Fachbeiträge & Kommentare zu Überschuldung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Gesetzestext

(1)1Hat sich ein Abkömmling in solchem Maße der Verschwendung ergeben oder ist er in solchem Maße überschuldet, dass sein späterer Erwerb erheblich gefährdet wird, so kann der Erblasser das Pflichtteilsrecht des Abkömmlings durch die Anordnung beschränken, dass nach dem Tode des Abkömmlings dessen gesetzliche Erben das ihm Hinterlassene oder den ihm gebührenden Pflichtteil ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Anfechtung wegen Inhalts- und Eigenschaftsirrtum

Rz. 2 Als Anfechtungsgrund i.R.d. §§ 1954 ff. BGB ist zunächst der Inhalts- und Eigenschaftsirrtum nach § 119 BGB anwendbar. § 119 BGB ermöglicht die Anfechtung wegen eines Irrtums in der Erklärungshandlung (§ 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB), wenn also der äußere Erklärungstatbestand nicht dem wirklich Gewollten des Erklärenden entspricht. Bei dem Irrtum über den Erklärungsinhalt (§ ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines

Rz. 1 Trotz ihrer Stellung im Gesetz hat die Pflichtteilsbeschränkung (in guter Absicht) weder nach ihrem Sinn und Zweck noch nach den mit ihr verbundenen Rechtsfolgen etwas mit der Pflichtteilsentziehung zu tun.[1] Denn die Pflichtteilsbeschränkung hat einen fürsorglichen, aber keinen strafenden Charakter.[2] Sie führt auch nicht zum Verlust des Pflichtteilsrechts des Betro...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / aa) Aktuell vorhandene Fehlvorstellungen des Erblassers

Rz. 46 Ein beachtlicher Irrtum liegt u.a. in folgenden Fällen vor: Die Ehegatten gehen irrig davon aus, dass der beiderseitige Nachlass auf die gemeinschaftlichen Abkömmlinge übergehen wird, was infolge der Wiederverheiratung des Längerlebenden dann nicht eintrat;[111] die Erwartung des Erblassers bezüglich des zukünftigen "Wohlverhaltens des Bedachten" gegenüber dem Erblass...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / B. Tatbestand

Rz. 3 Voraussetzung für die Feststellung nach Abs. 1 ist, dass der Erbe nicht innerhalb einer den Umständen entsprechenden Frist ermittelt wird. In Ergänzung dazu regelt § 1965 Abs. 1 S. 1 BGB, dass der Feststellung eine öffentliche Aufforderung zur Anmeldung der Erbrechte vorauszugehen hat (siehe insoweit Kommentierung zu § 1965). Rz. 4 Nach der Regelung des § 26 FamFG hat d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Keine Antragspflicht

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / D. Art und Weise der Anordnung

Rz. 47 Die Pflichtteilsbeschränkung kann nur in einer letztwilligen Verfügung, allerdings einschließlich des Nottestaments, des Erbvertrags sowie des gemeinschaftlichen Testaments (in dem Fall handelt es sich aber um eine einseitige Verfügung i.S.d. § 2299 BGB; eine vertragsmäßige Bindung gem. § 2278 Abs. 2 BGB ist nicht möglich),[125] angeordnet werden, Abs. 2 S. 1 i.V.m. §...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Anfechtung wegen Inhalts- oder Erklärungsirrtums

Rz. 4 Sowohl der Inhaltsirrtum (§ 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB) als auch der Erklärungsirrtum (§ 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB) können die Anfechtung des Fristablaufs rechtfertigen. Anders als beim Eigenschaftsirrtum liegt der Anfechtungsgrund nicht in einer fehlerhaften Beurteilung der Realität, sondern in einem Irrtum über die Erklärung selbst. Zu beachten ist hierbei aber, dass eine Wil...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / g) ABC der nicht anzusetzenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

Rz. 53 Nicht anzusetzen sind z.B. folgende Vermögens- bzw. Schuldpositionen:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Verwendungen/Aufwendungen

