Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Stille Beteiligung am Unternehmen eines anderen

Rz. 13 Die Vorschrift befreite die Beteiligung als stiller Gesellschafter an dem Unternehmen oder an dem Gesellschaftsanteil eines anderen. Sie befreite somit die Leistung des stillen Gesellschafters durch Beteiligung an dem Unternehmen eines anderen ­Unternehmers (vgl. dazu Bericht des Finanzausschusses, BT-Drs. 10/6193, Rz. 10 und 11). Davon zu unterscheiden war die nach §...mehr

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Steuerbarer und steuerpflichtiger Verzicht auf das Recht zur Privatliquidation

Leitsatz Verzichtet der Chefarzt gegenüber dem Träger der Klinik, an der er tätig ist, auf das ihm durch die Klinik eingeräumte Recht zur Privatliquidation gegen monatliche Ausgleichszahlungen, die der Klinikträger leistet, um auch insoweit selbst gegenüber Privatversicherten abrechnen zu können, liegt eine steuerbare Verzichtsleistung vor, die nicht als Verzicht auf die zuk...mehr

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Ortskundeprüfung als steuerfreie Leistung

Leitsatz Ortskundeprüfungen für angehende Taxifahrer sind bei richtlinienkonformer Auslegung des § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG als Schulungsmaßnahme mit direktem Bezug zu einem Beruf steuerfrei. Normenkette § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG, Art. 132 Abs. 1 Buchst. i EGRL 112/2006 (= MwStSystRL), Art. 44 MwSt-DVO Sachverhalt Der Kläger ist ein nicht gemeinnütziger Berufsverband in der Rec...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / II. Umsatzsteuer

Rz. 10 Die Unternehmereigenschaft als solche ist grundsätzlich nicht vererblich.[12] Erben sind daher nur dann Unternehmer, wenn sie selbst in ihrer Person die Tatbestandsmerkmale des § 2 Abs. 1 UStG erfüllen, also insbesondere den geerbten Betrieb fortführen oder gegen Miet-, Pacht- oder Lizenzzahlung die weitere Nutzung von Nachlassgegenständen durch Dritte dulden.[13] Zu ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 8.4 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 244 Unter Miet- und Pachtzinsen sind nicht nur Barleistungen, sondern alle Entgelte zu verstehen, die der Mieter oder Pächter für den Gebrauch oder die Nutzung des Gegenstands an den Vermieter oder Verpächter zu zahlen hat.[1] Dies gilt auch für am Umsatz des Pächters bemessene Pachtzinsen.[2] Bei der Beurteilung, ob ein Miet- oder Pachtvertrag vorliegt, kommt es darauf ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 6.5 Gewinnanteil

Rz. 167 Der stille Gesellschafter muss am Gewinn beteiligt sein. Er muss eine von dem geschäftlichen Ertrag abhängige Vergütung erhalten.[1] Eine Beteiligung am Umsatz reicht nicht aus.[2] Gleiches gilt für eine vom Betriebsergebnis unabhängige Zahlung oder eine leistungsabhängige Vergütung.[3] Die Annahme einer stillen Gesellschaft setzt nach § 231 Abs. 2 HGB nicht die Bete...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.6.6.3 Wertpapierinstitute

Rz. 119a § 19 Abs. 4 GewStDV begünstigt ab dem Ez 2021 auch Wertpapierinstitute i. S. d. § 2 Abs. 1 WgIG. Danach ist unter einem Wertpapierinstitut ein Unternehmen zu verstehen, das gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Wertpapierdienstleistungen allein oder zusammen mit Wertpapiernebendienstleistungen...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.6.6.2 Zahlungsinstitute

Rz. 119 § 19 Abs. 4 GewStDV erfasst auch Zahlungsinstitute i. S. d. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZAG. Hierbei handelt es sich um Unternehmen, die gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Art und Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erforderlich macht, Zahlungsdienste i. S. d. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 Buchst. b und Nr. 6 ZAG erbringen. Es darf sich aber nicht um ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.6.1 Rechtsentwicklung

Rz. 83 § 19 GewStDV enthält Sonderregelungen zur Hinzurechnung von Entgelten i. S. d. § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG für Kreditinstitute und verwandte Unternehmen. Der Gesetzgeber hat § 19 GewStDV durch Gesetz v. 19.12.2008[1] neu gefasst. Die Vorschrift gilt erstmals ab dem Ez 2008. Es ergaben sich bisher folgende Änderungen: Durch Gesetz v. 8.4.2010[2] wurden § 19 Abs. 3 Nr. 2,...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.6.6.1 Finanzdienstleistungsunternehmen

