, sollten schon bei der Erstellung der Aufzeichnungen sämtliche formalen und materiellen Voraussetzungen beachtet werden. Liegen im Wirtschaftsjahr außergewöhnliche Ereignisse vor, die Einfluss auf betriebliche Kennzahlen nehmen können, sollten diese Ereignisse aufgezeic...mehr

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Betriebsprüfung: Methoden d... / 3.3.1 Konstantes Verhältnis zwischen Wareneinsatz und Erlösen

In den Urteilen vom 25.3.2015[1] nahm der BFH erstmalig explizit Stellung zum Zeitreihenvergleich. Voraussetzung für einen Zeitreihenvergleich ist nach Meinung des BFH, dass das Verhältnis zwischen dem Wareneinsatz und den Erlösen in dem betrachteten Zeitraum weitgehend konstant ist. Insbesondere darf es im maßgebenden Zeitraum nicht zu solchen Änderungen in der Betriebsstru...mehr

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Betriebsprüfung: Methoden d... / 3.3.3 Formell nicht ordnungsmäßige Buchführung

Materielle Unrichtigkeiten der Erfassung der Einnahmen nicht nachweisbar Sind die Aufzeichnungen zwar formell nicht ordnungsgemäß, können aber materielle Unrichtigkeiten der Erfassung der Einnahmen nicht nachgewiesen werden, könnten nach den oben erwähnten Urteilen des BFH die Ergebnisse eines Zeitreihenvergleichs allenfalls ein Anhaltspunkt für die Höhe einer möglichen Hinzu...mehr

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Betriebsprüfung: Methoden d... / 3.1 Hauptanwendungsfall: Untersuchung der Rohgewinnaufschläge der Gastronomie

Die Technik des Zeitreihenvergleichs analysiert zwar nicht explizit das Kassenbuch oder Baraufzeichnungen, sie setzt aber bei bargeldintensiven Betrieben die Überprüfung auf einer anderen Ebene an. Der Zeitreihenvergleich ermittelt ein Verhältnis ausgewählter Betriebsdaten, d. h. gewisse Daten werden einander gegenübergestellt. Dabei können (müssen jedoch nicht) Daten verwend...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.12.3 Unerlaubte Glücksspiele

Rz. 159 Mit Urteil v. 11.6.1998[1] hat der EuGH entschieden, dass die Veranstaltung unerlaubter, strafbarer Glücksspiele (in dem Verfahren ging es um unerlaubtes Roulette) nicht von der USt-Befreiung ausgenommen werden kann, wenn vergleichbare Glücksspiele in zugelassenen Spielbanken von der USt befreit sind. Der EuGH begründet seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.6 Wohnungseigentum

Rz. 97 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG stehen auch dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte i. S. d. WEG und § 1010 BGB dem Grundstücksbegriff gleich. Nach § 1010 BGB können Miteigentümer eines Grundstücks, die die Verwaltung und Benutzung geregelt haben oder das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, für immer oder auf Zeit ausgeschlossen haben oder eine Kündigung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.12.1 Geldspielautomaten

Rz. 157 Umsätze an Geldspielautomaten fallen regelmäßig nicht unter die Lotteriesteuer. Nach dem EuGH-Urteil v. 5.5.1994[1] gilt für – steuerpflichtige – Geldspielgeräteumsätze, dass die Bemessungsgrundlage nach dem Spieleinsatz abzüglich der ausgezahlten Gewinne zu bestimmen ist.[2] § 13 Abs. 1 Nr. 3 der SpielV hindert einen gewerblichen Betreiber von Geldspielgeräten recht...mehr

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Betriebsprüfung: Methoden d... / Zusammenfassung

Überblick Die steuerliche Betriebsprüfung wendet bei ihren Prüfungen mathematisch/statistische Methoden an, mit denen sie bei bargeldintensiven Unternehmen unter anderem die Kassenführung überprüft. Es handelt sich dabei insbesondere um den "Chi-Quadrat-Test", Überprüfungen auf der Grundlage des "Benford-Gesetzes" und das Prüfungsverfahren "Zeitreihenvergleich". Durch die se...mehr

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Betriebsprüfung: Methoden d... / 3.4.1 Elektronische Aufzeichnungssysteme seit 1.1.2017

Das BMF-Schreiben vom 26.11.2010 [1] regelte bislang u. a. die Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften. Die darin enthaltene Übergangsfrist ist mit Ablauf des 31.12.2016 ausgelaufen. Damit müssen ab dem 1.1.2017 Unterlagen im Sinne des § 147 Abs. 2 AO, die durch elektronische Registrierkassen, Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxametern usw. erstellt worden si...mehr