Rz. 3 Die Vorschrift nimmt Bezug auf die Vorschriften für das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§§ 994–1003 BGB, §§ 256–258 BGB). Dabei wird der Bedachte dem Eigentümer und der Beschwerte dem Besitzer gleichgestellt. Rz. 4 Der Beschwerte kann daher nur seine notwendigen Verwendungen ersetzt verlangen (§ 994 Abs. 1 S. 1 BGB). Bei den Verwendungen handelt es sich um freiwillige V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Kenntniserlangung von dem Berufungsgrund

Rz. 7 Abs. 2 S. 1 sieht neben der Kenntnis des Anfalls der Erbschaft auch ausdrücklich die Kenntnis des vorläufigen Erben vom Grund der Berufung vor. Berufungsgrund kann eine letztwillige Verfügung in Form des Testaments, gemeinschaftlichen Testaments oder Erbvertrags sowie die gesetzliche Erbfolge i.S.v. § 1948 BGB sein (str., vgl. zum Tatbestandsmerkmal des "Berufungsgrund...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Voraussetzungen der Sicherheitsleistung

Rz. 1 Die Vorschrift gibt dem Nacherben bei begründeter Besorgnis einer Rechtsverletzung das Recht, Sicherheitsleistung vom Vorerben zu verlangen, wie dies gem. § 1051 BGB auch für das Verhältnis zwischen Eigentümer und Nießbraucher gilt, und, falls die Sicherheit nach Verurteilung nicht fristgerecht geleistet wird, dem Vorerben die Verwaltung entziehen zu lassen, Abs. 2 mit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / B. Tatbestand

Rz. 2 Die Vorschrift des § 2181 BGB ist eine Auslegungsregel zur Fälligkeit des Vermächtnisses. Sie trifft keine Aussage über den Anfall des Vermächtnisses. Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 2181 BGB ist daher, dass der Zeitpunkt für die Erfüllung des Vermächtnisses dem Beschwerten überlassen ist. Hat der Erblasser den Zeitpunkt der Fälligkeit des Vermächtnisses nich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / B. Tatbestand

Rz. 3 Das Antragsrecht für die Anordnung der Nachlassverwaltung (§ 1981 BGB) steht den Miterben (auch als Erbeserben)[3] nur gemeinsam zu. Überträgt ein Miterbe seinen Erbteil nach § 2033 Abs. 1 BGB auf einen Dritten, bedarf die Anordnung der Nachlassverwaltung seiner Zustimmung anstelle derjenigen des veräußernden Miterben, da der Dritte auch hinsichtlich der Verwaltungsrec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines

Rz. 1 Mit der sog. Dürftigkeitseinrede steht dem Erben ein relativ einfacher Weg der Haftungsbeschränkung allen Nachlassgläubigern gegenüber zur Verfügung. Die Notwendigkeit der Bereitstellung einer weiteren Möglichkeit zur Haftungsbeschränkung ergibt sich daraus, dass die in § 1975 BGB vorgesehenen Mittel hierzu versagen, wenn eine den Verfahrenskosten entsprechende Nachlas...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / a) Vertretung des Erben

Rz. 48 Mit der Bestellung wird der Nachlasspfleger gesetzlicher Vertreter des oder der Erben,[128] es entsteht so ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen dem Nachlasspfleger und dem oder den Erben.[129] Durch die Anordnung der Nachlasspflegschaft verliert der Erbe weder seine Verpflichtungsfähigkeit noch seine Verfügungsmacht (siehe schon Rdn 34). Rz. 49 Der Umfang der Ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Voraussetzungen der Dürftigkeitseinrede