Rz. 114 Für Finanzdienstleistungsunternehmen i. S. d. § 1 Abs. 1a KWG gilt § 19 Abs. 4 GewStDV. Begünstigt werden insbesondere Leasing- und Factoringunternehmen, die nachweislich Finanzdienstleistungen i. S. d. § 1 Abs. 1a S. 2 KWG erbringen. Da Leasing- und Factoringunternehmen wie die übrigen Finanzdienstleistungsunternehmen nach Maßgabe des KWG einer eingeschränkten Kredi...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / XII. Behandlung der Umsatzsteuer

Rz. 90 Ob die Umsatzsteuer in der dem Testamentsvollstrecker zustehenden Gesamtvergütung, insbesondere, wenn sie nach einer Tabelle berechnet wird, bereits enthalten ist, war lange umstritten. Die Rechtsprechung bejahte dies teilweise.[164] Dies führte zu dem unsinnigen Ergebnis, dass nicht geschäftsmäßige Testamentsvollstrecker eine höhere Nettovergütung erhalten konnten al...mehr

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EuGH-Vorlage durch FG: Reichweite des Reemtsma-Anspruchs

Leitsatz Dem EuGH wird zur Vorabentscheidung die Frage vorgelegt, ob das Finanzamt zu viel gezahlte Mehrwertsteuer erstatten muss, wenn ein Unternehmer den eigentlich zutreffenden Anspruch gegen seinen Vorlieferanten aufgrund zivilrechtlicher Verjährung nicht mehr geltend machen kann. Sachverhalt Der Kläger ist Land- und Forstwirt und betreibt unter anderem einen gewerblichen...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / IV. Umsatzsteuer

Rz. 100 Eine nachhaltige Tätigkeit führt nach § 2 Abs. 1 S. 3 UStG, sofern sie zur Erzielung von Einnahmen und selbstständig ausgeübt wird, zur Unternehmereigenschaft im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 UStG. Der Amtsinhaber, der nur einmalig tätig wird, handelt nicht in Wiederholungsabsicht.[183] Umsatzsteuer fällt in diesen Fällen nicht an. Ist eine Testamentsvollstreckung allerd...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 5.3.1 Renten bzw. dauernde Lasten

Rz. 126 Hinzuzurechnen sind nur Renten und dauernde Lasten. Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. b S. 1 GewStG setzt nicht voraus, dass die Renten bzw. dauernden Lasten wirtschaftlich mit der Gründung oder dem Erwerb eines Betriebs oder Teilbetriebs oder eines Anteils am Betrieb zusammenhängen.[1] Die Anwendung von § 8 Nr. 1 Buchst. b S. 1 GewStG wird auch nicht dadurch...mehr

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Verwaltung von Wagniskapitalfonds (zu § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 4.8.13 UStAE um einen Abs. 10. Zum 1.7.2021 ist durch das sog. Fondsstandortgesetz[1] auch die Möglichkeit in § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG aufgenommen worden, die Verwaltung von Wagniskapitalfonds steuerfrei vorzunehmen. Die Finanzverwaltung nimmt zur Abgrenzung der Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Wagniskapitalf...mehr

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Leistungen von Börsen und anderen Handelsplattformen für Finanzprodukte (zu § 15 UStG)

Kommentar Die Finanzverwaltung hatte im Mai 2021[1] ausführlich zur Frage der Einheitlichkeit bei sonstigen Leistungen der Akteure im Börsengeschäft und der Anwendung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG (Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung dieser Umsätze) Stellung genommen. Diese Grundsätze gelten nicht nur für Börsen und Handelsplattformen...mehr

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Ermäßigter Steuersatz für Leistungen gemeinnütziger Einrichtungen (zu § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 12.9 Abs. 2 und Abs. 4 UStAE. Die Finanzverwaltung nimmt 2 Änderungen im UStAE im Zusammenhang mit der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von gemeinnützigen Einrichtungen vor: Die Finanzverwaltung hatte bisher die Auffassung vertreten, dass von Hoheitsträgern zur Ausführung hoheitlicher Aufgaben eingeschaltete Kapitalgesells...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 5.1 Allgemeines