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Betriebsprüfung: Methoden d... / 3.4.2 Technische Vorgaben für die Sicherheit in der Informationstechnik

Mit BMF, Schreiben v. 12.6.2018, BStBl. I 2018, 701 hat das Bundesministerium der Finanzen erstmals auf die Veröffentlichung der technischen Richtlinien hingewiesen. Sämtliche sicherheitsrelevanten Voraussetzungen und Definitionen werden forlaufend vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen festgelegt, verbessert ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.4 Erbbaurechte

Rz. 89 Erbbaurechte stehen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG dem Grundstücksbegriff gleich. Das Eigentum an einem Grundstück ist das zwar beschränkbare, für sich allein aber unbeschränkte Vollrecht am Grundstück.[1] Das Erbbaurecht dagegen ist seinem notwendigen Inhalt nach das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Unter das GrEStG fallende Transaktionen – Steuerfreiheit nach dem UStG

6.4.1 Rechtsvorgänge, soweit sie sich auf ein inländisches Grundstück beziehen (§ 1 Abs. 1 Nrn. 1 bis 7 GrEStG) 6.4.1.1 Kaufvertrag (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG) Rz. 102 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG sind ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstücks begründet, grunderwerbsteuerbare Rechtsvorgänge. Der Kaufvertrag i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 5 Mit § 4 Nr. 9 UStG soll eine Doppelbesteuerung mit USt und GrESt bzw. mit USt und Rennwett- und Lotteriesteuer verhindert werden. Andererseits kann aus der Vorschrift kein grundsätzliches Verbot der Doppelbesteuerung hergeleitet werden. Eine ggf. formal doppelte Belastung eines Erwerbsvorgangs mit USt und GrESt folgt aus dem Gesetz.[1] Sie ist nicht verfassungswidrig, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.3 Mineralgewinnungsrechte/Erbbauzins

Rz. 87 Nicht zu dem Grundstücksbegriff gehören nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG auch Mineralgewinnungsrechte und sonstige Gewerbeberechtigungen. Hierbei handelt es sich um Berechtigungen (sogenannte grundstücksgleiche Rechte), auf die die Vorschriften des BGB Anwendung finden. Die Gewerbeberechtigungen werden auch dann nicht zu den Grundstücken gerechnet, wenn sie als subjektiv-...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.5 Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Rz. 93 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG stehen auch Gebäude auf fremdem Boden dem Grundstücksbegriff gleich. Ein Gebäude ist ein Bauwerk auf eigenem oder fremdem Grund und Boden, das Menschen, Tieren oder Sachen durch räumliche Umfriedung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt und fest mit dem Grund und Boden verbunden ist. Menschen müssen das Bauwerk nicht nur betreten, sondern ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.1 Rechtsvorgänge, soweit sie sich auf ein inländisches Grundstück beziehen (§ 1 Abs. 1 Nrn. 1 bis 7 GrEStG)

6.4.1.1 Kaufvertrag (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG) Rz. 102 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG sind ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstücks begründet, grunderwerbsteuerbare Rechtsvorgänge. Der Kaufvertrag ist der wichtigste grunderwerbsteuerliche Erwerbstatbestand. Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer eines Grun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2 Rechtsvorgänge ohne Begründung eines Übereignungsanspruchs (§ 1 Abs. 2 bis 4 GrEStG)

6.4.2.1 Erwerb der Verwertungsbefugnis (§ 1 Abs. 2 GrEStG) Rz. 115 Nach § 1 Abs. 2 GrEStG sind auch Rechtsvorgänge grunderwerbsteuerbar, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Damit sind auch die Grundstücksgeschäfte grunderwerbsteuerbar (und ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.12 Einzelfälle

7.12.1 Geldspielautomaten Rz. 157 Umsätze an Geldspielautomaten fallen regelmäßig nicht unter die Lotteriesteuer. Nach dem EuGH-Urteil v. 5.5.1994[1] gilt für – steuerpflichtige – Geldspielgeräteumsätze, dass die Bemessungsgrundlage nach dem Spieleinsatz abzüglich der ausgezahlten Gewinne zu bestimmen ist.[2] § 13 Abs. 1 Nr. 3 der SpielV hindert einen gewerblichen Betreiber v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.2 Maschinen und Betriebsvorrichtungen