Rz. 7 Die Dürftigkeitseinrede setzt voraus, dass eine die Kosten der Nachlassverwaltung oder des Nachlassinsolvenzverfahrens deckende Masse fehlt (§ 1982 BGB; § 26 Abs. 1 InsO) und deshalb die Anordnung der Nachlassverwaltung oder die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens nicht "tunlich" ist oder dass aus diesem Grund die Nachlassverwaltung aufgehoben (§ 1988 Abs. 2 BGB)...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Verantwortlichkeit ab Annahme der Erbschaft

Rz. 4 Vom Zeitpunkt der Annahme der Erbschaft an ist der Erbe zur Verwaltung des Nachlasses verpflichtet.[11] Von diesem Zeitpunkt an wird der Erbe so behandelt, als habe er den Nachlass im Auftrag der Nachlassgläubiger verwaltet. Verwaltung bedeutet hierbei die gesamte tatsächliche und rechtliche Verfügung über den Nachlass, die ihrem Zweck nach zu dessen Erhaltung dienen s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / X. Beschränkung in guter Absicht

Rz. 75 Abs. 3 i.V.m. §§ 2238, 2289 Abs. 2 BGB gibt die Möglichkeit, bei bedachten Pflichtteilsberechtigten oder Ehegatten bestimmte Beschränkungen anzuordnen, die in § 2338 BGB näher beschrieben sind. Der Umfang der Beschränkung bezieht sich auf die gesamte Zuwendung aus dem gemeinschaftlichen Testament und nicht nur auf die Zuwendung i.H.d. Pflichtteils.[194] Rz. 76 Formal m...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 7. ABC der Bewertung des sonstigen Nachlasses

Rz. 309 Aktien, die an der Börse gehandelt werden, sind grundsätzlich mit dem Kurswert am Todestag anzusetzen,[834] mag er dann auch ungewöhnlich hoch oder niedrig liegen.[835] Starke Kursschwankungen sind typisch für diese Form der Vermögensanlage, was auch bei der erbrechtlichen Bewertung zu beachten ist. Dies muss auch bei Aktien am "Neuen Markt" gelten, auch wenn hier di...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Lohnsteuer in der Phase bis zur Verfahrenseröffnung

Rz. 2 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Der InsSchuldner oder sein Geschäftsführer bleibt auch in der Liquiditätskrise zum LSt-Abzug verpflichtet. Das gilt – bis zu einem Verfügungsverbot – auch nach einem Antrag auf Eröffnung des InsVerfahrens: Bei Fälligkeit der LSt noch vorhandene Mittel sind an das FA abzuführen (BFH 222, 228 = BStBl 2009 II, 129; ergänzend > Haftung für Lohnst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Pflichtteilsberech... / I. Allgemeines

Rz. 32 Ziel der Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht ist einerseits, das durch Erbschaft erworbene Vermögen des Pflichtteilsberechtigten vor dem Zugriff der Gläubiger zu schützen bzw. ihn daran zu hindern, seine Erbschaft zu verschwenden. Insoweit steht also das wohlverstandene Interesse des Pflichtteilsberechtigten im Vordergrund. Andererseits soll auch das Familienver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Pflichtteilsberech... / III. Grund der Pflichtteilsbeschränkung

Rz. 40 Der Grund der Beschränkung muss sowohl zum Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung bereits vorliegen als auch im Zeitpunkt des Erbfalles noch bzw. wieder bestehen. Der Abkömmling darf sich also zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht dauerhaft von dem verschwenderischen Leben abgewendet haben bzw. die Überschuldung muss noch bestehen.[74] Die Anordnung ist unwirksam bei dauer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / A. Die Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 1 Im Erbrecht des BGB gilt der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) gemäß § 1922 BGB. Die Universalsukzession bewirkt, dass mehrere Erben in Gesamthand (zu Quoten) erben.[1] Der Erbe erhält automatisch, ohne dass weitere rechtsgeschäftliche Vollzugsakte erforderlich wären, das Eigentum an allen vererblichen Nachlassgegenständen, und zwar unabhängig d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Behindertentestament u... / V. Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht

Rz. 74 Handelt es sich bei dem überschuldeten bzw. bedürftigen potenziellen Erben um einen Abkömmling des Testierenden, so kommt auch die Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht gemäß § 2338 BGB in Betracht.[189] Nach dieser Vorschrift kann ein Elternteil einen Abkömmling im Falle der Verschwendung oder Überschuldung hinsichtlich seines Pflichtteilsrechts durch die Anordnu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Die Testierfreiheit / 2. Nach Eintritt des ersten Todesfalls

Rz. 15 Mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten erlischt das Recht zum Widerruf (§ 2271 Abs. 2 S. 1 BGB) und es tritt für wechselbezügliche Verfügungen grundsätzlich eine Bindungswirkung ein. Ab diesem Zeitpunkt hat der überlebende Ehegatte nicht mehr das Recht bzw. die Möglichkeit, durch einseitige Verfügung die Wechselbezüglichkeit zu beseitigen. Der überlebende Ehegatt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Die Testamentsvollstre... / II. Betriebsaufspaltung

Rz. 173 Der BFH hat mit Urteil vom 5.6.2008 entschieden, dass das Handeln eines Testamentsvollstreckers (hier: Dauervollstreckung) den Erben auch im Rahmen der Beurteilung der personellen Verflechtung von Besitzunternehmen und Betriebsunternehmen zuzurechnen ist.[176] Zwischen den Beteiligten war streitig, ob die für eine Betriebsaufspaltung erforderliche personelle Verflech...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Beendigung der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft durch Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung unter Bestellung eines vorläufigen Sachwalters und Erlass einer Anordnung i.S.d. § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 InsO

Leitsatz Weder die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung beim Organträger noch die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung bei der Organgesellschaft beenden eine Organschaft, wenn das Insolvenzgericht lediglich bestimmt, dass ein vorläufiger Sachwalter bestellt wird, sowie eine Anordnung gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 InsO erlässt. Normenkette § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1, §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Rechtsbeschwerde / B. Die allgemeine Sachrüge

Rz. 3 Bei der allgemeinen Sachrüge muss der Verteidiger nur einen einzigen Satz schreiben: "Ich rüge die Verletzung materiellen Rechts." Eine Falle tut sich allerdings auf: Wer pauschal und sofort mit der Rechtsbeschwerdeeinlegung die Verletzung materiellen Rechts rügt, versagt sich gleichzeitig die Rettungsmöglichkeit, wegen der Begründungsfrist für die Verfahrensrüge Wiede...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 10.4.1 Eingetragene Vereine, rechtsfähige Stiftungen

Rz. 58 Eingetragene Vereine (e. V.) und rechtsfähige Stiftungen sind juristische Personen, die mit dem Vereins- bzw. Stiftungsvermögen haften. Eine Haftung der Vereinsmitglieder für die Verbindlichkeiten des Vereins scheidet aus. Die Vorstandsmitglieder können nur unter ganz besonderen Umständen haften, wenn sie zum Schaden Dritter grob ihre Pflichten verletzen. Steuerlich t...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 4. Warnpflicht bei beschränktem Mandat

Rz. 19 Bei einem beschränkten Mandat braucht der Rechtsanwalt also grds. Interessen seines Auftraggebers außerhalb des Mandatsgegenstandes nicht wahrzunehmen. Der Wille der Vertragspartner hat die anwaltliche Leistungspflicht auf einen bestimmten Teil der Rechtsangelegenheit des Auftraggebers beschränkt. Nur dafür schuldet dieser dem Anwalt eine Vergütung. Müsste ein Rechtsa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Mitverschulden / V. Abwägung der Schadensbeiträge

Rz. 33 Sind alle tatsächlichen Umstände – gem. § 286 ZPO – festgestellt worden, die Schadensbeiträge des haftpflichtigen Rechtsanwalts oder Steuerberaters und des geschädigten Auftraggebers begründen können, so ist – gem. § 287 ZPO – zu beurteilen, in wieweit das schadensstiftende Verhalten des Rechtsberaters und das mitwirkende – schadensursächliche und zurechenbare – Mitve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 2. Einzelfälle