Rz. 112 § 12 Nr. 3 EStG verbietet den Abzug der Steuern vom Einkommen und sonstiger Personensteuern sowie der USt für Umsätze, die Entnahmen sind, und die Vorsteuerbeträge auf Aufwendungen, für die das Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG oder des § 4 Abs. 5 Nr. 1–5, 7 oder Abs. 7 EStG gilt; zur Gesetzesentwicklung vgl. Rz. 4. Die Regelung normiert ein Abzugsverbot privater Steu...mehr

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Umsatzsteuerfreiheit von Supervisionsleistungen

Leitsatz 1. Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL erfasst auch Unterrichtseinheiten, die sich auf Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung beziehen. Die Anforderungen, die der EuGH an die Steuerfreiheit des Schul- und Hochschulunterrichts stellt, gelten hierfür nicht. 2. Umsätze einer Supervisorin können nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL steuerfrei sein. Norm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 3 Einzelfälle (ABC)

Rz. 80 Arbeitsmittel s. § 9 EStG Rz. 221ff. Asylgewährung s. § 9 EStG Rz. 265 Aufsichtsrat Arbeitnehmer, die als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat einer AG gewählt werden, müssen sich vielfach vor ihrer Benennung als Kandidat für die Wahl dazu verpflichten, im Fall ihrer Wahl einen Teil der Aufsichtsratstantiemen an bestimmte betriebliche oder außerbetriebliche (gewerksch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Die steuerbefreiten Umsätze

Rz. 2 Die Vorschrift listete abschließend auf, welche Leistungen im Zusammenhang mit der Überlassung von Anschlüssen des Telefonnetzes (Buchst. a), von Übertragungswegen im Netzmonopol des Bundes (Buchst. b) und der Ausstrahlung und Übertragung von Rundfunksignalen (Buchst. c) umsatzsteuerfrei sind (waren). Zu den Leistungsinhalten bezüglich der Buchst. a und b der Vorschrif...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 11a waren die in der Vorschrift genannten Umsätze der Deutschen Bundespost TELEKOM und der Deutschen Telekom AG steuerfrei, und zwar nur die vom 1.1.1993 bis zum 31.12.1995 ausgeführten Umsätze. Die Vorschrift stellte also eine zeitlich befristete Steuerbefreiung dar, verquickt mit Elementen einer persönlichen Steuerbefreiung, da es nur um bestimmte Umsätz...mehr

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Freihafen / 3 Umsätze innerhalb des Freihafens

Obwohl das Territorium des Freihafens nicht zum umsatzsteuerlichen Inland gehört, sind bestimmte im Freihafen steuerbare Umsätze wie Umsätze im Inland und damit steuerpflichtig zu behandeln. Diese Regelung soll verhindern, dass im Freihafen ein unversteuerter Letztverbrauch ermöglicht wird. Hier geht es um folgende Fälle: Lieferungen von Gegenständen, die zum Gebrauch oder Ve...mehr

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Freihafen / 2 Lieferungen vom Inland in den Freihafen

Da der Freihafen aus deutscher Sicht weder Teil des Inlands noch Teil des übrigen Gemeinschaftsgebiets ist, werden die Lieferungen vom Inland in einen Freihafen in den meisten Fällen als Ausfuhrlieferungen behandelt. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG schließt jedoch die Gewährung der Steuerbefreiung als Ausfuhrlieferung aus, wenn die in den Freihafen beförderten oder versandten G...mehr

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Freihafen / Zusammenfassung

Begriff Der Freihafen als umsatzsteuerliches Sondergebiet gehört zwar nicht zum Inland, gleichwohl sind bestimmte Umsätze innerhalb des Freihafens zur Vermeidung eines nichtbesteuerten Letztverbrauchs steuerpflichtig. Ebenfalls werden Lieferungen und Dienstleistungen dann wie Umsätze im Inland behandelt, wenn sich im Freihafen be- oder verarbeitete Gegenstände zum Zeitpunkt ...mehr

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Freihafen / 4 Probleme und Perspektiven des Freihafens