Rz. 84 Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, zählen nach § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 GrEStG nicht zu den Grundstücken. Wegen der Parallelität der Vorschrift zu § 68 Abs. 2 Nr. 2 BewG sind mit Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art Betriebsvorrichtungen i. S. d. Bewertungsrechts gemeint.[1] Betriebsvorrichtungen i. S. d. § 2 Ab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.1.3 Eigentumsübergang (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG)

Rz. 110 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG ist der Eigentumsübergang ein grunderwerbsteuerbarer Tatbestand, wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist und es auch keiner Auflassung bedarf. Ausgenommen hiervon sind jedoch z. B. der Eigentumsübergang durch die Abfindung in Land, der Eigentumsübergang im Umlegungsverfahren nach dem Bundesbau...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2.1 Erwerb der Verwertungsbefugnis (§ 1 Abs. 2 GrEStG)

Rz. 115 Nach § 1 Abs. 2 GrEStG sind auch Rechtsvorgänge grunderwerbsteuerbar, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Damit sind auch die Grundstücksgeschäfte grunderwerbsteuerbar (und umsatzsteuerfrei), die nicht auf den zivilrechtlichen Erwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2.3 Anteilsvereinigung und Übertragung vereinigter Anteile (§ 1 Abs. 3 und 4 GrEStG)

Rz. 117 Die Vereinigung und Übertragung von mindestens 90 % der Anteile an einer Gesellschaft, zu deren Vermögen ein inländisches Grundstück gehört, sind nach § 1 Abs. 3 GrEStG bzw. nach § 1 Abs. 4 GrEStG unter den dort genannten Voraussetzungen auch grunderwerbsteuerbar und damit umsatzsteuerfrei. Auch in diesen Fällen kommt die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.1.2 Auflassung (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG)

Rz. 108 Die Auflassung gehört nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG zu den steuerbaren Rechtsvorgängen, wenn kein Rechtsgeschäft vorausgegangen ist, das den Anspruch auf Übereignung begründet. Die Auflassung ist die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück erforderliche dingliche Einigung des Veräußerers und des Erwerbers.[1] Ein Verpflichtungsgeschäft ist der Auflassung z. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.1.4 Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG)

Rz. 112 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG ist dies ebenfalls ein grunderwerbsteuerbarer Erwerbsvorgang. Mit dem Meistgebot erwirbt der Meistbietende den Anspruch auf Erwerb des Eigentums am versteigerten Grundstück durch Erteilung des Zuschlags.[1] Umsatzsteuerlich stellt die Zwangsversteigerung eines Grundstücks keine Lieferung des Eigentümers an das jeweilige Bundesland, dem di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2.2 Änderung des Gesellschafterbestands einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG)

Rz. 116 Gehört einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von zehn Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar und mittelbar so, dass mindestens 90 % der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dieser Anteilswechsel als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes Rechtsgeschäft. Damit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.12.2 Roulette in öffentlichen Spielbanken

Rz. 158 Roulettespiel fällt nicht unter § 17 RennwLottG (i. d. F. bis 30.6.2021). Die Vorschrift lässt es nicht zu, mit der Lotteriesteuer auch Glücksspiele zu erfassen, die weder Lotterien noch Ausspielungen sind. Das Roulettespiel ist weder eine Lotterie noch eine Ausspielung. Spiele, deren etwaiger Charakter als Glücksspiele sich allein aus ihrer Ähnlichkeit mit dem Roule...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.12.4 Sonstige Glücksspiele/Veranstaltungen

Rz. 160 Kartenglücksspiele, die nach Art der üblichen Kartenspiele zwischen zwei oder drei Parteien zwar nach festen Regeln gespielt werden, bei denen jedoch die Spielführung im Übrigen der freien Gestaltung der Spieler unterliegt, sind ebenfalls keine Ausspielungen i. S. v. § 17 RennwLottG (i. d. F. bis 30.6.2021; zur Einbeziehung von Online-Poker in die Online-Pokersteuer ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.8 Lotterien und Ausspielungen

Rz. 141 Lotterien (und Ausspielungen) sind Unterarten der Glücksspiele i. w. S., also Spiele, bei denen der Spieler voll vom Zufall und nicht oder nicht entscheidend von seiner Geschicklichkeit abhängt. Typische Beispiele sind das Zahlenlotto, Klassenlotterien, Fußballtoto, Jahrmarktsverlosungen, Tombolas etc. Geschicklichkeitsspiele sind z. B. Preiskegeln, Preisschießen und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.1.5 Anspruchsbegründende Rechtsgeschäfte (§ 1 Abs. 1 Nrn. 5 bis 7 GrEStG)