Rz. 73 Auf folgende Fälle aus der Judikatur ist besonders hinzuweisen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Ersatzanspruch aus sonstiger Betreuung

Rz. 30 Wird der Ersatzanspruch mit dem Verlust einer Subvention begründet, so ist die Schadensentstehung anzunehmen, sobald feststeht, dass die Voraussetzungen für die Gewährung der Zulage nicht erfüllt sind und nicht mehr erfüllt werden können, also nicht erst mit der Entscheidung des FA oder einer anderen Behörde.[91] Hat ein Steuerberater, der die Lohnbuchführung seines Au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter

Rz. 190 Verletzt ein Testamentsvollstrecker seine Pflichten, ist er gem. § 2219 BGB dem Erben für den daraus entstehenden Schaden und, soweit ein Vermächtnis zu vollziehen ist, auch dem Vermächtnisnehmer verantwortlich, wenn ihm ein Verschulden zur Last fällt. Eine Haftung ggü. Dritten kommt nur unter dem Gesichtspunkt einer unerlaubten Handlung in Betracht. Die Tätigkeit al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Ergebnis der Sach- und Rechtsprüfung

Rz. 93 Nach der Klärung des maßgeblichen Sachverhalts (vgl. Rdn 34 ff.) und der mandatsbezogenen Rechtsprüfung (vgl. Rdn 52 ff.) obliegt dem Rechtsanwalt die weitere vertragliche Hauptpflicht (vgl. Rdn 5), seinen Auftraggeber – in den Grenzen des umfassenden oder eingeschränkten Mandats (vgl. Rdn 16 ff.) – über das Ergebnis der Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterrichte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 2. Handlungen des Mandanten

Rz. 46 Ein eigener selbstständiger Willensakt des Geschädigten schließt es nicht aus, demjenigen die Schadensfolge zuzurechnen, der die Kausalkette in Gang gesetzt hat. Wurde die Handlung des Mandanten durch das haftungsbegründende Ereignis geradezu herausgefordert oder bestand für sie ein rechtfertigender Anlass, so bleibt der Zurechnungszusammenhang mit dem Verhalten des A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Grundlagen der Dritthaftung

Rz. 1 Rechtsberater (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und ihre Gesellschaften) – und andere berufliche Fachleute – haften ihren Auftraggebern für eine schuldhafte Pflichtverletzung aus dem Vertrag und/oder aus Deliktsrecht. Insoweit steht die "Dritt-, Berufs-, Expertenhaftung" auf den sicheren rechtlichen Fundamenten eines – regelmäßig vorliegenden – Dienstver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Außergerichtliche Schuldenbereinigung

Rn 11 Voraussetzung für die Zulassung des Eröffnungsantrags und damit den Zugang zum gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren (2. Stufe) ist, dass der Schuldner zuvor ernsthaft versucht hat, mit seinen Gläubigern eine außergerichtliche Regulierung seiner Verbindlichkeiten auf der Grundlage eines "außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans" herbeizuführen. Zum Kreis ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 44 Insolvenzgründe

Rz. 1 Als Eröffnungsgründe kommen die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) und die Überschuldung (§ 19 InsO) in Betracht, wobei es von der Person des Schuldners abhängt, welcher Insolvenzgrund geltend gemacht werden kann. Rz. 2 Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) Die Zahlungsunfähigkeit ist der allgemeine Eröffnungsgrund, der sowohl bei nat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / 2. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 90 Während für die Annahme der Erbschaft ein Zutun des Erben nicht erforderlich ist, muss die Ausschlagung der Erbschaft grundsätzlich deutlich und innerhalb der gesetzlichen Frist zum Ausdruck gebracht werden. Der Erbe verwirkt sonst sein Ausschlagungsrecht und erwirbt die Erbschaft vorbehaltlos (Art. 610 Abs. 1 ZGB). Die Frist zur Ausschlagung beträgt drei Monate ab Ke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einführung / II. Zwangsvollstreckung