Die deutsche Sonderrolle des Freihafens wird seit Beginn des Binnenmarktes 1993 auf umsatzsteuerrechtlichem Gebiet besonders deutlich. Der Freihafen ist bis auf die o. g. Ausnahmetatbestände zur Verhinderung eines unversteuerten Letztverbrauchs aus der Sicht Deutschlands Drittlandsgebiet. Aus der Sicht des Umsatzsteuerrechts der anderen EU-Mitgliedstaaten gehört das jeweilig...mehr

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Zahlungen im Zusammenhang mit EU-Rahmenprogrammen (zu § 10 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 10.2 Abs. 10 UStAE . Erhält ein Unternehmer Fördergelder, muss geprüft werden, ob diese Zahlung im Rahmen eines Leistungsaustauschs erfolgt (bzw. einen solchen Leistungsaustausch begründet) und somit zu einem i. d. R. dann steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatz führt oder ob es sich um einen sog. "echten Zuschuss" handelt, d...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.8 Anlage Z – verbleibender Zuwendungsvortrag

Diese Anlage wird nicht nur bei einem bestehenden oder entstehenden Zuwendungsvortrag benötigt, sondern immer dann, wenn die Gesellschaft eine steuerlich berücksichtigungsfähige Spende (korrekt wird von "Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke" gesprochen) geleistet hat. Die Berechnung des abziehbaren Spendenbetrags wird ebenso auf der Anlage Z vorgenommen wie auch die Ermit...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.8 Anlage Z – verbleibender Zuwendungsvortrag

Diese Anlage wird nicht nur bei einem bestehenden oder entstehenden Zuwendungsvortrag benötigt, sondern immer dann, wenn die Gesellschaft eine steuerlich berücksichtigungsfähige Spende (korrekt wird von "Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke" gesprochen) geleistet hat. Die Berechnung des abziehbaren Spendenbetrags wird ebenso auf der Anlage Z vorgenommen, wie auch die Ermi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 49... / 3 Rechtsfolgen für die Besteuerung

Rz. 6 Nach ganz überwiegender Ansicht wird der Verschollene, solange er nicht durch rechtskräftigen Beschluss für tot erklärt worden ist, als lebend behandelt[1], und zwar auch dann, wenn die Todesfeststellung nur mangels eines Antrags unterbleibt.[2] Das Fehlen der Todesfeststellung begründet danach eine unbegrenzte Lebensvermutung für den Verschollenen.[3] Nach anderer Ansi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 8 Buchst. k [aufgehoben]

§ 4 Nr. 8 Buchst. k ist durch Art. 8 Abs. 3 Buchst. b des Gesetzes zur Bereinigung von steuerlichen Vorschriften[1] v. 22.12.1999[2] mWv 1.1.2000 aufgehoben worden (Art. 25 Abs. 1 StBereinG). An die Stelle der Vorschrift ist — ebenfalls mit Wirkung v. 1.1.2000 — § 25c getreten (vgl. die Kommentierung zu dieser Vorschrift). Die bis zum 31.12.1999 geltende Regelung in § 4 Nr. 8...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 5.3.1 Grundlagen

Rz. 50 Im Gegensatz zur Vollrechtsfähigkeit der natürlichen und juristischen Personen (Rz. 36, 42) können Einzelgesetze eine auf bestimmte Bereiche oder Angelegenheiten beschränkte Teilrechtsfähigkeit für Personenvereinigungen oder Sachgesamtheiten gleich welcher Rechtsform vorsehen.[1] Entscheidend ist, dass diesen durch das jeweilige Steuergesetz Rechte gewährt oder Pflich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 2.7 Sonstig steuergesetzlich Verpflichteter

Rz. 23 Schließlich ist durch gesetzliche Definition des § 33 Abs. 1 AO derjenige Stpfl., der andere ihm durch Steuergesetze auferlegte Pflichten zu erfüllen hat. Dies wird eingeschränkt durch die in § 33 Abs. 2 AO genannten Pflichten.[1] Unter diese allgemeine Begriffsbestimmung fallen die verschiedensten durch Steuergesetze begründeten Pflichten. Stpfl. ist damit z. B.: der ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Vor- bzw. nachverlegte Stichtagsinventur (Abs. 3)

Rn. 25 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Bei der vor- bzw. nachverlegten (drei Monate vor oder zwei Monate nach dem BilSt) Stichtagsinventur wird das Mengengerüst nicht mehr in das Inventar des BilSt, sondern in ein besonderes Inventar aufgenommen. Die dort nach Art, Menge und Wert verzeichneten VG werden wertmäßig auf den BilSt fortgeschrieben bzw. zurückgerechnet. Im Gegensatz zu ...mehr