Rz. 113 Nach § 1 Abs. 1 Nrn. 5 und 6 GrEStG sind Rechtsgeschäfte, die den Anspruch auf Abtretung eines Übereignungsanspruchs oder der Rechte aus einem Meistgebot bzw. aus einem Kaufangebot begründen, ebenfalls grunderwerbsteuerbare Erwerbsvorgänge. Die Tatbestände nach § 1 Abs. 1 Nrn. 5 und 7 GrEStG betreffen Zwischenhandelsgeschäfte. Ein solcher Fall liegt z. B. vor, wenn d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.9 Sportwetten

Rz. 143 Sportwetten bzw. Oddset-Wetten sind mit Lotterien oder Ausspielungen vergleichbar. Oddset ("odds" = Gewinnquoten; "set" = festgelegt) steht für "feste Gewinnquoten" und ist eine bestimmte Art der Sportwette. Die Wette wird gegen feste Gewinnquoten gespielt, sodass der Teilnehmer im Erfolgsfall seinen Gewinn bereits kennt. Bei der Normalwette müssen alle vorhergesagte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Unentgeltliche Wertabgaben

Rz. 49 Unter § 4 Nr. 9 UStG UStG fallen wegen des Bezugs auf Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG auch unentgeltliche Wertabgaben nach § 3 Abs. 1b UStG bzw. § 3 Abs. 9a UStG.[1] Damit ist insbesondere die Entnahme eines Grundstücks aus dem Unternehmensvermögen nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei, obwohl die Grundstücksentnahme selbst kein Tatbestand i. S. d. GrE...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Umsatzbesteuerung der Wärmeabgabe aus einer Biogas-Anlage

Leitsatz 1. Entstehen Selbstkosten i.S. von § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG für entgeltliche Lieferungen wie auch für unentgeltliche Wertabgaben nach § 3 Abs. 1b UStG, sind diese entsprechend § 15 Abs. 4 UStG nach tatsächlichen oder ggf. fiktiven Umsätzen (Marktwerten) aufzuteilen (Anschluss an die BFH-Urteile vom 25.11.2021 ‐ V R 45/20, BFHE 275, 392, und vom 15.03.2022 ‐ V R...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Rechnungserteilung

Rz. 63 Das UStG sagt nirgends etwas zur Frage der Rechnungserteilung über die Umsätze gem. § 3 Abs. 1b UStG. Deshalb ist davon auszugehen, dass die Erteilung einer Rechnung ohne Angabe des Entgelts, aber mit der Bemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG unter Ausweis der darauf entfallenden USt gem. § 14 Abs. 2 UStG nicht zulässig ist, denn die Ausnahme gem. § 14 Abs. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Systematische Überlegungen

Rz. 5 Mit § 3 Abs. 1b UStG, der die Steuerbarkeit unentgeltlicher Wertabgaben aus einem Unternehmen bezüglich körperlicher Gegenstände regelt – die unentgeltliche Wertabgabe in Form von Dienstleistungen normiert der gleichfalls ab dem 1.4.1999 geltende § 3 Abs. 9a UStG [1] –, hat der deutsche Gesetzgeber die (spätestens) seit dem Urteil des EuGH v. 27.6.1989[2] fällige Anpass...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Unentgeltliche Zuwendungen aus unternehmerischen Gründen(§ 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 45 Mit § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 UStG ist zum 1.4.1999 ein für das deutsche Umsatzsteuerrecht weitgehend neuer Tatbestand geschaffen worden: die unentgeltliche Zuwendung von vorsteuerentlasteten Gegenständen aus unternehmerischen Gründen . Mit ihm soll der unversteuerte Letztverbrauch umfassend vermieden werden, und zwar auch dann, wenn unternehmerische Zwecke mit der Zuwend...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Grundstücksgleiche Berechtigungen

Rz. 105 Steuerfrei ist nach § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG auch die Vermietung und Verpachtung von Berechtigungen, für die die Vorschriften des BGB über Grundstücke gelten. Hierzu gehören z. B. das Bergwerkseigentum [1], landesrechtliche Realgewerbeberechtigungen (z. B. Mühlen- und Abdeckereigerechtigkeiten), Fischereirechte und Wassernutzungsrechte nach Landesrecht, soweit j...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Überblick

Rz. 130 § 4 Nr. 12 S. 2 UStG enthält insgesamt vier Ausnahmen von der Steuerbefreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, nämlich die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, Vermietung von Plätzen zum Abstellen von Fahrzeugen, kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen, Vermietung und Verp...mehr