Rz. 15 Der zweite große Abschnitt der ZPO, das achte Buch dieses Gesetzes, handelt hingegen davon, wie ein Titel vollstreckt wird, d.h. welche staatliche Hilfe zur tatsächlichen Durchsetzung eines Anspruchs zur Verfügung gestellt wird. Zu diesem Bereich existieren wiederum einige Spezialgesetze, die die Zwangsvollstreckung in besonderen Fällen regeln. Hervorzuheben ist in die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Handels- und Gesellsch... / VI. Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Rz. 42 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die wohl bekannteste Kapitalgesellschaft. Ihr bestimmendes Merkmal ist das Stammkapital , durch das eine Haftung der Gesellschaft für von ihr eingegangene Verbindlichkeiten gewährleistet werden soll. Eine GmbH kann von einem oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden. Hat eine GmbH nur einen Gesellschafter, spric...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 2. Eigentumswohnung

Rz. 30 Eine Eigentumswohnung[13] kann an eine juristische Person, an eine Personengesellschaft oder an maximal zwei natürliche Personen je zur Hälfte übertragen werden. Die Erbteilung hat zwingend im Verlassenschaftsverfahren zu erfolgen; kommt es zu keiner Einigung, ist die Eigentumswohnung zu versteigern (§ 12 WEG).[14] Rz. 31 Steht eine Eigentumswohnung im Eigentum von zwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / d) Absonderung der Verlassenschaft

Rz. 131 Bis zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens (Einantwortung der Verlassenschaft) ist die Verlassenschaft vom Vermögen des Erben getrennt. Daher können Verlassenschaftsschulden nur aus der Verlassenschaft befriedigt werden.[56] Eine Überschuldung des Erben gefährdet aber bereits während des Verlassenschaftsverfahrens die Einbringlichkeit der Forderungen der Verla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 3. Bäuerliches Bodenrecht

Rz. 180 Das bäuerliche Erbrecht war als Sonder-Erbrecht für landwirtschaftliche Grundstücke und Betriebe ursprünglich im Schweizerischen Zivilgesetzbuch geregelt. Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht[299] am 1.1.1994 ist es aus dem ZGB herausgelöst worden.[300] Rz. 181 Der Anwendungsbereich des BGBB umfasst vorab einzelne oder zu einem landw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russische Föderation / V. Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses

Rz. 81 Der zuständige Notar ist gem. Art. 1171 ff. ZGB während der Zeit, in der der Nachlass angenommen werden kann, d.h. grundsätzlich innerhalb der Sechsmonatsfrist, in bestimmten Fällen auch darüber hinaus, jedoch nicht länger als für insgesamt neun Monate, verpflichtet, Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses zu ergreifen und diesen zu verwalten. Sollte ein Testamentsvoll...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowakei / 3. Haftung der Erben

Rz. 111 Die Erben haften bis zur Höhe der erlangten Erbschaft für die angemessenen Kosten der Bestattung des Erblassers und die Schulden des Erblassers, die mit dem Tod des Erblassers auf ihn übergegangen sind.[70] Mehrere Erben tragen die Bestattungskosten gemäß § 470 Abs. 2 BGB und die Schulden im Verhältnis ihrer Erbteile zur gesamten Erbschaft. Der Erblasser ist daher nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechien / 4. Haftung der Erben

Rz. 133 Mit dem Tod des Erblassers gehen alle seinen Verbindlichkeiten auf den Erben über. Er haftet auch für die Beerdigungskosten. Im Gegensatz zur früheren Rechtslage haftet der Erbe nicht automatisch nur bis zum Wert der erworbenen Erbschaft. Vielmehr muss er sich ausdrücklich die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses vorbehalten, um seine Haftung auf den Nachlass zu b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 49 Wörterlexikon / 9 I

mehr