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Steuerlagerregelung / 11 Steuerschuldner für den der Auslagerung vorangegangenen Umsatz

Steuerschuldner für den aufgrund der Auslagerung des Gegenstands aus dem Umsatzsteuerlager steuerpflichtigen letzten Umsatz vor der Auslagerung ist grundsätzlich der Auslagerer (d. h. derjenige, der den Gegenstand aus dem Steuerlager entnimmt). Wird der Gegenstand im Zusammenhang mit einer Lieferung ausgelagert, ist der liefernde Unternehmer als Auslagerer Steuerschuldner. W...mehr

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Steuerlagerregelung / 10 Bemessungsgrundlage für den der Auslagerung vorangegangenen Umsatz

Bei der einer Auslagerung vorangehenden Lieferung ist Bemessungsgrundlage grundsätzlich der in der Rechnung ausgewiesene Betrag (Betrag ohne Umsatzsteuer). In den Fällen, in denen der Abnehmer einer Lieferung als Auslagerer schuldet, hat er die Umsatzsteuer von diesem Betrag zu berechnen. Die Bemessungsgrundlage für den Umsatz, für den die Steuerbefreiung wegfällt, erhöht sic...mehr

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Steuerlagerregelung / 9 Besteuerung des der Auslagerung vorangegangenen Umsatzes

Der Besteuerung unterliegt der letzte vor der Auslagerung liegende – zunächst steuerfreie – Umsatz. Dieser Umsatz muss nicht in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Auslagerung stehen. Steuerschuldner ist grundsätzlich der Auslagerer. Dem Auslagerer obliegen auch die Erklärungs- und Aufzeichnungspflichten für die Auslagerung. Besteuert werden die der Auslageru...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerlagerregelung / 2 Steuerbefreite Umsätze

Befreit sind: die Lieferung von Gegenständen, die in ein im Inland belegenes Umsatzsteuerlager eingelagert werden; die Lieferung von Gegenständen, die sich im Umsatzsteuerlager befinden (Lagerlieferungen); die Lieferung, die zu einem Zeitpunkt bewirkt wird, in dem die Gegenstände vom liefernden Unternehmer oder seinem Abnehmer von einem in ein anderes Umsatzsteuerlager beförder...mehr

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Steuerlagerregelung / 14 Regelung für Umsätze mit und in Zusammenhang mit Gegenständen, die sich in einem Zollverfahren (Nichterhebungsverfahren) befinden

Nach § 4 Nr. 4b UStG ist die einer Einfuhr vorangehende Lieferung (Einfuhrlieferung) von der Umsatzsteuer befreit, wenn der Abnehmer oder dessen Beauftragter den Gegenstand einführt. Die Steuerbefreiung gilt darüber hinaus auch für die der Einfuhrlieferung vorangegangenen Lieferungen. Bei den Befreiungen nach § 4 Nr. 4a und § 4 Nr. 4b UStG gibt es keine Vorrangstellung. Der U...mehr

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Steuerlagerregelung / 12 Transport eines ausgelagerten Gegenstands in das Drittlandsgebiet oder einen anderen EU-Mitgliedstaat

Gelangt der Gegenstand beim Verlassen des Steuerlagers in ein Drittland oder in einen anderen EU-Mitgliedstaat, ist eine damit verbundene Lieferung entweder als Ausfuhrlieferung oder als innergemeinschaftliche Lieferung unter den dafür geltenden Voraussetzungen steuerfrei. Wird ein in einem Umsatzsteuerlager eingelagerter Gegenstand aus diesem Lager herausgenommen, ohne dass ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerlagerregelung / 7 Auslagerung aus einem Umsatzsteuerlager

Wird ein sich in einem Umsatzsteuerlager befindlicher Gegenstand ausgelagert, entfällt die Steuerbefreiung für den der Auslagerung vorangegangenen Umsatz. Eine Auslagerung liegt vor, wenn ein in ein Umsatzsteuerlager eingelagerter Gegenstand tatsächlich aus diesem Lager endgültig herausgenommen wird. Eine Auslagerung liegt aber auch dann vor, wenn die übrigen Voraussetzungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerlagerregelung / 1 Anwendungsbereich

Von der Umsatzsteuerlagerregelung machen einige wenige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft regelmäßig Gebrauch. Dabei handelt es sich u. a. um Unternehmen im Bereich des primären Rohstoffhandels, der Mineralölproduktion, des Mineralölhandels und der Chemiebranche. Einige Unternehmen machen von der Regelung auch beim An- und Verkauf von Edelmetallen oder bei Umsätzen mit ...mehr

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Steuerlagerregelung / 6 Warenkatalog

Die Steuerlagerregelung gilt nur für Umsätze mit den in Anlage 1 zum UStG abschließend aufgezählten Waren (die nicht für die Lieferung auf der Einzelhandelsstufe aufgemacht sein dürfen). Im Wesentlichen sind dies Kartoffeln, Oliven, Schalenfrüchte, Kaffee, Tee, Getreide, Rohreis, Ölsamen und ölhaltige Früchte, pflanzliche Fette und Öle, Rohzucker, Kakaobohnen und Kakaobohnen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerlagerregelung / 4 Lagerhalter

Das Umsatzsteuerlager muss von einem Lagerhalter betrieben werden. Lagerhalter kann jeder Unternehmer, also jede natürliche oder juristische Person sein, welche die in Anlage 1 zum UStG aufgeführten Gegenstände in ihrem Unternehmen lagern kann. Für den Betrieb dieses Lagers muss ein wirtschaftliches Bedürfnis bestehen. Außerdem muss der Lagerhalter die Gewähr für die ordnung...mehr

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Steuerlagerregelung / 14.2 Besondere Zollverfahren

Neben den Zollverfahren (in die Waren nach dem UZK übergeführt werden können) "Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr" und "Ausfuhr" können Waren in "besondere Verfahren" übergeführt werden.[1] Die besonderen Verfahren (ohne Versand) ersetzen die alten vor Inkrattreten des UZK am 1.5.2016 bekannten Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung gem. Art. 84 ZK. Besondere...mehr

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Steuerlagerregelung / 14.1 Nicht-Unionswaren/ Unionswaren

Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4b UStG gilt für alle Lieferungen von Nicht-Unionswaren, die sich in einem zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren befinden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Abnehmer der Lieferung oder ein nachfolgender Abnehmer bzw. ein Beauftragter von diesen den Liefergegenstand einführt. Waren, die sich im Zollgebiet der Unionbefinden, haben zollrechtl...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 1.1.2 Rechnungserteilung bei MOSS-Umsätzen

Seit dem 1.1.2019 galt für die E-Leistungen, die dem MOSS-System unterliegen, das Recht des Ansässigkeitsstaates (und nicht des Verbrauchsstaates als Staat, in dem der Umsatz steuerbar ist) für die Erteilung von Rechnungen.[1] Somit galten für in anderen EU-Mitgliedstaaten steuerbare E-Leistungen an dort ansässige Privatkunden die Vorschriften der Rechnungsstellung des Mitgl...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 1.2.4 Umsatzsteuerliche Inanspruchnahme von Internetplattformbetreibern bei Fernverkäufen über deren Plattform

Unternehmer, die Fernverkäufe von aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR durch die Nutzung einer elektronischen Schnittstelle, z. B. eines Marktplatzes, einer Plattform, eines Portals o. ä., unterstützen, werden seit 1.7.2021 so behandelt, als ob sie diese Gegenstände selbst erhalten und geliefert h...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 1.1.1 One-Stop-Shop

Das Regime des sog. One-Stop-Shop (OSS) besteht als sog. Mini-One-Stop-Shop (MOSS oder auch kleine einzige Anlaufstellle – KEA) bereits seit 1.1.2015 für Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und elektronische Dienstleistungen, die an Nichtunternehmer erbracht werden.[1] War vorher (bis 31.12.2014) z. B. eine auf elektronischem Wege erbra...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 11 Aktionsplan der EU-Kommission zu MwSt-Reformen bis 2024

Am 15.7.2020 hat die EU-Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament in Form einer Mitteilung einen "Aktionsplan für eine faire und einfache Besteuerung zur Unterstützung der Aufbaustrategie" vorgelegt.[1] Der Aktionsplan enthält 25 Maßnahmen, die die EU-Kommission bis 2024 vorschlagen und umsetzen will, darunter: Einzige Mehrwertsteuerregistrierung eines Unternehmers in...mehr